Die Abwehr der Umgehung von Antidumpingmaßnahmen im EG-Recht.

Die Abwehr der Umgehung von Antidumpingmaßnahmen im EG-Recht. von Birnstiel,  Alexander
Der Autor beleuchtet die sich im EG-Recht anbietenden Ansatzpunkte für die Abwehr der Umgehung von Antidumpingmaßnahmen, einem seit Jahren heiß umstrittenen Thema des internationalen Wirtschaftsrechts. Dabei wird die neu eingeführte Umgehungsabwehrvorschrift der EG-Antidumpinggrundverordnung dem Vorgehen nach allgemeinem Antidumpingrecht sowie nach allgemeinem Zollrecht (Ursprungsregeln und Zollklassifizierung) gegenübergestellt und auf GATT/WTO-Kompatibilität hin geprüft. Anlaß für die Arbeit ist insbesondere die neue Umgehungsabwehrvorschrift der Gemeinschaft, von deren Einführung und Anwendung sie sich trotz einschlägiger schlechter Erfahrungen mit der Umgehungsabwehr in einem GATT-Panel, trotz Scheiterns der Uruguay-Runde im Bemühen um multilaterale Vorgaben für die Umgehungsabwehr und schließlich trotz heftiger internationaler Kritik nicht hat abhalten lassen. Der Verfasser geht davon aus, daß sich Umgehungsabwehr in der Auslegung bzw. analogen Anwendung der »umgangenen« Norm erschöpft und daher nach GATT/WTO-Recht per se nicht zu beanstanden ist. Den Alleingang der Gemeinschaft hält er für grundsätzlich gelungen, da die neue Vorschrift jedenfalls dazu geeignet ist, Transparenz zu erhöhen und zu einer wichtigen Verfahrens- und quasi Sonderzuständigkeit begründenden Norm wird.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Deutsche Rundfunkgebühren und europäisches Beihilferecht.

Deutsche Rundfunkgebühren und europäisches Beihilferecht. von Oppermann,  Thomas
Die Schrift behandelt eine im europäischen Gemeinschaftsrecht und im deutschen Medienrecht gleichermaßen aktuelle Problematik. Seit einigen Jahren haben private Rundfunkveranstalter aus verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft bei der Europäischen Kommission in Brüssel geltend gemacht, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus öffentlichen Mitteln, insbesondere eine Haushaltsfinanzierung, stelle eine Beihilfe im Sinne von Art. 92 EG-Vertrag dar. Dies hätte eine Beihilfekontrolle durch die Kommission zur Folge. In diesem Zusammenhang ist auch die Frage aufgeworfen worden, ob die deutsche Form der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Gestalt der Erhebung von Rundfunkgebühren durch die Rundfunkanstalten für das Bereithalten eines Rundfunkgerätes ihrerseits den Beihilferegeln der Art. 92 ff. EGV unterfällt. Der Verfasser verneint dies in der vorliegenden Schrift, der ein ARD und ZDF erstattetes Rechtsgutachten zugrundeliegt. Die deutsche Rundfunkgebühr ist bereits tatbestandlich keine Beihilfe im Sinne des Art. 92 EGV. Es wird näher dargestellt, daß die Rundfunkgebühren das angemessene Entgelt für die Grundversorgung der deutschen Bevölkerung mit öffentlichen Rundfunkdiensten darstellen und daher keine "Begünstigung" bestimmter Unternehmen im Sinne der Vorschrift darstellen. Ferner werden die weiteren Elemente des europarechtlichen Beihilfebegriffes untersucht, insbesondere das Fehlen einer Verfälschung des Wettbewerbes mit dem privaten Rundfunk durch die Gebührenerhebung. Deutlich wird außerdem, daß die Medienordnung ein Stück der nationalen und kulturellen Identität Deutschlands im Sinne von Art. F Abs. 1 des EU-Vertrages sowie von Art. 128 EGV darstellt. Auf diese Weise wären Rundfunkgebühren, selbst wenn man sie als Beihilfen ansähe, als Maßnahmen zur Förderung der Kultur nach Art. 92 Abs. 3 d) EGV unter den Gesichtspunkt des europäischen Gemeinschaftsrechtes unbedenklich. Als Stellungnahme zu einer zunehmend erörterten medien- und europarechtlichen Grundsatzfrage wendet sich die Schrift gleichermaßen an die rundfunk- und europarechtliche Wissenschaft und an die Praxis des Medienrechts in Deutschland und im Rahmen der EG.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Objektive Marktzugangsbeschränkungen im Taxengewerbe aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht.

