Die geschichtlichen Prämissen des BGB gehören zu den Kernmaterien der rechtshistorischen Forschung. Kaum in den Blick genommen wurde bislang jedoch die Frage, wie seine Einführung im juristischen Alltag vonstatten ging. Diesen Aspekt untersucht das Werk am Beispiel des OLG-Bezirks Köln. Hierbei wird deutlich, dass das neue Gesetzbuch auf nahezu sämtliche Bereiche des Rechtslebens ausstrahlte – von der Amtssprache bis zur Zivilgerichtsorganisation. Besonders tief war die Zäsur für das Rheinland, das in der Folge seine bald hundertjährige Sonderstellung innerhalb der juristischen Topographie Preußens verlor. Bis dahin hatte sich der seit 1804 geltende Code Civil gegenüber allen Vereinheitlichungsbestrebungen der preußischen Herrschaft zu behaupten vermocht. Inwieweit es im Zuge der Reichskodifikation zu einer Neuauflage dieses „Kampfes um das Rheinische Recht“ (Landsberg) kam, wird vom Autor ebenso dargestellt wie das rechtliche Residuum, für das der Code über den 1. Januar 1900 hinaus maßgebend blieb. Mit seinen vielfältigen Bezügen zur Alltags- und Politikgeschichte wendet sich das Werk nicht nur an den Juristen, sondern auch an Historiker und Sozialwissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Die geschichtlichen Prämissen des BGB gehören zu den Kernmaterien der rechtshistorischen Forschung. Kaum in den Blick genommen wurde bislang jedoch die Frage, wie seine Einführung im juristischen Alltag vonstatten ging. Diesen Aspekt untersucht das Werk am Beispiel des OLG-Bezirks Köln. Hierbei wird deutlich, dass das neue Gesetzbuch auf nahezu sämtliche Bereiche des Rechtslebens ausstrahlte – von der Amtssprache bis zur Zivilgerichtsorganisation. Besonders tief war die Zäsur für das Rheinland, das in der Folge seine bald hundertjährige Sonderstellung innerhalb der juristischen Topographie Preußens verlor. Bis dahin hatte sich der seit 1804 geltende Code Civil gegenüber allen Vereinheitlichungsbestrebungen der preußischen Herrschaft zu behaupten vermocht. Inwieweit es im Zuge der Reichskodifikation zu einer Neuauflage dieses „Kampfes um das Rheinische Recht“ (Landsberg) kam, wird vom Autor ebenso dargestellt wie das rechtliche Residuum, für das der Code über den 1. Januar 1900 hinaus maßgebend blieb. Mit seinen vielfältigen Bezügen zur Alltags- und Politikgeschichte wendet sich das Werk nicht nur an den Juristen, sondern auch an Historiker und Sozialwissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Die geschichtlichen Prämissen des BGB gehören zu den Kernmaterien der rechtshistorischen Forschung. Kaum in den Blick genommen wurde bislang jedoch die Frage, wie seine Einführung im juristischen Alltag vonstatten ging. Diesen Aspekt untersucht das Werk am Beispiel des OLG-Bezirks Köln. Hierbei wird deutlich, dass das neue Gesetzbuch auf nahezu sämtliche Bereiche des Rechtslebens ausstrahlte – von der Amtssprache bis zur Zivilgerichtsorganisation. Besonders tief war die Zäsur für das Rheinland, das in der Folge seine bald hundertjährige Sonderstellung innerhalb der juristischen Topographie Preußens verlor. Bis dahin hatte sich der seit 1804 geltende Code Civil gegenüber allen Vereinheitlichungsbestrebungen der preußischen Herrschaft zu behaupten vermocht. Inwieweit es im Zuge der Reichskodifikation zu einer Neuauflage dieses „Kampfes um das Rheinische Recht“ (Landsberg) kam, wird vom Autor ebenso dargestellt wie das rechtliche Residuum, für das der Code über den 1. Januar 1900 hinaus maßgebend blieb. Mit seinen vielfältigen Bezügen zur Alltags- und Politikgeschichte wendet sich das Werk nicht nur an den Juristen, sondern auch an Historiker und Sozialwissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Robotische Systeme bahnen sich beständig Ihren Weg in die verschiedenen Bereiche menschlichen Lebens. Der Einsatz dieser Maschinen ist längst nicht mehr auf den industriellen Bereich beschränkt. Vielfältige Anwendungsmöglichkeiten bieten auch der militärische, medizinische und häusliche Bereich. Die Allgegenwärtigkeit dieser Technologie prägt in zunehmendem Maße unseren Alltag.
