Der Missbrauch von Leitungsmacht steht im Mittelpunkt der Corporate Governance-Debatte. Häufig wird dabei der Ruf nach schärferen Sanktionen oder effektiveren Klagemöglichkeiten laut. Die Dissertation basiert hingegen auf der Annahme, dass eine bloße Konkretisierung der Geschäftsleiterpflichten genügen könnte, um das Verhalten der Geschäftsleitung bereits ex ante positiv zu beeinflussen. Die gesetzlichen Generalklauseln sprechen von dem "ordentlichen Geschäftsleiter", ohne ihn näher zu umschreiben. Offenbar kommt es auf die korrekte Erfüllung der Pflichten gegenüber der Gesellschaft an. Was aber sind die Pflichten eines Geschäftsleiters?
Die Frage wird erstmals durch rechtsvergleichende Betrachtung des englischen Gesellschaftsrechts beantwortet. Dabei steht die hohe Qualität der britischen Corporate Governance außer Zweifel. Interessant ist auch die Tradition, von "directors' duties" statt "directors' liability" zu sprechen. Besondere Beachtung verdient aber die aktuelle Reform des gesamten Gesellschaftsrechts. Eines ihrer Ziele ist die Kodifizierung der umfangreichen Rechtsprechung in einem handlichen gesetzlichen Pflichtenkatalog.
Die Verfasserin zeigt auf, wie die Systematisierung und Konkretisierung der Geschäftsleiterpflichten auch hierzulande gelingen und für mehr Rechtssicherheit sorgen können. Hierbei erweist sich die Abkehr von dem Konzept des "Unternehmensinteresses" zugunsten einer stärkeren Orientierung an den Belangen der Gesellschafter als hilfreich. Die Darstellung wird durch einen Blick auf Sanktionen und ihre praktische Durchsetzung abgerundet.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Missbrauch von Leitungsmacht steht im Mittelpunkt der Corporate Governance-Debatte. Häufig wird dabei der Ruf nach schärferen Sanktionen oder effektiveren Klagemöglichkeiten laut. Die Dissertation basiert hingegen auf der Annahme, dass eine bloße Konkretisierung der Geschäftsleiterpflichten genügen könnte, um das Verhalten der Geschäftsleitung bereits ex ante positiv zu beeinflussen. Die gesetzlichen Generalklauseln sprechen von dem "ordentlichen Geschäftsleiter", ohne ihn näher zu umschreiben. Offenbar kommt es auf die korrekte Erfüllung der Pflichten gegenüber der Gesellschaft an. Was aber sind die Pflichten eines Geschäftsleiters?
Die Frage wird erstmals durch rechtsvergleichende Betrachtung des englischen Gesellschaftsrechts beantwortet. Dabei steht die hohe Qualität der britischen Corporate Governance außer Zweifel. Interessant ist auch die Tradition, von "directors' duties" statt "directors' liability" zu sprechen. Besondere Beachtung verdient aber die aktuelle Reform des gesamten Gesellschaftsrechts. Eines ihrer Ziele ist die Kodifizierung der umfangreichen Rechtsprechung in einem handlichen gesetzlichen Pflichtenkatalog.
Die Verfasserin zeigt auf, wie die Systematisierung und Konkretisierung der Geschäftsleiterpflichten auch hierzulande gelingen und für mehr Rechtssicherheit sorgen können. Hierbei erweist sich die Abkehr von dem Konzept des "Unternehmensinteresses" zugunsten einer stärkeren Orientierung an den Belangen der Gesellschafter als hilfreich. Die Darstellung wird durch einen Blick auf Sanktionen und ihre praktische Durchsetzung abgerundet.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Der Missbrauch von Leitungsmacht steht im Mittelpunkt der Corporate Governance-Debatte. Häufig wird dabei der Ruf nach schärferen Sanktionen oder effektiveren Klagemöglichkeiten laut. Die Dissertation basiert hingegen auf der Annahme, dass eine bloße Konkretisierung der Geschäftsleiterpflichten genügen könnte, um das Verhalten der Geschäftsleitung bereits ex ante positiv zu beeinflussen. Die gesetzlichen Generalklauseln sprechen von dem "ordentlichen Geschäftsleiter", ohne ihn näher zu umschreiben. Offenbar kommt es auf die korrekte Erfüllung der Pflichten gegenüber der Gesellschaft an. Was aber sind die Pflichten eines Geschäftsleiters?
