Das Leistungsversprechen auf erstes Anfordern.

Das Leistungsversprechen auf erstes Anfordern. von Hoffman,  Piotr
Gegenstand der Arbeit ist die Bürgschaft auf erstes Anfordern sowie andere eine ähnliche Struktur aufweisende Versprechen auf erstes Anfordern; diese werden aus dogmatischer und aus praktischer Sicht analysiert. Zugleich wird gezeigt, dass die Garantie auf erstes Anfordern nur in einigen Fällen als ein solches Versprechen aufgefasst werden kann; denn typischerweise ist sie als Vertrag sui generis anzusehen, der weder mit einem Garantievertrag noch mit einem solchen Versprechen etwas zu tun hat.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Wandlungen im Verständnis der Vertragsfreiheit.

Wandlungen im Verständnis der Vertragsfreiheit. von Knobel,  Ulrike
Der Schutz des schwächeren Vertragspartners stellt eine der wichtigsten Aufgaben der Rechtsordnung dar. Ausgangspunkt der Untersuchung der zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumentarien bildet das Verständnis der Vertragsfreiheit. Gingen die Verfasser des BGB noch von einer formalen Auffassung aus, so begann bereits kurz nach Inkrafttreten desselben eine stetige Veränderung hin zu einem materiellen Verständnis. Erkennbar wird diese Entwicklung anhand der Vielzahl von zwingenden Schutzgesetzen zugunsten des schwächeren Vertragsteils sowie in der Praktizierung einer richterlichen Inhaltskontrolle. Ein Höhepunkt ist die sogenannte Bürgschaftsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Hier ordnete das Gericht eine Abschlußkontrolle insbesondere für Bürgschaftsverträge an, bei denen eine ungewöhnliche Belastung des Bürgen vorliegt und er sich bei Vertragsschluß in einer emotionalen Zwangslage befand. Die Entscheidung verdeutlicht insbesondere die verfassungsrechtliche Verankerung der Vertragsfreiheit in der Wertordnung des Grundgesetzes. Danach besteht ein verfassungsrechtlicher Auftrag an die hoheitlichen Organe, Maßnahmen zur Verfügung zu stellen, um die jedermann zustehende Vertragsfreiheit in der Praxis zu realisieren. Auch der europäische Gesetzgeber hat einen wesentlichen Einfluß auf die Privatautonomie genommen, der aber zu einer Gefährdung der nationalen Vertragsfreiheit insbesondere durch einen zu weit reichenden Verbraucherschutz führen kann.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Bürgschaft in der europäischen Rechtstradition.

Die Bürgschaft in der europäischen Rechtstradition. von Jansen,  Trygve
Das deutsche Bürgschaftsrecht blickt auf eine über hundertjährige Kasuistik zurück. Ausgehend von den BGB-Kommissionsarbeiten analysiert der Autor detailliert die Judikatur des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs zum Bürgschaftsvertrag, den (vor-)vertraglichen Gläubigerpflichten sowie der finanziellen Überforderung des Bürgen. Überdies erfolgt ein Vergleich mit den Regelungen des DCFR, wobei die spezifischen Besonderheiten, Stärken und Schwächen des deutschen Rechts herausgearbeitet werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die erkennbar untaugliche Bürgschaft.

