Die Autorin befasst sich mit der Frage, inwieweit die Stärkung des Informations- und Beratungsschutzes des Versicherungsnehmers durch die Umsetzung der Vermittlerrichtlinie und die VVG-Reform ein Umdenken im Hinblick auf die Kontrolle Allgemeiner Versicherungsbedingungen erfordert.
Einleitend gewährt der Band u.a. einen Überblick über die historische Entwicklung des Verbraucherschutzes hin zur Entdeckung des europarechtlich geprägten Informationsmodells mit seiner marktwirtschaftlichen Ausrichtung. Skizziert und anhand höchstrichterlicher Entscheidungen veranschaulicht wird der Meinungsstand zur Reichweite der Inhaltskontrolle leistungsbeschreibender Versicherungsbedingungen.
Den Aspekt der Schutzbedürftigkeit des Versicherungsnehmers vertieft die Autorin mit einer ausführlichen Analyse der bestehenden Informationsasymmetrien auf dem Versicherungsmarkt. Illustriert werden dabei auch die Auswirkungen der mit der Europäisierung des Vers-cherungsrechts verbundenen wettbewerbsfördernden Deregulierung auf die Informationsposition des Verbrauchers.
Gegenstand der Untersuchung bildet sodann die Entwicklung der informationellen Schutzvorschriften seit der Deregulierung im Jahr 1994. Dabei werden die gesetzlichen Neuerungen aufgrund der Vermittlerrichtlinie und der VVG-Reform in den Jahren 2007 und 2008 im Hinblick auf ihre Schutzfunktion unter Berücksichtigung des aktuellen Meinungsstandes eingehend beleuchtet und kritisch hinterfragt.
Angesichts des erweiterten Informations- und Beratungsschutzes des Versicherungsnehmers wird sowohl für eine Änderung der Systematik der AGB-Kontrolle als auch für eine Beschränkung des Kontrollumfangs durch eine der Inhaltskontrolle vorzuschaltende Transparenzprüfung plädiert.
Die Arbeit leistet einen Beitrag zur Diskussion um die AGB-Kontrolle und richtet sich aufgrund der Praxisrelevanz dieser Thematik nicht nur an Wissenschaftler, sondern auch an Praktiker.
Aktualisiert: 2023-01-27
> findR *
§ 5a VVG a.F. ist entfallen, das Policenmodell gehört der Vergangenheit an – der Vertragsschluss im Versicherungsrecht wirft jedoch nach wie vor zahlreiche Probleme auf. Der Autor untersucht die einzelnen Abschlussmodelle auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin und betrachtet das Verhältnis zwischen Modell und vorvertraglicher Informationspflicht. So wird der umstrittene Rechtzeitigkeitsbegriff definiert – ein Abschlussmodell verworfen. Auch wird u. a. das Verhältnis von § 7 Abs. 1 VVG zur Billigungsklausel, zur vorvertraglichen Anzeigepflicht und zum Widerrufsrecht erörtert.
Die Arbeit wendet sich außerdem modellabhängigen Rechtsfragen zu:
- Kann der Vertrag durch das Schweigen des Versicherungsnehmers zustande kommen?
- Welche Anforderungen stellt die Verzichtslösung an den Versicherer?
- Und wie werden die AVB beim Abschluss am Telefon einbezogen?
Aktualisiert: 2023-01-27
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Was bringt das neue VVG?
Die vollständig überarbeitete und deutlich erweiterte 4. Auflage von Das Neue VVG kompakt berücksichtigt insbesondere:
- den aktuellen Diskussionsstand zum neuen Recht in Literatur und Praxis,
- erste Rechtsprechung,
- Erkenntnisse und Anregungen aus zahlreichen Seminarveranstaltungen.
Die 4. Auflage setzt zahlreiche Impulse zu zentralen Fragen der VVG-Reform, indem sie neue Lösungsmodelle entwickelt (z.B. zu den Folgen unterlassener oder unwirksamer AVB-Anpassung nach Art. 1 Abs. 3 EGVVG), aber auch bestehende Streitstände kritisch hinterfragt.
Erstmals werden alle Bereiche des neuen VVG mit Fachkompetenz aus Anwaltschaft, Lehre, Unternehmen und Justiz erläutert.
Kompakt, fundiert und praxisnah – ein Nachschlagewerk für alle, die sich über das neue VVG informieren wollen.
Das bewährte Team Sven Marlow, Udo Spuhl, Volker Marko und Joachim Grote verstärken drei neue Autoren. Fachkompetenz aus Anwaltschaft, Lehre, Unternehmen und Justiz erläutern nunmehr alle Bereiche des neuen VVG. Insbesondere wird der für die Praxis besonders bedeutende Bereich der Kraftfahrtversicherung durch Herrn Prof. Dr. Helmut Schirmer bearbeitet, einem ausgewiesenen Experten und Mitglied der VVG-Reformkommission. Daneben konnten mit Frau RAin Eva-Maria Goergen für die Rechtsschutzversicherung und Herrn RA Dr. Christian Schneider u.a. für die Laufende Versicherung und Transportversicherung weitere Experten aus der Praxis gewonnen werden.
