Die Aufhebung von Verwaltungsakten unter dem Einfluß des Europarechts.

Die Aufhebung von Verwaltungsakten unter dem Einfluß des Europarechts. von Müller,  Hermann
Die Europäisierung des Vertrauensschutzes betrifft einen Kernbestandteil des Allgemeinen Verwaltungsrechts. Um die Rezeptionsfähigkeit des deutschen Rechts für die Ausstrahlungen des Europarechts auszumitteln, untersucht der Verfasser in seiner breit angelegten Studie zunächst die Aufhebung von Verwaltungsakten im deutschen Recht und entwickelt dabei rechtsdogmatisch weiterführende Ansätze zu den §§ 48 und 49 VwVfG. Im nächsten Teil wendet er sich der Aufhebung von Entscheidungen im Europarecht zu und stellt eine strukturelle Vereinbarkeit beider Rechtsordnungen fest. Auf dieser Grundlage erörtert der Verfasser die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben für die Anwendbarkeit des deutschen Verwaltungsrechts. Dabei erweisen sich die Abwägungs- und Ermessensvorschriften als in hohem Maße rezeptionstauglich, während zwingende Vorschriften wie § 48 Abs. 4 VwVfG die grundsätzliche Frage nach der Reichweite des Vorrangs des Europarechts aufwerfen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Vorabinformationspflicht des öffentlichen Auftraggebers.

Die Vorabinformationspflicht des öffentlichen Auftraggebers. von Klingner,  Matthias H.
Matthias H. Klingner diskutiert in der vorliegenden Untersuchung zum einen, ob der Rechtsschutz der Bieter gegen die Zuschlagsentscheidung mit der Einführung der Vorabinformationspflicht in § 13 VgV - als der Schlüsselnorm des Vergaberechtsschutzes - hinreichend effektiv ist und damit den Vorgaben des Europarechts entspricht. Zu den zahlreichen praxisrelevanten Anwendungsproblemen des § 13 VgV entwickelt er fundierte Lösungen unter umfassender Berücksichtigung der Entscheidungspraxis und Literatur. So werden etwa der Anwendungsbereich des § 13 VgV (z. B. für de-facto-Vergaben) und die Reichweite dessen Nichtigkeitsfolge thematisiert. Zum anderen wird in Bezug auf den Rechtsschutz gegen die Aufhebung des Vergabeverfahrens insbesondere untersucht, ob nicht auch zusätzlich eine Vorabinformationspflicht vor Aufhebung der Ausschreibung vorgesehen werden sollte. Darüber hinaus wendet sich Klingner dem Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte zu und analysiert die Bedeutung der Neuregelungen in Sachsen und Schleswig-Holstein aus dem Jahre 2003, die Vorabinformationspflichten auch für den Bereich unterhalb der Schwellenwerte einführten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Normenhierarchien im europäischen Gemeinschaftsrecht.