Die erkennbar untaugliche Bürgschaft. von Chelidonis,  Apostolos
Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Frage nach der rechtlichen Behandlung von Personalsicherheiten, die mittellose Familienangehörige für Kredite ihrer Verwandten übernehmen. Nach anfänglicher Zurückhaltung sieht die höchstrichterliche Rechtsprechung solche Verträge heute unter bestimmten Voraussetzungen als sittenwidrig an - eine Ansicht, welche vor allem auf der z. T. heftig kritisierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beruht. Dieser Lösungsansatz ist jedoch in zweifacher Hinsicht unbefriedigend. Zum einen sind die Kriterien, anhand derer eine große Zahl von Konsumentenkrediten als sittenwidrig und somit nichtig eingestuft wird, nicht hinreichend genau bestimmt. Zum anderen ist davon auszugehen, daß die Banken bei der Gewährung von Konsumentenkrediten angesichts des hohen Ausfallrisikos künftig zurückhaltender sein werden - eine Entwicklung, die gesamtwirtschaftlich nicht wünschenswert sein kann. Neben dieser herrschenden Auffassung werden auch zahlreiche andere Lösungsvorschläge einer kritischen Betrachtung unterzogen. Ihnen allen ist entgegenzuhalten, daß sie letzlich die Unwirksamkeit des Sicherungsvertrages zur Folge haben, was weder den Interessen der Kreditnehmer und der Sicherungsgeber noch den Interessen der Banken gerecht wird. Diesen Lösungsansätzen stellt Chelidonis einen Ansatz gegenüber, der die wirtschaftlich negativen Folgen der Unwirksamkeit für den sogenannten kleinen Kreditmarkt zu vermeiden sucht. Ausgangspunkt der Überlegungen ist die Beobachtung, daß die Untauglichkeit der hier erörterten Personalsicherheiten einer Leistungsstörung näher steht als einer sittenwidrigen vertraglichen Regelung. Insbesondere die Tatsache, daß die Untauglichkeit für beide Seiten von vornherein erkennbar ist, erfordert eine andere Risikoverteilung, als sie die Rechtsfolge der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit zwangsläufig mit sich bringt. Das BGB kennt verschiedene Vorschriften, welche die Risikoverteilung in Fällen regeln, in denen das mögliche Eintreten einer Leistungsstörung für beide Seiten erkennbar ist. Im Wege einer Gesamtanalogie werden diese Vorschriften für die hier erörterten Fälle fruchtbar gemacht - mit zwei Folgen: Zum einen bleiben die Sicherungsverträge wirksam, zum anderen wird eine fragwürdige Ausweitung des Anwendungsbereichs des § 138 Abs. 1 vermieden. An die Stelle der Unwirksamkeit tritt ein Leistungsverweigerungsrecht des Sicherungsgebers, das ihm zusteht, solange er nicht zu Vermögen kommt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Bürgenschutz durch Gläubigerdiligenz?

Bürgenschutz durch Gläubigerdiligenz? von Dreismann,  Stephan
Seit langem kontrovers diskutiert wird die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang der Bürge vor den Folgen seiner Bürgschaftsübernahme zu schützen ist. Stephan Dreismann befaßt sich mit der sog. Freistellungslösung. Diese will den als notwenig erachteten Bürgenschutz durch die Statuierung von Gläubigerpflichten zur Aufklärung vor Vertragsschluß und zur Rücksichtnahme auf die Belange des Bürgen während des Laufes der Bürgschaft gewährleisten. Verletzt der Bürgschaftsgläubiger eine ihn im Einzelfall treffende Verhaltensanforderung, hat er den Bürgen von der übernommenen Verpflichtung freizustellen. Der Autor unterzieht die hierzu in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassungen einer kritischen Überprüfung. Dabei zeigt sich, daß die wissenschaftliche Auseinandersetzung die dogmatischen Grundlagen des Bestehens von Nebenpflichten in Schuldverhältnissen durchweg vernachlässigt. Anhand dieser entwickelt der Verfasser vertragsspezifische Parameter für die Existenz von Gläubigerpflichten im Bürgschaftsverhältnis. Hierdurch weist er nach, daß viele der im Laufe der Jahre von Rechtsprechung und Schrifttum entwickelten Pflichten des Bürgschaftsgläubigers mit den Vertragserklärungen der Parteien, dem Sicherungszweck der Bürgschaft sowie der vorgesehenen Risikoverteilung unvereinbar sind und für den Schutz des Bürgen die gesetzlichen Schutzinstrumente regelmäßig ausreichen. Lediglich in Ausnahmefällen, namentlich im Zusammenhang mit vertragsuntypischen Risiken, läßt sich die Annahme von Pflichten des Bürgschaftsgläubigers zur Rücksichtnahme auf die Bürgeninteressen rechtfertigen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Staatsbürgschaften im Lichte des EG-Beihilfenrechts.

