Strafrecht – Besonderer Teil I

Strafrecht – Besonderer Teil I von Boecken,  Winfried, Eisele,  Jörg, Korioth,  Stefan
Die Darstellung ist systematisch aufgebaut und stellt die Grundstrukturen des jeweiligen Deliktes in den Vordergrund. Zu jedem Straftatbestand findet sich ein detailliertes Aufbauschema, an dem sich die nachfolgende Darstellung orientiert. Neben Bezügen zum Allgemeinen Teil werden gemeinsame Verbindungslinien zwischen den einzelnen Delikten hervorgehoben. Die Darstellung wird durch prägnante Beispiele, zahlreiche Fälle sowie Schaubilder veranschaulicht. Die umfassend überarbeitete Neuauflage berücksichtigt neben Gesetzesänderungen auch zahlreiche neue prüfungsrelevante Entscheidungen der Rechtsprechung. Teil I bietet zusammen mit dem Studienbuch von Jörg Eisele, Strafrecht & Besonderer Teil II, eine umfassende Darstellung zu den einzelnen Straftaten des Besonderen Teils des Strafrechts.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Strafrecht – Besonderer Teil I

Strafrecht – Besonderer Teil I von Boecken,  Winfried, Eisele,  Jörg, Korioth,  Stefan
Die Darstellung ist systematisch aufgebaut und stellt die Grundstrukturen des jeweiligen Deliktes in den Vordergrund. Zu jedem Straftatbestand findet sich ein detailliertes Aufbauschema, an dem sich die nachfolgende Darstellung orientiert. Neben Bezügen zum Allgemeinen Teil werden gemeinsame Verbindungslinien zwischen den einzelnen Delikten hervorgehoben. Die Darstellung wird durch prägnante Beispiele, zahlreiche Fälle sowie Schaubilder veranschaulicht. Die umfassend überarbeitete Neuauflage berücksichtigt neben Gesetzesänderungen auch zahlreiche neue prüfungsrelevante Entscheidungen der Rechtsprechung. Teil I bietet zusammen mit dem Studienbuch von Jörg Eisele, Strafrecht & Besonderer Teil II, eine umfassende Darstellung zu den einzelnen Straftaten des Besonderen Teils des Strafrechts.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Strafrecht – Besonderer Teil I

Strafrecht – Besonderer Teil I von Boecken,  Winfried, Eisele,  Jörg, Korioth,  Stefan
Die Darstellung ist systematisch aufgebaut und stellt die Grundstrukturen des jeweiligen Deliktes in den Vordergrund. Zu jedem Straftatbestand findet sich ein detailliertes Aufbauschema, an dem sich die nachfolgende Darstellung orientiert. Neben Bezügen zum Allgemeinen Teil werden gemeinsame Verbindungslinien zwischen den einzelnen Delikten hervorgehoben. Die Darstellung wird durch prägnante Beispiele, zahlreiche Fälle sowie Schaubilder veranschaulicht. Die umfassend überarbeitete Neuauflage berücksichtigt neben Gesetzesänderungen auch zahlreiche neue prüfungsrelevante Entscheidungen der Rechtsprechung. Teil I bietet zusammen mit dem Studienbuch von Jörg Eisele, Strafrecht & Besonderer Teil II, eine umfassende Darstellung zu den einzelnen Straftaten des Besonderen Teils des Strafrechts.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die Auswirkungen des Strafprozesses auf den Zivilprozess in Deutschland und Frankreich.

Die Auswirkungen des Strafprozesses auf den Zivilprozess in Deutschland und Frankreich. von Stegmair,  Franziska
Die Arbeit befasst sich mit der rechtsvergleichenden prozessualen Frage, welche Auswirkungen ein abgeschlossener bzw. rechtshängiger Strafprozess auf den Zivilprozess in Deutschland und Frankreich hat. Hierzu analysiert und bewertet die Arbeit, wie die beiden Rechtsordnungen das Verhältnis zwischen Straf- und Zivilgerichtsbarkeit lösen. Sie gelangt zu dem Ergebnis, dass im deutschen Recht – anders als im französischen Recht – keine durchschlagenden Gründe für einen Reformbedarf bestehen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Aussetzung nach § 221 Abs. 1 StGB.