Normenhierarchien im europäischen Gemeinschaftsrecht. von Hofmann,  Herwig
Die Nutzung des Prinzips der Normenhierarchien ist ein zentrales Thema innerhalb der Debatte um eine Verfassung für die Europäische Union und zur Reform gemeinschaftlicher Gesetzgebung. Ihm nimmt sich der vorliegende Band an. Der Autor füllt eine Lücke in der bisherigen europarechtlichen Literatur, indem er die Möglichkeiten einer verstärkten Hierarchisierung von Normbeziehungen innerhalb des Europäischen Gemeinschaftsrechts untersucht und Vorschläge zu ihrer Realisierung unterbreitet. Ausgangspunkt der Abhandlung ist eine Analyse normenhierarchischer Strukturen im Gemeinschaftsrecht nach Inkrafttreten des Vertrages von Amsterdam. Sie wird ergänzt durch eine vergleichende Darstellung von Reformvorschlägen für das EG-Rechtssystem sowie ausgewählter mitgliedstaatlicher Rechtsordnungen. Die Untersuchung erfolgt getrennt nach verschiedenen Ebenen des Gemeinschaftsrechts: der »Verfassungs-«, der »Gesetzgebungs-« und der »Durchführungsebene«. Der Autor legt Kriterien dar, wie damit ein Beitrag zu den übergeordneten Reformzielen von Transparenz, Effizienz und Demokratisierung der Europäischen Rechtsordnung geleistet werden kann. Hofmann kommt zu dem Ergebnis, daß das Potential einer verstärkten Hierarchisierung von Normenbeziehungen auf den verschiedenen Ebenen des Gemeinschaftsrechts sehr unterschiedlich ist. Insbesondere eine Verschlankung der Gründungsverträge und eine verstärkte Abgrenzung gemeinschaftlicher Gesetzgebung von Durchführungsmaßnahmen bergen in dieser Hinsicht Verbesserungsmöglichkeiten. Für das entscheidende Problem der Abgrenzung der einzelnen hierarchischen Ebenen entwickelt der Autor auf die Besonderheiten des Gemeinschaftsrechts zugeschnittene Regeln und Grundsätze. Der Band »Normenhierarchien im Europäischen Gemeinschaftsrecht« leistet damit einen grundlegenden Beitrag zur Debatte über die Gestaltung der verfassungsrechtlichen Grundlagen der Europäischen Union.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Produktionsintegrierter Umweltschutz.

Produktionsintegrierter Umweltschutz. von Griem,  Niels
Der produktionsintegrierte Umweltschutz setzt auf die Verringerung des Stoff- oder Energieverbrauchs in der Produktion. Sein Ansatz birgt sowohl ökonomische als auch ökologische Vorteile gegenüber herkömmlichen additiven Umweltschutzmaßnahmen. Sollen ökologische und ökonomische Belange in einer modernen Industriegesellschaft wie der unseren in stärkeren Einklang gebracht werden, muß der produktionsintegrierte Umweltschutz gefördert werden. Der Autor untersucht, ob das geltende Recht hierfür geeignet ist. Analysiert werden das für den Normalbetrieb immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen einschlägige Ordnungsrecht und ausgewählte Instrumente der indirekten Steuerung (Abgaben, Regelungen zur Betriebsorganisation und Umwelt-Audit). Welche Auswirkungen die sogenannte IVU-Richtlinie der EG auf die Fragestellung hat, wird ebenfalls betrachtet. Auf dieser Grundlage werden umfangreiche Vorschläge zur Weiterentwicklung des Rechts gemacht. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse rundet die Darstellung ab.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Vertragsstrafe in einem Europäischen Privatrecht.

Die Vertragsstrafe in einem Europäischen Privatrecht. von Steltmann,  Isabel
Innerhalb der Europäischen Union nehmen die Tendenzen zur Rechtsvereinheitlichung auf dem Gebiet des Privatrechts zu. Dabei stellt sich die Frage nach einheitlichen Regelungen in besonderem Maße auf dem Gebiet des Vertragsrechts. Mit der Zunahme internationaler Verträge ist auch die Bedeutung von Strafabreden stark gestiegen. Indem sie die Konsequenzen eines Vertragsbruchs bereits im Vertrag selbst regeln, eignen sie sich als Gestaltungsmittel insbesondere in komplexen Vertragsgebilden und damit in internationalen Verträgen. Die besondere Bedeutung von Strafabreden in der internationalen Vertragspraxis wird von Berichten internationaler Arbeitsgruppen bestätigt. Auch bereits bestehende supranationale Regelungen oder Regelungsvorschläge wie die "Principles of European Contract Law" der "Lando-Kommission" (1995) und die "Unidroit Principles of International Commercial Contracts" (1994) enthalten Bestimmungen bezüglich vertraglicher Strafabreden oder Schadenspauschalierungen. Isabel Steltmann untersucht die unterschiedlichen Gestaltungen des Instituts der Vertragsstrafe beziehungsweise ihrer entsprechenden Erscheinungsformen in den jeweiligen nationalen Rechtsordnungen. Der Rechtsvergleich wird dabei unter dem Blickwinkel einer eventuellen Vereinheitlichung der Bestimmungen über Strafabreden auf dem Gebiet der Europäischen Union vorgenommen. Um eine fundierte Analyse von Bedürfnis, Möglichkeiten und Grenzen einer Rechtsvereinheitlichung zu gewährleisten, greift die Autorin auf die vier europäischen Rechtsfamilien zurück und untersucht je eine Rechtsordnung repräsentativ. Deutschland ist als Vertreter der germanischen, Frankreich als Vertreter der romanischen, England als Vertreter der angelsächsischen und Schweden als Vertreter der skandinavischen oder nordischen Rechtsfamilie gewählt worden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zustellungen im Europäischen Binnenmarkt.

