Übersichtliche Darstellung, ausführliche Anmerkungen, viele Beispiele aus der Gerichtspraxis
Das bewährte Lehrbuch des österreichischen Familienrechts richtet sich nicht nur an Studierende der Rechtswissenschaften, sondern an alle, die sich beruflich oder auch privat mit dem Familienrecht beschäftigen. Das Buch verfolgt zwei Zielrichtungen. Einerseits soll die besonders klare und übersichtliche Darstellung den Einstieg in die zum Teil recht komplizierte Materie erleichtern, und andererseits soll ein ausführlicher Anmerkungsapparat die Grundlage für die praktische Arbeit und die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Familienrecht schaffen.
Das Lehrbuch zeichnet sich aus durch:
• viele Beispiele aus der oberstgerichtlichen Rechtsprechung
• ausführliche Judikatur- und Literaturhinweise
• grafische Übersichten
Aktualisiert: 2023-07-02
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Übersichtliche Darstellung, ausführliche Anmerkungen, viele Beispiele aus der Gerichtspraxis
Das bewährte Lehrbuch des österreichischen Familienrechts richtet sich nicht nur an Studierende der Rechtswissenschaften, sondern an alle, die sich beruflich oder auch privat mit dem Familienrecht beschäftigen. Das Buch verfolgt zwei Zielrichtungen. Einerseits soll die besonders klare und übersichtliche Darstellung den Einstieg in die zum Teil recht komplizierte Materie erleichtern, und andererseits soll ein ausführlicher Anmerkungsapparat die Grundlage für die praktische Arbeit und die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Familienrecht schaffen.
Das Lehrbuch zeichnet sich aus durch:
• viele Beispiele aus der oberstgerichtlichen Rechtsprechung
• ausführliche Judikatur- und Literaturhinweise
• grafische Übersichten
Aktualisiert: 2023-07-02
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Die Wohnung ist der Lebensmittelpunkt einer Partnerschaft – gleich ob Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft oder nichteheliche Lebensgemeinschaft. Die rechtlichen Probleme beginnen schon bei der (alleinigen/gemeinsamen) Anmietung und intensivieren sich bis hin zur Trennung/Scheidung: Wer darf die Wohnung behalten, was geschieht mit dem Mietverhältnis oder dem gemeinsamen Eigentum? Wie ist es mit der Wohnungsüberlassung? Welche Regelungen kann das Familiengericht treffen? Viele – häufig eilbedürftige Fragen – an den komplizierten Schnittstellen des Miet- und Familienrechts stellen sich…
Alle nur denkbaren Varianten werden übersichtlich, systematisch und fundiert erläutert, die rechtlichen Besonderheiten der nichtehelichen Lebensgemeinschaft jeweils im Blick. Ebenso Themen wie Gewaltschutz oder Kindeswohlgefährdung. Verfahren (einschl. vorläufiger Rechtsschutz / Vollstreckung) und Kosten runden das FamRZ-Buch ab.
Dazu: Fälle, Praxistipps, Checklisten (§§ 1361b, 1568a BGB, § 2 GewSchG), zahlreiche Formulierungshilfen für Anträge und Beschlüsse!
Ein „hervorragendes Kompendium“ (RiAG Ralph Neumann, DRiZ 2009, 56, zur Voraufl.) für alle im Miet- und Familienrecht tätigen Juristen!
Aktualisiert: 2023-07-01
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Die Wohnung ist der Lebensmittelpunkt einer Partnerschaft – gleich ob Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft oder nichteheliche Lebensgemeinschaft. Die rechtlichen Probleme beginnen schon bei der (alleinigen/gemeinsamen) Anmietung und intensivieren sich bis hin zur Trennung/Scheidung: Wer darf die Wohnung behalten, was geschieht mit dem Mietverhältnis oder dem gemeinsamen Eigentum? Wie ist es mit der Wohnungsüberlassung? Welche Regelungen kann das Familiengericht treffen? Viele – häufig eilbedürftige Fragen – an den komplizierten Schnittstellen des Miet- und Familienrechts stellen sich…
Alle nur denkbaren Varianten werden übersichtlich, systematisch und fundiert erläutert, die rechtlichen Besonderheiten der nichtehelichen Lebensgemeinschaft jeweils im Blick. Ebenso Themen wie Gewaltschutz oder Kindeswohlgefährdung. Verfahren (einschl. vorläufiger Rechtsschutz / Vollstreckung) und Kosten runden das FamRZ-Buch ab.
