Nach Aufzeigen der Reformbedürftigkeit des deutschen Tötungsstrafrechts befasst sich die Autorin mit der Frage, wie die §§ 211-213 StGB auf der Tatbestands- und Rechtsfolgenseite reformiert werden könnten. Auf der Rechtsfolgenseite ist fraglich, ob die lebenslange Freiheitsstrafe beizubehalten oder durch eine zeitige Freiheitsstrafe zu ersetzen ist. Bei den tatbestandlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten wird zwischen ein-, zwei- und mehrstufigen Regelungsmodellen unterschieden. Die Ergebnisse der 2014 vom BMJV eingesetzten Expertenkommission ebenso wie der 2016 vorgelegte Referentenentwurf werden gewürdigt. Neben einer Analyse des Scheiterns der Reform wird ein eigener Vorschlag unter Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Nach Aufzeigen der Reformbedürftigkeit des deutschen Tötungsstrafrechts befasst sich die Autorin mit der Frage, wie die §§ 211-213 StGB auf der Tatbestands- und Rechtsfolgenseite reformiert werden könnten. Auf der Rechtsfolgenseite ist fraglich, ob die lebenslange Freiheitsstrafe beizubehalten oder durch eine zeitige Freiheitsstrafe zu ersetzen ist. Bei den tatbestandlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten wird zwischen ein-, zwei- und mehrstufigen Regelungsmodellen unterschieden. Die Ergebnisse der 2014 vom BMJV eingesetzten Expertenkommission ebenso wie der 2016 vorgelegte Referentenentwurf werden gewürdigt. Neben einer Analyse des Scheiterns der Reform wird ein eigener Vorschlag unter Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Aktualisiert: 2023-06-28
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Aktualisiert: 2023-06-26
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Aktualisiert: 2023-06-26
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Aktualisiert: 2023-06-23
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Nach Aufzeigen der Reformbedürftigkeit des deutschen Tötungsstrafrechts befasst sich die Autorin mit der Frage, wie die §§ 211-213 StGB auf der Tatbestands- und Rechtsfolgenseite reformiert werden könnten. Auf der Rechtsfolgenseite ist fraglich, ob die lebenslange Freiheitsstrafe beizubehalten oder durch eine zeitige Freiheitsstrafe zu ersetzen ist. Bei den tatbestandlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten wird zwischen ein-, zwei- und mehrstufigen Regelungsmodellen unterschieden. Die Ergebnisse der 2014 vom BMJV eingesetzten Expertenkommission ebenso wie der 2016 vorgelegte Referentenentwurf werden gewürdigt. Neben einer Analyse des Scheiterns der Reform wird ein eigener Vorschlag unter Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Nach Aufzeigen der Reformbedürftigkeit des deutschen Tötungsstrafrechts befasst sich die Autorin mit der Frage, wie die §§ 211-213 StGB auf der Tatbestands- und Rechtsfolgenseite reformiert werden könnten. Auf der Rechtsfolgenseite ist fraglich, ob die lebenslange Freiheitsstrafe beizubehalten oder durch eine zeitige Freiheitsstrafe zu ersetzen ist. Bei den tatbestandlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten wird zwischen ein-, zwei- und mehrstufigen Regelungsmodellen unterschieden. Die Ergebnisse der 2014 vom BMJV eingesetzten Expertenkommission ebenso wie der 2016 vorgelegte Referentenentwurf werden gewürdigt. Neben einer Analyse des Scheiterns der Reform wird ein eigener Vorschlag unter Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Nach Aufzeigen der Reformbedürftigkeit des deutschen Tötungsstrafrechts befasst sich die Autorin mit der Frage, wie die §§ 211-213 StGB auf der Tatbestands- und Rechtsfolgenseite reformiert werden könnten. Auf der Rechtsfolgenseite ist fraglich, ob die lebenslange Freiheitsstrafe beizubehalten oder durch eine zeitige Freiheitsstrafe zu ersetzen ist. Bei den tatbestandlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten wird zwischen ein-, zwei- und mehrstufigen Regelungsmodellen unterschieden. Die