Das Werk „Robotik im Kontext von Recht und Moral“ beschäftigt sich mit dem technischen Fortschritt auf dem Gebiet der Robotik und seinen Auswirkungen auf die Gesellschaft. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, ob die bislang geltenden rechtlichen und moralischen Konzepte auf die Interaktion zwischen Mensch und Maschine anwendbar sind oder vielmehr neue Ansätze gefunden werden müssen. Neben einer aktuellen Bestandsaufnahme wird der Fokus auch auf zukünftig zu erwartende Entwicklungen gelegt.
Mit Beiträgen von:
Göde Both, Dr. med. Kirsten Brukamp, Dr. iur. Beatrice Brunhöber, Patrick Dittmer, Sabine Groth, Jan-Philipp Günther, Dr. jur. Jochen Hanisch, Dr. Jessica Heesen, Sven Hötitzsch, Elisa May, Dr. rer. pol. Stephan Meyer, Dr. phil. Christian Neuhäuser, Dr. jur. Jan C. Schuhr, Prof. Dr. jur. Gerald Spindler, Prof. Dr. iur. Detlev Sternberg-Lieben, Prof. Dr. phil. Jutta Weber, Marius Veigt
Aktualisiert: 2023-06-29
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Robotische Systeme bahnen sich beständig Ihren Weg in die verschiedenen Bereiche menschlichen Lebens. Der Einsatz dieser Maschinen ist längst nicht mehr auf den industriellen Bereich beschränkt. Vielfältige Anwendungsmöglichkeiten bieten auch der militärische, medizinische und häusliche Bereich. Die Allgegenwärtigkeit dieser Technologie prägt in zunehmendem Maße unseren Alltag.
Das Werk „Robotik im Kontext von Recht und Moral“ beschäftigt sich mit dem technischen Fortschritt auf dem Gebiet der Robotik und seinen Auswirkungen auf die Gesellschaft. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, ob die bislang geltenden rechtlichen und moralischen Konzepte auf die Interaktion zwischen Mensch und Maschine anwendbar sind oder vielmehr neue Ansätze gefunden werden müssen. Neben einer aktuellen Bestandsaufnahme wird der Fokus auch auf zukünftig zu erwartende Entwicklungen gelegt.
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Göde Both, Dr. med. Kirsten Brukamp, Dr. iur. Beatrice Brunhöber, Patrick Dittmer, Sabine Groth, Jan-Philipp Günther, Dr. jur. Jochen Hanisch, Dr. Jessica Heesen, Sven Hötitzsch, Elisa May, Dr. rer. pol. Stephan Meyer, Dr. phil. Christian Neuhäuser, Dr. jur. Jan C. Schuhr, Prof. Dr. jur. Gerald Spindler, Prof. Dr. iur. Detlev Sternberg-Lieben, Prof. Dr. phil. Jutta Weber, Marius Veigt
Aktualisiert: 2023-06-29
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Robotische Systeme bahnen sich beständig Ihren Weg in die verschiedenen Bereiche menschlichen Lebens. Der Einsatz dieser Maschinen ist längst nicht mehr auf den industriellen Bereich beschränkt. Vielfältige Anwendungsmöglichkeiten bieten auch der militärische, medizinische und häusliche Bereich. Die Allgegenwärtigkeit dieser Technologie prägt in zunehmendem Maße unseren Alltag.
