Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA II: Grundlagenermittlung / Analyse-Phase.

Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA II: Grundlagenermittlung / Analyse-Phase.
Der entscheidende Unterschied zwischen der Planung eines Neubaus, für den zwischen den funktionalen und gestalterischen Vorstellungen des Auftraggebers und des Entwurfsverfassers sowie den entsprechenden rechtlichen und technischen Anforderungen ein Konsens zu finden ist, und der Planung im Bestand ist, dass das Bestandsgebäude (ggf. ein Baudenkmal) selbst hinzukommt und ggf. zu den vorgenannten Aspekten im Widerspruch steht. Dies trifft auf brandschutztechnische Belange genauso zu, wie für die Objektplanung und andere Fachplanungen. Eine intensive analytische Beschäftigung mit dem Bestand, bautechnisch und baurechtlich, ist als Grundlage für sämtliche Überlegungen und Planungen frühzeitig erforderlich. Bereits davor ist zu ermitteln, was der Anlass für eine angefragte (Brandschutz-) Planung ist. Im Gegensatz zu Neubauvorhaben, bei denen der Anlass in der Regel immer die erstmalige Errichtung einer baulichen Anlage ist, kann eine Planung im Bestand viele Anlässe und Gründe haben. Demzufolge komplex kann sich die Ausgangslage darstellen. Dieses Merkblatt stellt daher die wichtigsten Parameter der Grundlagenermittlung für eine Brandschutzplanung im Bestand und bei Baudenkmalen zusammen, betrachtet unterschiedliche Ausgangssituationen sowie die jeweils davon ausgehende erforderliche brandschutztechnische Planungsleistung und benennt die wichtigsten Aspekte der archivalischen Bestandsanalyse sowie der Bestandserfassung und -beurteilung. Des Weiteren wird die besondere Planungsleistung der brandschutztechnischen Gefahrenanalyse betrachtet.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA II: Grundlagenermittlung / Analyse-Phase.

Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA II: Grundlagenermittlung / Analyse-Phase.
Der entscheidende Unterschied zwischen der Planung eines Neubaus, für den zwischen den funktionalen und gestalterischen Vorstellungen des Auftraggebers und des Entwurfsverfassers sowie den entsprechenden rechtlichen und technischen Anforderungen ein Konsens zu finden ist, und der Planung im Bestand ist, dass das Bestandsgebäude (ggf. ein Baudenkmal) selbst hinzukommt und ggf. zu den vorgenannten Aspekten im Widerspruch steht. Dies trifft auf brandschutztechnische Belange genauso zu, wie für die Objektplanung und andere Fachplanungen. Eine intensive analytische Beschäftigung mit dem Bestand, bautechnisch und baurechtlich, ist als Grundlage für sämtliche Überlegungen und Planungen frühzeitig erforderlich. Bereits davor ist zu ermitteln, was der Anlass für eine angefragte (Brandschutz-) Planung ist. Im Gegensatz zu Neubauvorhaben, bei denen der Anlass in der Regel immer die erstmalige Errichtung einer baulichen Anlage ist, kann eine Planung im Bestand viele Anlässe und Gründe haben. Demzufolge komplex kann sich die Ausgangslage darstellen. Dieses Merkblatt stellt daher die wichtigsten Parameter der Grundlagenermittlung für eine Brandschutzplanung im Bestand und bei Baudenkmalen zusammen, betrachtet unterschiedliche Ausgangssituationen sowie die jeweils davon ausgehende erforderliche brandschutztechnische Planungsleistung und benennt die wichtigsten Aspekte der archivalischen Bestandsanalyse sowie der Bestandserfassung und -beurteilung. Des Weiteren wird die besondere Planungsleistung der brandschutztechnischen Gefahrenanalyse betrachtet.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA III: Brandschutzplanung.

Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA III: Brandschutzplanung.