Objektive Marktzugangsbeschränkungen im Taxengewerbe aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht. von Bardarsky,  Alexander
Den Mittelpunkt der Untersuchung bildet die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit der zahlenmäßigen Begrenzung von Taxen durch örtliche Behörden (§ 13 IV PBefG), die bislang mit der Gefahr einer andernfalls ruinösen Konkurrenz innerhalb der örtlichen Taxengewerbe begründet wird. Bardarsky weist nach, daß höchstrichterliche Rechtsprechung und Gesetzgeber die Argumentation der Interessenverbände ohne nähere Prüfung übernommen haben. Dies widerspricht der von ihm vertretenen Auffassung, wonach der Gesetzgeber sich bei der Abgabe von Prognosen auch auf einschlägige wirtschaftliche Erfahrungssätze und empirische Daten stützen muß, was bei § 13 IV PBefG nicht berücksichtigt wurde. Abweichend vom tradierten Argumentationsgefüge, begründet Bardarsky seine Auffassung mit wirtschaftswissenschaftlichen Erfahrungssätzen. Er untermauert diese durch rechtstatsächliches Material aus Städten wie Hamburg und Berlin, die weitgehend ohne zahlenmäßige Regulierung der Taxen auskommen, sowie Erfahrungen aus den USA und 250 Jahre Taxengeschichte in Berlin. Auch im Hinblick auf Rechtsprechung und Literatur zur Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit der EU gelangt der Autor zu dem Ergebnis, daß § 13 IV PBefG mit diesen Grundfreiheiten unvereinbar ist und bei EU-Ausländern nicht angewandt werden darf. Eigene Lösungsvorschläge des Verfassers runden die Untersuchung ab.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Objektive Marktzugangsbeschränkungen im Taxengewerbe aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht.

Objektive Marktzugangsbeschränkungen im Taxengewerbe aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht. von Bardarsky,  Alexander
Den Mittelpunkt der Untersuchung bildet die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit der zahlenmäßigen Begrenzung von Taxen durch örtliche Behörden (§ 13 IV PBefG), die bislang mit der Gefahr einer andernfalls ruinösen Konkurrenz innerhalb der örtlichen Taxengewerbe begründet wird. Bardarsky weist nach, daß höchstrichterliche Rechtsprechung und Gesetzgeber die Argumentation der Interessenverbände ohne nähere Prüfung übernommen haben. Dies widerspricht der von ihm vertretenen Auffassung, wonach der Gesetzgeber sich bei der Abgabe von Prognosen auch auf einschlägige wirtschaftliche Erfahrungssätze und empirische Daten stützen muß, was bei § 13 IV PBefG nicht berücksichtigt wurde. Abweichend vom tradierten Argumentationsgefüge, begründet Bardarsky seine Auffassung mit wirtschaftswissenschaftlichen Erfahrungssätzen. Er untermauert diese durch rechtstatsächliches Material aus Städten wie Hamburg und Berlin, die weitgehend ohne zahlenmäßige Regulierung der Taxen auskommen, sowie Erfahrungen aus den USA und 250 Jahre Taxengeschichte in Berlin. Auch im Hinblick auf Rechtsprechung und Literatur zur Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit der EU gelangt der Autor zu dem Ergebnis, daß § 13 IV PBefG mit diesen Grundfreiheiten unvereinbar ist und bei EU-Ausländern nicht angewandt werden darf. Eigene Lösungsvorschläge des Verfassers runden die Untersuchung ab.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Lockerung des Freistellungsmonopols zugunsten der EU-Staaten.

