Die Rechtsfigur des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte und die sogenannte Expertenhaftung.

Die Rechtsfigur des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte und die sogenannte Expertenhaftung. von Plötner,  Michael
Die Rechtsfigur des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte ist seit fast einem Jahrhundert Bestandteil von Lehre und Praxis. Gleichwohl fehlt heute Klarheit im Umgang mit ihren Tatbestandsmerkmalen. Bei der Lösung von Einzelfällen verliert die Figur ihre Konturen und ihre gesicherte Stellung zwischen vertraglicher und deliktischer Haftung. Jede Erweiterung ihrer Anwendung durch die Rechtsprechung, wie die Aufgabe der sog. »Wohl und Wehe«-Formel, die Ausdehnung von Schutz- auf Hauptleistungspflichten, die Unbeachtlichkeit gegenläufiger Interessen und zuletzt die Annahme einer stillschweigenden Abbedingung von § 334 BGB, konnte nur durch Aufweichung der ursprünglichen Tatbestandsmerkmale erreicht werden. Als Folge herrscht heute breite Unsicherheit über Anwendungsbereich und Auslegung. Offen wird bereits eine grundlegende Neuordnung der Rechtsfigur gefordert. Michael Plötner nimmt diese Forderung auf und entwickelt für den Bereich der sogenannten Expertenhaftung (Haftung von Gutachtern, Sachverständigen, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Steuerberatern aus Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte) unter Heranziehung der historischen Sachverständigenhaftung sowie der Aufdeckung systematischer Gemeinsamkeiten mit der Amtshaftung und der handelsrechtlichen Maklerhaftung den allgemeinen Satz einer Haftung von neutralen Leistungserbringern für primäre Vermögensschäden.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Rechtsfigur des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte und die sogenannte Expertenhaftung.

Die Rechtsfigur des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte und die sogenannte Expertenhaftung. von Plötner,  Michael
Die Rechtsfigur des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte ist seit fast einem Jahrhundert Bestandteil von Lehre und Praxis. Gleichwohl fehlt heute Klarheit im Umgang mit ihren Tatbestandsmerkmalen. Bei der Lösung von Einzelfällen verliert die Figur ihre Konturen und ihre gesicherte Stellung zwischen vertraglicher und deliktischer Haftung. Jede Erweiterung ihrer Anwendung durch die Rechtsprechung, wie die Aufgabe der sog. »Wohl und Wehe«-Formel, die Ausdehnung von Schutz- auf Hauptleistungspflichten, die Unbeachtlichkeit gegenläufiger Interessen und zuletzt die Annahme einer stillschweigenden Abbedingung von § 334 BGB, konnte nur durch Aufweichung der ursprünglichen Tatbestandsmerkmale erreicht werden. Als Folge herrscht heute breite Unsicherheit über Anwendungsbereich und Auslegung. Offen wird bereits eine grundlegende Neuordnung der Rechtsfigur gefordert. Michael Plötner nimmt diese Forderung auf und entwickelt für den Bereich der sogenannten Expertenhaftung (Haftung von Gutachtern, Sachverständigen, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Steuerberatern aus Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte) unter Heranziehung der historischen Sachverständigenhaftung sowie der Aufdeckung systematischer Gemeinsamkeiten mit der Amtshaftung und der handelsrechtlichen Maklerhaftung den allgemeinen Satz einer Haftung von neutralen Leistungserbringern für primäre Vermögensschäden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Beraterhaftung für Insolvenzverschleppungsschäden

Beraterhaftung für Insolvenzverschleppungsschäden von Schmitt,  Florian
Kommt es zur Insolvenzverschleppung, wird zunächst meist die Haftung des Managements diskutiert. Jüngst weitet sich der Diskurs indes auch auf die Frage nach der (Mit-)Verantwortung der Berater des in Insolvenz gefallenen Unternehmens aus. Etwa gegen Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer gerichtete - mittelbar durch deren Haftpflichtversicherung abgesicherte - Schadensersatzansprüche werden als Instrument zur Auffüllung der oftmals unzureichenden Insolvenzmasse erkannt. Vor diesem Hintergrund geht Florian Schmitt der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit der Berater (insbesondere der Steuerberater) für die Insolvenzverschleppung ihres Mandanten nach. Er untersucht nicht nur die Beziehung des Beraters zum Mandanten selbst, sondern auch zu Dritten, wie etwa Geschäftsleitern, Gesellschaftern oder Gläubigern des Unternehmens, die ebenfalls häufig ein Interesse an der Inanspruchnahme des Beraters haben.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Dritthaftung von Rechtsanwälten für Vermögensschäden

