Beim Erlass neuer wie auch bei der Reform bestehender Informationsfreiheitsgesetze (IFGs) hat der Gesetzgeber zu entscheiden, welche Verfahrensregelungen zu einer wirksamen Durchsetzung der Aktenöffentlichkeit erforderlich sind. Hierbei kann der Gesetzgeber nur vereinzelt auf Ergebnisse einer wissenschaftlichen Diskussion zurückgreifen, da sich die bisherigen Untersuchungen zumeist schwerpunktmäßig mit materiell-rechtlichen Fragestellungen wie etwa der Geheimhaltungsbedürftigkeit bestimmter Informationsarten befassen. Diese Lücke wird durch die rechtsvergleichende Untersuchung von Thomas Griebel geschlossen. Er zeigt auf, welche verfahrensrechtlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die praktische Wirksamkeit von Informationsfreiheitsrechten zu gewährleisten. Der Autor beschränkt sich dabei nicht nur auf die Verfahrensregelungen der sechs deutschen IFGs, vielmehr werden auch Verfahrensregelungen aus Ländern mit jahrzehnte- bzw. sogar jahrhundertelanger Tradition der Aktenöffentlichkeit in die Betrachtung einbezogen (US-amerikanischer FOIA, schwedische Tryckfrihetsförordning). Die so ermittelten Verfahrensvarianten werden sodann intensiv auf ihre Wirkungen in der Praxis untersucht, wobei dem Spannungsverhältnis zwischen Funktionsfähigkeit der Verwaltung und praktischer Wirksamkeit der Informationsfreiheit besonders Rechnung getragen wird. Die Ergebnisse der Untersuchung sind gleichermaßen relevant für die Bundesländer, die bereits über IFGs verfügen, wie auch für die Bundesländer, die eine Neuregelung beabsichtigen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Beim Erlass neuer wie auch bei der Reform bestehender Informationsfreiheitsgesetze (IFGs) hat der Gesetzgeber zu entscheiden, welche Verfahrensregelungen zu einer wirksamen Durchsetzung der Aktenöffentlichkeit erforderlich sind. Hierbei kann der Gesetzgeber nur vereinzelt auf Ergebnisse einer wissenschaftlichen Diskussion zurückgreifen, da sich die bisherigen Untersuchungen zumeist schwerpunktmäßig mit materiell-rechtlichen Fragestellungen wie etwa der Geheimhaltungsbedürftigkeit bestimmter Informationsarten befassen. Diese Lücke wird durch die rechtsvergleichende Untersuchung von Thomas Griebel geschlossen. Er zeigt auf, welche verfahrensrechtlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die praktische Wirksamkeit von Informationsfreiheitsrechten zu gewährleisten. Der Autor beschränkt sich dabei nicht nur auf die Verfahrensregelungen der sechs deutschen IFGs, vielmehr werden auch Verfahrensregelungen aus Ländern mit jahrzehnte- bzw. sogar jahrhundertelanger Tradition der Aktenöffentlichkeit in die Betrachtung einbezogen (US-amerikanischer FOIA, schwedische Tryckfrihetsförordning). Die so ermittelten Verfahrensvarianten werden sodann intensiv auf ihre Wirkungen in der Praxis untersucht, wobei dem Spannungsverhältnis zwischen Funktionsfähigkeit der Verwaltung und praktischer Wirksamkeit der Informationsfreiheit besonders Rechnung getragen wird. Die Ergebnisse der Untersuchung sind gleichermaßen relevant für die Bundesländer, die bereits über IFGs verfügen, wie auch für die Bundesländer, die eine Neuregelung beabsichtigen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Beim Erlass neuer wie auch bei der Reform bestehender Informationsfreiheitsgesetze (IFGs) hat der Gesetzgeber zu entscheiden, welche Verfahrensregelungen zu einer wirksamen Durchsetzung der Aktenöffentlichkeit erforderlich sind. Hierbei kann der Gesetzgeber nur vereinzelt