Die Aussetzung nach § 221 Abs. 1 StGB. von Wielant,  Martin
Der seit seinem Inkrafttreten 1871 nahezu unverändert gebliebene Grundtatbestand der Aussetzung wurde durch das 6. StrRG von 1998 unter weitgehendem Rückgriff auf § 139 Entwurf 1962 reformiert und nach dem gesetzgeberischen Willen erweitert. Die Klärung, ob dieser Reformteil dem Gesetzgeber gelungen ist und vor allem wie die Tatbestandsmerkmale des Grundtatbestandes nach der Reform der Norm auszulegen sind, steht im Zentrum der vorliegenden Arbeit. Im Ergebnis bejaht Martin Wielant einen deutlich erweiterten Anwendungsbereich des § 221 Abs. 1 StGB n.F. Das zeigt sich schon im Normtext durch die Aufhebung des beschränkten Opferkreises zugunsten jedes Menschen als möglichem Opfer. Zudem wird nunmehr - abweichend von der früher überwiegend vertretenen Ansicht - eine Neuauslegung der beiden Tathandlungen, Versetzen und Imstichlassen, ohne Beschränkung auf räumlich geprägte Bewegungsvorgänge präferiert und hergeleitet. Im Gegensatz zu der überwiegenden Meinung in der Wissenschaft - jedoch in Anknüpfung an die Idee einer konsequenten Neuauslegung des Tatbestandes - bestimmt der Autor den Inhalt des Merkmals der hilflosen Lage, das Verhältnis der beiden Tatalternativen zueinander sowie deren Abgrenzung voneinander.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Quellen zur Geschichte des Deutschen Bundes. Quellen zur Geschichte… / Der deutsche Bund zwischen Reaktion und Reform 1851-1858

Quellen zur Geschichte des Deutschen Bundes. Quellen zur Geschichte… / Der deutsche Bund zwischen Reaktion und Reform 1851-1858 von Mueller,  Juergen
Das "nachmärzliche" Jahrzehnt von 1850 bis 1860 war lange Zeit eine wenig beachtete Phase in der deutschen Geschichte des 19. Jahrhunderts. Der vorliegende Band zur Politik des Deutschen Bundes in diesen Jahren schafft mit der Erschließung und Aufarbeitung eines breiten Quellenspektrums die Voraussetzung zu einem vertieften Verständnis der Epoche. Der Blick in die Bundesgeschichte eröffnet neue Einblicke in die Konzeptionen und Konstellationen politischen Handelns im Spannungsfeld von "Reaktion" und "Reform", von regierenden und oppositionellen Kräften, von Diplomatie und Öffentlichkeit.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Das Institut der bedingten Begnadigung

Das Institut der bedingten Begnadigung von Herrnstadt,  Ignaz
Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Erklärung der Abkürzungen -- Einleitung -- Abschnitt I. Regelmäßiges Verfahren. Die dem Justiz minister übertragenen Sachen -- A. Aussetzung der Strafvollstreckung -- B. Begnadigung -- C. Gemeinschaftliche Vorschriften -- D. Das Strafaussetzungsverfahren bei Fürsorge- oder anderen Anstaltszöglingen -- Abschnitt II. Besonderes Verfahre -- Abschnitt III. Schlußbestimmungen -- Anhang - Formulare -- Verzeichnis der Ministerial-Verfügungen -- Sachregister -- Backmatter
Aktualisiert: 2023-05-29
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Die Aussetzung nach § 221 Abs. 1 StGB.

Die Aussetzung nach § 221 Abs. 1 StGB. von Wielant,  Martin
Der seit seinem Inkrafttreten 1871 nahezu unverändert gebliebene Grundtatbestand der Aussetzung wurde durch das 6. StrRG von 1998 unter weitgehendem Rückgriff auf § 139 Entwurf 1962 reformiert und nach dem gesetzgeberischen Willen erweitert. Die Klärung, ob dieser Reformteil dem Gesetzgeber gelungen ist und vor allem wie die Tatbestandsmerkmale des Grundtatbestandes nach der Reform der Norm auszulegen sind, steht im Zentrum der vorliegenden Arbeit. Im Ergebnis bejaht Martin Wielant einen deutlich erweiterten Anwendungsbereich des § 221 Abs. 1 StGB n.F. Das zeigt sich schon im Normtext durch die Aufhebung des beschränkten Opferkreises zugunsten jedes Menschen als möglichem Opfer. Zudem wird nunmehr - abweichend von der früher überwiegend vertretenen Ansicht - eine Neuauslegung der beiden Tathandlungen, Versetzen und Imstichlassen, ohne Beschränkung auf räumlich geprägte Bewegungsvorgänge präferiert und hergeleitet. Im Gegensatz zu der überwiegenden Meinung in der Wissenschaft - jedoch in Anknüpfung an die Idee einer konsequenten Neuauslegung des Tatbestandes - bestimmt der Autor den Inhalt des Merkmals der hilflosen Lage, das Verhältnis der beiden Tatalternativen zueinander sowie deren Abgrenzung voneinander.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Aussetzung nach § 221 Abs. 1 StGB.

