Die Abgabe von Sacherklärungen des Angeklagten durch den Verteidiger

Die Abgabe von Sacherklärungen des Angeklagten durch den Verteidiger von Olk,  Sebastian
In den Hauptverhandlungen der Strafprozesse ist zunehmend zu beobachten, daß sich nicht mehr der Angeklagte selbst zur Sache einläßt, sondern der Verteidiger für ihn eine Sacherklärung abgibt. Dies geschieht durch mündlichen Vortrag des Verteidigers, das Vorlesen einer schriftlichen Erklärung, die als Anlage zum Protokoll gereicht wird, oder durch Übergabe einer schriftlichen Erklärung des Verteidigers mit dem Antrag an das Gericht, diese als Urkunde zu verlesen. Vor allem die Abgabe mündlicher Einlassungen des Verteidigers für den vollständig schweigenden Angeklagten hat sich zu einer üblichen Praxis gefestigt, die selten hinterfragt wird. Rechtsprechung und Kommentarliteratur haben das Thema oberflächlich und widersprüchlich behandelt. Diese Arbeit untersucht, welches Bedürfnis für die Übertragung von Einlassungen besteht und ob und in welchem Rahmen die Übertragung der Sacherklärung auf den Verteidiger zulässig ist.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Abgabe von Sacherklärungen des Angeklagten durch den Verteidiger

Die Abgabe von Sacherklärungen des Angeklagten durch den Verteidiger von Olk,  Sebastian
In den Hauptverhandlungen der Strafprozesse ist zunehmend zu beobachten, daß sich nicht mehr der Angeklagte selbst zur Sache einläßt, sondern der Verteidiger für ihn eine Sacherklärung abgibt. Dies geschieht durch mündlichen Vortrag des Verteidigers, das Vorlesen einer schriftlichen Erklärung, die als Anlage zum Protokoll gereicht wird, oder durch Übergabe einer schriftlichen Erklärung des Verteidigers mit dem Antrag an das Gericht, diese als Urkunde zu verlesen. Vor allem die Abgabe mündlicher Einlassungen des Verteidigers für den vollständig schweigenden Angeklagten hat sich zu einer üblichen Praxis gefestigt, die selten hinterfragt wird. Rechtsprechung und Kommentarliteratur haben das Thema oberflächlich und widersprüchlich behandelt. Diese Arbeit untersucht, welches Bedürfnis für die Übertragung von Einlassungen besteht und ob und in welchem Rahmen die Übertragung der Sacherklärung auf den Verteidiger zulässig ist.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Abgabe von Sacherklärungen des Angeklagten durch den Verteidiger

Die Abgabe von Sacherklärungen des Angeklagten durch den Verteidiger von Olk,  Sebastian
In den Hauptverhandlungen der Strafprozesse ist zunehmend zu beobachten, daß sich nicht mehr der Angeklagte selbst zur Sache einläßt, sondern der Verteidiger für ihn eine Sacherklärung abgibt. Dies geschieht durch mündlichen Vortrag des Verteidigers, das Vorlesen einer schriftlichen Erklärung, die als Anlage zum Protokoll gereicht wird, oder durch Übergabe einer schriftlichen Erklärung des Verteidigers mit dem Antrag an das Gericht, diese als Urkunde zu verlesen. Vor allem die Abgabe mündlicher Einlassungen des Verteidigers für den vollständig schweigenden Angeklagten hat sich zu einer üblichen Praxis gefestigt, die selten hinterfragt wird. Rechtsprechung und Kommentarliteratur haben das Thema oberflächlich und widersprüchlich behandelt. Diese Arbeit untersucht, welches Bedürfnis für die Übertragung von Einlassungen besteht und ob und in welchem Rahmen die Übertragung der Sacherklärung auf den Verteidiger zulässig ist.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Abgabe von Sacherklärungen des Angeklagten durch den Verteidiger

Die Abgabe von Sacherklärungen des Angeklagten durch den Verteidiger von Olk,  Sebastian
In den Hauptverhandlungen der Strafprozesse ist zunehmend zu beobachten, daß sich nicht mehr der Angeklagte selbst zur Sache einläßt, sondern der Verteidiger für ihn eine Sacherklärung abgibt. Dies geschieht durch mündlichen Vortrag des Verteidigers, das Vorlesen einer schriftlichen Erklärung, die als Anlage zum Protokoll gereicht wird, oder durch Übergabe einer schriftlichen Erklärung des Verteidigers mit dem Antrag an das Gericht, diese als Urkunde zu verlesen. Vor allem die Abgabe mündlicher Einlassungen des Verteidigers für den vollständig schweigenden Angeklagten hat sich zu einer üblichen Praxis gefestigt, die selten hinterfragt wird. Rechtsprechung und Kommentarliteratur haben das Thema oberflächlich und widersprüchlich behandelt. Diese Arbeit untersucht, welches Bedürfnis für die Übertragung von Einlassungen besteht und ob und in welchem Rahmen die Übertragung der Sacherklärung auf den Verteidiger zulässig ist.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Abgabe von Sacherklärungen des Angeklagten durch den Verteidiger

