Mit zahlreichen Entscheidungen haben der Thüringer Verfassungsgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht das Verfassungsrecht fortentwickelt (Äußerungsbefugnissen von Regierungsmitgliedern, Gebietsreform, Bundesnotbremse II, Menschenwürde und geschlechtliche Identität, bzw. selbstbestimmtes Sterben, Urteil zum Thüringer Paritätsgesetz u.a.).
Die Neuauflage des HK-VerfThü
Pünktlich zum Verfassungsjubiläum erscheint der Kommentar von Brenner/Hinkel/Hopfe/Poppenhäger/von der Weiden (zuvor Linck/Baldus/Lindner/Poppenhäger/Ruffert) in 2. Auflage. Unzählige Bereiche gelebter Staatspraxis sind erstmalig kommentiert, etwa
Wahl des Ministerpräsidenten
Neuorganisation des Verfassungsschutzes
Recht auf Bildung, Einführung des inklusiven Unterrichts
Religiöse Symbole in der Schule
Schulpflicht und Pandemie
Paritätsgesetze, Neutralitätspflicht von Regierungsmitgliedern
gesetzlicher Richter: Abordnung von Richtern und Einsatz von Richtern auf Zeit
Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre im Kommunalwahlrecht
Unterschriftenquoren bei Kommunalwahlen in Pandemiezeiten
Rechte parlamentarischer Gruppen
Die besonderen Vorzüge:
Die hochaktuellen und praxisnahen Kommentierungen spiegeln die tiefgreifenden Veränderungen der parlamentarischen „Landschaft“ wider, die von einer relativ größeren Zahl von Fraktionen, Parlamentarischen Gruppen sowie fraktions- und gruppenlosen Abgeordneten gestaltet wird
Die Rolle der Opposition in der speziellen Konstellation einer Minderheitsregierung wird besonders betrachtet
Sensible Themen, wie etwa die Ausgestaltung des Entschädigungsrechts für Funktionsträger oder der Umgang mit staatlichen Zuschüssen an Fraktionen und Parlamentarische Gruppen, werden umfassend erörtert
Die unterschiedlichen Einflüsse europarechtlicher Vorgaben auf die Parlamentsarbeit werden dargestellt und unter dem Gesichtspunkt der Parlamentsautonomie kritisch gewürdigt
Die Herausforderungen von Ausnahmesituationen, wie etwa Pandemielagen, für die Aufrechterhaltung parlamentarischer Arbeit finden in der Kommentierung angemessene Berücksichtigung
Höchste Expertise
Herausgeber und Autor:innen sind mit der spezifischen Thüringer Verfassungswirklichkeit bestens vertraut. Das Zusammenwirken von renommierten Expert:innen aus Wissenschaft, Richterschaft und Verwaltung bürgt für eine praxisnahe, wissenschaftlich fundierte und ausgewogene Rechtsauslegung.
Die Herausgeber
Prof. Dr. Michael Brenner, Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Friedrich-Schiller-Universität Jena
Dr. Klaus Hinkel, Präsident des Thüringer Oberverwaltungsgerichts, Weimar
Jörg Hopfe, Direktor beim Thüringer Landtag
Dr. Holger Poppenhäger, Präsident des Thüringer Landesamtes für Statistik
Dr. Klaus von der Weiden, Richter am Bundesverwaltungsgericht und Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofes
Aktualisiert: 2023-06-30
> findR *
Mit zahlreichen Entscheidungen haben der Thüringer Verfassungsgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht das Verfassungsrecht fortentwickelt (Äußerungsbefugnissen von Regierungsmitgliedern, Gebietsreform, Bundesnotbremse II, Menschenwürde und geschlechtliche Identität, bzw. selbstbestimmtes Sterben, Urteil zum Thüringer Paritätsgesetz u.a.).
