Aktualisiert: 2023-06-29
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Mit diesem BNotO-Kommentar sind Sie im Notariat auf der sicheren Seite Die BNotO ist die Grundlage für die korrekte Amtsführung im Notariat. Für Notar*innen und Mitarbeitende im Notariat – aber auch für Richter*innen, Rechtspfleger*innen oder Bezirksrevisor*innen – ist es daher zwingend notwendig, die BNotO grundlegend zu verstehen und nach deren Vorgaben zu handeln. Nahezu jede der insgesamt über 170 Normen der BNotO ist in den letzten Jahren geändert worden – zum Teil sogar mehrfach in kurzen zeitlichen Abständen! Da den Überblick zu behalten, ist keine triviale Aufgabe. Zum Glück hilft dabei jetzt der neue Kommentar aus dem Notarverlag, der Sie Paragraf für Paragraf durch das komplette BNotO leitet. Grundlegende Veränderungen bei der Amtsführung im Notariat – das müssen Sie jetzt wissen In den letzten Jahren gab es so viele Gesetzesreformen, die direkten Einfluss auf die BNotO genommen haben, dass der Über- und Durchblick hier gar nicht so leicht fällt. Als Beispiel sei hier nur das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts genannt, das zahlreiche fundamentale Änderungen mit sich gebracht hat: Änderungen im Prüfungsverfahren, Gleichstellung von Nur-Notariat und Anwaltsnotariat, Einsicht in notarielle Urkunden zu Forschungszwecken und noch vieles mehr. All diese Änderungen werden im Kommentar zum BNotO berücksichtigt und kommentiert. Viele Reformen, viele Änderungen: Dieser Kommentar verschafft Klarheit Das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts ist aber bei weitem nicht die einzige Reform, die zu Veränderungen in der BNotO geführt hat. Das erfahrene Autorenteam dieses praxistauglichen Kommentars berücksichtigt u.a. auch den Einfluss dieser Reformgesetze im Rahmen der Kommentierung: Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften (DiREG), Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der BNotK, Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften. Kein Wunder, dass bei einer derart hohen Anzahl an Änderungen der Umgang mit der BNotO neu gelernt werden muss. Viele Abläufe, die in der Praxis in Fleisch und Blut übergegangen sind, müssen jetzt grundlegend verändert werden. Mithilfe des Kommentars aus dem Notarverlag ist das aber tatsächlich sehr viel schneller und einfacher als vielleicht angenommen. Das große Plus: Ein Autorenteam, das jeden Blickwinkel einnimmt Die Herausgeber Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar Dr. Pierre Plottek und Notar Dr. Markus Sikora haben für diesen Kommentar ein Autorenteam aus nahezu allen betroffenen Berufsgruppen und der Forschung ins Team geholt: Anwaltsnotar*innen, Nurnotar*innen, Notarassessor*innen, Richter*innen, Mitarbeiter*innen aus den Notarkammern sowie dem Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung. So ist gewährleistet, dass bei der Kommentierung die Expertise und die langjährige praktische Erfahrung aller Berufsgruppen berücksichtigt wird und so jeder Leser ungeachtet seiner beruflichen Spezialisierung von diesem wissenschaftlich fundierten und zugleich auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnittenen Kommentar in hohem Maße profitiert.
