Katja Zwingmann unterzieht die RL 2003/87/EG, die so genannte Emissionshandelsrichtlinie, einer ökonomischen Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Primärallokation von Zertifikaten. Sie kommt zu dem Schluss, dass einzig eine Auktion der Zertifikate zu einem effizienten Ergebnis führt, und empfiehlt bei der jetzigen Zusammensetzung der Teilnehmer ein holländisches Auktionsverfahren.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Katja Zwingmann unterzieht die RL 2003/87/EG, die so genannte Emissionshandelsrichtlinie, einer ökonomischen Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Primärallokation von Zertifikaten. Sie kommt zu dem Schluss, dass einzig eine Auktion der Zertifikate zu einem effizienten Ergebnis führt, und empfiehlt bei der jetzigen Zusammensetzung der Teilnehmer ein holländisches Auktionsverfahren.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Katja Zwingmann unterzieht die RL 2003/87/EG, die so genannte Emissionshandelsrichtlinie, einer ökonomischen Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Primärallokation von Zertifikaten. Sie kommt zu dem Schluss, dass einzig eine Auktion der Zertifikate zu einem effizienten Ergebnis führt, und empfiehlt bei der jetzigen Zusammensetzung der Teilnehmer ein holländisches Auktionsverfahren.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) gibt es erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 zu senken und Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Darüber hinaus haben viele Bundesländer eigene Klimaschutzgesetze verabschiedet, die ebenfalls im Verhältnis zum Bundes-KSG berücksichtigt und bewertet werden. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) hat seit dem Jahr 2021 einen Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt.
Der Handkommentar erörtert, analysiert und bewertet hochaktuell diese Klimaschutzgesetze und das Brennstoffemissionshandelsgesetz, insbesondere wird
in die völker- und unionsrechtlichen Grundlagen eingeführt
die Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere die Entscheidungen vom 24. März 2021 (Klimaschutzbeschluss), 18. Januar 2022 (Landes-Klimaschutzgesetze) und 23. März 2022 ((Windenergie-Beteiligungsgesellschaften) verarbeitet
erörtert, ob und inwieweit Sektorziele und Bundes-Klimaschutzplanung zielführend und verbindlich sind sowie ggf. subjektive und damit Klagerechte begründen
das Verhältnis des Bundes-KSG zu den Landes-Klimaschutzgesetzen geklärt und ein Überblick über die Landesgesetzgebung gegeben
die Verfassungsmäßigkeit des BEHG erörtert
das nationale Emissionshandelssystem und Sanktionsregime dargestellt
das Änderungsgesetz zum BEHG berücksichtigt, insb. werden Anforderungen an Zertifikatspreise für CO2 und Nachkauf erörtert.
Herausgegeben wird der Kommentar von Frau Professor Kreuter-Kirchhof, Düsseldorfer Institut für Energierecht, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und von Frau Professor Sabine Schlacke, Universität Greifswald.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) gibt es erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 zu senken und Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Darüber hinaus haben viele Bundesländer eigene Klimaschutzgesetze verabschiedet, die ebenfalls im Verhältnis zum Bundes-KSG berücksichtigt und bewertet werden. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) hat seit dem Jahr 2021 einen Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt.
Der Handkommentar erörtert, analysiert und bewertet hochaktuell diese Klimaschutzgesetze und das Brennstoffemissionshandelsgesetz, insbesondere wird
in die völker- und unionsrechtlichen Grundlagen eingeführt
die Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere die Entscheidungen vom 24. März 2021 (Klimaschutzbeschluss), 18. Januar 2022 (Landes-Klimaschutzgesetze) und 23. März 2022 ((Windenergie-Beteiligungsgesellschaften) verarbeitet
erörtert, ob und inwieweit Sektorziele und Bundes-Klimaschutzplanung zielführend und verbindlich sind sowie ggf. subjektive und damit Klagerechte begründen
das Verhältnis des Bundes-KSG zu den Landes-Klimaschutzgesetzen geklärt und ein Überblick über die Landesgesetzgebung gegeben
die Verfassungsmäßigkeit des BEHG erörtert
das nationale Emissionshandelssystem und Sanktionsregime dargestellt
das Änderungsgesetz zum BEHG berücksichtigt, insb. werden Anforderungen an Zertifikatspreise für CO2 und Nachkauf erörtert.