Die Neuauflage des HK-VerfThü
Pünktlich zum Verfassungsjubiläum erscheint der Kommentar von Brenner/Hinkel/Hopfe/Poppenhäger/von der Weiden (zuvor Linck/Baldus/Lindner/Poppenhäger/Ruffert) in 2. Auflage. Unzählige Bereiche gelebter Staatspraxis sind erstmalig kommentiert, etwa
Wahl des Ministerpräsidenten
Neuorganisation des Verfassungsschutzes
Recht auf Bildung, Einführung des inklusiven Unterrichts
Religiöse Symbole in der Schule
Schulpflicht und Pandemie
Paritätsgesetze, Neutralitätspflicht von Regierungsmitgliedern
gesetzlicher Richter: Abordnung von Richtern und Einsatz von Richtern auf Zeit
Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre im Kommunalwahlrecht
Unterschriftenquoren bei Kommunalwahlen in Pandemiezeiten
Rechte parlamentarischer Gruppen
Die besonderen Vorzüge:
Die hochaktuellen und praxisnahen Kommentierungen spiegeln die tiefgreifenden Veränderungen der parlamentarischen „Landschaft“ wider, die von einer relativ größeren Zahl von Fraktionen, Parlamentarischen Gruppen sowie fraktions- und gruppenlosen Abgeordneten gestaltet wird
Die Rolle der Opposition in der speziellen Konstellation einer Minderheitsregierung wird besonders betrachtet
Sensible Themen, wie etwa die Ausgestaltung des Entschädigungsrechts für Funktionsträger oder der Umgang mit staatlichen Zuschüssen an Fraktionen und Parlamentarische Gruppen, werden umfassend erörtert
Die unterschiedlichen Einflüsse europarechtlicher Vorgaben auf die Parlamentsarbeit werden dargestellt und unter dem Gesichtspunkt der Parlamentsautonomie kritisch gewürdigt
Die Herausforderungen von Ausnahmesituationen, wie etwa Pandemielagen, für die Aufrechterhaltung parlamentarischer Arbeit finden in der Kommentierung angemessene Berücksichtigung
Höchste Expertise
Herausgeber und Autor:innen sind mit der spezifischen Thüringer Verfassungswirklichkeit bestens vertraut. Das Zusammenwirken von renommierten Expert:innen aus Wissenschaft, Richterschaft und Verwaltung bürgt für eine praxisnahe, wissenschaftlich fundierte und ausgewogene Rechtsauslegung.
Die Herausgeber
Prof. Dr. Michael Brenner, Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Friedrich-Schiller-Universität Jena
Dr. Klaus Hinkel, Präsident des Thüringer Oberverwaltungsgerichts, Weimar
Jörg Hopfe, Direktor beim Thüringer Landtag
Dr. Holger Poppenhäger, Präsident des Thüringer Landesamtes für Statistik
Dr. Klaus von der Weiden, Richter am Bundesverwaltungsgericht und Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofes
Aktualisiert: 2023-06-30
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Mit zahlreichen Entscheidungen haben der Thüringer Verfassungsgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht das Verfassungsrecht fortentwickelt (Äußerungsbefugnissen von Regierungsmitgliedern, Gebietsreform, Bundesnotbremse II, Menschenwürde und geschlechtliche Identität, bzw. selbstbestimmtes Sterben, Urteil zum Thüringer Paritätsgesetz u.a.).
Die Neuauflage des HK-VerfThü
Pünktlich zum Verfassungsjubiläum erscheint der Kommentar von Brenner/Hinkel/Hopfe/Poppenhäger/von der Weiden (zuvor Linck/Baldus/Lindner/Poppenhäger/Ruffert) in 2. Auflage. Unzählige Bereiche gelebter Staatspraxis sind erstmalig kommentiert, etwa
Wahl des Ministerpräsidenten
Neuorganisation des Verfassungsschutzes
Recht auf Bildung, Einführung des inklusiven Unterrichts
Religiöse Symbole in der Schule
Schulpflicht und Pandemie
Paritätsgesetze, Neutralitätspflicht von Regierungsmitgliedern
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Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre im Kommunalwahlrecht
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Rechte parlamentarischer Gruppen
Die besonderen Vorzüge:
Die hochaktuellen und praxisnahen Kommentierungen spiegeln die tiefgreifenden Veränderungen der parlamentarischen „Landschaft“ wider, die von einer relativ größeren Zahl von Fraktionen, Parlamentarischen Gruppen sowie fraktions- und gruppenlosen Abgeordneten gestaltet wird
Die Rolle der Opposition in der speziellen Konstellation einer Minderheitsregierung wird besonders betrachtet
Sensible Themen, wie etwa die Ausgestaltung des Entschädigungsrechts für Funktionsträger oder der Umgang mit staatlichen Zuschüssen an Fraktionen und Parlamentarische Gruppen, werden umfassend erörtert
Die unterschiedlichen Einflüsse europarechtlicher Vorgaben auf die Parlamentsarbeit werden dargestellt und unter dem Gesichtspunkt der Parlamentsautonomie kritisch gewürdigt
Die Herausforderungen von Ausnahmesituationen, wie etwa Pandemielagen, für die Aufrechterhaltung parlamentarischer Arbeit finden in der Kommentierung angemessene Berücksichtigung
Höchste Expertise
Herausgeber und Autor:innen sind mit der spezifischen Thüringer Verfassungswirklichkeit bestens vertraut. Das Zusammenwirken von renommierten Expert:innen aus Wissenschaft, Richterschaft und Verwaltung bürgt für eine praxisnahe, wissenschaftlich fundierte und ausgewogene Rechtsauslegung.