Das Werk „Robotik im Kontext von Recht und Moral“ beschäftigt sich mit dem technischen Fortschritt auf dem Gebiet der Robotik und seinen Auswirkungen auf die Gesellschaft. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, ob die bislang geltenden rechtlichen und moralischen Konzepte auf die Interaktion zwischen Mensch und Maschine anwendbar sind oder vielmehr neue Ansätze gefunden werden müssen. Neben einer aktuellen Bestandsaufnahme wird der Fokus auch auf zukünftig zu erwartende Entwicklungen gelegt.
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Aktualisiert: 2023-06-28
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Robotische Systeme bahnen sich beständig Ihren Weg in die verschiedenen Bereiche menschlichen Lebens. Der Einsatz dieser Maschinen ist längst nicht mehr auf den industriellen Bereich beschränkt. Vielfältige Anwendungsmöglichkeiten bieten auch der militärische, medizinische und häusliche Bereich. Die Allgegenwärtigkeit dieser Technologie prägt in zunehmendem Maße unseren Alltag.
Das Werk „Robotik im Kontext von Recht und Moral“ beschäftigt sich mit dem technischen Fortschritt auf dem Gebiet der Robotik und seinen Auswirkungen auf die Gesellschaft. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, ob die bislang geltenden rechtlichen und moralischen Konzepte auf die Interaktion zwischen Mensch und Maschine anwendbar sind oder vielmehr neue Ansätze gefunden werden müssen. Neben einer aktuellen Bestandsaufnahme wird der Fokus auch auf zukünftig zu erwartende Entwicklungen gelegt.
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Aktualisiert: 2023-06-28
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Robotische Systeme bahnen sich beständig Ihren Weg in die verschiedenen Bereiche menschlichen Lebens. Der Einsatz dieser Maschinen ist längst nicht mehr auf den industriellen Bereich beschränkt. Vielfältige Anwendungsmöglichkeiten bieten auch der militärische, medizinische und häusliche Bereich. Die Allgegenwärtigkeit dieser Technologie prägt in zunehmendem Maße unseren Alltag.
Das Werk „Robotik im Kontext von Recht und Moral“ beschäftigt sich mit dem technischen Fortschritt auf dem Gebiet der Robotik und seinen Auswirkungen auf die Gesellschaft. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, ob die bislang geltenden rechtlichen und moralischen Konzepte auf die Interaktion zwischen Mensch und Maschine anwendbar sind oder vielmehr neue Ansätze gefunden werden müssen. Neben einer aktuellen Bestandsaufnahme wird der Fokus auch auf zukünftig zu erwartende Entwicklungen gelegt.
Mit Beiträgen von:
Göde Both, Dr. med. Kirsten Brukamp, Dr. iur. Beatrice Brunhöber, Patrick Dittmer, Sabine Groth, Jan-Philipp Günther, Dr. jur. Jochen Hanisch, Dr. Jessica Heesen, Sven Hötitzsch, Elisa May, Dr. rer. pol. Stephan Meyer, Dr. phil. Christian Neuhäuser, Dr. jur. Jan C. Schuhr, Prof. Dr. jur. Gerald Spindler, Prof. Dr. iur. Detlev Sternberg-Lieben, Prof. Dr. phil. Jutta Weber, Marius Veigt
Aktualisiert: 2023-06-28
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Juristische Methodenlehre galt lange als sprödes, akademisches, wenig praxisrelevantes Geschäft. Im Zuge der Neuentdeckung der juristischen Grundlagendisziplinen und in der Folge von Diskussionen, die bis in die Feuilletons reichten – Ist der Rechtsanwender ein „Pianist“, der Normen wie ein Künstler zu interpretieren hat? –, tritt ihre überragende Bedeutung jedoch wieder hervor.
