Das neue Recht der Schwerbehindertenvertretung ist in Kraft.
Kompliziert und verschachtelt
sind die Neuregelungen angelegt. Das Bundesteilhabegesetz - BTHG mit seinen Verbesserungen für die selbstbestimmte Lebensführung tritt gestuft bis 2020 in Kraft. Die neuen Regeln für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und deren Vertretungen sind vorgezogen worden. Sie gelten in einer ersten Stufe bereits seit dem 30.12.2016. Die zweite Stufe beginnt am 1.1.2018.
Das Handbuch
verschafft den Durchblick. Es liefert der Praxis in Betrieben und Dienststellen alle notwendigen Informationen: von der erforderlichen Inklusionsvereinbarung bis zur Stärkung der Rechtsstellung von SBV, Personal- und Betriebsrat.
Einen Schwerpunkt der Erläuterung bildet die für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer besonders wichtige neue Unwirksamkeitsklausel; denn ohne ordnungsgemäße Anhörung der SBV ausgesprochene Kündigungen sind unwirksam. Auch auf alle anderen neuen Fragen gibt der Band Antwort:
Was soll die „Inklusionsvereinbarung“ bewirken? Welche neue Rolle spielt dabei das Integrationsamt?
Wann besteht bei Umstrukturierungen ein Übergangsmandat der SBV?
Wie verbessert sich die Rechtsstellung der SBV bei Verhinderung, Heranziehung, Freistellung, Schulung und Bürounterstützung?
Welches Wahlverfahren gilt für überörtliche Wahlen? SBV-Wahlen auch für schwerbehinderte und gleichgestellte Soldaten?
Wann ist eine Anhörung ordnungsgemäß? Wann ist die Kündigung unwirksam?
Was ändert sich bei der Feststellung des GdB, dem Nachteilsausgleich, den Merkzeichen und der Ausgleichsabgabe?
Welchen Schutz haben schwerbehinderte Telearbeiter?
Professor Franz Josef Düwell und Christoph Beyer geben Antworten für die Praxis:
Prof. Franz Josef Düwell führte als Vorsitzender Richter am BAG in dem für das Schwerbehindertenrecht zuständigen Senat bis zu seiner Pensionierung den Vorsitz. Er ist Mitherausgeber des Standardkommentars zum SGB IX und wird regelmäßig vom Bundestag als Sachverständiger angehört.
Christoph Beyer ist Leiter des Integrationsamts beim Landschaftsverband Rheinland in Köln.
Aktualisiert: 2023-05-25
> findR *
Das neue Recht der Schwerbehindertenvertretung ist in Kraft.
Kompliziert und verschachtelt
sind die Neuregelungen angelegt. Das Bundesteilhabegesetz - BTHG mit seinen Verbesserungen für die selbstbestimmte Lebensführung tritt gestuft bis 2020 in Kraft. Die neuen Regeln für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und deren Vertretungen sind vorgezogen worden. Sie gelten in einer ersten Stufe bereits seit dem 30.12.2016. Die zweite Stufe beginnt am 1.1.2018.
Das Handbuch
verschafft den Durchblick. Es liefert der Praxis in Betrieben und Dienststellen alle notwendigen Informationen: von der erforderlichen Inklusionsvereinbarung bis zur Stärkung der Rechtsstellung von SBV, Personal- und Betriebsrat.
Einen Schwerpunkt der Erläuterung bildet die für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer besonders wichtige neue Unwirksamkeitsklausel; denn ohne ordnungsgemäße Anhörung der SBV ausgesprochene Kündigungen sind unwirksam. Auch auf alle anderen neuen Fragen gibt der Band Antwort:
Was soll die „Inklusionsvereinbarung“ bewirken? Welche neue Rolle spielt dabei das Integrationsamt?
Wann besteht bei Umstrukturierungen ein Übergangsmandat der SBV?
Wie verbessert sich die Rechtsstellung der SBV bei Verhinderung, Heranziehung, Freistellung, Schulung und Bürounterstützung?
Welches Wahlverfahren gilt für überörtliche Wahlen? SBV-Wahlen auch für schwerbehinderte und gleichgestellte Soldaten?