Ergebnisse der 2014 vom BMJV eingesetzten Expertenkommission ebenso wie der 2016 vorgelegte Referentenentwurf werden gewürdigt. Neben einer Analyse des Scheiterns der Reform wird ein eigener Vorschlag unter Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Während der 14. und 15. Wahlperiode des Deutschen Bundestages ab dem Jahr 1998 häuften sich die Stimmen, die einen Machtverlust des Parlaments zu erkennen glaubten. Hintergrund war die Einsetzung zahlreicher so genannter Konsensrunden und Expertenkommissionen, die im Auftrag der Bundesregierung Vorschläge für konkrete Gesetzgebungsprojekte erarbeiten sollten. In die Gremien wurden neben staatlichen Vertretern und Sachverständigen vor allem auch Vertreter solcher gesellschaftlicher Gruppen berufen, die von dem jeweiligen Vorhaben unmittelbar betroffen waren. Der Autor untersucht unter Betrachtung der historischen Dimension kooperativen Staatshandelns, inwiefern es sich dabei um eine neue Entwicklung handelt, und erörtert die Ursachen dieser Form des Regierungshandelns. Anhand mehrerer Fallbeispiele wird dargelegt, unter welchen Bedingungen aus der Einbeziehung solcher Gremien in den Gesetzgebungsprozess ein Verlust parlamentarischer Gestaltungsmacht resultieren kann. Verfassungsrechtliche Bedenken speisen sich daraus, dass ausgewählten gesellschaftlichen Gruppen mit der Berufung ihrer Vertreter in die Gremien ein privilegierter Zugang zum staatlichen Willensbildungsprozess eingeräumt wird. Dies lässt den Autor zu der Einschätzung gelangen, dass es der Schaffung eines rechtlichen Rahmens für kooperatives Regierungshandeln bedarf, um den Konflikt zwischen der Notwendigkeit staatlich-gesellschaftlichen Zusammenwirkens einerseits und staatlicher Gemeinwohlverpflichtung andererseits so weit wie möglich aufzulösen.°°Dr. Thorsten Anderl, geb. 1976, Studium der Rechtswissenschaften in Trier, Padua (Italien) und Berlin. Seit 2005 Referendariat am Kammergericht Berlin; 2006 Promotion an der Humboldt-Universität zu Berlin.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Werk historisiert die Entstehungsgeschichte des revidierten Obligationenrechts und widmet sich in diesem Zusammenhang dem Gesetzgebungsprozess in den verschiedenen Kommissionen. Darüber hinaus thematisiert die Arbeit spezielle Einzelfragen des materiellen Rechts, Fragen rund um den Einfluss zentraler Schweizer Rechtswissenschaftler, die Rolle des supranationalen Rechts sowie der Rechtspolitik und trägt damit zur rechtshistorischen Aufarbeitung der schweizerischen Kodifikationsgeschichte bei.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Nach Aufzeigen der Reformbedürftigkeit des deutschen Tötungsstrafrechts befasst sich die Autorin mit der Frage, wie die §§ 211-213 StGB auf der Tatbestands- und Rechtsfolgenseite reformiert werden könnten. Auf der Rechtsfolgenseite ist fraglich, ob die lebenslange Freiheitsstrafe beizubehalten oder durch eine zeitige Freiheitsstrafe zu ersetzen ist. Bei den tatbestandlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten wird zwischen ein-, zwei- und mehrstufigen Regelungsmodellen unterschieden. Die Ergebnisse der 2014 vom BMJV eingesetzten Expertenkommission ebenso wie der 2016 vorgelegte Referentenentwurf werden gewürdigt. Neben einer Analyse des Scheiterns der Reform wird ein eigener Vorschlag unter Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Nach Aufzeigen der Reformbedürftigkeit des deutschen Tötungsstrafrechts befasst sich die Autorin mit der Frage, wie die §§ 211-213 StGB auf der Tatbestands- und Rechtsfolgenseite reformiert werden könnten. Auf der Rechtsfolgenseite ist fraglich, ob die lebenslange Freiheitsstrafe beizubehalten oder durch eine zeitige Freiheitsstrafe zu ersetzen ist. Bei den tatbestandlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten wird zwischen ein-, zwei- und mehrstufigen Regelungsmodellen unterschieden. Die