Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-07
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Aktualisiert: 2023-05-13
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Aktualisiert: 2023-05-13
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Aktualisiert: 2023-05-13
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Das XIV. Symposion der Gesellschaft für griechische und hellenistische Rechtsgeschichte fand 2003 in Schloss Rauischholzhausen bei Marburg statt. Fast 40 Wissenschaftler aus Europa, Israel und den Vereinigten Staaten trafen sich zu Vorträgen und intensiven Diskussionen. Nicht besonders hervorzuheben, da für die Symposien selbstverständlich, ist die interdisziplinäre Zusammensetzung des Kreises aus Vertretern der Alten Geschichte, der Wirtschafts- und Sozialgeschichte, der Klassischen Philologie und der Antiken Rechtsgeschichte. Der Bereich der Themen reichte wie immer unter Verzicht auf ein Generalthema von der frühen griechischen Rechtsgeschichte bis in die byzantinische Zeit. Diesmal wurde die hellenistische Rechtsgeschichte und insbesondere die Rechtsgeschichte Ägyptens von der ptolemäischen bis zur byzantinischen Zeit stärker akzentuiert. Gegenstand war z.B. die Bedeutung der Schrift für die frühe Gesetzgebung im griechischen und im orientalischen Raum, behandelt wurden weiter u.a. die Magistratur im klassischen Athen, die Regulierung der Minen, das Fischereirecht und die Verwaltung der Tempelgüter, die Rolle des öffentlichen Siegels griechischer Staaten, außerdem die regionalen und sozialen Unterschiede bei der Beurkundung von Rechtsgeschäften, sowie die rechtlichen und sozialen Hintergründe der spätrömischen Militärgerichtsbarkeit nach den Papyri.
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The XIVth Symposium of the Society for Greek and Hellenistic Legal History took place in 2003 at Rauischholzhausen Castle near Marburg. About 40 scholars from Europe, Israel and the United States gathered for lectures and lively discussions. The scholars represented a wide and interdisciplinary range of specialities, including ancient history, economics and social history, classical philology and ancient history of law. As in the past, no general conference theme was stipulated and thus the lectures encompassed issues from early Greek history of law to the Byzantine epoch. Research concerning Hellenistic history of law, in particular Egyptian law from the Ptolemaic to the Byzantine period, was particularly well represented at this conference. The following items, to name but a few, were discussed: the importance of writing for early Greek and Oriental legislation, the magistrates in classical Athens, the administration of mines, fishery rights, the administration of temple goods, the role of the official seal of the Greek states, regional and social differences in the certification of legal transactions, as well as the legal and social background of late Roman military jurisdiction as based on papyri evidence.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Das von Leopold Wenger zu Beginn des 20. Jahrhunderts universalhistorisch geprägte Konzept der Antiken Rechtsgeschichte hat durch Walter Selb eine entscheidende Wandlung erfahren. Nicht die einheitliche Entwicklung, die im justinianisch-römischen Recht gipfelt, sondern die Vielheit parallel existierender Rechtsordnungen, die einander durchdringen und wechselseitig beeinflussen, steht für ihn im Vordergrund. Exemplarisch hat er das in seinen Arbeiten zu den Rechtsquellen der christlich-orientalischen Kirchen gezeigt. Die Einheit liegt für ihn in der Fragestellung und Methode, womit die antiken Quellen, vom Alten Orient bis in die byzantinische und metabyzantinische Zeit, zu erschließen sind. Acht Jahre nach seinem Tode am 2. Juni 1994 hat Hubert Kaufhold das gemeinsam mit ihm verfasste Opus Magnum, die Neuedition des Syrisch-römischen Rechtsbuches, vollendet. Aus diesem Anlass trafen sich am 29. Oktober 2002 Vertreter des Faches zu einer Tagung, um anhand konkreter Fragen den heutigen Standort zu umreißen, konsequenterweise im Sinne der Vielfalt. nDer Band enthält die Beiträge von Gerhard Ries, München (Alter Orient), Alberto Maffi, Mailand (Griechisches Recht), Hans-Albert Rupprecht, Marburg an der Lahn (Papyri), Detlef Liebs, Freiburg i. Br. (nachklassische römische Rechtsliteratur) und Ludwig Burgmann, Frankfurt a. Main (Fortleben byzantinischer Rechtstexte). Hubert Kaufhold, München, und Peter E. Pieler, Wien, bringen persönliche Erinnerungen an die Arbeit mit Walter Selb.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Das XIV. Symposion der Gesellschaft für griechische und hellenistische Rechtsgeschichte fand 2003 in Schloss Rauischholzhausen bei Marburg statt. Fast 40 Wissenschaftler aus Europa, Israel und den Vereinigten Staaten trafen sich zu Vorträgen und intensiven Diskussionen. Nicht besonders hervorzuheben, da für die Symposien selbstverständlich, ist die interdisziplinäre Zusammensetzung des Kreises aus Vertretern der Alten Geschichte, der Wirtschafts- und Sozialgeschichte, der Klassischen Philologie und der Antiken Rechtsgeschichte. Der Bereich der Themen reichte wie immer unter Verzicht auf ein Generalthema von der frühen griechischen Rechtsgeschichte bis in die byzantinische Zeit. Diesmal wurde die hellenistische Rechtsgeschichte und insbesondere die Rechtsgeschichte Ägyptens von der ptolemäischen bis zur byzantinischen Zeit stärker akzentuiert. Gegenstand war z.B. die Bedeutung der Schrift für die frühe Gesetzgebung im griechischen und im orientalischen Raum, behandelt wurden weiter u.a. die Magistratur im klassischen Athen, die Regulierung der Minen, das Fischereirecht und die Verwaltung der Tempelgüter, die Rolle des öffentlichen Siegels griechischer Staaten, außerdem die regionalen und sozialen Unterschiede bei der Beurkundung von Rechtsgeschäften, sowie die rechtlichen und sozialen Hintergründe der spätrömischen Militärgerichtsbarkeit nach den Papyri.