Die Herausgeber
Prof. Dr. Michael Brenner, Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Friedrich-Schiller-Universität Jena
Dr. Klaus Hinkel, Präsident des Thüringer Oberverwaltungsgerichts, Weimar
Jörg Hopfe, Direktor beim Thüringer Landtag
Dr. Holger Poppenhäger, Präsident des Thüringer Landesamtes für Statistik
Dr. Klaus von der Weiden, Richter am Bundesverwaltungsgericht und Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofes
Aktualisiert: 2023-06-30
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Mit zahlreichen Entscheidungen haben der Thüringer Verfassungsgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht das Verfassungsrecht fortentwickelt (Äußerungsbefugnissen von Regierungsmitgliedern, Gebietsreform, Bundesnotbremse II, Menschenwürde und geschlechtliche Identität, bzw. selbstbestimmtes Sterben, Urteil zum Thüringer Paritätsgesetz u.a.).
Die Neuauflage des HK-VerfThü
Pünktlich zum Verfassungsjubiläum erscheint der Kommentar von Brenner/Hinkel/Hopfe/Poppenhäger/von der Weiden (zuvor Linck/Baldus/Lindner/Poppenhäger/Ruffert) in 2. Auflage. Unzählige Bereiche gelebter Staatspraxis sind erstmalig kommentiert, etwa
Wahl des Ministerpräsidenten
Neuorganisation des Verfassungsschutzes
Recht auf Bildung, Einführung des inklusiven Unterrichts
Religiöse Symbole in der Schule
Schulpflicht und Pandemie
Paritätsgesetze, Neutralitätspflicht von Regierungsmitgliedern
gesetzlicher Richter: Abordnung von Richtern und Einsatz von Richtern auf Zeit
Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre im Kommunalwahlrecht
Unterschriftenquoren bei Kommunalwahlen in Pandemiezeiten
Rechte parlamentarischer Gruppen
Die besonderen Vorzüge:
Die hochaktuellen und praxisnahen Kommentierungen spiegeln die tiefgreifenden Veränderungen der parlamentarischen „Landschaft“ wider, die von einer relativ größeren Zahl von Fraktionen, Parlamentarischen Gruppen sowie fraktions- und gruppenlosen Abgeordneten gestaltet wird
Die Rolle der Opposition in der speziellen Konstellation einer Minderheitsregierung wird besonders betrachtet
Sensible Themen, wie etwa die Ausgestaltung des Entschädigungsrechts für Funktionsträger oder der Umgang mit staatlichen Zuschüssen an Fraktionen und Parlamentarische Gruppen, werden umfassend erörtert
Die unterschiedlichen Einflüsse europarechtlicher Vorgaben auf die Parlamentsarbeit werden dargestellt und unter dem Gesichtspunkt der Parlamentsautonomie kritisch gewürdigt
Die Herausforderungen von Ausnahmesituationen, wie etwa Pandemielagen, für die Aufrechterhaltung parlamentarischer Arbeit finden in der Kommentierung angemessene Berücksichtigung
Höchste Expertise
Herausgeber und Autor:innen sind mit der spezifischen Thüringer Verfassungswirklichkeit bestens vertraut. Das Zusammenwirken von renommierten Expert:innen aus Wissenschaft, Richterschaft und Verwaltung bürgt für eine praxisnahe, wissenschaftlich fundierte und ausgewogene Rechtsauslegung.
Die Herausgeber
Prof. Dr. Michael Brenner, Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Friedrich-Schiller-Universität Jena
Dr. Klaus Hinkel, Präsident des Thüringer Oberverwaltungsgerichts, Weimar
Jörg Hopfe, Direktor beim Thüringer Landtag
Dr. Holger Poppenhäger, Präsident des Thüringer Landesamtes für Statistik
Dr. Klaus von der Weiden, Richter am Bundesverwaltungsgericht und Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofes
Aktualisiert: 2023-06-30
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Bei schwierigen Entscheidungen tendieren wir dazu, begrenzt rationalen Faustregeln, sogenannten Heuristiken, zu folgen. Wenn wir beispielsweise Schätzungen zu uns unbekannten Themen abgeben müssen, orientieren wir uns an Umgebungsinformationen, selbst wenn diese zusammenhanglos sind.
Dorian Schmelz untersucht die Auswirkungen dieses Ankereffekts auf die Streitparteien eines Zivilprozesses, indem er die Teilnehmenden einer empirischen Studie, darunter über 60 österreichische Berufsrichter:innen, mit einem fiktiven Fall konfrontiert, für den eine einvernehmliche Lösung gefunden werden soll. Doch sind Richter:innen aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation und berufsmäßigen Neutralität tatsächlich weniger beeinflussbar?
