Großkommentar zum ABGB – Klang Kommentar

Großkommentar zum ABGB – Klang Kommentar von Fenyves,  Attila, Kerschner,  Ferdinand, Vonkilch,  Andreas
Seit 2000 wird der Kommentar von den Zivilrechtsprofessoren Attila Fenyves, Ferdinand Kerschner und Andreas Vonkilch in dritter Auflage im Verlag Österreich herausgegeben. Der Großkommentar ist auf insgesamt 30 Bände ausgelegt. Auf über 1200 Seiten haben die AutorInnen Baumgartner, Kerschner, Kietaibl, Ladler, W. Mayr und U. Torggler die Bestimmungen zum Bevollmächtigungsvertrag (Baumgartner/U. Torggler), zur Geschäftsführung ohne Auftrag - GoA - (Kietaibl/Ladler) und zur Verwendung einer Sache zum Nutzen anderer (Kerschner bzw Kerschner/Mayr) analysiert. Die dazugehörige Rechtsprechung, Literatur werden umfassend dargestellt, eigene Ideen sind eingearbeitet. Intensiv betrachtet werden sowohl die Grundlagen der Bevollmächtigung als auch formale Erfordernisse sowie Rechte und Pflichten von Gewalthaber und -geber. Die Kommentierungen zum Institut der GoA mit all seinen Folgen und die Verwendung von Sachen zum Nutzen anderer runden diesen Band ab. Damit ist der Band das perfekte Hilfsmittel für sämtliche Fragen zu diesen Bereichen. Der "Klang" ist von jeher vom Anspruch geprägt, eine Kommentierung auf hohem wissenschaftlichem Niveau zu bieten, die sich nicht mit der Wiedergabe der Judikatur und Literatur begnügt, sondern auch kritisch eigene Positionen vertritt und über den "Tellerrand" hinausblickt. Ihre Abo-Vorteile: Der Kommentar ist im Abonnement zum Vorzugspreis um 15% ermäßigt erhältlich. So bekommen Sie neue Bände sofort bei Erscheinen automatisch geliefert. Bei Neueinstieg in ein Abo haben Sie die Möglichkeit, die bereits erschienenen Bände ebenfalls zum Vorzugspreis zu beziehen!
Aktualisiert: 2023-07-02
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Großkommentar zum ABGB – Klang Kommentar

Großkommentar zum ABGB – Klang Kommentar von Fenyves,  Attila, Kerschner,  Ferdinand, Vonkilch,  Andreas
Seit 2000 wird der Kommentar von den Zivilrechtsprofessoren Attila Fenyves, Ferdinand Kerschner und Andreas Vonkilch in dritter Auflage im Verlag Österreich herausgegeben. Der Großkommentar ist auf insgesamt 30 Bände ausgelegt. Auf über 1200 Seiten haben die AutorInnen Baumgartner, Kerschner, Kietaibl, Ladler, W. Mayr und U. Torggler die Bestimmungen zum Bevollmächtigungsvertrag (Baumgartner/U. Torggler), zur Geschäftsführung ohne Auftrag - GoA - (Kietaibl/Ladler) und zur Verwendung einer Sache zum Nutzen anderer (Kerschner bzw Kerschner/Mayr) analysiert. Die dazugehörige Rechtsprechung, Literatur werden umfassend dargestellt, eigene Ideen sind eingearbeitet. Intensiv betrachtet werden sowohl die Grundlagen der Bevollmächtigung als auch formale Erfordernisse sowie Rechte und Pflichten von Gewalthaber und -geber. Die Kommentierungen zum Institut der GoA mit all seinen Folgen und die Verwendung von Sachen zum Nutzen anderer runden diesen Band ab. Damit ist der Band das perfekte Hilfsmittel für sämtliche Fragen zu diesen Bereichen. Der "Klang" ist von jeher vom Anspruch geprägt, eine Kommentierung auf hohem wissenschaftlichem Niveau zu bieten, die sich nicht mit der Wiedergabe der Judikatur und Literatur begnügt, sondern auch kritisch eigene Positionen vertritt und über den "Tellerrand" hinausblickt. Ihre Abo-Vorteile: Der Kommentar ist im Abonnement zum Vorzugspreis um 15% ermäßigt erhältlich. So bekommen Sie neue Bände sofort bei Erscheinen automatisch geliefert. Bei Neueinstieg in ein Abo haben Sie die Möglichkeit, die bereits erschienenen Bände ebenfalls zum Vorzugspreis zu beziehen!
Aktualisiert: 2023-07-02
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Großkommentar zum ABGB – Klang Kommentar