Die Aussetzung nach § 221 Abs. 1 StGB. von Wielant,  Martin
Der seit seinem Inkrafttreten 1871 nahezu unverändert gebliebene Grundtatbestand der Aussetzung wurde durch das 6. StrRG von 1998 unter weitgehendem Rückgriff auf § 139 Entwurf 1962 reformiert und nach dem gesetzgeberischen Willen erweitert. Die Klärung, ob dieser Reformteil dem Gesetzgeber gelungen ist und vor allem wie die Tatbestandsmerkmale des Grundtatbestandes nach der Reform der Norm auszulegen sind, steht im Zentrum der vorliegenden Arbeit. Im Ergebnis bejaht Martin Wielant einen deutlich erweiterten Anwendungsbereich des § 221 Abs. 1 StGB n.F. Das zeigt sich schon im Normtext durch die Aufhebung des beschränkten Opferkreises zugunsten jedes Menschen als möglichem Opfer. Zudem wird nunmehr - abweichend von der früher überwiegend vertretenen Ansicht - eine Neuauslegung der beiden Tathandlungen, Versetzen und Imstichlassen, ohne Beschränkung auf räumlich geprägte Bewegungsvorgänge präferiert und hergeleitet. Im Gegensatz zu der überwiegenden Meinung in der Wissenschaft - jedoch in Anknüpfung an die Idee einer konsequenten Neuauslegung des Tatbestandes - bestimmt der Autor den Inhalt des Merkmals der hilflosen Lage, das Verhältnis der beiden Tatalternativen zueinander sowie deren Abgrenzung voneinander.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Auswirkungen des Strafprozesses auf den Zivilprozess in Deutschland und Frankreich.

Die Auswirkungen des Strafprozesses auf den Zivilprozess in Deutschland und Frankreich. von Stegmair,  Franziska
Die Arbeit befasst sich mit der rechtsvergleichenden prozessualen Frage, welche Auswirkungen ein abgeschlossener bzw. rechtshängiger Strafprozess auf den Zivilprozess in Deutschland und Frankreich hat. Hierzu analysiert und bewertet die Arbeit, wie die beiden Rechtsordnungen das Verhältnis zwischen Straf- und Zivilgerichtsbarkeit lösen. Sie gelangt zu dem Ergebnis, dass im deutschen Recht – anders als im französischen Recht – keine durchschlagenden Gründe für einen Reformbedarf bestehen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Auswirkungen des Strafprozesses auf den Zivilprozess in Deutschland und Frankreich.

Die Auswirkungen des Strafprozesses auf den Zivilprozess in Deutschland und Frankreich. von Stegmair,  Franziska
Die Arbeit befasst sich mit der rechtsvergleichenden prozessualen Frage, welche Auswirkungen ein abgeschlossener bzw. rechtshängiger Strafprozess auf den Zivilprozess in Deutschland und Frankreich hat. Hierzu analysiert und bewertet die Arbeit, wie die beiden Rechtsordnungen das Verhältnis zwischen Straf- und Zivilgerichtsbarkeit lösen. Sie gelangt zu dem Ergebnis, dass im deutschen Recht – anders als im französischen Recht – keine durchschlagenden Gründe für einen Reformbedarf bestehen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Examens-Repetitorium Strafrecht Besonderer Teil, eBook