Die Frage wird erstmals durch rechtsvergleichende Betrachtung des englischen Gesellschaftsrechts beantwortet. Dabei steht die hohe Qualität der britischen Corporate Governance außer Zweifel. Interessant ist auch die Tradition, von "directors' duties" statt "directors' liability" zu sprechen. Besondere Beachtung verdient aber die aktuelle Reform des gesamten Gesellschaftsrechts. Eines ihrer Ziele ist die Kodifizierung der umfangreichen Rechtsprechung in einem handlichen gesetzlichen Pflichtenkatalog.
Die Verfasserin zeigt auf, wie die Systematisierung und Konkretisierung der Geschäftsleiterpflichten auch hierzulande gelingen und für mehr Rechtssicherheit sorgen können. Hierbei erweist sich die Abkehr von dem Konzept des "Unternehmensinteresses" zugunsten einer stärkeren Orientierung an den Belangen der Gesellschafter als hilfreich. Die Darstellung wird durch einen Blick auf Sanktionen und ihre praktische Durchsetzung abgerundet.
Aktualisiert: 2023-05-15
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VON HEROS, HAZERN UND HIGH BOYS
Kreativdirektoren werden nach der Lektüre des Buchs beim Begriff „Cherrypicker" nicht länger an „fröhliche Kirschpflücker“ denken, sondern fortan wissen, dass es sich dabei um eine „Hubarbeitsbühne“ handelt. Genauso wie sie wissen werden, dass es sich bei „Pranks" nicht um „Pranken“, sondern um ein Werbefilmgenre handelt.
„In den letzten Jahren sind hunderte neue Fachausdrücke entstanden,“, berichtet der Verfasser Frank Papenbroock „und es ist oft schwer, an zuverlässige Definitionen für die oft ziemlich exotischen Fachbegriffe der Branche zu kommen. Diese Lexikon soll Abhilfe schaffen.“
Mit rund drei Jahrzehnten Berufserfahrung als Werbefilmregisseur notierte Papenbroock Erläuterungen für die zahlreichen Anglizismen, Abkürzungen, IT-Begriffe, aber auch juristische Ausdrücke, Film-Slang und technische Bezeichnungen. Herausgekommen ist ein nützliches, zeitgemäßes und sogar kurzweiliges Lexikon mit rund 2.000 Begriffen, das mit knappen Beschreibungen verständlich und manchmal auch augenzwinkernd Licht ins Dunkel der oft kryptischen Werbefilmsprache bringt. So haben selbst die im Analogzeitalter geborene „Digital Immigrants“ die Chance mit den „Digital Natives“ mithalten zu können.
Das Buch ist für alle Personen gedacht, die mit der Werbefilmproduktion zu tun haben oder einen Beruf in der Branche anstreben. Da sich die Fachsprache im Rahmen der Digitalisierung und dem Aufkommen vieler neuer Bewegtbildwerbeformen in den letzten Jahren zudem stark verändert hat, eignet es sich gleichermaßen für Anfänger und Profis und sorgt auch bei alten Hasen mitunter für ein Schmunzeln oder erstauntes Augenbrauenhochziehen.
Aktualisiert: 2023-01-17
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Der Kalender „Bodypainting Adventures“ bringt Bodyart, Fashion und weibliche Schönheit aus der ganzen Welt zusammen. Art Fashion Studio bereiste exotische Länder, um mit den besten Bodypaintern und Tänzern zu arbeiten und diese magische und mysteriöse Welt zu erschaffen. Dieser Kalender nimmt Sie mit auf eine unglaubliche Reise durch das ganze Jahr!
