TTDSG – Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz

TTDSG – Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz von Bender,  Rolf, Benedikt,  Kristin, Brauer,  Marc, Burkhardt,  Lucia, Büttgen,  Peter, Eckhardt,  Jens, Hanloser,  Stefan, Hermann,  Maximilian, Hermerschmidt,  Sven, Janik,  Viktor, Jaspers,  Andreas, Keppeler,  Lutz Martin, Kocks,  Sebastian, Lepperhoff,  Niels, Menz,  Konrad, Mühlenbeck,  Robin Lucien, Reif,  Yvette, Ritter,  Steve, Schwartmann,  Rolf, Steinbach,  Clemens, Weiß,  Rebekka, Weiß,  Steffen, Zippel,  Christoph
Mehr als Cookies – ein neuer Rechtsrahmen für die Onlinewirtschaft Die tägliche Praxis der Anbieter von TK- und Telemediendiensten ist durch die Anforderungen des neuen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) vom 23.6.2021 nicht einfacher geworden, da nach wie vor erhebliche Rechtsunsicherheiten bestehen. Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) gilt seit Dezember 2021. Es soll bei Anbietern von Telekommunikationsdiensten und Telemedien die rechtlichen Anforderungen zwischen Datenschutz-Grundverordnung und ePrivacy-Richtlinie einerseits und den nationalen Datenschutzgesetzen andererseits justieren. Dazu werden alle datenschutzrechtlichen Regelungen in diesem Bereich in einem Gesetz zusammengefasst. Zugleich wird der Kodex zur elektronischen Kommunikation umgesetzt. Pflichtaufgabe des neuen Gesetzes ist es, den Schutz des Fernmeldegeheimnisses zu erweitern. Dieses schützt neben dem Inhalt einer Nachricht auch die näheren Umstände der Kommunikation, sog. Meta-Daten über Kommunikationspartner, Standortdaten oder Gerätedaten. Das TTDSG erstreckt die Geltung des Fernmeldegeheimnisses von klassischen Kommunikationsdiensten (Telefonie, SMS) auf internetbasierte Kommunikationsdienste (E-Mail, Messenger, Voice-Over-IP-Telefonie, Videokonferenzsysteme). Der für die Praxis relevante Kern im Onlinedatenschutz bleibt aber die Frage, wann Anbieter von Telemedien wie z.B. von Websites und Apps eine Einwilligung vom Nutzer einholen müssen. Das ist grundsätzlich erforderlich, um Informationen auf Endgeräten zu speichern oder darauf zuzugreifen. Eine Einwilligung ist dann nicht nötig, wenn der Zugriff auf das Gerät des Nutzers unbedingt erforderlich ist, um den Online-Dienst zu erbringen. Doch diese Formulierung lässt zu viel Spielraum für Interpretation. Unklar bleibt, ob Anbieter auch zur Betrugsprävention, bedarfsgerechten Gestaltung oder statistischer Analyse eine Einwilligung vom Nutzer abfragen müssen. Werbecookies und die lästigen Banner zu deren Abwehr wird auch das TTDSG nicht abschaffen. Mit dieser Technik greifen Anbieter auch künftig auf Informationen zu, die im Browser des Nutzers gespeichert werden, um anschließend personalisierte Online-Werbung auszuspielen. Das TTDSG ist aber auch ein Gesetz gegen "Cookies". In der Perspektive will es den "Terror der Cookiebanner" über sog. Dienste zur Einwilligungsverwaltung, sprich Personal Information Management Systems (PIMS) entbehrlich machen. Was bedeuten diese Regelungen im Einzelfall bspw. für einen Websitebetreiber, der Cookies setzen oder auf seinen Websites eine Reichweitenmessung durchführen möchte? Auf diese und ähnliche Fragen müssen Anbieter von Telemediendiensten rechtssichere Antworten finden, um evtl. Bußgeldzahlungen zu vermeiden. Mit dem von Schwartmann/Eckhardt/Jaspers herausgegebenen Werk liegt eine umfassende Kommentierung des TTDSG vor, die für die Lösung eines konkreten Falls das notwendige Rüstzeug bietet. Ein ausgewiesenes Expertenteam aus Wissenschaft, Anwaltschaft, Gerichtsbarkeit und Aufsichtsbehörden stellt der Praxis eine kompakte und praxisorientierte Kommentierung des TTDSG zur Verfügung. Ein klarer Aufbau der Kommentierung verschafft einen raschen Zugang zu der Materie. Die möglichen Fallstricke, die sich bei der Anwendung der neuen Vorschriften im Einzelfall ergeben können, werden klar herausgearbeitet und konkrete Lösungen hierzu angeboten. Ein wichtiger Bestandteil der Kommentierungen sind ferner Hinweise zu Best Practice und möglichen Sanktionen.