Aktualisiert: 2023-06-26
Autor:
Nils Außner,
Thomas Dziwis,
Peter Enders,
Rüdiger Gockel,
Matthias Holland,
Torsten Jäger,
Andreas Janssen,
Benedikt Mack,
Wendelin Mayer,
Patrick Meier,
Markus Mueller,
Pierre Plottek,
Joachim Püls,
Thomas Raff,
David Saive,
Sarah Scherwitzki,
Ulf Schönenberg-Wessel,
Dominik Schüller,
Wiebke Schwede,
Andreas Sielker,
Markus Sikora,
Benedikt Strauß,
Clemens Sudhof,
Frank Tykwer,
Anja Uhl,
Fanny Wehrstedt,
Carsten Wolke
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Mit diesem BNotO-Kommentar sind Sie im Notariat auf der sicheren Seite Die BNotO ist die Grundlage für die korrekte Amtsführung im Notariat. Für Notar*innen und Mitarbeitende im Notariat – aber auch für Richter*innen, Rechtspfleger*innen oder Bezirksrevisor*innen – ist es daher zwingend notwendig, die BNotO grundlegend zu verstehen und nach deren Vorgaben zu handeln. Nahezu jede der insgesamt über 170 Normen der BNotO ist in den letzten Jahren geändert worden – zum Teil sogar mehrfach in kurzen zeitlichen Abständen! Da den Überblick zu behalten, ist keine triviale Aufgabe. Zum Glück hilft dabei jetzt der neue Kommentar aus dem Notarverlag, der Sie Paragraf für Paragraf durch das komplette BNotO leitet. Grundlegende Veränderungen bei der Amtsführung im Notariat – das müssen Sie jetzt wissen In den letzten Jahren gab es so viele Gesetzesreformen, die direkten Einfluss auf die BNotO genommen haben, dass der Über- und Durchblick hier gar nicht so leicht fällt. Als Beispiel sei hier nur das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts genannt, das zahlreiche fundamentale Änderungen mit sich gebracht hat: Änderungen im Prüfungsverfahren, Gleichstellung von Nur-Notariat und Anwaltsnotariat, Einsicht in notarielle Urkunden zu Forschungszwecken und noch vieles mehr. All diese Änderungen werden im Kommentar zum BNotO berücksichtigt und kommentiert. Viele Reformen, viele Änderungen: Dieser Kommentar verschafft Klarheit Das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts ist aber bei weitem nicht die einzige Reform, die zu Veränderungen in der BNotO geführt hat. Das erfahrene Autorenteam dieses praxistauglichen Kommentars berücksichtigt u.a. auch den Einfluss dieser Reformgesetze im Rahmen der Kommentierung: Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften (DiREG), Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der BNotK, Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften. Kein Wunder, dass bei einer derart hohen Anzahl an Änderungen der Umgang mit der BNotO neu gelernt werden muss. Viele Abläufe, die in der Praxis in Fleisch und Blut übergegangen sind, müssen jetzt grundlegend verändert werden. Mithilfe des Kommentars aus dem Notarverlag ist das aber tatsächlich sehr viel schneller und einfacher als vielleicht angenommen. Das große Plus: Ein Autorenteam, das jeden Blickwinkel einnimmt Die Herausgeber Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar Dr. Pierre Plottek und Notar Dr. Markus Sikora haben für diesen Kommentar ein Autorenteam aus nahezu allen betroffenen Berufsgruppen und der Forschung ins Team geholt: Anwaltsnotar*innen, Nurnotar*innen, Notarassessor*innen, Richter*innen, Mitarbeiter*innen aus den Notarkammern sowie dem Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung. So ist gewährleistet, dass bei der Kommentierung die Expertise und die langjährige praktische Erfahrung aller Berufsgruppen berücksichtigt wird und so jeder Leser ungeachtet seiner beruflichen Spezialisierung von diesem wissenschaftlich fundierten und zugleich auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnittenen Kommentar in hohem Maße profitiert.
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Aktualisiert: 2023-06-13
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Aktualisiert: 2023-06-01
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Aktualisiert: 2023-05-05
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Der Rechtsanwalts- und Notarverein Hannover e.V. ist einer der ältesten deutschen „Advokaten-Vereine“. Gegründet wurde er ursprünglich am 1. Juli 1831 von 16 hannoverschen Advokaten mit dem Ziel, „unter den Advokaten einen auf Rechtlichkeit und Unbescholtenheit gerichteten Gemeingeist zu wecken und zu erhalten sowie die wissenschaftliche und praktische Ausbildung zu fördern.“
Auch heute dient er der Pflege der Kollegialität und der Wahrung beruflicher Interessen der Rechtsanwälte und Anwaltsnotare.