auf Ergebnisse einer wissenschaftlichen Diskussion zurückgreifen, da sich die bisherigen Untersuchungen zumeist schwerpunktmäßig mit materiell-rechtlichen Fragestellungen wie etwa der Geheimhaltungsbedürftigkeit bestimmter Informationsarten befassen. Diese Lücke wird durch die rechtsvergleichende Untersuchung von Thomas Griebel geschlossen. Er zeigt auf, welche verfahrensrechtlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die praktische Wirksamkeit von Informationsfreiheitsrechten zu gewährleisten. Der Autor beschränkt sich dabei nicht nur auf die Verfahrensregelungen der sechs deutschen IFGs, vielmehr werden auch Verfahrensregelungen aus Ländern mit jahrzehnte- bzw. sogar jahrhundertelanger Tradition der Aktenöffentlichkeit in die Betrachtung einbezogen (US-amerikanischer FOIA, schwedische Tryckfrihetsförordning). Die so ermittelten Verfahrensvarianten werden sodann intensiv auf ihre Wirkungen in der Praxis untersucht, wobei dem Spannungsverhältnis zwischen Funktionsfähigkeit der Verwaltung und praktischer Wirksamkeit der Informationsfreiheit besonders Rechnung getragen wird. Die Ergebnisse der Untersuchung sind gleichermaßen relevant für die Bundesländer, die bereits über IFGs verfügen, wie auch für die Bundesländer, die eine Neuregelung beabsichtigen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Beim Erlass neuer wie auch bei der Reform bestehender Informationsfreiheitsgesetze (IFGs) hat der Gesetzgeber zu entscheiden, welche Verfahrensregelungen zu einer wirksamen Durchsetzung der Aktenöffentlichkeit erforderlich sind. Hierbei kann der Gesetzgeber nur vereinzelt auf Ergebnisse einer wissenschaftlichen Diskussion zurückgreifen, da sich die bisherigen Untersuchungen zumeist schwerpunktmäßig mit materiell-rechtlichen Fragestellungen wie etwa der Geheimhaltungsbedürftigkeit bestimmter Informationsarten befassen. Diese Lücke wird durch die rechtsvergleichende Untersuchung von Thomas Griebel geschlossen. Er zeigt auf, welche verfahrensrechtlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die praktische Wirksamkeit von Informationsfreiheitsrechten zu gewährleisten. Der Autor beschränkt sich dabei nicht nur auf die Verfahrensregelungen der sechs deutschen IFGs, vielmehr werden auch Verfahrensregelungen aus Ländern mit jahrzehnte- bzw. sogar jahrhundertelanger Tradition der Aktenöffentlichkeit in die Betrachtung einbezogen (US-amerikanischer FOIA, schwedische Tryckfrihetsförordning). Die so ermittelten Verfahrensvarianten werden sodann intensiv auf ihre Wirkungen in der Praxis untersucht, wobei dem Spannungsverhältnis zwischen Funktionsfähigkeit der Verwaltung und praktischer Wirksamkeit der Informationsfreiheit besonders Rechnung getragen wird. Die Ergebnisse der Untersuchung sind gleichermaßen relevant für die Bundesländer, die bereits über IFGs verfügen, wie auch für die Bundesländer, die eine Neuregelung beabsichtigen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Funktionsfähigkeit einer demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung ist auf aktive staatsbürgerliche Kontrolle angewiesen. Grundvoraussetzungen hierfür sind die Transparenz und die Publizität staatlicher Handlungen. Schlüsselgefahren für eine Demokratie sind Korruption und extremer Schutz der Interessen derer, die sich in einer privilegierten Machstellung befinden. Informationsfreiheit tritt dem entgegen. Durch sie erhält die freiheitliche, individualistische Demokratie ein Gleichgewicht von Öffentlichkeit, Privatheit