Aktualisiert: 2023-07-03
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Das Europäische Vertragsrecht ist in aller Munde. Kritisiert wird vor allem die fragmentarische und inkohärente Rechtsangleichung der Europäischen Union auf dem Gebiete des Privatrechts. Als Antwort darauf haben sich Privatrechtswissenschaftler aus ganz Europa mit dem Ziel zusammengeschlossen, den Weg für ein Europäisches Vertrags- oder Zivilgesetzbuch aus wissenschaftlicher Sicht zu ebnen. Zu nennen sind insbesondere die Commission on European Contract Law mit ihrem Vorsitzenden Ole Lando („Lando-Kommission“), die Pavia- Gruppe mit ihrem Vorentwurf für ein Europäisches Vertragsgesetzbuch und die UNIDROIT-Principles of International Commercial Contracts.
Diese Arbeit ist – soweit ersichtlich – die erste, welche die Ergebnisse dieser Kommissionen aus nationaler Sicht umfassend untersucht und beleuchtet. Der Verfasser geht dabei vom österreichischen ABGB aus. Diesem Gesetzbuch kommt als Produkt der Aufklärung, des Naturrechts und des römischgemeinen Rechts gerade im Vertragsrecht eine Vorreiterrolle zu. Keine andere Kodifikation verfolgt das vertragsrechtliche Prinzip der Vertrauenstheorie mit ihrem Schutz der Vertragsparteien oder die rechtsgeschäftliche Verkehrssicherheit mit einer nur annähernd gleichen Konsequenz. Diese Grundsätze dürfen auch in einem europäischen Vertragsgesetzbuch nicht fehlen, weshalb das ABGB dafür als Musterbeispiel stehen könnte.
Die Arbeit beginnt mit einem Abriss über die rechtsgeschichtliche Entwicklung von der Rechtsschule der Glossatoren in Bologna bis hin zur Rechtssetzung in Brüssel. Während Erstere den fruchtbaren Boden für die Rechtseinheit des Privatrechts in Europa schuf, ist Letztere von bloß zweifelhaftem Wert.
Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die rechtsvergleichende Untersuchung des europäischen Vertragsrechts im Hinblick auf den Vertrauensschutz und die rechtsgeschäftliche Verkehrssicherheit: Vertragsschluss, Auslegung und Anfechtung von Verträgen sind die Hauptpunkte. Ausgehend von Österreich werden vor allem die Lösungen der privaten Kommissionen (Lando, Pavia etc.), des CISG, Deutschlands, der Schweiz, Frankreichs und Englands gewürdigt, wobei auch jüngere Rechtsentwicklungen aus Italien und den Niederlanden Berücksichtigung finden. Besonderes Augenmerk wird auch darauf gelegt, welchen Rechtsordnungen die privaten Kommissionen ihre Vorschläge für ein europäisches Vertragsrecht entnommen haben.
Der Verfasser schließt mit Vorschlägen, wie seiner Meinung nach das Zustandekommen, Auslegen und Anfechten von Verträgen in einem europäischen Vertragsgesetzbuch ausgestaltet sein sollte.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Das Europäische Vertragsrecht ist in aller Munde. Kritisiert wird vor allem die fragmentarische und inkohärente Rechtsangleichung der Europäischen Union auf dem Gebiete des Privatrechts. Als Antwort darauf haben sich Privatrechtswissenschaftler aus ganz Europa mit dem Ziel zusammengeschlossen, den Weg für ein Europäisches Vertrags- oder Zivilgesetzbuch aus wissenschaftlicher Sicht zu ebnen. Zu nennen sind insbesondere die Commission on European Contract Law mit ihrem Vorsitzenden Ole Lando („Lando-Kommission“), die Pavia- Gruppe mit ihrem Vorentwurf für ein Europäisches Vertragsgesetzbuch und die UNIDROIT-Principles of International Commercial Contracts.
