Das Alles-oder-Nichts-Prinzip im Versicherungsvertragsrecht steht seit mehr als 70 Jahren in der Kritik. Da die Rechtsprechung nur beschränkt Abhilfe schaffen kann, stellt sich die Frage nach einer Gesetzesänderung. Der Autor stellt die bestehende Rechtslage sowie die erhobene Kritik dar und untersucht, inwieweit die Leistungsfreiheit des Versicherers de lege ferenda durch eine mildere Rechtsfolge ersetzt werden kann. Dabei gelangt er zu dem Ergebnis, dass die mit dem Alles-oder-Nichts-Prinzip verbundenen Probleme auf die Inflexibilität der Leistungsfreiheitstatbestände zurückzuführen sind, die Leistungsfreiheit als Sanktion nicht unbedingt erforderlich ist und im Zivilrecht allgemein eine Tendenz zum Abbau von Alles-oder-Nichts-Regelungen zu Gunsten flexibler Regelungen auszumachen ist. Auf Basis dieser Ergebnisse formuliert Philipp Neumann einen Vorschlag für eine Gesetzesänderung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Alles-oder-Nichts-Prinzip im Versicherungsvertragsrecht steht seit mehr als 70 Jahren in der Kritik. Da die Rechtsprechung nur beschränkt Abhilfe schaffen kann, stellt sich die Frage nach einer Gesetzesänderung. Der Autor stellt die bestehende Rechtslage sowie die erhobene Kritik dar und untersucht, inwieweit die Leistungsfreiheit des Versicherers de lege ferenda durch eine mildere Rechtsfolge ersetzt werden kann. Dabei gelangt er zu dem Ergebnis, dass die mit dem Alles-oder-Nichts-Prinzip verbundenen Probleme auf die Inflexibilität der Leistungsfreiheitstatbestände zurückzuführen sind, die Leistungsfreiheit als Sanktion nicht unbedingt erforderlich ist und im Zivilrecht allgemein eine Tendenz zum Abbau von Alles-oder-Nichts-Regelungen zu Gunsten flexibler Regelungen auszumachen ist. Auf Basis dieser Ergebnisse formuliert Philipp Neumann einen Vorschlag für eine Gesetzesänderung.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Das Alles-oder-Nichts-Prinzip im Versicherungsvertragsrecht steht seit mehr als 70 Jahren in der Kritik. Da die Rechtsprechung nur beschränkt Abhilfe schaffen kann, stellt sich die Frage nach einer Gesetzesänderung. Der Autor stellt die bestehende Rechtslage sowie die erhobene Kritik dar und untersucht, inwieweit die Leistungsfreiheit des Versicherers de lege ferenda durch eine mildere Rechtsfolge ersetzt werden kann. Dabei gelangt er zu dem Ergebnis, dass die mit dem Alles-oder-Nichts-Prinzip verbundenen Probleme auf die Inflexibilität der Leistungsfreiheitstatbestände zurückzuführen sind, die Leistungsfreiheit als Sanktion nicht unbedingt erforderlich ist und im Zivilrecht allgemein eine Tendenz zum Abbau von Alles-oder-Nichts-Regelungen zu Gunsten flexibler Regelungen auszumachen ist. Auf Basis dieser Ergebnisse formuliert Philipp Neumann einen Vorschlag für eine Gesetzesänderung.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Versicherungsverträge über Großrisiken und die dabei regelmäßig verwendeten AVB spielen in der Praxis eine erhebliche Rolle. Grundlegende Rechtsnorm für die Großrisikoversicherung ist § 210 VVG, der an die höhere Geschäftserfahrenheit von Großrisiko-Versicherungsnehmern anknüpft und in diesem Bereich zur Disponibilität der Schutzvorschriften des VVG führt.
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Definition des Großrisikos und den entsprechenden Rechtsfolgen. Aufgrund der überragenden Bedeutung von AVB im Versicherungsrecht stellt sich insb. die Frage, inwieweit die Leitbildkontrolle nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB Einfluss auf die Möglichkeiten der Vertragsgestaltung der Großrisikoparteien durch AVB nimmt. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Prüfung, ob ausgewählte Prinzipien des VVG gesetzliche Leitbilder für die Großrisikoversicherung darstellen.
