Wirksamkeit des österreichischen Online-Glücksspielmonopols
Mit dem Online-Glücksspielmonopol soll die Spiellust zum Schutz von Spielern in kontrollierte Bahnen gelenkt werden. Jedoch fehlt diesem System die unionsrechtlich gebotene hinreichende Wirksamkeit. Spielinteressierte können nicht nur über die Webseite des Monopolinhabers an Glücksspielen teilnehmen, sondern auch eine Vielzahl anderer Glücksspielangebote online abrufen.
Um Regelungssystemen im Internet hinreichende Wirkung zu verleihen, blockieren andere Staaten den Zugang zu Glücksspielseiten (Web-Sperren) oder damit zusammenhängende Einsatzleistungen und Gewinnauszahlungen (Zahlungsblockaden).
Diese Arbeit zeigt die Ineffektivität bestehender Durchsetzungsmechanismen im Online-Glücksspielbereich auf. Nach einem Rechtsvergleich werden die unions- und verfassungsrechtlichen Grenzen ausgelotet, in denen inländische Access-Provider und Zahlungsdienstleister zur Mitwirkung an der Durchsetzung des österreichischen Online-Glücksspielmonopols verpflichtet werden können, um eine unionsrechtlich gebotene hinreichende Wirkung des Systems herzustellen.
Basierend auf den ausgeloteten Grenzen schließt die Arbeit mit zwei legistischen Vorschlägen zur Umsetzung dieser Maßnahmen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Wirksamkeit des österreichischen Online-Glücksspielmonopols
Mit dem Online-Glücksspielmonopol soll die Spiellust zum Schutz von Spielern in kontrollierte Bahnen gelenkt werden. Jedoch fehlt diesem System die unionsrechtlich gebotene hinreichende Wirksamkeit. Spielinteressierte können nicht nur über die Webseite des Monopolinhabers an Glücksspielen teilnehmen, sondern auch eine Vielzahl anderer Glücksspielangebote online abrufen.
Um Regelungssystemen im Internet hinreichende Wirkung zu verleihen, blockieren andere Staaten den Zugang zu Glücksspielseiten (Web-Sperren) oder damit zusammenhängende Einsatzleistungen und Gewinnauszahlungen (Zahlungsblockaden).
Diese Arbeit zeigt die Ineffektivität bestehender Durchsetzungsmechanismen im Online-Glücksspielbereich auf. Nach einem Rechtsvergleich werden die unions- und verfassungsrechtlichen Grenzen ausgelotet, in denen inländische Access-Provider und Zahlungsdienstleister zur Mitwirkung an der Durchsetzung des österreichischen Online-Glücksspielmonopols verpflichtet werden können, um eine unionsrechtlich gebotene hinreichende Wirkung des Systems herzustellen.
Basierend auf den ausgeloteten Grenzen schließt die Arbeit mit zwei legistischen Vorschlägen zur Umsetzung dieser Maßnahmen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Wirksamkeit des österreichischen Online-Glücksspielmonopols
Mit dem Online-Glücksspielmonopol soll die Spiellust zum Schutz von Spielern in kontrollierte Bahnen gelenkt werden. Jedoch fehlt diesem System die unionsrechtlich gebotene hinreichende Wirksamkeit. Spielinteressierte können nicht nur über die Webseite des Monopolinhabers an Glücksspielen teilnehmen, sondern auch eine Vielzahl anderer Glücksspielangebote online abrufen.
Um Regelungssystemen im Internet hinreichende Wirkung zu verleihen, blockieren andere Staaten den Zugang zu Glücksspielseiten (Web-Sperren) oder damit zusammenhängende Einsatzleistungen und Gewinnauszahlungen (Zahlungsblockaden).
Diese Arbeit zeigt die Ineffektivität bestehender Durchsetzungsmechanismen im Online-Glücksspielbereich auf. Nach einem Rechtsvergleich werden die unions- und verfassungsrechtlichen Grenzen ausgelotet, in denen inländische Access-Provider und Zahlungsdienstleister zur Mitwirkung an der Durchsetzung des österreichischen Online-Glücksspielmonopols verpflichtet werden können, um eine unionsrechtlich gebotene hinreichende Wirkung des Systems herzustellen.