Diese Arbeit ist – soweit ersichtlich – die erste, welche die Ergebnisse dieser Kommissionen aus nationaler Sicht umfassend untersucht und beleuchtet. Der Verfasser geht dabei vom österreichischen ABGB aus. Diesem Gesetzbuch kommt als Produkt der Aufklärung, des Naturrechts und des römischgemeinen Rechts gerade im Vertragsrecht eine Vorreiterrolle zu. Keine andere Kodifikation verfolgt das vertragsrechtliche Prinzip der Vertrauenstheorie mit ihrem Schutz der Vertragsparteien oder die rechtsgeschäftliche Verkehrssicherheit mit einer nur annähernd gleichen Konsequenz. Diese Grundsätze dürfen auch in einem europäischen Vertragsgesetzbuch nicht fehlen, weshalb das ABGB dafür als Musterbeispiel stehen könnte.
Die Arbeit beginnt mit einem Abriss über die rechtsgeschichtliche Entwicklung von der Rechtsschule der Glossatoren in Bologna bis hin zur Rechtssetzung in Brüssel. Während Erstere den fruchtbaren Boden für die Rechtseinheit des Privatrechts in Europa schuf, ist Letztere von bloß zweifelhaftem Wert.
Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die rechtsvergleichende Untersuchung des europäischen Vertragsrechts im Hinblick auf den Vertrauensschutz und die rechtsgeschäftliche Verkehrssicherheit: Vertragsschluss, Auslegung und Anfechtung von Verträgen sind die Hauptpunkte. Ausgehend von Österreich werden vor allem die Lösungen der privaten Kommissionen (Lando, Pavia etc.), des CISG, Deutschlands, der Schweiz, Frankreichs und Englands gewürdigt, wobei auch jüngere Rechtsentwicklungen aus Italien und den Niederlanden Berücksichtigung finden. Besonderes Augenmerk wird auch darauf gelegt, welchen Rechtsordnungen die privaten Kommissionen ihre Vorschläge für ein europäisches Vertragsrecht entnommen haben.
Der Verfasser schließt mit Vorschlägen, wie seiner Meinung nach das Zustandekommen, Auslegen und Anfechten von Verträgen in einem europäischen Vertragsgesetzbuch ausgestaltet sein sollte.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Das Europäische Vertragsrecht ist in aller Munde. Kritisiert wird vor allem die fragmentarische und inkohärente Rechtsangleichung der Europäischen Union auf dem Gebiete des Privatrechts. Als Antwort darauf haben sich Privatrechtswissenschaftler aus ganz Europa mit dem Ziel zusammengeschlossen, den Weg für ein Europäisches Vertrags- oder Zivilgesetzbuch aus wissenschaftlicher Sicht zu ebnen. Zu nennen sind insbesondere die Commission on European Contract Law mit ihrem Vorsitzenden Ole Lando („Lando-Kommission“), die Pavia- Gruppe mit ihrem Vorentwurf für ein Europäisches Vertragsgesetzbuch und die UNIDROIT-Principles of International Commercial Contracts.
Diese Arbeit ist – soweit ersichtlich – die erste, welche die Ergebnisse dieser Kommissionen aus nationaler Sicht umfassend untersucht und beleuchtet. Der Verfasser geht dabei vom österreichischen ABGB aus. Diesem Gesetzbuch kommt als Produkt der Aufklärung, des Naturrechts und des römischgemeinen Rechts gerade im Vertragsrecht eine Vorreiterrolle zu. Keine andere Kodifikation verfolgt das vertragsrechtliche Prinzip der Vertrauenstheorie mit ihrem Schutz der Vertragsparteien oder die rechtsgeschäftliche Verkehrssicherheit mit einer nur annähernd gleichen Konsequenz. Diese Grundsätze dürfen auch in einem europäischen Vertragsgesetzbuch nicht fehlen, weshalb das ABGB dafür als Musterbeispiel stehen könnte.
Die Arbeit beginnt mit einem Abriss über die rechtsgeschichtliche Entwicklung von der Rechtsschule der Glossatoren in Bologna bis hin zur Rechtssetzung in Brüssel. Während Erstere den fruchtbaren Boden für die Rechtseinheit des Privatrechts in Europa schuf, ist Letztere von bloß zweifelhaftem Wert.
Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die rechtsvergleichende Untersuchung des europäischen Vertragsrechts im Hinblick auf den Vertrauensschutz und die rechtsgeschäftliche Verkehrssicherheit: Vertragsschluss, Auslegung und Anfechtung von Verträgen sind die Hauptpunkte. Ausgehend von Österreich werden vor allem die Lösungen der privaten Kommissionen (Lando, Pavia etc.), des CISG, Deutschlands, der Schweiz, Frankreichs und Englands gewürdigt, wobei auch jüngere Rechtsentwicklungen aus Italien und den Niederlanden Berücksichtigung finden. Besonderes Augenmerk wird auch darauf gelegt, welchen Rechtsordnungen die privaten Kommissionen ihre Vorschläge für ein europäisches Vertragsrecht entnommen haben.
Der Verfasser schließt mit Vorschlägen, wie seiner Meinung nach das Zustandekommen, Auslegen und Anfechten von Verträgen in einem europäischen Vertragsgesetzbuch ausgestaltet sein sollte.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Aktualisiert: 2023-06-29
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Das Lehrbuch von Brömmelmeyer erläutert prüfungsorientiert den Allgemeinen Teil des Schuldrechts. Übersichten und Schaubilder, Merksätze, Fälle und Fragen erleichtern das Verständnis dieses hoch abstrakten Rechtsgebiets. Im Mittelpunkt der Darstellung steht das besonders ausbildungsrelevante Recht der Leistungsstörungen. Das Lehrbuch orientiert sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung und ist deswegen auch für Praktiker geeignet, die nach einer kurzen und klaren, konzisen Erläuterung der aktuellen Rechtslage suchen. Vollständig berücksichtigt ist der Einfluss des Europäischen Privatrechts.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Das Lehrbuch von Brömmelmeyer erläutert prüfungsorientiert den Allgemeinen Teil des Schuldrechts. Übersichten und Schaubilder, Merksätze, Fälle und Fragen erleichtern das Verständnis dieses hoch abstrakten Rechtsgebiets. Im Mittelpunkt der Darstellung steht das besonders ausbildungsrelevante Recht der Leistungsstörungen. Das Lehrbuch orientiert sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung und ist deswegen auch für Praktiker geeignet, die nach einer kurzen und klaren, konzisen Erläuterung der aktuellen Rechtslage suchen. Vollständig berücksichtigt ist der Einfluss des Europäischen Privatrechts.
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Das Lehrbuch von Brömmelmeyer erläutert prüfungsorientiert den Allgemeinen Teil des Schuldrechts. Übersichten und Schaubilder, Merksätze, Fälle und Fragen erleichtern das Verständnis dieses hoch abstrakten Rechtsgebiets. Im Mittelpunkt der Darstellung steht das besonders ausbildungsrelevante Recht der Leistungsstörungen. Das Lehrbuch orientiert sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung und ist deswegen auch für Praktiker geeignet, die nach einer kurzen und klaren, konzisen Erläuterung der aktuellen Rechtslage suchen. Vollständig berücksichtigt ist der Einfluss des Europäischen Privatrechts.