Herausgegeben wird der Kommentar von Frau Professor Kreuter-Kirchhof, Düsseldorfer Institut für Energierecht, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und von Frau Professor Sabine Schlacke, Universität Greifswald.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) gibt es erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 zu senken und Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Darüber hinaus haben viele Bundesländer eigene Klimaschutzgesetze verabschiedet, die ebenfalls im Verhältnis zum Bundes-KSG berücksichtigt und bewertet werden. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) hat seit dem Jahr 2021 einen Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt.
Der Handkommentar erörtert, analysiert und bewertet hochaktuell diese Klimaschutzgesetze und das Brennstoffemissionshandelsgesetz, insbesondere wird
in die völker- und unionsrechtlichen Grundlagen eingeführt
die Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere die Entscheidungen vom 24. März 2021 (Klimaschutzbeschluss), 18. Januar 2022 (Landes-Klimaschutzgesetze) und 23. März 2022 ((Windenergie-Beteiligungsgesellschaften) verarbeitet
erörtert, ob und inwieweit Sektorziele und Bundes-Klimaschutzplanung zielführend und verbindlich sind sowie ggf. subjektive und damit Klagerechte begründen
das Verhältnis des Bundes-KSG zu den Landes-Klimaschutzgesetzen geklärt und ein Überblick über die Landesgesetzgebung gegeben
die Verfassungsmäßigkeit des BEHG erörtert
das nationale Emissionshandelssystem und Sanktionsregime dargestellt
das Änderungsgesetz zum BEHG berücksichtigt, insb. werden Anforderungen an Zertifikatspreise für CO2 und Nachkauf erörtert.
Herausgegeben wird der Kommentar von Frau Professor Kreuter-Kirchhof, Düsseldorfer Institut für Energierecht, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und von Frau Professor Sabine Schlacke, Universität Greifswald.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) gibt es erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 zu senken und Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Darüber hinaus haben viele Bundesländer eigene Klimaschutzgesetze verabschiedet, die ebenfalls im Verhältnis zum Bundes-KSG berücksichtigt und bewertet werden. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) hat seit dem Jahr 2021 einen Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt.
Der Handkommentar erörtert, analysiert und bewertet hochaktuell diese Klimaschutzgesetze und das Brennstoffemissionshandelsgesetz, insbesondere wird
in die völker- und unionsrechtlichen Grundlagen eingeführt
die Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere die Entscheidungen vom 24. März 2021 (Klimaschutzbeschluss), 18. Januar 2022 (Landes-Klimaschutzgesetze) und 23. März 2022 ((Windenergie-Beteiligungsgesellschaften) verarbeitet
erörtert, ob und inwieweit Sektorziele und Bundes-Klimaschutzplanung zielführend und verbindlich sind sowie ggf. subjektive und damit Klagerechte begründen
das Verhältnis des Bundes-KSG zu den Landes-Klimaschutzgesetzen geklärt und ein Überblick über die Landesgesetzgebung gegeben
die Verfassungsmäßigkeit des BEHG erörtert
das nationale Emissionshandelssystem und Sanktionsregime dargestellt
das Änderungsgesetz zum BEHG berücksichtigt, insb. werden Anforderungen an Zertifikatspreise für CO2 und Nachkauf erörtert.
Herausgegeben wird der Kommentar von Frau Professor Kreuter-Kirchhof, Düsseldorfer Institut für Energierecht, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und von Frau Professor Sabine Schlacke, Universität Greifswald.
