Die Beiladung im Verwaltungsprozeß.

Die Beiladung im Verwaltungsprozeß. von Nottbusch,  Claudia
Obwohl die Beiladung im Verwaltungsprozeß tägliche Gerichtspraxis und Gegenstand zahlreicher juristischer Abhandlungen ist, bestehen Uneinigkeit und Unklarheit in zahlreichen Einzelfragen. Es ist Aufgabe dieser Arbeit, die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Beiladung als Drittbeteiligungsform und die der Rechtsstellung des Beigeladenen herauszuarbeiten und davon ausgehend die Lösung der einfachgesetzlichen Probleme zu finden. Das Institut der Beiladung findet dann seine Grundlage in Art. 103 Abs. 1 GG, wenn in einem Prozeß zumindest auch über Rechte des nicht bereits formell am Verfahren beteiligten Dritten entschieden werden soll. Trifft die Gestaltungswirkung eines Anfechtungsurteils den nicht beteiligten Dritten in seinem Recht, gebietet außerdem Art. 3 Abs. 1 GG seine Beteiligung. Die Rechtsstellung des Beigeladenen wird durch Art. 103 Abs. 1 GG und ggf. die Freiheitsgrundrechte determiniert. Die Auslegung der einfachgesetzlichen Regelung der Beiladung unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben führt zu folgenden, stichwortartig aufgeführten Einzelergebnissen: Dritter i. S. d. § 65 VwGO sind nicht Behörden eines bereits selbst oder durch eine seiner Untergliederungen am Prozeß beteiligten Rechtsträgers. Ein rechtliches Interesse setzt voraus, daß das Unterliegen einer Partei die Rechtsstellung des Dritten nur faktisch beeinträchtigt. Davon sind auch privatrechtliche Interessen erfaßt. Die einfache Beiladung ist verfassungsrechtlich nicht geboten. Die notwendige Beiladung setzt voraus, daß ein eigenes Recht des Dritten Teil des Streitgegenstandes ist. Die Notwendigkeit ergibt sich bei Anfechtungsklagen aus der Gestaltungswirkung des möglichen Urteils auf das Recht des Dritten. Bei Leistungs- und Feststellungsklagen ist die Beiladung notwendig im Fall des Dritten, »den es angeht«, um zu vermeiden, daß dieser Dritte mit widersprüchlichen Verhaltensanforderungen belastet wird. Im Normenkontrollverfahren ist die Beiladung i. d. R. unzulässig. Die Rechtsstellung des notwendig Beigeladenen ist weitgehend der der Parteien angeglichen bzw. anzugleichen. Dabei verstoßen die Regelungen über die Klagerücknahme und die Rücknahme von Rechtsmitteln gegen Verfassungsrecht, denn sie lassen keine Mitwirkung des notwendig Beigeladenen zu.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Beiladung im Verwaltungsprozeß.