Auf der Grundlage der WTA-Merkblätter 11-1 und 11-2 gibt das Merkblatt anhand der brandschutztechnischen Planungsphasen entsprechende Hinweise für eine angemessene Vorgehensweise im Rahmen einer Brandschutzplanung für bestehende Gebäude bzw. Baudenkmale. Mit einer Brandschutzplanung, die eine Um- und Weiternutzung bestehender Gebäude ermöglicht, wird neben der Erhaltung von sog. grauer Energie insbesondere die Entstehung von Abfällen in der Bauwirtschaft vermieden und die aufzuwendende Menge an Primärenergie für Neubauten verringert. Der Bestandsverträglichkeit der Brandschutzplanung kommt somit eine besondere Rolle zu, weil damit eine Ressourcenschonung im Bausektor durch den substanzerhaltenden vorbeugenden Brandschutz zu erreichen ist und Bestandsbauteile umfassend erhalten werden können. Anhand der üblichen Leistungsphasen bei einer Brandschutzplanung werden dafür die bestandsspezifischen Erfordernisse beschrieben. Bei Baudenkmalen müssen während der Brandschutzplanung ausreichend die denkmalrechtlichen Belange berücksichtigt werden. Dahingehend gilt es, auf der Grundlage einer denkmalpflegerischen Zielstellung die notwendigerweise authentisch zu überliefernden Bestandteile einer baulichen Anlage so weit wie möglich ohne Zutaten zu erhalten. Bei Nutzungsänderungen sind zusätzliche Aspekte der Bewertung des entweder weiterhin gegebenen oder durchbrochenen Bestandsschutzes zu beachten.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA III: Brandschutzplanung.

Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA III: Brandschutzplanung.
Auf der Grundlage der WTA-Merkblätter 11-1 und 11-2 gibt das Merkblatt anhand der brandschutztechnischen Planungsphasen entsprechende Hinweise für eine angemessene Vorgehensweise im Rahmen einer Brandschutzplanung für bestehende Gebäude bzw. Baudenkmale. Mit einer Brandschutzplanung, die eine Um- und Weiternutzung bestehender Gebäude ermöglicht, wird neben der Erhaltung von sog. grauer Energie insbesondere die Entstehung von Abfällen in der Bauwirtschaft vermieden und die aufzuwendende Menge an Primärenergie für Neubauten verringert. Der Bestandsverträglichkeit der Brandschutzplanung kommt somit eine besondere Rolle zu, weil damit eine Ressourcenschonung im Bausektor durch den substanzerhaltenden vorbeugenden Brandschutz zu erreichen ist und Bestandsbauteile umfassend erhalten werden können. Anhand der üblichen Leistungsphasen bei einer Brandschutzplanung werden dafür die bestandsspezifischen Erfordernisse beschrieben. Bei Baudenkmalen müssen während der Brandschutzplanung ausreichend die denkmalrechtlichen Belange berücksichtigt werden. Dahingehend gilt es, auf der Grundlage einer denkmalpflegerischen Zielstellung die notwendigerweise authentisch zu überliefernden Bestandteile einer baulichen Anlage so weit wie möglich ohne Zutaten zu erhalten. Bei Nutzungsänderungen sind zusätzliche Aspekte der Bewertung des entweder weiterhin gegebenen oder durchbrochenen Bestandsschutzes zu beachten.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA II: Grundlagenermittlung / Analyse-Phase.

Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA II: Grundlagenermittlung / Analyse-Phase.
