Risikoreporting

Risikoreporting von Riediger,  Henning
Die heutigen Entscheidungsträger sowie die Mitglieder aus Verwaltungs- und Aufsichtsrat sehen sich mit einer Vielzahl an Berichtswegen und -inhalten konfrontiert. Dabei lautet die entscheidende Frage: Was sind für mein Institut wesentliche Ausprägungen, die in regelmäßigen Abständen auf Einhaltung überprüft werden müssen? Wo befinden sich Ertrags- und Risikokonzentrationen und wie geht man damit im Risikomanagement-Prozess angemessen um? Antworten auf diese Fragen liefern Erfahrungsberichte von Autoren aus der Bankenaufsicht und von Praktikern aus Banken und Sparkassen. Neben Auswirkungen der neuen MaRisk-Novelle 2017 auf das interne Berichtswesen, welche insbesondere die Vorgaben des BCBS 239 umsetzt, geben die Autoren einen Einblick in die verschiedenen Bereiche der Risikosteuerung und -überwachung von wesentlichen Risikoarten. Es werden aktuellen Weiterentwicklungen in der Risikotragfähigkeit aufgezeigt: Der neue RTF-Leitfaden wird auf Basis des Entwurfs umfassend analysiert, denn vor allem die Folgen der zusätzlichen Kapitalzuschläge stellen viele Institute vor Fragen der genauen Abgrenzung und Anrechnung von einzelnen Positionen. Wesentliches Argument ist dabei die institutsindividuelle angemessene Umsetzung im Risikomanagement. Das Geschäftsmodell und der daraus resultierende Risikogehalt bilden die Basis für deren angemessene Umsetzung. Neben Adress- und Marktpreisrisiken werden den operationellen Risiken und Liquiditätsrisiken entsprechende Aufmerksamkeit gewidmet. Gerade der Umgang mit Risiken aus Geschäftsprozessen und Auslagerungen macht deutlich, dass sich einige Institute noch nicht in ausreichendem Maß damit auseinandersetzen. Weiterhin werden Schnittstellen zu anderen Bereichen dargestellt (z. B. Compliance und Governance, MaSI oder Liquiditätstransferpreissystem). Hier geben die Autoren wertvolle Hilfestellung. Neben internen Berichtsinhalten sind Komponenten des bankaufsichtlichen Meldewesens in die Steuerung und Überwachung einzubeziehen. Teilweise geben die als strenge Nebenbedingung gedachten Ausprägungen hilfreiche Anregungen für die eigene Steuerung. Insbesondere zu beachten sind hierbei zusätzliche aufsichtliche Kennzahlen zur Liquidität und zu bestimmten Risikokonzentrationen. Auf aktuelle Entwicklungen – wie der Abschluss von Basel III im Dezember 2017 – wird eingegangen und das bestehende aufsichtliche Meldewesen in den zentralen Bereichen vorgestellt und Hinweise zur Erhöhung der Datenqualität gegeben. Des Weiteren wird die Berichtsebene zwischen Vorstand und Aufsichtsorgan näher untersucht. Hierbei wird aufgezeigt, dass es zwingend notwendig ist und zwischen den beiden Instanzen klar geregelt sein muss, ab welcher Größenordnung bzw. Bedeutung wie und in welchem Umfang zu berichten ist.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Risikoreporting von Riediger,  Henning
Die heutigen Entscheidungsträger sowie die Mitglieder aus Verwaltungs- und Aufsichtsrat sehen sich mit einer Vielzahl an Berichtswegen und -inhalten konfrontiert. Dabei lautet die entscheidende Frage: Was sind für mein Institut wesentliche Ausprägungen, die in regelmäßigen Abständen auf Einhaltung überprüft werden müssen? Wo befinden sich Ertrags- und Risikokonzentrationen und wie geht man damit im Risikomanagement-Prozess angemessen um? Antworten auf diese Fragen liefern Erfahrungsberichte von Autoren aus der Bankenaufsicht und von Praktikern aus Banken und Sparkassen. Neben Auswirkungen der neuen MaRisk-Novelle 2017 auf das interne Berichtswesen, welche insbesondere die Vorgaben des BCBS 239 umsetzt, geben die Autoren einen Einblick in die verschiedenen Bereiche der Risikosteuerung und -überwachung von wesentlichen Risikoarten. Es werden aktuellen Weiterentwicklungen in der Risikotragfähigkeit aufgezeigt: Der neue RTF-Leitfaden wird auf Basis des Entwurfs umfassend analysiert, denn vor allem die Folgen der zusätzlichen Kapitalzuschläge stellen viele Institute vor Fragen der genauen Abgrenzung und Anrechnung von einzelnen Positionen. Wesentliches Argument ist dabei die institutsindividuelle angemessene Umsetzung im Risikomanagement. Das Geschäftsmodell und der daraus resultierende Risikogehalt bilden die Basis für deren angemessene Umsetzung. Neben Adress- und