Aktualisiert: 2023-07-01
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Ein herausragender Beitrag zur Erforschung von Bürokratie und Gewaltherrschaft im »Dritten Reich«.
Die Arbeits- und Sozialpolitik spielte für das ideologische Selbstverständnis der NSDAP als Arbeiterpartei eine zentrale Rolle. Welche Stellung das Reichsarbeitsministerium im Kontext der NS-Herrschaft einnahm, wird seit 2013 im Rahmen eines Forschungsprojekts des Bundesarbeitsministeriums von einer unabhängigen Historikerkommission untersucht.
Im ersten Band der Veröffentlichungen der Kommission werden die Forschungsergebnisse umfassend präsentiert. In den Blick genommen werden neben Behördenstruktur und Personal die Handlungsfelder des Ministeriums, die von der Arbeitsmarkt- und Tarifpolitik über das Sozialversicherungswesen bis zur Wohnungsbau- und Siedlungspolitik reichten. Zugleich wird die Rolle des Ministeriums im Rahmen der Kriegswirtschaft und in den besetzten Gebieten Europas zwischen 1939 und 1945 beleuchtet. Deutlich wird, dass die klassischen Verwaltungsapparate weitaus stärker in das NS-Regime und seine Verbrechen eingebunden waren als lange Zeit vermutet wurde. Die ministerielle Bürokratie kooperierte sogar eng mit den nationalsozialistischen Partei- und Sonderstäben. Damit werden bisherige Erklärungsmodelle, wie das einer »polykratischen« Herrschaft, in Frage gestellt.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Ein herausragender Beitrag zur Erforschung von Bürokratie und Gewaltherrschaft im »Dritten Reich«.
Die Arbeits- und Sozialpolitik spielte für das ideologische Selbstverständnis der NSDAP als Arbeiterpartei eine zentrale Rolle. Welche Stellung das Reichsarbeitsministerium im Kontext der NS-Herrschaft einnahm, wird seit 2013 im Rahmen eines Forschungsprojekts des Bundesarbeitsministeriums von einer unabhängigen Historikerkommission untersucht.
Im ersten Band der Veröffentlichungen der Kommission werden die Forschungsergebnisse umfassend präsentiert. In den Blick genommen werden neben Behördenstruktur und Personal die Handlungsfelder des Ministeriums, die von der Arbeitsmarkt- und Tarifpolitik über das Sozialversicherungswesen bis zur Wohnungsbau- und Siedlungspolitik reichten. Zugleich wird die Rolle des Ministeriums im Rahmen der Kriegswirtschaft und in den besetzten Gebieten Europas zwischen 1939 und 1945 beleuchtet. Deutlich wird, dass die klassischen Verwaltungsapparate weitaus stärker in das NS-Regime und seine Verbrechen eingebunden waren als lange Zeit vermutet wurde. Die ministerielle Bürokratie kooperierte sogar eng mit den nationalsozialistischen Partei- und Sonderstäben. Damit werden bisherige Erklärungsmodelle, wie das einer »polykratischen« Herrschaft, in Frage gestellt.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Ein herausragender Beitrag zur Erforschung von Bürokratie und Gewaltherrschaft im »Dritten Reich«.
Die Arbeits- und Sozialpolitik spielte für das ideologische Selbstverständnis der NSDAP als Arbeiterpartei eine zentrale Rolle. Welche Stellung das Reichsarbeitsministerium im Kontext der NS-Herrschaft einnahm, wird seit 2013 im Rahmen eines Forschungsprojekts des Bundesarbeitsministeriums von einer unabhängigen Historikerkommission untersucht.
Im ersten Band der Veröffentlichungen der Kommission werden die Forschungsergebnisse umfassend präsentiert. In den Blick genommen werden neben Behördenstruktur und Personal die Handlungsfelder des Ministeriums, die von der Arbeitsmarkt- und Tarifpolitik über das Sozialversicherungswesen bis zur Wohnungsbau- und Siedlungspolitik reichten. Zugleich wird die Rolle des Ministeriums im Rahmen der Kriegswirtschaft und in den besetzten Gebieten Europas zwischen 1939 und 1945 beleuchtet. Deutlich wird, dass die klassischen Verwaltungsapparate weitaus stärker in das NS-Regime und seine Verbrechen eingebunden waren als lange Zeit vermutet wurde. Die ministerielle Bürokratie kooperierte sogar eng mit den nationalsozialistischen Partei- und Sonderstäben. Damit werden bisherige Erklärungsmodelle, wie das einer »polykratischen« Herrschaft, in Frage gestellt.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Ein herausragender Beitrag zur Erforschung von Bürokratie und Gewaltherrschaft im »Dritten Reich«.