Examens-Repetitorium Strafrecht Besonderer Teil, eBook von Jaeger,  Christian, Jäger
Das Repetitorium: Der nunmehr bereits in 9. Auflage vorliegende Besondere Teil erscheint wieder zeitgleich mit dem Allgemeinen Teil, sodass die beiden Bände erneut den gesamten Examensstoff aus den exakt gleichen Berichtszeiträumen umfassen. Berücksichtigt sind im vorliegenden Besonderen Teil alle examensrelevant erscheinenden aktuellen Entwicklungen aus Rechtsprechung und Literatur bis Juni 2021. Berücksichtigt wurde u.a. der Abschlepp-Fall, der Autoklemmer-Fall, der Berliner Zwillings-Fall, der Mülltaucher-Fall, der Knastsehnsuchts-Fall, der Kontaktloszahlungs-Fall, der Lösegeld-Fall, der Probefahrt-Fall, der Reizstoff-Fall, der Rippenbrecher-Fall, der Schlauchtrommel-Fall, der Schläger-Fall, der Schubser-Fall, der Stehlzwang-Fall, der Verstorbenendiebstahls-Fall und der Würger-Fall. Im Übrigen sind auch viele, meist ebenfalls klausurmäßig gelöste Beispiele aus der neueren Judikatur hinzugekommen (erwähnt seien hier nur der Einzelraser-Fall, der Hammer-Fall, der Herzinfarkt-Fall, der Lastschriftbetrugs-Fall, der Morphin-Fall, der Polizeibedrängungs-Fall, der Rottweiler-Fall, der Selfie-Fall, der Türbohrer-Fall, der Vergesslichkeits-Fall, der Wohnwagenbrand-Fall und der Zigarettenautomat-Fall). Zahlreiche ältere Fälle wurden in Beispiele umgewandelt, sodass der Umfang des Repetitoriums ohne Informationsverlust in etwa beibehalten werden konnte. Darüber hinaus wurden in dieser 9. Auflage auch bedeutsame Gesetzesentwicklungen erfasst. Bereits eingearbeitet ist beispielsweise das am 3.4.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, das sich auf den Anwendungsbereich der §§ 115, 185 ff. und 241 StGB auswirkt. Zu § 241 StGB wurde deshalb sogar ein neuer Abschnitt eingefügt. Auch wurde das am 18.3.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche aufgenommen, das eine Neufassung des § 261 StGB mit sich gebracht hat und in der Klausur einen wesentlich erweiterten Anwendungsbereich dieser Vorschrift eröffnet und Studierenden daher zwingend bekannt sein sollte. Die Reihe: Die Reihe UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-)Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten in Einzelfällen ergänzend hinzu. Dem vertiefenden Studium dienen das gezielte und sparsame Zitieren weiterführender Literatur sowie der einschlägige Beleg aus der Rechtsprechung.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Genehmigung der Vorteilsannahme und der Vorteilsgewährung

Die Genehmigung der Vorteilsannahme und der Vorteilsgewährung von Leven,  Marius
Der behördlichen Genehmigungsmöglichkeit der §§ 331 Abs. 3, 333 Abs. 3 StGB kommt im Rahmen der Korruptionsprävention besondere Bedeutung zu. Hier fehlt es vielfach an einer gefestigten Rechtsprechung. Außerdem sind die Tatbestände der Vorteilsannahme und der Vorteilsgewährung sehr unbestimmt, weshalb die behördliche Erlaubnis zur Vor-teilsannahme in der Rechtspraxis als verlässliche Möglichkeit gilt, etwaige Strafbarkeitsri-siken auf Geber- und Nehmerseite auszuschließen. Umso erstaunlicher ist es, dass die Rechtsnatur, vor allem aber die Voraussetzungen der Genehmigung allenfalls in Ansätzen als geklärt gelten können. Das zentrale Problem be-trifft die Frage, wann eine Behörde bei der Erteilung der Genehmigung "im Rahmen ihrer Befugnisse" handelt. Hier sieht der Autor die Regelungen der §§ 331 Abs. 3, 333 Abs. 3 StGB in neuem Licht. Er zeigt deren enge Verflechtung mit dem öffentlichen Dienstrecht auf und stellt die vom Gesetzgeber gewünschte Harmonisierung der Rechtsgebiete in den Vordergrund. Maßgeblicher Bezugspunkt für die Bestimmung des behördlichen Befugnisrahmens sind dabei die zum Verbot der Vorteilsannahme durch die Exekutive erlassenen Verwaltungsvorschriften und Richtlinien. Um das Regelungskonzept der §§ 331 Abs. 3, 333 Abs. 3 StGB vollständig zu entwickeln, untersucht der Autor im Anschluss das Verhältnis zwischen vorheriger und (vermeintlich) nachträglicher Genehmigung. Er zeigt die Auswirkungen einer erlaubten Vorteilsannahme auf die Strafbarkeit des Gebers und die übrigen Tatbestandsvarianten der §§ 331 Abs. 1, 333 Abs. 1 StGB auf, wobei der Bezugspunkt der Genehmigung immer die eigentliche Annahme des Vorteils durch den Amtsträger bleibt.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Genehmigung der Vorteilsannahme und der Vorteilsgewährung