Marktpreisrisiken werden den operationellen Risiken und Liquiditätsrisiken entsprechende Aufmerksamkeit gewidmet. Gerade der Umgang mit Risiken aus Geschäftsprozessen und Auslagerungen macht deutlich, dass sich einige Institute noch nicht in ausreichendem Maß damit auseinandersetzen. Weiterhin werden Schnittstellen zu anderen Bereichen dargestellt (z. B. Compliance und Governance, MaSI oder Liquiditätstransferpreissystem). Hier geben die Autoren wertvolle Hilfestellung. Neben internen Berichtsinhalten sind Komponenten des bankaufsichtlichen Meldewesens in die Steuerung und Überwachung einzubeziehen. Teilweise geben die als strenge Nebenbedingung gedachten Ausprägungen hilfreiche Anregungen für die eigene Steuerung. Insbesondere zu beachten sind hierbei zusätzliche aufsichtliche Kennzahlen zur Liquidität und zu bestimmten Risikokonzentrationen. Auf aktuelle Entwicklungen – wie der Abschluss von Basel III im Dezember 2017 – wird eingegangen und das bestehende aufsichtliche Meldewesen in den zentralen Bereichen vorgestellt und Hinweise zur Erhöhung der Datenqualität gegeben. Des Weiteren wird die Berichtsebene zwischen Vorstand und Aufsichtsorgan näher untersucht. Hierbei wird aufgezeigt, dass es zwingend notwendig ist und zwischen den beiden Instanzen klar geregelt sein muss, ab welcher Größenordnung bzw. Bedeutung wie und in welchem Umfang zu berichten ist.
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Risikoreporting von Riediger,  Henning
Die heutigen Entscheidungsträger sowie die Mitglieder aus Verwaltungs- und Aufsichtsrat sehen sich mit einer Vielzahl an Berichtswegen und -inhalten konfrontiert. Dabei lautet die entscheidende Frage: Was sind für mein Institut wesentliche Ausprägungen, die in regelmäßigen Abständen auf Einhaltung überprüft werden müssen? Wo befinden sich Ertrags- und Risikokonzentrationen und wie geht man damit im Risikomanagement-Prozess angemessen um? Antworten auf diese Fragen liefern Erfahrungsberichte von Autoren aus der Bankenaufsicht und von Praktikern aus Banken und Sparkassen. Neben Auswirkungen der neuen MaRisk-Novelle 2017 auf das interne Berichtswesen, welche insbesondere die Vorgaben des BCBS 239 umsetzt, geben die Autoren einen Einblick in die verschiedenen Bereiche der Risikosteuerung und -überwachung von wesentlichen Risikoarten. Es werden aktuellen Weiterentwicklungen in der Risikotragfähigkeit aufgezeigt: Der neue RTF-Leitfaden wird auf Basis des Entwurfs umfassend analysiert, denn vor allem die Folgen der zusätzlichen Kapitalzuschläge stellen viele Institute vor Fragen der genauen Abgrenzung und Anrechnung von einzelnen Positionen. Wesentliches Argument ist dabei die institutsindividuelle angemessene Umsetzung im Risikomanagement. Das Geschäftsmodell und der daraus resultierende Risikogehalt bilden die Basis für deren angemessene Umsetzung. Neben Adress- und Marktpreisrisiken werden den operationellen Risiken und Liquiditätsrisiken entsprechende Aufmerksamkeit gewidmet. Gerade der Umgang mit Risiken aus Geschäftsprozessen und Auslagerungen macht deutlich, dass sich einige Institute noch nicht in ausreichendem Maß damit auseinandersetzen. Weiterhin werden Schnittstellen zu anderen Bereichen dargestellt (z. B. Compliance und Governance, MaSI oder Liquiditätstransferpreissystem). Hier geben die Autoren wertvolle Hilfestellung. Neben internen Berichtsinhalten sind Komponenten des bankaufsichtlichen Meldewesens in die Steuerung und Überwachung einzubeziehen. Teilweise geben die als strenge Nebenbedingung gedachten Ausprägungen hilfreiche Anregungen für die eigene Steuerung. Insbesondere zu beachten sind hierbei zusätzliche aufsichtliche Kennzahlen zur Liquidität und zu bestimmten Risikokonzentrationen. Auf aktuelle Entwicklungen – wie der Abschluss von Basel III im Dezember 2017 – wird eingegangen und das bestehende aufsichtliche Meldewesen in den zentralen Bereichen vorgestellt und Hinweise zur Erhöhung der Datenqualität gegeben. Des Weiteren wird die Berichtsebene zwischen Vorstand und Aufsichtsorgan näher untersucht. Hierbei wird aufgezeigt, dass es zwingend notwendig ist und zwischen den beiden Instanzen klar geregelt sein muss, ab welcher Größenordnung bzw. Bedeutung wie und in welchem Umfang zu berichten ist.
Aktualisiert: 2020-02-05
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