Aktualisiert: 2023-06-23
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Bei schwierigen Entscheidungen tendieren wir dazu, begrenzt rationalen Faustregeln, sogenannten Heuristiken, zu folgen. Wenn wir beispielsweise Schätzungen zu uns unbekannten Themen abgeben müssen, orientieren wir uns an Umgebungsinformationen, selbst wenn diese zusammenhanglos sind.
Dorian Schmelz untersucht die Auswirkungen dieses Ankereffekts auf die Streitparteien eines Zivilprozesses, indem er die Teilnehmenden einer empirischen Studie, darunter über 60 österreichische Berufsrichter:innen, mit einem fiktiven Fall konfrontiert, für den eine einvernehmliche Lösung gefunden werden soll. Doch sind Richter:innen aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation und berufsmäßigen Neutralität tatsächlich weniger beeinflussbar?
Aktualisiert: 2023-06-23
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Bei schwierigen Entscheidungen tendieren wir dazu, begrenzt rationalen Faustregeln, sogenannten Heuristiken, zu folgen. Wenn wir beispielsweise Schätzungen zu uns unbekannten Themen abgeben müssen, orientieren wir uns an Umgebungsinformationen, selbst wenn diese zusammenhanglos sind.
Dorian Schmelz untersucht die Auswirkungen dieses Ankereffekts auf die Streitparteien eines Zivilprozesses, indem er die Teilnehmenden einer empirischen Studie, darunter über 60 österreichische Berufsrichter:innen, mit einem fiktiven Fall konfrontiert, für den eine einvernehmliche Lösung gefunden werden soll. Doch sind Richter:innen aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation und berufsmäßigen Neutralität tatsächlich weniger beeinflussbar?
Aktualisiert: 2023-06-23
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Bei schwierigen Entscheidungen tendieren wir dazu, begrenzt rationalen Faustregeln, sogenannten Heuristiken, zu folgen. Wenn wir beispielsweise Schätzungen zu uns unbekannten Themen abgeben müssen, orientieren wir uns an Umgebungsinformationen, selbst wenn diese zusammenhanglos sind.
Dorian Schmelz untersucht die Auswirkungen dieses Ankereffekts auf die Streitparteien eines Zivilprozesses, indem er die Teilnehmenden einer empirischen Studie, darunter über 60 österreichische Berufsrichter:innen, mit einem fiktiven Fall konfrontiert, für den eine einvernehmliche Lösung gefunden werden soll. Doch sind Richter:innen aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation und berufsmäßigen Neutralität tatsächlich weniger beeinflussbar?
Aktualisiert: 2023-06-22
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Bei schwierigen Entscheidungen tendieren wir dazu, begrenzt rationalen Faustregeln, sogenannten Heuristiken, zu folgen. Wenn wir beispielsweise Schätzungen zu uns unbekannten Themen abgeben müssen, orientieren wir uns an Umgebungsinformationen, selbst wenn diese zusammenhanglos sind.
Dorian Schmelz untersucht die Auswirkungen dieses Ankereffekts auf die Streitparteien eines Zivilprozesses, indem er die Teilnehmenden einer empirischen Studie, darunter über 60 österreichische Berufsrichter:innen, mit einem fiktiven Fall konfrontiert, für den eine einvernehmliche Lösung gefunden werden soll. Doch sind Richter:innen aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation und berufsmäßigen Neutralität tatsächlich weniger beeinflussbar?
Aktualisiert: 2023-06-22
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Bei schwierigen Entscheidungen tendieren wir dazu, begrenzt rationalen Faustregeln, sogenannten Heuristiken, zu folgen. Wenn wir beispielsweise Schätzungen zu uns unbekannten Themen abgeben müssen, orientieren wir uns an Umgebungsinformationen, selbst wenn diese zusammenhanglos sind.
Dorian Schmelz untersucht die Auswirkungen dieses Ankereffekts auf die Streitparteien eines Zivilprozesses, indem er die Teilnehmenden einer empirischen Studie, darunter über 60 österreichische Berufsrichter:innen, mit einem fiktiven Fall konfrontiert, für den eine einvernehmliche Lösung gefunden werden soll. Doch sind Richter:innen aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation und berufsmäßigen Neutralität tatsächlich weniger beeinflussbar?