Der entscheidende Unterschied zwischen der Planung eines Neubaus, für den zwischen den funktionalen und gestalterischen Vorstellungen des Auftraggebers und des Entwurfsverfassers sowie den entsprechenden rechtlichen und technischen Anforderungen ein Konsens zu finden ist, und der Planung im Bestand ist, dass das Bestandsgebäude (ggf. ein Baudenkmal) selbst hinzukommt und ggf. zu den vorgenannten Aspekten im Widerspruch steht. Dies trifft auf brandschutztechnische Belange genauso zu, wie für die Objektplanung und andere Fachplanungen. Eine intensive analytische Beschäftigung mit dem Bestand, bautechnisch und baurechtlich, ist als Grundlage für sämtliche Überlegungen und Planungen frühzeitig erforderlich. Bereits davor ist zu ermitteln, was der Anlass für eine angefragte (Brandschutz-) Planung ist. Im Gegensatz zu Neubauvorhaben, bei denen der Anlass in der Regel immer die erstmalige Errichtung einer baulichen Anlage ist, kann eine Planung im Bestand viele Anlässe und Gründe haben. Demzufolge komplex kann sich die Ausgangslage darstellen. Dieses Merkblatt stellt daher die wichtigsten Parameter der Grundlagenermittlung für eine Brandschutzplanung im Bestand und bei Baudenkmalen zusammen, betrachtet unterschiedliche Ausgangssituationen sowie die jeweils davon ausgehende erforderliche brandschutztechnische Planungsleistung und benennt die wichtigsten Aspekte der archivalischen Bestandsanalyse sowie der Bestandserfassung und -beurteilung. Des Weiteren wird die besondere Planungsleistung der brandschutztechnischen Gefahrenanalyse betrachtet.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA II: Grundlagenermittlung / Analyse-Phase.

Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA II: Grundlagenermittlung / Analyse-Phase.
Der entscheidende Unterschied zwischen der Planung eines Neubaus, für den zwischen den funktionalen und gestalterischen Vorstellungen des Auftraggebers und des Entwurfsverfassers sowie den entsprechenden rechtlichen und technischen Anforderungen ein Konsens zu finden ist, und der Planung im Bestand ist, dass das Bestandsgebäude (ggf. ein Baudenkmal) selbst hinzukommt und ggf. zu den vorgenannten Aspekten im Widerspruch steht. Dies trifft auf brandschutztechnische Belange genauso zu, wie für die Objektplanung und andere Fachplanungen. Eine intensive analytische Beschäftigung mit dem Bestand, bautechnisch und baurechtlich, ist als Grundlage für sämtliche Überlegungen und Planungen frühzeitig erforderlich. Bereits davor ist zu ermitteln, was der Anlass für eine angefragte (Brandschutz-) Planung ist. Im Gegensatz zu Neubauvorhaben, bei denen der Anlass in der Regel immer die erstmalige Errichtung einer baulichen Anlage ist, kann eine Planung im Bestand viele Anlässe und Gründe haben. Demzufolge komplex kann sich die Ausgangslage darstellen. Dieses Merkblatt stellt daher die wichtigsten Parameter der Grundlagenermittlung für eine Brandschutzplanung im Bestand und bei Baudenkmalen zusammen, betrachtet unterschiedliche Ausgangssituationen sowie die jeweils davon ausgehende erforderliche brandschutztechnische Planungsleistung und benennt die wichtigsten Aspekte der archivalischen Bestandsanalyse sowie der Bestandserfassung und -beurteilung. Des Weiteren wird die besondere Planungsleistung der brandschutztechnischen Gefahrenanalyse betrachtet.
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Der entscheidende Unterschied zwischen der Planung eines Neubaus, für den zwischen den funktionalen und gestalterischen Vorstellungen des Auftraggebers und des Entwurfsverfassers sowie den entsprechenden rechtlichen und technischen Anforderungen ein Konsens zu finden ist, und der Planung im Bestand ist, dass das Bestandsgebäude (ggf. ein Baudenkmal) selbst hinzukommt und ggf. zu den vorgenannten Aspekten im Widerspruch steht. Dies trifft auf brandschutztechnische Belange genauso zu, wie für die Objektplanung und andere Fachplanungen. Eine intensive analytische Beschäftigung mit dem Bestand, bautechnisch und baurechtlich, ist als Grundlage für sämtliche Überlegungen und Planungen frühzeitig erforderlich. Bereits davor ist zu ermitteln, was der Anlass für eine angefragte (Brandschutz-) Planung ist. Im Gegensatz zu Neubauvorhaben, bei denen der Anlass in der Regel immer die erstmalige Errichtung einer baulichen Anlage ist, kann eine Planung im Bestand viele Anlässe und Gründe haben. Demzufolge komplex kann sich die Ausgangslage darstellen. Dieses Merkblatt stellt daher die wichtigsten Parameter der Grundlagenermittlung für eine Brandschutzplanung im Bestand und bei Baudenkmalen zusammen, betrachtet unterschiedliche Ausgangssituationen sowie die jeweils davon ausgehende erforderliche brandschutztechnische Planungsleistung und benennt die wichtigsten Aspekte der archivalischen Bestandsanalyse sowie der Bestandserfassung und -beurteilung. Des Weiteren wird die besondere Planungsleistung der brandschutztechnischen Gefahrenanalyse betrachtet.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA II: Grundlagenermittlung / Analyse-Phase.
