Der Klassiker der Strafrechts-Lehrbücher!!!
Der Band Strafrecht Allgemeiner Teil behandelt die Lehre von der Straftat. Das Lehrbuch ist zur vorlesungsbegleitenden Lektüre für Studienanfänger und Fortgeschrittene konzipiert und vermittelt unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung die Grundlagen des Strafrechtssystems. Ausgangspunkte der Darstellung sind stets einleitende Fälle mit kurzen Lösungen am Kapitelende. Dieser Gang der Darstellung sowie ergänzende Hinweise zur Methode der Fallbearbeitung erleichtern dem Lernenden das Eindringen in die Probleme des Allgemeinen Teils. Außerdem können sich fortgeschrittene Studierende und Referendare zur raschen Wiederholung einen zusammenhängenden Überblick zu den Kernfragen der Strafrechtsdogmatik verschaffen.
Das integrierte ebook: Es enthält den vollständigen Text des Buches direkt verlinkt mit nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten, für die strafrechtliche Ausbildung und Praxis wegweisenden Entscheidungen des BGH und des RG. Der Leser gelangt so mit einem "Klick" aus dem Text unmittelbar zu den in dem ebook enthaltenen Urteilen.
Mit der Neuauflage ist die Darstellung wiederum gründlich ergänzt und aktualisiert worden; Rechtsprechung und Schrifttum sind bis Juni 2021 berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Der Klassiker der Strafrechts-Lehrbücher!!!
Der Band Strafrecht Allgemeiner Teil behandelt die Lehre von der Straftat. Das Lehrbuch ist zur vorlesungsbegleitenden Lektüre für Studienanfänger und Fortgeschrittene konzipiert und vermittelt unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung die Grundlagen des Strafrechtssystems. Ausgangspunkte der Darstellung sind stets einleitende Fälle mit kurzen Lösungen am Kapitelende. Dieser Gang der Darstellung sowie ergänzende Hinweise zur Methode der Fallbearbeitung erleichtern dem Lernenden das Eindringen in die Probleme des Allgemeinen Teils. Außerdem können sich fortgeschrittene Studierende und Referendare zur raschen Wiederholung einen zusammenhängenden Überblick zu den Kernfragen der Strafrechtsdogmatik verschaffen.
Das ebook:
Es enthält den vollständigen Text des Buches direkt verlinkt mit nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten, für die strafrechtliche Ausbildung und Praxis wegweisenden Entscheidungen des BGH und des RG. Der Leser gelangt so mit einem "Klick" aus dem Text unmittelbar zu den in dem ebook enthaltenen Urteilen.
Mit der Neuauflage ist die Darstellung wiederum gründlich ergänzt und aktualisiert worden; Rechtsprechung und Schrifttum sind bis Juni 2022 berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Anhand von über 100 systematisch geordneten BGH- und OLG-Entscheidungen werden die Probleme des Allgemeinen Teils des Strafrechts anschaulich dargestellt und analysiert. Jede Entscheidungsbesprechung beginnt mit einer kurzen Darstellung des Sachverhalts, gefolgt von einem wörtlichen Zitat der entscheidenden Passage der Gründe. So können sich die Leser:innen selbst ein Bild machen, ehe sie die anschließende Analyse der Entscheidung und des Problems zur Kenntnis nehmen. Jedes Kapitel schließt mit Hinweisen zu Aufbau und Darstellung der behandelten Probleme. Die 5. Auflage berücksichtigt Entscheidungen, die in der strafrechtlichen und der allgemeinen Öffentlichkeit Aufsehen erregt haben, darunter zum Berliner Raserfall, das Zschäpe-Urteil und das Urteil zum Rücktritt von der räuberischen Erpressung.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der Klassiker der Strafrechts-Lehrbücher!!!
Der Band Strafrecht Allgemeiner Teil behandelt die Lehre von der Straftat. Das Lehrbuch ist zur vorlesungsbegleitenden Lektüre für Studienanfänger und Fortgeschrittene konzipiert und vermittelt unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung die Grundlagen des Strafrechtssystems. Ausgangspunkte der Darstellung sind stets einleitende Fälle mit kurzen Lösungen am Kapitelende. Dieser Gang der Darstellung sowie ergänzende Hinweise zur Methode der Fallbearbeitung erleichtern dem Lernenden das Eindringen in die Probleme des Allgemeinen Teils. Außerdem können sich fortgeschrittene Studierende und Referendare zur raschen Wiederholung einen zusammenhängenden Überblick zu den Kernfragen der Strafrechtsdogmatik verschaffen.