Dazu: Fälle, Praxistipps, Checklisten (§§ 1361b, 1568a BGB, § 2 GewSchG), zahlreiche Formulierungshilfen für Anträge und Beschlüsse!
Ein „hervorragendes Kompendium“ (RiAG Ralph Neumann, DRiZ 2009, 56, zur Voraufl.) für alle im Miet- und Familienrecht tätigen Juristen!
Aktualisiert: 2023-07-01
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Die Wohnung ist der Lebensmittelpunkt einer Partnerschaft – gleich ob Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft oder nichteheliche Lebensgemeinschaft. Die rechtlichen Probleme beginnen schon bei der (alleinigen/gemeinsamen) Anmietung und intensivieren sich bis hin zur Trennung/Scheidung: Wer darf die Wohnung behalten, was geschieht mit dem Mietverhältnis oder dem gemeinsamen Eigentum? Wie ist es mit der Wohnungsüberlassung? Welche Regelungen kann das Familiengericht treffen? Viele – häufig eilbedürftige Fragen – an den komplizierten Schnittstellen des Miet- und Familienrechts stellen sich…
Alle nur denkbaren Varianten werden übersichtlich, systematisch und fundiert erläutert, die rechtlichen Besonderheiten der nichtehelichen Lebensgemeinschaft jeweils im Blick. Ebenso Themen wie Gewaltschutz oder Kindeswohlgefährdung. Verfahren (einschl. vorläufiger Rechtsschutz / Vollstreckung) und Kosten runden das FamRZ-Buch ab.
Dazu: Fälle, Praxistipps, Checklisten (§§ 1361b, 1568a BGB, § 2 GewSchG), zahlreiche Formulierungshilfen für Anträge und Beschlüsse!
Ein „hervorragendes Kompendium“ (RiAG Ralph Neumann, DRiZ 2009, 56, zur Voraufl.) für alle im Miet- und Familienrecht tätigen Juristen!
Aktualisiert: 2023-07-01
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Aktualisiert: 2023-06-30
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Aktualisiert: 2023-06-30
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Aktualisiert: 2023-06-30
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Aktualisiert: 2023-06-30
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Die bereits 11. Auflage enthält
- die Rechte und Pflichten von Ehegatten, eingetragenen Partner, Lebensgefährten und Verlobten,
- die verschiedenen Scheidungs- und Trennungsarten,
- Obsorge, Kontaktrecht und Unterhalt,
- Namensrecht
- uvm.
Das Buch berücksichtigt vor allem die umfassendste Reform des österreichischen Erbrechts durch das neue Erbrechtsänderungsgesetz 2015, das mit 1. 1. 2017 voll in Kraft tritt, wie z.B.
- Erweiterung des Erbrechts der Ehegatten und eingetragenen Partnern
- Einführung eines außerordentlichen Erbrechts und Vorausvermächtnisses für Lebensgefährten
- Neuregelung des Pflichtteils
uvm.
Beispiele, Muster und Querverweise erleichtern das Verständnis.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die bereits 11. Auflage enthält
- die Rechte und Pflichten von Ehegatten, eingetragenen Partner, Lebensgefährten und Verlobten,
- die verschiedenen Scheidungs- und Trennungsarten,
- Obsorge, Kontaktrecht und Unterhalt,
- Namensrecht
- uvm.
Das Buch berücksichtigt vor allem die umfassendste Reform des österreichischen Erbrechts durch das neue Erbrechtsänderungsgesetz 2015, das mit 1. 1. 2017 voll in Kraft tritt, wie z.B.
- Erweiterung des Erbrechts der Ehegatten und eingetragenen Partnern
- Einführung eines außerordentlichen Erbrechts und Vorausvermächtnisses für Lebensgefährten
- Neuregelung des Pflichtteils
uvm.
Beispiele, Muster und Querverweise erleichtern das Verständnis.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die bereits 11. Auflage enthält
- die Rechte und Pflichten von Ehegatten, eingetragenen Partner, Lebensgefährten und Verlobten,
- die verschiedenen Scheidungs- und Trennungsarten,
- Obsorge, Kontaktrecht und Unterhalt,
- Namensrecht
- uvm.