Aktualisiert: 2023-06-22
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Bei schwierigen Entscheidungen tendieren wir dazu, begrenzt rationalen Faustregeln, sogenannten Heuristiken, zu folgen. Wenn wir beispielsweise Schätzungen zu uns unbekannten Themen abgeben müssen, orientieren wir uns an Umgebungsinformationen, selbst wenn diese zusammenhanglos sind.
Dorian Schmelz untersucht die Auswirkungen dieses Ankereffekts auf die Streitparteien eines Zivilprozesses, indem er die Teilnehmenden einer empirischen Studie, darunter über 60 österreichische Berufsrichter:innen, mit einem fiktiven Fall konfrontiert, für den eine einvernehmliche Lösung gefunden werden soll. Doch sind Richter:innen aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation und berufsmäßigen Neutralität tatsächlich weniger beeinflussbar?
Aktualisiert: 2023-06-22
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Mit dem Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung
realisiert der Gesetzgeber durchgreifende Änderungen des privaten Bau- und Architektenrechts. Seit dem Inkrafttreten am 1.1. 2018 gelten zum Teil gänzlich neue Regelungen, vor allem ist ein Recht des Bestellers zu Änderungsanordnungen festgeschrieben, außerdem gibt es Neuerungen vor allem in den Bereichen „Kündigung“ und „Abnahme“. Neue Vertragstypen, Stichwort „Verbraucherbauvertrag“, kommen hinzu, die Sachmängelhaftung für Baustoffe wird neu justiert, und es gibt erstmals gesetzliche Vorgaben für die Inhalte von Architekten- und Bauträgerverträgen.
„Prozesse in Bausachen“ aktuell – Die Reformauflage
Die Neuauflage des Prozesshandbuchs unterstützt Sie topaktuell in allen Phasen des baurechtlichen Mandats. Von konkreten Fallkonstellationen und den materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen ausgehend erläutern die erfahrenen Autoren detailliert die prozessualen Abläufe, stets bezogen auf das neue Recht.
Das praxisgerechte Handbuch liefert Ihnen prozesstaktisches Know-how für die vorausschauende Mandatsbearbeitung und zahlreiche Praxishinweise für die jeweilige Arbeitssituation. Anspruchsgrundlagen und Handlungsmöglichkeiten werden aus der Sicht aller Prozessbeteiligter auf neuestem Rechtsstand dargestellt. Zusätzlich bieten Ihnen die Autoren Formulierungsvorschläge und Checklisten für die praktische Umsetzung der eigenen Strategie. Der vorläufige Rechtsschutz sowie Honorarfragen werden ausführlich behandelt.
Schwerpunkte
Alle Neuregungen zum Bauvertragsrecht
-Erstmalige Normierung eines Bauvertrags im BGB
-Anordnungsrecht des Bestellers für geänderte oder zusätzliche Leistungen und korrespondierende Vergütungsanpassungsansprüche des Unternehmers
-Einführung einer Einstweilige Verfügung bei Streitigkeiten über das Anordnungsrecht
-Neue Regelungen zur fiktiven Abnahme und zur Zustandsfeststellung bei Abnahmeverweigerung.
-Neue Regelungen für Abschlags- und Schlusszahlungen
-Erstmalige Normierung der Voraussetzungen und Folgen der außerordentlichen Kündigung von Bauverträgen
-Spezialregelung des neu eingeführten Verbraucherbauvertrages
Erweiterte Mängelrechte beim Kauf von Baustoffen
Erstmals Regelungen zu den Inhalten von Architekten- und Ingenieurverträgen sowie Bauträgerverträgen
Einführung von Baukammern bei den Landgerichten
Die Autoren bilden die „Crème de la Crème der deutschen Bauanwälte“ (DAB regional 3/14):
RA Dr. Sebastian Bachmann, LL.M. | RA Dr. Günter Bauer, FABAR | RA Dr. Eick G. Busz | RA Dr. Karl-Heinz Inhuber | RA Dr. Thomas Jahn, FABAR | VRiOLG Dr. Dr. Bernhard Klose | RA Dr. Christopher Krusche | RAin Karen Mitterer, FABAR | VRiOLG i.R. Prof. Dr. Gerd Motzke | RA Thomas Schade | RA Dr. Mathias Schmid, FABAR | RA Dr. Florian Schrammel, FABAR | RA Thomas Seewald, LL.M., FABAR | RA Dr. Philipp Tschäpe | RAuN Dr. Frank-Hartmut Vogelsang | RA Dr. Tobias Wellensiek, FABAR | RA Dr. Klaus Weller, FABAR | RAuN Florian Wiesner, LL.M. Eur., FABAR
Aktualisiert: 2023-06-19
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Mit zahlreichen Entscheidungen haben der Thüringer Verfassungsgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht das Verfassungsrecht fortentwickelt (Äußerungsbefugnissen von Regierungsmitgliedern, Gebietsreform, Bundesnotbremse II, Menschenwürde und geschlechtliche Identität, bzw. selbstbestimmtes Sterben, Urteil zum Thüringer Paritätsgesetz u.a.).