Das Lehrbuch wendet sich mit zahlreichen Beispielen an fortgeschrittene Studierende, mit der Darstellung der Querbezüge auch an fertige Juristen, Praktiker wie Theoretiker. Es hat den Anspruch, die Methodenlehre nicht nur als Disziplinierungsinstrument zur Sicherung der Gesetzesbindung, sondern auch als Hilfe und Handwerkszeug zur Analyse der Parteiinteressen, zur leichteren Erschließung unbekannter Rechtstexte sowie zur Auswertung von Gerichtsentscheidungen fruchtbar zu machen. Methodenlehre ist danach im Kern Verständnislehre.
Die das Buch durchziehenden Falllösungshinweise machen die Relevanz der Aussagen für Studium und Prüfung deutlich.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Juristische Methodenlehre galt lange als sprödes, akademisches, wenig praxisrelevantes Geschäft. Im Zuge der Neuentdeckung der juristischen Grundlagendisziplinen und in der Folge von Diskussionen, die bis in die Feuilletons reichten – Ist der Rechtsanwender ein „Pianist“, der Normen wie ein Künstler zu interpretieren hat? –, tritt ihre überragende Bedeutung jedoch wieder hervor.
Das Lehrbuch wendet sich mit zahlreichen Beispielen an fortgeschrittene Studierende, mit der Darstellung der Querbezüge auch an fertige Juristen, Praktiker wie Theoretiker. Es hat den Anspruch, die Methodenlehre nicht nur als Disziplinierungsinstrument zur Sicherung der Gesetzesbindung, sondern auch als Hilfe und Handwerkszeug zur Analyse der Parteiinteressen, zur leichteren Erschließung unbekannter Rechtstexte sowie zur Auswertung von Gerichtsentscheidungen fruchtbar zu machen. Methodenlehre ist danach im Kern Verständnislehre.
Die das Buch durchziehenden Falllösungshinweise machen die Relevanz der Aussagen für Studium und Prüfung deutlich.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Juristische Methodenlehre galt lange als sprödes, akademisches, wenig praxisrelevantes Geschäft. Im Zuge der Neuentdeckung der juristischen Grundlagendisziplinen und in der Folge von Diskussionen, die bis in die Feuilletons reichten – Ist der Rechtsanwender ein „Pianist“, der Normen wie ein Künstler zu interpretieren hat? –, tritt ihre überragende Bedeutung jedoch wieder hervor.
Das Lehrbuch wendet sich mit zahlreichen Beispielen an fortgeschrittene Studierende, mit der Darstellung der Querbezüge auch an fertige Juristen, Praktiker wie Theoretiker. Es hat den Anspruch, die Methodenlehre nicht nur als Disziplinierungsinstrument zur Sicherung der Gesetzesbindung, sondern auch als Hilfe und Handwerkszeug zur Analyse der Parteiinteressen, zur leichteren Erschließung unbekannter Rechtstexte sowie zur Auswertung von Gerichtsentscheidungen fruchtbar zu machen. Methodenlehre ist danach im Kern Verständnislehre.
Die das Buch durchziehenden Falllösungshinweise machen die Relevanz der Aussagen für Studium und Prüfung deutlich.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Juristische Methodenlehre galt lange als sprödes, akademisches, wenig praxisrelevantes Geschäft. Im Zuge der Neuentdeckung der juristischen Grundlagendisziplinen und in der Folge von Diskussionen, die bis in die Feuilletons reichten – Ist der Rechtsanwender ein „Pianist“, der Normen wie ein Künstler zu interpretieren hat? –, tritt ihre überragende Bedeutung jedoch wieder hervor.
Das Lehrbuch wendet sich mit zahlreichen Beispielen an fortgeschrittene Studierende, mit der Darstellung der Querbezüge auch an fertige Juristen, Praktiker wie Theoretiker. Es hat den Anspruch, die Methodenlehre nicht nur als Disziplinierungsinstrument zur Sicherung der Gesetzesbindung, sondern auch als Hilfe und Handwerkszeug zur Analyse der Parteiinteressen, zur leichteren Erschließung unbekannter Rechtstexte sowie zur Auswertung von Gerichtsentscheidungen fruchtbar zu machen. Methodenlehre ist danach im Kern Verständnislehre.
