Zum Werk
Das Vereinsgesetz normiert zum einen die öffentlich-rechtliche Stellung von Vereinen zum Staat (Vereinsfreiheit), zum anderen die Voraussetzungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verbot von Vereinen.
Zu den Vereinen im Sinne des Vereinsgesetzes zählen nicht nur Vereine des BGB, sondern auch die Gesellschaften des BGB und Kapitalgesellschaften.
Vereinsverbote spielen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus sowie bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
Der neue Kommentar bietet eine präzise und praxisgerechte Erläuterung des Vereinsgesetzes. Es werden außerdem Art. 4 Grundgesetz (Religionsfreiheit), Art. 9 Grundgesetz (Vereinigungsfreiheit), Art. 21 Grundgesetz (Parteien) und die Normen des § 13 Nr. 2 BVerfGG (Verfahren in den Fällen des Parteiverbots) kommentiert.
Die für die Praxis maßgebliche Rechtsprechung des BVerfG, des BVerwG und der Oberverwaltungsgerichte sowie die aktuelle Literatur zum Vereinsgesetz werden ausgewertet.
Vorteile auf einen Blickprägnante und praxisgerechte Kommentierung des Vereinsgesetzesschneller Zugriff auf die gewünschten InformationenPraxisnähe durch die Auswertung der aktuellen Rechtsprechung zum Vereinsgesetz
Zur Neuauflage
Die Neuauflage beinhaltet alle seit der Vorauflage ergangenen Gesetzesänderungen.
Zielgruppe
Für Juristinnen und Juristen in den Innenministerien des Bundes und der Länder, in den Polizeipräsidien, in der Justiz sowie für spezialisierte Rechtsanwaltschaften.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Das Vereinsgesetz normiert zum einen die öffentlich-rechtliche Stellung von Vereinen zum Staat (Vereinsfreiheit), zum anderen die Voraussetzungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verbot von Vereinen.
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Vereinsverbote spielen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus sowie bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Vereinsgesetz normiert zum einen die öffentlich-rechtliche Stellung von Vereinen zum Staat (Vereinsfreiheit), zum anderen die Voraussetzungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verbot von Vereinen.
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Aktualisiert: 2023-06-13
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Das Vereinsgesetz normiert zum einen die öffentlich-rechtliche Stellung von Vereinen zum Staat (Vereinsfreiheit), zum anderen die Voraussetzungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verbot von Vereinen.
Zu den Vereinen im Sinne des Vereinsgesetzes zählen nicht nur Vereine des BGB, sondern auch die Gesellschaften des BGB und Kapitalgesellschaften.
Vereinsverbote spielen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus sowie bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
Der neue Kommentar bietet eine präzise und praxisgerechte Erläuterung des Vereinsgesetzes. Es werden außerdem Art. 4 Grundgesetz (Religionsfreiheit), Art. 9 Grundgesetz (Vereinigungsfreiheit), Art. 21 Grundgesetz (Parteien) und die Normen des § 13 Nr. 2 BVerfGG (Verfahren in den Fällen des Parteiverbots) kommentiert.
Die für die Praxis maßgebliche Rechtsprechung des BVerfG, des BVerwG und der Oberverwaltungsgerichte sowie die aktuelle Literatur zum Vereinsgesetz werden ausgewertet.
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Aktualisiert: 2023-05-31
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Das Vereinsgesetz normiert zum einen die öffentlich-rechtliche Stellung von Vereinen zum Staat (Vereinsfreiheit), zum anderen die Voraussetzungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verbot von Vereinen.
Zu den Vereinen im Sinne des Vereinsgesetzes zählen nicht nur Vereine des BGB, sondern auch die Gesellschaften des BGB und Kapitalgesellschaften.
Vereinsverbote spielen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus sowie bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
Der neue Kommentar bietet eine präzise und praxisgerechte Erläuterung des Vereinsgesetzes. Es werden außerdem Art. 4 Grundgesetz (Religionsfreiheit), Art. 9 Grundgesetz (Vereinigungsfreiheit), Art. 21 Grundgesetz (Parteien) und die Normen des § 13 Nr. 2 BVerfGG (Verfahren in den Fällen des Parteiverbots) kommentiert.
Die für die Praxis maßgebliche Rechtsprechung des BVerfG, des BVerwG und der Oberverwaltungsgerichte sowie die aktuelle Literatur zum Vereinsgesetz werden ausgewertet.
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Aktualisiert: 2023-05-31
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Vereinsverbote spielen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus sowie bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
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Aktualisiert: 2023-05-25
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Vereinsverbote spielen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus sowie bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
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Aktualisiert: 2023-05-17
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Das Vereinsgesetz normiert zum einen die öffentlich-rechtliche Stellung von Vereinen zum Staat (Vereinsfreiheit), zum anderen die Voraussetzungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verbot von Vereinen.
