Inhalt und Grenzen des Grundsatzes der Planerhaltung.

Inhalt und Grenzen des Grundsatzes der Planerhaltung. von Käß,  Robert
Mit der Novellierung des Baugesetzbuches im Jahre 1998 hat der Gesetzgeber erstmalig den Begriff der "Planerhaltung" in ein Bundesgesetz aufgenommen. Dadurch hat er den im Planungsrecht seit langem bekannten Grundsatz, nach dem Pläne möglichst auch dann aufrecht erhalten werden sollen, wenn sie mit Mängeln behaftet sind, als solchen anerkannt. Ziel des Autors ist es, die langjährige Entwicklung der Planerhaltungsinstrumente aufzuzeigen, die von der gesetzlich angeordneten Unbeachtlichkeit von Mängeln bis hin zur Fehlerheilung reichen. Dabei geht er der Frage nach, welche Besonderheiten des Planungsrechts zur Entstehung eines eigenen Erhaltungsgrundsatzes geführt haben, der eine Sonderstellung im verfassungsrechtlichen Spannungsfeld zwischen Fehlersanktionierung und Rechtserhaltung einnimmt. Ausgehend davon zeigt Robert Käß die unterschiedlichen Erhaltungsinstrumente des Baugesetzbuches auf und hinterfragt deren Berechtigung. Er gibt nicht nur Antworten auf aktuelle Anwendungsfragen der Planerhaltungsregelungen, sondern auch auf die Problematik der Verfassungsmäßigkeit und der rechtspolitischen Rechtfertigung. Die Darstellung der neueren Rechtsprechung nimmt dabei einen breiten Raum ein.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Einfluß des europäischen Umweltrechts auf die kommunale Bauleitplanung.

Der Einfluß des europäischen Umweltrechts auf die kommunale Bauleitplanung. von Schladebach,  Marcus
Durch die Vorgaben des europäischen Umweltrechts sind im Städtebaurecht neue Entwicklungen zu verzeichnen. Anläßlich der umfassenden Novellierung des BauGB zum 1.1.1998 wurden die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutz-Richtlinie in ihren bauplanungsrechtlich relevanten Teilen in den neuen § 1a Abs. 2 Nr. 3, 4 BauGB eingefügt und damit in die Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB einbezogen. Nach der Darstellung von Grundlagen und Wirkungsweise des europäischen Umweltrechts im Allgemeinen und der untersuchungsrelevanten Richtlinien im Besonderen wendet sich der Autor der im Mittelpunkt der Arbeit stehenden Frage zu, ob und in welcher Weise die genannten Richtlinien die kommunale Bauleitplanung, insbesondere das Abwägungsgebot, beeinflussen. Hinsichtlich der UVP-Richtlinie wird festgestellt, daß der ihre Bedeutung bestimmende § 1a Abs. 2 Nr. 3 BauGB die von den §§ 2, 17 UVPG geschaffene Rechtslage konsolidiert. Außerdem wird auf die aktuellen Weiterentwicklungen der UVP im Planungsrecht verwiesen. Diese zeigen an, daß die Bedeutung der UVP künftig weiter ausgebaut werden wird. Schladebach untersucht, welche Regelung das Verhältnis von UVP und Bauleitplanung im Kommissionsentwurf zum UGB erfahren hat. Weiter reichende Rechtsfolgen als die UVP weisen die FFH- und die Vogelschutz-Richtlinie auf. Soweit die durch sie verfolgten naturschutzrechtlichen Zielsetzungen von der Bauleitplanung erheblich beeinträchtigt werden können, folgt daraus ein grundsätzliches Planungsverbot. Da dieses nur aufgrund einzelner Ausnahmetatbestände des Naturschutzrechts überwunden werden kann, wird die allumfassende bauplanungsrechtliche Abwägung durch die naturschutzrechtliche Determinierung in ihrer rechtlichen Grundstruktur modifiziert. Auch hier wird sodann untersucht, wie der rechtliche Zusammenhang zwischen dem europäischen Naturschutzrecht und der Bauleitplanung im Kommissionsentwurf zum UGB ausgestaltet ist. Ausgehend von der Prämisse, daß der Umweltschutz stets nur so gut wie sein Vollzug ist, wird § 1a Abs. 2 Nr. 3, 4 BauGB daraufhin untersucht, ob seine Normierung auch geeignet ist, die typischen umweltrechtlichen Vollzugsdefizite im Bauplanungsrecht abzubauen. Fazit: Die Gemeinden können aus der Vorschrift praktischen Nutzen für ihre Planungstätigkeit ziehen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Inhalt und Grenzen des Grundsatzes der Planerhaltung.

