Nach § 153c StPO kann die Staatsanwaltschaft bei Taten, die einen Auslandsbezug aufweisen, von der Strafverfolgung absehen. Auch wenn die praktische Bedeutung des Paragrafen derzeit noch gering ist, handelt es sich um eine Schlüsselnorm auf dem Gebiet der internationalen Bezüge des Strafprozessrechts. Diese Arbeit richtet sich deshalb neben der Wissenschaft auch an die staatsanwaltschaftliche Praxis.°°Unter systematischen Gesichtspunkten werden verschiedene Fallgruppen zusammengefasst, die allesamt nur die einzige Gemeinsamkeit haben, dass sie eine Auslandsberührung aufweisen. Ziel der Untersuchung ist es, zeitgemäße Kriterien für die Auslegung des § 153c StPO sowie klare Maßstäbe für dessen Anwendung zu entwickeln. Der erste Teil dient der Erörterung der dogmatischen, systematischen, historischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen der Norm. In den sich anschließenden vier Teilen werden in Anlehnung an die Gesetzessystematik die einzelnen Fallgruppen des § 153c StPO nacheinander abgearbeitet: die allgemeinen Auslandstaten (Abs. 1 Nr. 1 und 2), die Fälle der §§ 129 und 129a StGB (Abs. 1 Nr. 3), die Fälle des „ne bis in idem“ (Abs. 2) und schließlich die sogenannten Distanztaten (Abs. 3).°°
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Aktualität und Relevanz der Thematik genetischer Untersuchungen und die hiermit verbundenen Gefahren für das allgemeine Persönlichkeitsrecht sind bereits heute kaum zu unterschätzen und werden mit fortschreitender Forschung im Bereich der Humangenetik noch zunehmen. Die Verfasserin behandelt die Strafbarkeit nicht-konsentierter genetischer Untersuchungen. Im Zentrum der Arbeit steht dabei die Analyse und Bewertung des durch das Gendiagnostikgesetz im Jahre 2010 geschaffenen Straftatbestandes § 25 Abs. 1 Nr. 1 GenDG.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Nach § 153c StPO kann die Staatsanwaltschaft bei Taten, die einen Auslandsbezug aufweisen, von der Strafverfolgung absehen. Auch wenn die praktische Bedeutung des Paragrafen derzeit noch gering ist, handelt es sich um eine Schlüsselnorm auf dem Gebiet der internationalen Bezüge des Strafprozessrechts. Diese Arbeit richtet sich deshalb neben der Wissenschaft auch an die staatsanwaltschaftliche Praxis.°°Unter systematischen Gesichtspunkten werden verschiedene Fallgruppen zusammengefasst, die allesamt nur die einzige Gemeinsamkeit haben, dass sie eine Auslandsberührung aufweisen. Ziel der Untersuchung ist es, zeitgemäße Kriterien für die Auslegung des § 153c StPO sowie klare Maßstäbe für dessen Anwendung zu entwickeln. Der erste Teil dient der Erörterung der dogmatischen, systematischen, historischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen der Norm. In den sich anschließenden vier Teilen werden in Anlehnung an die Gesetzessystematik die einzelnen Fallgruppen des § 153c StPO nacheinander abgearbeitet: die allgemeinen Auslandstaten (Abs. 1 Nr. 1 und 2), die Fälle der §§ 129 und 129a StGB (Abs. 1 Nr. 3), die Fälle des „ne bis in idem“ (Abs. 2) und schließlich die sogenannten Distanztaten (Abs. 3).°°
Aktualisiert: 2023-06-07
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Die Aktualität und Relevanz der Thematik genetischer Untersuchungen und die hiermit verbundenen Gefahren für das allgemeine Persönlichkeitsrecht sind bereits heute kaum zu unterschätzen und werden mit fortschreitender Forschung im Bereich der Humangenetik noch zunehmen. Die Verfasserin behandelt die Strafbarkeit nicht-konsentierter genetischer Untersuchungen. Im Zentrum der Arbeit steht dabei die Analyse und Bewertung des durch das Gendiagnostikgesetz im Jahre 2010 geschaffenen Straftatbestandes § 25 Abs. 1 Nr. 1 GenDG.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Aktualität und Relevanz der Thematik genetischer Untersuchungen und die hiermit verbundenen Gefahren für das allgemeine Persönlichkeitsrecht sind bereits heute kaum zu unterschätzen und werden mit fortschreitender Forschung im Bereich der Humangenetik noch zunehmen. Die Verfasserin behandelt die Strafbarkeit nicht-konsentierter genetischer Untersuchungen. Im Zentrum der Arbeit steht dabei die Analyse und Bewertung des durch das Gendiagnostikgesetz im Jahre 2010 geschaffenen Straftatbestandes § 25 Abs. 1 Nr. 1 GenDG.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-03-14