Das Buch richtet sich insbesondere an Parteien von Großrisikoverträgen und Rechtsanwälte, die mit der Erstellung oder Prüfung von AVB in diesem Bereich betraut sind.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Im Zuge der VVG-Reform hat der Gesetzgeber im Bereich der vertraglich geregelten Obliegenheiten mit der Einführung einer vom Verschulden des Versicherungsnehmers abhängigen Quotelung eine weitreichende Änderung vorgenommen. Wurden bislang Obliegenheitsverletzungen durch den Versicherungsnehmer meist mit der vollständigen Leistungsfreiheit des Versicherers sanktioniert, tritt an die Stelle der Leistungsfreiheit nun die Leistungskürzung.
Diese Reform ist sehr umstritten. Ihre Gegner stellen die praktische Handhabbarkeit der Neuregelung in Frage. Zentrales Thema der vorliegenden Arbeit ist deswegen, wie die
Quotelung handhabbar gemacht werden kann. Hierbei sind zwei Fragen zu unterscheiden: Zum einen, welche Parameter überhaupt zur Grundlage der Quotelung gemacht werden können. Zum anderen, in welchem Verhältnis diese Parameter zueinander stehen.
In diesem Zusammenhang ist ein Blick in die Schweiz interessant, wo sich mit Art. 14 Abs. 2 VVG Schweiz ein Vorbild für die Quotelung findet. Im Weiteren sind die bislang in der deutschen Literatur diskutierten Ansätze zur Handhabung der Quotelung einer eingehenderen Untersuchung zu unterziehen. Schließlich sind die Bewertungssituationen des deutschen Rechts in den Blick zu nehmen, bei denen – wie bei der Festlegung eines Schmerzensgeldes – aus einer Gesamtbewertung unterschiedlichster Parameter feste Rechengrößen ermittelt werden.
Es muss geklärt werden, ob aus der Betrachtung dieser Vorschriften bzw. Rechtsinstitute Er-kenntnisse für den Umgang mit der Quotelung gewonnen werden können.
Im Anschluss an diese grundsätzlichen Probleme stellen sich weitere Fragen, die das neue Recht mit sich bringt und die beantwortet werden müssen, insbesondere, wie zu quoteln ist, wenn mehrere Obliegenheitsverletzungen zusammentreffen, und wie sich die Quotelung in der KFZ-Haftpflichtversicherung gestaltet.
Der Titel wurde für die Anwendung in der Rechtspraxis konzipiert
Aktualisiert: 2023-01-27
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Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist eines der in Deutschland meist nachgefragten Versicherungsprodukte. Zusätzlich wegen der gravierenden Deckungslücken (zu Grund und Höhe) in den gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten ist sie für die Versicherten und deren Familien häufig existenziell wichtig. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung wird als eigenständige Risikoversicherung oder als Zusatzversicherung zu einer Hauptversicherung (Risiko Leben oder Kapital Leben oder private Rentenversicherung) abgeschlossen. Ihr versicherter Gegenstand: die berufliche Leistungsfähigkeit. Ihr Versicherungsfall: deren Beeinträchtigung. Ihre versicherten Ursachen: Krankheit, Unfall, vorzeitiger Kräfteverfall. Ihre Beurteilungsdisziplinen: Recht, Medizin, Berufskunde. Ihre Leistungen: Beitragsbefreiung (ggf. auch von der Hauptversicherung) und - wenn mitversichert - Bar-Rente. Ihre wichtigsten Nachbarn in der privaten Assekuranz: die Krankentagegeldversicherung und die Unfallversicherung mit deren Invaliditätsleistung. Der Vielfalt von Klientel (selbstständig und abhängig beschäftigt), Berufsausprägungen, Entwicklungen und Verwerfungen des Arbeitslebens begegnet sie mit immer weiteren Ausdifferenzierungen in Produkt- und Bedingungsgestaltungen. Dass diese Versicherungsart, in deren Leistungsfällen es regelmäßig um viel Geld geht, auch reichlich Konfliktpotenzial birgt, liegt auf der Hand. Vor Gericht, aber auch schon beim Vertragsantrag und beim Leistungsantrag sowie in der Nachprüfung anerkannter Leistungen, sind Experten gefragt.
Private Berufsunfähigkeitsversicherung ist Bedingungs- und Rechtsprechungsrecht. Die wenigen VVG-Regelungen zu ihr (§§ 172-177) geben einen groben Rahmen vor. Über mittlerweile rund 35 Jahre hinweg haben BGH und Oberlandesgerichte diese Versicherungsart als stimmiges Regulierungssystem aus Erstprüfungs- und Nachprüfungsmaßgaben sowie Entscheidungs- und Einigungsmöglichkeiten ausgeleuchtet. Einzelfallgerechtigkeit entsteht nicht aus subjektivem Gerechtigkeitsempfinden von Fall zu Fall, sondern zuallererst aus Systemstimmigkeit, die dadurch ihrerseits bewahrt wird, auch für immer weitere Produkt- und Bedingungsgestaltungen.