Großkommentar zum ABGB – Klang Kommentar von Fenyves,  Attila, Kerschner,  Ferdinand, Vonkilch,  Andreas
Seit 2000 wird der Kommentar von den Zivilrechtsprofessoren Attila Fenyves, Ferdinand Kerschner und Andreas Vonkilch in dritter Auflage im Verlag Österreich herausgegeben. Der Großkommentar ist auf insgesamt 30 Bände ausgelegt. Auf über 1200 Seiten haben die AutorInnen Baumgartner, Kerschner, Kietaibl, Ladler, W. Mayr und U. Torggler die Bestimmungen zum Bevollmächtigungsvertrag (Baumgartner/U. Torggler), zur Geschäftsführung ohne Auftrag - GoA - (Kietaibl/Ladler) und zur Verwendung einer Sache zum Nutzen anderer (Kerschner bzw Kerschner/Mayr) analysiert. Die dazugehörige Rechtsprechung, Literatur werden umfassend dargestellt, eigene Ideen sind eingearbeitet. Intensiv betrachtet werden sowohl die Grundlagen der Bevollmächtigung als auch formale Erfordernisse sowie Rechte und Pflichten von Gewalthaber und -geber. Die Kommentierungen zum Institut der GoA mit all seinen Folgen und die Verwendung von Sachen zum Nutzen anderer runden diesen Band ab. Damit ist der Band das perfekte Hilfsmittel für sämtliche Fragen zu diesen Bereichen. Der "Klang" ist von jeher vom Anspruch geprägt, eine Kommentierung auf hohem wissenschaftlichem Niveau zu bieten, die sich nicht mit der Wiedergabe der Judikatur und Literatur begnügt, sondern auch kritisch eigene Positionen vertritt und über den "Tellerrand" hinausblickt. Ihre Abo-Vorteile: Der Kommentar ist im Abonnement zum Vorzugspreis um 15% ermäßigt erhältlich. So bekommen Sie neue Bände sofort bei Erscheinen automatisch geliefert. Bei Neueinstieg in ein Abo haben Sie die Möglichkeit, die bereits erschienenen Bände ebenfalls zum Vorzugspreis zu beziehen!
Aktualisiert: 2023-07-02
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Großkommentar zum ABGB – Klang Kommentar

Großkommentar zum ABGB – Klang Kommentar von Fenyves,  Attila, Kerschner,  Ferdinand, Vonkilch,  Andreas
Das Paket beinhaltet folgende Bände des Großkommentars: §§ 1-43 ABGB, Methodenlehre und Personenrecht §§ 44-136 ABGB, EheG, EPG, Ehe- und Partnerschaftsrecht §§ 137-267 ABGB, Kindschaftsrecht §§ 239-284 ABGB, Erwachsenenschutz §§ 285-352 ABGB, Sachenrecht §§ 353-379 ABGB, Sachenrecht §§ 380-446 ABGB, Eigentum §§ 447-530 ABGB, Pfandrecht §§ 531-551 ABGB, Erbrecht §§ 552-646 ABGB, Erbrecht §§ 647-755 ABGB, Erbrecht §§ 756-796 ABGB, Erbrecht §§ 797-824 ABGB, Erbrecht §§ 888-896 ABGB, Gemeinschaft von Gläubigern und Schuldnern §§ 897-916 ABGB, Vertragsrecht §§ 905-907b ABGB, Ergänzungsband §§ 938-1001 ABGB, Schenkung, Verwahrung, Leihe und Darlehen §§ 1002-1044 ABGB, Bevollmächtigung und andere Arten der Geschäftsführung §§ 1045-1089 ABGB, Kauf und Tausch §§ 1151-1164a ABGB, Dienstvertrag §§ 1165-1174 ABGB, Werkvertrag, Verlagsvertrag §§ 1175-1216e ABGB, GesbR §§ 1267-1292 ABGB, Glücksverträge §§ 1342-1374 ABGB, Bürgschaft, Pfandrecht §§ 1375-1410 ABGB, Anweisung, Vergleich und Zession §§ 1411-1430 ABGB, Aufhebung der Rechte §§ 1431-1437 ABGB, Bereicherungsrecht §§ 1451-1502 ABGB, Ersitzung, Verjährung Verbraucherkreditgesetz
Aktualisiert: 2023-07-02
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Steuersubjekte des ErbStG.