Bodypainting Adventures Calendar" brings together unique fusions of Bodyart, Fashion and female Beauty from around the world. Art Fashion Studio team traveled to exotic locations for working with top body painters and dancers to create this magical and mysterious world. Join us on this incredible journey!
Aktualisiert: 2022-01-14
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Aktualisiert: 2022-01-14
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PREMIUM-LINIE mit Kunstdrucken im Hochglanzformat in Museumsqualität. Stabile Rückwand mit 2 innovativen Einstecktaschen für eine optimale Präsentation an der Wand
EINZELFERTIGUNG mit hochwertigen Materialien in Deutschland (Made in Germany)
Damit die Papierbogen glatt an der Wand hängen hat dieser hochwertige Kalender innovative Einstecktaschen. Sie schützen die großen Blätter vor Luftfeuchte-Effekten. Papier ist ein natürliches Material.
Die Fasern reagieren auf Raumklimaschwankungen. Die Einsteckecken sollten daher nicht entfernt werden.
Aktualisiert: 2022-01-14
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Aktualisiert: 2023-04-01
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Diese rechtsvergleichende Arbeit erläutert die Voraussetzungen und Regelungen des und im englischen Recht und deren funktionale Äquivalente im deutschen Recht. Dabei setzt sich diese Arbeit kritisch mit den deutschen Lehren vom fehlerhaften Bestellungsverhältnis und vom faktischen Organ auseinander.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2019-08-26
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Aktualisiert: 2019-08-26
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Der Kalender „Bodypainting Adventures“ bringt Bodyart, Fashion und weibliche Schönheit aus der ganzen Welt zusammen. Art Fashion Studio bereiste exotische Länder, um mit den besten Bodypaintern und Tänzern zu arbeiten und diese magische und mysteriöse Welt zu erschaffen. Dieser Kalender nimmt Sie mit auf eine unglaubliche Reise durch das ganze Jahr!
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Aktualisiert: 2019-06-28
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Der Kalender „Bodypainting Adventures“ bringt Bodyart, Fashion und weibliche Schönheit aus der ganzen Welt zusammen. Art Fashion Studio bereiste exotische Länder, um mit den besten Bodypaintern und Tänzern zu arbeiten und diese magische und mysteriöse Welt zu erschaffen. Dieser Kalender nimmt Sie mit auf eine unglaubliche Reise durch das ganze Jahr!
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Aktualisiert: 2019-06-28
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Seit der Inspire Art-Entscheidung des EuGH ist anerkannt, dass auch Gesellschaften von der Niederlassungsfreiheit in Europa Gebrauch machen können. Gerade kleinere und mittelständische Unternehmen versuchen zunehmend, diese Entwicklung zu ihrem Vorteil zu nutzen. Die Anforderungen, die ein fremdes Rechtssystem an die Gesellschaft und insbesondere deren Geschäftsführer stellt, werden mangels ausreichender Kenntnis und Beratung oft unterschätzt. Teilweise wird die Gründung einer Gesellschaft als englische private limited company als ein geeigneter Weg angesehen, um unbeliebte Anforderungen des deutschen Rechtssystems zu umgehen, auch dann, wenn die wesentliche Geschäftstätigkeit weiterhin in Deutschland abgewickelt werden soll. Das Ausweichen nach Großbritannien erscheint insbesondere deshalb verlockend, weil eine englische private limited company ohne die Bereitstellung von Mindestkapital gegründet werden kann. Nach einem kurz gehaltenen Überblick über die hier maßgeblichen Entscheidungen des EuGH zur Niederlassungsfreiheit und einem einführenden Vergleich des nationalen Gesellschaftsrechts in Deutschland und England mit Blick auf die unterschiedlichen Konzeptionen, Ziele und Schutzstandards folgt eine Darstellung der aktuellen Entwicklungen des Gesellschaftsrechts in Großbritannien und