„Berufsunfähigkeitsversicherung - Nach der Rechtsprechung“ ist originär aus dieser Rechtsprechung entwickelt und vollzieht diese geordnet und auf aktuellstem Stand vollständig nach. Sie hilft dem Prüfer, Unterstützer, Entscheider (Sachbearbeiter, Justiziar, Zivilrichter, Rechtsanwalt), sich in dieser Versicherungsart systemstimmig „nach der Rechtsprechung“ zu bewegen. Führende Kommentar-Literatur ist begleitend berücksichtigt. Eine dezidierte Gliederung, ergänzt durch ein Sachregister, unterstützt die rasche Standortbestimmung der Einzelfragen im Gesamtsystem.
Zahlreiche Urteilsveröffentlichungen seit der Erstauflage im Sommer 2017 machen die vorliegende Aktualisierung notwendig. Sie wird zugleich genutzt für Vertiefungen, zusätzliche Ausdifferenzierungen, Ergänzungen und Erweiterungen „nach der Rechtsprechung“. Auch mögliche Optimierungschancen für die Produktentwicklungen und die Regulierungspraxis der Versicherer werden angesprochen - in der gebotenen Zurückhaltung einer Arbeit mit der veröffentlichten Rechtsprechung als Hauptgegenstand.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Prof. Dr. Dirk Looschelders befasst sich in seinem Beitrag mit den Vorschriften über die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers, deren Neuregelung zu den zentralen Elementen der VVG-Reform gehört. Allerdings sind in der Folge zahlreiche schwierige Auslegungsfragen aufgetreten, die anhand der aktuellen Rechtsprechung behandelt werden. Neben den Grenzen des Fragerechts des Versicherers durch das AGG und GenDG umfasst die Erörterung ferner die Rechtsfolgen einer Anzeigepflichtverletzung, insbesondere die Anfechtung des Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung. Den Schluss bilden Ausführungen zu den Übergangsproblemen.
Dr. Rainer Heß behandelt in dem zweiten Beitrag zum 28. Münsterischen Versicherungstag die Umgestaltung der Versicherungsleistung vom Alles-oder-Nichts-Prinzip in ein „Mehr oder Weniger“ – eine der wichtigsten Änderungen des zum 1.1.2008 in Kraft getretenen neuen VVG dar. Hauptanwendungsfall ist die Verletzung von Obliegenheiten sowie die Herbeiführung des Versicherungsfalls. Diese Neuregelung beschäftigt seit der Reform Wissenschaft und Praxis gleichermaßen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Streitfragen und den Stand der Diskussion und gibt Hinweise auf die ersten dazu ergangenen Gerichtsentscheidungen.
Die beiden Vorträge behandeln Themen, die sowohl für Fachanwälte für Versicherungsrecht als auch für Mitarbeiter in Unternehmen, die sich mit der Bearbeitung von Schadenfällen befassen, von besonderem Interesse sind.
Aktualisiert: 2023-01-30
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Der Autor widmet sich der Frage, nach welchen rechtlichen Kriterien in verschiedenen Konstellationen eine Verteilung von Schadensfolgen erfolgt und welche Interessen dabei Berücksichtigung finden.
Nach kurzen historischen Untersuchungen werden zunächst Grundzüge des allgemeinen Schadensrechts im BGB sowie Besonderheiten der Arbeitnehmerhaftung dargestellt.
Im Anschluss wird hinterfragt, welchen Einfluss die planmäßig betriebene Schadensvorsorge auf die endgültige rechtliche Verteilung der Schadenslast hat. In kursorischen Darstellungen wird die Schadensabnahme durch verschiedene Schadensvorsorgeträger skizziert. Die Ausführungen erstrecken sich dabei auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, das Privatversicherungsrecht, das Sozialversicherungsrecht sowie das Recht der Grundsicherung und der Sozialhilfe. Es wird untersucht, nach welchen Kriterien in den einzelnen Rechtsgebieten Schadensrisiken abgenommen, auf die abgesicherte Person zurück- oder auf Dritte verlagert werden und inwiefern die haftungsrechtliche Schadenszuteilung im Zweipersonenverhältnis durch das Hinzutreten eines planmäßig agierenden Trägers der Schadensvorsorge beeinflusst wird.