Die das Buch durchziehenden Falllösungshinweise machen die Relevanz der Aussagen für Studium und Prüfung deutlich.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Juristische Methodenlehre galt lange als sprödes, akademisches, wenig praxisrelevantes Geschäft. Im Zuge der Neuentdeckung der juristischen Grundlagendisziplinen und in der Folge von Diskussionen, die bis in die Feuilletons reichten – Ist der Rechtsanwender ein „Pianist“, der Normen wie ein Künstler zu interpretieren hat? –, tritt ihre überragende Bedeutung jedoch wieder hervor.
Das Lehrbuch wendet sich mit zahlreichen Beispielen an fortgeschrittene Studierende, mit der Darstellung der Querbezüge auch an fertige Juristen, Praktiker wie Theoretiker. Es hat den Anspruch, die Methodenlehre nicht nur als Disziplinierungsinstrument zur Sicherung der Gesetzesbindung, sondern auch als Hilfe und Handwerkszeug zur Analyse der Parteiinteressen, zur leichteren Erschließung unbekannter Rechtstexte sowie zur Auswertung von Gerichtsentscheidungen fruchtbar zu machen. Methodenlehre ist danach im Kern Verständnislehre.
Die das Buch durchziehenden Falllösungshinweise machen die Relevanz der Aussagen für Studium und Prüfung deutlich.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Werk untersucht die Gründe für die Schaffung eines persönlichkeitsrechtlich geprägten Urheberrechts und die daraus entstehenden Regelungsprobleme. Der Untersuchungsgegenstand des Designrechts wurde bewusst gewählt, denn die erste gesetzliche Verankerung einer persönlichkeitsrechtlich geprägten Lösung, der § 25 des preußischen Urheberrechts von 1837, regelt die Benutzung von Kunstwerken als Muster (Designs) zu Erzeugnissen der Industrie. Das im § 25 verankerte Erfordernis der „eigenthümlichen Production“ war im Rahmen der Gesetzgebung des Urheberrechts des Kaiserreiches ab 1870 das zentrale Tatbestandsmerkmal und wurde in der darauf folgenden Grundsatzdiskussion zur zentralen Voraussetzung des Urheberrechts. Von besonderer Bedeutung für den Urheberrechtsdiskurs waren die Persönlichkeitskonzeptionen wie etwa die Lockesche Arbeitstheorie.
Die Arbeit legt großes Gewicht auf die Frage, ob ein persönlichkeitsrechtlich geprägtes Urheberrecht überhaupt mit dem geltenden Rechtsbegriff vereinbar sein kann, der von einer strikten Trennung von Person und Recht ausgeht. Gerade beim Designrecht, das erst in jüngster Zeit gesetzlich vom persönlichkeitsrechtlich geprägten Urheberrecht entkoppelt worden ist, machten sich schon seit langem sowohl in den Reformversuchen als auch in der Urheberrechtstheorie Stimmen bemerkbar, die gerade dieses Regelungsproblem nicht nur auf der Tatbestandsebene sondern auch auf der Grundlagenebene aufzulösen versuchten, wie z.B. Kohlers Lehre von den Immaterialgüterrechten.
Die Arbeit orientiert sich an bisher wichtigen und vorher kaum beachteten Quellen der Gesetzgebung zum frühen Urheberrecht – vor allem an Quellen des Preußischen Geheimen Staatsministeriums von den 1830er bis zu den 1870er Jahren. Darüber hinaus werden Kontext-Untersuchungen unternommen, die über die reine Jurisprudenz hinausgehen, um Antriebe, Tendenzen und Teleologien der Gesetzgebungen in neuer Weise deutlich zu machen.