Staatsbürgschaften im Lichte des EG-Beihilfenrechts. von Möller,  Kim
Die Vergabe von Beihilfen in Form von staatlichen Bürgschaften als Instrument der Wirtschaftsförderung hat in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dies ist vor allem auf den Umstand zurückzuführen, daß die Vergabe einer Beihilfe in Form von einer Staatsbürgschaft zumindest im Zeitpunkt der Übernahme zu einer geringeren Belastung der öffentlichen Mittel führt und zudem weniger transparent ist. Die Europäische Kommission hat das Thema der Beihilfen in Form von Haftungsverpflichtungen und Bürgschaften in den letzten Jahren aufgegriffen und hierzu im März 2000 eine Mitteilung veröffentlicht. Diese Mitteilung ist in der vorliegenden Arbeit berücksichtigt. Kim Möller geht der Frage nach, wann Staatsbürgschaften Beihilfen sind. Dabei wird sowohl auf die Verwaltungspraxis der Kommission als auch auf die Vergabe von Beihilfen auf der Grundlage deutscher Bürgschaftsprogramme eingegangen. Weitere Schwerpunkte der Arbeit sind die Betrachtung der rechtlichen Folgen eines Verstoßes gegen das EG-Beihilfenrecht. Dabei steht vor allem die Frage der Einbeziehung Dritter im Fall der Rückabwicklung einer rechtswidrig gewährten Staatsbürgschaft, der zivilrechtlichen Nichtigkeit und eventueller Schadensersatzansprüche unter nationalem Recht im Vordergrund.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Derivativregreß des Bürgen gegen den Hauptschuldner im englischen und deutschen Recht.

Der Derivativregreß des Bürgen gegen den Hauptschuldner im englischen und deutschen Recht. von Dieckmann,  Johann Andreas
Der Derivativregreß ermöglicht dem Bürgen, Rückgriff zu erhalten, indem er die Rechte des Gläubigers übernimmt. Für diese Regreßform gibt es verschiedene Rechtstechniken und Begründungen. Der Autor stellt sich die Aufgabe, den Gegenstand des Derivativregresses in England und Deutschland darzustellen, die Rechtstechniken kritisch zu vergleichen und sie auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu untersuchen. Die verschiedenen Auffassungen zur sachlichen Rechtfertigung werden überprüft. Dabei wird vor allem die Restitutionsrechtsthese erörtert, nach der die subrogation ein Rechtsbehelf gegen "unjust enrichment" sein soll. Die Frage nach entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhängen zwischen Common Law und Civil Law wird ebenso aufgenommen wie die nach deren Konvergenz oder Divergenz. Der Verfasser begründet, daß die subrogation aus dem Civil Law übernommen ist (Adoptionsthese) und zeigt die Einflüsse des schottischen Rechts auf das englische auf. Die Wertungsentscheidungen des Derivativregresses werden herausgearbeitet. Die Berechtigung des Rückgriffs aus abgeleitetem Recht wird differenziert begründet, die Restitutionsrechtsthese als Begründungsansatz widerlegt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Kreditbürgschaft.

Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Kreditbürgschaft. von Hüttemann,  Lukas
Die Arbeit leistet einen Beitrag zur Verdeutlichung, wo genau das AGB-Recht die Grenze für die Klauselgestaltung von Kreditbürgschaftsgläubigern zieht. Herzstück ist die Diskussion der gängigsten Klauseln hinsichtlich ihrer Wirksamkeit. An unwirksame Klauseln werden – soweit möglich – wirksame Regelungsvorschläge angeschlossen, die die Interessen des Kreditgebers möglichst effektiv umsetzen. Die Arbeit schließt mit abstrakten Leitlinien zum Formulieren wirksamer AGB.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Bürgschaft auf erstes Anfordern.