Die Beiladung im Verwaltungsprozeß. von Nottbusch,  Claudia
Obwohl die Beiladung im Verwaltungsprozeß tägliche Gerichtspraxis und Gegenstand zahlreicher juristischer Abhandlungen ist, bestehen Uneinigkeit und Unklarheit in zahlreichen Einzelfragen. Es ist Aufgabe dieser Arbeit, die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Beiladung als Drittbeteiligungsform und die der Rechtsstellung des Beigeladenen herauszuarbeiten und davon ausgehend die Lösung der einfachgesetzlichen Probleme zu finden. Das Institut der Beiladung findet dann seine Grundlage in Art. 103 Abs. 1 GG, wenn in einem Prozeß zumindest auch über Rechte des nicht bereits formell am Verfahren beteiligten Dritten entschieden werden soll. Trifft die Gestaltungswirkung eines Anfechtungsurteils den nicht beteiligten Dritten in seinem Recht, gebietet außerdem Art. 3 Abs. 1 GG seine Beteiligung. Die Rechtsstellung des Beigeladenen wird durch Art. 103 Abs. 1 GG und ggf. die Freiheitsgrundrechte determiniert. Die Auslegung der einfachgesetzlichen Regelung der Beiladung unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben führt zu folgenden, stichwortartig aufgeführten Einzelergebnissen: Dritter i. S. d. § 65 VwGO sind nicht Behörden eines bereits selbst oder durch eine seiner Untergliederungen am Prozeß beteiligten Rechtsträgers. Ein rechtliches Interesse setzt voraus, daß das Unterliegen einer Partei die Rechtsstellung des Dritten nur faktisch beeinträchtigt. Davon sind auch privatrechtliche Interessen erfaßt. Die einfache Beiladung ist verfassungsrechtlich nicht geboten. Die notwendige Beiladung setzt voraus, daß ein eigenes Recht des Dritten Teil des Streitgegenstandes ist. Die Notwendigkeit ergibt sich bei Anfechtungsklagen aus der Gestaltungswirkung des möglichen Urteils auf das Recht des Dritten. Bei Leistungs- und Feststellungsklagen ist die Beiladung notwendig im Fall des Dritten, »den es angeht«, um zu vermeiden, daß dieser Dritte mit widersprüchlichen Verhaltensanforderungen belastet wird. Im Normenkontrollverfahren ist die Beiladung i. d. R. unzulässig. Die Rechtsstellung des notwendig Beigeladenen ist weitgehend der der Parteien angeglichen bzw. anzugleichen. Dabei verstoßen die Regelungen über die Klagerücknahme und die Rücknahme von Rechtsmitteln gegen Verfassungsrecht, denn sie lassen keine Mitwirkung des notwendig Beigeladenen zu.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Beiladung im Verwaltungsprozeß.

Die Beiladung im Verwaltungsprozeß. von Nottbusch,  Claudia
Obwohl die Beiladung im Verwaltungsprozeß tägliche Gerichtspraxis und Gegenstand zahlreicher juristischer Abhandlungen ist, bestehen Uneinigkeit und Unklarheit in zahlreichen Einzelfragen. Es ist Aufgabe dieser Arbeit, die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Beiladung als Drittbeteiligungsform und die der Rechtsstellung des Beigeladenen herauszuarbeiten und davon ausgehend die Lösung der einfachgesetzlichen Probleme zu finden. Das Institut der Beiladung findet dann seine Grundlage in Art. 103 Abs. 1 GG, wenn in einem Prozeß zumindest auch über Rechte des nicht bereits formell am Verfahren beteiligten Dritten entschieden werden soll. Trifft die Gestaltungswirkung eines Anfechtungsurteils den nicht beteiligten Dritten in seinem Recht, gebietet außerdem Art. 3 Abs. 1 GG seine Beteiligung. Die Rechtsstellung des Beigeladenen wird durch Art. 103 Abs. 1 GG und ggf. die Freiheitsgrundrechte determiniert. Die Auslegung der einfachgesetzlichen Regelung der Beiladung unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben führt zu folgenden, stichwortartig aufgeführten Einzelergebnissen: Dritter i. S. d. § 65 VwGO sind nicht Behörden eines bereits selbst oder durch eine seiner Untergliederungen am Prozeß beteiligten Rechtsträgers. Ein rechtliches Interesse setzt voraus, daß das Unterliegen einer Partei die Rechtsstellung des Dritten nur faktisch beeinträchtigt. Davon sind auch privatrechtliche Interessen erfaßt. Die einfache Beiladung ist verfassungsrechtlich nicht geboten. Die notwendige Beiladung setzt voraus, daß ein eigenes Recht des Dritten Teil des Streitgegenstandes ist. Die Notwendigkeit ergibt sich bei Anfechtungsklagen aus der Gestaltungswirkung des möglichen Urteils auf das Recht des Dritten. Bei Leistungs- und Feststellungsklagen ist die Beiladung notwendig im Fall des Dritten, »den es angeht«, um zu vermeiden, daß dieser Dritte mit widersprüchlichen Verhaltensanforderungen belastet wird. Im Normenkontrollverfahren ist die Beiladung i. d. R. unzulässig. Die Rechtsstellung des notwendig Beigeladenen ist weitgehend der der Parteien angeglichen bzw. anzugleichen. Dabei verstoßen die Regelungen über die Klagerücknahme und die Rücknahme von Rechtsmitteln gegen Verfassungsrecht, denn sie lassen keine Mitwirkung des notwendig Beigeladenen zu.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Verwaltungsprozessrecht