Aktualisiert: 2023-05-18
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Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) gibt es erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 zu senken und Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Darüber hinaus haben viele Bundesländer eigene Klimaschutzgesetze verabschiedet, die ebenfalls im Verhältnis zum Bundes-KSG berücksichtigt und bewertet werden. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) hat seit dem Jahr 2021 einen Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt.
Der Handkommentar erörtert, analysiert und bewertet hochaktuell diese Klimaschutzgesetze und das Brennstoffemissionshandelsgesetz, insbesondere wird
in die völker- und unionsrechtlichen Grundlagen eingeführt
die Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere die Entscheidungen vom 24. März 2021 (Klimaschutzbeschluss), 18. Januar 2022 (Landes-Klimaschutzgesetze) und 23. März 2022 ((Windenergie-Beteiligungsgesellschaften) verarbeitet
erörtert, ob und inwieweit Sektorziele und Bundes-Klimaschutzplanung zielführend und verbindlich sind sowie ggf. subjektive und damit Klagerechte begründen
das Verhältnis des Bundes-KSG zu den Landes-Klimaschutzgesetzen geklärt und ein Überblick über die Landesgesetzgebung gegeben
die Verfassungsmäßigkeit des BEHG erörtert
das nationale Emissionshandelssystem und Sanktionsregime dargestellt
das Änderungsgesetz zum BEHG berücksichtigt, insb. werden Anforderungen an Zertifikatspreise für CO2 und Nachkauf erörtert.
Herausgegeben wird der Kommentar von Frau Professor Kreuter-Kirchhof, Düsseldorfer Institut für Energierecht, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und von Frau Professor Sabine Schlacke, Universität Greifswald.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Die EU hat 2014 mit der Marktmissbrauchsrichtlinie (CRIM-MAD) erstmalig von der Annexkompetenz des Art. 83 Abs. 2 AEUV Gebrauch gemacht und strafrechtliche Mindestvorgaben zur Marktmanipulation geschaffen. Zeitgleich wurde mit der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) ein vollharmonisierender Verbotstatbestand normiert. Diese Regelungsweise hat Divergenzen hervorgerufen, welche die Vereinbarkeit der Schaffung zweier parallel geregelter Tatbestände mit den Grundsätzen der strafrechtlichen Mindestharmonisierung betreffen. Zudem führt das Zusammenspiel der voneinander abweichenden Tatbestände zu Problemen bei der richtlinienkonformen Umsetzung, insbesondere durch die Einführung unionsrechtsakzessorischer Straftatbestände mit Verweisen auf die MAR.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Die EU hat 2014 mit der Marktmissbrauchsrichtlinie (CRIM-MAD) erstmalig von der Annexkompetenz des Art. 83 Abs. 2 AEUV Gebrauch gemacht und strafrechtliche Mindestvorgaben zur Marktmanipulation geschaffen. Zeitgleich wurde mit der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) ein vollharmonisierender Verbotstatbestand normiert. Diese Regelungsweise hat Divergenzen hervorgerufen, welche die Vereinbarkeit der Schaffung zweier parallel geregelter Tatbestände mit den Grundsätzen der strafrechtlichen Mindestharmonisierung betreffen. Zudem führt das Zusammenspiel der voneinander abweichenden Tatbestände zu Problemen bei der richtlinienkonformen Umsetzung, insbesondere durch die Einführung unionsrechtsakzessorischer Straftatbestände mit Verweisen auf die MAR.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Die EU hat 2014 mit der Marktmissbrauchsrichtlinie (CRIM-MAD) erstmalig von der Annexkompetenz des Art. 83 Abs. 2 AEUV Gebrauch gemacht und strafrechtliche Mindestvorgaben zur Marktmanipulation geschaffen. Zeitgleich wurde mit der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) ein vollharmonisierender Verbotstatbestand normiert. Diese Regelungsweise hat Divergenzen hervorgerufen, welche die Vereinbarkeit der Schaffung zweier parallel geregelter Tatbestände mit den Grundsätzen der strafrechtlichen Mindestharmonisierung betreffen. Zudem führt das Zusammenspiel der voneinander abweichenden Tatbestände zu Problemen bei der richtlinienkonformen Umsetzung, insbesondere durch die Einführung unionsrechtsakzessorischer Straftatbestände mit Verweisen auf die MAR.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) gibt es erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 zu senken und Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Darüber hinaus haben viele Bundesländer eigene Klimaschutzgesetze verabschiedet, die ebenfalls im Verhältnis zum Bundes-KSG berücksichtigt und bewertet werden. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) hat seit dem Jahr 2021 einen Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt.