Das ebook:
Es enthält den vollständigen Text des Buches direkt verlinkt mit nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten, für die strafrechtliche Ausbildung und Praxis wegweisenden Entscheidungen des BGH und des RG. Der Leser gelangt so mit einem "Klick" aus dem Text unmittelbar zu den in dem ebook enthaltenen Urteilen.
Mit der Neuauflage ist die Darstellung wiederum gründlich ergänzt und aktualisiert worden; Rechtsprechung und Schrifttum sind bis Juni 2022 berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Anhand von über 100 systematisch geordneten BGH- und OLG-Entscheidungen werden die Probleme des Allgemeinen Teils des Strafrechts anschaulich dargestellt und analysiert. Jede Entscheidungsbesprechung beginnt mit einer kurzen Darstellung des Sachverhalts, gefolgt von einem wörtlichen Zitat der entscheidenden Passage der Gründe. So können sich die Leser:innen selbst ein Bild machen, ehe sie die anschließende Analyse der Entscheidung und des Problems zur Kenntnis nehmen. Jedes Kapitel schließt mit Hinweisen zu Aufbau und Darstellung der behandelten Probleme. Die 5. Auflage berücksichtigt Entscheidungen, die in der strafrechtlichen und der allgemeinen Öffentlichkeit Aufsehen erregt haben, darunter zum Berliner Raserfall, das Zschäpe-Urteil und das Urteil zum Rücktritt von der räuberischen Erpressung.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der Klassiker der Strafrechts-Lehrbücher!!!
Der Band Strafrecht Allgemeiner Teil behandelt die Lehre von der Straftat. Das Lehrbuch ist zur vorlesungsbegleitenden Lektüre für Studienanfänger und Fortgeschrittene konzipiert und vermittelt unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung die Grundlagen des Strafrechtssystems. Ausgangspunkte der Darstellung sind stets einleitende Fälle mit kurzen Lösungen am Kapitelende. Dieser Gang der Darstellung sowie ergänzende Hinweise zur Methode der Fallbearbeitung erleichtern dem Lernenden das Eindringen in die Probleme des Allgemeinen Teils. Außerdem können sich fortgeschrittene Studierende und Referendare zur raschen Wiederholung einen zusammenhängenden Überblick zu den Kernfragen der Strafrechtsdogmatik verschaffen.
Das integrierte ebook: Es enthält den vollständigen Text des Buches direkt verlinkt mit nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten, für die strafrechtliche Ausbildung und Praxis wegweisenden Entscheidungen des BGH und des RG. Der Leser gelangt so mit einem "Klick" aus dem Text unmittelbar zu den in dem ebook enthaltenen Urteilen.
Mit der Neuauflage ist die Darstellung wiederum gründlich ergänzt und aktualisiert worden; Rechtsprechung und Schrifttum sind bis Juni 2021 berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Die Arbeit setzt sich mit der Bedeutung und Bestimmung des Handlungsortes im europäischen Zivilverfahrens- und Kollisionsrecht auseinander. Der bisher in der Literatur wenig untersuchte Handlungsort wird ausgiebig betrachtet und analysiert. Von wesentlicher Bedeutung ist der Handlungsort im europäischen Zivilverfahrensrecht. Der Handlungsort ist neben dem Erfolgsort der zentrale Anknüpfungspunkt beim Deliktsgerichtsstand in Art. 7 Nr. 2 Brüssel Ia-VO. Dem Kläger steht ein Wahlrecht zu. Er kann sowohl am Handlungs- als auch am Erfolgsort klagen. Im europäischen Kollisionsrecht hingegen ist der Handlungsort augenscheinlich bedeutungslos. Die allgemeine Kollisionsnorm der Rom II-VO knüpft an das Recht des Erfolgsortes an. Aber auch in der Rom II-VO ist der Handlungsort nicht vollkommen irrelevant. Durch die besonderen Kollisionsnormen, den Ausweichklauseln und Art. 17 Rom II-VO kann der Handlungsort auch dort eine Rolle spielen. Die Arbeit zeigt zunächst Grundvoraussetzungen auf, die stets beim Handlungsort erfüllt sein müssen. Schlagworte sind hier Handlungsbewusstsein, Kausalität und objektive Zurechnung. In einem zweiten Schritt setzt sich die Arbeit mit der bisher ergangenen EuGH-Rechtsprechung zum Handlungsort auseinander. In einem letzten Schritt beschäftigt sich die Arbeit mit weiteren allgemeinen Problematiken, die bisher noch nicht Gegenstand der EuGH-Rechtsprechung waren. Bei der gesamten Untersuchung werden stets ausgewählte nationale Rechtsordnungen miteinbezogen.
