Ausgehend von dem Veranlassungsprinzip als tätigungsbezogenem Grundprinzip der Abgrenzung und dessen Konkretisierung durch den Fremdvergleichsgrundsatz analysiert die Arbeit die bisherige BFH-Rechtsprechung und diskutiert ausgewählte Fragestellungen der abkommensrechtlichen Betriebsstättengewinnabgrenzung. Es wird herausgearbeitet, dass sowohl dem Art. 7 OECD-MA als auch den sog. Betriebsstättenvorbehalten ein einheitlicher veranlassungsbasierter Abgrenzungsmaßstab zugrunde liegt, der an das spezifisch abkommensrechtliche Verständnis der Unternehmenstätigkeit anknüpft. Nach kommentarähnlicher Darstellung und Diskussion der Änderungen durch den Authorized OECD Approach (AOA) wird gezeigt, dass auch der dem AOA zugrunde liegende Abgrenzungsmaßstab veranlassungsbasiert ist, wenngleich es aufgrund der abweichenden Anknüpfung an Personalfunktionen im Einzelfall zu unterschiedlichen Zuordnungsergebnissen kommen kann. Zugleich werden Vorschläge für einzelne gesetzgeberische Nachbesserungen der Umsetzungsvorschrift des § 1 Abs. 5 AStG gemacht.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Ausgehend von dem Veranlassungsprinzip als tätigungsbezogenem Grundprinzip der Abgrenzung und dessen Konkretisierung durch den Fremdvergleichsgrundsatz analysiert die Arbeit die bisherige BFH-Rechtsprechung und diskutiert ausgewählte Fragestellungen der abkommensrechtlichen Betriebsstättengewinnabgrenzung. Es wird herausgearbeitet, dass sowohl dem Art. 7 OECD-MA als auch den sog. Betriebsstättenvorbehalten ein einheitlicher veranlassungsbasierter Abgrenzungsmaßstab zugrunde liegt, der an das spezifisch abkommensrechtliche Verständnis der Unternehmenstätigkeit anknüpft. Nach kommentarähnlicher Darstellung und Diskussion der Änderungen durch den Authorized OECD Approach (AOA) wird gezeigt, dass auch der dem AOA zugrunde liegende Abgrenzungsmaßstab veranlassungsbasiert ist, wenngleich es aufgrund der abweichenden Anknüpfung an Personalfunktionen im Einzelfall zu unterschiedlichen Zuordnungsergebnissen kommen kann. Zugleich werden Vorschläge für einzelne gesetzgeberische Nachbesserungen der Umsetzungsvorschrift des § 1 Abs. 5 AStG gemacht.
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Ausgehend von dem Veranlassungsprinzip als tätigungsbezogenem Grundprinzip der Abgrenzung und dessen Konkretisierung durch den Fremdvergleichsgrundsatz analysiert die Arbeit die bisherige BFH-Rechtsprechung und diskutiert ausgewählte Fragestellungen der abkommensrechtlichen Betriebsstättengewinnabgrenzung. Es wird herausgearbeitet, dass sowohl dem Art. 7 OECD-MA als auch den sog. Betriebsstättenvorbehalten ein einheitlicher veranlassungsbasierter Abgrenzungsmaßstab zugrunde liegt, der an das spezifisch abkommensrechtliche Verständnis der Unternehmenstätigkeit anknüpft. Nach kommentarähnlicher Darstellung und Diskussion der Änderungen durch den Authorized OECD Approach (AOA) wird gezeigt, dass auch der dem AOA zugrunde liegende Abgrenzungsmaßstab veranlassungsbasiert ist, wenngleich es aufgrund der abweichenden Anknüpfung an Personalfunktionen im Einzelfall zu unterschiedlichen Zuordnungsergebnissen kommen kann. Zugleich werden Vorschläge für einzelne gesetzgeberische Nachbesserungen der Umsetzungsvorschrift des § 1 Abs. 5 AStG gemacht.
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Ausgehend von dem Veranlassungsprinzip als tätigungsbezogenem Grundprinzip der Abgrenzung und dessen Konkretisierung durch den Fremdvergleichsgrundsatz analysiert die Arbeit die bisherige BFH-Rechtsprechung und diskutiert ausgewählte Fragestellungen der abkommensrechtlichen Betriebsstättengewinnabgrenzung. Es wird herausgearbeitet, dass sowohl dem Art. 7 OECD-MA als auch den sog. Betriebsstättenvorbehalten ein einheitlicher veranlassungsbasierter Abgrenzungsmaßstab zugrunde liegt, der an das spezifisch abkommensrechtliche Verständnis der Unternehmenstätigkeit anknüpft. Nach kommentarähnlicher Darstellung und Diskussion der Änderungen durch den Authorized OECD Approach (AOA) wird gezeigt, dass auch der dem AOA zugrunde liegende Abgrenzungsmaßstab veranlassungsbasiert ist, wenngleich es aufgrund der abweichenden Anknüpfung an Personalfunktionen im Einzelfall zu unterschiedlichen Zuordnungsergebnissen kommen kann. Zugleich werden Vorschläge für einzelne gesetzgeberische Nachbesserungen der Umsetzungsvorschrift des § 1 Abs. 5 AStG gemacht.