Die Arbeits- und Sozialpolitik spielte für das ideologische Selbstverständnis der NSDAP als Arbeiterpartei eine zentrale Rolle. Welche Stellung das Reichsarbeitsministerium im Kontext der NS-Herrschaft einnahm, wird seit 2013 im Rahmen eines Forschungsprojekts des Bundesarbeitsministeriums von einer unabhängigen Historikerkommission untersucht.
Im ersten Band der Veröffentlichungen der Kommission werden die Forschungsergebnisse umfassend präsentiert. In den Blick genommen werden neben Behördenstruktur und Personal die Handlungsfelder des Ministeriums, die von der Arbeitsmarkt- und Tarifpolitik über das Sozialversicherungswesen bis zur Wohnungsbau- und Siedlungspolitik reichten. Zugleich wird die Rolle des Ministeriums im Rahmen der Kriegswirtschaft und in den besetzten Gebieten Europas zwischen 1939 und 1945 beleuchtet. Deutlich wird, dass die klassischen Verwaltungsapparate weitaus stärker in das NS-Regime und seine Verbrechen eingebunden waren als lange Zeit vermutet wurde. Die ministerielle Bürokratie kooperierte sogar eng mit den nationalsozialistischen Partei- und Sonderstäben. Damit werden bisherige Erklärungsmodelle, wie das einer »polykratischen« Herrschaft, in Frage gestellt.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der Nutzen für die »Volksgemeinschaft« dominierte die Rentenversicherungspolitik des Reichsarbeitsministeriums in der NS-Diktatur.
Die Durchführung der gesetzlichen Rentenversicherung erfuhr während der Zeit des Nationalsozialismus keine grundlegenden Änderungen - so die bisherige Annahme in der historischen Forschung. Tatsächlich hat die Politik des Reichsarbeitsministeriums dazu geführt, dass bei der Vergabe von Rentenleistungen Nützlichkeitserwägungen für die »Volksgemeinschaft« die dominierende Rolle spielen sollten. Vermeintlich brachliegende Arbeitskräfte unter den Leistungsempfängern der Rentenversicherung wurden so dem nationalsozialistischen Arbeitseinsatz wieder zugeführt. Grundlage dieser Entwicklung war ein Wandel der Verwaltungsstrukturen in der mittleren und unteren Ebene des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Reichsarbeitsministerium konnte dabei die vermeintliche Schwäche, die die Reichsministerien während der NS-Zeit kennzeichnete, durch eine entschiedene Rechtsverordnungspraxis mehr als ausgleichen. Alexander Klimo geht der Frage nach, wie ein Reichsministerium unter den Bedingungen der nationalsozialistischen Diktatur agierte und trotz Widerständen von NS-Organisationen und anderer Reichsministerien ein eigenständiges politisches Profil entwickeln konnte.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der Nutzen für die »Volksgemeinschaft« dominierte die Rentenversicherungspolitik des Reichsarbeitsministeriums in der NS-Diktatur.
Die Durchführung der gesetzlichen Rentenversicherung erfuhr während der Zeit des Nationalsozialismus keine grundlegenden Änderungen - so die bisherige Annahme in der historischen Forschung. Tatsächlich hat die Politik des Reichsarbeitsministeriums dazu geführt, dass bei der Vergabe von Rentenleistungen Nützlichkeitserwägungen für die »Volksgemeinschaft« die dominierende Rolle spielen sollten. Vermeintlich brachliegende Arbeitskräfte unter den Leistungsempfängern der Rentenversicherung wurden so dem nationalsozialistischen Arbeitseinsatz wieder zugeführt. Grundlage dieser Entwicklung war ein Wandel der Verwaltungsstrukturen in der mittleren und unteren Ebene des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Reichsarbeitsministerium konnte dabei die vermeintliche Schwäche, die die Reichsministerien während der NS-Zeit kennzeichnete, durch eine entschiedene Rechtsverordnungspraxis mehr als ausgleichen. Alexander Klimo geht der Frage nach, wie ein Reichsministerium unter den Bedingungen der nationalsozialistischen Diktatur agierte und trotz Widerständen von NS-Organisationen und anderer Reichsministerien ein eigenständiges politisches Profil entwickeln konnte.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der Nutzen für die »Volksgemeinschaft« dominierte die Rentenversicherungspolitik des Reichsarbeitsministeriums in der NS-Diktatur.