Deutschland. Den Schwerpunkt der Studie bildet eine rechtsvergleichende Betrachtung der Pflichten, die einem GmbH-Geschäftsführer oder einem director einer private limited company im Innenverhältnis gegenüber der Gesellschaft obliegen. Besonders berücksichtigt sind dabei solche Pflichten, die nicht Gegenstand einer besonderen gesetzlichen oder außergesetzlichen Vorgabe sind. Durch die Zuordnung zu drei Pflichtenkreisen gelingt ein unmittelbarer Vergleich im Rahmen einer direkten Gegenüberstellung. Als Pflichtenkreis 1 werden Pflichten im Zusammenhang mit der Geschäftsführungsaufgabe bearbeitet. Pflichtenkreis 2 geht auf Pflichten nach Maßgabe von gesetzlichen und nicht-gesetzlichen Vorgaben ein. Der bedeutsamste und umfangreichste Pflichtenkreis 3 erfasst sodann rechtsvergleichend die Treue- und Loyalitätspflichten eines directors oder Geschäftsführers. Die Bearbeitung wird vervollständigt durch die Betrachtung der Haftungsfolge und der Möglichkeiten von Haftungsbeschränkungen sowie des Abschlusses von D&O- Versicherungen. Die abschließende Stellungnahme greift die aus der Untersuchung gewonnen Erkenntnisse auch zur Bewertung eines möglichen Wettbewerbs der Rechtsordnungen auf. Soweit die aktuellen Reformvorhaben und die zu erwartenden Änderungen in Bezug genommen wurden, sind der Companies Act 2006 und der Regierungsentwurf vom 23.05.2007 betreffend das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) berücksichtigt. Darüber hinaus sind insbesondere bei der Darstellung des englischen Rechts eine Vielzahl von Entscheidungen der englischen Gerichtsbarkeit eingearbeitet und - soweit wesentlich - zitiert worden, um einen Überblick über bestehendes englisches Common Law und Equity Law zu bieten.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Seit der Inspire Art-Entscheidung des EuGH ist anerkannt, dass auch Gesellschaften von der Niederlassungsfreiheit in Europa Gebrauch machen können. Gerade kleinere und mittelständische Unternehmen versuchen zunehmend, diese Entwicklung zu ihrem Vorteil zu nutzen. Die Anforderungen, die ein fremdes Rechtssystem an die Gesellschaft und insbesondere deren Geschäftsführer stellt, werden mangels ausreichender Kenntnis und Beratung oft unterschätzt. Teilweise wird die Gründung einer Gesellschaft als englische private limited company als ein geeigneter Weg angesehen, um unbeliebte Anforderungen des deutschen Rechtssystems zu umgehen, auch dann, wenn die wesentliche Geschäftstätigkeit weiterhin in Deutschland abgewickelt werden soll. Das Ausweichen nach Großbritannien erscheint insbesondere deshalb verlockend, weil eine englische private limited company ohne die Bereitstellung von Mindestkapital gegründet werden kann.
Nach einem kurz gehaltenen Überblick über die hier maßgeblichen Entscheidungen des EuGH zur Niederlassungsfreiheit und einem einführenden Vergleich des nationalen Gesellschaftsrechts in Deutschland und England mit Blick auf die unterschiedlichen Konzeptionen, Ziele und Schutzstandards folgt eine Darstellung der aktuellen Entwicklungen des Gesellschaftsrechts in Großbritannien und Deutschland.
Den Schwerpunkt der Studie bildet eine rechtsvergleichende Betrachtung der Pflichten, die einem GmbH-Geschäftsführer oder einem director einer private limited company im Innenverhältnis gegenüber der Gesellschaft obliegen. Besonders berücksichtigt sind dabei solche Pflichten, die nicht Gegenstand einer besonderen gesetzlichen oder außergesetzlichen Vorgabe sind. Durch die Zuordnung zu drei Pflichtenkreisen gelingt ein unmittelbarer Vergleich im Rahmen einer direkten Gegenüberstellung. Als Pflichtenkreis 1 werden Pflichten im Zusammenhang mit der Geschäftsführungsaufgabe bearbeitet. Pflichtenkreis 2 geht auf Pflichten nach Maßgabe von gesetzlichen und nicht-gesetzlichen Vorgaben ein. Der bedeutsamste und umfangreichste Pflichtenkreis 3 erfasst sodann rechtsvergleichend die Treue- und Loyalitätspflichten eines directors oder Geschäftsführers.
