Das notarielle Beurkundungsrecht ist ein historisch gewachsenes und auch für den
versierten Rechtsanwender nicht leicht zu überblickendes Rechtsgebiet. In dem vorliegenden Musterbuch – eine Neuauflage des bewährten Formularienbuchs von Kurt
Wagner finden sich Beispiele für Notariatsurkunden in all ihren Facetten.
Es enthält ua:
- einen Überblick über die Beurkundungserfordernisse und formalen Kriterien bei der
Erstellung notarieller Urkunden
- zahlreiche Beispiele für die Errichtung von Notariatsakten und notariellen Protokollen
- Muster für fremdsprachige Notariatsakte und Urkunden, die mit fremdsprachigen
Parteien errichtet werden
- notarielle letztwillige Anordnungen
- Muster zur freiwilligen Feilbietung von Liegenschaften
- Legalisierungsklauseln und Amtsbestätigungen
- Wechselproteste
Aktualisiert: 2023-06-30
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Das notarielle Beurkundungsrecht ist ein historisch gewachsenes und auch für den
versierten Rechtsanwender nicht leicht zu überblickendes Rechtsgebiet. In dem vorliegenden Musterbuch – eine Neuauflage des bewährten Formularienbuchs von Kurt
Wagner finden sich Beispiele für Notariatsurkunden in all ihren Facetten.
Es enthält ua:
- einen Überblick über die Beurkundungserfordernisse und formalen Kriterien bei der
Erstellung notarieller Urkunden
- zahlreiche Beispiele für die Errichtung von Notariatsakten und notariellen Protokollen
- Muster für fremdsprachige Notariatsakte und Urkunden, die mit fremdsprachigen
Parteien errichtet werden
- notarielle letztwillige Anordnungen
- Muster zur freiwilligen Feilbietung von Liegenschaften
- Legalisierungsklauseln und Amtsbestätigungen
- Wechselproteste
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Das notarielle Beurkundungsrecht ist ein historisch gewachsenes und auch für den
versierten Rechtsanwender nicht leicht zu überblickendes Rechtsgebiet. In dem vorliegenden Musterbuch – eine Neuauflage des bewährten Formularienbuchs von Kurt
Wagner finden sich Beispiele für Notariatsurkunden in all ihren Facetten.
Es enthält ua:
- einen Überblick über die Beurkundungserfordernisse und formalen Kriterien bei der
Erstellung notarieller Urkunden
- zahlreiche Beispiele für die Errichtung von Notariatsakten und notariellen Protokollen
- Muster für fremdsprachige Notariatsakte und Urkunden, die mit fremdsprachigen
Parteien errichtet werden
- notarielle letztwillige Anordnungen
- Muster zur freiwilligen Feilbietung von Liegenschaften
- Legalisierungsklauseln und Amtsbestätigungen
- Wechselproteste
Aktualisiert: 2023-06-30
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Das Beurkundungsrecht ist eine schwierige Materie. In der notariellen Praxis muss nicht nur das Beurkundungsgesetz (BeurkG) beachtet werden, sondern auch die beurkundungsrechtlichen Vorschriften der Bundesnotarordnung (BNotO), des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und der Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot). Der Praktiker steht daher immer wieder vor denselben wichtigen Fragen: Muss die Einhaltung der Zweiwochenfrist des § 17 II a BeurkG in der Urkunde dokumentiert werden? Aus welchen Gründen kann eine unerwünschte Beurkundung abgelehnt werden? In welchen Fällen müssen die Beteiligten unaufgefordert über die Höhe der zu erwartenden Notarkosten informiert werden? Was ist zu tun, wenn eine Urkundennummer versehentlich doppelt vergeben wurde? Prägnante Antworten auf diese und andere Fragen des Beurkundungsverfahrens findet der Leser in diesem neuen Buch von Dr. Wolfram Waldner. Auf dem aktuellen Stand von Rechtsprechung und Literatur wird es für sowohl für den Berufseinsteiger als auch den erfahrenen Praktiker schnell zur wertvollen Arbeitshilfe.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Systemvoraussetzungen: Internetzugang, Web-Browser, mobil: iOS und Android
juris Notare Premium deckt die gesamte Bandbreite des notariellen Arbeitsbereiches ab, vom Gesellschaftsrecht bis zum Steuerrecht, vom Familien- und Erbrecht bis zum Miet- und WEG-Recht. Den zahlreichen Bezügen und Schnittstellen zwischen den einzelnen Themengebieten trägt die intelligente Verknüpfung innerhalb der juris Datenbank Rechnung.
Aktualisiert: 2023-06-24
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All volumes of commentary on Book1 of the German Civil Code (BGB) may also be purchased by partial subscription. The reduced partial subscription price applies.