Die Genehmigung der Vorteilsannahme und der Vorteilsgewährung von Leven,  Marius
Der behördlichen Genehmigungsmöglichkeit der §§ 331 Abs. 3, 333 Abs. 3 StGB kommt im Rahmen der Korruptionsprävention besondere Bedeutung zu. Hier fehlt es vielfach an einer gefestigten Rechtsprechung. Außerdem sind die Tatbestände der Vorteilsannahme und der Vorteilsgewährung sehr unbestimmt, weshalb die behördliche Erlaubnis zur Vor-teilsannahme in der Rechtspraxis als verlässliche Möglichkeit gilt, etwaige Strafbarkeitsri-siken auf Geber- und Nehmerseite auszuschließen. Umso erstaunlicher ist es, dass die Rechtsnatur, vor allem aber die Voraussetzungen der Genehmigung allenfalls in Ansätzen als geklärt gelten können. Das zentrale Problem be-trifft die Frage, wann eine Behörde bei der Erteilung der Genehmigung "im Rahmen ihrer Befugnisse" handelt. Hier sieht der Autor die Regelungen der §§ 331 Abs. 3, 333 Abs. 3 StGB in neuem Licht. Er zeigt deren enge Verflechtung mit dem öffentlichen Dienstrecht auf und stellt die vom Gesetzgeber gewünschte Harmonisierung der Rechtsgebiete in den Vordergrund. Maßgeblicher Bezugspunkt für die Bestimmung des behördlichen Befugnisrahmens sind dabei die zum Verbot der Vorteilsannahme durch die Exekutive erlassenen Verwaltungsvorschriften und Richtlinien. Um das Regelungskonzept der §§ 331 Abs. 3, 333 Abs. 3 StGB vollständig zu entwickeln, untersucht der Autor im Anschluss das Verhältnis zwischen vorheriger und (vermeintlich) nachträglicher Genehmigung. Er zeigt die Auswirkungen einer erlaubten Vorteilsannahme auf die Strafbarkeit des Gebers und die übrigen Tatbestandsvarianten der §§ 331 Abs. 1, 333 Abs. 1 StGB auf, wobei der Bezugspunkt der Genehmigung immer die eigentliche Annahme des Vorteils durch den Amtsträger bleibt.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Examens-Repetitorium Strafrecht Besonderer Teil, eBook