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The XIVth Symposium of the Society for Greek and Hellenistic Legal History took place in 2003 at Rauischholzhausen Castle near Marburg. About 40 scholars from Europe, Israel and the United States gathered for lectures and lively discussions. The scholars represented a wide and interdisciplinary range of specialities, including ancient history, economics and social history, classical philology and ancient history of law. As in the past, no general conference theme was stipulated and thus the lectures encompassed issues from early Greek history of law to the Byzantine epoch. Research concerning Hellenistic history of law, in particular Egyptian law from the Ptolemaic to the Byzantine period, was particularly well represented at this conference. The following items, to name but a few, were discussed: the importance of writing for early Greek and Oriental legislation, the magistrates in classical Athens, the administration of mines, fishery rights, the administration of temple goods, the role of the official seal of the Greek states, regional and social differences in the certification of legal transactions, as well as the legal and social background of late Roman military jurisdiction as based on papyri evidence.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Das Buch befaßt sich mit Rechtsvorstellungen im Altertum. Anhand von drei führenden Übersetzungsarbeiten zum demotischen Pachtrecht der ptolemäischen und saitischen Epoche, deutsch wie englisch, wird das Problem der ordinary language angeschnitten: Durch rechtliche Terminologien werden auch wirtschaftliche und sozialnatürliche Komponenten begrenzt miteinbezogen, die quasi-juristisch zum Ausdruck kommen, aber separat analysiert werden müßten. Eine streng neutrale oder wörtliche Übersetzung der alten, noch unentwickelten Sprachen ist für Rechtstexte eine Grundvoraussetzung des Verstehens. Soweit aber vereinzelt die bewußt erkannte Schwierigkeit vereinfachend zum Bekenntnis erhoben wird, umgangssprach-liche moderne Rechtsdogmen als hinreichende Mittel jeder Systemanalyse zu unterstellen, sind aus dem Entwicklungsgrundsatz nachdrücklich Einwendungen zu machen. Ihnen in diesem Pachtrechtsthema vergleichend nachzugehen und im Detail vorläufig eine andere Lösung, die übrigens der von H.J. Wolff nahesteht, anzubieten, ist das Ziel dieser Abhandlung.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Diese Monographie unternimmt erst den systematischen Versuch, die vieldiskutierte Entscheidung Caracallas (Constitutio Antoniniana, 212 n. Chr.), praktisch allen freien Bewohnern des Römischen Reiches das römische Bürgerrecht zu verleihen, gegen den allgemeineren politischen und ideologischen Hintergrund der Zeit der Severerdynastie zu beleuchten. Zu diesem Zweck werden hier u.a. Quellen zum Herrschaftsverständnis der Severer, zur damaligen Bedeutung des Alexandervorbilds, zu den religiösen Strömungen und einigen egalitären Zügen der Zeit eingehend untersucht. Anschließend wird auch den Folgen derselben Maßname nachgegangen: sowohl statistisch (auf Grund des hier ausführlich erfassten Namenmaterials) wie auch in sozialer, rechtlicher, fiskalischer und politisch-psychologischer Hinsicht ergibt sich schließlich das Bild einer viel bedeutenderen Station in der Entwicklung des Römischen Reiches als die frühere Forschung gewöhnlich angenommen hatte.
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This monograph attempts in a systematic way the interpretation of Caracalla's measure (Constitutio Antoniniana, 212 A.D.) to extend the Roman citizenship practically to all free inhabitants of the Roman empire. To attain this, various sources are adduced and thoroughly examined, as on the ruling concepts of the Severan dynasty, the contemporaneous importance of Alexander's image, the religious and some egalitarian traits of the period. There follows a detailed examination of the consequences of the same edict, which shows that not only numerically (great numbers of new Roman citizens) but also on the levels of social, legal, financial and political-psychological development of the empire the Constitutio Antoniniana was much more important that the earlier scholarship was usually ready to accept.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Aktualisiert: 2023-03-29
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Aktualisiert: 2023-02-17
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