Zustellungen im Europäischen Binnenmarkt. von Sharma,  Daniel H.
Ausgehend von einer Analyse der traditionellen Hindernisse für eine effiziente internationale und europäische Zustellung in Zivil- und Handelssachen untersucht Daniel Sharma, ob diese Behinderungen unter den heutigen Bedingungen des internationalen Rechtsverkehrs noch zu rechtfertigen sind. Dabei werden zur Rechtsvergleichung sowohl die einschlägigen Regelungen zum internationalen Straf- und Verwaltungsverfahrensrecht betrachtet, als auch die anglo-amerikanischen Zustellungsprinzipien, die den Parteien mehr Verantwortung übertragen als etwa das deutsche Zivilprozessrecht. Der Autor untersucht des Weiteren ausführlich die europäische Zustellungsverordnung und stellt die Frage, ob das reformierte deutsche Zustellungsrecht den Anforderungen des Binnenmarktes genügt. Es wird herausgearbeitet, dass auch die mittel- bis langfristig geplante Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels ein zuverlässiges und effizientes Zustellungssystem im Binnenmarkt notwendig macht. Aufgrund der Harmonisierung im europäischen Binnenmarkt kommt Sharma zu dem Ergebnis, dass eine Dreiteilung des Zustellungsrechts (international, europäisch, national) wohl unvermeidlich ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Kompetenzen und Grundrechte.

Kompetenzen und Grundrechte. von Simma,  Bruno, Weiler,  J. H. H., Zöckler,  Markus C.
Kompetenzen und Grundrechte bilden die gemeinschaftsrechtlichen Eckwerte zur Begrenzung der Rechtsetzungsmacht der EG, an denen in dieser Untersuchung die früheren Vorschläge der Kommission und die unlängst verabschiedete RL 98/43/EG zum Verbot der Tabakwerbung gemessen werden. Die Autoren legen im Detail dar, daß der EG-Vertrag der Gemeinschaft keine Kompetenz gewährt, derart weitreichende Werbeverbote für Tabakprodukte gemeinschaftsweit anzuordnen. Insbesondere bietet Art. 100a EG-Vertrag keine ausreichende Rechtsgrundlage, da die Berufung auf Wettbewerbsverzerrungen und das Bedürfnis zur Rechtsangleichung keineswegs Werbeverbote dieses Umfangs rechtfertigen können. Darüber hinaus verletzt der Erlaß der Richtlinie aus formellen und materiellen Gesichtspunkten die gemeinschaftsrechtlichen Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität. Unabhängig von der Kompetenzfrage stellt ein Werbeverbot für Tabakprodukte jedoch keine Verletzung der Meinungs- und Pressefreiheit oder des Eigentumsschutzes in internationalen Menschenrechtsverträgen dar und wäre als ein gerechtfertigter Eingriff in die Grundrechte des Gemeinschaftsrechts anzusehen. Die Überschreitung der eigenen Kompetenzgrenzen durch die EG ist keine reine Formalität. Gerade im Lichte des Maastricht-Urteils des Bundesverfassungsgerichts droht ein derartiges Handeln ultra vires eine Verfassungskrise zwischen nationalen Verfassungsgerichten und dem Europäischen Gerichtshof heraufzubeschwören.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Condictio proprietaria und europäisches Bereicherungsrecht.