Zum 190. Geburtstag des Vereins spannt in dieser Festschrift ein renommiertes Autorenteam den Bogen von den ersten Anfängen des Anwaltsberufs bis zum Thema Legal Tech.
Aktualisiert: 2022-02-12
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Zum Werk
Das Buch vermittelt dem angehenden Anwaltsnotar das Handwerkszeug zum erfolgreichen Bestehen des schriftlichen Teils der notariellen Fachprüfung durch
- Erläuterung des Prüfungsstoffs
- Hinweise zum generellen Ablauf der Prüfung
- Erläuterungen zur Struktur der Prüfungsaufgaben
- ausführliche Musterklausuren, angelehnt an Originalklausuren aus den prüfungsrelevanten Rechtsgebieten Immobilien-, Erb-/Familien- und Gesellschaftsrecht
- Lösungshinweise, in denen alle Prüfungsaufgaben umfassend und ausformuliert beantwortet werden und die zum Teil umfangreiche Urkundsentwürfe enthalten
- Instruktive Erläuterungen zu den Voraussetzungen für die Prüfungszulassung runden die Darstellung ab.
Vorteile auf einen Blick
- effektive und gezielte Prüfungsvorbereitung auf den schriftlichen Teil der notariellen Fachprüfung
- Vermittlung des Handwerkszeugs für die Anfertigung der Prüfungsklausuren
- konkurrenzlose Darstellung
Zur Neuauflage
Die 2. Auflage bringt das Werk berufs- und materiellrechtlich auf den Stand Januar 2017 und wurde zudem um zwei Musterklausuren erweitert.
Zielgruppe
Dieses Werk richtet sich an alle Rechtsanwälte, die den Vorbereitungskurs für die notarielle Fachprüfung absolvieren und sich intensiv auf den schriftlichen Teil der Prüfung zum Anwaltsnotar vorbereiten wollen.
Aktualisiert: 2023-04-28
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Aktualisiert: 2022-02-10
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Die Aufgaben und Tätigkeitsfelder der Rechtsanwaltschaft verändern sich stetig und erweitern sich insbesondere in der außergerichtlichen Rechtspflege. Auch das Berufsbild der Notare unterliegt einem spürbaren Wandel. Daher wird insbesondere beim Anwaltsnotar die Frage nach der Abgrenzung der Tätigkeiten immer wichtiger, denn für sein freiberufliches Handeln gelten deutlich andere Regelungen - zu Kosten, Haftung usw. - als für seine Amtstätigkeit. Die Verfasserin analysiert die bisherige Abgrenzungspraxis und entwickelt einen Neuansatz.
Aktualisiert: 2020-12-04
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Zu Unrecht scheuen immer noch viele Freiberufler und Notare vor Werbung zurück. Die Untersuchung zeigt, dass für die verkammerten freien Berufe nur noch geringe Einschränkungen ihres Werberechts über die allgemeinen Schranken des Lauterkeitsrechts hinaus zulässig sind. Mit dem Grundgesetz und der europäischen Dienstleistungsfreiheit lässt sich lediglich ein tendenziell stärkerer Schutz der Adressaten vor irreführender und verunsichernder Werbung vereinbaren. Im Grundsatz gilt dasselbe für den Notar. Insbesondere der "Mythos des notariellen Amtes" kann keine Einschränkungen notarieller Werbung rechtfertigen. Eine segmentielle Betrachtung der dem Notar übertragenen Aufgaben belegt, dass der Notar nur in Randbereichen seiner Tätigkeit als Beliehener zu qualifizieren ist. Eine Analyse der EuGH-Rechtsprechung zur Ausübung öffentlicher Gewalt führt zu einem ähnlichen Ergebnis. Einschränkungen des notariellen Werberechts über das Werberecht der verkammerten freien Berufe hinaus sind daher grundsätzlich nur im Hinblick auf die notarielle Unabhängigkeit und Unparteilichkeit zulässig. Anhand der gewonnenen Ergebnisse werden die Werbemöglichkeiten des Notars im Einzelnen untersucht.
Aktualisiert: 2019-12-20
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