Examens-Repetitorium Strafrecht Besonderer Teil, eBook von Jaeger,  Christian, Jäger
Das Repetitorium: Der nunmehr bereits in 9. Auflage vorliegende Besondere Teil erscheint wieder zeitgleich mit dem Allgemeinen Teil, sodass die beiden Bände erneut den gesamten Examensstoff aus den exakt gleichen Berichtszeiträumen umfassen. Berücksichtigt sind im vorliegenden Besonderen Teil alle examensrelevant erscheinenden aktuellen Entwicklungen aus Rechtsprechung und Literatur bis Juni 2021. Berücksichtigt wurde u.a. der Abschlepp-Fall, der Autoklemmer-Fall, der Berliner Zwillings-Fall, der Mülltaucher-Fall, der Knastsehnsuchts-Fall, der Kontaktloszahlungs-Fall, der Lösegeld-Fall, der Probefahrt-Fall, der Reizstoff-Fall, der Rippenbrecher-Fall, der Schlauchtrommel-Fall, der Schläger-Fall, der Schubser-Fall, der Stehlzwang-Fall, der Verstorbenendiebstahls-Fall und der Würger-Fall. Im Übrigen sind auch viele, meist ebenfalls klausurmäßig gelöste Beispiele aus der neueren Judikatur hinzugekommen (erwähnt seien hier nur der Einzelraser-Fall, der Hammer-Fall, der Herzinfarkt-Fall, der Lastschriftbetrugs-Fall, der Morphin-Fall, der Polizeibedrängungs-Fall, der Rottweiler-Fall, der Selfie-Fall, der Türbohrer-Fall, der Vergesslichkeits-Fall, der Wohnwagenbrand-Fall und der Zigarettenautomat-Fall). Zahlreiche ältere Fälle wurden in Beispiele umgewandelt, sodass der Umfang des Repetitoriums ohne Informationsverlust in etwa beibehalten werden konnte. Darüber hinaus wurden in dieser 9. Auflage auch bedeutsame Gesetzesentwicklungen erfasst. Bereits eingearbeitet ist beispielsweise das am 3.4.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, das sich auf den Anwendungsbereich der §§ 115, 185 ff. und 241 StGB auswirkt. Zu § 241 StGB wurde deshalb sogar ein neuer Abschnitt eingefügt. Auch wurde das am 18.3.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche aufgenommen, das eine Neufassung des § 261 StGB mit sich gebracht hat und in der Klausur einen wesentlich erweiterten Anwendungsbereich dieser Vorschrift eröffnet und Studierenden daher zwingend bekannt sein sollte. Die Reihe: Die Reihe UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-)Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten in Einzelfällen ergänzend hinzu. Dem vertiefenden Studium dienen das gezielte und sparsame Zitieren weiterführender Literatur sowie der einschlägige Beleg aus der Rechtsprechung.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Strafrecht Besonderer Teil / 1

Strafrecht Besonderer Teil / 1 von Engländer,  Armin, Engländer,  Wessels Hettinger, Hettinger,  Michael, Wessels,  Johannes
Die Neuauflage: Die Neuauflage berücksichtigt Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum bis Ende Juni 2022. Eingearbeitet wurde dabei die Abschaffung des § 219a StGB durch das am 24.7.2022 im BT verabschiedete Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch. Darüber hinaus beinhaltet die Neuauflage die neue "Verhetzende Beleidigung", § 192 sowie die wichtige Entscheidung des BVerfG in NJW 22, 680 ff zur Maßstabsbildung bei der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung. Neu aufgenommen worden sind außerdem ua das Urteil des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit des § 315d I Nr 3 (BVerfG NJW 22, 1160), die Entscheidungen des BGH zur Normativierung der Heimtücke in Erpressungsfällen (BGH BeckRS 21, 41665), zur Zurechenbarkeit von Retterschädigungen (BGHSt 66, 119), zum tatbestandsspezifischen Gefahrzusammenhang im Falle des Mittäterexzesses bei § 227 (BGH NStZ 21, 735), zur Absicht, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erzielen, bei § 315d I Nr 3 (BGHSt 66, 27) sowie die Entscheidung des KG zum sog. Berliner Tiergartenmord (KG BeckRS 21, 47025). Dieses Lehrbuch behandelt die Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte in der Breite und Tiefe, in der sie Gegenstand der Ersten Juristischen Prüfung im Pflichtfach sind. Es ist zum vorlesungsbegleitenden Lernen für Studienanfänger und Fortgeschrittene konzipiert und stellt die wichtigsten Straftatbestände schwerpunktartig, klar und einprägsam anhand von kapiteleinleitenden Fällen mit kurzen Lösungen dar. Dieser Gang der Darstellung ermöglicht problemlos das Eindringen in die Materie und eignet sich darüber hinaus auch zur Wiederholung vor Prüfungen. Die Fälle sind nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählt und meist höchstrichterlichen Entscheidungen nachgebildet. Sie stellen die Verbindung zur Argumentationsweise der Rechtsprechung her und nehmen so den Studierenden auch die Scheu vor dem Klausurenschreiben. Prüfungsschemata zu allen wichtigen Tatbeständen des StGB erleichtern zudem die Anwendung des systematisch Erlernten in der Klausur. Das ebook enthält den vollständigen Text des Buches direkt verlinkt mit nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten, für die strafrechtliche Ausbildung und Praxis wegweisenden Entscheidungen des BGH und des RG. Der Leser gelangt so mit einem "Klick" aus dem Text unmittelbar zu den in dem ebook enthaltenen Urteilen.
Aktualisiert: 2023-05-10
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