Aktualisiert: 2021-03-31
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Aktualisiert: 2020-07-23
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Trunkenheit im Verkehr stellt die häufigste Ursache für Verkehrsunfälle dar, weswegen das Thema große praktische Bedeutung besitzt. Da sich Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit gravierend auswirkt, stellt der Gesetzgeber das Fahren unter Alkoholeinfluss unter Strafe. Doch führt die Missachtung des Verbots nicht nur zu strafrechtlichen Sanktionen auch zivilrechtliche sowie versicherungsrechtliche Aspekte sind bedeutsam. Die Sicherheit im Verkehr wird im Rechtssystem umfassend geschützt, zumal eine Verletzung weitreichende Folgen nicht nur für den Fahrer, sondern auch für andere Personen sowie die Umwelt in sich birgt.
Beim ersten „Düsseldorfer Verkehrsrechtsforum“, einer gemeinsamen Veranstaltung von Universität und Oberlandesgericht Düsseldorf, die künftig im jährlichen Rhythmus stattfinden soll, trafen sich am 1. Juli 2011 über 100 Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte, Versicherungsjuristen und Wissenschaftler, um über medizinische sowie straf-, zivil- und versicherungsrechtliche Aspekte der Trunkenheit im Straßenverkehr zu diskutieren.
Vier Referenten aus unterschiedlichen fachlichen Kreisen führten in die Auswirkungen des Alkoholgenusses auf die Fahrtüchtigkeit sowie die rechtlichen Folgen der Trunkenheitsfahrt ein. Vorweg wurde insbesondere der Frage nachgegangen, wie man aufgrund medizinischer Analysen zu den rechtlich bestehenden Alkoholgrenzen gelangt.
Der Beitragsband richtet sich an Praktiker aus dem Verkehrs-, Straf- und Versicherungsrecht, Fachanwälte sowie Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-01-30
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Die Konzeption: Über 45 Jahre Kompetenz im Allgemeinen Teil des Strafrechts
Der Band Strafrecht Allgemeiner Teil behandelt die Lehre von der Straftat. Das Lehrbuch ist zur vorlesungsbegleitenden Lektüre für Studienanfänger und Fortgeschrittene konzipiert und vermittelt unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung die Grundlagen des Strafrechtssystems. Ausgangspunkte der Darstellung sind stets einleitende Fälle mit kurzen Lösungen am Kapitelende. Dieser Gang der Darstellung sowie ergänzende Hinweise zur Methode der Fallbearbeitung erleichtern dem Lernenden das Eindringen in die Probleme des Allgemeinen Teils. Außerdem können sich fortgeschrittene Studierende und Referendare zur raschen Wiederholung einen zusammenhängenden Überblick zu den Kernfragen der Strafrechtsdogmatik verschaffen.
Das integrierte ebook: Es enthält den vollständigen Text des Buches direkt verlinkt mit einschlägigen Gesetzestexten und nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten, für die strafrechtliche Ausbildung und Praxis wegweisenden Entscheidungen des BGH und des RG. Der Leser gelangt so mit einem „Klick“ aus dem Text unmittelbar zu den in dem ebook enthaltenen Normen und Urteilen.
Mit der Neuauflage ist die Darstellung gründlich überarbeitet und ergänzt worden; die Kapitel zur fahrlässigen Straftat sowie zu den Unterlassungsdelikten sind grundlegend überarbeitet. Rechtsprechung und Schrifttum sind bis Juni 2018 berücksichtigt.
Aktualisiert: 2019-07-24
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Anhand von über 100 systematisch geordneten BGH- und OLG-Entscheidungen werden die Probleme des Allgemeinen Teils des Strafrechts anschaulich dargestellt und analysiert. Jede Entscheidungsbesprechung beginnt mit einer kurzen Darstellung des Sachverhalts, gefolgt von einem wörtlichen Zitat der entscheidenden Passage der Gründe. So kann sich der Leser selbst ein Bild machen, ehe er die anschließende Analyse der Entscheidung und des Problems zur Kenntnis nimmt. Klausurhinweise vervollständigen den Band.
