In diesem Band werden von Dr. Schweda die neuen Vorschriften über den Erwerb einer Erbschaft (§§ 797ff ABGB) eingehend behandelt. Dabei analysiert er unter anderem die Problemkreise des Einantwortungsprinzips, der verschiedenen Arten der Erbantrittserklärung, des Antritts bzw der Ausschlagung der Erbschaft, der Absonderung der Verlassenschaft und der Erbschafts- und Aneignungsklage nicht nur aus wissenschaftlicher Sicht, sondern bringt auch seine enorme praktische Erfahrung als Notar ein.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Ist ein Betreuter an einem Erbfall beteiligt, tun sich zahlreiche Fragen auf, z.B.: Welche Reichweite hat die gesetzliche Vertretung? Ist der Betreute geschäftsfähig oder nicht? Besteht ein Einwilligungsvorbehalt? Bedarf es noch der Genehmigung des Betreuungsgerichts? Präzise Antworten gibt es vom renommierten Spezialisten. Die Neuauflage bietet u.a.
Ansprüche bei enttäuschter Erberwartung,
Betreuer und Betreuter als Mitglieder derselben Erbengemeinschaft,
Nachlassabwicklung im Auftrag der Erben,
Ansprüche gegen einen Vorsorgebevollmächtigten,
Pflichtteil und Sozialrecht,
Erbschaftsteuer bei nicht bezahlten Pflegekosten,
Landesheimgesetze (statt § 14 HeimG).
Für (Fach-)Anwälte, Richter, Rechtspfleger, Betreuer, Betreuungsbehörden und -vereine, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Ist ein Betreuter an einem Erbfall beteiligt, tun sich zahlreiche Fragen auf, z.B.: Welche Reichweite hat die gesetzliche Vertretung? Ist der Betreute geschäftsfähig oder nicht? Besteht ein Einwilligungsvorbehalt? Bedarf es noch der Genehmigung des Betreuungsgerichts? Präzise Antworten gibt es vom renommierten Spezialisten. Die Neuauflage bietet u.a.
Ansprüche bei enttäuschter Erberwartung,
Betreuer und Betreuter als Mitglieder derselben Erbengemeinschaft,
Nachlassabwicklung im Auftrag der Erben,
Ansprüche gegen einen Vorsorgebevollmächtigten,
Pflichtteil und Sozialrecht,
Erbschaftsteuer bei nicht bezahlten Pflegekosten,
Landesheimgesetze (statt § 14 HeimG).
Für (Fach-)Anwälte, Richter, Rechtspfleger, Betreuer, Betreuungsbehörden und -vereine, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Erb- und Betreuungsrecht sind oft miteinander verwoben. Das gilt sowohl, wenn ein Betreuter seinen Nachlass regelt oder Erbe wird, als auch für Abwicklungsfragen bei Versterben des Betreuten. Fragen wie „Welche Reichweite hat die gesetzliche Vertretung? Ist der Betreute geschäftsfähig oder nicht? Bedarf es noch der Genehmigung des Betreuungsgerichts?“ haben besondere Relevanz.
Das Betreuungsrecht ändert sich ab 1.1.2023 grundlegend, u.a.: Neue Paragrafen-Nummerierung, viele Änderungen bei den Rechten und Pflichten des Betreuers / des Betreuten. Die Genehmigungsfälle sind anders geregelt. Betreute dürfen ihren Berufsbetreuer nicht mehr zum Erben einsetzen.
Präzise Informationen gibt es vom renommierten Spezialisten für (Fach-)Anwälte, Richter, Rechtspfleger, Betreuer, Betreuungsbehörden und -vereine, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger.
„… Erneut ein höchst überzeugendes Werk von Zimmermann!"
(Rechtsanwalt/Fachanwalt für Erbrecht Dr. Claus-Henrik Horn, ErbR 2017, 450, zur Voraufl.)Erb- und Betreuungsrecht sind oft miteinander verbunden. Das gilt sowohl, wenn ein Betreuter seinen Nachlass regelt oder Erbe wird, als auch für Abwicklungsfragen bei Versterben des Betreuten. Fragen wie „Welche Reichweite hat die gesetzliche Vertretung? Ist der Betreute geschäftsfähig oder nicht? Bedarf es noch der Genehmigung des Betreuungsgerichts?“ haben besondere Relevanz.
Das Betreuungsrecht ändert sich ab 1.1.2023 grundlegend, u.a.: Neue Nummerierung, viele Änderungen bei den Rechten und Pflichten des Betreuers / des Betreuten. Die Genehmigungsfälle sind anders geregelt. Betreute dürfen ihren Berufsbetreuer nicht mehr zum Erben einsetzen.
