Dem Gleichheitspostulat kommt im deutschen und US-amerikanischen Verfassungsrecht sowie im Europäischen Gemeinschaftsrecht herausragende Bedeutung zu. Das Gleichheitsrecht ist jedoch zugleich von erheblichen Unsicherheiten und Auseinandersetzungen gekennzeichnet, die für die Qualität der Gleichheit von grundsätzlicher Bedeutung sind. In theoretischer wie praktischer Hinsicht von überragender Relevanz ist die europarechtlich bislang kaum behandelte Frage, an welchen Maßstäben sich die Intensität der Rechtfertigungsanforderungen auszurichten hat.
Vor diesem Hintergrund wird die Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und U.S. Supreme Court einer vergleichenden Analyse unterzogen. Die dabei gewonnenen Teilergebnisse der Studie sind Grundlage der Erarbeitung einer Dogmatik des noch wenig entwickelten gemeinschaftsrechtlichen Gleichheitsgrundrechts. Dessen Schutzintensität erschließt sich erst aus dem Zusammenspiel mit primärrechtlichen Vorgaben, das drei Dimensionen des Gleichheitsschutzes sichtbar werden lässt. Diese betreffen Zusammenhänge von Menschenwürde und Gleichheit, Freiheit und Gleichheit sowie kontextspezifische Fragen "komplexer Gleichheit".
Der Verfasser berührt damit den Kern grundrechtlichen Gleichheitsschutzes und betritt wiederholt rechtstheoretisches und dogmatisches Neuland. Das betrifft nicht zuletzt die enge Verknüpfung von juristischer Dogmatik und politischer Philosophie. Die Ergebnisse sind zugleich von rechtskonzeptioneller und praktischer Bedeutung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Diese Arbeit untersucht die Frage, unter welchen Voraussetzungen das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Urteilsverfassungsbeschwerde zuständig ist, um eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch die Rechtsprechung zu kontrollieren. Denn grundsätzlich kann jeder Rechtsanwendungsfehler durch ein Fachgericht als Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aufgefasst werden, den letztverantwortlich das Bundesverfassungsgericht beheben müsste. Das Bundesverfassungsgericht eröffnet jedoch keine »Superrevisionsinstanz«, sondern überprüft nur »spezifisches Verfassungsrecht«. Um zu beantworten, wann ein Gleichheitsverstoß durch fehlerhafte Rechtsanwendung unter diesen Begriff zu fassen ist, werden zunächst grundsätzliche Überlegungen zum allgemeinen Gleichheitssatz und seiner Bindungswirkung im Kompetenzgefüge der Gewaltenteilung herangezogen. Mit Hilfe dieser Grundsätze entwickelt die Arbeit daraufhin allgemeine Kriterien anhand der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und versucht auch den Gedanken der Schuhmann’schen Formel in die Gegenwart weiterzudenken.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Diese Arbeit untersucht die Frage, unter welchen Voraussetzungen das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Urteilsverfassungsbeschwerde zuständig ist, um eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch die Rechtsprechung zu kontrollieren. Denn grundsätzlich kann jeder Rechtsanwendungsfehler durch ein Fachgericht als Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aufgefasst werden, den letztverantwortlich das Bundesverfassungsgericht beheben müsste. Das Bundesverfassungsgericht eröffnet jedoch keine »Superrevisionsinstanz«, sondern überprüft nur »spezifisches Verfassungsrecht«. Um zu beantworten, wann ein Gleichheitsverstoß durch fehlerhafte Rechtsanwendung unter diesen Begriff zu fassen ist, werden zunächst grundsätzliche Überlegungen zum allgemeinen Gleichheitssatz und seiner Bindungswirkung im Kompetenzgefüge der Gewaltenteilung herangezogen. Mit Hilfe dieser Grundsätze entwickelt die Arbeit daraufhin allgemeine Kriterien anhand der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und versucht auch den Gedanken der Schuhmann’schen Formel in die Gegenwart weiterzudenken.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Diese Arbeit untersucht die Frage, unter welchen Voraussetzungen das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Urteilsverfassungsbeschwerde zuständig ist, um eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch die Rechtsprechung zu kontrollieren. Denn grundsätzlich kann jeder Rechtsanwendungsfehler durch ein Fachgericht als Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aufgefasst werden, den letztverantwortlich das Bundesverfassungsgericht beheben müsste. Das Bundesverfassungsgericht eröffnet jedoch keine »Superrevisionsinstanz«, sondern überprüft nur »spezifisches Verfassungsrecht«. Um zu beantworten, wann ein Gleichheitsverstoß durch fehlerhafte Rechtsanwendung unter diesen Begriff zu fassen ist, werden zunächst grundsätzliche Überlegungen zum allgemeinen Gleichheitssatz und seiner Bindungswirkung im Kompetenzgefüge der Gewaltenteilung herangezogen. Mit Hilfe dieser Grundsätze entwickelt die Arbeit daraufhin allgemeine Kriterien anhand der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und versucht auch den Gedanken der Schuhmann’schen Formel in die Gegenwart weiterzudenken.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Dem Gleichheitspostulat kommt im deutschen und US-amerikanischen Verfassungsrecht sowie im Europäischen Gemeinschaftsrecht herausragende Bedeutung zu. Das Gleichheitsrecht ist jedoch zugleich von erheblichen Unsicherheiten und Auseinandersetzungen gekennzeichnet, die für die Qualität der Gleichheit von grundsätzlicher Bedeutung sind. In theoretischer wie praktischer Hinsicht von überragender Relevanz ist die europarechtlich bislang kaum behandelte Frage, an welchen Maßstäben sich die Intensität der Rechtfertigungsanforderungen auszurichten hat.