Die Dritthaftung von Rechtsanwälten für Vermögensschäden von Jungblut,  Gianna-Maria
Die Arbeit befasst sich mit den Besonderheiten der Dritthaftung von Rechtsanwälten nach deutschem und US-amerikanischem Recht. Mit Blick auf die besondere Stellung von Rechtsanwälten wird aufgezeigt, dass die durch Rechtsprechung und Literatur entwickelten Grundsätze der Expertenhaftung nicht übertragen werden können. Am Beispiel des für die juristische Praxis bedeutsamen Legal Due Diligence Reports wird anschließend dogmatisch untersucht, unter welchen Voraussetzungen eine Haftung gegenüber Drittempfängern entstehen kann. Zudem wird der wachsende Einfluss der US-amerikanischen Vertragspraxis beleuchtet und analysiert, ob die Übernahme von anglo-amerikanischen Gestaltungsmitteln zur Haftungsbegrenzung in Deutschland sinnvoll ist.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Die Dritthaftung von Rechtsanwälten für Vermögensschäden

Die Dritthaftung von Rechtsanwälten für Vermögensschäden von Jungblut,  Gianna-Maria
Die Arbeit befasst sich mit den Besonderheiten der Dritthaftung von Rechtsanwälten nach deutschem und US-amerikanischem Recht. Mit Blick auf die besondere Stellung von Rechtsanwälten wird aufgezeigt, dass die durch Rechtsprechung und Literatur entwickelten Grundsätze der Expertenhaftung nicht übertragen werden können. Am Beispiel des für die juristische Praxis bedeutsamen Legal Due Diligence Reports wird anschließend dogmatisch untersucht, unter welchen Voraussetzungen eine Haftung gegenüber Drittempfängern entstehen kann. Zudem wird der wachsende Einfluss der US-amerikanischen Vertragspraxis beleuchtet und analysiert, ob die Übernahme von anglo-amerikanischen Gestaltungsmitteln zur Haftungsbegrenzung in Deutschland sinnvoll ist.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Internationale Expertenhaftung

Internationale Expertenhaftung von Sprenger,  Carsten
Bereits im materiellen Recht verursacht die Haftung für Vermögensschäden, die durch fehlerhafte Gutachten von Experten und Sachverständigen entstehen, zahlreiche Schwierigkeiten. Wenn es zu grenzüberschreitenden Haftungsfällen von Experten gegenüber Dritten kommt, stellt sich zusätzlich die Frage nach dem anwendbaren Recht und dem international zuständigen Gericht. Auch insoweit wird deutlich, dass sich die Expertenhaftung im Zwischenbereich von vertraglicher und deliktischer Haftung abspielt. Auf der Grundlage eines Vergleichs des deutschen, englischen und französischen Sachrechts untersucht Carsten Sprenger die kollisions- und internationalverfahrensrechtlichen Grundfragen der Expertenhaftung. Im Mittelpunkt steht die Qualifikation der Expertenhaftung als vertragliche oder deliktische Haftung, für die neben materiellrechtlich geprägten Kriterien vor allem die kollisionsrechtlichen Interessen der beteiligten Personen entscheidend sind. Maßgebende Topoi sind der äußere und innere Entscheidungseinklang, die Verhaltenssteuerung durch Haftungsrisiken, die Verteilung der Informations- und Transaktionskosten sowie die Einbettung der Gutachterleistung in einen Leistungsverbund. Im Ergebnis befürwortet der Autor eine vertragsähnliche Qualifikation, für die auf der Ebene der Anknüpfung zahlreiche Folgefragen (wie etwa die Möglichkeit einer Rechtswahl im Gutachten) behandelt werden. Im Rahmen der Internationalen Zuständigkeit erörtert er den Gerichtsstand am Erfüllungs- und am Erfolgsort sowie die Einräumung eines zusätzlichen Gerichtsstandes im Gutachten.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Prospekthaftung im Spannungsfeld von Gesetz und richterrechtlicher Gestaltung

