Die Domänenfrage ist ein großes Thema der deutschen Verfassungsgeschichte - die Gretchenfrage bei der Entstehung staatlicher Rechtspersönlichkeit. Diese Frage behandelt der Verfasser erstmals umfassend. Gestützt auf eingehende Archivrecherchen weist er nach, dass im 19. Jahrhundert meist nur die deutschen Fürstentümer Rechtspersönlichkeit erlangten, die staatliches Domäneneigentum kannten.
Neben diesem Aspekt hatte die Lösung der Domänenfrage auch finanzielle Auswirkungen. In den Fürstentümern ohne staatliches Domäneneigentum blieb es bei der Ertragshoheit der fürstlichen Kammer. Die Stände hatten dort das Steuerbewilligungsrecht und gelegentlich schon Jahre vor 1848/49 ein Ausgabenbewilligungsrecht. Der Verfasser weist nach, dass sich dieses weitgehend auf die aus Steuermitteln zu tätigenden Ausgaben beschränkte. Auf die Ausgaben der fürstlichen Kammer hatten die Stände keinen Einfluss.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Domänenfrage ist ein großes Thema der deutschen Verfassungsgeschichte - die Gretchenfrage bei der Entstehung staatlicher Rechtspersönlichkeit. Diese Frage behandelt der Verfasser erstmals umfassend. Gestützt auf eingehende Archivrecherchen weist er nach, dass im 19. Jahrhundert meist nur die deutschen Fürstentümer Rechtspersönlichkeit erlangten, die staatliches Domäneneigentum kannten.
Neben diesem Aspekt hatte die Lösung der Domänenfrage auch finanzielle Auswirkungen. In den Fürstentümern ohne staatliches Domäneneigentum blieb es bei der Ertragshoheit der fürstlichen Kammer. Die Stände hatten dort das Steuerbewilligungsrecht und gelegentlich schon Jahre vor 1848/49 ein Ausgabenbewilligungsrecht. Der Verfasser weist nach, dass sich dieses weitgehend auf die aus Steuermitteln zu tätigenden Ausgaben beschränkte. Auf die Ausgaben der fürstlichen Kammer hatten die Stände keinen Einfluss.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Domänenfrage ist ein großes Thema der deutschen Verfassungsgeschichte - die Gretchenfrage bei der Entstehung staatlicher Rechtspersönlichkeit. Diese Frage behandelt der Verfasser erstmals umfassend. Gestützt auf eingehende Archivrecherchen weist er nach, dass im 19. Jahrhundert meist nur die deutschen Fürstentümer Rechtspersönlichkeit erlangten, die staatliches Domäneneigentum kannten.
Neben diesem Aspekt hatte die Lösung der Domänenfrage auch finanzielle Auswirkungen. In den Fürstentümern ohne staatliches Domäneneigentum blieb es bei der Ertragshoheit der fürstlichen Kammer. Die Stände hatten dort das Steuerbewilligungsrecht und gelegentlich schon Jahre vor 1848/49 ein Ausgabenbewilligungsrecht. Der Verfasser weist nach, dass sich dieses weitgehend auf die aus Steuermitteln zu tätigenden Ausgaben beschränkte. Auf die Ausgaben der fürstlichen Kammer hatten die Stände keinen Einfluss.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Neben diesem Aspekt hatte die Lösung der Domänenfrage auch finanzielle Auswirkungen. In den Fürstentümern ohne staatliches Domäneneigentum blieb es bei der Ertragshoheit der fürstlichen Kammer. Die Stände hatten dort das Steuerbewilligungsrecht und gelegentlich schon Jahre vor 1848/49 ein Ausgabenbewilligungsrecht. Der Verfasser weist nach, dass sich dieses weitgehend auf die aus Steuermitteln zu tätigenden Ausgaben beschränkte. Auf die Ausgaben der fürstlichen Kammer hatten die Stände keinen Einfluss.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Neben diesem Aspekt hatte die Lösung der Domänenfrage auch finanzielle Auswirkungen. In den Fürstentümern ohne staatliches Domäneneigentum blieb es bei der Ertragshoheit der fürstlichen Kammer. Die Stände hatten dort das Steuerbewilligungsrecht und gelegentlich schon Jahre vor 1848/49 ein Ausgabenbewilligungsrecht. Der Verfasser weist nach, dass sich dieses weitgehend auf die aus Steuermitteln zu tätigenden Ausgaben beschränkte. Auf die Ausgaben der fürstlichen Kammer hatten die Stände keinen Einfluss.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Domänenfrage ist ein großes Thema der deutschen Verfassungsgeschichte - die Gretchenfrage bei der Entstehung staatlicher Rechtspersönlichkeit. Diese Frage behandelt der Verfasser erstmals umfassend. Gestützt auf eingehende Archivrecherchen weist er nach, dass im 19. Jahrhundert meist nur die deutschen Fürstentümer Rechtspersönlichkeit erlangten, die staatliches Domäneneigentum kannten.
