Mit Inkrafttreten des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) wurden Fakten rund um die digitale Kommunikation präzisiert. Das Gesetz enthält einige Neuerungen und Klarstellungen für Unternehmen, Websitebetreiber und Agenturen. Das Gesetz gilt auch für Messenger und Apps. Ergänzend dazu ist eine Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden erschienen.
Das TTDSG regelt alles rund um die digitale Kommunikation; bestehende Regelungen wurden klargestellt oder „verschärft“.
Dies betrifft zum Beispiel:
- die Vertraulichkeit der Kommunikation sowie Verkehrsdaten und Standortdaten
- Mitteilen ankommender Verbindungen, Rufnummernanzeige und -unterdrückung, automatische Anrufweiterschaltung
- Endnutzerverzeichnisse und Bereitstellen von Endnutzerdaten; Endeinrichtungen
- technische und organisatorische Vorkehrungen, die Verarbeitung von Daten zum Zweck des Jugendschutzes und zur Auskunftserteilung
Die wichtigste Änderung bezieht sich auf Cookies und Banner, und betrifft somit alle, die eine Website oder einen Webshop betreiben.
Was sich für Unternehmen ändert und was konkret zu tun ist, wird in diesem Fachbuch detailliert erklärt.
Bei Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen, unterstützt Sie Ihre Steuerberatungskanzlei.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Mit Inkrafttreten des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) wurden Fakten rund um die digitale Kommunikation präzisiert. Das Gesetz enthält einige Neuerungen und Klarstellungen für Unternehmen, Websitebetreiber und Agenturen. Das Gesetz gilt auch für Messenger und Apps. Ergänzend dazu ist eine Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden erschienen.
Das TTDSG regelt alles rund um die digitale Kommunikation; bestehende Regelungen wurden klargestellt oder „verschärft“.
Dies betrifft zum Beispiel:
- die Vertraulichkeit der Kommunikation sowie Verkehrsdaten und Standortdaten
- Mitteilen ankommender Verbindungen, Rufnummernanzeige und -unterdrückung, automatische Anrufweiterschaltung
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Aktualisiert: 2023-06-16
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Aktualisiert: 2023-06-16
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Aktualisiert: 2023-06-16
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Mit Inkrafttreten des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) wurden Fakten rund um die digitale Kommunikation präzisiert. Das Gesetz enthält einige Neuerungen und Klarstellungen für Unternehmen, Websitebetreiber und Agenturen. Das Gesetz gilt auch für Messenger und Apps. Ergänzend dazu ist eine Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden erschienen.
Das TTDSG regelt alles rund um die digitale Kommunikation; bestehende Regelungen wurden klargestellt oder „verschärft“.
Dies betrifft zum Beispiel:
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Was sich für Unternehmen ändert und was konkret zu tun ist, wird in diesem Fachbuch detailliert erklärt.
Bei Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen, unterstützt Sie Ihre Steuerberatungskanzlei.
Aktualisiert: 2023-04-30
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Mit Inkrafttreten des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) wurden Fakten rund um die digitale Kommunikation präzisiert. Das Gesetz enthält einige Neuerungen und Klarstellungen für Unternehmen, Websitebetreiber und Agenturen. Das Gesetz gilt auch für Messenger und Apps. Ergänzend dazu ist eine Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden erschienen.
Das TTDSG regelt alles rund um die digitale Kommunikation; bestehende Regelungen wurden klargestellt oder „verschärft“.
Dies betrifft zum Beispiel:
- die Vertraulichkeit der Kommunikation sowie Verkehrsdaten und Standortdaten
- Mitteilen ankommender Verbindungen, Rufnummernanzeige und -unterdrückung, automatische Anrufweiterschaltung
- Endnutzerverzeichnisse und Bereitstellen von Endnutzerdaten; Endeinrichtungen
- technische und organisatorische Vorkehrungen, die Verarbeitung von Daten zum Zweck des Jugendschutzes und zur Auskunftserteilung
Die wichtigste Änderung bezieht sich auf Cookies und Banner, und betrifft somit alle, die eine Website oder einen Webshop betreiben.
Was sich für Unternehmen ändert und was konkret zu tun ist, wird in diesem Fachbuch detailliert erklärt.