Aktualisiert: 2022-12-23
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Die Frage, ob - und wenn ja unter welchen Bedingungen - einem alkoholisierten Täter eine Strafmilderung zuteil werden soll, gehört schon seit langem zu den am kontroversesten diskutierten Themen des Strafrechts. Die Brisanz dieser Frage wird insbesondere vor dem Hintergrund der kriminologischen Bedeutung von Alkohol, die der Autor zu Beginn seines Buches behandelt, verständlich. Der Autor untersucht das Thema ausgehend von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. März 2003 (3 StR 435/02). In seiner Entscheidung erwog der Bundesgerichtshof, einem aufgrund von Trunkenheit vermindert schuldfähigen Täter eine Strafmilderung generell zu verweigern. Ob dieser in generalpräventiver Hinsicht begrüßenswerte Ansatz auch dogmatisch überzeugen kann, wird im Weiteren untersucht. Der Autor erörtert die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vor dem Hintergrund der Entstehungsgeschichte des § 21 StGB (Verminderte Schuldfähigkeit) und der hierzu ergangenen Rechtsprechung. Sodann gibt er einen umfassenden Überblick über sämtliche derzeit in der Literatur vertretenen Ansichten, die das vom Bundesgerichtshof angestrebte Ergebnis stützen. Hierbei geht er u.a. auf das Rechtsinstitut der actio libera in causa, die Möglichkeit einer teleologischen Reduktion des § 21 StGB, die Anwendung der Grundsätze der Erfolgshaftung und die dem Vollrausch zugrunde liegende gesetzgeberische Wertung ein. Er überprüft die Stichhaltigkeit der jeweiligen Argumentationen, wobei er jeweils ihrer Vereinbarkeit mit dem Schuldprinzip einen besonderen Stellenwert einräumt. Da keiner dieser Ansätze zu einem durchweg befriedigenden Ergebnis führt, erarbeitet der Autor schließlich ein eigenes Lösungsmodell. Hierzu bestimmt er zunächst abstrakte Kriterien, denen eine mögliche Lösung entsprechen muss, um anschließend verschiedene Modelle auf ihre Vereinbarkeit mit den zuvor erarbeiteten Kriterien zu prüfen. Das Ergebnis ruht einerseits auf einer tragfähigen rechtstheoretischen Basis und trägt andererseits den Bedürfnissen der Praxis Rechnung.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Trunkenheit im Verkehr stellt die häufigste Ursache für Verkehrsunfälle dar, weswegen das Thema große praktische Bedeutung besitzt. Da sich Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit gravierend auswirkt, stellt der Gesetzgeber das Fahren unter Alkoholeinfluss unter Strafe. Doch führt die Missachtung des Verbots nicht nur zu strafrechtlichen Sanktionen auch zivilrechtliche sowie versicherungsrechtliche Aspekte sind bedeutsam. Die Sicherheit im Verkehr wird im Rechtssystem umfassend geschützt, zumal eine Verletzung weitreichende Folgen nicht nur für den Fahrer, sondern auch für andere Personen sowie die Umwelt in sich birgt.
Beim ersten „Düsseldorfer Verkehrsrechtsforum“, einer gemeinsamen Veranstaltung von Universität und Oberlandesgericht Düsseldorf, die künftig im jährlichen Rhythmus stattfinden soll, trafen sich am 1. Juli 2011 über 100 Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte, Versicherungsjuristen und Wissenschaftler, um über medizinische sowie straf-, zivil- und versicherungsrechtliche Aspekte der Trunkenheit im Straßenverkehr zu diskutieren.
Vier Referenten aus unterschiedlichen fachlichen Kreisen führten in die Auswirkungen des Alkoholgenusses auf die Fahrtüchtigkeit sowie die rechtlichen Folgen der Trunkenheitsfahrt ein. Vorweg wurde insbesondere der Frage nachgegangen, wie man aufgrund medizinischer Analysen zu den rechtlich bestehenden Alkoholgrenzen gelangt.