Aktualisiert: 2023-06-08
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Hegels Rechtsphilosophie ist eine Art Logik der bürgerlichen Person im Sinne eines begrifflichen Kommentars zur Institution rechtsstaatlicher Gesetze. Sie analysiert methodische Stufen in der Ordnung explizit geregelter Praxisformen und kritisiert das klassische Naturrecht in seinem Intuitionismus und Kants Ethik in ihrem Formalismus. Das Institut des Eigentums rekonstruiert sie als erfahrungsgesättigte sittliche Form bürgerlicher Freiheit, auch wenn es im reinen Kapitalismus seinen Sinn verfehlen kann. Dabei sind übliche Fehldeutungen etwa von Idee und Begriff, Geist und Natur, Wille und Freiheit, dem Staat und einer der Form nach immer auch monarchischen Regierung zu vermeiden. Es geht damit um die Wiederentdeckung von Hegel als dem sozialliberalen Philosophen der Freiheit und um die Abwehr des Geredes von einem Staatsphilosophen.
Die Neuerscheinung richtet sich an Lehrende und Studierende der Rechts-, Sozial- und Staatswissenschaften und der Philosophie.
Der Autor ist philosophischer Logiker und Universitätsprofessor mit besonderem Forschungsschwerpunkt in der sprachanalytischen und in der klassischen deutschen Philosophie.
Aktualisiert: 2023-05-23
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Die Geschichte der westdeutschen Demokratie ist nicht nur eine Erfolgsgeschichte. Sie ist auch die Geschichte eines halbierten Rechtsstaates. Die politische, ideologische und mentale Verwurzelung des nationalsozialistischen Regimes in der deutschen Gesellschaft war tiefgreifend und wirkte in der jungen Demokratie nach. Vor allem die Eingliederung des ehemaligen Personals des NS-Staates in die Institutionen der Bundesrepublik hatte Folgen. Die früheren Träger des Unrechtsstaates, nun eingegliedert in das neue System, erkannten nicht „automatisch“ auch die mit dem Grundgesetz festgeschriebenen Normen und Werte an. In der Justiz, den Medien, den Kirchen und der Politik beschädigte ihr Handeln so vielfach die junge Demokratie. In ihren Beiträgen analysieren die Autoren in kritischen Analysen die Nachgeschichte des Nationalsozialismus in der Bundesrepublik.
Mit Beiträgen von:
Sonja Begalke, Kathrin Braun, Susanne Benzler, Oliver Freise, Kerstin Freudiger-Utke, Claudia Fröhlich, Stephan Alexander Glienke, Jens Gundlach, Svea L. Herrmann, Ulrike Homann, Axel von der Ohe, Christian Ritz, Dirk Schmaler, Christopher R. Tenfelde, Klaus Wallbaum und Irmtrud Wojak.
Mit einer Laudatio von Hans-Peter Schneider und einem Grußwort von Bernd Busemann.
Aktualisiert: 2023-05-23
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Die letzte umfassende Darstellung der Geschichte des Notariats in Deutschland liegt über 170 Jahre zurück. Zum 500jährigen Jubiläum der Reichsnotariatsordnung im Jahre 2012 erscheint mit diesem Handbuch ein Band, der in 21 Beiträgen die Geschichte des deutschen Notariats seit der Reichsnotariatsordnung von 1512 neu erarbeitet.
Erläutert wird dabei zunächst die Bedeutung der Reichsnotariatsordnung sowie die Entwicklung des Notariats auf gesamtdeutscher Ebene bis heute. Die Geschichte des Notariats auf Territorialebene behandeln zwölf weitere Beiträge zu ausgesuchten Territorien (u.a. Baden, Bayern, Hannover, Preußen, Sachsen und die Rheinprovinz). Den Abschluss bilden Beiträge zur Fortentwicklung der notariellen Berufspraxis.
Insgesamt kommen in diesem Band 19 Notare und Universitätsprofessoren zu Wort, zu deren Interessengebieten die Notariatsgeschichte zählt. Bedeutend ist der Band zum einen für den historisch interessierten Notar, der die Geschichte seines Berufsstandes nachverfolgen möchte, zum anderen für den Historiker und Juristen, der die historischen Grundlagen der Notartätigkeit als Teil der vorsorgenden Rechtspflege ermitteln möchte.