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Aktualisiert: 2023-04-30
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Der Facebook-Fall des Bundeskartellamts polarisiert. Im Mittelpunkt der Diskussion steht die Frage, inwieweit Datenschutzrechtsverstöße die Grundlage für einen kartellrechtlichen Konditionenmissbrauch bilden können.
Die Autorin erarbeitet anhand des Schutzzwecks und der rechtlichen Einbettung des Konditionenmissbrauchs einen Kriterienkatalog für die Berücksichtigungsfähigkeit außerkartellrechtlicher Rechtsverstöße in der Konditionenmissbrauchskontrolle. Datenschutzrechtsverstöße dienen dabei als Aufhänger. Außerdem wird die Kompetenzproblematik dargestellt, die sich aus der Bewertung des Datenschutzrechts durch zwei unabhängige Behörden ergibt.
Das Ergebnis ist, dass außerkartellrechtliche Rechtsbrüche unter bestimmten Voraussetzungen, die bei Datenschutzrechtsverstößen vorliegen, den Unangemessenheitsmaßstab für die Konditionenmissbrauchskontrolle bilden können, das Bundeskartellamt einen Datenschutzrechtsverstoß seit Inkrafttreten der DS GVO aber nicht mehr selbst prüfen darf.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der Facebook-Fall des Bundeskartellamts polarisiert. Im Mittelpunkt der Diskussion steht die Frage, inwieweit Datenschutzrechtsverstöße die Grundlage für einen kartellrechtlichen Konditionenmissbrauch bilden können.
Die Autorin erarbeitet anhand des Schutzzwecks und der rechtlichen Einbettung des Konditionenmissbrauchs einen Kriterienkatalog für die Berücksichtigungsfähigkeit außerkartellrechtlicher Rechtsverstöße in der Konditionenmissbrauchskontrolle. Datenschutzrechtsverstöße dienen dabei als Aufhänger. Außerdem wird die Kompetenzproblematik dargestellt, die sich aus der Bewertung des Datenschutzrechts durch zwei unabhängige Behörden ergibt.
Das Ergebnis ist, dass außerkartellrechtliche Rechtsbrüche unter bestimmten Voraussetzungen, die bei Datenschutzrechtsverstößen vorliegen, den Unangemessenheitsmaßstab für die Konditionenmissbrauchskontrolle bilden können, das Bundeskartellamt einen Datenschutzrechtsverstoß seit Inkrafttreten der DS GVO aber nicht mehr selbst prüfen darf.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Arbeit stellt die Tätigkeit der Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich umfassend dar. Sie behandelt deren Rechtsstellung und die Vereinbarkeit dieser mit den europarechtlichen Vorgaben. Schwerpunkt ist die Untersuchung der Verwaltungstätigkeit, wobei die Informationstätigkeit und deren Bindungswirkung ein zentrales Thema ist.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Arbeit stellt die Tätigkeit der Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich umfassend dar. Sie behandelt deren Rechtsstellung und die Vereinbarkeit dieser mit den europarechtlichen Vorgaben. Schwerpunkt ist die Untersuchung der Verwaltungstätigkeit, wobei die Informationstätigkeit und deren Bindungswirkung ein zentrales Thema ist.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Arbeit stellt die Tätigkeit der Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich umfassend dar. Sie behandelt deren Rechtsstellung und die Vereinbarkeit dieser mit den europarechtlichen Vorgaben. Schwerpunkt ist die Untersuchung der Verwaltungstätigkeit, wobei die Informationstätigkeit und deren Bindungswirkung ein zentrales Thema ist.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Arbeit stellt die Tätigkeit der Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich umfassend dar. Der erste Teil hat deren Rechtsstellung zum Gegenstand. Untersucht wird die Zugehörigkeit zur Verwaltung, die Ausgestaltung der Aufsicht sowie deren Vereinbarkeit mit der Datenschutzrichtlinie, insbesondere deren Forderung nach völliger Unabhängigkeit der Aufsicht. Der zweite Teil widmet sich den Befugnissen der Datenschutzaufsicht. Ein zentrales Thema ist dabei die Rechtsnatur der Beratungs- und Informationstätigkeit sowie deren Bindungswirkung. Ferner wird die Bedeutung der teilweise europarechtswidrigen Rechtsstellung der Aufsichtsbehörden für die Rechtmäßigkeit deren Verwaltungshandelns erörtert. Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Aufsicht und die Staatshaftung sind weitere Schwerpunkte.
Aktualisiert: 2023-04-07
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