Der entscheidende Unterschied zwischen der Planung eines Neubaus, für den zwischen den funktionalen und gestalterischen Vorstellungen des Auftraggebers und des Entwurfsverfassers sowie den entsprechenden rechtlichen und technischen Anforderungen ein Konsens zu finden ist, und der Planung im Bestand ist, dass das Bestandsgebäude (ggf. ein Baudenkmal) selbst hinzukommt und ggf. zu den vorgenannten Aspekten im Widerspruch steht. Dies trifft auf brandschutztechnische Belange genauso zu, wie für die Objektplanung und andere Fachplanungen. Eine intensive analytische Beschäftigung mit dem Bestand, bautechnisch und baurechtlich, ist als Grundlage für sämtliche Überlegungen und Planungen frühzeitig erforderlich. Bereits davor ist zu ermitteln, was der Anlass für eine angefragte (Brandschutz-) Planung ist. Im Gegensatz zu Neubauvorhaben, bei denen der Anlass in der Regel immer die erstmalige Errichtung einer baulichen Anlage ist, kann eine Planung im Bestand viele Anlässe und Gründe haben. Demzufolge komplex kann sich die Ausgangslage darstellen. Dieses Merkblatt stellt daher die wichtigsten Parameter der Grundlagenermittlung für eine Brandschutzplanung im Bestand und bei Baudenkmalen zusammen, betrachtet unterschiedliche Ausgangssituationen sowie die jeweils davon ausgehende erforderliche brandschutztechnische Planungsleistung und benennt die wichtigsten Aspekte der archivalischen Bestandsanalyse sowie der Bestandserfassung und -beurteilung. Des Weiteren wird die besondere Planungsleistung der brandschutztechnischen Gefahrenanalyse betrachtet.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA III: Brandschutzplanung.

Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA III: Brandschutzplanung.
Auf der Grundlage der WTA-Merkblätter 11-1 und 11-2 gibt das Merkblatt anhand der brandschutztechnischen Planungsphasen entsprechende Hinweise für eine angemessene Vorgehensweise im Rahmen einer Brandschutzplanung für bestehende Gebäude bzw. Baudenkmale. Mit einer Brandschutzplanung, die eine Um- und Weiternutzung bestehender Gebäude ermöglicht, wird neben der Erhaltung von sog. grauer Energie insbesondere die Entstehung von Abfällen in der Bauwirtschaft vermieden und die aufzuwendende Menge an Primärenergie für Neubauten verringert. Der Bestandsverträglichkeit der Brandschutzplanung kommt somit eine besondere Rolle zu, weil damit eine Ressourcenschonung im Bausektor durch den substanzerhaltenden vorbeugenden Brandschutz zu erreichen ist und Bestandsbauteile umfassend erhalten werden können. Anhand der üblichen Leistungsphasen bei einer Brandschutzplanung werden dafür die bestandsspezifischen Erfordernisse beschrieben. Bei Baudenkmalen müssen während der Brandschutzplanung ausreichend die denkmalrechtlichen Belange berücksichtigt werden. Dahingehend gilt es, auf der Grundlage einer denkmalpflegerischen Zielstellung die notwendigerweise authentisch zu überliefernden Bestandteile einer baulichen Anlage so weit wie möglich ohne Zutaten zu erhalten. Bei Nutzungsänderungen sind zusätzliche Aspekte der Bewertung des entweder weiterhin gegebenen oder durchbrochenen Bestandsschutzes zu beachten.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA III: Brandschutzplanung.