Zu den Vereinen im Sinne des Vereinsgesetzes zählen nicht nur Vereine des BGB, sondern auch die Gesellschaften des BGB und Kapitalgesellschaften.
Vereinsverbote spielen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus sowie bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
Der neue Kommentar bietet eine präzise und praxisgerechte Erläuterung des Vereinsgesetzes. Es werden außerdem Art. 4 Grundgesetz (Religionsfreiheit), Art. 9 Grundgesetz (Vereinigungsfreiheit), Art. 21 Grundgesetz (Parteien) und die Normen des § 13 Nr. 2 BVerfGG (Verfahren in den Fällen des Parteiverbots) kommentiert.
Die für die Praxis maßgebliche Rechtsprechung des BVerfG, des BVerwG und der Oberverwaltungsgerichte sowie die aktuelle Literatur zum Vereinsgesetz werden ausgewertet.
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Zu den Vereinen im Sinne des Vereinsgesetzes zählen nicht nur Vereine des BGB, sondern auch die Gesellschaften des BGB und Kapitalgesellschaften.
Vereinsverbote spielen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus sowie bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
Der neue Kommentar bietet eine präzise und praxisgerechte Erläuterung des Vereinsgesetzes. Es werden außerdem Art. 4 Grundgesetz (Religionsfreiheit), Art. 9 Grundgesetz (Vereinigungsfreiheit), Art. 21 Grundgesetz (Parteien) und die Normen des § 13 Nr. 2 BVerfGG (Verfahren in den Fällen des Parteiverbots) kommentiert.
Die für die Praxis maßgebliche Rechtsprechung des BVerfG, des BVerwG und der Oberverwaltungsgerichte sowie die aktuelle Literatur zum Vereinsgesetz werden ausgewertet.
Vorteile auf einen Blick
- prägnante und praxisgerechte Kommentierung des Vereinsgesetzes
- schneller Zugriff auf die gewünschten Informationen
- Praxisnähe durch die Auswertung der aktuellen Rechtsprechung zum Vereinsgesetz
Zu den Autoren
Bearbeitet von den Herausgebern und den Autoren: Dr. Frank Braun, Axel Knabe, Dr. Martin Otto, Alexander Seidl, Prof. Dr. Norbert Ullrich.
Zielgruppe
Für Juristen in den Innenministerien des Bundes und der Länder, in den Polizeipräsidien, in der Justiz sowie für spezialisierte Rechtsanwälte.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Nicht zuletzt die Suche nach Anerkennung bringt mobile Menschen – MigrantInnen – zwangsläufig in den Kreislauf der Gesellschaft, in der sie leben. Sie wünschen sich nicht nur Verständnis für ihre Verschiedenheit sondern streben ausserdem nach Kontakten, die sie auf der Suche nach neuen Chancen voranbringen. Diese sinnvolle Orientierung trifft oft auf Unverständnis, so dass mobile Menschen statt der gesuchten Unterstützung und Anerkennung eher Diskriminierung und Ablehnung erfahren. Cattacin und Domenig stellen in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu 'Ausländervereinen' wie beispielsweise: Warum engagieren sich transnational mobile Menschen in diesen Vereinen? Welche Motive führen sie in ihre Vereine? Dabei unterstreichen Cattacin und Domenig nicht nur die grosse Bedeutung von Vereinen mobiler Menschen für deren Einbezug in die Ursprungsgesellschaft und am neuen Lebensort; sie zeigen auch auf, dass sich alle mobilen Menschen aus ähnlichen Motiven Vereinen zuwenden, egal woher und warum sie eingewandert sind.
Aktualisiert: 2021-08-05
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Das Vereinsgesetz normiert zum einen die öffentlich-rechtliche Stellung von Vereinen zum Staat (Vereinsfreiheit), zum anderen die Voraussetzungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verbot von Vereinen.
Zu den Vereinen im Sinne des Vereinsgesetzes zählen nicht nur Vereine des BGB, sondern auch die Gesellschaften des BGB und Kapitalgesellschaften.
Vereinsverbote spielen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus sowie bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
Der neue Kommentar bietet eine präzise und praxisgerechte Erläuterung des Vereinsgesetzes. Es werden außerdem Art. 4 Grundgesetz (Religionsfreiheit), Art. 9 Grundgesetz (Vereinigungsfreiheit), Art. 21 Grundgesetz (Parteien) und die Normen des § 13 Nr. 2 BVerfGG (Verfahren in den Fällen des Parteiverbots) kommentiert.
Die für die Praxis maßgebliche Rechtsprechung des BVerfG, des BVerwG und der Oberverwaltungsgerichte sowie die aktuelle Literatur zum Vereinsgesetz werden ausgewertet.
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Aktualisiert: 2023-04-04
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