Präzise Informationen gibt es vom renommierten Spezialisten für (Fach-)Anwälte, Richter, Rechtspfleger, Betreuer, Betreuungsbehörden und -vereine, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger.
„… Erneut ein höchst überzeugendes Werk von Zimmermann!"
(Rechtsanwalt/Fachanwalt für Erbrecht Dr. Claus-Henrik Horn, ErbR 2017, 450, zur Voraufl.)
Aktualisiert: 2023-07-01
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Erb- und Betreuungsrecht sind oft miteinander verwoben. Das gilt sowohl, wenn ein Betreuter seinen Nachlass regelt oder Erbe wird, als auch für Abwicklungsfragen bei Versterben des Betreuten. Fragen wie „Welche Reichweite hat die gesetzliche Vertretung? Ist der Betreute geschäftsfähig oder nicht? Bedarf es noch der Genehmigung des Betreuungsgerichts?“ haben besondere Relevanz.
Das Betreuungsrecht ändert sich ab 1.1.2023 grundlegend, u.a.: Neue Paragrafen-Nummerierung, viele Änderungen bei den Rechten und Pflichten des Betreuers / des Betreuten. Die Genehmigungsfälle sind anders geregelt. Betreute dürfen ihren Berufsbetreuer nicht mehr zum Erben einsetzen.
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(Rechtsanwalt/Fachanwalt für Erbrecht Dr. Claus-Henrik Horn, ErbR 2017, 450, zur Voraufl.)Erb- und Betreuungsrecht sind oft miteinander verbunden. Das gilt sowohl, wenn ein Betreuter seinen Nachlass regelt oder Erbe wird, als auch für Abwicklungsfragen bei Versterben des Betreuten. Fragen wie „Welche Reichweite hat die gesetzliche Vertretung? Ist der Betreute geschäftsfähig oder nicht? Bedarf es noch der Genehmigung des Betreuungsgerichts?“ haben besondere Relevanz.
Das Betreuungsrecht ändert sich ab 1.1.2023 grundlegend, u.a.: Neue Nummerierung, viele Änderungen bei den Rechten und Pflichten des Betreuers / des Betreuten. Die Genehmigungsfälle sind anders geregelt. Betreute dürfen ihren Berufsbetreuer nicht mehr zum Erben einsetzen.
Präzise Informationen gibt es vom renommierten Spezialisten für (Fach-)Anwälte, Richter, Rechtspfleger, Betreuer, Betreuungsbehörden und -vereine, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger.
„… Erneut ein höchst überzeugendes Werk von Zimmermann!"
(Rechtsanwalt/Fachanwalt für Erbrecht Dr. Claus-Henrik Horn, ErbR 2017, 450, zur Voraufl.)
Aktualisiert: 2023-07-01
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Erb- und Betreuungsrecht sind oft miteinander verwoben. Das gilt sowohl, wenn ein Betreuter seinen Nachlass regelt oder Erbe wird, als auch für Abwicklungsfragen bei Versterben des Betreuten. Fragen wie „Welche Reichweite hat die gesetzliche Vertretung? Ist der Betreute geschäftsfähig oder nicht? Bedarf es noch der Genehmigung des Betreuungsgerichts?“ haben besondere Relevanz.
Das Betreuungsrecht ändert sich ab 1.1.2023 grundlegend, u.a.: Neue Paragrafen-Nummerierung, viele Änderungen bei den Rechten und Pflichten des Betreuers / des Betreuten. Die Genehmigungsfälle sind anders geregelt. Betreute dürfen ihren Berufsbetreuer nicht mehr zum Erben einsetzen.
Präzise Informationen gibt es vom renommierten Spezialisten für (Fach-)Anwälte, Richter, Rechtspfleger, Betreuer, Betreuungsbehörden und -vereine, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger.
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(Rechtsanwalt/Fachanwalt für Erbrecht Dr. Claus-Henrik Horn, ErbR 2017, 450, zur Voraufl.)Erb- und Betreuungsrecht sind oft miteinander verbunden. Das gilt sowohl, wenn ein Betreuter seinen Nachlass regelt oder Erbe wird, als auch für Abwicklungsfragen bei Versterben des Betreuten. Fragen wie „Welche Reichweite hat die gesetzliche Vertretung? Ist der Betreute geschäftsfähig oder nicht? Bedarf es noch der Genehmigung des Betreuungsgerichts?“ haben besondere Relevanz.