Inhalt und Grenzen des Grundsatzes der Planerhaltung. von Käß,  Robert
Mit der Novellierung des Baugesetzbuches im Jahre 1998 hat der Gesetzgeber erstmalig den Begriff der "Planerhaltung" in ein Bundesgesetz aufgenommen. Dadurch hat er den im Planungsrecht seit langem bekannten Grundsatz, nach dem Pläne möglichst auch dann aufrecht erhalten werden sollen, wenn sie mit Mängeln behaftet sind, als solchen anerkannt. Ziel des Autors ist es, die langjährige Entwicklung der Planerhaltungsinstrumente aufzuzeigen, die von der gesetzlich angeordneten Unbeachtlichkeit von Mängeln bis hin zur Fehlerheilung reichen. Dabei geht er der Frage nach, welche Besonderheiten des Planungsrechts zur Entstehung eines eigenen Erhaltungsgrundsatzes geführt haben, der eine Sonderstellung im verfassungsrechtlichen Spannungsfeld zwischen Fehlersanktionierung und Rechtserhaltung einnimmt. Ausgehend davon zeigt Robert Käß die unterschiedlichen Erhaltungsinstrumente des Baugesetzbuches auf und hinterfragt deren Berechtigung. Er gibt nicht nur Antworten auf aktuelle Anwendungsfragen der Planerhaltungsregelungen, sondern auch auf die Problematik der Verfassungsmäßigkeit und der rechtspolitischen Rechtfertigung. Die Darstellung der neueren Rechtsprechung nimmt dabei einen breiten Raum ein.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Inhalt und Grenzen des Grundsatzes der Planerhaltung.

Inhalt und Grenzen des Grundsatzes der Planerhaltung. von Käß,  Robert
Mit der Novellierung des Baugesetzbuches im Jahre 1998 hat der Gesetzgeber erstmalig den Begriff der "Planerhaltung" in ein Bundesgesetz aufgenommen. Dadurch hat er den im Planungsrecht seit langem bekannten Grundsatz, nach dem Pläne möglichst auch dann aufrecht erhalten werden sollen, wenn sie mit Mängeln behaftet sind, als solchen anerkannt. Ziel des Autors ist es, die langjährige Entwicklung der Planerhaltungsinstrumente aufzuzeigen, die von der gesetzlich angeordneten Unbeachtlichkeit von Mängeln bis hin zur Fehlerheilung reichen. Dabei geht er der Frage nach, welche Besonderheiten des Planungsrechts zur Entstehung eines eigenen Erhaltungsgrundsatzes geführt haben, der eine Sonderstellung im verfassungsrechtlichen Spannungsfeld zwischen Fehlersanktionierung und Rechtserhaltung einnimmt. Ausgehend davon zeigt Robert Käß die unterschiedlichen Erhaltungsinstrumente des Baugesetzbuches auf und hinterfragt deren Berechtigung. Er gibt nicht nur Antworten auf aktuelle Anwendungsfragen der Planerhaltungsregelungen, sondern auch auf die Problematik der Verfassungsmäßigkeit und der rechtspolitischen Rechtfertigung. Die Darstellung der neueren Rechtsprechung nimmt dabei einen breiten Raum ein.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Einfluß des europäischen Umweltrechts auf die kommunale Bauleitplanung.