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Ausgehend von dem Veranlassungsprinzip als tätigungsbezogenem Grundprinzip der Abgrenzung und dessen Konkretisierung durch den Fremdvergleichsgrundsatz analysiert die Arbeit die bisherige BFH-Rechtsprechung und diskutiert ausgewählte Fragestellungen der abkommensrechtlichen Betriebsstättengewinnabgrenzung. Es wird herausgearbeitet, dass sowohl dem Art. 7 OECD-MA als auch den sog. Betriebsstättenvorbehalten ein einheitlicher veranlassungsbasierter Abgrenzungsmaßstab zugrunde liegt, der an das spezifisch abkommensrechtliche Verständnis der Unternehmenstätigkeit anknüpft. Nach kommentarähnlicher Darstellung und Diskussion der Änderungen durch den Authorized OECD Approach (AOA) wird gezeigt, dass auch der dem AOA zugrunde liegende Abgrenzungsmaßstab veranlassungsbasiert ist, wenngleich es aufgrund der abweichenden Anknüpfung an Personalfunktionen im Einzelfall zu unterschiedlichen Zuordnungsergebnissen kommen kann. Zugleich werden Vorschläge für einzelne gesetzgeberische Nachbesserungen der Umsetzungsvorschrift des § 1 Abs. 5 AStG gemacht.
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Ausgehend von dem Veranlassungsprinzip als tätigungsbezogenem Grundprinzip der Abgrenzung und dessen Konkretisierung durch den Fremdvergleichsgrundsatz analysiert die Arbeit die bisherige BFH-Rechtsprechung und diskutiert ausgewählte Fragestellungen der abkommensrechtlichen Betriebsstättengewinnabgrenzung. Es wird herausgearbeitet, dass sowohl dem Art. 7 OECD-MA als auch den sog. Betriebsstättenvorbehalten ein einheitlicher veranlassungsbasierter Abgrenzungsmaßstab zugrunde liegt, der an das spezifisch abkommensrechtliche Verständnis der Unternehmenstätigkeit anknüpft. Nach kommentarähnlicher Darstellung und Diskussion der Änderungen durch den Authorized OECD Approach (AOA) wird gezeigt, dass auch der dem AOA zugrunde liegende Abgrenzungsmaßstab veranlassungsbasiert ist, wenngleich es aufgrund der abweichenden Anknüpfung an Personalfunktionen im Einzelfall zu unterschiedlichen Zuordnungsergebnissen kommen kann. Zugleich werden Vorschläge für einzelne gesetzgeberische Nachbesserungen der Umsetzungsvorschrift des § 1 Abs. 5 AStG gemacht.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Ausgehend von dem Veranlassungsprinzip als tätigungsbezogenem Grundprinzip der Abgrenzung und dessen Konkretisierung durch den Fremdvergleichsgrundsatz analysiert die Arbeit die bisherige BFH-Rechtsprechung und diskutiert ausgewählte Fragestellungen der abkommensrechtlichen Betriebsstättengewinnabgrenzung. Es wird herausgearbeitet, dass sowohl dem Art. 7 OECD-MA als auch den sog. Betriebsstättenvorbehalten ein einheitlicher veranlassungsbasierter Abgrenzungsmaßstab zugrunde liegt, der an das spezifisch abkommensrechtliche Verständnis der Unternehmenstätigkeit anknüpft. Nach kommentarähnlicher Darstellung und Diskussion der Änderungen durch den Authorized OECD Approach (AOA) wird gezeigt, dass auch der dem AOA zugrunde liegende Abgrenzungsmaßstab veranlassungsbasiert ist, wenngleich es aufgrund der abweichenden Anknüpfung an Personalfunktionen im Einzelfall zu unterschiedlichen Zuordnungsergebnissen kommen kann. Zugleich werden Vorschläge für einzelne gesetzgeberische Nachbesserungen der Umsetzungsvorschrift des § 1 Abs. 5 AStG gemacht.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Gegenstand der Untersuchung sind die deutsche Umsetzung des »Authorized OECD Approach« (AOA) sowie die im Rahmen des OECD/G20-Projekts »Base Erosion and Profit Shifting« (BEPS) erarbeiteten Änderungen der Definition der Vertreterbetriebsstätte. Die theoretischen und besteuerungspraktischen Folgen dieser beiden Entwicklungen werden jeweils anhand einer kasuistischen Szenarienanalyse untersucht und kritisch bewertet. Dabei werden die Neuregelungen mit der davor einschlägigen Rechtslage verglichen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Gegenstand