und Geheimhaltung. Dieses Gleichgewicht wird jedoch in zunehmendem Masse gefährdet. Staat und Wirtschaft werden immer informierter, verschanzen sich dabei selbst in einem Arkanbereich aus Amts- und Geschäftsgeheimnissen. Beiden Polen gegenüber verliert der Bürger einen Teil seiner Privatsphäre durch Öffentlichkeit, hergestellt durch die Preisgabe seiner personenbezogenen Daten. Die Unzufriedenheit der Bevölkerung mit diesem Ungleichgewicht findet indirekt ihren Ausdruck im sinkenden Vertrauen der Wähler in Politiker im Allgemeinen und Regierungen im Besonderen. >Eine Meinungsumfrage in Grossbritannien ergab, dass lediglich 14% der Briten glauben, ein Politiker sage die Wahrheit. Ministern der Regierung trauen gar nur 11%. 64% sind der Ansicht, Parlamentsmitglieder nutzten ihr Amt, um sich auf unerlaubte Weise zu bereichern; 87% glauben, ein Politiker würde die Unwahrheit sagen, wenn ihm die Wahrheit einen politischen Schaden zufügen könnte. Dass es um das Vertrauen der bundesdeutschen Bevölkerung nicht viel besser bestellt ist, lässt sich an der niedrigen Wahlbeteiligung bei den letzten Landtagswahlen bzw. den Wahlen zum Europaparlament ablesen. Unzählige Kommissionen der Regierung und Opposition, die nahezu wöchentlich mit neuen Reformvorschlägen in allen denkbaren Lebensbereichen aufwarten, ohne dass dem Bürger die Hintergründe einer Entscheidung für das eine oder das andere Modell offen gelegt würden, tun ihr übriges, das Vertrauen der Wähler in die Kompetenz von Politikern und den Sinngehalt ihres Handelns zu erschüttern. >Während die Regierung in Grossbritannien reagierte und im Jahr 2000 den "Freedom of Information Act" erliess, der ab Januar 2005 vollständig in Kraft treten wird, ist in Deutschland die Tätigkeit der Exekutive grösstenteils noch immer durch ein tiefverwurzeltes Negativverhältnis zu staatlicher Transparenz und Publizität geprägt; traditionell gilt der Grundsatz des Amtsgeheimnisses. Die Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes auf Bundesebene wird seit sechs Jahren immer wieder verschoben, obwohl bereits die Koalitionsvereinbarung zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und Bündnis 90/Die Grünen vom 20. Oktober 1998 ein solches Gesetz vorsah. Die erste Lesung des aktuellsten Gesetzesentwurfs findet am 17. Dezember 2004 statt. >Da Grossbritannien, traditionell als "one of the most secretive democracies" bekannt, dem Amtsgeheimnis ähnlich verschrieben war wie die Bundesrepublik, lässt sich anhand einer Untersuchung der dort gefundenen Regelungen gut erkennen, welche besonderen Situationen und eventuell Probleme der Übergang zur Informationsfreiheit hierzulande mit sich bringen kann. Die vorliegende Arbeit möchte diesen Beitrag leisten und gleichzeitig die Notwendigkeit der Informationsfreiheit für eine moderne Demokratie herausstreichen. Nicht zuletzt die momentane Verängstigung der Bevölkerung aufgrund des internationalen Terrorismus fördert eine Bereitschaft, Einschränkungen und Beschneidungen von Rechten hinzunehmen, insbesondere, wenn die Auswirkungen nicht unmittelbar spürbar sind. Der Angriff auf die westliche Lebensart und die ihr eigene demokratische Staatsform wäre aber erfolgreich, wenn er einen Ausverkauf dieser für eine freiheitliche Demokratie wichtigen Rechte nach sich ziehen könnte. Mehr denn je bedarf die freiheitliche Demokratie zu ihrer Sicherung des Vertrauens ihrer Bevölkerung.
Aktualisiert: 2020-12-04
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