Prospekthaftung im Spannungsfeld von Gesetz und richterrechtlicher Gestaltung von Schmidt,  Damian
Die Koordinierung konkurrierender Prospekthaftungsansprüche bereitet der Wissenschaft und Rechtspraxis erhebliche Schwierigkeiten. Bereits auf Tatbestandsebene der spezialgesetzlichen und allgemein-zivilrechtlichen Prospekthaftungsvorschriften existieren norminterne Begründungsdefizite. Ein unkontrolliertes Zusammentreffen von geschriebenen Haftungsregeln und richterrechtlicher Gestaltungsmacht begründet auf Konkurrenzebene die Gefahr, dass gesetzgeberische Wertungsentscheidungen derogiert werden. Die spezialgesetzlichen Konkurrenzvorschriften sind Koordinationsinstrumente, die nur einen Teil der Konkurrenzproblematik erfassen. Besonders hinsichtlich einer Haftung sachkundiger Dritter aufgrund eines Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte bedarf es aus konkurrenzrechtlicher Warte der Entwicklung schutzsystematisch verträglicher Methoden, um das System der Prospekthaftung vor dem Hintergrund einer einheitlichen Zivilrechtsordnung wertungswiderspruchsfrei zu gestalten.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Dritthaftung für Kunstexpertisen und Aufnahmebestätigungen in den Catalogue raisonné

Dritthaftung für Kunstexpertisen und Aufnahmebestätigungen in den Catalogue raisonné von Ehinger,  Patrick
Die Arbeit behandelt das Problem der Dritthaftung für fehlerhafte Kunstexpertisen. Dabei werden die Voraussetzungen der Dritthaftung auf der Grundlage von § 311 Abs. 3 S. 2 BGB konkretisiert. Zudem werden die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten des Kunstexperten und des Werkverzeichners für die Begutachtung herausgearbeitet.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Dritthaftung für Kunstexpertisen und Aufnahmebestätigungen in den Catalogue raisonné

Dritthaftung für Kunstexpertisen und Aufnahmebestätigungen in den Catalogue raisonné von Ehinger,  Patrick
Die Arbeit behandelt das Problem der Dritthaftung für fehlerhafte Kunstexpertisen. Dabei werden die Voraussetzungen der Dritthaftung auf der Grundlage von § 311 Abs. 3 S. 2 BGB konkretisiert. Zudem werden die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten des Kunstexperten und des Werkverzeichners für die Begutachtung herausgearbeitet.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die prospektbezogene Expertenhaftung gegenüber Kapitalanlegern unter Berücksichtigung des Rupert Scholz-Urteils

Die prospektbezogene Expertenhaftung gegenüber Kapitalanlegern unter Berücksichtigung des Rupert Scholz-Urteils von Kuhn-Pfeil,  Désirée
Die Arbeit untersucht die Haftung von Experten gegenüber Kapitalanlegern de lege lata und de lege ferenda bei Veröffentlichung ihrer Aussagen in Verkaufsprospekten für Kapitalanlagen unter Berücksichtigung des Rupert Scholz-Urteils des BGH vom 17.11.2011 (Az. III ZR 103/10).
Aktualisiert: 2020-09-01
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Dritthaftung für Kunstexpertisen und Aufnahmebestätigungen in den Catalogue raisonné

Dritthaftung für Kunstexpertisen und Aufnahmebestätigungen in den Catalogue raisonné von Ehinger,  Patrick
Die Arbeit behandelt das Problem der Dritthaftung für fehlerhafte Kunstexpertisen. Dabei werden die Voraussetzungen der Dritthaftung auf der Grundlage von § 311 Abs. 3 S. 2 BGB konkretisiert. Zudem werden die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten des Kunstexperten und des Werkverzeichners für die Begutachtung herausgearbeitet.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die prospektbezogene Expertenhaftung gegenüber Kapitalanlegern unter Berücksichtigung des Rupert Scholz-Urteils

Die prospektbezogene Expertenhaftung gegenüber Kapitalanlegern unter Berücksichtigung des Rupert Scholz-Urteils von Kuhn-Pfeil,  Désirée
Die Arbeit untersucht die Haftung von Experten gegenüber Kapitalanlegern de lege lata und de lege ferenda bei Veröffentlichung ihrer Aussagen in Verkaufsprospekten für Kapitalanlagen unter Berücksichtigung des Rupert Scholz-Urteils des BGH vom 17.11.2011 (Az. III ZR 103/10).
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die prospektbezogene Expertenhaftung gegenüber Kapitalanlegern unter Berücksichtigung des Rupert Scholz-Urteils