Das Buch berücksichtigt vor allem die umfassendste Reform des österreichischen Erbrechts durch das neue Erbrechtsänderungsgesetz 2015, das mit 1. 1. 2017 voll in Kraft tritt, wie z.B.
- Erweiterung des Erbrechts der Ehegatten und eingetragenen Partnern
- Einführung eines außerordentlichen Erbrechts und Vorausvermächtnisses für Lebensgefährten
- Neuregelung des Pflichtteils
uvm.
Beispiele, Muster und Querverweise erleichtern das Verständnis.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Aktualisiert: 2023-06-23
Autor:
Guido Donath,
Peter Wolfgang Egger ,
Barbara Egglmeier-Schmolke,
Susanne Ferrari,
Dominik Fuchs,
Martin Gruber - Risak,
Elisabeth Hödl,
Sabine Hohensinn,
Christian Huber,
Alexander Illedits,
Helga Jesser-Huß,
Jakob Kepplinger,
Christoph Kietaibl,
Georg E. Kodek,
Gabriel Kogler,
Wolfgang Kolmasch,
Christoph Kronthaler,
Petra Leupold,
Laurenz Liedermann,
Andreas Mair,
Marco Nademleinsky,
Kristin Nemeth,
Franz Neuhauser,
Matthias Neumayr,
Monika Niedermayr,
Helmut Ofner,
Stefan Perner,
Walter Josef Pfeil,
Bettina Pfurtscheller,
Claudia Pinterich,
Renate Pletzer,
Reinhard Pröbsting,
Martin Ramharter,
Michael Reiner,
Claudia Rudolf,
Ursula Schrammel,
Francesco A Schurr,
Mathias Schuster,
Michael Schwimann,
Hans Weitzenböck,
Alexander Wittwer
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Aktualisiert: 2023-06-22
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Aktualisiert: 2023-06-22
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Seit dem Jahr 2000 hat die EU wesentliche Teile des internationalen Familienrechts nach und nach vereinheitlicht. Während dieses Prozesses stand freilich die Zeit in den Mitgliedsstaaten nicht still: Einige haben die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet, andere haben für gleich- und/oder verschiedengeschlechtliche Paare Rechtsinstitute neben der Ehe geschaffen. Diese divergierenden Entwicklungen führen zu Auslegungsfragen im vereinheitlichten europäischen internationalen Familienrecht, da dessen Verordnungen ihren sachlichen Anwendungsbereich mit der „Ehe“ beschreiben, ohne den Begriff zu definieren. °°Welche der mitgliedstaatlichen Rechtsinstitute erfasst der Ehebegriff des europäischen internationalen Familienrechts? Wiebke Thurm nähert sich der Frage unter Rückgriff auf die Methode der unionsautonomen Begriffsbildung des EuGH. Auf der Grundlage des so destillierten Ehebegriffs im europäischen Kollisions- und Zivilverfahrensrecht wendet sie den Blick in die Zukunft mit der Frage, ob die Rechtsvereinheitlichung losgelöst von dem Begriff der Ehe, etwa mit dem weiteren Begriff des Familienverhältnisses, fortgesetzt werden sollte, um auch andere Formen der Paarbeziehung einzubeziehen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Seit dem Jahr 2000 hat die EU wesentliche Teile des internationalen Familienrechts nach und nach vereinheitlicht. Während dieses Prozesses stand freilich die Zeit in den Mitgliedsstaaten nicht still: Einige haben die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet, andere haben für gleich- und/oder verschiedengeschlechtliche Paare Rechtsinstitute neben der Ehe geschaffen. Diese divergierenden Entwicklungen führen zu Auslegungsfragen im vereinheitlichten europäischen internationalen Familienrecht, da dessen Verordnungen ihren sachlichen Anwendungsbereich mit der „Ehe“ beschreiben, ohne den Begriff zu definieren. °°Welche der mitgliedstaatlichen Rechtsinstitute erfasst der Ehebegriff des europäischen internationalen Familienrechts? Wiebke Thurm nähert sich der Frage unter Rückgriff auf die Methode der unionsautonomen Begriffsbildung des EuGH. Auf der Grundlage des so destillierten Ehebegriffs im europäischen Kollisions- und