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Auf der Grundlage der WTA-Merkblätter 11-1 und 11-2 gibt das Merkblatt anhand der brandschutztechnischen Planungsphasen entsprechende Hinweise für eine angemessene Vorgehensweise im Rahmen einer Brandschutzplanung für bestehende Gebäude bzw. Baudenkmale. Mit einer Brandschutzplanung, die eine Um- und Weiternutzung bestehender Gebäude ermöglicht, wird neben der Erhaltung von sog. grauer Energie insbesondere die Entstehung von Abfällen in der Bauwirtschaft vermieden und die aufzuwendende Menge an Primärenergie für Neubauten verringert. Der Bestandsverträglichkeit der Brandschutzplanung kommt somit eine besondere Rolle zu, weil damit eine Ressourcenschonung im Bausektor durch den substanzerhaltenden vorbeugenden Brandschutz zu erreichen ist und Bestandsbauteile umfassend erhalten werden können. Anhand der üblichen Leistungsphasen bei einer Brandschutzplanung werden dafür die bestandsspezifischen Erfordernisse beschrieben. Bei Baudenkmalen müssen während der Brandschutzplanung ausreichend die denkmalrechtlichen Belange berücksichtigt werden. Dahingehend gilt es, auf der Grundlage einer denkmalpflegerischen Zielstellung die notwendigerweise authentisch zu überliefernden Bestandteile einer baulichen Anlage so weit wie möglich ohne Zutaten zu erhalten. Bei Nutzungsänderungen sind zusätzliche Aspekte der Bewertung des entweder weiterhin gegebenen oder durchbrochenen Bestandsschutzes zu beachten.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Auf der Grundlage der WTA-Merkblätter 11-1 und 11-2 gibt das Merkblatt anhand der brandschutztechnischen Planungsphasen entsprechende Hinweise für eine angemessene Vorgehensweise im Rahmen einer Brandschutzplanung für bestehende Gebäude bzw. Baudenkmale. Mit einer Brandschutzplanung, die eine Um- und Weiternutzung bestehender Gebäude ermöglicht, wird neben der Erhaltung von sog. grauer Energie insbesondere die Entstehung von Abfällen in der Bauwirtschaft vermieden und die aufzuwendende Menge an Primärenergie für Neubauten verringert. Der Bestandsverträglichkeit der Brandschutzplanung kommt somit eine besondere Rolle zu, weil damit eine Ressourcenschonung im Bausektor durch den substanzerhaltenden vorbeugenden Brandschutz zu erreichen ist und Bestandsbauteile umfassend erhalten werden können. Anhand der üblichen Leistungsphasen bei einer Brandschutzplanung werden dafür die bestandsspezifischen Erfordernisse beschrieben. Bei Baudenkmalen müssen während der Brandschutzplanung ausreichend die denkmalrechtlichen Belange berücksichtigt werden. Dahingehend gilt es, auf der Grundlage einer denkmalpflegerischen Zielstellung die notwendigerweise authentisch zu überliefernden Bestandteile einer baulichen Anlage so weit wie möglich ohne Zutaten zu erhalten. Bei Nutzungsänderungen sind zusätzliche Aspekte der Bewertung des entweder weiterhin gegebenen oder durchbrochenen Bestandsschutzes zu beachten.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA II: Grundlagenermittlung / Analyse-Phase.
