Der Außenseiter im Arbeitskampf.

Der Außenseiter im Arbeitskampf. von Thüsing,  Gregor
Die Rechtsprechung hat die Rechtstellung des nicht und des anders organisierten Arbeitnehmers und Arbeitgebers im Arbeitskampf weitgehend der des Organisierten angeglichen; die Einbeziehung von »Außenseitern« ist vor allem auf Arbeitnehmerseite fester Bestandteil der Arbeitskampfpraxis in der Bundesrepublik Deutschland. Dies steht im Gegensatz zu § 3 TVG, wonach - abgesehen von den Betriebsnormen - nur der Organisierte vom Tarifvertrag erfaßt wird. Die dogmatische Begründung für diese Gleichbehandlung im Arbeitskampf, nicht aber im Tarif, wurde in der Vergangenheit nur vereinzelt entwickelt. Thüsing versucht die Einbeziehung des Außenseiters - differenziert nach Nicht- und Andersorganisierten - auf Grundlage der von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der ganz herrschenden Meinung im Schrifttum vertretenen Streik- und Aussperrungsträgerschaft der Koalitionen zu begründen. Darauf aufbauend gibt er Lösungshinweise sowohl zu klassischen Fragen wie selektiver Aussperrung, Ausgleichzahlungen an Nichtorganisierte und Beteiligung an der Urabstimmung als auch zu neuesten Problemen des Arbeitskampfrechts - Recht zur Betriebsstillegung und Rechtstellung des Mitglieds ohne Tarifbindung im Arbeitskampf. All dies erfolgt mit stetem Blick auf die Praxis; insbesondere im einführenden rechtstatsächlichen Teil gibt er einen umfassenden, vor allem auf Information durch die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden aufbauenden Überblick, der bisher fehlte. Umfassend angelegt ist diese Darstellung ein hilfreicher Beitrag zur Strukturierung des sich ohne gesetzliche Normierung entwickelnden Arbeitskampfrechts. Sie dürfte für Wissenschaft und Praxis gleichermaßen interessant sein.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Arbeit gestalten

Arbeit gestalten von Steinfeld,  Johanna
Nicht lange nach Kriegsende, noch vor Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949, formierten sich Gewerkschaften und Verbände neu. Der 28. November 1947 ist die Geburtsstunde des Arbeitgeberverbandes Chemie und verwandte Industrien für das Land Hessen e.V., über dessen Gründung an diesem Tag 51 Arbeitgeber in Wiesbaden abstimmten. Was zunächst als "schlagkräftige Gegenmacht gegen die Gewerkschaften" begann, steht heute für eine gelebte Sozialpartnerschaft, die in Wirtschaft, Medien und Politik gleichermaßen geachtet wird. Anlässlich des 75-jährigen Bestehens des Verbandes zeichnet die Wirtschaftshistorikerin Dr. Johanna Steinfeld die vergangenen Jahrzehnte von HessenChemie nach. Eine Geschichte über die Tragfähigkeit und Bewährung des Systems der industriellen Beziehungen in Deutschland und die gewaltigen politischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Veränderungen innerhalb dieses Zeitraums. Gerade heute befindet sich die Branche in einem Transformationsprozess von historischer Tragweite.
Aktualisiert: 2023-05-30
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Streikrecht und Europarecht

Streikrecht und Europarecht von Brameshuber,  Elisabeth
Arbeitskampf und Anwendung des Unionsrechts Nach bislang herrschender österreichischer Meinung stellt das Ergreifen von Streikmaßnahmen einen Arbeitsvertragsbruch dar, der den Arbeitgeber zur fristlosen Beendigung des Dienstverhältnisses berechtigt. Am 1.12.2009 ist jedoch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union in Kraft getreten; Art 28 verbrieft explizit ein Grundrecht auf Streik. Darf die Ausübung eines Grundrechts tatsächlich mit Entlassung sanktioniert werden? Um diese Frage zu beantworten, wird nach einem Überblick über das geltende österreichische Arbeitskampfrecht der Inhalt des Grundrechts auf Streik – mit besonderem Augenmerk auf die zugrundeliegenden Rechts(erkenntnis)quellen – erarbeitet. Das Grundrecht auf kollektive Maßnahmen kommt allerdings nur zur Anwendung, wenn Unionsrecht im Sinne des Art 51 Abs 1 der Charta durchgeführt wird. Umfassend und unter Bezugnahme auf zahlreiche praxisrelevante Beispiele wird daher erörtert, in welchen Konstellationen der Anwendungsbereich des Unionsrechts eröffnet ist.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Der Außenseiter im Arbeitskampf.