Zivilverfahrensrecht wendet sie den Blick in die Zukunft mit der Frage, ob die Rechtsvereinheitlichung losgelöst von dem Begriff der Ehe, etwa mit dem weiteren Begriff des Familienverhältnisses, fortgesetzt werden sollte, um auch andere Formen der Paarbeziehung einzubeziehen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Seit dem Jahr 2000 hat die EU wesentliche Teile des internationalen Familienrechts nach und nach vereinheitlicht. Während dieses Prozesses stand freilich die Zeit in den Mitgliedsstaaten nicht still: Einige haben die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet, andere haben für gleich- und/oder verschiedengeschlechtliche Paare Rechtsinstitute neben der Ehe geschaffen. Diese divergierenden Entwicklungen führen zu Auslegungsfragen im vereinheitlichten europäischen internationalen Familienrecht, da dessen Verordnungen ihren sachlichen Anwendungsbereich mit der „Ehe“ beschreiben, ohne den Begriff zu definieren. °°Welche der mitgliedstaatlichen Rechtsinstitute erfasst der Ehebegriff des europäischen internationalen Familienrechts? Wiebke Thurm nähert sich der Frage unter Rückgriff auf die Methode der unionsautonomen Begriffsbildung des EuGH. Auf der Grundlage des so destillierten Ehebegriffs im europäischen Kollisions- und Zivilverfahrensrecht wendet sie den Blick in die Zukunft mit der Frage, ob die Rechtsvereinheitlichung losgelöst von dem Begriff der Ehe, etwa mit dem weiteren Begriff des Familienverhältnisses, fortgesetzt werden sollte, um auch andere Formen der Paarbeziehung einzubeziehen.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Seit dem Jahr 2000 hat die EU wesentliche Teile des internationalen Familienrechts nach und nach vereinheitlicht. Während dieses Prozesses stand freilich die Zeit in den Mitgliedsstaaten nicht still: Einige haben die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet, andere haben für gleich- und/oder verschiedengeschlechtliche Paare Rechtsinstitute neben der Ehe geschaffen. Diese divergierenden Entwicklungen führen zu Auslegungsfragen im vereinheitlichten europäischen internationalen Familienrecht, da dessen Verordnungen ihren sachlichen Anwendungsbereich mit der „Ehe“ beschreiben, ohne den Begriff zu definieren. °°Welche der mitgliedstaatlichen Rechtsinstitute erfasst der Ehebegriff des europäischen internationalen Familienrechts? Wiebke Thurm nähert sich der Frage unter Rückgriff auf die Methode der unionsautonomen Begriffsbildung des EuGH. Auf der Grundlage des so destillierten Ehebegriffs im europäischen Kollisions- und Zivilverfahrensrecht wendet sie den Blick in die Zukunft mit der Frage, ob die Rechtsvereinheitlichung losgelöst von dem Begriff der Ehe, etwa mit dem weiteren Begriff des Familienverhältnisses, fortgesetzt werden sollte, um auch andere Formen der Paarbeziehung einzubeziehen.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Aktualisiert: 2023-06-06
Autor:
Guido Donath,
Peter Wolfgang Egger ,
Barbara Egglmeier-Schmolke,
Susanne Ferrari,
Dominik Fuchs,
Martin Gruber - Risak,
Elisabeth Hödl,
Sabine Hohensinn,
Christian Huber,
Alexander Illedits,
Helga Jesser-Huß,
Jakob Kepplinger,
Christoph Kietaibl,
Georg E. Kodek,
Gabriel Kogler,
Wolfgang Kolmasch,
Christoph Kronthaler,
Petra Leupold,
Laurenz Liedermann,
Andreas Mair,
Marco Nademleinsky,
Kristin Nemeth,
Franz Neuhauser,
Matthias Neumayr,
Monika Niedermayr,
Helmut Ofner,
Stefan Perner,
Walter Josef Pfeil,
Bettina Pfurtscheller,
Claudia Pinterich,
Renate Pletzer,
Reinhard Pröbsting,
Martin Ramharter,
Michael Reiner,
Claudia Rudolf,
Ursula Schrammel,
Francesco A Schurr,
Mathias Schuster,
Michael Schwimann,
Hans Weitzenböck,
Alexander Wittwer
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