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Das Lehrbuch von Brömmelmeyer erläutert prüfungsorientiert den Allgemeinen Teil des Schuldrechts. Übersichten und Schaubilder, Merksätze, Fälle und Fragen erleichtern das Verständnis dieses hoch abstrakten Rechtsgebiets. Im Mittelpunkt der Darstellung steht das besonders ausbildungsrelevante Recht der Leistungsstörungen. Das Lehrbuch orientiert sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung und ist deswegen auch für Praktiker geeignet, die nach einer kurzen und klaren, konzisen Erläuterung der aktuellen Rechtslage suchen. Vollständig berücksichtigt ist der Einfluss des Europäischen Privatrechts.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern der Europäischen Union hat auch Auswirkungen auf den juristischen Unterricht und die juristische Praxis ebenso wie auf das traditionelle Privatrecht. Sogar der Ruf nach einem gesamteuropäischen Bürgerlichen Gesetzbuch wird u. a. vom Europaparlament erhoben. Dies sollte Anlass geben, nicht nur den Unterschieden, sondern auch den systematischen Ähnlichkeiten in den zivilrechtlichen Kodifikationen der EU-Mitgliedsländer nachzugehen. Unterschiede und Ähnlichkeiten im europäischen ius commune sind dabei immer vor dem Hintergrund des rezipierten römischen Rechts als Grundlage sämtlicher europäischer Kodifikationen (und einer großen Anzahl außereuropäischer Länder) zu sehen. Willem J. Zwalve und Boudewijn Sirks verfolgen mit ihrer Untersuchung drei Ziele: den Nachweis, wie groß – trotz scheinbarer Rechtsvielfalt – der Zusammenhang zwischen den unterschiedlichen westeuropäischen Rechtssystemen ist; die Gewichtung der rechtspolitischen Überlegungen, die den unterschiedlichen Kodifikationen zu Grunde liegen; und schließlich den Leser in einige Grundbegriffe des kontinentalen „civil law“ und des englischen „common law“ einzuführen und auf die gemeinsamen Traditionen mit dem kontinentaleuropäischen Rechtssystem zu verweisen. Das Buch richtet sich zugleich an die studentische Leserschaft wie an praktizierende Juristen. Titel der niederländischen Originalausgabe: W.J. Zwalve, Hoofdstukken uit de Geschiedenis van het Europese Privaatrecht, I,, Boom Juridische uitgevers, Den Haag 2006
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern der Europäischen Union hat auch Auswirkungen auf den juristischen Unterricht und die juristische Praxis ebenso wie auf das traditionelle Privatrecht. Sogar der Ruf nach einem gesamteuropäischen Bürgerlichen Gesetzbuch wird u. a. vom Europaparlament erhoben. Dies sollte Anlass geben, nicht nur den Unterschieden, sondern auch den systematischen Ähnlichkeiten in den zivilrechtlichen Kodifikationen der EU-Mitgliedsländer nachzugehen. Unterschiede und Ähnlichkeiten im europäischen ius commune sind dabei immer vor dem Hintergrund des rezipierten römischen Rechts als Grundlage sämtlicher europäischer Kodifikationen (und einer großen Anzahl außereuropäischer Länder) zu sehen. Willem J. Zwalve und Boudewijn Sirks verfolgen mit ihrer Untersuchung drei Ziele: den Nachweis, wie groß – trotz scheinbarer Rechtsvielfalt – der Zusammenhang zwischen den unterschiedlichen westeuropäischen Rechtssystemen ist; die Gewichtung der rechtspolitischen Überlegungen, die den unterschiedlichen Kodifikationen zu Grunde liegen; und schließlich den Leser in einige Grundbegriffe des kontinentalen „civil law“ und des englischen „common law“ einzuführen und auf die gemeinsamen Traditionen mit dem kontinentaleuropäischen Rechtssystem zu verweisen. Das Buch richtet sich zugleich an die studentische Leserschaft wie an praktizierende Juristen. Titel der niederländischen Originalausgabe: W.J. Zwalve, Hoofdstukken uit de Geschiedenis van het Europese Privaatrecht, I,, Boom Juridische uitgevers, Den Haag 2006
Aktualisiert: 2023-06-28
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Dieses Buch bietet eine Einführung in die Diskussion über ein europäisches Kaufrecht. Die Gesetzgebung zum Kaufrecht ist in Europa stark beeinflusst von internationalen Regeln und strengen Bestimmungen zum Verbraucherschutz. Ein europäisches Kaufrecht muss daher sowohl den Anforderungen des grenzüberschreitenden Handels entsprechen als auch den Verbraucher schützen. Die Europäische Kommission hat in verschiedenen Dokumenten unterschiedliche Optionen zur Harmonisierung des Kaufrechts innerhalb Europas ausgearbeitet, die in diesem Buch kommentiert werden. Die Arbeitsweisen der akademischen Studiengruppen zum europäischen Vertragsrecht werden vorgestellt und der Kaufrechtsentwurf der wird besprochen. Probleme bei der Vereinheitlichung des Kaufrechts, wie zum Beispiel sprachlicher oder ökonomischer Natur, werden behandelt.
Aktualisiert: 2023-06-28
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