Verwaltungsprozessrecht von Schenke, Schenke,  Wolf-Rüdiger
Die Konzeption: Dieses Standardwerk zum Verwaltungsprozessrecht eignet sich durch seine didaktische Aufbereitung sowohl für Studierende zur Vorlesungsbegleitung und Vorbereitung auf verwaltungsrechtliche Klausuren in der Ersten Juristischen Prüfung, als auch im Referendariat als Nachschlagewerk bei verwaltungsprozessualen Fragen. Die Darstellung orientiert sich an den einzelnen Prüfungsstationen, die bei einer verwaltungsprozessualen Klausur zu absolvieren sind und vermittelt auf diese Weise klar und einprägsam, an welcher Stelle das jeweilige Problem zu erörtern ist, wodurch auch dessen systematische Zuordnung sichtbar wird. Es ist ein besonderes Anliegen, vertieft examensrelevante Fragen zu behandeln und stets die Verbindungen zwischen Verwaltungsprozessrecht und materiellem Verwaltungsrecht zu verdeutlichen. Der Veranschaulichung dienen den einzelnen Kapiteln vorangestellte Fälle, die jeweils am Ende eines Themenkomplexes einer Lösung zugeführt werden. Zahlreiche Schaubilder und Übersichten fördern darüber hinaus die Einprägsamkeit des Lernstoffs. Die Neuauflage: Die Neuauflage bringt das Lehrbuch auf den Stand von Januar 2023.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Verwaltungsprozessrecht

Verwaltungsprozessrecht von Schenke, Schenke,  Wolf-Rüdiger
Die Konzeption: Dieses Standardwerk zum Verwaltungsprozessrecht eignet sich durch seine didaktische Aufbereitung sowohl für Studierende zur Vorlesungsbegleitung und Vorbereitung auf verwaltungsrechtliche Klausuren in der Ersten Juristischen Prüfung, als auch im Referendariat als Nachschlagewerk bei verwaltungsprozessualen Fragen. Die Darstellung orientiert sich an den einzelnen Prüfungsstationen, die bei einer verwaltungsprozessualen Klausur zu absolvieren sind und vermittelt auf diese Weise klar und einprägsam, an welcher Stelle das jeweilige Problem zu erörtern ist, wodurch auch dessen systematische Zuordnung sichtbar wird. Es ist ein besonderes Anliegen, vertieft examensrelevante Fragen zu behandeln und stets die Verbindungen zwischen Verwaltungsprozessrecht und materiellem Verwaltungsrecht zu verdeutlichen. Der Veranschaulichung dienen den einzelnen Kapiteln vorangestellte Fälle, die jeweils am Ende eines Themenkomplexes einer Lösung zugeführt werden. Zahlreiche Schaubilder und Übersichten fördern darüber hinaus die Einprägsamkeit des Lernstoffs. Die Neuauflage: Die Neuauflage bringt das Lehrbuch auf den Stand von Januar 2023.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Klausurenkurs im Verwaltungsrecht