Der entscheidende Unterschied zwischen der Planung eines Neubaus, für den zwischen den funktionalen und gestalterischen Vorstellungen des Auftraggebers und des Entwurfsverfassers sowie den entsprechenden rechtlichen und technischen Anforderungen ein Konsens zu finden ist, und der Planung im Bestand ist, dass das Bestandsgebäude (ggf. ein Baudenkmal) selbst hinzukommt und ggf. zu den vorgenannten Aspekten im Widerspruch steht. Dies trifft auf brandschutztechnische Belange genauso zu, wie für die Objektplanung und andere Fachplanungen. Eine intensive analytische Beschäftigung mit dem Bestand, bautechnisch und baurechtlich, ist als Grundlage für sämtliche Überlegungen und Planungen frühzeitig erforderlich. Bereits davor ist zu ermitteln, was der Anlass für eine angefragte (Brandschutz-) Planung ist. Im Gegensatz zu Neubauvorhaben, bei denen der Anlass in der Regel immer die erstmalige Errichtung einer baulichen Anlage ist, kann eine Planung im Bestand viele Anlässe und Gründe haben. Demzufolge komplex kann sich die Ausgangslage darstellen. Dieses Merkblatt stellt daher die wichtigsten Parameter der Grundlagenermittlung für eine Brandschutzplanung im Bestand und bei Baudenkmalen zusammen, betrachtet unterschiedliche Ausgangssituationen sowie die jeweils davon ausgehende erforderliche brandschutztechnische Planungsleistung und benennt die wichtigsten Aspekte der archivalischen Bestandsanalyse sowie der Bestandserfassung und -beurteilung. Des Weiteren wird die besondere Planungsleistung der brandschutztechnischen Gefahrenanalyse betrachtet.
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Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA II: Grundlagenermittlung / Analyse-Phase.
Der entscheidende Unterschied zwischen der Planung eines Neubaus, für den zwischen den funktionalen und gestalterischen Vorstellungen des Auftraggebers und des Entwurfsverfassers sowie den entsprechenden rechtlichen und technischen Anforderungen ein Konsens zu finden ist, und der Planung im Bestand ist, dass das Bestandsgebäude (ggf. ein Baudenkmal) selbst hinzukommt und ggf. zu den vorgenannten Aspekten im Widerspruch steht. Dies trifft auf brandschutztechnische Belange genauso zu, wie für die Objektplanung und andere Fachplanungen. Eine intensive analytische Beschäftigung mit dem Bestand, bautechnisch und baurechtlich, ist als Grundlage für sämtliche Überlegungen und Planungen frühzeitig erforderlich. Bereits davor ist zu ermitteln, was der Anlass für eine angefragte (Brandschutz-) Planung ist. Im Gegensatz zu Neubauvorhaben, bei denen der Anlass in der Regel immer die erstmalige Errichtung einer baulichen Anlage ist, kann eine Planung im Bestand viele Anlässe und Gründe haben. Demzufolge komplex kann sich die Ausgangslage darstellen. Dieses Merkblatt stellt daher die wichtigsten Parameter der Grundlagenermittlung für eine Brandschutzplanung im Bestand und bei Baudenkmalen zusammen, betrachtet unterschiedliche Ausgangssituationen sowie die jeweils davon ausgehende erforderliche brandschutztechnische Planungsleistung und benennt die wichtigsten Aspekte der archivalischen Bestandsanalyse sowie der Bestandserfassung und -beurteilung. Des Weiteren wird die besondere Planungsleistung der brandschutztechnischen Gefahrenanalyse betrachtet.
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Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA II: Grundlagenermittlung / Analyse-Phase.