Aktualisiert: 2023-05-10
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TTDSG – Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz

TTDSG – Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz von Bender,  Rolf, Benedikt,  Kristin, Brauer,  Marc, Burkhardt,  Lucia, Büttgen,  Peter, Eckhardt,  Jens, Hanloser,  Stefan, Hermann,  Maximilian, Hermerschmidt,  Sven, Janik,  Viktor, Jaspers,  Andreas, Keppeler,  Lutz Martin, Kocks,  Sebastian, Lepperhoff,  Niels, Menz,  Konrad, Mühlenbeck,  Robin Lucien, Reif,  Yvette, Ritter,  Steve, Schwartmann,  Rolf, Steinbach,  Clemens, Weiß,  Rebekka, Weiß,  Steffen, Zippel,  Christoph
Mehr als Cookies – ein neuer Rechtsrahmen für die Onlinewirtschaft Die tägliche Praxis der Anbieter von TK- und Telemediendiensten ist durch die Anforderungen des neuen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) vom 23.6.2021 nicht einfacher geworden, da nach wie vor erhebliche Rechtsunsicherheiten bestehen. Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) gilt seit Dezember 2021. Es soll bei Anbietern von Telekommunikationsdiensten und Telemedien die rechtlichen Anforderungen zwischen Datenschutz-Grundverordnung und ePrivacy-Richtlinie einerseits und den nationalen Datenschutzgesetzen andererseits justieren. Dazu werden alle datenschutzrechtlichen Regelungen in diesem Bereich in einem Gesetz zusammengefasst. Zugleich wird der Kodex zur elektronischen Kommunikation umgesetzt. Pflichtaufgabe des neuen Gesetzes ist es, den Schutz des Fernmeldegeheimnisses zu erweitern. Dieses schützt neben dem Inhalt einer Nachricht auch die näheren Umstände der Kommunikation, sog. Meta-Daten über Kommunikationspartner, Standortdaten oder Gerätedaten. Das TTDSG erstreckt die Geltung des Fernmeldegeheimnisses von klassischen Kommunikationsdiensten (Telefonie, SMS) auf internetbasierte Kommunikationsdienste (E-Mail, Messenger, Voice-Over-IP-Telefonie, Videokonferenzsysteme). Der für die Praxis relevante Kern im Onlinedatenschutz bleibt aber die Frage, wann Anbieter von Telemedien wie z.B. von Websites und Apps eine Einwilligung vom Nutzer einholen müssen. Das ist grundsätzlich erforderlich, um Informationen auf Endgeräten zu speichern oder darauf zuzugreifen. Eine Einwilligung ist dann nicht nötig, wenn der Zugriff auf das Gerät des Nutzers unbedingt erforderlich ist, um den Online-Dienst zu erbringen. Doch diese Formulierung lässt zu viel Spielraum für Interpretation. Unklar bleibt, ob Anbieter auch zur Betrugsprävention, bedarfsgerechten Gestaltung oder statistischer Analyse eine Einwilligung vom Nutzer abfragen müssen. Werbecookies und die lästigen Banner zu deren Abwehr wird auch das TTDSG nicht abschaffen. Mit dieser Technik greifen Anbieter auch künftig auf Informationen zu, die im Browser des Nutzers gespeichert werden, um anschließend personalisierte Online-Werbung auszuspielen. Das TTDSG ist aber auch ein Gesetz gegen "Cookies". In der Perspektive will es den "Terror der Cookiebanner" über sog. Dienste zur Einwilligungsverwaltung, sprich Personal Information Management Systems (PIMS) entbehrlich machen. Was bedeuten diese Regelungen im Einzelfall bspw. für einen Websitebetreiber, der Cookies setzen oder auf seinen Websites eine Reichweitenmessung durchführen möchte? Auf diese und ähnliche Fragen müssen Anbieter von Telemediendiensten rechtssichere Antworten finden, um evtl. Bußgeldzahlungen zu vermeiden. Mit dem von Schwartmann/Eckhardt/Jaspers herausgegebenen Werk liegt eine umfassende Kommentierung des TTDSG vor, die für die Lösung eines konkreten Falls das notwendige Rüstzeug bietet. Ein ausgewiesenes Expertenteam aus Wissenschaft, Anwaltschaft, Gerichtsbarkeit und Aufsichtsbehörden stellt der Praxis eine kompakte und praxisorientierte Kommentierung des TTDSG zur Verfügung. Ein klarer Aufbau der Kommentierung verschafft einen raschen Zugang zu der Materie. Die möglichen Fallstricke, die sich bei der Anwendung der neuen Vorschriften im Einzelfall ergeben können, werden klar herausgearbeitet und konkrete Lösungen hierzu angeboten. Ein wichtiger Bestandteil der Kommentierungen sind ferner Hinweise zu Best Practice und möglichen Sanktionen.