Steuersubjekte des ErbStG. von Herrmann,  Nicole
Das ErbStG legt die Steuersubjekte nicht ausdrücklich fest. Für die Personengesellschaften schwankte die Rechtsprechung zwischen diesen selbst und ihren Gesellschaftern. Dabei kommt der zivilrechtlichen Rechts- und Vermögensträgerschaft sowie dem Verhältnis von Zivilrecht und ErbStG besondere Bedeutung zu. Diese Aspekte greift die Arbeit auf und entwickelt einen steuerrechtsautonomen Ansatz, wonach die Personengesellschaften transparent und ihre Gesellschafter Steuersubjekte des ErbStG sind.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Steuersubjekte des ErbStG.

Steuersubjekte des ErbStG. von Herrmann,  Nicole
Das ErbStG legt die Steuersubjekte nicht ausdrücklich fest. Für die Personengesellschaften schwankte die Rechtsprechung zwischen diesen selbst und ihren Gesellschaftern. Dabei kommt der zivilrechtlichen Rechts- und Vermögensträgerschaft sowie dem Verhältnis von Zivilrecht und ErbStG besondere Bedeutung zu. Diese Aspekte greift die Arbeit auf und entwickelt einen steuerrechtsautonomen Ansatz, wonach die Personengesellschaften transparent und ihre Gesellschafter Steuersubjekte des ErbStG sind.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Steuersubjekte des ErbStG.

Steuersubjekte des ErbStG. von Herrmann,  Nicole
Das ErbStG legt die Steuersubjekte nicht ausdrücklich fest. Für die Personengesellschaften schwankte die Rechtsprechung zwischen diesen selbst und ihren Gesellschaftern. Dabei kommt der zivilrechtlichen Rechts- und Vermögensträgerschaft sowie dem Verhältnis von Zivilrecht und ErbStG besondere Bedeutung zu. Diese Aspekte greift die Arbeit auf und entwickelt einen steuerrechtsautonomen Ansatz, wonach die Personengesellschaften transparent und ihre Gesellschafter Steuersubjekte des ErbStG sind.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Steuersubjekte des ErbStG.

Steuersubjekte des ErbStG. von Herrmann,  Nicole
Das ErbStG legt die Steuersubjekte nicht ausdrücklich fest. Für die Personengesellschaften schwankte die Rechtsprechung zwischen diesen selbst und ihren Gesellschaftern. Dabei kommt der zivilrechtlichen Rechts- und Vermögensträgerschaft sowie dem Verhältnis von Zivilrecht und ErbStG besondere Bedeutung zu. Diese Aspekte greift die Arbeit auf und entwickelt einen steuerrechtsautonomen Ansatz, wonach die Personengesellschaften transparent und ihre Gesellschafter Steuersubjekte des ErbStG sind.
Aktualisiert: 2023-06-17
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Steuersubjekte des ErbStG.

Steuersubjekte des ErbStG. von Herrmann,  Nicole
Das ErbStG legt die Steuersubjekte nicht ausdrücklich fest. Für die Personengesellschaften schwankte die Rechtsprechung zwischen diesen selbst und ihren Gesellschaftern. Dabei kommt der zivilrechtlichen Rechts- und Vermögensträgerschaft sowie dem Verhältnis von Zivilrecht und ErbStG besondere Bedeutung zu. Diese Aspekte greift die Arbeit auf und entwickelt einen steuerrechtsautonomen Ansatz, wonach die Personengesellschaften transparent und ihre Gesellschafter Steuersubjekte des ErbStG sind.
Aktualisiert: 2023-06-17
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Steuersubjekte des ErbStG.