Condictio proprietaria und europäisches Bereicherungsrecht. von Giglio,  Francesco
Der Autor verfolgt mit dieser Arbeit zwei primäre Ziele: die Vorstellung einer Methodik und die Entwicklung einer theoretischen Konstruktion für das künftige europäische Bereicherungsrecht. Der Bedarf an einer Methodik ergibt sich vor allem daraus, daß die Rechtswissenschaft geeignete Instrumente braucht, um diese terra incognita zu betreten. Der Autor geht davon aus, daß die Rechtsinstitute des künftigen europäischen Privatrechtes auf der Basis einer wissenschaftlichen Bewertung entstehen werden, die den Entwicklungslinien der einzelnen Institute in den jeweiligen Rechtsordnungen Rechnung tragen wird. Die Entfaltung und Verfolgung dieser Entwicklungslinien kann zu der Schlußfolgerung führen, daß scheinbar unterschiedliche Rechtsfiguren in der Tat in eine gemeinsame Richtung wachsen. Eine solche Untersuchung muß notwendigerweise nicht nur das geltende Recht, sondern auch die Rechtsgeschichte der einzelnen EU-Rechtssysteme in Betracht ziehen. Die Rechtsvergleichung wird somit auf intertemporaler und zwischenstaatlicher Ebene durchgeführt. Diese Methodik wird mittels eines konkreten Beispieles vorgestellt. Vornehmlich das sogenannte Recht der condictiones wird erforscht, neben dem jedoch die sogenannte Versionsklage, die hier als die zweite Säule des Rechtes der ungerechtfertigten Bereicherung angesehen wird, den weiteren Schwerpunkt der Analyse bildet. Diesbezüglich beschäftigt sich die Rechtsvergleichung vor allem mit dem römischen und dem gemeinen Recht einerseits, und mit dem deutschen und dem italienischen Recht als Vertreter der jeweiligen Rechtskreise andererseits. Die Kondiktionsklage ist als reiner Herausgabeanspruch aufgebaut, während der Versionsklage eher die Aufgabe eines äquitativen Rechtsbehelfes zukommt. Aus der Interaktion der beiden Institute entsteht das europäische Bereicherungsrecht. Obwohl die Ergebnisse als Anregung zu einer wissenschaftlichen, theoretischen Diskussion und nicht für eine direkte Anwendung in den untersuchten Rechtssystemen gedacht wurden, bieten sie für das geltende Recht eine unkonventionelle Betrachtungsweise an.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Rheinisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte.

Rheinisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte. von Schulze,  Reiner
Die großen napoleonischen Kodifikationen strahlten als Symbol und Vorbild einer neuen Gesellschaftsverfassung weit über die französischen Grenzen hinaus und hatten das 19. Jahrhundert hindurch erheblichen Einfluß auf die Rechtsordnungen vieler europäischer Länder. Der Band legt Forschungsergebnisse deutscher, französischer, italienischer und niederländischer Wissenschaftler zur Rolle des französischen Rechts in Europa während dieser Epoche vor. Für Deutschland stellt er das rheinische Recht in den Mittelpunkt. Durch das Zusammentreffen von deutschem und französischem Recht werden die Rheinlande von einem scheinbar peripheren Gebiet der nationalen Rechtsentwicklung zu einem zentralen Raum der europäischen Rechtsgeschichte. Die Untersuchungen gelten u. a. dem bisher kaum beachteten ersten preußischen Höchstgericht für die Rheinlande, dem Revisionshof in Koblenz, der Errichtung des ersten Lehrstuhls für rheinisches Recht in Preußen sowie Fragen der Entwicklung der zivilrechtlichen Dogmatik. Den Einflüssen der deutschen Rechtswissenschaft auf das französische Recht und der Vermittlungsfunktion des rheinischen Rechts widmen sich die Beiträge französischer Autoren. Für die Niederlande wird diese Thematik fortgeführt unter der Frage nach der Stellung der dortigen Juristen zwischen französischem Code und deutscher Pandektistik. Zu den einzelnen Gebieten, die aufgrund niederländischer und italienischer Forschungen exemplarisch für die Wirkungsweise des französischen Rechts einbezogen sind, gehören das Eherecht, die Gerichtsorganisation, die Verwaltungs- und Verwaltungsrechtslehre sowie die Strafrechtslehre. Zugleich schlägt der Band neue Wege zur Veröffentlichung reichhaltigen rechtshistorischen Materials ein: Beigefügt ist ihm eine CD-ROM mit Daten zur Zusammensetzung und Rechtsprechung rheinischer Gerichte während und nach der französischen Herrschaft. In gedruckter Form hätte dieses Material den Rahmen selbst einer mehrbändigen Veröffentlichung gesprengt und wäre zudem
Aktualisiert: 2023-06-15
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Waldschadensfonds im EG-Recht.