Die Abgabe von Sacherklärungen des Angeklagten durch den Verteidiger von Olk,  Sebastian
In den Hauptverhandlungen der Strafprozesse ist zunehmend zu beobachten, daß sich nicht mehr der Angeklagte selbst zur Sache einläßt, sondern der Verteidiger für ihn eine Sacherklärung abgibt. Dies geschieht durch mündlichen Vortrag des Verteidigers, das Vorlesen einer schriftlichen Erklärung, die als Anlage zum Protokoll gereicht wird, oder durch Übergabe einer schriftlichen Erklärung des Verteidigers mit dem Antrag an das Gericht, diese als Urkunde zu verlesen. Vor allem die Abgabe mündlicher Einlassungen des Verteidigers für den vollständig schweigenden Angeklagten hat sich zu einer üblichen Praxis gefestigt, die selten hinterfragt wird. Rechtsprechung und Kommentarliteratur haben das Thema oberflächlich und widersprüchlich behandelt. Diese Arbeit untersucht, welches Bedürfnis für die Übertragung von Einlassungen besteht und ob und in welchem Rahmen die Übertragung der Sacherklärung auf den Verteidiger zulässig ist.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Abgabe von Sacherklärungen des Angeklagten durch den Verteidiger

Die Abgabe von Sacherklärungen des Angeklagten durch den Verteidiger von Olk,  Sebastian
In den Hauptverhandlungen der Strafprozesse ist zunehmend zu beobachten, daß sich nicht mehr der Angeklagte selbst zur Sache einläßt, sondern der Verteidiger für ihn eine Sacherklärung abgibt. Dies geschieht durch mündlichen Vortrag des Verteidigers, das Vorlesen einer schriftlichen Erklärung, die als Anlage zum Protokoll gereicht wird, oder durch Übergabe einer schriftlichen Erklärung des Verteidigers mit dem Antrag an das Gericht, diese als Urkunde zu verlesen. Vor allem die Abgabe mündlicher Einlassungen des Verteidigers für den vollständig schweigenden Angeklagten hat sich zu einer üblichen Praxis gefestigt, die selten hinterfragt wird. Rechtsprechung und Kommentarliteratur haben das Thema oberflächlich und widersprüchlich behandelt. Diese Arbeit untersucht, welches Bedürfnis für die Übertragung von Einlassungen besteht und ob und in welchem Rahmen die Übertragung der Sacherklärung auf den Verteidiger zulässig ist.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Abgabe von Sacherklärungen des Angeklagten durch den Verteidiger

Die Abgabe von Sacherklärungen des Angeklagten durch den Verteidiger von Olk,  Sebastian
In den Hauptverhandlungen der Strafprozesse ist zunehmend zu beobachten, daß sich nicht mehr der Angeklagte selbst zur Sache einläßt, sondern der Verteidiger für ihn eine Sacherklärung abgibt. Dies geschieht durch mündlichen Vortrag des Verteidigers, das Vorlesen einer schriftlichen Erklärung, die als Anlage zum Protokoll gereicht wird, oder durch Übergabe einer schriftlichen Erklärung des Verteidigers mit dem Antrag an das Gericht, diese als Urkunde zu verlesen. Vor allem die Abgabe mündlicher Einlassungen des Verteidigers für den vollständig schweigenden Angeklagten hat sich zu einer üblichen Praxis gefestigt, die selten hinterfragt wird. Rechtsprechung und Kommentarliteratur haben das Thema oberflächlich und widersprüchlich behandelt. Diese Arbeit untersucht, welches Bedürfnis für die Übertragung von Einlassungen besteht und ob und in welchem Rahmen die Übertragung der Sacherklärung auf den Verteidiger zulässig ist.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Abgabe von Sacherklärungen des Angeklagten durch den Verteidiger

Die Abgabe von Sacherklärungen des Angeklagten durch den Verteidiger von Olk,  Sebastian
In den Hauptverhandlungen der Strafprozesse ist zunehmend zu beobachten, daß sich nicht mehr der Angeklagte selbst zur Sache einläßt, sondern der Verteidiger für ihn eine Sacherklärung abgibt. Dies geschieht durch mündlichen Vortrag des Verteidigers, das Vorlesen einer schriftlichen Erklärung, die als Anlage zum Protokoll gereicht wird, oder durch Übergabe einer schriftlichen Erklärung des Verteidigers mit dem Antrag an das Gericht, diese als Urkunde zu verlesen. Vor allem die Abgabe mündlicher Einlassungen des Verteidigers für den vollständig schweigenden Angeklagten hat sich zu einer üblichen Praxis gefestigt, die selten hinterfragt wird. Rechtsprechung und Kommentarliteratur haben das Thema oberflächlich und widersprüchlich behandelt. Diese Arbeit untersucht, welches Bedürfnis für die Übertragung von Einlassungen besteht und ob und in welchem Rahmen die Übertragung der Sacherklärung auf den Verteidiger zulässig ist.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Verfahrensfehler und Rügeberechtigung im Strafprozeß