Die prospektbezogene Expertenhaftung gegenüber Kapitalanlegern unter Berücksichtigung des Rupert Scholz-Urteils von Kuhn-Pfeil,  Désirée
Die Arbeit untersucht die Haftung von Experten gegenüber Kapitalanlegern de lege lata und de lege ferenda bei Veröffentlichung ihrer Aussagen in Verkaufsprospekten für Kapitalanlagen unter Berücksichtigung des Rupert Scholz-Urteils des BGH vom 17.11.2011 (Az. III ZR 103/10).
Aktualisiert: 2020-09-01
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Prospekthaftung im Spannungsfeld von Gesetz und richterrechtlicher Gestaltung

Prospekthaftung im Spannungsfeld von Gesetz und richterrechtlicher Gestaltung von Schmidt,  Damian
Die Koordinierung konkurrierender Prospekthaftungsansprüche bereitet der Wissenschaft und Rechtspraxis erhebliche Schwierigkeiten. Bereits auf Tatbestandsebene der spezialgesetzlichen und allgemein-zivilrechtlichen Prospekthaftungsvorschriften existieren norminterne Begründungsdefizite. Ein unkontrolliertes Zusammentreffen von geschriebenen Haftungsregeln und richterrechtlicher Gestaltungsmacht begründet auf Konkurrenzebene die Gefahr, dass gesetzgeberische Wertungsentscheidungen derogiert werden. Die spezialgesetzlichen Konkurrenzvorschriften sind Koordinationsinstrumente, die nur einen Teil der Konkurrenzproblematik erfassen. Besonders hinsichtlich einer Haftung sachkundiger Dritter aufgrund eines Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte bedarf es aus konkurrenzrechtlicher Warte der Entwicklung schutzsystematisch verträglicher Methoden, um das System der Prospekthaftung vor dem Hintergrund einer einheitlichen Zivilrechtsordnung wertungswiderspruchsfrei zu gestalten.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Beraterhaftung für Insolvenzverschleppungsschäden

Beraterhaftung für Insolvenzverschleppungsschäden von Schmitt,  Florian
Kommt es zur Insolvenzverschleppung, wird zunächst meist die Haftung des Managements diskutiert. Jüngst weitet sich der Diskurs indes auch auf die Frage nach der (Mit-)Verantwortung der Berater des in Insolvenz gefallenen Unternehmens aus. Etwa gegen Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer gerichtete - mittelbar durch deren Haftpflichtversicherung abgesicherte - Schadensersatzansprüche werden als Instrument zur Auffüllung der oftmals unzureichenden Insolvenzmasse erkannt. Vor diesem Hintergrund geht Florian Schmitt der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit der Berater (insbesondere der Steuerberater) für die Insolvenzverschleppung ihres Mandanten nach. Er untersucht nicht nur die Beziehung des Beraters zum Mandanten selbst, sondern auch zu Dritten, wie etwa Geschäftsleitern, Gesellschaftern oder Gläubigern des Unternehmens, die ebenfalls häufig ein Interesse an der Inanspruchnahme des Beraters haben.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Rechtsfigur des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte und die sogenannte Expertenhaftung.

Die Rechtsfigur des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte und die sogenannte Expertenhaftung. von Plötner,  Michael
Die Rechtsfigur des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte ist seit fast einem Jahrhundert Bestandteil von Lehre und Praxis. Gleichwohl fehlt heute Klarheit im Umgang mit ihren Tatbestandsmerkmalen. Bei der Lösung von Einzelfällen verliert die Figur ihre Konturen und ihre gesicherte Stellung zwischen vertraglicher und deliktischer Haftung. Jede Erweiterung ihrer Anwendung durch die Rechtsprechung, wie die Aufgabe der sog. »Wohl und Wehe«-Formel, die Ausdehnung von Schutz- auf Hauptleistungspflichten, die Unbeachtlichkeit gegenläufiger Interessen und zuletzt die Annahme einer stillschweigenden Abbedingung von § 334 BGB, konnte nur durch Aufweichung der ursprünglichen Tatbestandsmerkmale erreicht werden. Als Folge herrscht heute breite Unsicherheit über Anwendungsbereich und Auslegung. Offen wird bereits eine grundlegende Neuordnung der Rechtsfigur gefordert. Michael Plötner nimmt diese Forderung auf und entwickelt für den Bereich der sogenannten Expertenhaftung (Haftung von Gutachtern, Sachverständigen, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Steuerberatern aus Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte) unter Heranziehung der historischen Sachverständigenhaftung sowie der Aufdeckung systematischer Gemeinsamkeiten mit der Amtshaftung und der handelsrechtlichen Maklerhaftung den allgemeinen Satz einer Haftung von neutralen Leistungserbringern für primäre Vermögensschäden.
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