Waldschadensfonds im EG-Recht. von Bohlken,  Lars
Der Autor befaßt sich mit der Frage, wie die durch den »sauren Regen« entstehenden Waldschäden ausgeglichen und durch Präventivmaßnahmen in Zukunft möglichst vermieden werden können. Das bisherige Schadensersatzrecht ist dieser Aufgabe nicht gewachsen, da es eine Individualisierung des Schädigers verlangt, die bei der Vielzahl von Emittenten der maßgeblichen Schadstoffe ausgeschlossen ist. Der Verfasser greift daher die seit längerem diskutierte Idee eines Entschädigungsfonds auf und entwickelt nach Darstellung und Analyse bereits bestehender Fondsmodelle ein eigenes Modell für einen Waldschadensfonds. Dieses zeichnet sich dadurch aus, daß die Emittenten derjenigen Schadstoffe, die als Verursacher des Waldsterbens gelten, Umweltabgaben an einen Fonds zahlen, der daraus Entschädigungen und Präventivmaßnahmen finanziert. Da das Phänomen des Waldsterbens europaweit auftritt, schlägt der Autor vor, einen Zentralfonds auf der Ebene der Europäischen Union einzurichten. Der Hauptteil der Arbeit widmet sich der Frage, ob ein solcher Waldschadensfonds unter den gegebenen vertraglichen Bedingungen auf gemeinschaftsrechtlicher Ebene umgesetzt werden kann. Bohlken gelangt zu dem Ergebnis, daß ein Waldschadensfonds, der nicht nur die Entschädigung der Opfer, sondern in Form von Schadensprävention auch umweltpolitische Ziele verfolgt, wegen seiner Sachnähe zum Bereich des Umweltschutzes auf der Grundlage des Art. 130s Abs. 1 EGV zu errichten wäre. Auf dessen Grundlage könnte die EG ihre Mitgliedstaaten selbst unter Berücksichtigung der gemeinschaftlichen Finanzverfassung, die die Erhebung von Gemeinschaftsabgaben prinzipiell ausschließt, zur Erhebung von Finanzierungssonderabgaben zugunsten eines Europäischen Waldschadensfonds verpflichten. Da die Belastung der Emittenten im Hinblick auf das Verursacherprinzip auch bezüglich der allgemeinen Rechtsgrundsätze der Gemeinschaft, wie etwa den Grundrechten, gerechtfertigt sei, kommt der Autor insgesamt zu dem Ergebnis, daß das EG-Re
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Struktur der Grundfreiheiten des Europäischen Gemeinschaftsrechts.