Wann ist eine Anhörung ordnungsgemäß? Wann ist die Kündigung unwirksam?
Was ändert sich bei der Feststellung des GdB, dem Nachteilsausgleich, den Merkzeichen und der Ausgleichsabgabe?
Welchen Schutz haben schwerbehinderte Telearbeiter?
Professor Franz Josef Düwell und Christoph Beyer geben Antworten für die Praxis:
Prof. Franz Josef Düwell führte als Vorsitzender Richter am BAG in dem für das Schwerbehindertenrecht zuständigen Senat bis zu seiner Pensionierung den Vorsitz. Er ist Mitherausgeber des Standardkommentars zum SGB IX und wird regelmäßig vom Bundestag als Sachverständiger angehört.
Christoph Beyer ist Leiter des Integrationsamts beim Landschaftsverband Rheinland in Köln.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Das neue Recht der Schwerbehindertenvertretung ist in Kraft.
Kompliziert und verschachtelt
sind die Neuregelungen angelegt. Das Bundesteilhabegesetz - BTHG mit seinen Verbesserungen für die selbstbestimmte Lebensführung tritt gestuft bis 2020 in Kraft. Die neuen Regeln für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und deren Vertretungen sind vorgezogen worden. Sie gelten in einer ersten Stufe bereits seit dem 30.12.2016. Die zweite Stufe beginnt am 1.1.2018.
Das Handbuch
verschafft den Durchblick. Es liefert der Praxis in Betrieben und Dienststellen alle notwendigen Informationen: von der erforderlichen Inklusionsvereinbarung bis zur Stärkung der Rechtsstellung von SBV, Personal- und Betriebsrat.
Einen Schwerpunkt der Erläuterung bildet die für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer besonders wichtige neue Unwirksamkeitsklausel; denn ohne ordnungsgemäße Anhörung der SBV ausgesprochene Kündigungen sind unwirksam. Auch auf alle anderen neuen Fragen gibt der Band Antwort:
Was soll die „Inklusionsvereinbarung“ bewirken? Welche neue Rolle spielt dabei das Integrationsamt?
Wann besteht bei Umstrukturierungen ein Übergangsmandat der SBV?
Wie verbessert sich die Rechtsstellung der SBV bei Verhinderung, Heranziehung, Freistellung, Schulung und Bürounterstützung?
Welches Wahlverfahren gilt für überörtliche Wahlen? SBV-Wahlen auch für schwerbehinderte und gleichgestellte Soldaten?
Wann ist eine Anhörung ordnungsgemäß? Wann ist die Kündigung unwirksam?
Was ändert sich bei der Feststellung des GdB, dem Nachteilsausgleich, den Merkzeichen und der Ausgleichsabgabe?
Welchen Schutz haben schwerbehinderte Telearbeiter?
Professor Franz Josef Düwell und Christoph Beyer geben Antworten für die Praxis:
Prof. Franz Josef Düwell führte als Vorsitzender Richter am BAG in dem für das Schwerbehindertenrecht zuständigen Senat bis zu seiner Pensionierung den Vorsitz. Er ist Mitherausgeber des Standardkommentars zum SGB IX und wird regelmäßig vom Bundestag als Sachverständiger angehört.
Christoph Beyer ist Leiter des Integrationsamts beim Landschaftsverband Rheinland in Köln.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Das neue Recht der Schwerbehindertenvertretung ist in Kraft.
Kompliziert und verschachtelt
sind die Neuregelungen angelegt. Das Bundesteilhabegesetz - BTHG mit seinen Verbesserungen für die selbstbestimmte Lebensführung tritt gestuft bis 2020 in Kraft. Die neuen Regeln für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und deren Vertretungen sind vorgezogen worden. Sie gelten in einer ersten Stufe bereits seit dem 30.12.2016. Die zweite Stufe beginnt am 1.1.2018.
Das Handbuch
verschafft den Durchblick. Es liefert der Praxis in Betrieben und Dienststellen alle notwendigen Informationen: von der erforderlichen Inklusionsvereinbarung bis zur Stärkung der Rechtsstellung von SBV, Personal- und Betriebsrat.