Die Durchführung der gesetzlichen Rentenversicherung erfuhr während der Zeit des Nationalsozialismus keine grundlegenden Änderungen - so die bisherige Annahme in der historischen Forschung. Tatsächlich hat die Politik des Reichsarbeitsministeriums dazu geführt, dass bei der Vergabe von Rentenleistungen Nützlichkeitserwägungen für die »Volksgemeinschaft« die dominierende Rolle spielen sollten. Vermeintlich brachliegende Arbeitskräfte unter den Leistungsempfängern der Rentenversicherung wurden so dem nationalsozialistischen Arbeitseinsatz wieder zugeführt. Grundlage dieser Entwicklung war ein Wandel der Verwaltungsstrukturen in der mittleren und unteren Ebene des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Reichsarbeitsministerium konnte dabei die vermeintliche Schwäche, die die Reichsministerien während der NS-Zeit kennzeichnete, durch eine entschiedene Rechtsverordnungspraxis mehr als ausgleichen. Alexander Klimo geht der Frage nach, wie ein Reichsministerium unter den Bedingungen der nationalsozialistischen Diktatur agierte und trotz Widerständen von NS-Organisationen und anderer Reichsministerien ein eigenständiges politisches Profil entwickeln konnte.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Aktualisiert: 2023-07-01
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Aktualisiert: 2023-07-01
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Der Nutzen für die »Volksgemeinschaft« dominierte die Rentenversicherungspolitik des Reichsarbeitsministeriums in der NS-Diktatur.
Die Durchführung der gesetzlichen Rentenversicherung erfuhr während der Zeit des Nationalsozialismus keine grundlegenden Änderungen - so die bisherige Annahme in der historischen Forschung. Tatsächlich hat die Politik des Reichsarbeitsministeriums dazu geführt, dass bei der Vergabe von Rentenleistungen Nützlichkeitserwägungen für die »Volksgemeinschaft« die dominierende Rolle spielen sollten. Vermeintlich brachliegende Arbeitskräfte unter den Leistungsempfängern der Rentenversicherung wurden so dem nationalsozialistischen Arbeitseinsatz wieder zugeführt. Grundlage dieser Entwicklung war ein Wandel der Verwaltungsstrukturen in der mittleren und unteren Ebene des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Reichsarbeitsministerium konnte dabei die vermeintliche Schwäche, die die Reichsministerien während der NS-Zeit kennzeichnete, durch eine entschiedene Rechtsverordnungspraxis mehr als ausgleichen. Alexander Klimo geht der Frage nach, wie ein Reichsministerium unter den Bedingungen der nationalsozialistischen Diktatur agierte und trotz Widerständen von NS-Organisationen und anderer Reichsministerien ein eigenständiges politisches Profil entwickeln konnte.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Der Nutzen für die »Volksgemeinschaft« dominierte die Rentenversicherungspolitik des Reichsarbeitsministeriums in der NS-Diktatur.
Die Durchführung der gesetzlichen Rentenversicherung erfuhr während der Zeit des Nationalsozialismus keine grundlegenden Änderungen - so die bisherige Annahme in der historischen Forschung. Tatsächlich hat die Politik des Reichsarbeitsministeriums dazu geführt, dass bei der Vergabe von Rentenleistungen Nützlichkeitserwägungen für die »Volksgemeinschaft« die dominierende Rolle spielen sollten. Vermeintlich brachliegende Arbeitskräfte unter den Leistungsempfängern der Rentenversicherung wurden so dem nationalsozialistischen Arbeitseinsatz wieder zugeführt. Grundlage dieser Entwicklung war ein Wandel der Verwaltungsstrukturen in der mittleren und unteren Ebene des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Reichsarbeitsministerium konnte dabei die vermeintliche Schwäche, die die Reichsministerien während der NS-Zeit kennzeichnete, durch eine entschiedene Rechtsverordnungspraxis mehr als ausgleichen. Alexander Klimo geht der Frage nach, wie ein Reichsministerium unter den Bedingungen der nationalsozialistischen Diktatur agierte und trotz Widerständen von NS-Organisationen und anderer Reichsministerien ein eigenständiges politisches Profil entwickeln konnte.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Der Nutzen für die »Volksgemeinschaft« dominierte die Rentenversicherungspolitik des Reichsarbeitsministeriums in der NS-Diktatur.
Die Durchführung der gesetzlichen Rentenversicherung erfuhr während der Zeit des Nationalsozialismus keine grundlegenden Änderungen - so die bisherige Annahme in der historischen Forschung. Tatsächlich hat die Politik des Reichsarbeitsministeriums dazu geführt, dass bei der Vergabe von Rentenleistungen Nützlichkeitserwägungen für die »Volksgemeinschaft« die dominierende Rolle spielen sollten. Vermeintlich brachliegende Arbeitskräfte unter den Leistungsempfängern der Rentenversicherung wurden so dem nationalsozialistischen Arbeitseinsatz wieder zugeführt. Grundlage dieser Entwicklung war ein Wandel der Verwaltungsstrukturen in der mittleren und unteren Ebene des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Reichsarbeitsministerium konnte dabei die vermeintliche Schwäche, die die Reichsministerien während der NS-Zeit kennzeichnete, durch eine entschiedene Rechtsverordnungspraxis mehr als ausgleichen. Alexander Klimo geht der Frage nach, wie ein Reichsministerium unter den Bedingungen der nationalsozialistischen Diktatur agierte und trotz Widerständen von NS-Organisationen und anderer Reichsministerien ein eigenständiges politisches Profil entwickeln konnte.
Aktualisiert: 2023-06-21
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