Die Bearbeitung wird vervollständigt durch die Betrachtung der Haftungsfolge und der Möglichkeiten von Haftungsbeschränkungen sowie des Abschlusses von D&O- Versicherungen.
Die abschließende Stellungnahme greift die aus der Untersuchung gewonnen Erkenntnisse auch zur Bewertung eines möglichen Wettbewerbs der Rechtsordnungen auf.
Soweit die aktuellen Reformvorhaben und die zu erwartenden Änderungen in Bezug genommen wurden, sind der Companies Act 2006 und der Regierungsentwurf vom 23.05.2007 betreffend das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) berücksichtigt. Darüber hinaus sind insbesondere bei der Darstellung des englischen Rechts eine Vielzahl von Entscheidungen der englischen Gerichtsbarkeit eingearbeitet und - soweit wesentlich - zitiert worden, um einen Überblick über bestehendes englisches Common Law und Equity Law zu bieten.
Aktualisiert:
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Seit der Inspire Art-Entscheidung des EuGH ist anerkannt, dass auch Gesellschaften von der Niederlassungsfreiheit in Europa Gebrauch machen können. Gerade kleinere und mittelständische Unternehmen versuchen zunehmend, diese Entwicklung zu ihrem Vorteil zu nutzen. Die Anforderungen, die ein fremdes Rechtssystem an die Gesellschaft und insbesondere deren Geschäftsführer stellt, werden mangels ausreichender Kenntnis und Beratung oft unterschätzt. Teilweise wird die Gründung einer Gesellschaft als englische private limited company als ein geeigneter Weg angesehen, um unbeliebte Anforderungen des deutschen Rechtssystems zu umgehen, auch dann, wenn die wesentliche Geschäftstätigkeit weiterhin in Deutschland abgewickelt werden soll. Das Ausweichen nach Großbritannien erscheint insbesondere deshalb verlockend, weil eine englische private limited company ohne die Bereitstellung von Mindestkapital gegründet werden kann.
Nach einem kurz gehaltenen Überblick über die hier maßgeblichen Entscheidungen des EuGH zur Niederlassungsfreiheit und einem einführenden Vergleich des nationalen Gesellschaftsrechts in Deutschland und England mit Blick auf die unterschiedlichen Konzeptionen, Ziele und Schutzstandards folgt eine Darstellung der aktuellen Entwicklungen des Gesellschaftsrechts in Großbritannien und Deutschland.
Den Schwerpunkt der Studie bildet eine rechtsvergleichende Betrachtung der Pflichten, die einem GmbH-Geschäftsführer oder einem director einer private limited company im Innenverhältnis gegenüber der Gesellschaft obliegen. Besonders berücksichtigt sind dabei solche Pflichten, die nicht Gegenstand einer besonderen gesetzlichen oder außergesetzlichen Vorgabe sind. Durch die Zuordnung zu drei Pflichtenkreisen gelingt ein unmittelbarer Vergleich im Rahmen einer direkten Gegenüberstellung. Als Pflichtenkreis 1 werden Pflichten im Zusammenhang mit der Geschäftsführungsaufgabe bearbeitet. Pflichtenkreis 2 geht auf Pflichten nach Maßgabe von gesetzlichen und nicht-gesetzlichen Vorgaben ein. Der bedeutsamste und umfangreichste Pflichtenkreis 3 erfasst sodann rechtsvergleichend die Treue- und Loyalitätspflichten eines directors oder Geschäftsführers.
Die Bearbeitung wird vervollständigt durch die Betrachtung der Haftungsfolge und der Möglichkeiten von Haftungsbeschränkungen sowie des Abschlusses von D&O- Versicherungen.