Ergebnisse der 2014 vom BMJV eingesetzten Expertenkommission ebenso wie der 2016 vorgelegte Referentenentwurf werden gewürdigt. Neben einer Analyse des Scheiterns der Reform wird ein eigener Vorschlag unter Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Während der 14. und 15. Wahlperiode des Deutschen Bundestages ab dem Jahr 1998 häuften sich die Stimmen, die einen Machtverlust des Parlaments zu erkennen glaubten. Hintergrund war die Einsetzung zahlreicher so genannter Konsensrunden und Expertenkommissionen, die im Auftrag der Bundesregierung Vorschläge für konkrete Gesetzgebungsprojekte erarbeiten sollten. In die Gremien wurden neben staatlichen Vertretern und Sachverständigen vor allem auch Vertreter solcher gesellschaftlicher Gruppen berufen, die von dem jeweiligen Vorhaben unmittelbar betroffen waren. Der Autor untersucht unter Betrachtung der historischen Dimension kooperativen Staatshandelns, inwiefern es sich dabei um eine neue Entwicklung handelt, und erörtert die Ursachen dieser Form des Regierungshandelns. Anhand mehrerer Fallbeispiele wird dargelegt, unter welchen Bedingungen aus der Einbeziehung solcher Gremien in den Gesetzgebungsprozess ein Verlust parlamentarischer Gestaltungsmacht resultieren kann. Verfassungsrechtliche Bedenken speisen sich daraus, dass ausgewählten gesellschaftlichen Gruppen mit der Berufung ihrer Vertreter in die Gremien ein privilegierter Zugang zum staatlichen Willensbildungsprozess eingeräumt wird. Dies lässt den Autor zu der Einschätzung gelangen, dass es der Schaffung eines rechtlichen Rahmens für kooperatives Regierungshandeln bedarf, um den Konflikt zwischen der Notwendigkeit staatlich-gesellschaftlichen Zusammenwirkens einerseits und staatlicher Gemeinwohlverpflichtung andererseits so weit wie möglich aufzulösen.°°Dr. Thorsten Anderl, geb. 1976, Studium der Rechtswissenschaften in Trier, Padua (Italien) und Berlin. Seit 2005 Referendariat am Kammergericht Berlin; 2006 Promotion an der Humboldt-Universität zu Berlin.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Das Werk historisiert die Entstehungsgeschichte des revidierten Obligationenrechts und widmet sich in diesem Zusammenhang dem Gesetzgebungsprozess in den verschiedenen Kommissionen. Darüber hinaus thematisiert die Arbeit spezielle Einzelfragen des materiellen Rechts, Fragen rund um den Einfluss zentraler Schweizer Rechtswissenschaftler, die Rolle des supranationalen Rechts sowie der Rechtspolitik und trägt damit zur rechtshistorischen Aufarbeitung der schweizerischen Kodifikationsgeschichte bei.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Nach Aufzeigen der Reformbedürftigkeit des deutschen Tötungsstrafrechts befasst sich die Autorin mit der Frage, wie die §§ 211-213 StGB auf der Tatbestands- und Rechtsfolgenseite reformiert werden könnten. Auf der Rechtsfolgenseite ist fraglich, ob die lebenslange Freiheitsstrafe beizubehalten oder durch eine zeitige Freiheitsstrafe zu ersetzen ist. Bei den tatbestandlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten wird zwischen ein-, zwei- und mehrstufigen Regelungsmodellen unterschieden. Die Ergebnisse der 2014 vom BMJV eingesetzten Expertenkommission ebenso wie der 2016 vorgelegte Referentenentwurf werden gewürdigt. Neben einer Analyse des Scheiterns der Reform wird ein eigener Vorschlag unter Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Das Werk historisiert die Entstehungsgeschichte des revidierten Obligationenrechts und widmet sich in diesem Zusammenhang dem Gesetzgebungsprozess in den verschiedenen Kommissionen. Darüber hinaus thematisiert die Arbeit spezielle Einzelfragen des materiellen Rechts, Fragen rund um den Einfluss zentraler Schweizer Rechtswissenschaftler, die Rolle des supranationalen Rechts sowie der Rechtspolitik und trägt damit zur rechtshistorischen Aufarbeitung der schweizerischen Kodifikationsgeschichte bei.