Der Außenseiter im Arbeitskampf. von Thüsing,  Gregor
Die Rechtsprechung hat die Rechtstellung des nicht und des anders organisierten Arbeitnehmers und Arbeitgebers im Arbeitskampf weitgehend der des Organisierten angeglichen; die Einbeziehung von »Außenseitern« ist vor allem auf Arbeitnehmerseite fester Bestandteil der Arbeitskampfpraxis in der Bundesrepublik Deutschland. Dies steht im Gegensatz zu § 3 TVG, wonach - abgesehen von den Betriebsnormen - nur der Organisierte vom Tarifvertrag erfaßt wird. Die dogmatische Begründung für diese Gleichbehandlung im Arbeitskampf, nicht aber im Tarif, wurde in der Vergangenheit nur vereinzelt entwickelt. Thüsing versucht die Einbeziehung des Außenseiters - differenziert nach Nicht- und Andersorganisierten - auf Grundlage der von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der ganz herrschenden Meinung im Schrifttum vertretenen Streik- und Aussperrungsträgerschaft der Koalitionen zu begründen. Darauf aufbauend gibt er Lösungshinweise sowohl zu klassischen Fragen wie selektiver Aussperrung, Ausgleichzahlungen an Nichtorganisierte und Beteiligung an der Urabstimmung als auch zu neuesten Problemen des Arbeitskampfrechts - Recht zur Betriebsstillegung und Rechtstellung des Mitglieds ohne Tarifbindung im Arbeitskampf. All dies erfolgt mit stetem Blick auf die Praxis; insbesondere im einführenden rechtstatsächlichen Teil gibt er einen umfassenden, vor allem auf Information durch die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden aufbauenden Überblick, der bisher fehlte. Umfassend angelegt ist diese Darstellung ein hilfreicher Beitrag zur Strukturierung des sich ohne gesetzliche Normierung entwickelnden Arbeitskampfrechts. Sie dürfte für Wissenschaft und Praxis gleichermaßen interessant sein.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Arbeit gestalten

Arbeit gestalten von Steinfeld,  Johanna
Nicht lange nach Kriegsende, noch vor Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949, formierten sich Gewerkschaften und Verbände neu. Der 28. November 1947 ist die Geburtsstunde des Arbeitgeberverbandes Chemie und verwandte Industrien für das Land Hessen e.V., über dessen Gründung an diesem Tag 51 Arbeitgeber in Wiesbaden abstimmten. Was zunächst als "schlagkräftige Gegenmacht gegen die Gewerkschaften" begann, steht heute für eine gelebte Sozialpartnerschaft, die in Wirtschaft, Medien und Politik gleichermaßen geachtet wird. Anlässlich des 75-jährigen Bestehens des Verbandes zeichnet die Wirtschaftshistorikerin Dr. Johanna Steinfeld die vergangenen Jahrzehnte von HessenChemie nach. Eine Geschichte über die Tragfähigkeit und Bewährung des Systems der industriellen Beziehungen in Deutschland und die gewaltigen politischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Veränderungen innerhalb dieses Zeitraums. Gerade heute befindet sich die Branche in einem Transformationsprozess von historischer Tragweite.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Arbeit gestalten

Arbeit gestalten von Steinfeld,  Johanna
Nicht lange nach Kriegsende, noch vor Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949, formierten sich Gewerkschaften und Verbände neu. Der 28. November 1947 ist die Geburtsstunde des Arbeitgeberverbandes Chemie und verwandte Industrien für das Land Hessen e.V., über dessen Gründung an diesem Tag 51 Arbeitgeber in Wiesbaden abstimmten. Was zunächst als "schlagkräftige Gegenmacht gegen die Gewerkschaften" begann, steht heute für eine gelebte Sozialpartnerschaft, die in Wirtschaft, Medien und Politik gleichermaßen geachtet wird. Anlässlich des 75-jährigen Bestehens des Verbandes zeichnet die Wirtschaftshistorikerin Dr. Johanna Steinfeld die vergangenen Jahrzehnte von HessenChemie nach. Eine Geschichte über die Tragfähigkeit und Bewährung des Systems der industriellen Beziehungen in Deutschland und die gewaltigen politischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Veränderungen innerhalb dieses Zeitraums. Gerade heute befindet sich die Branche in einem Transformationsprozess von historischer Tragweite.
Aktualisiert: 2023-05-11
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