Wahlrecht und Wahlen zur Zweiten Kammer der bayerischen Ständeversammlung im Vormärz (1818–1845)

Wahlrecht und Wahlen zur Zweiten Kammer der bayerischen Ständeversammlung im Vormärz (1818–1845) von Leeb,  Josef
Das Buch ist für zwei historische Bereiche von besonderem Interesse: für die bayerische Landesgeschichte und für die Geschichte des Parlamentarismus. Nach der bayerischen Verfassung von 1818 bestand die Volksvertretung in Bayern aus zwei Kammern. Nur die Mitglieder der Zweiten Kammer wurden gewählt, und zwar in fünf Wahlklassen. Es gab Abgeordnete des Gerichtsherrenadels, der Universitäten, der Pfarrgeistlichkeit, des städtisch-gewerblichen Bürgertums und des ländlichen Grundbesitzes.Josef Leeb behandelt im wesentlichen drei Themenkomplexe. Er erläutert erstens die allgemeinen Wahlrechtsbestimmungen, die für alle Wahlklassen galten, und die komplizierten Regelungen für jede einzelne Klasse.Zweitens analysiert er, nach Wahlklassen getrennt, Vollzug und Resultate der sechs Wahlen von 1818 bis 1848 und legt in vielen Tabellen eine Wahlstatistik vor.Und er erörtert drittens die Möglichkeiten der Regierung, auf die Wahlen und auf die Zusammensetzung der Zweiten Kammer einzuwirken. Die Untersuchung ist umfassend angelegt, dies und die Sorgfalt der Materialerschließung machen das Buch zu einer Grundlagenarbeit. Auch ein Verzeichnis aller Abgeordneter mit Kurzbiographien trägt dazu bei.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Wahlrecht und Wahlen zur Zweiten Kammer der bayerischen Ständeversammlung im Vormärz (1818–1845)

Wahlrecht und Wahlen zur Zweiten Kammer der bayerischen Ständeversammlung im Vormärz (1818–1845) von Leeb,  Josef
Das Buch ist für zwei historische Bereiche von besonderem Interesse: für die bayerische Landesgeschichte und für die Geschichte des Parlamentarismus. Nach der bayerischen Verfassung von 1818 bestand die Volksvertretung in Bayern aus zwei Kammern. Nur die Mitglieder der Zweiten Kammer wurden gewählt, und zwar in fünf Wahlklassen. Es gab Abgeordnete des Gerichtsherrenadels, der Universitäten, der Pfarrgeistlichkeit, des städtisch-gewerblichen Bürgertums und des ländlichen Grundbesitzes.Josef Leeb behandelt im wesentlichen drei Themenkomplexe. Er erläutert erstens die allgemeinen Wahlrechtsbestimmungen, die für alle Wahlklassen galten, und die komplizierten Regelungen für jede einzelne Klasse.Zweitens analysiert er, nach Wahlklassen getrennt, Vollzug und Resultate der sechs Wahlen von 1818 bis 1848 und legt in vielen Tabellen eine Wahlstatistik vor.Und er erörtert drittens die Möglichkeiten der Regierung, auf die Wahlen und auf die Zusammensetzung der Zweiten Kammer einzuwirken. Die Untersuchung ist umfassend angelegt, dies und die Sorgfalt der Materialerschließung machen das Buch zu einer Grundlagenarbeit. Auch ein Verzeichnis aller Abgeordneter mit Kurzbiographien trägt dazu bei.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Wahlrecht und Wahlen zur Zweiten Kammer der bayerischen Ständeversammlung im Vormärz (1818–1845)

Wahlrecht und Wahlen zur Zweiten Kammer der bayerischen Ständeversammlung im Vormärz (1818–1845) von Leeb,  Josef
Das Buch ist für zwei historische Bereiche von besonderem Interesse: für die bayerische Landesgeschichte und für die Geschichte des Parlamentarismus. Nach der bayerischen Verfassung von 1818 bestand die Volksvertretung in Bayern aus zwei Kammern. Nur die Mitglieder der Zweiten Kammer wurden gewählt, und zwar in fünf Wahlklassen. Es gab Abgeordnete des Gerichtsherrenadels, der Universitäten, der Pfarrgeistlichkeit, des städtisch-gewerblichen Bürgertums und des ländlichen Grundbesitzes.Josef Leeb behandelt im wesentlichen drei Themenkomplexe. Er erläutert erstens die allgemeinen Wahlrechtsbestimmungen, die für alle Wahlklassen galten, und die komplizierten Regelungen für jede einzelne Klasse.Zweitens analysiert er, nach Wahlklassen getrennt, Vollzug und Resultate der sechs Wahlen von 1818 bis 1848 und legt in vielen Tabellen eine Wahlstatistik vor.Und er erörtert drittens die Möglichkeiten der Regierung, auf die Wahlen und auf die Zusammensetzung der Zweiten Kammer einzuwirken. Die Untersuchung ist umfassend angelegt, dies und die Sorgfalt der Materialerschließung machen das Buch zu einer Grundlagenarbeit. Auch ein Verzeichnis aller Abgeordneter mit Kurzbiographien trägt dazu bei.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die landständische Verordnung in Bayern im Übergang von der altständischen Repräsentation zum modernen Staat