Der Beitragsband richtet sich an Praktiker aus dem Verkehrs-, Straf- und Versicherungsrecht, Fachanwälte sowie Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-01-30
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In Deutschland hält die Debatte um die Zurechnung von im Rausch begangenen Straftaten an: Nach den Grundsätzen der actio libera in causa soll die Schuldunfähigkeit bei Begehung einer Straftat nicht zwangsläufig einer Strafbarkeit wegen dieser Straftat entgegenstehen. Voraussetzung ist, dass der Täter die Schuldunfähigkeit vollverantwortlich oder vermindert schuldfähig selbst herbeigeführt hat. Doch durch die fehlende Kodifizierung der Rechtsfigur der actio libera in causa bleibt ihre Vereinbarkeit mit zwei elementaren Grundsätzen des deutschen Strafrechts - dem Schuldprinzip sowie dem Gesetzlichkeitsgrundsatz - trotz vieler Lösungsversuche zumindest sehr problematisch. Angesichts der Fülle an bereits vorliegender deutscher Literatur führt Isabel Stassen-Rapp einen Rechtsvergleich mit einem Sektor des angloamerikanischen Rechtskreises durch. Ziel ist, hierdurch Vorarbeit für die Weiterentwicklung des deutschen Rechts zu leisten. Sie arbeitet die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen dem deutschen und dem US-amerikanischen sowie englischen Strafrecht heraus und untersucht, ob die Regelungen der zu vergleichenden Rechtsordnungen angesichts der zunehmenden Globalisierung auch als Modell für eine länderübergreifende, insbesondere für eine europäische Regelung zur Behandlung von selbstverschuldeten Rauschzuständen dienen können.
Aktualisiert: 2021-12-14
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Strafe setzt Schuld voraus. Nach dem Tat-Schuld-Koinzidenz-Prinzip muss die Schuldfähigkeit des Täters zum Zeitpunkt der Tat vorliegen. Ist der Täter dagegen nur vor oder nach diesem Zeitpunkt voll schuldfähig, so kann er gemäß den §§ 20, 21 StGB nicht vollumfänglich bestraft werden. Diesen gesetzlichen Regelungen steht die aktuelle polizeiliche Kriminalstatistik (2014) gegenüber, nach welcher etwa ein Drittel aller Gewaltstraftaten in Deutschland unter Alkoholeinfluss begangen werden. Somit stellt sich die Frage, wie die Fälle rechtlich zu würdigen sind, bei denen der Täter seinen Defektzustand bewusst selbstverschuldet verursacht, um straffrei davon zu kommen oder zumindest milder bestraft werden zu können – Fälle der actio libera in causa. Darüber hinaus stellt sich die Frage, in welchem Verhältnis die Rechtsfigur der actio libera in causa zu den Fällen der selbstverschuldeten Trunkenheit im Übrigen steht. Dabei wird in der Praxis die Schwelle zur verminderten Schuldfähigkeit weit häufiger überschritten als die Grenze zur Schuldunfähigkeit, weshalb diese den Schwerpunkt der Arbeit bilden. Des Weiteren wird in dem Werk die Problematik der actio libera in causa im gesetzessystematischen Gesamtzusammenhang des StGB – insbesondere im Hinblick auf § 323a StGB und § 20 StGB – untersucht und aufgrund der bestehenden Divergenz von Rechtsprechung und derzeit bestehender Gesetzeslage ein Tätigwerden des Gesetzgebers gefordert. Das Werk bietet eine umfangreiche, gut strukturierte Darstellung der Fälle der actio libera in causa im Rahmen alkoholbedingter verminderter Schuldfähigkeit, durch welche der Leser schrittweise von bekanntem Lehrbuchwissen zu höchst praxisrelevanten Kernfrage hingeführt wird.
Aktualisiert: 2021-12-03
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Rausch, Obliegenheit, Verwirkung, Rechtsgeschichte, Rechtspolitik, § 21 StGB, § 20 StGB, § 323a StGB Die rechtliche Behandlung selbst verursachter Schulddefekte ist seit jeher Gegenstand lebhafter Diskussionen. Neuere Vorstöße in Rechtsprechung, Schrifttum und Politik zielen vor allem auf einen Strafmilderungsausschluss bei "selbstverschuldeter" Trunkenheit. Nach einem rechtshistorischen und rechtsvergleichenden Überblick werden die diesbezüglichen Ansätze dargestellt und aufgearbeitet. Dabei zeigen sich die Möglichkeiten und Grenzen einer dogmatischen Erfassung der Fallkonstellationen der "actio libera in causa" und der sonstigen Fälle sog. Vorverschuldens. Das besondere Augenmerk gilt der Erwägung, dass sich der Täter nicht entlastend auf einen eigens herbeigeführten Defektzustand berufen kann. Daran anknüpfend wird untersucht, ob und wie die Konzepte des Rechtsmissbrauchs, der Verwirkung und der Obliegenheiten für das Strafrecht fruchtbar gemacht werden können. Die Ergebnisse münden in einer auf den Gedanken einer Obliegenheitsverletzung gestützten Lösung.
Aktualisiert: 2019-12-20
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