Der digitale Nachlass (PrintPlu§)

Der digitale Nachlass (PrintPlu§) von Lötscher,  Cordula
Dieser Band der Reihe «Erben und Vererben» befasst sich als erster Leitfaden für die Praxis mit dem erbrechtlichen Schicksal des digitalen Nachlasses. Folgende zentrale Themen werden umfassend behandelt: lokal gespeicherte Daten, Benutzerkonten, Kryptowährungen, Domainnamen, geistige Schöpfungen und sonstige Daten. Die Vererbbarkeit dieser Positionen wird übersichtlich und verständlich dargelegt und die Rollen des Persönlichkeitsrechts und des Datenschutzrechts im digitalen Nachlass werden geklärt. Das Buch widmet sich in einem zweiten Schwerpunkt der digitalen Nachlassplanung sowie der Durchsetzung von Ansprüchen und bietet mit zahlreichen Tipps gezielte Unterstützung in der Erbrechtspraxis. Dadurch dient das Werk als verlässliche Wegleitung für den Umgang mit Nachlässen im 21. Jahrhundert. Autorin: Dr. iur. Cordula Lötscher, Advokatin
Aktualisiert: 2021-03-11
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Handbuch Namenrecht in Deutschland

Handbuch Namenrecht in Deutschland von Ebert,  Frank
Als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durchzieht das Namenrecht praktisch sämtliche Rechtsgebiete. Es dient in erster Linie der Individualisierung von Personen, verfolgt aber auch ordnende Funktionen. Das Handbuch Namenrecht in Deutschland gibt einen systematischen Überblick über ein zerstreutes Rechtsgebiet, schafft Rechtssicherheit in der praktischen Anwendung des Namensrechts und schließt eine fachliterarische Lücke. Der Inhalt betrifft überwiegend und nahezu ausschließlich Bundesrecht. Mit der Kommentierung zu § 12 BGB ist das Thema jedoch längst nicht erschöpft. Viele der mehr als 1400 Gerichtsentscheidungen sind systematisch aufbereitet. Das Buch richtet sich an alle, die mit namenrechtlichen Fragen konfrontiert sind und verbindliche Antworten suchen: Behörden und Gerichte, Rechtsanwälte, Vereine und Verbände, Universitäten und Ausbildungseinrichtungen, Kirchen und Medien. Der Verfasser Dr. Dr. Frank Ebert ist Autor zahlreicher namhafter Fachveröffentlichungen, Ministerialrat a.D., vormals in leitenden ministerialen Funktionen tätig sowie als Richter am Thüringer Oberverwaltungsgericht, Oberlandesanwalt, Vertreter des öffentlichen Interesses und Leiter des Prüfungsamts beim Thüringer Innenministerium in Erfurt.
Aktualisiert: 2020-01-09
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Gleichnamigkeit im Kennzeichenrecht

Gleichnamigkeit im Kennzeichenrecht von Duan,  Luping
Das Buch ist eine Dissertation, die an der Ludwig-Maximilians-Universität München eingereicht wurde. Hauptsächlich wird die Frage behandelt, inwieweit der Name einer Person als Schranke des Kennzeichenrechts funktionieren kann. Darf eine Person ihren Namen, der identisch oder ähnlich mit einem bereits existierenden Kennzeichen anderer ist, wegen ihres Namensrechts noch als Kennzeichen benutzen? In Deutschland darf in dieser Situation unter gewissen Voraussetzungen der Name grundsätzlich noch als Unternehmenskennzeichen, nicht aber als Marke, benutzt werden. In China hingegen ist es irrelevant, ob der eigene Name oder ein Fantasiezeichen als Kennzeichen benutzt wird, wenn diese Benutzung eine Kennzeichenrechtsverletzung hervorrufen kann. In beiden Ländern sind die entsprechenden Regelungen jedoch nicht zufriedenstellend. Im vorliegenden Buch werden diese Probleme ausführlich erörtert, die Situation in Deutschland und China verglichen und Verbesserungsvorschläge präsentiert.
Aktualisiert: 2021-12-16
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Domain-Parking