Die landständische Verordnung in Bayern im Übergang von der altständischen Repräsentation zum modernen Staat von Seitz,  Jutta
Die Landstände waren für Jahrhunderte ein wesentliches Element der deutschen Territorial- und Verfassungsgeschichte. In der Forschung wurde ihre Leistung für die Modernisierung des Staates kontrovers beurteilt, vor allem im Vergleich zu der Rolle der Fürsten. Noch im 15. und 16. Jahrhundert verfügten die Stände über einen nicht unwesentlichen Einfluß auf die Gesetzgebung, der aber seit Mitte des 17. Jahrhunderts mit dem Ausbau der territorialen Souveränität deutlich zurückging. So tagte in Bayern 1669 letztmals ein ordentlicher Landtag, der dann von der landständischen Verordnung ersetzt wurde.Jutta Seitz bestimmt den Standort der landständischen Verordnung im Bayern des ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jahrhunderts neu. Handelte es sich nur um eine egoistische Interessenvertretung eines engen Kreises oder um einen Garanten und Verteidiger der staatlichen Einheit und Unversehrtheit Bayerns? Natürlich ging es der landständischen Verordnung nicht um einen »modernen« Staat, sondern um die Garantie von Funktionen und die Anerkennung von lokalen und regionalen Selbstverwaltungskompetenzen. Dennoch handelten die Stände oft – wenn auch unbewußt – im Interesse des ganzen Volkes und nicht nur in ihrem Standesinteresse.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die landständische Verordnung in Bayern im Übergang von der altständischen Repräsentation zum modernen Staat

Die landständische Verordnung in Bayern im Übergang von der altständischen Repräsentation zum modernen Staat von Seitz,  Jutta
Die Landstände waren für Jahrhunderte ein wesentliches Element der deutschen Territorial- und Verfassungsgeschichte. In der Forschung wurde ihre Leistung für die Modernisierung des Staates kontrovers beurteilt, vor allem im Vergleich zu der Rolle der Fürsten. Noch im 15. und 16. Jahrhundert verfügten die Stände über einen nicht unwesentlichen Einfluß auf die Gesetzgebung, der aber seit Mitte des 17. Jahrhunderts mit dem Ausbau der territorialen Souveränität deutlich zurückging. So tagte in Bayern 1669 letztmals ein ordentlicher Landtag, der dann von der landständischen Verordnung ersetzt wurde.Jutta Seitz bestimmt den Standort der landständischen Verordnung im Bayern des ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jahrhunderts neu. Handelte es sich nur um eine egoistische Interessenvertretung eines engen Kreises oder um einen Garanten und Verteidiger der staatlichen Einheit und Unversehrtheit Bayerns? Natürlich ging es der landständischen Verordnung nicht um einen »modernen« Staat, sondern um die Garantie von Funktionen und die Anerkennung von lokalen und regionalen Selbstverwaltungskompetenzen. Dennoch handelten die Stände oft – wenn auch unbewußt – im Interesse des ganzen Volkes und nicht nur in ihrem Standesinteresse.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Spielräume des Handelns und der Erinnerung

Spielräume des Handelns und der Erinnerung von Baier,  Helmut, Gailus,  Manfred, Goldhahn,  Maike, Greif,  Thomas, Hamm,  Berndt, Hermle,  Siegfried, Heschel,  Susannah, Kraus,  Wolfgang, Lehmann,  Hartmut, Lepp,  Claudia, Link,  Christoph, Mensing,  Björn, Oelke,  Harry, Schjoerring,  Jens Holger, Schneider-Ludorff,  Gury, Sörgel,  Herbert
Anpassung oder Widerstand – welche Handlungsspielräume hatte die bayerische Kirche in der NS-Zeit?
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Reichspolitik Bayerns unter der Regierung Herzog Albrechts V. (1550–1579)

Die Reichspolitik Bayerns unter der Regierung Herzog Albrechts V. (1550–1579) von Heil,  Dietmar
Mit dem Augsburger Religionsfrieden 1555 wurde für Deutschland eine Periode des Friedens eingeleitet. In dieser Friedensordnung nahm Bayern von Beginn der Regierungszeit Albrechts V. an eine Schlüsselstellung ein. Die Politik Albrechts freilich konnte sich im Zeitalter der Konfessionalisierung und der Ausbildung von Territorialstaaten nicht mit der Position eines mittleren Territoriums begnügen. Nach der Ausschaltung der landständischen Opposition gelang Bayern der Aufstieg zur katholischen Vormacht im Reich. Basis der Reichspolitik war das Territorium. Eine im Sinne der Machtkonsolidierung und Machterweiterung erfolgreiche Innenpolitik des Herzogs setzte Sicherheit nach außen und Frieden im Reich voraus. Dafür mußten vor allem auf protestantischer Seite Partner gewonnen werden; gleichzeitig galt es, katholische und territoriale Interessen zu wahren sowie den eigenen Machtanspruch zu vertreten. Foren dieser Politik waren vor allem Reichstage und Kreistage, aber auch Landfriedensbünde und die bilateralen Beziehungen zum Kaiserhaus, zu den Reichsständen und zum katholischen Ausland.Dietmar Heil bietet einen breiten Zugang zur Politik Bayerns 1550–1579 und verdeutlicht ihre Bedeutung für das Reich und für die strukturellen Beziehungen zwischen Landesfürst und Territorium einerseits und dem Reichsverband andererseits.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Der Bayerische Reichskreis (1500 bis 1803).