Im letzten Abschnitt wird zusammenfassend erörtert, welche Interessen auf die rechtliche Schadenszuteilung Einfluss nehmen und welche Verteilungsschlüssel die endgültige Lastenzuordnung bestimmen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf Parallelen und Unterschiede zwischen dem allgemeinen Haftungsrecht und dem Schadensvorsorgerecht gerichtet.
Dieses Buch richtet sich sowohl an Wissenschaftler als auch an Praktiker aller Berufsgruppen
(Richter, Rechtsanwälte sowie Mitarbeiter der Privatversicherer, Sozialversicherungs- und Sozialhilfeträger), die sich mit der rechtlichen Zuteilung von Schäden auseinandersetzen.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Kaum eine Versicherung ist in Deutschland so wichtig und gefragt wie die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch gravierende Deckungslücken in den gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten sorgen dafür, dass die Wichtigkeit der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung steigt: Sie greift bei Krankheit, Unfällen oder bei einer durch Kräfteverfall verursachten Beeinträchtigung der beruflichen Leistungsfähigkeit - wenn die wichtigste Erwirtschaftungsgrundlage des Lebensunterhalts stark beeinträchtigt wird.
Die Beurteilungsdisziplinen für diese Versicherung sind Recht, Medizin und Berufskunde. Heute ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung reich an vielfältigen Bedingungen: Allein die Klientel ist enorm gestiegen. Sie besteht aus Selbstständigen und abhängig Beschäftigten, dazu kommen viele Berufsausprägungen und neue Entwicklungen und Verwerfungen des Arbeitslebens, auf die eine Versicherung reagieren muss. Das macht gerade diese wichtige Versicherung zu einem sehr speziellen und komplexen Produkt - für die Versicherten und deren Familien ist sie regelmäßig existenziell.
Aber die Versicherung zur Berufsunfähigkeit birgt auch Konfliktstoff. Nicht erst vor Gericht, sondern schon im Zusammenhang mit dem Vertragsantrag und dem Leistungsantrag sind unbedingt Experten gefragt. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist Bedingungs- und Rechtsprechungsrecht, auch nach erstmaliger Aufnahme von speziellen Regelungen in das VVG 2008 (§§ 172-177 VVG). Die deutschen Gerichte haben über Jahrzehnte hinweg die private Berufsunfähigkeitsversicherung als ein in sich stimmiges Grundregelungssystem ausgeleuchtet - Einzelfallgerechtigkeit gewinnt die Rechtsprechung zuerst aus Systemstimmigkeit. Mit anderen Worten: Diese Versicherung gilt als gesellschaftlicher Konsens mit sehr hoher Verbreitung - und vielen verschiedenen Grundlagen.
Dieses Buch bietet dem Prüfer und Entscheider - ob Sachbearbeiter, Unternehmensjurist, Zivilrichter oder Rechtsanwalt - eine wertvolle Hilfe dabei, sich in dieser Versicherungsart sicher zu bewegen: bedingungsstimmig, gesetzes- und systemstimmig nach dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und dadurch einzelfallgerecht. Alle für den Einzelfall wesentlichen Erst- und Nachprüfungsgesichtspunkte sowie Entscheidungsmöglichkeiten dieser Versicherungsart sind unmittelbar aus der umfangreich veröffentlichten Rechtsprechung heraus dargestellt und erläutert. Führende Kommentar-Literatur wurde begleitend berücksichtigt. Eine dezidierte Gliederung und das Sachregister unterstützen die rasche Standortbestimmung der Einzelfragen im Gesamtsystem.
Aktualisiert: 2022-02-21
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Einer der wichtigsten und umstrittensten Kernpunkte der VVG-Reform war die Aufgabe des Alles-oder-nichts-Prinzips. Dieses Prinzip sanktionierte Vertragsverstöße des Versicherungsnehmers mit der Leistungsfreiheit des Versicherers. Seit Inkrafttreten des neuen VVG im Jahr 2008 stehen Versicherer und Gerichte vor der anspruchsvollen Aufgabe, Quoten für die Leistungskürzung bei der grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung zu bilden.
Carolin Moosbauer gibt den umfangreichen Diskussionsstand zu sämtlichen Problemstellungen umfassend wieder und zeigt Wege auf, um Unsicherheiten bei der in der Praxis äußerst relevanten Rechtsanwendung zu beseitigen. Sie berücksichtigt die bis September 2011 ergangene Rechtsprechung.
