Nach dem Tod von Prof. Dieter Eickmann wird das Standardwerk nunmehr vom ausgewiesenen Experten Prof. Roland Böttcher alleine fortgeführt. Alles auf aktuellem Stand, viele Passagen sind ganz neu verfasst. Hervorzuheben sind: Notarielle Prüfung der Eintragungsfähigkeit – Vertretung – Vor- und Nacherbfolge – Testamentsvollstreckung – GbR – Anteilsverhältnis mehrerer Berechtigter – Verbindung von Grundstücken – Voreintragung der Betroffenen (z.B. Erben) – Löschung von auf Lebenszeit beschränkter Rechte (z.B. Rückauflassungsvormerkung) – Entscheidungen des Grundbuchamts – Amtswiderspruch und Amtslöschung – Rechtsbehelfe – Beteiligten- und Verfahrensfähigkeit.
Neu sind die Kapitel „Elektronischer Rechtsverkehr“ und „Auslandsbezug“, jeweils bearbeitet von Dipl.-Rpfl. Alexander Dressler-Berlin. Hier geht es u.a. um: ausl./fremdspr. Urkunden (nebst Apostille, Legalisation, Staatsverträgen), ausl. Güterstand im Grundbuchverfahren (neue EuGüVO!), Anerkennung ausl. Erbnachweise (Stichwort: Änderung § 35 GBO durch das Europ. Nachlasszeugnis).
Das Buch soll nicht nur Studierende (Rechtspflegerprüfung) und Anwälte (Notarfachprüfung) vorbereiten, sondern ist auch in der Grundbuchpraxis „ein wertvolles Handwerkszeug“ (so Notar Andreas Oberländer, notar 2012, 374 f., zur Voraufl.)!
Aktualisiert: 2023-07-01
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Nach dem Tod von Prof. Dieter Eickmann wird das Standardwerk nunmehr vom ausgewiesenen Experten Prof. Roland Böttcher alleine fortgeführt. Alles auf aktuellem Stand, viele Passagen sind ganz neu verfasst. Hervorzuheben sind: Notarielle Prüfung der Eintragungsfähigkeit – Vertretung – Vor- und Nacherbfolge – Testamentsvollstreckung – GbR – Anteilsverhältnis mehrerer Berechtigter – Verbindung von Grundstücken – Voreintragung der Betroffenen (z.B. Erben) – Löschung von auf Lebenszeit beschränkter Rechte (z.B. Rückauflassungsvormerkung) – Entscheidungen des Grundbuchamts – Amtswiderspruch und Amtslöschung – Rechtsbehelfe – Beteiligten- und Verfahrensfähigkeit.
Neu sind die Kapitel „Elektronischer Rechtsverkehr“ und „Auslandsbezug“, jeweils bearbeitet von Dipl.-Rpfl. Alexander Dressler-Berlin. Hier geht es u.a. um: ausl./fremdspr. Urkunden (nebst Apostille, Legalisation, Staatsverträgen), ausl. Güterstand im Grundbuchverfahren (neue EuGüVO!), Anerkennung ausl. Erbnachweise (Stichwort: Änderung § 35 GBO durch das Europ. Nachlasszeugnis).
Das Buch soll nicht nur Studierende (Rechtspflegerprüfung) und Anwälte (Notarfachprüfung) vorbereiten, sondern ist auch in der Grundbuchpraxis „ein wertvolles Handwerkszeug“ (so Notar Andreas Oberländer, notar 2012, 374 f., zur Voraufl.)!
Aktualisiert: 2023-07-01
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Nach dem Tod von Prof. Dieter Eickmann wird das Standardwerk nunmehr vom ausgewiesenen Experten Prof. Roland Böttcher alleine fortgeführt. Alles auf aktuellem Stand, viele Passagen sind ganz neu verfasst. Hervorzuheben sind: Notarielle Prüfung der Eintragungsfähigkeit – Vertretung – Vor- und Nacherbfolge – Testamentsvollstreckung – GbR – Anteilsverhältnis mehrerer Berechtigter – Verbindung von Grundstücken – Voreintragung der Betroffenen (z.B. Erben) – Löschung von auf Lebenszeit beschränkter Rechte (z.B. Rückauflassungsvormerkung) – Entscheidungen des Grundbuchamts – Amtswiderspruch und Amtslöschung – Rechtsbehelfe – Beteiligten- und Verfahrensfähigkeit.
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Das Buch soll nicht nur Studierende (Rechtspflegerprüfung) und Anwälte (Notarfachprüfung) vorbereiten, sondern ist auch in der Grundbuchpraxis „ein wertvolles Handwerkszeug“ (so Notar Andreas Oberländer, notar 2012, 374 f., zur Voraufl.)!
Aktualisiert: 2023-07-01
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Nach dem Tod von Prof. Dieter Eickmann wird das Standardwerk nunmehr vom ausgewiesenen Experten Prof. Roland Böttcher alleine fortgeführt. Alles auf aktuellem Stand, viele Passagen sind ganz neu verfasst. Hervorzuheben sind: Notarielle Prüfung der Eintragungsfähigkeit – Vertretung – Vor- und Nacherbfolge – Testamentsvollstreckung – GbR – Anteilsverhältnis mehrerer Berechtigter – Verbindung von Grundstücken – Voreintragung der Betroffenen (z.B. Erben) – Löschung von auf Lebenszeit beschränkter Rechte (z.B. Rückauflassungsvormerkung) – Entscheidungen des Grundbuchamts – Amtswiderspruch und Amtslöschung – Rechtsbehelfe – Beteiligten- und Verfahrensfähigkeit.
Neu sind die Kapitel „Elektronischer Rechtsverkehr“ und „Auslandsbezug“, jeweils bearbeitet von Dipl.-Rpfl. Alexander Dressler-Berlin. Hier geht es u.a. um: ausl./fremdspr. Urkunden (nebst Apostille, Legalisation, Staatsverträgen), ausl. Güterstand im Grundbuchverfahren (neue EuGüVO!), Anerkennung ausl. Erbnachweise (Stichwort: Änderung § 35 GBO durch das Europ. Nachlasszeugnis).
Das Buch soll nicht nur Studierende (Rechtspflegerprüfung) und Anwälte (Notarfachprüfung) vorbereiten, sondern ist auch in der Grundbuchpraxis „ein wertvolles Handwerkszeug“ (so Notar Andreas Oberländer, notar 2012, 374 f., zur Voraufl.)!
Aktualisiert: 2023-04-15
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Nach dem sogenannten Limited-Boom steht die Abwicklung gescheiterter Limiteds mit Verwaltungssitz in Deutschland im Blickpunkt der juristischen Diskussion. Dabei spielt insbesondere die Frage eine Rolle, wem das in Deutschland belegene Vermögen einer gelöschten Limited zuzuordnen ist. Vielfach wird auf gelöschte Limiteds mit Restvermögen in Deutschland in Rechtsprechung und Literatur die Lehre von der Restgesellschaft, die in der Nachkriegszeit für staatliche Enteignungen ausländischer Gesellschaften entwickelt wurde, übertragen. Unter Berücksichtigung der Wiedereintragungsmöglichkeit der Limited ins englische Handelsregister untersucht die Autorin neben dieser Frage weitere materiell-rechtliche und prozessuale Rechtsfolgen, die sich für den deutschen Rechtsverkehr ergeben.
Aktualisiert: 2023-04-06
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