der Untersuchung sind die deutsche Umsetzung des »Authorized OECD Approach« (AOA) sowie die im Rahmen des OECD/G20-Projekts »Base Erosion and Profit Shifting« (BEPS) erarbeiteten Änderungen der Definition der Vertreterbetriebsstätte. Die theoretischen und besteuerungspraktischen Folgen dieser beiden Entwicklungen werden jeweils anhand einer kasuistischen Szenarienanalyse untersucht und kritisch bewertet. Dabei werden die Neuregelungen mit der davor einschlägigen Rechtslage verglichen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Gegenstand der Untersuchung sind die deutsche Umsetzung des »Authorized OECD Approach« (AOA) sowie die im Rahmen des OECD/G20-Projekts »Base Erosion and Profit Shifting« (BEPS) erarbeiteten Änderungen der Definition der Vertreterbetriebsstätte. Die theoretischen und besteuerungspraktischen Folgen dieser beiden Entwicklungen werden jeweils anhand einer kasuistischen Szenarienanalyse untersucht und kritisch bewertet. Dabei werden die Neuregelungen mit der davor einschlägigen Rechtslage verglichen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Ausgehend von dem Veranlassungsprinzip als tätigungsbezogenem Grundprinzip der Abgrenzung und dessen Konkretisierung durch den Fremdvergleichsgrundsatz analysiert die Arbeit die bisherige BFH-Rechtsprechung und diskutiert ausgewählte Fragestellungen der abkommensrechtlichen Betriebsstättengewinnabgrenzung. Es wird herausgearbeitet, dass sowohl dem Art. 7 OECD-MA als auch den sog. Betriebsstättenvorbehalten ein einheitlicher veranlassungsbasierter Abgrenzungsmaßstab zugrunde liegt, der an das spezifisch abkommensrechtliche Verständnis der Unternehmenstätigkeit anknüpft. Nach kommentarähnlicher Darstellung und Diskussion der Änderungen durch den Authorized OECD Approach (AOA) wird gezeigt, dass auch der dem AOA zugrunde liegende Abgrenzungsmaßstab veranlassungsbasiert ist, wenngleich es aufgrund der abweichenden Anknüpfung an Personalfunktionen im Einzelfall zu unterschiedlichen Zuordnungsergebnissen kommen kann. Zugleich werden Vorschläge für einzelne gesetzgeberische Nachbesserungen der Umsetzungsvorschrift des § 1 Abs. 5 AStG gemacht.
Aktualisiert: 2023-04-02
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Ausgehend von dem Veranlassungsprinzip als tätigungsbezogenem Grundprinzip der Abgrenzung und dessen Konkretisierung durch den Fremdvergleichsgrundsatz analysiert die Arbeit die bisherige BFH-Rechtsprechung und diskutiert ausgewählte Fragestellungen der abkommensrechtlichen Betriebsstättengewinnabgrenzung. Es wird herausgearbeitet, dass sowohl dem Art. 7 OECD-MA als auch den sog. Betriebsstättenvorbehalten ein einheitlicher veranlassungsbasierter Abgrenzungsmaßstab zugrunde liegt, der an das spezifisch abkommensrechtliche Verständnis der Unternehmenstätigkeit anknüpft. Nach kommentarähnlicher Darstellung und Diskussion der Änderungen durch den Authorized OECD Approach (AOA) wird gezeigt, dass auch der dem AOA zugrunde liegende Abgrenzungsmaßstab veranlassungsbasiert ist, wenngleich es aufgrund der abweichenden Anknüpfung an Personalfunktionen im Einzelfall zu unterschiedlichen Zuordnungsergebnissen kommen kann. Zugleich werden Vorschläge für einzelne gesetzgeberische Nachbesserungen der Umsetzungsvorschrift des § 1 Abs. 5 AStG gemacht.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Gegenstand der Untersuchung sind die deutsche Umsetzung des »Authorized OECD Approach« (AOA) sowie die im Rahmen des OECD/G20-Projekts »Base Erosion and Profit Shifting« (BEPS) erarbeiteten Änderungen der Definition der Vertreterbetriebsstätte. Die theoretischen und besteuerungspraktischen Folgen dieser beiden Entwicklungen werden jeweils anhand einer kasuistischen Szenarienanalyse untersucht und kritisch bewertet. Dabei werden die Neuregelungen mit der davor einschlägigen Rechtslage verglichen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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