Klausurenkurs im Verwaltungsrecht von Peine,  Franz-Joseph, Siegel,  Thorsten
Dieser Klausurenkurs gibt anhand von 27 Falllösungen Studierenden Beispiele und konkrete Hilfestellungen, wie die Lösung eines Falls auf dem Niveau der Fortgeschrittenen-Übung und des Examens aussehen könnte. Er ist auf die Schwerpunkte-Lehrbücher von Peine/Siegel, Allgemeines Verwaltungsrecht, Erbguth/Mann/Schubert, Besonderes Verwaltungsrecht, Schenke, Polizei- und Ordnungsrecht sowie Schenke, Verwaltungsprozessrecht abgestimmt und bildet mit jenen eine gewinnbringende Einheit bei Vertiefungsfragen. Das Buch enthält neben ausführlichen Klausurlösungen ein einleitendes Repetitorium der Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts zum leichteren Einstieg in die folgenden Klausurbearbeitungen. Abgerundet wird die Darstellung durch einzelne Repetitorien zu wichtigen Themen des Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrechts, welche an die jeweiligen Klausuren mit den einschlägigen Themen angehängt sind. Der thematische Schwerpunkt der Klausuren liegt dabei stets auf den bundesweit einheitlich zum Pflichtfachstoff zählenden Rechtsgebieten Kommunal-, Polizei- und Baurecht.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Klausurenkurs im Verwaltungsrecht

Klausurenkurs im Verwaltungsrecht von Peine,  Franz-Joseph, Siegel,  Thorsten
Dieser Klausurenkurs gibt anhand von 27 Falllösungen Studierenden Beispiele und konkrete Hilfestellungen, wie die Lösung eines Falls auf dem Niveau der Fortgeschrittenen-Übung und des Examens aussehen könnte. Er ist auf die Schwerpunkte-Lehrbücher von Peine/Siegel, Allgemeines Verwaltungsrecht, Erbguth/Mann/Schubert, Besonderes Verwaltungsrecht, Schenke, Polizei- und Ordnungsrecht sowie Schenke, Verwaltungsprozessrecht abgestimmt und bildet mit jenen eine gewinnbringende Einheit bei Vertiefungsfragen. Das Buch enthält neben ausführlichen Klausurlösungen ein einleitendes Repetitorium der Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts zum leichteren Einstieg in die folgenden Klausurbearbeitungen. Abgerundet wird die Darstellung durch einzelne Repetitorien zu wichtigen Themen des Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrechts, welche an die jeweiligen Klausuren mit den einschlägigen Themen angehängt sind. Der thematische Schwerpunkt der Klausuren liegt dabei stets auf den bundesweit einheitlich zum Pflichtfachstoff zählenden Rechtsgebieten Kommunal-, Polizei- und Baurecht.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Klausurenkurs im Verwaltungsrecht

Klausurenkurs im Verwaltungsrecht von Peine,  Franz-Joseph, Siegel,  Thorsten
Dieser Klausurenkurs gibt anhand von 27 Falllösungen Studierenden Beispiele und konkrete Hilfestellungen, wie die Lösung eines Falls auf dem Niveau der Fortgeschrittenen-Übung und des Examens aussehen könnte. Er ist auf die Schwerpunkte-Lehrbücher von Peine/Siegel, Allgemeines Verwaltungsrecht, Erbguth/Mann/Schubert, Besonderes Verwaltungsrecht, Schenke, Polizei- und Ordnungsrecht sowie Schenke, Verwaltungsprozessrecht abgestimmt und bildet mit jenen eine gewinnbringende Einheit bei Vertiefungsfragen. Das Buch enthält neben ausführlichen Klausurlösungen ein einleitendes Repetitorium der Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts zum leichteren Einstieg in die folgenden Klausurbearbeitungen. Abgerundet wird die Darstellung durch einzelne Repetitorien zu wichtigen Themen des Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrechts, welche an die jeweiligen Klausuren mit den einschlägigen Themen angehängt sind. Der thematische Schwerpunkt der Klausuren liegt dabei stets auf den bundesweit einheitlich zum Pflichtfachstoff zählenden Rechtsgebieten Kommunal-, Polizei- und Baurecht.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Examens-Repetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht

Examens-Repetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht von Uerpmann-Wittzack, Uerpmann-Wittzack,  Robert
Das Repetitorium: Das Examens-Repetitorium zum Allgemeinen Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht dient der Wiederholung und Vertiefung verwaltungsrechtlicher Fragen zur Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung. Angelehnt an den typischen Klausuraufbau, der stets vom Verwaltungsprozessrecht ausgeht, werden Probleme und Fragestellungen des Allgemeinen Verwaltungsrechts entsprechend ihrer Stellung in der klausurmäßigen Prüfung erschlossen. Bezüge zum Besonderen Verwaltungsrecht, zum Verfassungs- und Europarecht sowie die Grundzüge des Staatshaftungsrechts und der Verwaltungsvollstreckung werden eingehend behandelt. Die Reihenkonzeption: Der Konzeption der Reihe Unirep Jura entsprechend werden lehrbuchartige Ausführungen und der Veranschaulichung dienende, auf das jeweilige Problem zugeschnittene Beispielsfälle miteinander verzahnt, Grundstrukturen in Schaubildern zusammengefasst. Die Fälle sind vielfach an einschlägige Entscheidungen angelehnt und verschaffen so den Lesern zugleich einen Überblick über die Entscheidungspraxis des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Drittbetroffene und Nebenparteien im schweizerischen Zivilprozess

Drittbetroffene und Nebenparteien im schweizerischen Zivilprozess von Bohnet,  François, Domej,  Tanja, Haas,  Ulrich, Haldy,  Jacques, Jeandin,  Nicolas, Mabillard,  Ramon, Markus,  Alexander R., Oberhammer,  Paul, Schenk,  Sebastian, Schwander,  Ivo, Staehelin,  Daniel, Sutter-Somm,  Thomas, Tappy,  Denis
Das Verhältnis der Hauptparteien zu wirkungsbetroffenen Dritten, mögliche Beteiligungsformen Drittbetroffener und im Allgemeinen die Wirkungen von Entscheiden sind seit jeher im Zivilprozessrecht breit und kontrovers diskutierte Themen. Als erste umfassende Abhandlung seit Inkrafttreten der ZPO nimmt sich die vorliegende Dissertation der Thematik an. Die Arbeit befasst sich schwerpunktmässig mit der einfachen und streitgenössischen Nebenintervention sowie der einfachen Streitverkündung. Zudem bilden eine mögliche zivilprozessuale Beiladung und eine gerichtliche Orientierungspflicht Gegenstand der Untersuchung. Eine ausführliche Darstellung konkreter Anwendungsfälle aus verschiedenen Rechtsgebieten dient der Veranschaulichung. Die Dissertation stellt aufgrund ihrer Praxisnähe und Systematik ein wichtiges Hilfsmittel für die Gerichts- und Anwaltspraxis sowie die Rechtswissenschaft dar.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Examens-Repetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht

Examens-Repetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht von Uerpmann-Wittzack, Uerpmann-Wittzack,  Robert
Das Repetitorium: Das Examens-Repetitorium zum Allgemeinen Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht dient der Wiederholung und Vertiefung verwaltungsrechtlicher Fragen zur Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung. Angelehnt an den typischen Klausuraufbau, der stets vom Verwaltungsprozessrecht ausgeht, werden Probleme und Fragestellungen des Allgemeinen Verwaltungsrechts entsprechend ihrer Stellung in der klausurmäßigen Prüfung erschlossen. Bezüge zum Besonderen Verwaltungsrecht, zum Verfassungs- und Europarecht sowie die Grundzüge des Staatshaftungsrechts und der Verwaltungsvollstreckung werden eingehend behandelt. Die Reihenkonzeption: Der Konzeption der Reihe Unirep Jura entsprechend werden lehrbuchartige Ausführungen und der Veranschaulichung dienende, auf das jeweilige Problem zugeschnittene Beispielsfälle miteinander verzahnt, Grundstrukturen in Schaubildern zusammengefasst. Die Fälle sind vielfach an einschlägige Entscheidungen angelehnt und verschaffen so den Lesern zugleich einen Überblick über die Entscheidungspraxis des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte.
Aktualisiert: 2023-04-13
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Klausurenkurs im Verwaltungsrecht