Aktualisiert: 2023-05-29
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juris Notare Premium deckt die gesamte Bandbreite des notariellen Arbeitsbereiches ab, vom Gesellschaftsrecht bis zum Steuerrecht, vom Familien- und Erbrecht bis zum Miet- und WEG-Recht. Den zahlreichen Bezügen und Schnittstellen zwischen den einzelnen Themengebieten trägt die intelligente Verknüpfung innerhalb der juris Datenbank Rechnung.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Das Beurkundungsrecht ist eine schwierige Materie. In der notariellen Praxis muss nicht nur das Beurkundungsgesetz (BeurkG) beachtet werden, sondern auch die beurkundungsrechtlichen Vorschriften der Bundesnotarordnung (BNotO), des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und der Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot). Der Praktiker steht daher immer wieder vor denselben wichtigen Fragen: Muss die Einhaltung der Zweiwochenfrist des § 17 II a BeurkG in der Urkunde dokumentiert werden? Aus welchen Gründen kann eine unerwünschte Beurkundung abgelehnt werden? In welchen Fällen müssen die Beteiligten unaufgefordert über die Höhe der zu erwartenden Notarkosten informiert werden? Was ist zu tun, wenn eine Urkundennummer versehentlich doppelt vergeben wurde? Prägnante Antworten auf diese und andere Fragen des Beurkundungsverfahrens findet der Leser in diesem neuen Buch von Dr. Wolfram Waldner. Auf dem aktuellen Stand von Rechtsprechung und Literatur wird es für sowohl für den Berufseinsteiger als auch den erfahrenen Praktiker schnell zur wertvollen Arbeitshilfe.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Das notarielle Beurkundungsrecht ist ein historisch gewachsenes und auch für den
versierten Rechtsanwender nicht leicht zu überblickendes Rechtsgebiet. In dem vorliegenden Musterbuch – eine Neuauflage des bewährten Formularienbuchs von Kurt
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Aktualisiert: 2023-05-11
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Prüfungs- und praxisorientiertes Lehrbuch zu den Themen Berufsrecht und Beurkundungsrecht
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Wahrheitspflicht stellt, insbesondere mit Blick auf Art. 9 ZGB, eine zentrale Pflicht aller an der öffentlichen Beurkundung Beteiligten dar. Der Autor, selbst praktizierender Rechtsanwalt und Notar in Zug, stellt die beurkundungsrechtliche Wahrheitspflicht der an der öffentlichen Beurkundung beteiligten Urkundsperson, der Parteien und der Nebenpersonen in seiner Dissertation eingehend dar und setzt sich auch mit den Folgen von Pflichtverletzungen auseinander. Dabei zeigt er Spannungsfelder zwischen Bundesrecht und kantonalem Recht auf und unterbreitet Vorschläge zur Weiterentwicklung des massgebenden - geschriebenen und ungeschriebenen - Rechts.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Der Band enthält Beiträge zum am 1. Januar 2013 in Kraft tretenden neuen Erwachsenenschutzrecht sowie insbesondere zur Urteilsfähigkeit und ihrer Prüfung durch die Urkundsperson. Das neue Recht führt die Institute des Vorsorgeauftrages (nArt. 360 ff. ZGB) und der Patientenverfügung (nArt. 370 ff. ZGB) auf bundesrechtlicher Ebene ein. Mit der auf solche Weise gestärkten Privatautonomie – wie auch allgemein mit den im höher werdenden Lebensalter geschlossenen Rechtsgeschäften, namentlich von Verfügungen von Todes wegen – stellen sich zunehmend Fragen im Zusammenhang mit der Urteils- bzw. Geschäftsfähigkeit. Prof. Dr. phil. Andreas U. Monsch befasst sich mit der Beurteilung der Urteilsfähigkeit, insbesondere bei Menschen mit Demenz. Der Beitrag von Prof. Dr. Stephan Wolf und MLaw Anna Lea Setz gilt der Geschäfts- und Urteilsfähigkeit sowie deren Prüfung durch den Notar. Prof. Dr. Stephanie Hrubesch-Millauer erläutert das neue Erwachsenenschutzrecht und geht insbesondere auf Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung ein. Fürsprecher und Notar Dr. Peter Stähli widmet sich der Musterurkunde zum Vorsorgeauftrag.