Die abschließende Stellungnahme greift die aus der Untersuchung gewonnen Erkenntnisse auch zur Bewertung eines möglichen Wettbewerbs der Rechtsordnungen auf.
Soweit die aktuellen Reformvorhaben und die zu erwartenden Änderungen in Bezug genommen wurden, sind der Companies Act 2006 und der Regierungsentwurf vom 23.05.2007 betreffend das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) berücksichtigt. Darüber hinaus sind insbesondere bei der Darstellung des englischen Rechts eine Vielzahl von Entscheidungen der englischen Gerichtsbarkeit eingearbeitet und - soweit wesentlich - zitiert worden, um einen Überblick über bestehendes englisches Common Law und Equity Law zu bieten.
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Seit der Inspire Art-Entscheidung des EuGH ist anerkannt, dass auch Gesellschaften von der Niederlassungsfreiheit in Europa Gebrauch machen können. Gerade kleinere und mittelständische Unternehmen versuchen zunehmend, diese Entwicklung zu ihrem Vorteil zu nutzen. Die Anforderungen, die ein fremdes Rechtssystem an die Gesellschaft und insbesondere deren Geschäftsführer stellt, werden mangels ausreichender Kenntnis und Beratung oft unterschätzt. Teilweise wird die Gründung einer Gesellschaft als englische private limited company als ein geeigneter Weg angesehen, um unbeliebte Anforderungen des deutschen Rechtssystems zu umgehen, auch dann, wenn die wesentliche Geschäftstätigkeit weiterhin in Deutschland abgewickelt werden soll. Das Ausweichen nach Großbritannien erscheint insbesondere deshalb verlockend, weil eine englische private limited company ohne die Bereitstellung von Mindestkapital gegründet werden kann.
Nach einem kurz gehaltenen Überblick über die hier maßgeblichen Entscheidungen des EuGH zur Niederlassungsfreiheit und einem einführenden Vergleich des nationalen Gesellschaftsrechts in Deutschland und England mit Blick auf die unterschiedlichen Konzeptionen, Ziele und Schutzstandards folgt eine Darstellung der aktuellen Entwicklungen des Gesellschaftsrechts in Großbritannien und Deutschland.
Den Schwerpunkt der Studie bildet eine rechtsvergleichende Betrachtung der Pflichten, die einem GmbH-Geschäftsführer oder einem director einer private limited company im Innenverhältnis gegenüber der Gesellschaft obliegen. Besonders berücksichtigt sind dabei solche Pflichten, die nicht Gegenstand einer besonderen gesetzlichen oder außergesetzlichen Vorgabe sind. Durch die Zuordnung zu drei Pflichtenkreisen gelingt ein unmittelbarer Vergleich im Rahmen einer direkten Gegenüberstellung. Als Pflichtenkreis 1 werden Pflichten im Zusammenhang mit der Geschäftsführungsaufgabe bearbeitet. Pflichtenkreis 2 geht auf Pflichten nach Maßgabe von gesetzlichen und nicht-gesetzlichen Vorgaben ein. Der bedeutsamste und umfangreichste Pflichtenkreis 3 erfasst sodann rechtsvergleichend die Treue- und Loyalitätspflichten eines directors oder Geschäftsführers.
Die Bearbeitung wird vervollständigt durch die Betrachtung der Haftungsfolge und der Möglichkeiten von Haftungsbeschränkungen sowie des Abschlusses von D&O- Versicherungen.
Die abschließende Stellungnahme greift die aus der Untersuchung gewonnen Erkenntnisse auch zur Bewertung eines möglichen Wettbewerbs der Rechtsordnungen auf.
Soweit die aktuellen Reformvorhaben und die zu erwartenden Änderungen in Bezug genommen wurden, sind der Companies Act 2006 und der Regierungsentwurf vom 23.05.2007 betreffend das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) berücksichtigt. Darüber hinaus sind insbesondere bei der Darstellung des englischen Rechts eine Vielzahl von Entscheidungen der englischen Gerichtsbarkeit eingearbeitet und - soweit wesentlich - zitiert worden, um einen Überblick über bestehendes englisches Common Law und Equity Law zu bieten.