Aktualisiert: 2023-05-22
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Juristische Methodenlehre galt lange als sprödes, akademisches, wenig praxisrelevantes Geschäft. Im Zuge der Neuentdeckung der juristischen Grundlagendisziplinen und in der Folge von Diskussionen, die bis in die Feuilletons reichten – Ist der Rechtsanwender ein „Pianist“, der Normen wie ein Künstler zu interpretieren hat? –, tritt ihre überragende Bedeutung jedoch wieder hervor.
Das Lehrbuch wendet sich mit zahlreichen Beispielen an fortgeschrittene Studierende, mit der Darstellung der Querbezüge auch an fertige Juristen, Praktiker wie Theoretiker. Es hat den Anspruch, die Methodenlehre nicht nur als Disziplinierungsinstrument zur Sicherung der Gesetzesbindung, sondern auch als Hilfe und Handwerkszeug zur Analyse der Parteiinteressen, zur leichteren Erschließung unbekannter Rechtstexte sowie zur Auswertung von Gerichtsentscheidungen fruchtbar zu machen. Methodenlehre ist danach im Kern Verständnislehre.
Die das Buch durchziehenden Falllösungshinweise machen die Relevanz der Aussagen für Studium und Prüfung deutlich.
Aktualisiert: 2023-05-22
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Die Autoren präsentieren die erste deutschsprachige Anleitung zur Teilnahme an nationalen und internationalen Moot Court Wettbewerben. Dabei können sie auf ihre langjährige Erfahrung als Teilnehmer, Betreuer, Unterstützer und Organisatoren von internationalen und fakultätsinternen Wettbewerben zurückgreifen.
Das Buch versteht sich zunächst als detaillierte und erprobte Praxisanleitung für die Durchführung fakultätsinterner Wettbewerbe und richtet sich damit an juristische Fakultäten sowie Studierendenvertretungen oder -vereinigungen, die solche Wettbewerbe aufbauen wollen.
Darüber hinaus wendet es sich mit zahlreichen nützlichen Tipps im Hinblick auf erfolgreiche Argumentationstechnik und souveränes Auftreten an Teilnehmer solcher Wettbewerbe. Speziell der Teil zu internationalen Wettbewerben enthält auch für Betreuer wie Teilnehmer nützliche Hinweise zur erfolgreichen Anleitung bei der Erstellung von Schriftsätzen.
Ingesamt soll damit ein Beitrag geleistet werden, Moot Courts auch in der deutschen Juristenausbildung weiter bekannt zu machen und Studierende an die sehr bereichernde Herausforderung einer Moot Court Teilnahme heranzuführen.
Aktualisiert: 2023-05-18
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Die Abwehrrechte folgen dem Eingriffs-Schranken-Schema. Ob und mit welchen Modifikationen dies auch für grundrechtliche Schutzpflichten, soziale Grundrechte und die Gleichheitsgrundrechte gilt, ist seit Langem unklar und umstritten. In dieser Untersuchung wird ein universelles Modell der Grundrechte als einschränkbare Rechte entwickelt, in dessen Zentrum die Verhältnismäßigkeit in Form des Übermaßverbots, des Untermaßverbots oder in ihrer gleichheitsrechtlichen Ausprägung steht. In der wesentlich überarbeiteten 3. Auflage werden neuere Entwicklungen in der Prinzipientheorie und der Grundrechtsdogmatik berücksichtigt. Dies gilt nicht zuletzt für eine genauere Rekonstruktion der verschiedenen Arten von Spielräumen – welche Spielräume müssen unterschieden werden und mit Hilfe welcher Strukturen und Kriterien kann deren Größe bestimmt werden? Ein weiteres Augenmerk liegt auf der Frage, welche Rolle moralische Überzeugungen in der Anwendung der Grundrechte spielen dürfen und müssen.
Aktualisiert: 2023-05-12
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