Vor diesem Hintergrund wird die Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und U.S. Supreme Court einer vergleichenden Analyse unterzogen. Die dabei gewonnenen Teilergebnisse der Studie sind Grundlage der Erarbeitung einer Dogmatik des noch wenig entwickelten gemeinschaftsrechtlichen Gleichheitsgrundrechts. Dessen Schutzintensität erschließt sich erst aus dem Zusammenspiel mit primärrechtlichen Vorgaben, das drei Dimensionen des Gleichheitsschutzes sichtbar werden lässt. Diese betreffen Zusammenhänge von Menschenwürde und Gleichheit, Freiheit und Gleichheit sowie kontextspezifische Fragen "komplexer Gleichheit".
Der Verfasser berührt damit den Kern grundrechtlichen Gleichheitsschutzes und betritt wiederholt rechtstheoretisches und dogmatisches Neuland. Das betrifft nicht zuletzt die enge Verknüpfung von juristischer Dogmatik und politischer Philosophie. Die Ergebnisse sind zugleich von rechtskonzeptioneller und praktischer Bedeutung.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Dem Gleichheitspostulat kommt im deutschen und US-amerikanischen Verfassungsrecht sowie im Europäischen Gemeinschaftsrecht herausragende Bedeutung zu. Das Gleichheitsrecht ist jedoch zugleich von erheblichen Unsicherheiten und Auseinandersetzungen gekennzeichnet, die für die Qualität der Gleichheit von grundsätzlicher Bedeutung sind. In theoretischer wie praktischer Hinsicht von überragender Relevanz ist die europarechtlich bislang kaum behandelte Frage, an welchen Maßstäben sich die Intensität der Rechtfertigungsanforderungen auszurichten hat.
Vor diesem Hintergrund wird die Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und U.S. Supreme Court einer vergleichenden Analyse unterzogen. Die dabei gewonnenen Teilergebnisse der Studie sind Grundlage der Erarbeitung einer Dogmatik des noch wenig entwickelten gemeinschaftsrechtlichen Gleichheitsgrundrechts. Dessen Schutzintensität erschließt sich erst aus dem Zusammenspiel mit primärrechtlichen Vorgaben, das drei Dimensionen des Gleichheitsschutzes sichtbar werden lässt. Diese betreffen Zusammenhänge von Menschenwürde und Gleichheit, Freiheit und Gleichheit sowie kontextspezifische Fragen "komplexer Gleichheit".