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Seit der Inspire Art-Entscheidung des EuGH ist anerkannt, dass auch Gesellschaften von der Niederlassungsfreiheit in Europa Gebrauch machen können. Gerade kleinere und mittelständische Unternehmen versuchen zunehmend, diese Entwicklung zu ihrem Vorteil zu nutzen. Die Anforderungen, die ein fremdes Rechtssystem an die Gesellschaft und insbesondere deren Geschäftsführer stellt, werden mangels ausreichender Kenntnis und Beratung oft unterschätzt. Teilweise wird die Gründung einer Gesellschaft als englische private limited company als ein geeigneter Weg angesehen, um unbeliebte Anforderungen des deutschen Rechtssystems zu umgehen, auch dann, wenn die wesentliche Geschäftstätigkeit weiterhin in Deutschland abgewickelt werden soll. Das Ausweichen nach Großbritannien erscheint insbesondere deshalb verlockend, weil eine englische private limited company ohne die Bereitstellung von Mindestkapital gegründet werden kann.
Nach einem kurz gehaltenen Überblick über die hier maßgeblichen Entscheidungen des EuGH zur Niederlassungsfreiheit und einem einführenden Vergleich des nationalen Gesellschaftsrechts in Deutschland und England mit Blick auf die unterschiedlichen Konzeptionen, Ziele und Schutzstandards folgt eine Darstellung der aktuellen Entwicklungen des Gesellschaftsrechts in Großbritannien und Deutschland.
Den Schwerpunkt der Studie bildet eine rechtsvergleichende Betrachtung der Pflichten, die einem GmbH-Geschäftsführer oder einem director einer private limited company im Innenverhältnis gegenüber der Gesellschaft obliegen. Besonders berücksichtigt sind dabei solche Pflichten, die nicht Gegenstand einer besonderen gesetzlichen oder außergesetzlichen Vorgabe sind. Durch die Zuordnung zu drei Pflichtenkreisen gelingt ein unmittelbarer Vergleich im Rahmen einer direkten Gegenüberstellung. Als Pflichtenkreis 1 werden Pflichten im Zusammenhang mit der Geschäftsführungsaufgabe bearbeitet. Pflichtenkreis 2 geht auf Pflichten nach Maßgabe von gesetzlichen und nicht-gesetzlichen Vorgaben ein. Der bedeutsamste und umfangreichste Pflichtenkreis 3 erfasst sodann rechtsvergleichend die Treue- und Loyalitätspflichten eines directors oder Geschäftsführers.
Die Bearbeitung wird vervollständigt durch die Betrachtung der Haftungsfolge und der Möglichkeiten von Haftungsbeschränkungen sowie des Abschlusses von D&O- Versicherungen.
Die abschließende Stellungnahme greift die aus der Untersuchung gewonnen Erkenntnisse auch zur Bewertung eines möglichen Wettbewerbs der Rechtsordnungen auf.
Soweit die aktuellen Reformvorhaben und die zu erwartenden Änderungen in Bezug genommen wurden, sind der Companies Act 2006 und der Regierungsentwurf vom 23.05.2007 betreffend das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) berücksichtigt. Darüber hinaus sind insbesondere bei der Darstellung des englischen Rechts eine Vielzahl von Entscheidungen der englischen Gerichtsbarkeit eingearbeitet und - soweit wesentlich - zitiert worden, um einen Überblick über bestehendes englisches Common Law und Equity Law zu bieten.