Steuersubjekte des ErbStG. von Herrmann,  Nicole
Das ErbStG legt die Steuersubjekte nicht ausdrücklich fest. Für die Personengesellschaften schwankte die Rechtsprechung zwischen diesen selbst und ihren Gesellschaftern. Dabei kommt der zivilrechtlichen Rechts- und Vermögensträgerschaft sowie dem Verhältnis von Zivilrecht und ErbStG besondere Bedeutung zu. Diese Aspekte greift die Arbeit auf und entwickelt einen steuerrechtsautonomen Ansatz, wonach die Personengesellschaften transparent und ihre Gesellschafter Steuersubjekte des ErbStG sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Bereicherungsausgleich im Überweisungsverkehr

Der Bereicherungsausgleich im Überweisungsverkehr von Seiler,  Oliver
Auf die Frage nach der Rückabwicklung fehlgeschlagener Überweisungen geben die Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute bis heute nur eine unvollständige Antwort. Es ist vor allem Aufgabe des Bereicherungsrechts geblieben, Korrekturmaßstäbe bereitzustellen. Die Anwendung der §§ 812ff. BGB auf die vielfältigen Fehlertatbestände im Überweisungsverkehr hat sich allerdings als schwierig erwiesen, zumal das Bereicherungsrecht bekanntlich nicht auf Mehrpersonenverhältnisse zugeschnitten ist. Der Verfasser entwickelt Vorgaben, die dem Verlangen der Bankpraxis nach Rechtssicherheit und -klarheit Rechnung tragen. Dabei arbeitet er heraus, wie sachgerechte Lösungen auch ohne Rückgriff auf die vermeintlich unumgängliche Interessenabwägung im Einzelfall und damit weitgehend einheitlich zu gewinnen sind. Überdies setzt Oliver Seiler die Rückabwicklung nach Bereicherungsrecht mit dem neuerdings verstärkt diskutierten Zurückweisungsrecht des Gutschriftempfängers sowie mit der Stornierungsbefugnis der Kreditinstitute in Beziehung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die causa condictionis.

Die causa condictionis. von Hähnchen,  Susanne
Die Autorin behandelt die in der Romanistik seit ca. zwei Jahrhunderten kontrovers diskutierte Frage, ob der Kondiktionenklage (condictio) - welche eine breite Anwendung im römischen Recht hatte und über weitere Entwicklungen zum heutigen Bereicherungsrecht führte - ein einheitlicher, dogmatischer Gedanke zugrunde lag. Hierzu wird die historische Entwicklung der Klage dargestellt, unter besonderer Beachtung der Mindermeinung, welche in der actio certae creditae pecuniae eine von der condictio verschiedene Klage annahm. Im Ergebnis kann jedoch festgestellt werden, daß es sich jedenfalls in klassischer Zeit um eine einheitliche Klage handelte. Danach werden die Quellen auf ihre Aussagekraft hinsichtlich eines einheitlichen Prinzips geprüft und mit den verschiedenen Auffassungen dazu in Zusammenhang gebracht. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die zusammen überwiegend vertretenen Meinungen gerichtet, die Grundlage der condictio sei die Grundlosigkeit des Habens (Fehlen einer causa retinendi) bzw. die Billigkeit (aequitas) gewesen. Es erweist sich, daß alle Erklärungsversuche entweder einzelne Anwendungen der condictio nicht umfassen oder einen sehr geringen Aussagewert haben. Eine genauere Behandlung erfährt außerdem die in der Literatur meist als Anomalie bezeichnete Anwendung der Klage auf den Diebstahlsfall, die condictio ex causa furtiva. Indem die Folgen der lange anhaltenden Interpolationsvermutungen gegen die condictio incerti und insbesondere die condictio possessionis in diesem Zusammenhang dargestellt werden, kann die »Normalität« der condictio ex causa furtiva dargelegt werden. Wenn alle Anwendungen der condictio auf Darlehen, Stipulation, Litteralvertrag sowie die sog. Bereicherungsfälle, die condictio ex causa furtiva eingeschlossen, berücksichtigt werden, so erweisen sich die vertretenen Theorien als unzureichende Erklärungen. Eine wirkliche Erklärung des Anwendungsbereiches der condictio kann nur ihre historische Entwicklung liefern.
Aktualisiert: 2023-06-15
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