Ihr Buch ist all denjenigen ans Herz zu legen, die sich fundiert über die schwierige Norm des § 28 II S. 2 VVG informieren möchten. Es befasst sich methodenbewusst mit den Fragen des Begriffs der Kausalität aus § 28 III VV und der Beweislast für das Maß der groben Fahrlässigkeit.
Ausführlich behandelt werden die Kriterien zur Bestimmung des Binnenmaßes der groben Fahrlässigkeit, die Grenzen der Quotelung, die Methodik der Quotenbildung, die Quotenbildung beim Vorliegen mehrerer Leistungskürzungstatbestände und schließlich die Frage der Quotenbildung bei von vornherein beschränkter Leistungsfreiheit nach den §§ 5 III S. 1, 6 I KfzPflVV. Der Leser wird hierbei zur Veranschaulichung der Probleme und der gefundenen Ergebnisse von einem erdachten Beispielsfall begleitet.
Die Autorin weist wiederholt die bislang vorgetragenen Versuche einer Regulierung des Quotelungsprozesses zurück und betont die Notwendigkeit einer einzelfallbezogenen Gesamtbewertung des Verhaltens des Versicherungsnehmers.
Das Buch richtet sich gleichermaßen an Rechtswissenschaftler wie an Richter, Rechtsanwälte und Schadenregulierer.
Aktualisiert: 2023-01-30
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Eine der wesentlichen Neuerungen im reformierten VVG stellt die Ersetzung des althergebrachten Alles-oder-nichts-Prinzips durch flexible Leistungskürzungsbefugnisse des Versicherers als Reaktion auf Fehlverhalten des Versicherungsnehmers (insbesondere im Bereich vertraglich vereinbarter Obliegenheiten) dar. Bereits in der Reformdiskussion wurden jedoch umfangreiche Bedenken an der Ermöglichung anteiliger Leistungsfreiheit in Bezug auf Einbußen an präventiver Wirkung, höherer Kosten sowie Unsicherheiten in der praktischen Umsetzung erhoben. Eine in den Gesetzgebungsmaterialien angedachte Möglichkeit zur Handhabung der Quotenlösung bietet sich jedoch in Form einer Ausgestaltung mittels vertraglicher Abreden.
Die Bearbeitung hat es sich zur Aufgabe gemacht, Zulässigkeit und Grenzen vertraglicher Rechtsfolgenvereinbarungen im Schnittbereich von halbzwingender Normgeltung und AGB-Recht zu untersuchen, um so einen Beitrag zu einer rechtssicheren Handhabung der neuen Rechtsfolgentechnik zu leisten.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Die VVG-Reform hat das Versicherungsvertragsrecht in wesentlichen Punkten verändert. So ist das bisher geltende Alles-oder-nichts-Prinzip im Bereich grober Fahrlässigkeit durch ein Quotenteilungsprinzip ersetzt worden. Diese Änderung bezieht sich im Bereich der Schadensversicherung auch auf die Vorschrift über die schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalles, die neue Regelung des § 81 VVG. Von nun an soll in Fällen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles eine der Schwere des Verschuldens entsprechende Kürzung der Leistung des Versicherers vorgenommen werden. Vor diesem Hintergrund stellt die Arbeit eine umfassende Untersuchung der Neuregelung des § 81 VVG und seiner Probleme dar.
Im Fokus der Untersuchung stehen:
• tatbestandliche Detailfragen,
• Rechtsfolgen der Neuregelungen,
• die Frage, ob der § 81 VVG weiterhin als subjektiver Risikoausschluss eingeordnet werden und nach welchen Grundsätzen das Quotenprinzip praktiziert werden kann.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Der vorliegende Band beinhaltet fünf Vorträge, die anlässlich des 3. Düsseldorfer Versicherungsrechtstages am 29.10.2010 gehalten am wurden. Wissenschaftler und Praktiker behandeln Fragestellungen des Versicherungsaufsichtsrechts, Versicherungsvertragsrechts und des im Schrifttum häufig vernachlässigten Versicherungskartellrechts.
Zum Versicherungsvertragsrecht, dem Themenschwerpunkt, finden sich drei Beiträge zu Fragen der Quotierung nach Abschaffung des Alles-oder-nichts-Prinzips, zum Claims-made-Prinzip in der D&O-Versicherung sowie zu aktuellen Rechtsprechungstendenzen nach der VVG-Reform.