Die Bürgschaft auf erstes Anfordern. von Eleftheriadis,  Nikolaos
Gegenstand der Abhandlung ist die Bürgschaft auf erstes Anfordern als Schöpfung des Wirtschaftslebens und ihre eigentümliche Mittelstellung zwischen der gesetzestypischen Bürgschaft und der Garantie auf erstes Anfordern. Der Autor ermittelt zunächst die Rechtsnatur der Bürgschaft auf erstes Anfordern sowie Fragen des Vertragsabschlusses, insbesondere bei Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In diesem Zusammenhang geht der Verfasser davon aus, daß das Schutzbedürfnis des Bürgen vor allem ein Problem der Erkennbarkeit von Inhalt und Umfang der Verpflichtung und grundsätzlich kein Problem inhaltlich unangemessener Vertragsgestaltung ist. Anschließend wird die Problematik etwaiger vorvertraglicher Aufklärungspflichten erörtert. Weiterer Schwerpunkt der Arbeit ist die Ermittlung der Rechtsfolgen der Zahlung, vor allem des Rückforderungsanspruches des Bürgen bei Fehlen der materiellen Berechtigung des Gläubigers und der Beweislastverteilung im Rückforderungsprozeß.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Akzessorietät als Zurechnungsmodell des Bürgschaftsrechts.

Die Akzessorietät als Zurechnungsmodell des Bürgschaftsrechts. von Iversen,  Malte
Die Bürgschaft ist seit jeher eines der bevorzugten Kreditsicherungsmittel. Allerdings erweist sich der Anspruch gegen den Bürgen vor den Gerichten als immer schwerer durchsetzbar. In erster Linie liegt dies an einer sehr engen Auslegung des Akzessorietätsgrundsatzes durch die herrschende Meinung, der zufolge die Bürgschaft abhängig von der einzelnen Anspruchsgrundlage des Gläubigers ist. Dies hat dazu geführt, dass die Akzessorietät heute vor allem als Mittel des Schuldnerschutzes und als Gegensatz zu dem Sicherungsinteresse des Gläubigers verstanden wird. Malte Iversen untersucht Zweck und Gegenstand des Akzessorietätsprinzips kritisch. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die gemäß § 765 Abs. 1 BGB gesicherte "Verbindlichkeit" keineswegs mit der einzelnen Anspruchsgrundlage gleichzusetzen, sondern eigenständig zu definieren ist. Erst durch eine weitergefasste Abhängigkeit der Bürgschaft von dem Befriedigungsinteresse des Gläubigers werden u. a. die Fälle nichtiger Darlehen und konkurrierender Ansprüche im Hauptschuldverhältnis richtig erfasst. Der Autor untersucht zudem die akzessorische Ausrichtung der Bürgschaft an Einreden des Hauptschuldners sowie die Frage der Rechtskrafterstreckung. Die Akzessorietät gebietet auch insoweit grundsätzlich einen Gleichlauf von Hauptschuld und Bürgschaft, führt also u. a. zu einer Rechtskrafterstreckung sowohl zugunsten als auch zulasten des Bürgen. Die so verstandene Akzessorietät dient entgegen der herrschenden Ansicht dem Sicherungszweck der Bürgschaft und ist nach Auffassung des Autors nur so in der Lage, ihrer Prinzipienfunktion gerecht zu werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Gesetzliche Sicherheiten und formularvertragliche Sicherungsabreden bei Bauverträgen.

Gesetzliche Sicherheiten und formularvertragliche Sicherungsabreden bei Bauverträgen. von Heuser,  Nils
Bei Bauverträgen besteht ein beidseitiges Sicherungsbedürfnis der Vertragsparteien. Der Autor beleuchtet zunächst die bestehenden gesetzlichen Sicherungsinstrumente. Hierbei spricht er sich für eine Abschaffung von § 650e BGB und eine Reform von § 650f BGB und § 650m Abs. 2 BGB aus. Der zweite Schwerpunkt liegt auf der vertraglichen Absicherung des gewerblichen Auftraggebers und der Analyse der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Inhaltskontrolle formularvertraglicher Sicherungsabreden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Verbraucherbürgschaft.