Die Struktur der Grundfreiheiten des Europäischen Gemeinschaftsrechts. von Kingreen,  Thorsten
Die Grundfreiheiten sind die bedeutsamsten subjektiv-öffentlichen Rechte des primären Gemeinschaftsrechts. Ihre Einzigartigkeit ergibt sich daraus, daß sie die Territorialität des Rechts, die ein wesentliches Hindernis für grenzüberschreitende Transaktionen darstellt, durch Gewährung transnationaler, justiziabler Individualrechte überwinden und dem einzelnen trotz der fortbestehenden Souveränität der in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen Nationalstaaten den Zugang zu allen nationalen Teilmärkten ermöglichen. Diese Funktion rückt die Grundfreiheiten in ein kompliziertes Kräftefeld: Neben dem auf der Rechtfertigungsebene abzuhandelnden Zielkonflikt zwischen der gewährten Freiheit einerseits und dem Bedürfnis nach regulatorischer Gestaltung des Wirtschaftsprozesses andererseits müssen bei ihrer dogmatischen Strukturierung auch kompetentielle Spannungen berücksichtigt werden, und zwar bereits auf der Tatbestandsebene. Soweit die Grundfreiheiten Maßstab für mitgliedstaatliche Maßnahmen sind, verkürzen sie nämlich die mitgliedstaatliche Gestaltungsfreiheit gerade in denjenigen Bereichen, die den Mitgliedstaaten im Verhältnis zur Gemeinschaft kompetentiell zugeordnet sind. Jede Justierung des Prüfungsmaßstabes ist damit zugleich Austarierung der horizontalen und der vertikalen Gewaltenbalance. In der Untersuchung wird vorgeschlagen, die wenig konturierte, widerspruchsvolle und mit dem geschriebenen Vertragsrecht unabgestimmte Cassis de Dijon-Rechtsprechung des EuGH aufzugeben und die Grundfreiheiten auf ihre usprüngliche Funktion als materielle Diskriminierungsverbote zurückzuführen. Dies hebt ihre spezifisch transnationale Schutzfunktion hervor, vermeidet unkontrollierbare Beschneidungen der mitgliedstaatlichen Kompetenzen und bewahrt vor dem Mißverständnis, daß die Grundfreiheiten - als Ersatz für einen nicht vorhandenen politischen Willen der Mitgliedstaaten zur Rechtsangleichung - allgemeine subjektiv-rechtliche Deregulierungsansprüche enthalten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Transferregelungen im Profisport im Lichte des „Bosman-Urteils“ im Vergleich zu den Mechanismen im bezahlten amerikanischen Sport.

Die Transferregelungen im Profisport im Lichte des „Bosman-Urteils“ im Vergleich zu den Mechanismen im bezahlten amerikanischen Sport. von Trommer,  Hans-Ralph
Das »Bosman«-Urteil des EuGH bewirkte den Wegfall von bis dahin anerkannten Transferbestimmungen in den Statuten der Fußballverbände. Der Verfasser beleuchtet u.a. die praktischen Folgen des Urteils für den Berufsfußball, um im Anschluß daran ein adäquates Alternativmodell zur Sicherung eines sportlichen Wettbewerbs vorzustellen. Hierzu zeigt Hans-Ralph Trommer zunächst im ersten Teil der Arbeit die bis zum Urteil geltenden Transferregelungen einschließlich ihrer ökonomischen Bedeutung für die deutschen Profivereine und -ligen auf. Im Vordergrund steht dabei die bislang geführte Diskussion über die Verfassungsmäßigkeit der Ablösesummen aus nationaler Sicht sowie das »Bosman«-Urteil selbst, das rechtlich umfassend gewürdigt wird. Alternativvorschläge schlagen die Brücke zum zweiten Teil der Bearbeitung, der den Transfermechanismen und Ligapraktiken im amerikanischen Profisport gilt. Diese werden in ihrem kartellrechtlichen Kontext einschließlich der hierzu ergangenen amerikanischen Rechtsprechung vorgestellt. Besonders ins Blickfeld rücken dabei die umfänglichen Tarifverträge und die arbeitsrechtliche Freistellung vom amerikanischen Kartellrecht. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse werden im dritten Teil der Arbeit auf ihre rechtliche und faktische Übertragbarkeit auf die Verhältnisse im deutschen und europäischen Profi-Fußball hin untersucht. Abschließend kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, daß die in den USA praktizierten Mechanismen durchweg diskutable Ansätze für Alternativlösungen bieten, einer gänzlichen Adaption aber verfassungs- und gemeinschaftsrechtliche Hürden entgegenstehen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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