Verfahrensfehler und Rügeberechtigung im Strafprozeß von Momsen,  Carsten
Rechtsprechung und Lehre diskutieren an verschiedenen Stellen eine Einschränkung der strafprozessualen Revision wegen der Verletzung von Verfahrensvorschriften. Markant sind insbesondere die Topoi «Verzicht», «Verwirkung» und nicht zuletzt die seit jeher umstrittene sogenannte «Rechtskreistheorie» des Bundesgerichtshofs. Obwohl das so zentrale Problem der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens betroffen ist, fehlt es bisher an einer fundierten Konzeption, welche die antagonistischen Interessen der Verfahrensbeteiligten einerseits gewährleistet und andererseits zu einem gerechten Ausgleich bringt. Den Hinweis auf eine mögliche Lösung enthält jedoch das Gesetz selbst in der praktisch nur sekundär bedeutsamen Regelung des 339 StPO. Hier nimmt der Gesetzgeber eine Abwägung der verschiedenartigen prozessualen Interessen in bindender Form vor, um das Verfahrensziel, die Herstellung von Rechtsfrieden, zu sichern. Auf dieser Erkenntnis aufbauend wird aufgezeigt, daß die gegenüber dem materiellen Strafrecht differenziertere Interessenstruktur des Strafprozeßrechts dazu führt, daß die Verfahrensrüge unter einer zusätzlichen speziellen Voraussetzung steht: der «Verfahrensfehlerbeschwer», welcher eine konkrete Betroffenheit in eigenen prozessualen Interessen zur Bedingung einer erfolgreichen Revision macht.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Das Äußerungsrecht des Angeklagten und seines Verteidigers gemäß § 257 StPO

Das Äußerungsrecht des Angeklagten und seines Verteidigers gemäß § 257 StPO von Gondro,  Theresia
Das Erklärungsrecht von Angeklagtem und Verteidiger gemäß § 257 StPO ist in den letzten Jahren durch die «Widerspruchslösung» des BGH (Widerspruch gegen die Verwertung eines Beweismittels bzw. der aufgrund der Verletzung der Belehrungspflicht zustandegekommenen Aussage des Beschuldigten/Angeklagten) in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Die Ausübung des Erklärungsrechts gemäß § 257 StPO außerhalb der «Widerspruchslösung» des BGH ist gleichwohl in der Prozesspraxis (noch) nicht gebräuchlich. Dazu besteht indes kein Grund: Das Erklärungsrecht des § 257 StPO ermöglicht die signifikante, pointierte Kommentierung der Beweiserhebung, dient damit sowohl der Durchsetzung des rechtlichen Gehörs des Angeklagten und der Verteidigung («fair-trial-Gedanke») als auch der Herausarbeitung materieller Wahrheit (als Prozessmaxime des Gerichts). Neben Verteidigererklärungen im Vorfeld oder einem «Opening Statement» zu Beginn des Verfahrens ist das Gebrauchmachen von § 257 II StPO ein wirksames Mittel der Verteidigung, die Probleme des Falles zu veranschaulichen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Der übereilte Rechtsmittelverzicht des Angeklagten

Der übereilte Rechtsmittelverzicht des Angeklagten von Berenbrink,  Thorsten
Nicht selten erklären Angeklagte im Gerichtssaal unmittelbar im Anschluss an die Urteilsverkündung Rechtsmittelverzicht. Später wollen sie dann oft gleichwohl ein Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Die Untersuchung beleuchtet diese Problematik unter normativen und erfahrungswissenschaftlichen Aspekten. Besondere Beachtung kommt dabei der Frage zu, wie das Zustandekommen übereilter Verzichte unter Berücksichtigung von Erkenntnissen aus der Kommunikationswissenschaft und der Psychologie zu erklären ist. Daraus werden praktische Konsequenzen für ein problembewusstes Verhalten der Prozessbeteiligten entwickelt und ein Vorschlag zur rechtlichen Lösung erarbeitet.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Wiederaufnahme von Verfahren zu Ungunsten des Angeklagten

Die Wiederaufnahme von Verfahren zu Ungunsten des Angeklagten von Weber-Klatt,  Karin
Fragen zur Wiederaufnahme des Verfahrens werden zumeist nur aus der Sicht des unschuldig Verurteilten erörtert. Ziel dieser Arbeit ist es, die weniger beachtete Wiederaufnahme zum Nachteil des fälschlicherweise Freigesprochenen oder des zu mild Verurteilten einer näheren Untersuchung zu unterziehen. Die Arbeit bezieht die rechtsphilosophische Diskussion nach dem richtigen Prozeßziel ein, wendet sich aber auch praktischen Anwendungs- und Auslegungsproblemen des geltenden Rechts zu. Gegenstand der Prüfung sind darüber hinaus die gesetzgeberischen Reformmöglichkeiten. Die Autorin gelangt zu dem Ergebnis, daß die Wiederaufnahme zu Ungunsten des Angeklagten nicht abgeschafft, wohl aber in einem Teilbereich, nämlich 362 Nr. 4 StPO, von Fällen relativ einfacher Kriminalität befreit werden sollten.
Aktualisiert: 2019-12-19
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