Das Betreuungsrecht ändert sich ab 1.1.2023 grundlegend, u.a.: Neue Nummerierung, viele Änderungen bei den Rechten und Pflichten des Betreuers / des Betreuten. Die Genehmigungsfälle sind anders geregelt. Betreute dürfen ihren Berufsbetreuer nicht mehr zum Erben einsetzen.
Präzise Informationen gibt es vom renommierten Spezialisten für (Fach-)Anwälte, Richter, Rechtspfleger, Betreuer, Betreuungsbehörden und -vereine, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger.
„… Erneut ein höchst überzeugendes Werk von Zimmermann!"
(Rechtsanwalt/Fachanwalt für Erbrecht Dr. Claus-Henrik Horn, ErbR 2017, 450, zur Voraufl.)
Aktualisiert: 2023-07-01
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Im diesem Band wird ein Problem ausführlich behandelt, dem im Rahmen der Gestaltung letztwilliger Verfügungen große praktische Bedeutung zukommt: Welche Regelungen können für den Fall des Todes getroffen werden, die auch Festlegungen hinsichtlich einer bestimmten Verwendung des Vermögens nach dem Tod machen?Behandelt werden die Instrumente Stiftung, fideikommissarische Substitution, Bedingung, Auflage, Veräußerungs- und Belastungsverbot sowie das Institut des Testamentsvollstreckers und ihre Eignung zu dieser Zielerreichung bzw auch ihre Defizite. Außerdem werden weitere Möglichkeiten zur Gewährleistung der Umsetzung der erblasserischen Ziele aus ausländischen Rechtsordnungen dargestellt – daran anknüpfend wie mit Hilfe der Treuhand die gewünschten Resultate herbeigeführt werden können.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Im diesem Band wird ein Problem ausführlich behandelt, dem im Rahmen der Gestaltung letztwilliger Verfügungen große praktische Bedeutung zukommt: Welche Regelungen können für den Fall des Todes getroffen werden, die auch Festlegungen hinsichtlich einer bestimmten Verwendung des Vermögens nach dem Tod machen?Behandelt werden die Instrumente Stiftung, fideikommissarische Substitution, Bedingung, Auflage, Veräußerungs- und Belastungsverbot sowie das Institut des Testamentsvollstreckers und ihre Eignung zu dieser Zielerreichung bzw auch ihre Defizite. Außerdem werden weitere Möglichkeiten zur Gewährleistung der Umsetzung der erblasserischen Ziele aus ausländischen Rechtsordnungen dargestellt – daran anknüpfend wie mit Hilfe der Treuhand die gewünschten Resultate herbeigeführt werden können.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Im diesem Band wird ein Problem ausführlich behandelt, dem im Rahmen der Gestaltung letztwilliger Verfügungen große praktische Bedeutung zukommt: Welche Regelungen können für den Fall des Todes getroffen werden, die auch Festlegungen hinsichtlich einer bestimmten Verwendung des Vermögens nach dem Tod machen?Behandelt werden die Instrumente Stiftung, fideikommissarische Substitution, Bedingung, Auflage, Veräußerungs- und Belastungsverbot sowie das Institut des Testamentsvollstreckers und ihre Eignung zu dieser Zielerreichung bzw auch ihre Defizite. Außerdem werden weitere Möglichkeiten zur Gewährleistung der Umsetzung der erblasserischen Ziele aus ausländischen Rechtsordnungen dargestellt – daran anknüpfend wie mit Hilfe der Treuhand die gewünschten Resultate herbeigeführt werden können.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Sorgfältige Beratung bei der Nachfolgeplanung und im Erbfall kommt ohne genaue Kenntnis einschlägiger Normen außerhalb des BGB-Erbrechts nicht mehr aus. Der Kommentar trägt der zunehmenden Komplexität bei der Beratung in der Nachlassplanung und im Erbfall Rechnung und bietet Lösungen unter Berücksichtigung u.a. familienrechtlicher, betreuungsrechtlicher und steuerrechtlicher Fragestellungen.