Klausurenkurs im Verwaltungsrecht von Peine,  Franz-Joseph, Siegel,  Thorsten
Dieser Klausurenkurs gibt anhand von 27 Falllösungen Studierenden Beispiele und konkrete Hilfestellungen, wie die Lösung eines Falls auf dem Niveau der Fortgeschrittenen-Übung und des Examens aussehen könnte. Er ist auf die Schwerpunkte-Lehrbücher von Peine/Siegel, Allgemeines Verwaltungsrecht, Erbguth/Mann/Schubert, Besonderes Verwaltungsrecht, Schenke, Polizei- und Ordnungsrecht sowie Schenke, Verwaltungsprozessrecht abgestimmt und bildet mit jenen eine gewinnbringende Einheit bei Vertiefungsfragen. Das Buch enthält neben ausführlichen Klausurlösungen ein einleitendes Repetitorium der Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts zum leichteren Einstieg in die folgenden Klausurbearbeitungen. Abgerundet wird die Darstellung durch einzelne Repetitorien zu wichtigen Themen des Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrechts, welche an die jeweiligen Klausuren mit den einschlägigen Themen angehängt sind. Der thematische Schwerpunkt der Klausuren liegt dabei stets auf den bundesweit einheitlich zum Pflichtfachstoff zählenden Rechtsgebieten Kommunal-, Polizei- und Baurecht.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Klausurenkurs im Verwaltungsrecht

Klausurenkurs im Verwaltungsrecht von Peine,  Franz-Joseph, Siegel,  Thorsten
Dieser Klausurenkurs gibt anhand von 27 Falllösungen Studierenden Beispiele und konkrete Hilfestellungen, wie die Lösung eines Falls auf dem Niveau der Fortgeschrittenen-Übung und des Examens aussehen könnte. Er ist auf die Schwerpunkte-Lehrbücher von Peine/Siegel, Allgemeines Verwaltungsrecht, Erbguth/Mann/Schubert, Besonderes Verwaltungsrecht, Schenke, Polizei- und Ordnungsrecht sowie Schenke, Verwaltungsprozessrecht abgestimmt und bildet mit jenen eine gewinnbringende Einheit bei Vertiefungsfragen. Das Buch enthält neben ausführlichen Klausurlösungen ein einleitendes Repetitorium der Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts zum leichteren Einstieg in die folgenden Klausurbearbeitungen. Abgerundet wird die Darstellung durch einzelne Repetitorien zu wichtigen Themen des Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrechts, welche an die jeweiligen Klausuren mit den einschlägigen Themen angehängt sind. Der thematische Schwerpunkt der Klausuren liegt dabei stets auf den bundesweit einheitlich zum Pflichtfachstoff zählenden Rechtsgebieten Kommunal-, Polizei- und Baurecht.“
Aktualisiert: 2021-04-12
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Verwaltungsprozessrecht

Verwaltungsprozessrecht von Schenke,  Wolf-Rüdiger
"Die Konzeption: Dieses Standardwerk zum Verwaltungsprozessrecht eignet sich durch seine didaktische Aufbereitung sowohl für Studierende zur Vorlesungsbegleitung und Vorbereitung auf verwaltungsrechtliche Klausuren in der Ersten Juristischen Prüfung, als auch im Referendariat als Nachschlagewerk bei verwaltungsprozessualen Fragen. Die Darstellung orientiert sich an den einzelnen Prüfungsstationen, die bei einer verwaltungsprozessualen Klausur zu absolvieren sind und vermittelt auf diese Weise klar und einprägsam, an welcher Stelle das jeweilige Problem zu erörtern ist, wodurch auch dessen systematische Zuordnung sichtbar wird. Es ist ein besonderes Anliegen, vertieft examensrelevante Fragen zu behandeln und stets die Verbindungen zwischen Verwaltungsprozessrecht und materiellem Verwaltungsrecht zu verdeutlichen. Der Veranschaulichung dienen den einzelnen Kapiteln vorangestellte Fälle, die jeweils am Ende eines Themenkomplexes einer Lösung zugeführt werden. Zahlreiche Schaubilder und Übersichten fördern darüber hinaus die Einprägsamkeit des Lernstoffs. Die Neuauflage: Die Neuauflage bringt das Lehrbuch auf den Stand von Januar 2021. "
Aktualisiert: 2023-02-27
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Verwaltungsprozessrecht