Der Handkommentar erörtert, analysiert und bewertet hochaktuell diese Klimaschutzgesetze und das Brennstoffemissionshandelsgesetz, insbesondere wird
in die völker- und unionsrechtlichen Grundlagen eingeführt
die Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere die Entscheidungen vom 24. März 2021 (Klimaschutzbeschluss), 18. Januar 2022 (Landes-Klimaschutzgesetze) und 23. März 2022 ((Windenergie-Beteiligungsgesellschaften) verarbeitet
erörtert, ob und inwieweit Sektorziele und Bundes-Klimaschutzplanung zielführend und verbindlich sind sowie ggf. subjektive und damit Klagerechte begründen
das Verhältnis des Bundes-KSG zu den Landes-Klimaschutzgesetzen geklärt und ein Überblick über die Landesgesetzgebung gegeben
die Verfassungsmäßigkeit des BEHG erörtert
das nationale Emissionshandelssystem und Sanktionsregime dargestellt
das Änderungsgesetz zum BEHG berücksichtigt, insb. werden Anforderungen an Zertifikatspreise für CO2 und Nachkauf erörtert.
Herausgegeben wird der Kommentar von Frau Professor Kreuter-Kirchhof, Düsseldorfer Institut für Energierecht, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und von Frau Professor Sabine Schlacke, Universität Greifswald.
Aktualisiert: 2023-04-14
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Katja Zwingmann unterzieht die RL 2003/87/EG, die so genannte Emissionshandelsrichtlinie, einer ökonomischen Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Primärallokation von Zertifikaten. Sie kommt zu dem Schluss, dass einzig eine Auktion der Zertifikate zu einem effizienten Ergebnis führt, und empfiehlt bei der jetzigen Zusammensetzung der Teilnehmer ein holländisches Auktionsverfahren.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Dieses Lehrbuch richtet sich besonders an Studenten der Wirtschaftswissenschaften. Sein Titel verdeutlicht die Relevanz der gleichgewichtstheoretischen Analyse für die behandelten Problemstellungen aus Theorie und Praxis. Die Grundlagen und Aussagen der Gleichgewichtstheorie werden anhand von Beispielen eingeführt. Der Verweis auf die umweltpolitische "Praxis" im Titel signalisiert auch einen "gleichgewichtigen" Umgang mit wichtigen Anliegen der Praxis. Gezeigt wird, wie der gleichgewichtstheoretische Ansatz für praktische Probleme von Nutzen sein kann. Gleichgewichtstheorie ist insofern praktischer als mancher gut gemeinte Vorschlag aus der Praxis. In den vier Teilen des Buches werden auch aktuelle Umweltthemen wie Verpackungsordnung, Ökosteuer und Kyoto-Protokoll behandelt.
