Landesbesoldungsrecht Nordrhein-Westfalen

Landesbesoldungsrecht Nordrhein-Westfalen von Kolbe,  Udo, Pilz,  Eberhard, Schubert,  Günter, Wirth,  Heinz Joachim
Der im Jahr 1958 begründete Kommentar vereint alle besoldungsrechtlichen Vorschriften und ermöglicht dem Nutzer einen schnellen Zugriff für die Praxis. Ergänzt durch ausführliche Erläuterungen und Beispiele enthält er alle Vorschriften, Bestimmungen und Gesetze zum Besoldungsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen und hilft, Unklarheiten schnell zu klären. Im Rahmen der sog. Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der Länder- und Kommunalbeamten auf die Länder übertragen worden. Das bisherige Bundesrecht gilt so lange fort, bis es durch Landesrecht ersetzt wird. Somit gilt in Nordrhein-Westfalen ergänzend zum Landesbesoldungsrecht das bisherige Bundesrecht zunächst weiter. Dieser komplizierten Rechtslage trägt der Kommentar Rechnung. Durch regelmäßige Ergänzungslieferungen wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Landesbesoldungsrecht Nordrhein-Westfalen

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Der im Jahr 1958 begründete Kommentar vereint alle besoldungsrechtlichen Vorschriften und ermöglicht dem Nutzer einen schnellen Zugriff für die Praxis. Ergänzt durch ausführliche Erläuterungen und Beispiele enthält er alle Vorschriften, Bestimmungen und Gesetze zum Besoldungsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen und hilft, Unklarheiten schnell zu klären. Im Rahmen der sog. Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der Länder- und Kommunalbeamten auf die Länder übertragen worden. Das bisherige Bundesrecht gilt so lange fort, bis es durch Landesrecht ersetzt wird. Somit gilt in Nordrhein-Westfalen ergänzend zum Landesbesoldungsrecht das bisherige Bundesrecht zunächst weiter. Dieser komplizierten Rechtslage trägt der Kommentar Rechnung. Durch regelmäßige Ergänzungslieferungen wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.
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Landesbesoldungsrecht Nordrhein-Westfalen

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Der im Jahr 1958 begründete Kommentar vereint alle besoldungsrechtlichen Vorschriften und ermöglicht dem Nutzer einen schnellen Zugriff für die Praxis. Ergänzt durch ausführliche Erläuterungen und Beispiele enthält er alle Vorschriften, Bestimmungen und Gesetze zum Besoldungsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen und hilft, Unklarheiten schnell zu klären. Im Rahmen der sog. Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der Länder- und Kommunalbeamten auf die Länder übertragen worden. Das bisherige Bundesrecht gilt so lange fort, bis es durch Landesrecht ersetzt wird. Somit gilt in Nordrhein-Westfalen ergänzend zum Landesbesoldungsrecht das bisherige Bundesrecht zunächst weiter. Dieser komplizierten Rechtslage trägt der Kommentar Rechnung. Durch regelmäßige Ergänzungslieferungen wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.
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Landesbesoldungsrecht Nordrhein-Westfalen – Digital

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Landesbesoldungsrecht Nordrhein-Westfalen – Digital

Landesbesoldungsrecht Nordrhein-Westfalen – Digital von Kolbe,  Udo, Pilz,  Eberhard, Schubert,  Günter, Wirth,  Heinz Joachim
Der im Jahr 1958 begründete Kommentar vereint alle besoldungsrechtlichen Vorschriften und ermöglicht dem Nutzer einen schnellen Zugriff für die Praxis. Ergänzt durch ausführliche Erläuterungen und Beispiele enthält er alle Vorschriften, Bestimmungen und Gesetze zum Besoldungsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen und hilft, Unklarheiten schnell zu klären. Im Rahmen der sog. Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der Länder- und Kommunalbeamten auf die Länder übertragen worden. Das bisherige Bundesrecht gilt so lange fort, bis es durch Landesrecht ersetzt wird. Somit gilt in Nordrhein-Westfalen ergänzend zum Landesbesoldungsrecht das bisherige Bundesrecht zunächst weiter. Dieser komplizierten Rechtslage trägt der Kommentar Rechnung. Durch regelmäßige Updates wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.
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Landesbesoldungsrecht Nordrhein-Westfalen – Digital