Basierend auf den ausgeloteten Grenzen schließt die Arbeit mit zwei legistischen Vorschlägen zur Umsetzung dieser Maßnahmen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Wirksamkeit des österreichischen Online-Glücksspielmonopols
Mit dem Online-Glücksspielmonopol soll die Spiellust zum Schutz von Spielern in kontrollierte Bahnen gelenkt werden. Jedoch fehlt diesem System die unionsrechtlich gebotene hinreichende Wirksamkeit. Spielinteressierte können nicht nur über die Webseite des Monopolinhabers an Glücksspielen teilnehmen, sondern auch eine Vielzahl anderer Glücksspielangebote online abrufen.
Um Regelungssystemen im Internet hinreichende Wirkung zu verleihen, blockieren andere Staaten den Zugang zu Glücksspielseiten (Web-Sperren) oder damit zusammenhängende Einsatzleistungen und Gewinnauszahlungen (Zahlungsblockaden).
Diese Arbeit zeigt die Ineffektivität bestehender Durchsetzungsmechanismen im Online-Glücksspielbereich auf. Nach einem Rechtsvergleich werden die unions- und verfassungsrechtlichen Grenzen ausgelotet, in denen inländische Access-Provider und Zahlungsdienstleister zur Mitwirkung an der Durchsetzung des österreichischen Online-Glücksspielmonopols verpflichtet werden können, um eine unionsrechtlich gebotene hinreichende Wirkung des Systems herzustellen.
Basierend auf den ausgeloteten Grenzen schließt die Arbeit mit zwei legistischen Vorschlägen zur Umsetzung dieser Maßnahmen.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Wirksamkeit des österreichischen Online-Glücksspielmonopols
Mit dem Online-Glücksspielmonopol soll die Spiellust zum Schutz von Spielern in kontrollierte Bahnen gelenkt werden. Jedoch fehlt diesem System die unionsrechtlich gebotene hinreichende Wirksamkeit. Spielinteressierte können nicht nur über die Webseite des Monopolinhabers an Glücksspielen teilnehmen, sondern auch eine Vielzahl anderer Glücksspielangebote online abrufen.
Um Regelungssystemen im Internet hinreichende Wirkung zu verleihen, blockieren andere Staaten den Zugang zu Glücksspielseiten (Web-Sperren) oder damit zusammenhängende Einsatzleistungen und Gewinnauszahlungen (Zahlungsblockaden).
Diese Arbeit zeigt die Ineffektivität bestehender Durchsetzungsmechanismen im Online-Glücksspielbereich auf. Nach einem Rechtsvergleich werden die unions- und verfassungsrechtlichen Grenzen ausgelotet, in denen inländische Access-Provider und Zahlungsdienstleister zur Mitwirkung an der Durchsetzung des österreichischen Online-Glücksspielmonopols verpflichtet werden können, um eine unionsrechtlich gebotene hinreichende Wirkung des Systems herzustellen.
Basierend auf den ausgeloteten Grenzen schließt die Arbeit mit zwei legistischen Vorschlägen zur Umsetzung dieser Maßnahmen.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Aktualisiert: 2023-05-03
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Das Handbuch stellt umfassend die rechtlichen Rahmenbedingungen für die elektronischen Medien dar.
Schwerpunkt bildet das Rundfunk- und Telemedienrecht, soweit es sich um Inhalte von journalistischer Relevanz handelt. Daneben werden die wesentlichen Bezüge zum Telekommunikationsrecht und die besonders praxisrelevanten zivilrechtlichen Probleme aus dem Werberecht, Medienurheberrecht und mögliche Ansprüche der Medienunternehmen und der von der Medienberichterstattung betroffenen Privatpersonen dargestellt. Zudem werden die relevanten technischen Grundlagen im Hinblick auf die behandelten audiovisuellen Medien erläutert. Die Ausführungen anhand wichtiger Fälle aus der Praxis runden das Handbuch ab.
Die vollständig überarbeitete und umfänglich erweiterte Neuauflage berücksichtigt die Medienordnung, wie sie sich aus der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste von 2018 und dem deutschen Rundfunk- und Telemedienrecht aus dem Medienstaatsvertrag, dem TMG und verwandten Regelungswerken ergibt, wobei alle Änderungen des Jahres 2021 eingearbeitet sind und auch Auswirkungen aktueller Gesetzesvorhaben dargestellt werden.