Domain-Parking von Hühner
Neben den klassischen domainrechtlichen Streitigkeiten, wie beispielsweise der missbräuchlichen Registrierung von Domainnamen zum alleinigen Zwecke des Weiterverkaufs (sogenanntes Domaingrabbing oder Cybersquatting), rückte in jüngster Vergangenheit das Geschäftsmodell des Domain-Parkings zunehmend in den Fokus gerichtlicher Auseinandersetzungen. Dieser Dienst bietet Domain-Inhabern eine Plattform, um dort selbst nicht genutzte Domains gewinnbringend zu "parken". Mit Hilfe der Parking-Plattform kann der Inhaber eine einfache Internetseite (Parking-Seite) generieren, welche sodann automatisiert mit Werbe-Links versehen wird. Der Parking-Provider akquiriert die Werbung in aller Regel nicht selbst, sondern kooperiert mit den Werbediensten großer Suchmaschinenbetreiber (insbesondere Google AdWords). Zwecks Koordinierung der Werbung legen sowohl der Domain-Inhaber, als auch der Werbende ein sog. Keyword fest. Gelangt ein Internetnutzer auf die Parking-Seite und klickt auf einen Werbelink, so zahlt der Werbende eine Gebühr an den Suchmaschinenbetreiber. Dieser wiederum leitet einen Teil der Vergütung an den Parking-Provider weiter, der sich diese schließlich mit dem Domain-Inhaber teilt. Die vorliegende Arbeit widmet sich im Anschluss an eine allgemeine technische Einführung in die Funktionsweise des Domain-Name-Systems zunächst der Frage, in welchem vertraglichen Verhältnis der Parking-Provider zum Domaininhaber steht. Im Zuge dessen werden typischerweise verwendete AGB dargestellt und auf Ihre Rechtmäßigkeit überprüft. Nachfolgend wird erörtert, wann und unter welchen Bedingungen kennzeichen- und lauterkeitsrechtliche Rechtsverletzung auf Seiten der Domaininhaber beziehungsweise seitens der Werbetreibenden typischerweise mit der Nutzung des Geschäftsmodells einhergehen. Untrennbar mit dem Geschäftsmodell des Domain-Parkings verknüpft ist die suchwortabhängige Werbung, das sogenannte Keyword-Advertising (AdWords), dessen kennzeichenrechtliche Bewertung europaweit seit langer Zeit heftig umstritten ist. Vor dem Hintergrund der diesbezüglich kürzlich ergangenen Entscheidungen des EuGH (insbesondere Google France) wird daher zunächst das Keyword-Advertising kennzeichenrechtlich untersucht, um im Anschluss zu fragen, ob die gewonnenen Erkenntnisse auf das Geschäftsmodell des Domain-Parkings übertragbar sind. Als zentrale Vorfrage wird zuvor abstrakt ermittelt, wann überhaupt eine „Benutzung als Marke“ beziehungsweise eine „markenmäßige Benutzung“ vorliegt. In diesem Zusammenhang wird die Rechtsprechung des EuGH unter besonderer Berücksichtigung der Entscheidung L’Oréal/Bellure nachgezeichnet und analysiert. Einen weiteren Kernbereich der Arbeit bildet die Frage einer möglichen mittelbaren Verantwortlichkeit der Parking-Provider für seitens der Kunden begangene Rechtsverletzungen. Der Erörterung dieser Problematik, welche kürzlich Gegenstand einer Entscheidung des BGH (Sedo) war, wird zunächst der Versuch vorangestellt, die dogmatischen Grundlagen der Störerverantwortlichkeit im Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht anhand der einschlägigen Rechtsprechung herauszuarbeiten. Im Anschluss wird untersucht, welche einzelnen Prüfungs- beziehungsweise Verkehrspflichten diesem dogmatischen Gerüst als Grundlage einer denkbaren Haftung des Providers zu entnehmen sind. Im Kern geht es darum, denkbare Verhaltenspflichten des Providers zugunsten der Rechteinhaber und gegebenenfalls schützenswerte Interessen des Betreibers eines derartigen Geschäftsmodells in ein ausgewogenes und interessengerechtes Verhältnis zu bringen. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt in diesem Zusammenhang unter kritischer Würdigung der vorbenannten BGH-Entscheidung auf der Frage, ob den Providern proaktive Prüfungspflichten obliegen, um drohende Kennzeichenrechtsverletzungen von vornherein zu verhindern.
Aktualisiert: 2022-05-20
Autor:
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Der internationale Schutz von Domainnamen und Markenrechten im Internet

Der internationale Schutz von Domainnamen und Markenrechten im Internet von Rau,  Marco
Streitigkeiten um Internetdomains beschäftigen seit Jahren nicht nur staatliche Gerichte. Die Struktur des Web hat die Lösung von Domainnamenskonflikten durch außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren begünstigt. Die Arbeit untersucht den Streitschlichtungsmechanismus der ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) für generische Top-Level-Domains (gTLDs). Die rechtliche Verbindlichkeit der hierzu weltweit angewandten UDRP Schiedsregeln (Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy) gründet sich nur auf deren zivilvertragliche Geltung. Die rechtsvergleichende Analyse des Rechtsbildungsprozesses dieses globalen Zivilrechtsregimes bildet den Kern der Abhandlung, dabei werden Unterschiede bei der Auslegung der UDRP durch die akkreditierten Schiedsgerichte evaluiert. Schließlich wird die UDRP Schiedspraxis neben die des Streitbeilegungsverfahrens für .eu-Domains gestellt und die Übertragbarkeit dieser Regulierung auf andere Bereiche der Ressource Internet behandelt.
Aktualisiert: 2023-04-15
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