Aktualisiert: 2022-03-25
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Der im Jahr 2005 implementierte europäische Emissionshandel hat das Ziel klimaschädliche Treibhausgasemissionen nachhaltig zu reduzieren. Er folgt damit einer innerhalb der Gesellschaft entstandenen Sensibilisierung für umweltpolitische Fragestellungen sowie entsprechenden Forderungen in Bezug auf die Eindämmung des globalen Klimawandels. Für betroffene Unternehmen stellt der Emissionshandel eine zunehmend relevante ökonomische Einflussgröße dar. Dementsprechend ist seitens dieser Unternehmen zu gewährleisten, dass potenzielle Auswirkungen des realwirtschaftlichen Modells in Form valider Informationen in die Rechenwerke des Jahresabschlusses übertragen werden. Dabei ergeben sich aus Sicht der Rechnungslegung aufgrund heterogen ausgestalteter Vorschriften auf nationaler und internationaler Ebene jedoch mitunter Probleme bei der Erfassung einzelner Elemente des Emissionshandels. Vor diesem Hintergrund liefert das Werk zunächst einen Überblick über die Grundlagen des Emissionshandels, dessen bisherige Entwicklung sowie bestehende Wirkungsbeziehungen. Anschließend werden mit den Rechnungslegungsvorschriften nach HGB, IFRS und US-GAAP verschiedene Ansätze zur bilanziellen Abbildung des Emissionshandels gegenübergestellt und einzelne abbildungstechnische Schwächen diskutiert. Im Rahmen der Analyse von Einzel- und Konzernabschlüssen wird sodann der Frage nachgegangen, ob und in welcher Form betroffene Unternehmen im Kontext der heterogenen Rechnungslegungsvorschriften Angaben zum Emissionshandel veröffentlichen. Des Weiteren wird unter Nutzung logistischer Regressionsmodelle ergründet in welchem Ausmaß einzelne Faktoren das Offenlegungsverhalten jener Unternehmen beeinflussen.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Dieses Lehrbuch richtet sich besonders an Studenten der Wirtschaftswissenschaften. Sein Titel verdeutlicht die Relevanz der gleichgewichtstheoretischen Analyse für die behandelten Problemstellungen aus Theorie und Praxis. Die Grundlagen und Aussagen der Gleichgewichtstheorie werden anhand von Beispielen eingeführt. Der Verweis auf die umweltpolitische "Praxis" im Titel signalisiert auch einen "gleichgewichtigen" Umgang mit wichtigen Anliegen der Praxis. Gezeigt wird, wie der gleichgewichtstheoretische Ansatz für praktische Probleme von Nutzen sein kann. Gleichgewichtstheorie ist insofern praktischer als mancher gut gemeinte Vorschlag aus der Praxis. In den vier Teilen des Buches werden auch aktuelle Umweltthemen wie Verpackungsordnung, Ökosteuer und Kyoto-Protokoll behandelt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Forschungsbericht am Institut für Logistik und Materialflusstechnik der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Aktualisiert: 2020-12-11
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Die Themen der jüngsten Österreichischen Umweltrechtstage 2013: Aktuelles Umweltrecht: Neue Entwicklungen in Gesetzgebung und Judikatur Alt- und Neulasten – Vermeidung, Sanierung und Haftung:- Ziele und Instrumente der Altlastensanierung- Verursacher- und Liegenschaftseigentümerhaftung aus privat- und öffentlich-rechtlicher Sicht- Grundzüge des neuen Altlastenrechts- Bundesförderung zur Altlastensanierung in ÖsterreichAltlastenklausel und Due Dilligence: Vertragsgestaltung und HaftungSanierungs- und Anpassungspflichten: - Aus der Sicht der Sachverständigenpraxis- Aus der Sicht der Behördenpraxis
Aktualisiert: 2021-10-27