Der Verfasser berührt damit den Kern grundrechtlichen Gleichheitsschutzes und betritt wiederholt rechtstheoretisches und dogmatisches Neuland. Das betrifft nicht zuletzt die enge Verknüpfung von juristischer Dogmatik und politischer Philosophie. Die Ergebnisse sind zugleich von rechtskonzeptioneller und praktischer Bedeutung.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Diese Arbeit untersucht die Frage, unter welchen Voraussetzungen das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Urteilsverfassungsbeschwerde zuständig ist, um eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch die Rechtsprechung zu kontrollieren. Denn grundsätzlich kann jeder Rechtsanwendungsfehler durch ein Fachgericht als Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aufgefasst werden, den letztverantwortlich das Bundesverfassungsgericht beheben müsste. Das Bundesverfassungsgericht eröffnet jedoch keine »Superrevisionsinstanz«, sondern überprüft nur »spezifisches Verfassungsrecht«. Um zu beantworten, wann ein Gleichheitsverstoß durch fehlerhafte Rechtsanwendung unter diesen Begriff zu fassen ist, werden zunächst grundsätzliche Überlegungen zum allgemeinen Gleichheitssatz und seiner Bindungswirkung im Kompetenzgefüge der Gewaltenteilung herangezogen. Mit Hilfe dieser Grundsätze entwickelt die Arbeit daraufhin allgemeine Kriterien anhand der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und versucht auch den Gedanken der Schuhmann’schen Formel in die Gegenwart weiterzudenken.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Diese Arbeit untersucht die Frage, unter welchen Voraussetzungen das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Urteilsverfassungsbeschwerde zuständig ist, um eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch die Rechtsprechung zu kontrollieren. Denn grundsätzlich kann jeder Rechtsanwendungsfehler durch ein Fachgericht als Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aufgefasst werden, den letztverantwortlich das Bundesverfassungsgericht beheben müsste. Das Bundesverfassungsgericht eröffnet jedoch keine »Superrevisionsinstanz«, sondern überprüft nur »spezifisches Verfassungsrecht«. Um zu beantworten, wann ein Gleichheitsverstoß durch fehlerhafte Rechtsanwendung unter diesen Begriff zu fassen ist, werden zunächst grundsätzliche Überlegungen zum allgemeinen Gleichheitssatz und seiner Bindungswirkung im Kompetenzgefüge der Gewaltenteilung herangezogen. Mit Hilfe dieser Grundsätze entwickelt die Arbeit daraufhin allgemeine Kriterien anhand der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und versucht auch den Gedanken der Schuhmann’schen Formel in die Gegenwart weiterzudenken.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Diese Arbeit untersucht die Frage, unter welchen Voraussetzungen das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Urteilsverfassungsbeschwerde zuständig ist, um eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch die Rechtsprechung zu kontrollieren. Denn grundsätzlich kann jeder Rechtsanwendungsfehler durch ein Fachgericht als Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aufgefasst werden, den letztverantwortlich das Bundesverfassungsgericht beheben müsste. Das Bundesverfassungsgericht eröffnet jedoch keine »Superrevisionsinstanz«, sondern überprüft nur »spezifisches Verfassungsrecht«. Um zu beantworten, wann ein Gleichheitsverstoß durch fehlerhafte Rechtsanwendung unter diesen Begriff zu fassen ist, werden zunächst grundsätzliche Überlegungen zum allgemeinen Gleichheitssatz und seiner Bindungswirkung im Kompetenzgefüge der Gewaltenteilung herangezogen. Mit Hilfe dieser Grundsätze entwickelt die Arbeit daraufhin allgemeine Kriterien anhand der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und versucht auch den Gedanken der Schuhmann’schen Formel in die Gegenwart weiterzudenken.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Dem Gleichheitspostulat kommt im deutschen und US-amerikanischen Verfassungsrecht sowie im Europäischen Gemeinschaftsrecht herausragende Bedeutung zu. Das Gleichheitsrecht ist jedoch zugleich von erheblichen Unsicherheiten und Auseinandersetzungen gekennzeichnet, die für die Qualität der Gleichheit von grundsätzlicher Bedeutung sind. In theoretischer wie praktischer Hinsicht von überragender Relevanz ist die europarechtlich bislang kaum behandelte Frage, an welchen Maßstäben sich die Intensität der Rechtfertigungsanforderungen auszurichten hat.
Vor diesem Hintergrund wird die Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und U.S. Supreme Court einer vergleichenden Analyse unterzogen. Die dabei gewonnenen Teilergebnisse der Studie sind Grundlage der Erarbeitung einer Dogmatik des noch wenig entwickelten gemeinschaftsrechtlichen Gleichheitsgrundrechts. Dessen Schutzintensität erschließt sich erst aus dem Zusammenspiel mit primärrechtlichen Vorgaben, das drei Dimensionen des Gleichheitsschutzes sichtbar werden lässt. Diese betreffen Zusammenhänge von Menschenwürde und Gleichheit, Freiheit und Gleichheit sowie kontextspezifische Fragen "komplexer Gleichheit".
Der Verfasser berührt damit den Kern grundrechtlichen Gleichheitsschutzes und betritt wiederholt rechtstheoretisches und dogmatisches Neuland. Das betrifft nicht zuletzt die enge Verknüpfung von juristischer Dogmatik und politischer Philosophie. Die Ergebnisse sind zugleich von rechtskonzeptioneller und praktischer Bedeutung.
Aktualisiert: 2023-04-15
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