Die Neuauflage des HK-VerfThü
Pünktlich zum Verfassungsjubiläum erscheint der Kommentar von Brenner/Hinkel/Hopfe/Poppenhäger/von der Weiden (zuvor Linck/Baldus/Lindner/Poppenhäger/Ruffert) in 2. Auflage. Unzählige Bereiche gelebter Staatspraxis sind erstmalig kommentiert, etwa
Wahl des Ministerpräsidenten
Neuorganisation des Verfassungsschutzes
Recht auf Bildung, Einführung des inklusiven Unterrichts
Religiöse Symbole in der Schule
Schulpflicht und Pandemie
Paritätsgesetze, Neutralitätspflicht von Regierungsmitgliedern
gesetzlicher Richter: Abordnung von Richtern und Einsatz von Richtern auf Zeit
Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre im Kommunalwahlrecht
Unterschriftenquoren bei Kommunalwahlen in Pandemiezeiten
Rechte parlamentarischer Gruppen
Die besonderen Vorzüge:
Die hochaktuellen und praxisnahen Kommentierungen spiegeln die tiefgreifenden Veränderungen der parlamentarischen „Landschaft“ wider, die von einer relativ größeren Zahl von Fraktionen, Parlamentarischen Gruppen sowie fraktions- und gruppenlosen Abgeordneten gestaltet wird
Die Rolle der Opposition in der speziellen Konstellation einer Minderheitsregierung wird besonders betrachtet
Sensible Themen, wie etwa die Ausgestaltung des Entschädigungsrechts für Funktionsträger oder der Umgang mit staatlichen Zuschüssen an Fraktionen und Parlamentarische Gruppen, werden umfassend erörtert
Die unterschiedlichen Einflüsse europarechtlicher Vorgaben auf die Parlamentsarbeit werden dargestellt und unter dem Gesichtspunkt der Parlamentsautonomie kritisch gewürdigt
Die Herausforderungen von Ausnahmesituationen, wie etwa Pandemielagen, für die Aufrechterhaltung parlamentarischer Arbeit finden in der Kommentierung angemessene Berücksichtigung
Höchste Expertise
Herausgeber und Autor:innen sind mit der spezifischen Thüringer Verfassungswirklichkeit bestens vertraut. Das Zusammenwirken von renommierten Expert:innen aus Wissenschaft, Richterschaft und Verwaltung bürgt für eine praxisnahe, wissenschaftlich fundierte und ausgewogene Rechtsauslegung.
Die Herausgeber
Prof. Dr. Michael Brenner, Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Friedrich-Schiller-Universität Jena
Dr. Klaus Hinkel, Präsident des Thüringer Oberverwaltungsgerichts, Weimar
Jörg Hopfe, Direktor beim Thüringer Landtag
Dr. Holger Poppenhäger, Präsident des Thüringer Landesamtes für Statistik
Dr. Klaus von der Weiden, Richter am Bundesverwaltungsgericht und Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofes
Aktualisiert: 2023-06-08
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Bei schwierigen Entscheidungen tendieren wir dazu, begrenzt rationalen Faustregeln, sogenannten Heuristiken, zu folgen. Wenn wir beispielsweise Schätzungen zu uns unbekannten Themen abgeben müssen, orientieren wir uns an Umgebungsinformationen, selbst wenn diese zusammenhanglos sind.
Dorian Schmelz untersucht die Auswirkungen dieses Ankereffekts auf die Streitparteien eines Zivilprozesses, indem er die Teilnehmenden einer empirischen Studie, darunter über 60 österreichische Berufsrichter:innen, mit einem fiktiven Fall konfrontiert, für den eine einvernehmliche Lösung gefunden werden soll. Doch sind Richter:innen aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation und berufsmäßigen Neutralität tatsächlich weniger beeinflussbar?
Aktualisiert: 2023-06-06
> findR *
Bei schwierigen Entscheidungen tendieren wir dazu, begrenzt rationalen Faustregeln, sogenannten Heuristiken, zu folgen. Wenn wir beispielsweise Schätzungen zu uns unbekannten Themen abgeben müssen, orientieren wir uns an Umgebungsinformationen, selbst wenn diese zusammenhanglos sind.