Lockerung des Freistellungsmonopols zugunsten der EU-Staaten. von Gillessen,  Benedikt
Das Kartellverbot des Art. 85 Abs. 1 EGV und seine Ausnahmen gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Doch die Vorschriften werden von den nationalen Behörden und Gerichten nur selten angewandt. Dies hängt zum einen mit den in vielen Ländern noch immer fehlenden Kompetenznormen zusammen, zum anderen mit der nur unvollständigen Anwendungsbefugnis der Mitgliedstaaten: Diese dürfen zwar das Verbot durchsetzen, nicht aber über Ausnahmen entscheiden; damit ist eine sinnvolle Bearbeitung der Fälle auf nationaler Ebene kaum möglich. Die Freistellungsbefugnis liegt allein bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, die die Vielzahl der Fälle aber nicht in angemessener Zeit bearbeiten kann und daher auf Methoden ausweicht, die aus rechtlicher und tatsächlicher Sicht zumindest fragwürdig sind (z. B. Gruppenfreistellungen, comfort letters). Abhilfe könnte eine auch dem Subsidiaritätsprinzip gerecht werdende Verlagerung der Freistellungskompetenz in bestimmten Fällen auf die Behörden und Gerichte der Mitgliedstaaten bieten. Der Autor untersucht in seiner Arbeit, wie eine solche Dezentralisierung aussehen könnte, mit der in Situationen mit einem eindeutig nationalen Schwerpunkt (und damit in der Mehrzahl der Fälle) eine Verfahrensbeschleunigung erreicht werden kann, ohne daß die Rechtseinheit in der Entscheidungspraxis verloren geht. Er schlägt vor, die Zuständigkeit eines Landes von den Umsatzzahlen der beteiligten Unternehmen abhängig zu machen, der Kommission aber in bestimmten Einzelfällen ein Vetorecht zuzugestehen, mit dem sie das Verfahren an sich ziehen kann. Die Entscheidungen der nationalen Behörden würden die erforderliche gemeinschaftsweite Geltung erhalten, indem sich die Kommission diese Entscheidungen automatisch zu eigen macht, wenn sie nicht innerhalb einer knapp, aber ausreichend bemessenen Frist widerspricht. Die Rechtseinheit würde letztlich durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften gewährleistet. Der Autor untersucht die Problematik ferner auch unter tatsächlichen, verfahrensrechtlichen, legislativen und verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Produktwerbung in der Europäischen Union zwischen gemeinschaftlichen Kompetenzschranken und europäischem Grundrechtsschutz.

Produktwerbung in der Europäischen Union zwischen gemeinschaftlichen Kompetenzschranken und europäischem Grundrechtsschutz. von Danwitz,  Thomas von
Das seit dem Ende der 80er Jahre von der Europäischen Kommission zielstrebig verfolgte Vorhaben eines allgemeinen Werbeverbotes für Tabakerzeugnisse wirft Grundfragen der gemeinschaftsrechtlichen Kompetenz-Verteilung und des Grundrechtsschutzes auf, die bereits als »constitutional time-bomb« apostrophiert worden sind. Die vorgelegte Untersuchung widmete sich dieser zweifachen Problematik aus gemeinschaftsrechtlicher Perspektive. Im Rahmen des kompetenzrechtlichen Untersuchungsteils wird die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Abgrenzung konkurrierender Kompetenzgrundlagen der Gemeinschaft eingehend untersucht und ihre Bedeutung für die Kompetenzabgrenzung zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten beleuchtet. Der grundrechtliche Untersuchungsteil konzentriert sich auf den gemeinschaftsrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit und wertet neben der neueren Rechtsprechung des EGMR auch die Rechtsprechung des kanadischen und des U.S.-amerikanischen Supreme Court aus. Abschließend zeigt die Untersuchung prozeßrechtliche Konsequenzen auf und setzt sich intensiv mit der Frage auseinander, wie ein adäquater Rechtsschutz gegen Kompetenzübergriffe und Grundrechtsbeeinträchtigungen gewährt werden kann. Dabei stehen die Folgerungen im Vordergrund, die sich aus der grundrechtlichen Schutzpflicht für eine Verpflichtung der Bundesregierung zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage gemäß Art. 173 Abs. 2 EGV ergeben. Insgesamt versteht sich diese Arbeit als Beitrag zur gegenwärtigen Diskussion um eine ausgewogene Kompetenzverteilung und einen gehobenen Grundrechtsschutz in der Integrationsgemeinschaft Europas.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Recht der Gemeinsamen Agrarpolitik der EG