Der Einfluß des europäischen Umweltrechts auf die kommunale Bauleitplanung. von Schladebach,  Marcus
Durch die Vorgaben des europäischen Umweltrechts sind im Städtebaurecht neue Entwicklungen zu verzeichnen. Anläßlich der umfassenden Novellierung des BauGB zum 1.1.1998 wurden die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutz-Richtlinie in ihren bauplanungsrechtlich relevanten Teilen in den neuen § 1a Abs. 2 Nr. 3, 4 BauGB eingefügt und damit in die Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB einbezogen. Nach der Darstellung von Grundlagen und Wirkungsweise des europäischen Umweltrechts im Allgemeinen und der untersuchungsrelevanten Richtlinien im Besonderen wendet sich der Autor der im Mittelpunkt der Arbeit stehenden Frage zu, ob und in welcher Weise die genannten Richtlinien die kommunale Bauleitplanung, insbesondere das Abwägungsgebot, beeinflussen. Hinsichtlich der UVP-Richtlinie wird festgestellt, daß der ihre Bedeutung bestimmende § 1a Abs. 2 Nr. 3 BauGB die von den §§ 2, 17 UVPG geschaffene Rechtslage konsolidiert. Außerdem wird auf die aktuellen Weiterentwicklungen der UVP im Planungsrecht verwiesen. Diese zeigen an, daß die Bedeutung der UVP künftig weiter ausgebaut werden wird. Schladebach untersucht, welche Regelung das Verhältnis von UVP und Bauleitplanung im Kommissionsentwurf zum UGB erfahren hat. Weiter reichende Rechtsfolgen als die UVP weisen die FFH- und die Vogelschutz-Richtlinie auf. Soweit die durch sie verfolgten naturschutzrechtlichen Zielsetzungen von der Bauleitplanung erheblich beeinträchtigt werden können, folgt daraus ein grundsätzliches Planungsverbot. Da dieses nur aufgrund einzelner Ausnahmetatbestände des Naturschutzrechts überwunden werden kann, wird die allumfassende bauplanungsrechtliche Abwägung durch die naturschutzrechtliche Determinierung in ihrer rechtlichen Grundstruktur modifiziert. Auch hier wird sodann untersucht, wie der rechtliche Zusammenhang zwischen dem europäischen Naturschutzrecht und der Bauleitplanung im Kommissionsentwurf zum UGB ausgestaltet ist. Ausgehend von der Prämisse, daß der Umweltschutz stets nur so gut wie sein Vollzug ist, wird § 1a Abs. 2 Nr. 3, 4 BauGB daraufhin untersucht, ob seine Normierung auch geeignet ist, die typischen umweltrechtlichen Vollzugsdefizite im Bauplanungsrecht abzubauen. Fazit: Die Gemeinden können aus der Vorschrift praktischen Nutzen für ihre Planungstätigkeit ziehen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Einfluß des europäischen Umweltrechts auf die kommunale Bauleitplanung.

Der Einfluß des europäischen Umweltrechts auf die kommunale Bauleitplanung. von Schladebach,  Marcus
Durch die Vorgaben des europäischen Umweltrechts sind im Städtebaurecht neue Entwicklungen zu verzeichnen. Anläßlich der umfassenden Novellierung des BauGB zum 1.1.1998 wurden die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutz-Richtlinie in ihren bauplanungsrechtlich relevanten Teilen in den neuen § 1a Abs. 2 Nr. 3, 4 BauGB eingefügt und damit in die Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB einbezogen. Nach der Darstellung von Grundlagen und Wirkungsweise des europäischen Umweltrechts im Allgemeinen und der untersuchungsrelevanten Richtlinien im Besonderen wendet sich der Autor der im Mittelpunkt der Arbeit stehenden Frage zu, ob und in welcher Weise die genannten Richtlinien die kommunale Bauleitplanung, insbesondere das Abwägungsgebot, beeinflussen. Hinsichtlich der UVP-Richtlinie wird festgestellt, daß der ihre Bedeutung bestimmende § 1a Abs. 2 Nr. 3 BauGB die von den §§ 2, 17 UVPG geschaffene Rechtslage konsolidiert. Außerdem wird auf die aktuellen Weiterentwicklungen der UVP im Planungsrecht verwiesen. Diese zeigen an, daß die Bedeutung der UVP künftig weiter ausgebaut werden wird. Schladebach untersucht, welche Regelung das Verhältnis von UVP und Bauleitplanung im Kommissionsentwurf zum UGB erfahren hat. Weiter reichende Rechtsfolgen als die UVP weisen die FFH- und die Vogelschutz-Richtlinie auf. Soweit die durch sie verfolgten naturschutzrechtlichen Zielsetzungen von der Bauleitplanung erheblich beeinträchtigt werden können, folgt daraus ein grundsätzliches Planungsverbot. Da dieses nur aufgrund einzelner Ausnahmetatbestände des Naturschutzrechts überwunden werden kann, wird die allumfassende bauplanungsrechtliche Abwägung durch die naturschutzrechtliche Determinierung in ihrer rechtlichen Grundstruktur modifiziert. Auch hier wird sodann untersucht, wie der rechtliche Zusammenhang zwischen dem europäischen Naturschutzrecht und der Bauleitplanung im Kommissionsentwurf zum UGB ausgestaltet ist. Ausgehend von der Prämisse, daß der Umweltschutz stets nur so gut wie sein Vollzug ist, wird § 1a Abs. 2 Nr. 3, 4 BauGB daraufhin untersucht, ob seine Normierung auch geeignet ist, die typischen umweltrechtlichen Vollzugsdefizite im Bauplanungsrecht abzubauen. Fazit: Die Gemeinden können aus der Vorschrift praktischen Nutzen für ihre Planungstätigkeit ziehen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der Einfluß des europäischen Umweltrechts auf die kommunale Bauleitplanung.