Aktualisiert: 2023-04-20
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Nach Aufzeigen der Reformbedürftigkeit des deutschen Tötungsstrafrechts befasst sich die Autorin mit der Frage, wie die §§ 211-213 StGB auf der Tatbestands- und Rechtsfolgenseite reformiert werden könnten. Auf der Rechtsfolgenseite ist fraglich, ob die lebenslange Freiheitsstrafe beizubehalten oder durch eine zeitige Freiheitsstrafe zu ersetzen ist. Bei den tatbestandlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten wird zwischen ein-, zwei- und mehrstufigen Regelungsmodellen unterschieden. Die Ergebnisse der 2014 vom BMJV eingesetzten Expertenkommission ebenso wie der 2016 vorgelegte Referentenentwurf werden gewürdigt. Neben einer Analyse des Scheiterns der Reform wird ein eigener Vorschlag unter Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-04-26
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Während der 14. und 15. Wahlperiode des Deutschen Bundestages ab dem Jahr 1998 häuften sich die Stimmen, die einen Machtverlust des Parlaments zu erkennen glaubten. Hintergrund war die Einsetzung zahlreicher so genannter Konsensrunden und Expertenkommissionen, die im Auftrag der Bundesregierung Vorschläge für konkrete Gesetzgebungsprojekte erarbeiten sollten. In die Gremien wurden neben staatlichen Vertretern und Sachverständigen vor allem auch Vertreter solcher gesellschaftlicher Gruppen berufen, die von dem jeweiligen Vorhaben unmittelbar betroffen waren. Der Autor untersucht unter Betrachtung der historischen Dimension kooperativen Staatshandelns, inwiefern es sich dabei um eine neue Entwicklung handelt, und erörtert die Ursachen dieser Form des Regierungshandelns. Anhand mehrerer Fallbeispiele wird dargelegt, unter welchen Bedingungen aus der Einbeziehung solcher Gremien in den Gesetzgebungsprozess ein Verlust parlamentarischer Gestaltungsmacht resultieren kann. Verfassungsrechtliche Bedenken speisen sich daraus, dass ausgewählten gesellschaftlichen Gruppen mit der Berufung ihrer Vertreter in die Gremien ein privilegierter Zugang zum staatlichen Willensbildungsprozess eingeräumt wird. Dies lässt den Autor zu der Einschätzung gelangen, dass es der Schaffung eines rechtlichen Rahmens für kooperatives Regierungshandeln bedarf, um den Konflikt zwischen der Notwendigkeit staatlich-gesellschaftlichen Zusammenwirkens einerseits und staatlicher Gemeinwohlverpflichtung andererseits so weit wie möglich aufzulösen.°°Dr. Thorsten Anderl, geb. 1976, Studium der Rechtswissenschaften in Trier, Padua (Italien) und Berlin. Seit 2005 Referendariat am Kammergericht Berlin; 2006 Promotion an der Humboldt-Universität zu Berlin.
Aktualisiert: 2023-03-21
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Sachverständige, Fachkommissionen und Fachrichter sind ebenso zentrale wie umstrittene Akteure des Strafprozesses und des Straf- und Massnahmenvollzugs. Nicht nur in den Medien wird mit Bezeichnungen wie 'Richter in Weiss' oder 'Schattengerichte' zum Ausdruck gebracht, dass diese Experten faktisch eine Stellung und Bedeutung innehaben, welche ihnen von Rechts wegen nicht zukommt.
Die vorliegende Arbeit bietet erstmals einen ausführlichen Überblick über Aufgaben, Kompetenzen und Rechtsgrundlagen der verschiedenen Experten und Expertenkommissionen im Strafprozess und im Straf- und Massnahmenvollzug. Sie werden miteinander verglichen, es werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede herausgearbeitet und es wird insbesondere auch die Verteilung der Verantwortlichkeit beim Beizug eines Experten durch Gerichte oder Verwaltungsbehörden untersucht. Der Autor zeigt dabei auf, in welchen Bereichen der Expertentätigkeit rechtsstaatliche Defizite bestehen und wie diese Defizite behoben werden können.
Aktualisiert: 2020-01-08
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