Neben diesem Aspekt hatte die Lösung der Domänenfrage auch finanzielle Auswirkungen. In den Fürstentümern ohne staatliches Domäneneigentum blieb es bei der Ertragshoheit der fürstlichen Kammer. Die Stände hatten dort das Steuerbewilligungsrecht und gelegentlich schon Jahre vor 1848/49 ein Ausgabenbewilligungsrecht. Der Verfasser weist nach, dass sich dieses weitgehend auf die aus Steuermitteln zu tätigenden Ausgaben beschränkte. Auf die Ausgaben der fürstlichen Kammer hatten die Stände keinen Einfluss.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Neben diesem Aspekt hatte die Lösung der Domänenfrage auch finanzielle Auswirkungen. In den Fürstentümern ohne staatliches Domäneneigentum blieb es bei der Ertragshoheit der fürstlichen Kammer. Die Stände hatten dort das Steuerbewilligungsrecht und gelegentlich schon Jahre vor 1848/49 ein Ausgabenbewilligungsrecht. Der Verfasser weist nach, dass sich dieses weitgehend auf die aus Steuermitteln zu tätigenden Ausgaben beschränkte. Auf die Ausgaben der fürstlichen Kammer hatten die Stände keinen Einfluss.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Domänenfrage ist ein großes Thema der deutschen Verfassungsgeschichte - die Gretchenfrage bei der Entstehung staatlicher Rechtspersönlichkeit. Diese Frage behandelt der Verfasser erstmals umfassend. Gestützt auf eingehende Archivrecherchen weist er nach, dass im 19. Jahrhundert meist nur die deutschen Fürstentümer Rechtspersönlichkeit erlangten, die staatliches Domäneneigentum kannten.
Neben diesem Aspekt hatte die Lösung der Domänenfrage auch finanzielle Auswirkungen. In den Fürstentümern ohne staatliches Domäneneigentum blieb es bei der Ertragshoheit der fürstlichen Kammer. Die Stände hatten dort das Steuerbewilligungsrecht und gelegentlich schon Jahre vor 1848/49 ein Ausgabenbewilligungsrecht. Der Verfasser weist nach, dass sich dieses weitgehend auf die aus Steuermitteln zu tätigenden Ausgaben beschränkte. Auf die Ausgaben der fürstlichen Kammer hatten die Stände keinen Einfluss.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Kennzeichen der Arbeit ist die Untersuchung der rechtlichen Entwicklung des Domänenwesens anhand einer Fülle neu erschlossener Primärquellen aus Archiven, wie sie bisher noch nicht vorgenommen wurde. Schwerpunkt der Darstellungen sind die Regelungen in den einzelnen thüringischen Staaten. Die Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten über die Neuregelungen des Domänenbesitzes nach 1918 werden für jedes Land ausführlich untersucht. Das Vorgehen der ehemaligen Landesherren und die Vereinbarungen zeugen von großen Unterschieden auf geographisch engstem Raum. Ergebnis ist die Darstellung des Ablaufs des Domänenwesens in Thüringen und welche wirtschaftlichen und sozialhistorischen Hintergründe sie beeinflussten.
Aktualisiert: 2019-12-19
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