Dorian Schmelz untersucht die Auswirkungen dieses Ankereffekts auf die Streitparteien eines Zivilprozesses, indem er die Teilnehmenden einer empirischen Studie, darunter über 60 österreichische Berufsrichter:innen, mit einem fiktiven Fall konfrontiert, für den eine einvernehmliche Lösung gefunden werden soll. Doch sind Richter:innen aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation und berufsmäßigen Neutralität tatsächlich weniger beeinflussbar?
Aktualisiert: 2023-06-05
> findR *
Bei schwierigen Entscheidungen tendieren wir dazu, begrenzt rationalen Faustregeln, sogenannten Heuristiken, zu folgen. Wenn wir beispielsweise Schätzungen zu uns unbekannten Themen abgeben müssen, orientieren wir uns an Umgebungsinformationen, selbst wenn diese zusammenhanglos sind.
Dorian Schmelz untersucht die Auswirkungen dieses Ankereffekts auf die Streitparteien eines Zivilprozesses, indem er die Teilnehmenden einer empirischen Studie, darunter über 60 österreichische Berufsrichter:innen, mit einem fiktiven Fall konfrontiert, für den eine einvernehmliche Lösung gefunden werden soll. Doch sind Richter:innen aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation und berufsmäßigen Neutralität tatsächlich weniger beeinflussbar?
Aktualisiert: 2023-06-02
> findR *
Mit zahlreichen Entscheidungen haben der Thüringer Verfassungsgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht das Verfassungsrecht fortentwickelt (Äußerungsbefugnissen von Regierungsmitgliedern, Gebietsreform, Bundesnotbremse II, Menschenwürde und geschlechtliche Identität, bzw. selbstbestimmtes Sterben, Urteil zum Thüringer Paritätsgesetz u.a.).
Die Neuauflage des HK-VerfThü
Pünktlich zum Verfassungsjubiläum erscheint der Kommentar von Brenner/Hinkel/Hopfe/Poppenhäger/von der Weiden (zuvor Linck/Baldus/Lindner/Poppenhäger/Ruffert) in 2. Auflage. Unzählige Bereiche gelebter Staatspraxis sind erstmalig kommentiert, etwa
Wahl des Ministerpräsidenten
Neuorganisation des Verfassungsschutzes
Recht auf Bildung, Einführung des inklusiven Unterrichts
Religiöse Symbole in der Schule
Schulpflicht und Pandemie
Paritätsgesetze, Neutralitätspflicht von Regierungsmitgliedern
gesetzlicher Richter: Abordnung von Richtern und Einsatz von Richtern auf Zeit
Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre im Kommunalwahlrecht
Unterschriftenquoren bei Kommunalwahlen in Pandemiezeiten
Rechte parlamentarischer Gruppen
Die besonderen Vorzüge:
Die hochaktuellen und praxisnahen Kommentierungen spiegeln die tiefgreifenden Veränderungen der parlamentarischen „Landschaft“ wider, die von einer relativ größeren Zahl von Fraktionen, Parlamentarischen Gruppen sowie fraktions- und gruppenlosen Abgeordneten gestaltet wird
Die Rolle der Opposition in der speziellen Konstellation einer Minderheitsregierung wird besonders betrachtet
Sensible Themen, wie etwa die Ausgestaltung des Entschädigungsrechts für Funktionsträger oder der Umgang mit staatlichen Zuschüssen an Fraktionen und Parlamentarische Gruppen, werden umfassend erörtert
Die unterschiedlichen Einflüsse europarechtlicher Vorgaben auf die Parlamentsarbeit werden dargestellt und unter dem Gesichtspunkt der Parlamentsautonomie kritisch gewürdigt
Die Herausforderungen von Ausnahmesituationen, wie etwa Pandemielagen, für die Aufrechterhaltung parlamentarischer Arbeit finden in der Kommentierung angemessene Berücksichtigung
Höchste Expertise
Herausgeber und Autor:innen sind mit der spezifischen Thüringer Verfassungswirklichkeit bestens vertraut. Das Zusammenwirken von renommierten Expert:innen aus Wissenschaft, Richterschaft und Verwaltung bürgt für eine praxisnahe, wissenschaftlich fundierte und ausgewogene Rechtsauslegung.
Die Herausgeber
Prof. Dr. Michael Brenner, Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Friedrich-Schiller-Universität Jena
Dr. Klaus Hinkel, Präsident des Thüringer Oberverwaltungsgerichts, Weimar
Jörg Hopfe, Direktor beim Thüringer Landtag
Dr. Holger Poppenhäger, Präsident des Thüringer Landesamtes für Statistik
Dr. Klaus von der Weiden, Richter am Bundesverwaltungsgericht und Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofes
Aktualisiert: 2023-06-02
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Bei schwierigen Entscheidungen tendieren wir dazu, begrenzt rationalen Faustregeln, sogenannten Heuristiken, zu folgen. Wenn wir beispielsweise Schätzungen zu uns unbekannten Themen abgeben müssen, orientieren wir uns an Umgebungsinformationen, selbst wenn diese zusammenhanglos sind.