Weitere Beiträge untersuchen aus kartellrechtlicher Optik die Regelungswirkungen der Gruppen-freistellungsverordnungen und aus aufsichtsrechtlicher Sicht die zweite Säule von Solvency II
(Governance und Compliance).
Insgesamt bietet der Band eine interessante Einführung in die neuen Governance-Regelungen von Solvency II. Er richtet sich insofern an Praktiker aus der Versicherungsbranche, Fachanwälte und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-01-30
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Der Autor widmet sich der Frage, nach welchen rechtlichen Kriterien in verschiedenen Konstellationen eine Verteilung von Schadensfolgen erfolgt und welche Interessen dabei Berücksichtigung finden.
Nach kurzen historischen Untersuchungen werden zunächst Grundzüge des allgemeinen Schadensrechts im BGB sowie Besonderheiten der Arbeitnehmerhaftung dargestellt.
Im Anschluss wird hinterfragt, welchen Einfluss die planmäßig betriebene Schadensvorsorge auf die endgültige rechtliche Verteilung der Schadenslast hat. In kursorischen Darstellungen wird die Schadensabnahme durch verschiedene Schadensvorsorgeträger skizziert. Die Ausführungen erstrecken sich dabei auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, das Privatversicherungsrecht, das Sozialversicherungsrecht sowie das Recht der Grundsicherung und der Sozialhilfe. Es wird untersucht, nach welchen Kriterien in den einzelnen Rechtsgebieten Schadensrisiken abgenommen, auf die abgesicherte Person zurück- oder auf Dritte verlagert werden und inwiefern die haftungsrechtliche Schadenszuteilung im Zweipersonenverhältnis durch das Hinzutreten eines planmäßig agierenden Trägers der Schadensvorsorge beeinflusst wird.
Im letzten Abschnitt wird zusammenfassend erörtert, welche Interessen auf die rechtliche Schadenszuteilung Einfluss nehmen und welche Verteilungsschlüssel die endgültige Lastenzuordnung bestimmen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf Parallelen und Unterschiede zwischen dem allgemeinen Haftungsrecht und dem Schadensvorsorgerecht gerichtet.
Dieses Buch richtet sich sowohl an Wissenschaftler als auch an Praktiker aller Berufsgruppen
(Richter, Rechtsanwälte sowie Mitarbeiter der Privatversicherer, Sozialversicherungs- und Sozialhilfeträger), die sich mit der rechtlichen Zuteilung von Schäden auseinandersetzen.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Der vorliegende Band beinhaltet fünf Vorträge, die anlässlich des 3. Düsseldorfer Versicherungsrechtstages am 29.10.2010 gehalten am wurden. Wissenschaftler und Praktiker behandeln Fragestellungen des Versicherungsaufsichtsrechts, Versicherungsvertragsrechts und des im Schrifttum häufig vernachlässigten Versicherungskartellrechts.
Zum Versicherungsvertragsrecht, dem Themenschwerpunkt, finden sich drei Beiträge zu Fragen der Quotierung nach Abschaffung des Alles-oder-nichts-Prinzips, zum Claims-made-Prinzip in der D&O-Versicherung sowie zu aktuellen Rechtsprechungstendenzen nach der VVG-Reform.
Weitere Beiträge untersuchen aus kartellrechtlicher Optik die Regelungswirkungen der Gruppen-freistellungsverordnungen und aus aufsichtsrechtlicher Sicht die zweite Säule von Solvency II
(Governance und Compliance).
Insgesamt bietet der Band eine interessante Einführung in die neuen Governance-Regelungen von Solvency II. Er richtet sich insofern an Praktiker aus der Versicherungsbranche, Fachanwälte und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-01-30
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Im Zuge der VVG-Reform hat der Gesetzgeber im Bereich der vertraglich geregelten Obliegenheiten mit der Einführung einer vom Verschulden des Versicherungsnehmers abhängigen Quotelung eine weitreichende Änderung vorgenommen. Wurden bislang Obliegenheitsverletzungen durch den Versicherungsnehmer meist mit der vollständigen Leistungsfreiheit des Versicherers sanktioniert, tritt an die Stelle der Leistungsfreiheit nun die Leistungskürzung.