Der Einfluß des europäischen Umweltrechts auf die kommunale Bauleitplanung. von Schladebach,  Marcus
Durch die Vorgaben des europäischen Umweltrechts sind im Städtebaurecht neue Entwicklungen zu verzeichnen. Anläßlich der umfassenden Novellierung des BauGB zum 1.1.1998 wurden die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutz-Richtlinie in ihren bauplanungsrechtlich relevanten Teilen in den neuen § 1a Abs. 2 Nr. 3, 4 BauGB eingefügt und damit in die Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB einbezogen. Nach der Darstellung von Grundlagen und Wirkungsweise des europäischen Umweltrechts im Allgemeinen und der untersuchungsrelevanten Richtlinien im Besonderen wendet sich der Autor der im Mittelpunkt der Arbeit stehenden Frage zu, ob und in welcher Weise die genannten Richtlinien die kommunale Bauleitplanung, insbesondere das Abwägungsgebot, beeinflussen. Hinsichtlich der UVP-Richtlinie wird festgestellt, daß der ihre Bedeutung bestimmende § 1a Abs. 2 Nr. 3 BauGB die von den §§ 2, 17 UVPG geschaffene Rechtslage konsolidiert. Außerdem wird auf die aktuellen Weiterentwicklungen der UVP im Planungsrecht verwiesen. Diese zeigen an, daß die Bedeutung der UVP künftig weiter ausgebaut werden wird. Schladebach untersucht, welche Regelung das Verhältnis von UVP und Bauleitplanung im Kommissionsentwurf zum UGB erfahren hat. Weiter reichende Rechtsfolgen als die UVP weisen die FFH- und die Vogelschutz-Richtlinie auf. Soweit die durch sie verfolgten naturschutzrechtlichen Zielsetzungen von der Bauleitplanung erheblich beeinträchtigt werden können, folgt daraus ein grundsätzliches Planungsverbot. Da dieses nur aufgrund einzelner Ausnahmetatbestände des Naturschutzrechts überwunden werden kann, wird die allumfassende bauplanungsrechtliche Abwägung durch die naturschutzrechtliche Determinierung in ihrer rechtlichen Grundstruktur modifiziert. Auch hier wird sodann untersucht, wie der rechtliche Zusammenhang zwischen dem europäischen Naturschutzrecht und der Bauleitplanung im Kommissionsentwurf zum UGB ausgestaltet ist. Ausgehend von der Prämisse, daß der Umweltschutz stets nur so gut wie sein Vollzug ist, wird § 1a Abs. 2 Nr. 3, 4 BauGB daraufhin untersucht, ob seine Normierung auch geeignet ist, die typischen umweltrechtlichen Vollzugsdefizite im Bauplanungsrecht abzubauen. Fazit: Die Gemeinden können aus der Vorschrift praktischen Nutzen für ihre Planungstätigkeit ziehen.
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Inhalt und Grenzen des Grundsatzes der Planerhaltung.

Inhalt und Grenzen des Grundsatzes der Planerhaltung. von Käß,  Robert
Mit der Novellierung des Baugesetzbuches im Jahre 1998 hat der Gesetzgeber erstmalig den Begriff der "Planerhaltung" in ein Bundesgesetz aufgenommen. Dadurch hat er den im Planungsrecht seit langem bekannten Grundsatz, nach dem Pläne möglichst auch dann aufrecht erhalten werden sollen, wenn sie mit Mängeln behaftet sind, als solchen anerkannt. Ziel des Autors ist es, die langjährige Entwicklung der Planerhaltungsinstrumente aufzuzeigen, die von der gesetzlich angeordneten Unbeachtlichkeit von Mängeln bis hin zur Fehlerheilung reichen. Dabei geht er der Frage nach, welche Besonderheiten des Planungsrechts zur Entstehung eines eigenen Erhaltungsgrundsatzes geführt haben, der eine Sonderstellung im verfassungsrechtlichen Spannungsfeld zwischen Fehlersanktionierung und Rechtserhaltung einnimmt. Ausgehend davon zeigt Robert Käß die unterschiedlichen Erhaltungsinstrumente des Baugesetzbuches auf und hinterfragt deren Berechtigung. Er gibt nicht nur Antworten auf aktuelle Anwendungsfragen der Planerhaltungsregelungen, sondern auch auf die Problematik der Verfassungsmäßigkeit und der rechtspolitischen Rechtfertigung. Die Darstellung der neueren Rechtsprechung nimmt dabei einen breiten Raum ein.
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