Aktualisiert: 2022-05-20
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Das Handbuch stellt umfassend die rechtlichen Rahmenbedingungen für die elektronischen Medien dar.
Schwerpunkt bildet das Rundfunk- und Telemedienrecht, soweit es sich um Inhalte von journalistischer Relevanz handelt. Daneben werden die wesentlichen Bezüge zum Telekommunikationsrecht und die besonders praxisrelevanten zivilrechtlichen Probleme aus dem Werberecht, Medienurheberrecht und mögliche Ansprüche der Medienunternehmen und der von der Medienberichterstattung betroffenen Privatpersonen dargestellt. Zudem werden die relevanten technischen Grundlagen im Hinblick auf die behandelten audiovisuellen Medien erläutert. Die Ausführungen anhand wichtiger Fälle aus der Praxis runden das Handbuch ab.
Die vollständig überarbeitete und umfänglich erweiterte Neuauflage berücksichtigt die Medienordnung, wie sie sich aus der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste von 2018 und dem deutschen Rundfunk- und Telemedienrecht aus dem Medienstaatsvertrag, dem TMG und verwandten Regelungswerken ergibt, wobei alle Änderungen des Jahres 2021 eingearbeitet sind und auch Auswirkungen aktueller Gesetzesvorhaben dargestellt werden.
Aktualisiert: 2022-05-20
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Das Handbuch stellt umfassend die rechtlichen Rahmenbedingungen für die elektronischen Medien dar.
Schwerpunkt bildet das Rundfunk- und Telemedienrecht, soweit es sich um Inhalte von journalistischer Relevanz handelt. Daneben werden die wesentlichen Bezüge zum Telekommunikationsrecht und die besonders praxisrelevanten zivilrechtlichen Probleme aus dem Werberecht, Medienurheberrecht und mögliche Ansprüche der Medienunternehmen und der von der Medienberichterstattung betroffenen Privatpersonen dargestellt. Zudem werden die relevanten technischen Grundlagen im Hinblick auf die behandelten audiovisuellen Medien erläutert. Die Ausführungen anhand wichtiger Fälle aus der Praxis runden das Handbuch ab.
Die vollständig überarbeitete und umfänglich erweiterte Neuauflage berücksichtigt die Medienordnung, wie sie sich aus der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste von 2018 und dem deutschen Rundfunk- und Telemedienrecht aus dem Medienstaatsvertrag, dem TMG und verwandten Regelungswerken ergibt, wobei alle Änderungen des Jahres 2021 eingearbeitet sind und auch Auswirkungen aktueller Gesetzesvorhaben dargestellt werden.
Aktualisiert: 2022-05-20
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Wirksamkeit des österreichischen Online-Glücksspielmonopols
Mit dem Online-Glücksspielmonopol soll die Spiellust zum Schutz von Spielern in kontrollierte Bahnen gelenkt werden. Jedoch fehlt diesem System die unionsrechtlich gebotene hinreichende Wirksamkeit. Spielinteressierte können nicht nur über die Webseite des Monopolinhabers an Glücksspielen teilnehmen, sondern auch eine Vielzahl anderer Glücksspielangebote online abrufen.
Um Regelungssystemen im Internet hinreichende Wirkung zu verleihen, blockieren andere Staaten den Zugang zu Glücksspielseiten (Web-Sperren) oder damit zusammenhängende Einsatzleistungen und Gewinnauszahlungen (Zahlungsblockaden).
Diese Arbeit zeigt die Ineffektivität bestehender Durchsetzungsmechanismen im Online-Glücksspielbereich auf. Nach einem Rechtsvergleich werden die unions- und verfassungsrechtlichen Grenzen ausgelotet, in denen inländische Access-Provider und Zahlungsdienstleister zur Mitwirkung an der Durchsetzung des österreichischen Online-Glücksspielmonopols verpflichtet werden können, um eine unionsrechtlich gebotene hinreichende Wirkung des Systems herzustellen.
Basierend auf den ausgeloteten Grenzen schließt die Arbeit mit zwei legistischen Vorschlägen zur Umsetzung dieser Maßnahmen.