Aktualisiert: 2023-02-27
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Rechtshandbuch Industrie 4.0 und Internet of Things

Rechtshandbuch Industrie 4.0 und Internet of Things von Bodungen,  Benjamin von, Buchmann,  Felix, Drettmann,  Anne-Kathrin, Faber,  Tobias, Henseler-Unger,  Iris, Jahn,  David, Jochheim,  Thomas, Kiparski,  Gerd, Kuß,  Christian, Mantz,  Reto, Marschollek,  Jan Paul, Neighbour,  Kerstin, Otto,  Paul, Reichwein,  David, Rein,  Christian, Sassenberg,  Thomas, Sattler,  Andreas, Schaloske,  Henning, Schickert,  Jörg, Schönau,  Robert, Schuppert,  Stefan, Schweiger,  Matthias M., Spittka,  Jan, Sura,  Martin, Wagner,  Lukas, Weber,  Philipp, Wege,  Jan-Hendrik vom, Wende,  Susanne, Winter,  Matthias, Wirwas,  Marc
Zum Werk "Industrie 4.0" beschreibt als Schlagwort die sogenannte vierte industrielle Revolution, also die Digitalisierung und Vernetzung der industriellen Wertschöpfungskette. Diese zunehmende Vernetzung wird in anderen Ländern meist als "Internet of Things" bezeichnet. Wenn Industrieroboter automatisch Ware bestellen, Versicherungstarife sich nach dem Fahrverhalten berechnen und in Autos sowie Fahrrädern SIM-Karten eingebaut werden, um die notwendige Konnektivität sicherzustellen, stellen sich für den Rechtsanwender eine Vielzahl neuer Fragen: Angefangen bei neuen haftungsrechtlichen Dimensionen, über datenschutzrechtliche Fragestellungen bis zur telekommunikationsrechtlichen Regulierung und dem "Eigentum" an Daten. Diesen und weiteren mit der Vernetzung und den neuen Geschäftsmodellen einhergehenden Fragen geht das Rechtshandbuch Industrie 4.0 und Internet of Things nach. Es werden u.a. Fragen des (autonomen) Vertragsschlusses, die Vertragsgestaltung sowie die Besonderheiten bei Verbrauchern, behandelt. Auch wenn sich das Werk primär als Ratgeber für die Beratungspraxis versteht, werden auch die aktuellen rechtlichen Entwicklungen auf europäischer Ebene dargestellt und auch der US-Rechtsrahmen im Überblick abgebildet. Vorteile auf einen Blick - aktueller und praxisnaher Ratgeber - mit internationaler Perspektive - Betrachtung der sektorspezifischen Anforderungen Zur Neuauflage Ein Schwerpunkt der Neuauflage liegt bei der Berücksichtigung der technologischen Neuerungen, die im Zusammenhang mit Internet of Things und Industrie 4.0 zum Einsatz kommen. Künstliche Intelligenz (KI) und Maschine Learning sind nicht nur Gegenstand der öffentlichen Diskussion, sondern es gibt mittlerweile auch eine größere Anzahl von anzutreffenden praktischen Anwendungsfällen, sodass auch abseits der Haftung eine Vielzahl von rechtlichen Fragen aufgeworfen werden. Häufig wird zudem Blockchain-Technologie eingesetzt, so dass auf die mit einer dezentralen Datenbank einhergehenden Rechtsfragen einzugehen ist. Bei den ausgewählten Branchen hat sich nicht nur insbesondere im Bereich Automotive viel getan, sondern es kommt auch ein Abschnitt zu unbemannten Luftfahrzeugen hinzu. Das Handbuch verfolgt insoweit konsequent weiter den Ansatz, auch die sektorspezifischen Rechtsfragen aufzuzeigen. Mit der Aktualisierung des Werks geht auch eine Vertiefung der einzelnen Kapitel einher. Dies betrifft nicht nur die weiterhin intensiv geführte Diskussion zum "Eigentum" an Daten. Das Kapitel zum Datenschutzrecht widmet sich nun ausschließlich der Rechtslage nach dem Wirksamwerden der DSGVO und es werden die ersten praktischen Erfahrungen aufgezeigt. Aber auch die Auswirkungen der sich abzeichnenden ePrivacyVO werden bereits berücksichtigt. Im Abschnitt des Telekommunikationsrechts erfolgt der Ausblick auf die durch den EECC anstehenden Änderungen. Letztlich wird auch das zentrale Kapitel der Haftung wird erheblich erweitert und insb. die Verantwortlichkeit für Software-Plattformen vertieft dargestellt. Zielgruppe Für Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen sowie andere Rechtspraktiker, die sich mit den vernetzten Geschäftsmodellen beschäftigen.
Aktualisiert: 2023-04-24
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