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Das Werk ist dem Thema "Schweizerische Zivilprozessordnung und Notariat" gewidmet. Am 1. Januar 2011 wird die Schweizerische Zivilprozessordnung in Kraft treten. Fragen aus dem Zivilprozessrecht stellen sich dem Notar ganz allgemein, ist doch bei der Redaktion öffentlicher Urkunden jeweils auch an deren Vollstreckungsmöglichkeiten zu denken. Neu wird zudem mit der Zivilprozessordnung die vollstreckbare öffentliche Urkunde eingeführt. Prof. Dr. h.c. Hans Peter Walter, alt Bundesrichter, erläutert die Schweizerische Zivilprozessordnung in einem einführenden Überblick. Der Beitrag von Prof. Dr. Stephan Wolf und Anna Lea Setz gilt der vollstreckbaren öffentlichen Urkunde; er geht ein auf dieses für die Schweiz neue Institut und behandelt insbesondere die sich daraus ergebenden Aufgaben der Notarinnen und Notare. Rechtsanwalt Dr. Gian Sandro Genna befasst sich mit dem Vollstreckungssystem der Schweizerischen Zivilprozessordnung. Fürsprecherin und Notarin Dr. Beatrice Gukelberger, Mediatorin SKWM, widmet sich der Mediation, welche in der Zivilprozessordnung unter dem Gesichtspunkt der Stärkung der aussergerichtlichen Streitbeilegung eine besondere Regelung erfährt.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Zu den Erfordernissen der notariellen Beurkundung gehört die Vorlesungspflicht. Bei umfangreichen Vertragswerken ist dies oft ein mühsames Unterfangen. Für manche Anlagen gelten freilich Verfahrenserleichterungen, die in der Praxis rege genutzt werden. Die Autorin analysiert für verschiedene Fallkonstellationen, unter welchen Voraussetzungen eine Anlage zum Gegenstand der Urkunde gemacht werden muss. Der Rechtsanwender erfährt im Detail, welche Verfahrenserleichterungen bei der Verweisung auf Anlagen gelten. Mit Blick auf Bezugsurkunden legt die Autorin dar, dass die Verweisung auf mit Dritten zum bloßen Zwecke der Verfahrensverkürzung errichtete Urkunden zwar de lege lata zulässig, vor dem Hintergrund der mit der notariellen Beurkundung verfolgten Zwecke jedoch problematisch ist. Um insoweit einen Qualitätsgewinn zu erreichen, mündet die Arbeit in einem Vorschlag zur Reform des Beurkundungsgesetzes, der zugleich Umgehungsmöglichkeiten einschränkt und dem Ziel der Reduktion der Vorlesungspflicht Rechnung trägt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Zum Werk
Die Festschrift zum 25-jährigen Jubiläum des Deutschen Notarinstituts (DNotI) vereint 56 Beiträge zu aktuellen wie grundsätzlichen Fragen der notariellen Gestaltungspraxis. Sie deckt ein breites Spektrum ab und spiegelt die Vielfalt der Aufgaben des Notars und der Gutachtenpraxis des DNotI wider. Die Festschrift behandelt Themen aus den Bereichen des Immobilienrechts, des Beurkundungsrechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Erb- und Familienrechts sowie des Internationalen Privatrechts. Außerdem enthält sie ein Kapitel zum Deutschen Notarinstitut.
Zielgruppe
Für Notare, Rechtsanwälte, Gerichte und Universitäten.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Zu den Erfordernissen der notariellen Beurkundung gehört die Vorlesungspflicht. Bei umfangreichen Vertragswerken ist dies oft ein mühsames Unterfangen. Für manche Anlagen gelten freilich Verfahrenserleichterungen, die in der Praxis rege genutzt werden. Die Autorin analysiert für verschiedene Fallkonstellationen, unter welchen Voraussetzungen eine Anlage zum Gegenstand der Urkunde gemacht werden muss. Der Rechtsanwender erfährt im Detail, welche Verfahrenserleichterungen bei der Verweisung auf Anlagen gelten. Mit Blick auf Bezugsurkunden legt die Autorin dar, dass die Verweisung auf mit Dritten zum bloßen Zwecke der Verfahrensverkürzung errichtete Urkunden zwar de lege lata zulässig, vor dem Hintergrund der mit der notariellen Beurkundung verfolgten Zwecke jedoch problematisch ist. Um insoweit einen Qualitätsgewinn zu erreichen, mündet die Arbeit in einem Vorschlag zur Reform des Beurkundungsgesetzes, der zugleich Umgehungsmöglichkeiten einschränkt und dem Ziel der Reduktion der Vorlesungspflicht Rechnung trägt.
Aktualisiert: 2023-05-04
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Prüfungs- und praxisorientiertes Lehrbuch zu den Themen Berufsrecht und Beurkundungsrecht
Aktualisiert: 2020-06-18
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Systemvoraussetzungen: Internetzugang, Web-Browser, mobil: iOS und Android
juris Notare Premium deckt die gesamte Bandbreite des notariellen Arbeitsbereiches ab, vom Gesellschaftsrecht bis zum Steuerrecht, vom Familien- und Erbrecht bis zum Miet- und WEG-Recht. Den zahlreichen Bezügen und Schnittstellen zwischen den einzelnen Themengebieten trägt die intelligente Verknüpfung innerhalb der juris Datenbank Rechnung.
Aktualisiert: 2023-04-24
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