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Seit 1. Jänner 2014 sind die neuen Verwaltungsgerichte tätig. Generalthema der 18. Österreichischen Umweltrechtstage war die Frage, inwieweit die neuen Verwaltungsgerichte den Rechtsschutz im Umweltrecht verbessern können. Fazit: Zahlreiche Neuerungen ermöglichen eine positive Zukunftsprognose. Von den Verwaltungsgerichten selbst wird es abhängen, wie weit sie sich aus der „Umklammerung“ der weisungsabhängigen Verwaltung zu lösen imstande sind. Der 40. Band der Schriftenreihe Recht und Umwelt präsentiert die überarbeiteten Vorträge und Erkenntnisse zahlreicher renommierter Referenten aus Wissenschaft und Praxis zu folgenden Themen:– Aktuelles Umweltrecht– Verwaltungsgerichte – Alles neu im Umweltschutz?– Industrieemissions-RL – Neues im Anlagenrecht– Amtshaftung und Amtsmissbrauch im Umweltbereich
Aktualisiert: 2021-10-27
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Der Verfasser beschäftigt sich mit den unternehmerischen Rechtsschutzmöglichkeiten gegen emissionshandelsrechtliche Zuteilungsentscheidungen, die im Widerspruch zu den gesetzlich festgelegten Allokationsregeln stehen. In diesem Zusammenhang konzentriert er sich auf die gemeinschafts- und verfassungsrechtlich garantierten unternehmerischen Freiheiten (erstes Kapitel), die maßgeblich das nationale und europäische Prozessrecht (zweites und drittes Kapitel) prägen. Seit dem Jahr 2005 sind die großen Treibhausgas-Emittenten der Energiewirtschaft und Industrie zur Teilnahme an einem europaweiten Handelssystem für Emissionszertifikate verpflichtet. Der einzelne Anlagenbetreiber bekommt zu Beginn eines Jahres eine bestimmte Anzahl an Emissionsberechtigungen aus dem staatlichen Zertifikatebudget zugeteilt. Die Allokation der Berechtigungen erfolgt in Deutschland durch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Das zuteilungsberechtigte Unternehmen hat sodann die Möglichkeit, nach betriebswirtschaftlichen Kriterien am Zertifikatehandel teilzunehmen und die staatliche Grundausstattung rechtsgeschäftlich zu erweitern oder zu verringern. Zu Beginn eines neuen Jahres trifft den Anlagenbetreiber dann die Verpflichtung, die Anzahl an Zertifikaten an den Staat zurückzugeben, die seinen Vorjahresemissionen entspricht. Vor diesem Hintergrund wird die staatliche Festlegung der jährlichen Zuteilungsmenge für jeden Emissionshandelsteilnehmer zu einem wesentlichen Wettbewerbsfaktor. Kommt es bei der Zertifikateverteilung zu Rechtsanwendungsfehlern seitens der DEHSt, können einzelne Unternehmen einen Wettbewerbsnachteil erleiden, wenn ihnen zu wenige oder ihrem Konkurrenten zu viele Berechtigungen zugewiesen wurden. In einer solchen Situation stellt sich für den betroffenen Anlagenbetreiber die Frage nach effektiven Rechtsschutzmöglichkeiten vor nationalen und europäischen Instanzen. Der nationale Rechtsschutz gegen emissionshandelsrechtliche Zuteilungsentscheidungen ist in Deutschland erstinstanzlich dem Verwaltungsgericht Berlin anvertr. Das Werk bezieht die bis Ende der ersten Handelsperiode 2005-2007 vorliegenden Entscheidungen im Zusammenhang mit Minderallokationen, die Gegenstand von Hauptsache- und Eilverfahren waren, ein. Zugleich wird ein Ausblick auf den unternehmerischen Rechtsschutz gegen Überallokation gegeben, der bisweilen noch nicht die Verwaltungsgerichtsbarkeit beschäftigte. Der weit überwiegende Teil der verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzfragen der ersten Handelsperiode wird sich weiterhin in der eigentlichen Kyoto-Phase 2008-2012 stellen. Des Weiteren können Anlagenbetreiber die Korrektur einer wettbewerbsverzerrenden Allokationsentscheidung auf der europäischen Rechtsschutzebene fokussieren. Der gemeinschaftsrechtliche Rechtsschutz vollzieht sich dabei in einem Stufenverhältnis: Das Unternehmen hat zunächst von seinen Beteiligungs- und Mitwirkungsrechten im Beihilfenaufsichtsverfahren vor der Kommission Gebrauch zu machen. Gegen Aufsichtsentscheidungen der Kommission, die am Ende eines Prüfstadiums ergehen, kann der Anlagenbetreiber sodann unter gewissen Voraussetzungen das Europäische Gericht erster Instanz um Rechtsschutz ersuchen.
Aktualisiert: 2019-12-20
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