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Seit der Inspire Art-Entscheidung des EuGH ist anerkannt, dass auch Gesellschaften von der Niederlassungsfreiheit in Europa Gebrauch machen können. Gerade kleinere und mittelständische Unternehmen versuchen zunehmend, diese Entwicklung zu ihrem Vorteil zu nutzen. Die Anforderungen, die ein fremdes Rechtssystem an die Gesellschaft und insbesondere deren Geschäftsführer stellt, werden mangels ausreichender Kenntnis und Beratung oft unterschätzt. Teilweise wird die Gründung einer Gesellschaft als englische private limited company als ein geeigneter Weg angesehen, um unbeliebte Anforderungen des deutschen Rechtssystems zu umgehen, auch dann, wenn die wesentliche Geschäftstätigkeit weiterhin in Deutschland abgewickelt werden soll. Das Ausweichen nach Großbritannien erscheint insbesondere deshalb verlockend, weil eine englische private limited company ohne die Bereitstellung von Mindestkapital gegründet werden kann.
Nach einem kurz gehaltenen Überblick über die hier maßgeblichen Entscheidungen des EuGH zur Niederlassungsfreiheit und einem einführenden Vergleich des nationalen Gesellschaftsrechts in Deutschland und England mit Blick auf die unterschiedlichen Konzeptionen, Ziele und Schutzstandards folgt eine Darstellung der aktuellen Entwicklungen des Gesellschaftsrechts in Großbritannien und Deutschland.
Den Schwerpunkt der Studie bildet eine rechtsvergleichende Betrachtung der Pflichten, die einem GmbH-Geschäftsführer oder einem director einer private limited company im Innenverhältnis gegenüber der Gesellschaft obliegen. Besonders berücksichtigt sind dabei solche Pflichten, die nicht Gegenstand einer besonderen gesetzlichen oder außergesetzlichen Vorgabe sind. Durch die Zuordnung zu drei Pflichtenkreisen gelingt ein unmittelbarer Vergleich im Rahmen einer direkten Gegenüberstellung. Als Pflichtenkreis 1 werden Pflichten im Zusammenhang mit der Geschäftsführungsaufgabe bearbeitet. Pflichtenkreis 2 geht auf Pflichten nach Maßgabe von gesetzlichen und nicht-gesetzlichen Vorgaben ein. Der bedeutsamste und umfangreichste Pflichtenkreis 3 erfasst sodann rechtsvergleichend die Treue- und Loyalitätspflichten eines directors oder Geschäftsführers.
Die Bearbeitung wird vervollständigt durch die Betrachtung der Haftungsfolge und der Möglichkeiten von Haftungsbeschränkungen sowie des Abschlusses von D&O- Versicherungen.
Die abschließende Stellungnahme greift die aus der Untersuchung gewonnen Erkenntnisse auch zur Bewertung eines möglichen Wettbewerbs der Rechtsordnungen auf.
Soweit die aktuellen Reformvorhaben und die zu erwartenden Änderungen in Bezug genommen wurden, sind der Companies Act 2006 und der Regierungsentwurf vom 23.05.2007 betreffend das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) berücksichtigt. Darüber hinaus sind insbesondere bei der Darstellung des englischen Rechts eine Vielzahl von Entscheidungen der englischen Gerichtsbarkeit eingearbeitet und - soweit wesentlich - zitiert worden, um einen Überblick über bestehendes englisches Common Law und Equity Law zu bieten.
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Dekonstruktion ist eine bei der Interpretation und in der Kritik von Woody Allens filmischem Werk bisher zu wenig berücksichtigte Kategorie. Durch Parodie und Zitat, die Vermengung komischer und tragischer Elemente verfremdet Allen immer wieder die gängigen Erzählkonventionen. Dabei ist die Unvereinbarkeit von künstlerischer Ambition und kommerziellem Erfolg ein Thema, das ihn nachhaltig beschäftigt. Hinsichtlich der Produktionsbedingungen steht er dem europäischen Autorenfilm näher als dem Hollywoodkino. So werden die klassischen Genres stets aufs Neue ironisiert und persifliert. Diese Studie folgt Woody Allen auf seinen filmischen Erkundungen der expressiven Möglichkeiten zwischen Kunst und Kommerz.
Aktualisiert: 2023-04-11
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