Aktualisiert: 2023-01-27
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§ 5a VVG a.F. ist entfallen, das Policenmodell gehört der Vergangenheit an – der Vertragsschluss im Versicherungsrecht wirft jedoch nach wie vor zahlreiche Probleme auf. Der Autor untersucht die einzelnen Abschlussmodelle auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin und betrachtet das Verhältnis zwischen Modell und vorvertraglicher Informationspflicht. So wird der umstrittene Rechtzeitigkeitsbegriff definiert – ein Abschlussmodell verworfen. Auch wird u. a. das Verhältnis von § 7 Abs. 1 VVG zur Billigungsklausel, zur vorvertraglichen Anzeigepflicht und zum Widerrufsrecht erörtert.
Die Arbeit wendet sich außerdem modellabhängigen Rechtsfragen zu:
- Kann der Vertrag durch das Schweigen des Versicherungsnehmers zustande kommen?
- Welche Anforderungen stellt die Verzichtslösung an den Versicherer?
- Und wie werden die AVB beim Abschluss am Telefon einbezogen?
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Die Autorin befasst sich mit der Frage, inwieweit die Stärkung des Informations- und Beratungsschutzes des Versicherungsnehmers durch die Umsetzung der Vermittlerrichtlinie und die VVG-Reform ein Umdenken im Hinblick auf die Kontrolle Allgemeiner Versicherungsbedingungen erfordert.
Einleitend gewährt der Band u.a. einen Überblick über die historische Entwicklung des Verbraucherschutzes hin zur Entdeckung des europarechtlich geprägten Informationsmodells mit seiner marktwirtschaftlichen Ausrichtung. Skizziert und anhand höchstrichterlicher Entscheidungen veranschaulicht wird der Meinungsstand zur Reichweite der Inhaltskontrolle leistungsbeschreibender Versicherungsbedingungen.
Den Aspekt der Schutzbedürftigkeit des Versicherungsnehmers vertieft die Autorin mit einer ausführlichen Analyse der bestehenden Informationsasymmetrien auf dem Versicherungsmarkt. Illustriert werden dabei auch die Auswirkungen der mit der Europäisierung des Vers-cherungsrechts verbundenen wettbewerbsfördernden Deregulierung auf die Informationsposition des Verbrauchers.
Gegenstand der Untersuchung bildet sodann die Entwicklung der informationellen Schutzvorschriften seit der Deregulierung im Jahr 1994. Dabei werden die gesetzlichen Neuerungen aufgrund der Vermittlerrichtlinie und der VVG-Reform in den Jahren 2007 und 2008 im Hinblick auf ihre Schutzfunktion unter Berücksichtigung des aktuellen Meinungsstandes eingehend beleuchtet und kritisch hinterfragt.
Angesichts des erweiterten Informations- und Beratungsschutzes des Versicherungsnehmers wird sowohl für eine Änderung der Systematik der AGB-Kontrolle als auch für eine Beschränkung des Kontrollumfangs durch eine der Inhaltskontrolle vorzuschaltende Transparenzprüfung plädiert.
Die Arbeit leistet einen Beitrag zur Diskussion um die AGB-Kontrolle und richtet sich aufgrund der Praxisrelevanz dieser Thematik nicht nur an Wissenschaftler, sondern auch an Praktiker.
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Was bringt das neue VVG?
Die vollständig überarbeitete und deutlich erweiterte 4. Auflage von Das Neue VVG kompakt berücksichtigt insbesondere:
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Die 4. Auflage setzt zahlreiche Impulse zu zentralen Fragen der VVG-Reform, indem sie neue Lösungsmodelle entwickelt (z.B. zu den Folgen unterlassener oder unwirksamer AVB-Anpassung nach Art. 1 Abs. 3 EGVVG), aber auch bestehende Streitstände kritisch hinterfragt.
Erstmals werden alle Bereiche des neuen VVG mit Fachkompetenz aus Anwaltschaft, Lehre, Unternehmen und Justiz erläutert.
Kompakt, fundiert und praxisnah – ein Nachschlagewerk für alle, die sich über das neue VVG informieren wollen.
Das bewährte Team Sven Marlow, Udo Spuhl, Volker Marko und Joachim Grote verstärken drei neue Autoren. Fachkompetenz aus Anwaltschaft, Lehre, Unternehmen und Justiz erläutern nunmehr alle Bereiche des neuen VVG. Insbesondere wird der für die Praxis besonders bedeutende Bereich der Kraftfahrtversicherung durch Herrn Prof. Dr. Helmut Schirmer bearbeitet, einem ausgewiesenen Experten und Mitglied der VVG-Reformkommission. Daneben konnten mit Frau RAin Eva-Maria Goergen für die Rechtsschutzversicherung und Herrn RA Dr. Christian Schneider u.a. für die Laufende Versicherung und Transportversicherung weitere Experten aus der Praxis gewonnen werden.
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