Diese Reform ist sehr umstritten. Ihre Gegner stellen die praktische Handhabbarkeit der Neuregelung in Frage. Zentrales Thema der vorliegenden Arbeit ist deswegen, wie die
Quotelung handhabbar gemacht werden kann. Hierbei sind zwei Fragen zu unterscheiden: Zum einen, welche Parameter überhaupt zur Grundlage der Quotelung gemacht werden können. Zum anderen, in welchem Verhältnis diese Parameter zueinander stehen.
In diesem Zusammenhang ist ein Blick in die Schweiz interessant, wo sich mit Art. 14 Abs. 2 VVG Schweiz ein Vorbild für die Quotelung findet. Im Weiteren sind die bislang in der deutschen Literatur diskutierten Ansätze zur Handhabung der Quotelung einer eingehenderen Untersuchung zu unterziehen. Schließlich sind die Bewertungssituationen des deutschen Rechts in den Blick zu nehmen, bei denen – wie bei der Festlegung eines Schmerzensgeldes – aus einer Gesamtbewertung unterschiedlichster Parameter feste Rechengrößen ermittelt werden.
Es muss geklärt werden, ob aus der Betrachtung dieser Vorschriften bzw. Rechtsinstitute Er-kenntnisse für den Umgang mit der Quotelung gewonnen werden können.
Im Anschluss an diese grundsätzlichen Probleme stellen sich weitere Fragen, die das neue Recht mit sich bringt und die beantwortet werden müssen, insbesondere, wie zu quoteln ist, wenn mehrere Obliegenheitsverletzungen zusammentreffen, und wie sich die Quotelung in der KFZ-Haftpflichtversicherung gestaltet.
Der Titel wurde für die Anwendung in der Rechtspraxis konzipiert
Aktualisiert: 2023-01-27
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Einer der wichtigsten und umstrittensten Kernpunkte der VVG-Reform war die Aufgabe des Alles-oder-nichts-Prinzips. Dieses Prinzip sanktionierte Vertragsverstöße des Versicherungsnehmers mit der Leistungsfreiheit des Versicherers. Seit Inkrafttreten des neuen VVG im Jahr 2008 stehen Versicherer und Gerichte vor der anspruchsvollen Aufgabe, Quoten für die Leistungskürzung bei der grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung zu bilden.
Carolin Moosbauer gibt den umfangreichen Diskussionsstand zu sämtlichen Problemstellungen umfassend wieder und zeigt Wege auf, um Unsicherheiten bei der in der Praxis äußerst relevanten Rechtsanwendung zu beseitigen. Sie berücksichtigt die bis September 2011 ergangene Rechtsprechung.
Ihr Buch ist all denjenigen ans Herz zu legen, die sich fundiert über die schwierige Norm des § 28 II S. 2 VVG informieren möchten. Es befasst sich methodenbewusst mit den Fragen des Begriffs der Kausalität aus § 28 III VV und der Beweislast für das Maß der groben Fahrlässigkeit.
Ausführlich behandelt werden die Kriterien zur Bestimmung des Binnenmaßes der groben Fahrlässigkeit, die Grenzen der Quotelung, die Methodik der Quotenbildung, die Quotenbildung beim Vorliegen mehrerer Leistungskürzungstatbestände und schließlich die Frage der Quotenbildung bei von vornherein beschränkter Leistungsfreiheit nach den §§ 5 III S. 1, 6 I KfzPflVV. Der Leser wird hierbei zur Veranschaulichung der Probleme und der gefundenen Ergebnisse von einem erdachten Beispielsfall begleitet.
Die Autorin weist wiederholt die bislang vorgetragenen Versuche einer Regulierung des Quotelungsprozesses zurück und betont die Notwendigkeit einer einzelfallbezogenen Gesamtbewertung des Verhaltens des Versicherungsnehmers.
Das Buch richtet sich gleichermaßen an Rechtswissenschaftler wie an Richter, Rechtsanwälte und Schadenregulierer.
Aktualisiert: 2023-01-30
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Eine der wesentlichen Neuerungen im reformierten VVG stellt die Ersetzung des althergebrachten Alles-oder-nichts-Prinzips durch flexible Leistungskürzungsbefugnisse des Versicherers als Reaktion auf Fehlverhalten des Versicherungsnehmers (insbesondere im Bereich vertraglich vereinbarter Obliegenheiten) dar. Bereits in der Reformdiskussion wurden jedoch umfangreiche Bedenken an der Ermöglichung anteiliger Leistungsfreiheit in Bezug auf Einbußen an präventiver Wirkung, höherer Kosten sowie Unsicherheiten in der praktischen Umsetzung erhoben. Eine in den Gesetzgebungsmaterialien angedachte Möglichkeit zur Handhabung der Quotenlösung bietet sich jedoch in Form einer Ausgestaltung mittels vertraglicher Abreden.