Das Recht der Gemeinsamen Agrarpolitik der EG von Thiele,  Gereon
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EG ist ein Marktbereich, in den in großem Umfang politisch lenkend eingegriffen wird. Der EG-Vertrag bestimmt die wesentlichen Ziele und Handlungsmaxime, auf denen die eigentlichen Entscheidungen, die durch das sekundärrechtliche Instrumentarium umgesetzt werden, basieren. In der vorliegenden Abhandlung stellt der Autor zunächst das Geflecht und das Zusammenwirken der Normen, mit denen der Rechtsanwender bei der GAP konfrontiert ist, allgemein dar und geht dabei auch auf das Verhältnis des europäischen zum deutschen Recht ein. Wegen der Bedeutung des durch den Vertrag von Maastricht eingeführten Subsidiaritätsprinzips wird diesem Verhältnis besondere Aufmerksamkeit gewidmet. In einem zweiten Schritt wird am Beispiel der Milchmarktordnung die konkrete Funktionsweise der GAP dargestellt. Da die Milchmarktordnung als exemplarisch für alle Produktmarktordnungen bezeichnet werden kann und in ihrem Rahmen in wohl stärkstem Maße zum Zweck der Bekämpfung der Überschußerzeugung eingegriffen worden ist, ist schließlich in einem eigenen Kapitel dieser Realität der GAP nachgegangen worden. Den größten Umfang nehmen in diesem Zusammenhang die Untersuchung der Milchquotenregelung und hierbei die umfangreichen Probleme der sogenannten Nichtvermarkterfälle ein.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Irreführungsverbote des UWG im Spannungsfeld des freien europäischen Warenverkehrs.

Die Irreführungsverbote des UWG im Spannungsfeld des freien europäischen Warenverkehrs. von Martín-Ehlers,  Andrés
Der Band »Die Irreführungsverbote des UWG im Spannungsfeld des freien europäischen Warenverkehrs« greift ein aktuelles Thema auf. Die Verschränkung der §§ 3, 6a - 6e UWG mit den Art. 30 ff. EGV ist bis zum heutigen Tag nicht eindeutig geklärt. An Bedeutung gewinnt das Thema dann, wenn Waren aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Rahmen einer gemeinschaftsweiten Marketingkampagne in Deutschland vermarktet werden. Derartige Waren sind von der Herstellung bis zu ihrer Vermarktung von dem Verbraucherbild des Herstellungslandes geprägt. Dies ist typischerweise der mündige Verbraucher. Demgegenüber liegt dem UWG, mit dessen Hilfe die deutschen Marktteilnehmer die Einfuhr oder die Vermarktung derartiger Waren unterbinden können, der unkundige, schutzwürdige Verbraucher zugrunde. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht diese Ausprägung des UWG regelmäßig als mit Art. 30 EGV unvereinbar an. Der geht nämlich im Rahmen der von ihm entwickelten Kategorien »Lauterkeit des Handelsverkehrs« und »Verbraucherschutz« ebenfalls vom mündigen Verbraucher aus. Die vorliegende Arbeit möchte zunächst klären, ob und inwieweit das internationale Wettbewerbsrecht bzw. das UWG selbst ein Einfuhrhindernis i. S. d. Art. 30 EGV darstellen kann. Danach wird der mündige Verbraucher des EuGH konturiert und einer gemeinschaftsrechtlichen Rechtsgrundlage zugeordnet. Über die Vorrangstellung des Gemeinschaftsrechts fließt dieses Verbraucherleitbild dann in das deutsche UWG ein und modifiziert es. Die genauen Auswirkungen dieser Verschränkung werden im einzelnen untersucht und dargestellt. Den Abschluß bildet eine Erörterung zur sogenannten Inländerdiskriminierung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Irreführungsverbote des UWG im Spannungsfeld des freien europäischen Warenverkehrs.