Der Bayerische Reichskreis (1500 bis 1803). von Hartmann,  Peter Claus
Der von Salzburg und Bayern geleitete Bayerische Kreis ist bisher nur jeweils kurz in Überblicksdarstellungen behandelt worden. Außerdem gibt es zwei wenig umfangreiche Dissertationen über seine Anfänge. Eine auf Archivquellen fußende, ausführliche Studie über den Kreis in den letzten Jahrzehnten des 16. sowie im 17. und 18. Jahrhundert fehlte bisher völlig. Gerade diese Forschungslücke will der vorliegende Band schließen. So versteht sich die Arbeit gleichsam als Grundlagenforschung, die den Rahmen der Entwicklung des Bayerischen Kreises in einem Zeitraum von etwa 300 Jahren steckt, die Verfassungsstrukturen und die großen Linien aufzeigt, die aber auch, wie im Text da und dort angedeutet wird, zu verschiedenen weiteren Detailstudien anregen will. Schließlich möchte die Studie ein Modell und Beispiel sein für eine Reichskreismonographie und somit für die Analyse einer Art Region des Alten Reiches in der frühen Neuzeit. Die Kreise spielten nämlich, und das zeigt die Studie über den Bayerischen Kreis, eine weitaus größere Rolle, als von der Forschung bisher angenommen wurde. Im einzelnen werden hier zunächst im Überblick die Entwicklung der zehn Reichskreise im Rahmen der Reichsverfassungsgeschichte, d. h. im einzelnen die Entstehung und die zunehmenden Kompetenzen der Kreise, ihre Funktionen als wichtigste Organe der Reichsexekutive, ihre geographische Lage, Einwohnerzahlen, Konfessionsverhältnisse und Institutionen behandelt. Hierauf wird die allgemeine Struktur des Bayerischen Kreises (Entwicklung des Mitgliederstandes vom Anfang des 16. bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts, die einzelnen Kreisstände, die Kreisinstitutionen) präsentiert, während dann der Frage nachgegangen wird, wie der Bayerische Reichskreis im einzelnen funktionierte. Aufgrund konkreter Quellenbeispiele werden hier die Aufgaben der beiden Kreisausschreibenden Fürsten, das Einwirken des Kaisers und der Kreisstände auf die Verhandlungen und Diskussionen des Kreistages analysiert. Ferner werden ausführlich die Kreistage (Tagesordnung, Sitzordnung, Vertreter der Kreisstände, Direktorium, Ablauf, Protokollführung, Beschlußfassung, Zeremoniell usw.) und die Ausführung der Kreisbeschlüsse untersucht. Schließlich wird in großen Linien die Entwicklung und Politik des Bayerischen Kreises von 1500 bis 1803 behandelt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Verhältnis von Wirtschaft und Verwaltung in Bayern während der Anfänge der Industrialisierung (1834-1868).

Das Verhältnis von Wirtschaft und Verwaltung in Bayern während der Anfänge der Industrialisierung (1834-1868). von Burkhardt,  Irene
Das Zusammenwirken der Kräfte in Wirtschaft und Verwaltung in Bayern am Beginn der Industrialisierung ist Thema dieser Studie, wobei der Untersuchungszeitraum entsprechend der wirtschafts- und sozialpolitisch bedeutsamen Zäsur des Regentenwechsels 1848 in zwei Phasen unterteilt wurde. Ausgehend von der Faktenanalyse des als agrarischer Staat apostrophierten Bayern werden jeweils wissenschaftliche Debatte sowie öffentlicher Diskurs über Chancen und Risiken der Veränderungen im Wirtschaftssektor beleuchtet, bevor deren Aufnahme und Umsetzung auf den verschiedenen Ebenen der Verwaltung betrachtet wird. Hierbei fällt auf, daß die weniger unter Legitimationszwang stehenden und nicht direkt mit den Problemen des Fortschritts konfrontierten Mittelbehörden eher dazu tendierten, Modernisierungsdruck gemäß ökonomischem Kalkül auszuüben. Festzustellen ist, daß in Bayern trotz der Rückständigkeit in manchen Bereichen der Staat ebenfalls bereits in der Frühphase der Industrialisierung eine entsprechende Modernisierungsstrategie verfolgte, wobei sich diese aufgrund der Standortfaktoren, vor allem aber wegen des Bemühens um eine Versöhnung zwischen alten und neuen Produktionsstrukturen sowie um soziale Verträglichkeit von der Preußens signifikant unterschied.
Aktualisiert: 2023-06-15
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