Auch die Auswirkungen auf Unternehmensbeteiligungen, Rechte an Grundstücken, bis hin zu Fragen des digitalen Nachlasses werden einbezogen, ebenso versicherungsrechtliche, arbeitsrechtliche, verfahrens- und gebührenrechtliche Vorschriften. Zunehmend länderübergreifende Sachverhalte führen zu Vorschriften des internationalen Privatrechts, die ebenfalls umfassend kommentiert sind.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Sorgfältige Beratung bei der Nachfolgeplanung und im Erbfall kommt ohne genaue Kenntnis einschlägiger Normen außerhalb des BGB-Erbrechts nicht mehr aus. Der Kommentar trägt der zunehmenden Komplexität bei der Beratung in der Nachlassplanung und im Erbfall Rechnung und bietet Lösungen unter Berücksichtigung u.a. familienrechtlicher, betreuungsrechtlicher und steuerrechtlicher Fragestellungen.
Auch die Auswirkungen auf Unternehmensbeteiligungen, Rechte an Grundstücken, bis hin zu Fragen des digitalen Nachlasses werden einbezogen, ebenso versicherungsrechtliche, arbeitsrechtliche, verfahrens- und gebührenrechtliche Vorschriften. Zunehmend länderübergreifende Sachverhalte führen zu Vorschriften des internationalen Privatrechts, die ebenfalls umfassend kommentiert sind.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Sorgfältige Beratung bei der Nachfolgeplanung und im Erbfall kommt ohne genaue Kenntnis einschlägiger Normen außerhalb des BGB-Erbrechts nicht mehr aus. Der Kommentar trägt der zunehmenden Komplexität bei der Beratung in der Nachlassplanung und im Erbfall Rechnung und bietet Lösungen unter Berücksichtigung u.a. familienrechtlicher, betreuungsrechtlicher und steuerrechtlicher Fragestellungen.
Auch die Auswirkungen auf Unternehmensbeteiligungen, Rechte an Grundstücken, bis hin zu Fragen des digitalen Nachlasses werden einbezogen, ebenso versicherungsrechtliche, arbeitsrechtliche, verfahrens- und gebührenrechtliche Vorschriften. Zunehmend länderübergreifende Sachverhalte führen zu Vorschriften des internationalen Privatrechts, die ebenfalls umfassend kommentiert sind.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Sorgfältige Beratung bei der Nachfolge und im Erbfall kommt heute ohne die genaue Kenntnis der Normen außerhalb des BGB-Erbrechts nicht mehr aus. Der Kommentar trägt der zunehmenden Komplexität bei der Beratung in der Nachlassplanung und im Erbfall Rechnung und bietet daher Lösungen unter Berücksichtigung familienrechtlicher, betreuungsrechtlicher und steuerrechtlicher Fragestellungen.
Auch die Auswirkungen auf Unternehmensbeteiligungen, Rechte an Grundstücken, bis hin zu Fragen des digitalen Nachlasses werden einbezogen. Ebenso versicherungsrechtliche, arbeitsrechtliche, verfahrens- und gebührenrechtliche Vorschriften. Länderübergreifende Sachverhalte führen zu Vorschriften des internationalen Privatrechts, die ebenfalls umfassend kommentiert sind.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Sorgfältige Beratung bei der Nachfolge und im Erbfall kommt heute ohne die genaue Kenntnis der Normen außerhalb des BGB-Erbrechts nicht mehr aus. Der Kommentar trägt der zunehmenden Komplexität bei der Beratung in der Nachlassplanung und im Erbfall Rechnung und bietet daher Lösungen unter Berücksichtigung familienrechtlicher, betreuungsrechtlicher und steuerrechtlicher Fragestellungen.
Auch die Auswirkungen auf Unternehmensbeteiligungen, Rechte an Grundstücken, bis hin zu Fragen des digitalen Nachlasses werden einbezogen. Ebenso versicherungsrechtliche, arbeitsrechtliche, verfahrens- und gebührenrechtliche Vorschriften. Länderübergreifende Sachverhalte führen zu Vorschriften des internationalen Privatrechts, die ebenfalls umfassend kommentiert sind.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Sorgfältige Beratung bei der Nachfolge und im Erbfall kommt heute ohne die genaue Kenntnis der Normen außerhalb des BGB-Erbrechts nicht mehr aus. Der Kommentar trägt der zunehmenden Komplexität bei der Beratung in der Nachlassplanung und im Erbfall Rechnung und bietet daher Lösungen unter Berücksichtigung familienrechtlicher, betreuungsrechtlicher und steuerrechtlicher Fragestellungen.