Die Irreführungsverbote des UWG im Spannungsfeld des freien europäischen Warenverkehrs. von Martín-Ehlers,  Andrés
Der Band »Die Irreführungsverbote des UWG im Spannungsfeld des freien europäischen Warenverkehrs« greift ein aktuelles Thema auf. Die Verschränkung der §§ 3, 6a - 6e UWG mit den Art. 30 ff. EGV ist bis zum heutigen Tag nicht eindeutig geklärt. An Bedeutung gewinnt das Thema dann, wenn Waren aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Rahmen einer gemeinschaftsweiten Marketingkampagne in Deutschland vermarktet werden. Derartige Waren sind von der Herstellung bis zu ihrer Vermarktung von dem Verbraucherbild des Herstellungslandes geprägt. Dies ist typischerweise der mündige Verbraucher. Demgegenüber liegt dem UWG, mit dessen Hilfe die deutschen Marktteilnehmer die Einfuhr oder die Vermarktung derartiger Waren unterbinden können, der unkundige, schutzwürdige Verbraucher zugrunde. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht diese Ausprägung des UWG regelmäßig als mit Art. 30 EGV unvereinbar an. Der geht nämlich im Rahmen der von ihm entwickelten Kategorien »Lauterkeit des Handelsverkehrs« und »Verbraucherschutz« ebenfalls vom mündigen Verbraucher aus. Die vorliegende Arbeit möchte zunächst klären, ob und inwieweit das internationale Wettbewerbsrecht bzw. das UWG selbst ein Einfuhrhindernis i. S. d. Art. 30 EGV darstellen kann. Danach wird der mündige Verbraucher des EuGH konturiert und einer gemeinschaftsrechtlichen Rechtsgrundlage zugeordnet. Über die Vorrangstellung des Gemeinschaftsrechts fließt dieses Verbraucherleitbild dann in das deutsche UWG ein und modifiziert es. Die genauen Auswirkungen dieser Verschränkung werden im einzelnen untersucht und dargestellt. Den Abschluß bildet eine Erörterung zur sogenannten Inländerdiskriminierung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Prinzip des Weltfreihandels und der europäische Agraraußenhandel

Das Prinzip des Weltfreihandels und der europäische Agraraußenhandel von Trumm,  Silke
Die Weltagrarmärkte sind durch starke Marktschwankungen, abgeschottete Märkte und Agrardumping gekennzeichnet. Auch die EG schützt mit ihrem Außenwirtschaftsregime die eigene Agrarproduktion vor Importen und subventioniert den Export ihrer Überschußproduktion. Mit dieser Politik gefährdet sie nicht nur die Handelsbeziehungen zu befreundeten Staaten und ihre exportorientierten Wirtschaftsbranchen, sondern auch die Erfolge ihrer Entwicklungshilfe. Die Autorin prüft in der vorliegenden Studie, inwiefern die europäische Agraraußenhandelspolitik mit dem EGV, dem EUV und völkerrechtlichen Abkommen übereinstimmt. Die Regelungen für die Agrarpolitik, den Außenhandel, die Außenpolitik und für die Entwicklungshilfe betreffen verschiedene Facetten des Agraraußenhandels. Aus dem notwendigen Zusammenwirken dieser Regelungen entwickelt die Autorin einen zweckmäßigen Handlungsrahmen für die Sekundärrechtsetzung. Wesentlich für den hier vorgeschlagenen Ausgleich zwischen widerstrebenden Interessen und Zielen sind Kohärenz und Verhältnismäßigkeitsprinzip. Silke Trumm analysiert die Wirkungen der Außenhandelsregelungen für Getreide, Zucker sowie Bananen und überprüft, inwieweit bestehende und alternative Außenhandelsregelungen einen sachgerechten Ausgleich der einschlägigen Ziele des EGV, EUV und der völkerrechtlichen Verträge erreichen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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