Die Verbraucherbürgschaft. von Sölter,  Annette
In Deutschland wie auch in anderen EU-Staaten gehen Privatpersonen immer wieder Bürgschaften in dem blinden Vertrauen ein, der Hauptschuldner werde seine Verbindlichkeit schon tilgen. Kommt es dann zum Sicherungsfall, sind diese Bürgen oft nicht in der Lage, ihrer Einstandspflicht nachzukommen und verschulden sich erheblich. Während einige Länder wie Frankreich, Großbritannien und Österreich darauf mit gesetzlichen Regelungen zum Schutz privater Bürgen reagiert haben, verläßt man sich in Deutschland nach wie vor auf rechtsfortbildende Maßnahmen. Ein prominentes Beispiel dafür bietet die Fortentwicklung der Sittenwidrigkeitsgrundsätze bei Bürgschaften von vermögenslosen nahen Angehörigen, also Kindern oder Ehegatten. In diesen Kontext gehört aber auch die die Literatur und Rechtsprechung in den letzten Jahren stark beschäftigende Frage, ob der Bürge dem Schutz des Verbraucherkreditgesetzes unterfallen kann. Die Autorin kommt in der vorliegenden Abhandlung zu dem Ergebnis, daß das Verbraucherkreditgesetz mit Ausnahme seines § 11 keinen den besonderen Risiken des Bürgen angemessenen Schutz bietet. Ausgehend von einem bisher lückenhaften deutschen und europäischen Bürgenschutz zeigt die Verfasserin detailliert auf, wie der private Bürge sinnvoll geschützt werden könnte und schlägt einen Entwurf für eine EU-Richtlinie zum Schutz des "Verbraucherbürgen" vor.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zur analogen Anwendung der §§ 79 Abs. 2 S. 3 BVerfGG, 767 ZPO bei verfassungswidrig ausgelegten Normen, insbesondere bei Bürgschaften vermögensloser Familienangehöriger.

Zur analogen Anwendung der §§ 79 Abs. 2 S. 3 BVerfGG, 767 ZPO bei verfassungswidrig ausgelegten Normen, insbesondere bei Bürgschaften vermögensloser Familienangehöriger. von Raab,  Paul D. H.
Das BVerfG hat in BVerfGE 89, 214 u. a. entschieden, daß Zivilgerichte Angehörigenbürgschaften bei der Auslegung des § 138 BGB anders als bisher zu behandeln haben. Damit war den Bürgen in den dort entschiedenen Fällen geholfen. Fraglich blieb, was mit früher verurteilten Bürgen geschehen sollte, die keine Verfassungsbeschwerde erhoben hatten, ob sie also aufgrund der o. g. Entscheidung des BVerfG z. B. die Vollstreckung gegen sich verhindern könnten. Lösungsansätze finden sich u. a. in einer direkten oder analogen Anwendung der Vorschriften über die Restitutionsklage gem. § 580 Nr. 6 und 7 lit. a ZPO oder die Vollstreckungsgegenklage aus § 767 ZPO in Verbindung mit § 853 BGB. Diese Wege scheitern aber sämtlich wegen fehlender Tatbestands- bzw. Analogievoraussetzungen. Möglich bleibt eine Anwendung der §§ 79 Abs. 2 S. 3 BVerfGG, 767 ZPO. Diese Normen gewähren einen Vollstreckungsschutz vor zivilrechtlichen Urteilen, allerdings nur, wenn eine Vorschrift, auf der ein Urteil beruht, für nichtig erklärt wurde. Die Untersuchung geht dahin, ob auch in dem Fall, in dem nur die Auslegung einer Norm für verfassungswidrig erklärt wurde, betroffenen Personen, sofern nicht durch eine erweiterte Auslegung möglich, durch eine analoge Anwendung der §§ 79 Abs. 2 S. 3 BVerfGG, 767 ZPO geholfen werden kann.
Aktualisiert: 2023-06-15
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