Aktualisiert: 2023-05-02
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Aktualisiert: 2023-02-07
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Legal Tech ist in aller Munde. Die Möglichkeit des Einsatzes von Legal Tech wirft dabei vor allem die Frage auf, ob Rechtsdienstleistungen weiterhin primär nur durch Rechtsanwälte erbracht werden dürfen. Diese Fragestellung wurde bisher allein mit Blick auf die Regelungen im deutschen Recht betrachtet. Bernhard Brechmann untersucht hingegen die Zulässigkeit des Einsatzes von Legal Tech im europäischen und internationalen Kontext. Denn im Gegensatz zu Deutschland kennt eine Reihe von Mitgliedstaaten der EU kein entsprechendes Anwaltsmonopol für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen. Die Frage ist daher, ob diese ausländischen Vorschriften in Deutschland zur Anwendung gebracht werden können.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Legal Tech ist in aller Munde. Die Möglichkeit des Einsatzes von Legal Tech wirft dabei vor allem die Frage auf, ob Rechtsdienstleistungen weiterhin primär nur durch Rechtsanwälte erbracht werden dürfen. Diese Fragestellung wurde bisher allein mit Blick auf die Regelungen im deutschen Recht betrachtet. Bernhard Brechmann untersucht hingegen die Zulässigkeit des Einsatzes von Legal Tech im europäischen und internationalen Kontext. Denn im Gegensatz zu Deutschland kennt eine Reihe von Mitgliedstaaten der EU kein entsprechendes Anwaltsmonopol für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen. Die Frage ist daher, ob diese ausländischen Vorschriften in Deutschland zur Anwendung gebracht werden können.
Aktualisiert: 2022-03-22
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Die Arbeit setzt sich mit der Bedeutung und Bestimmung des Handlungsortes im europäischen Zivilverfahrens- und Kollisionsrecht auseinander. Der bisher in der Literatur wenig untersuchte Handlungsort wird ausgiebig betrachtet und analysiert. Von wesentlicher Bedeutung ist der Handlungsort im europäischen Zivilverfahrensrecht. Der Handlungsort ist neben dem Erfolgsort der zentrale Anknüpfungspunkt beim Deliktsgerichtsstand in Art. 7 Nr. 2 Brüssel Ia-VO. Dem Kläger steht ein Wahlrecht zu. Er kann sowohl am Handlungs- als auch am Erfolgsort klagen. Im europäischen Kollisionsrecht hingegen ist der Handlungsort augenscheinlich bedeutungslos. Die allgemeine Kollisionsnorm der Rom II-VO knüpft an das Recht des Erfolgsortes an. Aber auch in der Rom II-VO ist der Handlungsort nicht vollkommen irrelevant. Durch die besonderen Kollisionsnormen, den Ausweichklauseln und Art. 17 Rom II-VO kann der Handlungsort auch dort eine Rolle spielen. Die Arbeit zeigt zunächst Grundvoraussetzungen auf, die stets beim Handlungsort erfüllt sein müssen. Schlagworte sind hier Handlungsbewusstsein, Kausalität und objektive Zurechnung. In einem zweiten Schritt setzt sich die Arbeit mit der bisher ergangenen EuGH-Rechtsprechung zum Handlungsort auseinander. In einem letzten Schritt beschäftigt sich die Arbeit mit weiteren allgemeinen Problematiken, die bisher noch nicht Gegenstand der EuGH-Rechtsprechung waren. Bei der gesamten Untersuchung werden stets ausgewählte nationale Rechtsordnungen miteinbezogen.
Aktualisiert: 2021-03-31
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Wirksamkeit des österreichischen Online-Glücksspielmonopols
Mit dem Online-Glücksspielmonopol soll die Spiellust zum Schutz von Spielern in kontrollierte Bahnen gelenkt werden. Jedoch fehlt diesem System die unionsrechtlich gebotene hinreichende Wirksamkeit. Spielinteressierte können nicht nur über die Webseite des Monopolinhabers an Glücksspielen teilnehmen, sondern auch eine Vielzahl anderer Glücksspielangebote online abrufen.
Um Regelungssystemen im Internet hinreichende Wirkung zu verleihen, blockieren andere Staaten den Zugang zu Glücksspielseiten (Web-Sperren) oder damit zusammenhängende Einsatzleistungen und Gewinnauszahlungen (Zahlungsblockaden).