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Nach § 153c StPO kann die Staatsanwaltschaft bei Taten, die einen Auslandsbezug aufweisen, von der Strafverfolgung absehen. Auch wenn die praktische Bedeutung des Paragrafen derzeit noch gering ist, handelt es sich um eine Schlüsselnorm auf dem Gebiet der internationalen Bezüge des Strafprozessrechts. Diese Arbeit richtet sich deshalb neben der Wissenschaft auch an die staatsanwaltschaftliche Praxis.°°Unter systematischen Gesichtspunkten werden verschiedene Fallgruppen zusammengefasst, die allesamt nur die einzige Gemeinsamkeit haben, dass sie eine Auslandsberührung aufweisen. Ziel der Untersuchung ist es, zeitgemäße Kriterien für die Auslegung des § 153c StPO sowie klare Maßstäbe für dessen Anwendung zu entwickeln. Der erste Teil dient der Erörterung der dogmatischen, systematischen, historischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen der Norm. In den sich anschließenden vier Teilen werden in Anlehnung an die Gesetzessystematik die einzelnen Fallgruppen des § 153c StPO nacheinander abgearbeitet: die allgemeinen Auslandstaten (Abs. 1 Nr. 1 und 2), die Fälle der §§ 129 und 129a StGB (Abs. 1 Nr. 3), die Fälle des „ne bis in idem“ (Abs. 2) und schließlich die sogenannten Distanztaten (Abs. 3).°°
Aktualisiert: 2023-04-18
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Die Aktualität und Relevanz der Thematik genetischer Untersuchungen und die hiermit verbundenen Gefahren für das allgemeine Persönlichkeitsrecht sind bereits heute kaum zu unterschätzen und werden mit fortschreitender Forschung im Bereich der Humangenetik noch zunehmen. Die Verfasserin behandelt die Strafbarkeit nicht-konsentierter genetischer Untersuchungen. Im Zentrum der Arbeit steht dabei die Analyse und Bewertung des durch das Gendiagnostikgesetz im Jahre 2010 geschaffenen Straftatbestandes § 25 Abs. 1 Nr. 1 GenDG.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Globalisierung und Verstärkung der Handelsbeziehungen der Unternehmen zum Ausland rücken die Frage nach der Strafbarkeit von Taten mit Auslandsbezug immer mehr in den Mittelpunkt. Die Arbeit befasst sich deshalb mit der Frage der Strafbarkeit von Auslandstaten und dem aktiven Personalitätsprinzip im Internationalen Strafrecht. Untersucht werden nicht nur das Kernstrafrecht, sondern auch die strafrechtlichen Nebengesetze wie das Außenwirtschafts- und das Kriegswaffenkontrollgesetz. Die kritische Frage nach den Legitimationsgrundlagen führt u.a. zum Völkerrecht. Die Autorin gelangt zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber wegen der Staatenvielfalt und dem allgemeinen völkerrechtlichen Gebot der gegenseitigen Rücksichtsnahme zur restriktiven Anwendung seines Strafrechts verpflichtet ist. Die Strafgewaltserstreckung gegenüber dem Täter wird gemessen an dem verfassungsrechtlich verankerten Schuldprinzip. Darin sieht die Autorin den wesentlichen Ansatz für eine (Straf-)Verteidigung.
Aktualisiert: 2023-04-11
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Nach § 153c StPO kann die Staatsanwaltschaft bei Taten, die einen Auslandsbezug aufweisen, von der Strafverfolgung absehen. Auch wenn die praktische Bedeutung des Paragrafen derzeit noch gering ist, handelt es sich um eine Schlüsselnorm auf dem Gebiet der internationalen Bezüge des Strafprozessrechts. Diese Arbeit richtet sich deshalb neben der Wissenschaft auch an die staatsanwaltschaftliche Praxis.
Unter systematischen Gesichtspunkten werden verschiedene Fallgruppen zusammengefasst, die allesamt nur die einzige Gemeinsamkeit haben, dass sie eine Auslandsberührung aufweisen. Ziel der Untersuchung ist es, zeitgemäße Kriterien für die Auslegung des § 153c StPO sowie klare Maßstäbe für dessen Anwendung zu entwickeln. Der erste Teil dient der Erörterung der dogmatischen, systematischen, historischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen der Norm. In den sich anschließenden vier Teilen werden in Anlehnung an die Gesetzessystematik die einzelnen Fallgruppen des § 153c StPO nacheinander abgearbeitet: die allgemeinen Auslandstaten (Abs. 1 Nr. 1 und 2), die Fälle der §§ 129 und 129a StGB (Abs. 1 Nr. 3), die Fälle des „ne bis in idem“ (Abs. 2) und schließlich die sogenannten Distanztaten (Abs. 3).
Aktualisiert: 2022-01-20
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Aktualisiert: 2023-04-04
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