Auch die Auswirkungen auf Unternehmensbeteiligungen, Rechte an Grundstücken, bis hin zu Fragen des digitalen Nachlasses werden einbezogen. Ebenso versicherungsrechtliche, arbeitsrechtliche, verfahrens- und gebührenrechtliche Vorschriften. Länderübergreifende Sachverhalte führen zu Vorschriften des internationalen Privatrechts, die ebenfalls umfassend kommentiert sind.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die Pflichtteilsstrafklausel ist ein wichtiger Bestandteil des Berliner Testaments, das bis heute die häufigste Form der Testamentsgestaltung von Ehegatten ist. Kann ein Pflichtteilsverzicht mit den Kindern nicht vereinbart werden, stellt die Pflichtteilsstrafklausel die einzige testamentarische Möglichkeit dar, eine Geltendmachung des Pflichtteils zumindest unattraktiv zu gestalten.
Das Werk befasst sich mit den Modellen und Risiken der Pflichtteilsstrafklausel sowie der umfangreichen Rechtsprechung hierzu. Es werden Anwendungsfälle für unterschiedliche Lebenssituationen aufgezeigt und aktuelle Fragestellungen untersucht, wie zum Beispiel der Anwendungsbereich der Klausel bei der immer häufiger werdenden Lebensform der Patchworkfamilie.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Die Pflichtteilsstrafklausel ist ein wichtiger Bestandteil des Berliner Testaments, das bis heute die häufigste Form der Testamentsgestaltung von Ehegatten ist. Kann ein Pflichtteilsverzicht mit den Kindern nicht vereinbart werden, stellt die Pflichtteilsstrafklausel die einzige testamentarische Möglichkeit dar, eine Geltendmachung des Pflichtteils zumindest unattraktiv zu gestalten.
Das Werk befasst sich mit den Modellen und Risiken der Pflichtteilsstrafklausel sowie der umfangreichen Rechtsprechung hierzu. Es werden Anwendungsfälle für unterschiedliche Lebenssituationen aufgezeigt und aktuelle Fragestellungen untersucht, wie zum Beispiel der Anwendungsbereich der Klausel bei der immer häufiger werdenden Lebensform der Patchworkfamilie.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Die Pflichtteilsstrafklausel ist ein wichtiger Bestandteil des Berliner Testaments, das bis heute die häufigste Form der Testamentsgestaltung von Ehegatten ist. Kann ein Pflichtteilsverzicht mit den Kindern nicht vereinbart werden, stellt die Pflichtteilsstrafklausel die einzige testamentarische Möglichkeit dar, eine Geltendmachung des Pflichtteils zumindest unattraktiv zu gestalten.
Das Werk befasst sich mit den Modellen und Risiken der Pflichtteilsstrafklausel sowie der umfangreichen Rechtsprechung hierzu. Es werden Anwendungsfälle für unterschiedliche Lebenssituationen aufgezeigt und aktuelle Fragestellungen untersucht, wie zum Beispiel der Anwendungsbereich der Klausel bei der immer häufiger werdenden Lebensform der Patchworkfamilie.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Die Pflichtteilsstrafklausel ist ein wichtiger Bestandteil des Berliner Testaments, das bis heute die häufigste Form der Testamentsgestaltung von Ehegatten ist. Kann ein Pflichtteilsverzicht mit den Kindern nicht vereinbart werden, stellt die Pflichtteilsstrafklausel die einzige testamentarische Möglichkeit dar, eine Geltendmachung des Pflichtteils zumindest unattraktiv zu gestalten.
Das Werk befasst sich mit den Modellen und Risiken der Pflichtteilsstrafklausel sowie der umfangreichen Rechtsprechung hierzu. Es werden Anwendungsfälle für unterschiedliche Lebenssituationen aufgezeigt und aktuelle Fragestellungen untersucht, wie zum Beispiel der Anwendungsbereich der Klausel bei der immer häufiger werdenden Lebensform der Patchworkfamilie.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Pflichtteilsstrafklausel ist ein wichtiger Bestandteil des Berliner Testaments, das bis heute die häufigste Form der Testamentsgestaltung von Ehegatten ist. Kann ein Pflichtteilsverzicht mit den Kindern nicht vereinbart werden, stellt die Pflichtteilsstrafklausel die einzige testamentarische Möglichkeit dar, eine Geltendmachung des Pflichtteils zumindest unattraktiv zu gestalten.
Das Werk befasst sich mit den Modellen und Risiken der Pflichtteilsstrafklausel sowie der umfangreichen Rechtsprechung hierzu. Es werden Anwendungsfälle für unterschiedliche Lebenssituationen aufgezeigt und aktuelle Fragestellungen untersucht, wie zum Beispiel der Anwendungsbereich der Klausel bei der immer häufiger werdenden Lebensform der Patchworkfamilie.
Aktualisiert: 2023-06-28
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