Die Bearbeitung hat es sich zur Aufgabe gemacht, Zulässigkeit und Grenzen vertraglicher Rechtsfolgenvereinbarungen im Schnittbereich von halbzwingender Normgeltung und AGB-Recht zu untersuchen, um so einen Beitrag zu einer rechtssicheren Handhabung der neuen Rechtsfolgentechnik zu leisten.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Die vorgelegte Dissertation untersucht die Wechselwirkungen zwischen Haftung und Versicherung vor dem Hintergrund ihrer Verwobenheit auf dem Gebiet der Schadensregulierung. Sie nimmt dabei beide Wirkungsrichtungen in den Blick, von der Versicherung auf die Haftung und umgekehrt. Die festzustellenden Einflussnahmen werden einer teleologischen Betrachtung unterworfen.
Der Einfluss der Versicherung auf die Haftung wird zunächst de lege lata anhand der verschiedenen Fälle einer haftungseinschränkenden und einer haftungserweiternden Wirkung analysiert. Für die Wirkungen des Haftungsrechts auf das Versicherungsrecht wird der Blick auf die rechtspolitischen Vorschläge konzentriert, die im Rahmen der seit einigen Jahren geführten Diskussion zur Reform des VVG für die Abschwächung des strengen Alles-oder-nichts-Prinzips der Leistungsfreiheitstatbestände unterbreitet worden sind.
Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die Frage der Geltungskonkurrenz zwischen Haftung und Versicherung nicht einheitlich, sondern von Fall zu Fall teleologisch nach einer Analyse der jeweils verfolgten Zwecke beantwortet werden kann, die über den des Schadensausgleichs hinausweisen. Demjenigen Instrument, das dem vorrangigen Bedürfnis besser gerecht wird, gebührt der Vorrang (teleologische Geltungskonkurrenz).
Aktualisiert: 2023-01-27
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Eine der wichtigsten Fragen des Privatversicherungsrechts lautet, welche Folgen ein nicht vertragsgemäßes Verhalten des Versicherungsnehmer für den Versicherungsschutz hat. Dies spielt insbesondere eine Rolle bei der Verletzung von Obliegenheiten und bei der Herbeiführung des Versicherungsfalls. Das VVG sieht als Sanktion vielfach die völlige Leistungsfreiheit des Versicherers vor. Allerdings ist diese Folge bereits nach dem Gesetz an verschiedene Anforderungen geknüpft, die von der Rechtsprechung durch weitere Voraussetzungen ergänzt wurden. Was die Rechtsfolge angeht, ist es im Grundsatz jedoch stets bei einer strengen Alternativität geblieben: entweder volle Leistungspflicht oder gänzliche Leistungsfreiheit - eben "alles oder nichts". Diese Alternativität wird häufig als zu starr empfunden. Besondere Aktualität hat die Diskussion dadurch gewonnen, dass die Kommission zur Reform des Versicherungsvertragsrechts sich der Thematik angenommen hat.
Die Untersuchung hat zum Ziel, die Vorzüge und Nachteile des Alles-oder-nichts-Prinzips bei den Rechtsfolgen vertragswidrigen Verhaltens im Privatversicherungsrecht auszuloten sowie alternative Sanktionsmöglichkeiten aufzuzeigen und zu bewerten. Grundanliegen ist es, ein systematisch stimmiges System von Sanktionen zu entwickeln, das Rechtssicherheit bietet. Nach einem Überblick über die derzeitige Rechtslage wird der Meinungsstand zum Alles-oder-nichts-Prinzip im Schrifttum dargelegt, wobei auch ein vergleichender Blick auf die Diskussion im Haftungs- und Schadensrecht geworfen wird. Der Autor stellt die Reformvorschläge im Schrifttum und im Zwischenbericht der VVG-Reformkommission vom 30. Mai 2002, insbesondere das dort favorisierte Modell einer verschuldensabhängigen Quotelung, vor. Im Mittelpunkt der Arbeit steht eine eingehende Stellungnahme zu diesen Vorschlägen; sie analysiert außer Pro und Contra zur Quotelung einschließlich der praktischen Erfahrungen in der Schweiz auch mögliche Alternativen und unterbreitet einen eigenen Lösungsvorschlag.
Aktualisiert: 2023-01-27
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