Der entscheidende Unterschied zwischen der Planung eines Neubaus, für den zwischen den funktionalen und gestalterischen Vorstellungen des Auftraggebers und des Entwurfsverfassers sowie den entsprechenden rechtlichen und technischen Anforderungen ein Konsens zu finden ist, und der Planung im Bestand ist, dass das Bestandsgebäude (ggf. ein Baudenkmal) selbst hinzukommt und ggf. zu den vorgenannten Aspekten im Widerspruch steht. Dies trifft auf brandschutztechnische Belange genauso zu, wie für die Objektplanung und andere Fachplanungen. Eine intensive analytische Beschäftigung mit dem Bestand, bautechnisch und baurechtlich, ist als Grundlage für sämtliche Überlegungen und Planungen frühzeitig erforderlich. Bereits davor ist zu ermitteln, was der Anlass für eine angefragte (Brandschutz-) Planung ist. Im Gegensatz zu Neubauvorhaben, bei denen der Anlass in der Regel immer die erstmalige Errichtung einer baulichen Anlage ist, kann eine Planung im Bestand viele Anlässe und Gründe haben. Demzufolge komplex kann sich die Ausgangslage darstellen. Dieses Merkblatt stellt daher die wichtigsten Parameter der Grundlagenermittlung für eine Brandschutzplanung im Bestand und bei Baudenkmalen zusammen, betrachtet unterschiedliche Ausgangssituationen sowie die jeweils davon ausgehende erforderliche brandschutztechnische Planungsleistung und benennt die wichtigsten Aspekte der archivalischen Bestandsanalyse sowie der Bestandserfassung und -beurteilung. Des Weiteren wird die besondere Planungsleistung der brandschutztechnischen Gefahrenanalyse betrachtet.
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Auf der Grundlage der WTA-Merkblätter 11-1 und 11-2 gibt das Merkblatt anhand der brandschutztechnischen Planungsphasen entsprechende Hinweise für eine angemessene Vorgehensweise im Rahmen einer Brandschutzplanung für bestehende Gebäude bzw. Baudenkmale. Mit einer Brandschutzplanung, die eine Um- und Weiternutzung bestehender Gebäude ermöglicht, wird neben der Erhaltung von sog. grauer Energie insbesondere die Entstehung von Abfällen in der Bauwirtschaft vermieden und die aufzuwendende Menge an Primärenergie für Neubauten verringert. Der Bestandsverträglichkeit der Brandschutzplanung kommt somit eine besondere Rolle zu, weil damit eine Ressourcenschonung im Bausektor durch den substanzerhaltenden vorbeugenden Brandschutz zu erreichen ist und Bestandsbauteile umfassend erhalten werden können. Anhand der üblichen Leistungsphasen bei einer Brandschutzplanung werden dafür die bestandsspezifischen Erfordernisse beschrieben. Bei Baudenkmalen müssen während der Brandschutzplanung ausreichend die denkmalrechtlichen Belange berücksichtigt werden. Dahingehend gilt es, auf der Grundlage einer denkmalpflegerischen Zielstellung die notwendigerweise authentisch zu überliefernden Bestandteile einer baulichen Anlage so weit wie möglich ohne Zutaten zu erhalten. Bei Nutzungsänderungen sind zusätzliche Aspekte der Bewertung des entweder weiterhin gegebenen oder durchbrochenen Bestandsschutzes zu beachten.
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Der entscheidende Unterschied zwischen der Planung eines Neubaus, für den zwischen den funktionalen und gestalterischen Vorstellungen des Auftraggebers und des Entwurfsverfassers sowie den entsprechenden rechtlichen und technischen Anforderungen ein Konsens zu finden ist, und der Planung im Bestand ist, dass das Bestandsgebäude (ggf. ein Baudenkmal) selbst hinzukommt und ggf. zu den vorgenannten Aspekten im Widerspruch steht. Dies trifft auf brandschutztechnische Belange genauso zu, wie für die Objektplanung und andere Fachplanungen. Eine intensive analytische Beschäftigung mit dem Bestand, bautechnisch und baurechtlich, ist als Grundlage für sämtliche Überlegungen und Planungen frühzeitig erforderlich. Bereits davor ist zu ermitteln, was der Anlass für eine angefragte (Brandschutz-) Planung ist. Im Gegensatz zu Neubauvorhaben, bei denen der Anlass in der Regel immer die erstmalige Errichtung einer baulichen Anlage ist, kann eine Planung im Bestand viele Anlässe und Gründe haben. Demzufolge komplex kann sich die Ausgangslage darstellen. Dieses Merkblatt stellt daher die wichtigsten Parameter der Grundlagenermittlung für eine Brandschutzplanung im Bestand und bei Baudenkmalen zusammen, betrachtet unterschiedliche Ausgangssituationen sowie die jeweils davon ausgehende erforderliche brandschutztechnische Planungsleistung und benennt die wichtigsten Aspekte der archivalischen Bestandsanalyse sowie der Bestandserfassung und -beurteilung. Des Weiteren wird die besondere Planungsleistung der brandschutztechnischen Gefahrenanalyse betrachtet.