Dorian Schmelz untersucht die Auswirkungen dieses Ankereffekts auf die Streitparteien eines Zivilprozesses, indem er die Teilnehmenden einer empirischen Studie, darunter über 60 österreichische Berufsrichter:innen, mit einem fiktiven Fall konfrontiert, für den eine einvernehmliche Lösung gefunden werden soll. Doch sind Richter:innen aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation und berufsmäßigen Neutralität tatsächlich weniger beeinflussbar?
Aktualisiert: 2023-06-02
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Mit dem Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung
realisiert der Gesetzgeber durchgreifende Änderungen des privaten Bau- und Architektenrechts. Seit dem Inkrafttreten am 1.1. 2018 gelten zum Teil gänzlich neue Regelungen, vor allem ist ein Recht des Bestellers zu Änderungsanordnungen festgeschrieben, außerdem gibt es Neuerungen vor allem in den Bereichen „Kündigung“ und „Abnahme“. Neue Vertragstypen, Stichwort „Verbraucherbauvertrag“, kommen hinzu, die Sachmängelhaftung für Baustoffe wird neu justiert, und es gibt erstmals gesetzliche Vorgaben für die Inhalte von Architekten- und Bauträgerverträgen.
„Prozesse in Bausachen“ aktuell – Die Reformauflage
Die Neuauflage des Prozesshandbuchs unterstützt Sie topaktuell in allen Phasen des baurechtlichen Mandats. Von konkreten Fallkonstellationen und den materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen ausgehend erläutern die erfahrenen Autoren detailliert die prozessualen Abläufe, stets bezogen auf das neue Recht.
Das praxisgerechte Handbuch liefert Ihnen prozesstaktisches Know-how für die vorausschauende Mandatsbearbeitung und zahlreiche Praxishinweise für die jeweilige Arbeitssituation. Anspruchsgrundlagen und Handlungsmöglichkeiten werden aus der Sicht aller Prozessbeteiligter auf neuestem Rechtsstand dargestellt. Zusätzlich bieten Ihnen die Autoren Formulierungsvorschläge und Checklisten für die praktische Umsetzung der eigenen Strategie. Der vorläufige Rechtsschutz sowie Honorarfragen werden ausführlich behandelt.
Schwerpunkte
Alle Neuregungen zum Bauvertragsrecht
-Erstmalige Normierung eines Bauvertrags im BGB
-Anordnungsrecht des Bestellers für geänderte oder zusätzliche Leistungen und korrespondierende Vergütungsanpassungsansprüche des Unternehmers
-Einführung einer Einstweilige Verfügung bei Streitigkeiten über das Anordnungsrecht
-Neue Regelungen zur fiktiven Abnahme und zur Zustandsfeststellung bei Abnahmeverweigerung.
-Neue Regelungen für Abschlags- und Schlusszahlungen
-Erstmalige Normierung der Voraussetzungen und Folgen der außerordentlichen Kündigung von Bauverträgen
-Spezialregelung des neu eingeführten Verbraucherbauvertrages
Erweiterte Mängelrechte beim Kauf von Baustoffen
Erstmals Regelungen zu den Inhalten von Architekten- und Ingenieurverträgen sowie Bauträgerverträgen
Einführung von Baukammern bei den Landgerichten
Die Autoren bilden die „Crème de la Crème der deutschen Bauanwälte“ (DAB regional 3/14):
RA Dr. Sebastian Bachmann, LL.M. | RA Dr. Günter Bauer, FABAR | RA Dr. Eick G. Busz | RA Dr. Karl-Heinz Inhuber | RA Dr. Thomas Jahn, FABAR | VRiOLG Dr. Dr. Bernhard Klose | RA Dr. Christopher Krusche | RAin Karen Mitterer, FABAR | VRiOLG i.R. Prof. Dr. Gerd Motzke | RA Thomas Schade | RA Dr. Mathias Schmid, FABAR | RA Dr. Florian Schrammel, FABAR | RA Thomas Seewald, LL.M., FABAR | RA Dr. Philipp Tschäpe | RAuN Dr. Frank-Hartmut Vogelsang | RA Dr. Tobias Wellensiek, FABAR | RA Dr. Klaus Weller, FABAR | RAuN Florian Wiesner, LL.M. Eur., FABAR
Aktualisiert: 2023-05-17
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