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Der im Jahr 1958 begründete Kommentar vereint alle besoldungsrechtlichen Vorschriften und ermöglicht dem Nutzer einen schnellen Zugriff für die Praxis. Ergänzt durch ausführliche Erläuterungen und Beispiele enthält er alle Vorschriften, Bestimmungen und Gesetze zum Besoldungsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen und hilft, Unklarheiten schnell zu klären. Im Rahmen der sog. Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der Länder- und Kommunalbeamten auf die Länder übertragen worden. Das bisherige Bundesrecht gilt so lange fort, bis es durch Landesrecht ersetzt wird. Somit gilt in Nordrhein-Westfalen ergänzend zum Landesbesoldungsrecht das bisherige Bundesrecht zunächst weiter. Dieser komplizierten Rechtslage trägt der Kommentar Rechnung. Durch regelmäßige Updates wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.
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Landesbesoldungsrecht Nordrhein-Westfalen – Print + Digital

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Der im Jahr 1958 begründete Kommentar vereint alle besoldungsrechtlichen Vorschriften und ermöglicht dem Nutzer einen schnellen Zugriff für die Praxis. Ergänzt durch ausführliche Erläuterungen und Beispiele enthält er alle Vorschriften, Bestimmungen und Gesetze zum Besoldungsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen und hilft, Unklarheiten schnell zu klären. Im Rahmen der sog. Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der Länder- und Kommunalbeamten auf die Länder übertragen worden. Das bisherige Bundesrecht gilt so lange fort, bis es durch Landesrecht ersetzt wird. Somit gilt in Nordrhein-Westfalen ergänzend zum Landesbesoldungsrecht das bisherige Bundesrecht zunächst weiter. Dieser komplizierten Rechtslage trägt der Kommentar Rechnung. Durch regelmäßige Ergänzungslieferungen bzw. Updates wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.
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Landesbesoldungsrecht Nordrhein-Westfalen – Print + Digital

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Der im Jahr 1958 begründete Kommentar vereint alle besoldungsrechtlichen Vorschriften und ermöglicht dem Nutzer einen schnellen Zugriff für die Praxis. Ergänzt durch ausführliche Erläuterungen und Beispiele enthält er alle Vorschriften, Bestimmungen und Gesetze zum Besoldungsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen und hilft, Unklarheiten schnell zu klären. Im Rahmen der sog. Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der Länder- und Kommunalbeamten auf die Länder übertragen worden. Das bisherige Bundesrecht gilt so lange fort, bis es durch Landesrecht ersetzt wird. Somit gilt in Nordrhein-Westfalen ergänzend zum Landesbesoldungsrecht das bisherige Bundesrecht zunächst weiter. Dieser komplizierten Rechtslage trägt der Kommentar Rechnung. Durch regelmäßige Ergänzungslieferungen bzw. Updates wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.
Aktualisiert: 2023-06-05
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Der im Jahr 1958 begründete Kommentar vereint alle besoldungsrechtlichen Vorschriften und ermöglicht dem Nutzer einen schnellen Zugriff für die Praxis. Ergänzt durch ausführliche Erläuterungen und Beispiele enthält er alle Vorschriften, Bestimmungen und Gesetze zum Besoldungsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen und hilft, Unklarheiten schnell zu klären. Im Rahmen der sog. Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der Länder- und Kommunalbeamten auf die Länder übertragen worden. Das bisherige Bundesrecht gilt so lange fort, bis es durch Landesrecht ersetzt wird. Somit gilt in Nordrhein-Westfalen ergänzend zum Landesbesoldungsrecht das bisherige Bundesrecht zunächst weiter. Dieser komplizierten Rechtslage trägt der Kommentar Rechnung. Durch regelmäßige Updates wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.
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