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Auf der Grundlage der WTA-Merkblätter 11-1 und 11-2 gibt das Merkblatt anhand der brandschutztechnischen Planungsphasen entsprechende Hinweise für eine angemessene Vorgehensweise im Rahmen einer Brandschutzplanung für bestehende Gebäude bzw. Baudenkmale. Mit einer Brandschutzplanung, die eine Um- und Weiternutzung bestehender Gebäude ermöglicht, wird neben der Erhaltung von sog. grauer Energie insbesondere die Entstehung von Abfällen in der Bauwirtschaft vermieden und die aufzuwendende Menge an Primärenergie für Neubauten verringert. Der Bestandsverträglichkeit der Brandschutzplanung kommt somit eine besondere Rolle zu, weil damit eine Ressourcenschonung im Bausektor durch den substanzerhaltenden vorbeugenden Brandschutz zu erreichen ist und Bestandsbauteile umfassend erhalten werden können. Anhand der üblichen Leistungsphasen bei einer Brandschutzplanung werden dafür die bestandsspezifischen Erfordernisse beschrieben. Bei Baudenkmalen müssen während der Brandschutzplanung ausreichend die denkmalrechtlichen Belange berücksichtigt werden. Dahingehend gilt es, auf der Grundlage einer denkmalpflegerischen Zielstellung die notwendigerweise authentisch zu überliefernden Bestandteile einer baulichen Anlage so weit wie möglich ohne Zutaten zu erhalten. Bei Nutzungsänderungen sind zusätzliche Aspekte der Bewertung des entweder weiterhin gegebenen oder durchbrochenen Bestandsschutzes zu beachten.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Luftdichtheit im Bestand. Teil 1: Grundlagen der Planung.

Luftdichtheit im Bestand. Teil 1: Grundlagen der Planung.
Die WTA-Merkblattreihe greift zusammenhängend die Thematik der Luftdichtheit im Gebäudebestand auf. Es richtet sich an die am Bau beteiligten Planer und Ausführenden sowie an Qualitätssicherer.Im vorliegenden Teil 1 wird das Anforderungsniveau an die Luftdichtheit von Bestandsgebäuden oder Bauteilen definiert. Außerdem werden grundlegende Planungsregeln formuliert.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Luftdichtheit im Bestand. Teil 3: Messung der Luftdichtheit.

Luftdichtheit im Bestand. Teil 3: Messung der Luftdichtheit.
Die WTA-Merkblattreihe greift zusammenhängend die Thematik der Luftdichtheit im Gebäudebestand auf. Es richtet sich an die am Bau beteiligten Planer und Ausführenden sowie an Qualitätssicherer. Im vorliegenden Teil 3 werden Hinweise zur Durchführung der Luftdichtheitsmessung an Bestandsgebäuden mit Beschreibungen zu Messzeitpunkten und Gebäudepräparation gegeben. Im Teil 1 (WTA-Merkblatt 6-9) wird das Anforderungsniveau an die Luftdichtheit von Bestandsgebäuden oder Bauteilen definiert. Außerdem werden grundlegende Planungsregeln formuliert. Teil 2 (WTA-Merkblatt 6-10) enthält Informationen zu Planungsdetails, Fehlerquellen, Ausführungsmöglichkeiten sowie zur baubegleitenden Überprüfung der erreichten Qualität.
Aktualisiert: 2023-06-01
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