Einen Schwerpunkt der Erläuterung bildet die für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer besonders wichtige neue Unwirksamkeitsklausel; denn ohne ordnungsgemäße Anhörung der SBV ausgesprochene Kündigungen sind unwirksam. Auch auf alle anderen neuen Fragen gibt der Band Antwort:
Was soll die „Inklusionsvereinbarung“ bewirken? Welche neue Rolle spielt dabei das Integrationsamt?
Wann besteht bei Umstrukturierungen ein Übergangsmandat der SBV?
Wie verbessert sich die Rechtsstellung der SBV bei Verhinderung, Heranziehung, Freistellung, Schulung und Bürounterstützung?
Welches Wahlverfahren gilt für überörtliche Wahlen? SBV-Wahlen auch für schwerbehinderte und gleichgestellte Soldaten?
Wann ist eine Anhörung ordnungsgemäß? Wann ist die Kündigung unwirksam?
Was ändert sich bei der Feststellung des GdB, dem Nachteilsausgleich, den Merkzeichen und der Ausgleichsabgabe?
Welchen Schutz haben schwerbehinderte Telearbeiter?
Professor Franz Josef Düwell und Christoph Beyer geben Antworten für die Praxis:
Prof. Franz Josef Düwell führte als Vorsitzender Richter am BAG in dem für das Schwerbehindertenrecht zuständigen Senat bis zu seiner Pensionierung den Vorsitz. Er ist Mitherausgeber des Standardkommentars zum SGB IX und wird regelmäßig vom Bundestag als Sachverständiger angehört.
Christoph Beyer ist Leiter des Integrationsamts beim Landschaftsverband Rheinland in Köln.
Aktualisiert: 2023-05-11
> findR *
Das neue Recht der Schwerbehindertenvertretung ist in Kraft.
Kompliziert und verschachtelt
sind die Neuregelungen angelegt. Das Bundesteilhabegesetz - BTHG mit seinen Verbesserungen für die selbstbestimmte Lebensführung tritt gestuft bis 2020 in Kraft. Die neuen Regeln für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und deren Vertretungen sind vorgezogen worden. Sie gelten in einer ersten Stufe bereits seit dem 30.12.2016. Die zweite Stufe beginnt am 1.1.2018.
Das Handbuch
verschafft den Durchblick. Es liefert der Praxis in Betrieben und Dienststellen alle notwendigen Informationen: von der erforderlichen Inklusionsvereinbarung bis zur Stärkung der Rechtsstellung von SBV, Personal- und Betriebsrat.
Einen Schwerpunkt der Erläuterung bildet die für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer besonders wichtige neue Unwirksamkeitsklausel; denn ohne ordnungsgemäße Anhörung der SBV ausgesprochene Kündigungen sind unwirksam. Auch auf alle anderen neuen Fragen gibt der Band Antwort:
Was soll die „Inklusionsvereinbarung“ bewirken? Welche neue Rolle spielt dabei das Integrationsamt?
Wann besteht bei Umstrukturierungen ein Übergangsmandat der SBV?
Wie verbessert sich die Rechtsstellung der SBV bei Verhinderung, Heranziehung, Freistellung, Schulung und Bürounterstützung?
Welches Wahlverfahren gilt für überörtliche Wahlen? SBV-Wahlen auch für schwerbehinderte und gleichgestellte Soldaten?
Wann ist eine Anhörung ordnungsgemäß? Wann ist die Kündigung unwirksam?
Was ändert sich bei der Feststellung des GdB, dem Nachteilsausgleich, den Merkzeichen und der Ausgleichsabgabe?
Welchen Schutz haben schwerbehinderte Telearbeiter?
Professor Franz Josef Düwell und Christoph Beyer geben Antworten für die Praxis:
Prof. Franz Josef Düwell führte als Vorsitzender Richter am BAG in dem für das Schwerbehindertenrecht zuständigen Senat bis zu seiner Pensionierung den Vorsitz. Er ist Mitherausgeber des Standardkommentars zum SGB IX und wird regelmäßig vom Bundestag als Sachverständiger angehört.
Christoph Beyer ist Leiter des Integrationsamts beim Landschaftsverband Rheinland in Köln.
Aktualisiert: 2023-04-04
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