Diese Arbeit zeigt die Ineffektivität bestehender Durchsetzungsmechanismen im Online-Glücksspielbereich auf. Nach einem Rechtsvergleich werden die unions- und verfassungsrechtlichen Grenzen ausgelotet, in denen inländische Access-Provider und Zahlungsdienstleister zur Mitwirkung an der Durchsetzung des österreichischen Online-Glücksspielmonopols verpflichtet werden können, um eine unionsrechtlich gebotene hinreichende Wirkung des Systems herzustellen.
Basierend auf den ausgeloteten Grenzen schließt die Arbeit mit zwei legistischen Vorschlägen zur Umsetzung dieser Maßnahmen.
Aktualisiert: 2023-05-02
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Sind die aktuellen Bestrebungen Deutschlands zur Umsetzung strenger nationalgesetzlicher Vorgaben für Soziale Netzwerke mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten mit dem Herkunftslandprinzip vereinbar? Gibt es Ausnahmen, auf die sich der Bundes- und die Landesgesetzgeber beim Medien-, Netzwerk- und Jugendschutzrecht berufen können? Oder verstoßen die deutschen Regelungen und Regelungsvorhaben gegen Europäisches Recht? Der 1. Band der neuen Schriftenreihe Medienrecht & Medientheorie untersucht die Fragestellungen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH und der Mitteilungen der EU-Kommission.
Aktualisiert: 2020-06-15
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Sind die aktuellen Bestrebungen Deutschlands zur Umsetzung strenger nationalgesetzlicher Vorgaben für Soziale Netzwerke mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten mit dem Herkunftslandprinzip vereinbar? Gibt es Ausnahmen, auf die sich der Bundes- und die Landesgesetzgeber beim Medien-, Netzwerk- und Jugendschutzrecht berufen können? Oder verstoßen die deutschen Regelungen und Regelungsvorhaben gegen Europäisches Recht? Der 1. Band der neuen Schriftenreihe Medienrecht & Medientheorie untersucht die Fragestellungen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH und der Mitteilungen der EU-Kommission.
Aktualisiert: 2020-07-14
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Aktualisiert: 2023-03-22
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Das Handbuch stellt umfassend die rechtlichen Rahmenbedingungen für die elektronischen Medien dar.
Schwerpunkt bildet das Rundfunk- und Telemedienrecht, soweit es sich um Inhalte von journalistischer Relevanz handelt. Daneben werden die wesentlichen Bezüge zum Telekommunikationsrecht und die besonders praxisrelevanten zivilrechtlichen Probleme aus dem Werberecht, Medienurheberrecht und mögliche Ansprüche der Medienunternehmen und der von der Medienberichterstattung betroffenen Privatpersonen dargestellt. Zudem werden die relevanten technischen Grundlagen im Hinblick auf die behandelten audiovisuellen Medien erläutert. Die Ausführungen anhand wichtiger Fälle aus der Praxis runden das Handbuch ab.
Die vollständig überarbeitete und umfänglich erweiterte Neuauflage berücksichtigt die Medienordnung, wie sie sich aus der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste von 2018 und dem deutschen Rundfunk- und Telemedienrecht aus dem Medienstaatsvertrag, dem TMG und verwandten Regelungswerken ergibt, wobei alle Änderungen des Jahres 2021 eingearbeitet sind und auch Auswirkungen aktueller Gesetzesvorhaben dargestellt werden.
Aktualisiert: 2022-06-30
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Die Arbeit beschäftigt sich mit einem Problem an der Schnittstelle zwischen IPR und Europarecht: der E-Commerce-Richtlinie. Auf der Grundlage der Grundfreiheiten wird für das Wettbewerbsrecht eine kollisionsrechtlich wirkende gemeinschaftsrechtliche Vorbehaltsklausel zugunsten des Herkunftslandrechts des Wettbewerbers entwickelt. Das erarbeitete Anknüpfungssystem ermöglicht es, einerseits an den hergebrachten internationalprivatrechtlichen Grundsätzen festzuhalten und andererseits den grundfreiheitlichen Vorgaben Rechnung zu tragen. Im Rahmen der E-Commerce-Richtlinie löst es den Widerspruch zwischen Art. 1 Abs. 4 und Art. 3 der Richtlinie bzw. den Entsprechungsnormen im TDG.
Aktualisiert: 2019-12-19
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