Verwaltungsprozessrecht von Schenke,  Wolf-Rüdiger
Die Konzeption: Dieses Standardwerk zum Verwaltungsprozessrecht eignet sich durch seine didaktische Aufbereitung sowohl für Studierende zur Vorlesungsbegleitung und Vorbereitung auf verwaltungsrechtliche Klausuren in der Ersten Juristischen Prüfung, als auch im Referendariat als Nachschlagewerk bei verwaltungsprozessualen Fragen. Die Darstellung orientiert sich an den einzelnen Prüfungsstationen, die bei einer verwaltungsprozessualen Klausur zu absolvieren sind und vermittelt auf diese Weise klar und einprägsam, an welcher Stelle das jeweilige Problem zu erörtern ist, wodurch auch dessen systematische Zuordnung sichtbar wird. Es ist ein besonderes Anliegen, vertieft examensrelevante Fragen zu behandeln und stets die Verbindungen zwischen Verwaltungsprozessrecht und materiellem Verwaltungsrecht zu verdeutlichen. Der Veranschaulichung dienen den einzelnen Kapiteln vorangestellte Fälle, die jeweils am Ende eines Themenkomplexes einer Lösung zugeführt werden. Zahlreiche Schaubilder und Übersichten fördern darüber hinaus die Einprägsamkeit des Lernstoffs. Die Neuauflage: Die Neuauflage bringt das Lehrbuch auf den Stand von Januar 2019.
Aktualisiert: 2023-02-27
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Die Beiladung im Kapitalanleger-Musterverfahren

Die Beiladung im Kapitalanleger-Musterverfahren von Zorn,  Andrea
Erstmals am 1.11.2005 trat mit dem Gesetz über die Einführung von Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz „KapMuG“) ein Gesetz in Kraft, das die Bündelung von Schadensersatzforderungen einer Vielzahl von Klägern in einem Verfahren ermöglicht. Der Gesetzgeber hat mit Einführung dieses Gesetzes Neuland betreten und zumindest für den Bereich des Kapitalmarktrechts eine verfahrensrechtliche Lücke in Bezug auf die kollektive Geltendmachung von Ansprüchen geschlossen. Mit der Einführung des Kapitalanleger-Musterverfahrens wurde eine für alle Beteiligten bindende Entscheidung im Rahmen des Musterentscheids ermöglicht. Alle Beteiligten des Kapitalanleger-Musterverfahrens, die ihre Ansprüche vor dem Musterverfahren bereits im Klageweg geltend gemacht haben und nicht zum Musterkläger bestimmt worden sind, sind Beigeladene, die in ihrer gesetzlichen Ausgestaltung dem Wortlaut der Nebenintervention der ZPO nachempfunden wurden. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz die Bündelung rechtlicher Interessen über die Grenzen der Verfahrensparteien geschaffen. Dennoch hat er eine Sammelklage nach amerikanischem Vorbild trotz aller Befürchtungen der Rechtsanwender nicht in das deutsche Zivilprozessrecht eingeführt. Die Stellung der Beigeladenen im Kapitalanleger-Musterverfahren soll im Rahmen dieser Arbeit thematisiert werden. Dazu werden nicht nur die Stellung der Beigeladenen im Kapitalanleger-Musterverfahren und die mit ihrer Position einhergehenden Rechte beleuchtet, sondern vor allem wird ein besonderes Augenmerk auf den Vergleich der Beiladung nach dem KapMuG mit der Nebenintervention nach der ZPO gelegt. Die Arbeit knüpft damit an das stetige Reformstreben des Gesetzesgebers in Bezug an und soll dazu beitragen, einen Fortschritt im Verfahrensrecht zu erreichen. Aufgrund der Bestrebung der Europäischen Kommission, eine europäische Verbandsklage einzuführen, greift die in dieser Arbeit vorgeschlagene Öffnung des Anwendungsbereichs sowie die Eingliederung des KapMuG in die ZPO die aktuellen Reformbestrebungen auf.
Aktualisiert: 2023-04-06
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