Die deutsche Prozesskostenhilfe im Umbruch.

Die deutsche Prozesskostenhilfe im Umbruch. von Gogolin,  Marco
Der allgemeine Zugang zum Recht ist ein Grundpfeiler des demokratischen Rechtsstaats. Entscheidendes Instrument für Unvermögende stellt die Prozesskostenhilfe dar. Die Länder, hauptsächliche Ausgabenträger, wollen die Kostentragung durch jüngere Gesetzesinitiativen stärker auf den Rechtssuchenden delegieren. Freiheit und Gleichheit im Recht werden hierdurch in Frage gestellt. Welche Möglichkeiten für eine nachhaltige Reform der Prozesskostenhilfe – unter Einbeziehung der Erfahrungen des europäischen Auslands – bestehen, zeigt die Arbeit auf.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Ehegattenzuwendungen im Zugewinnausgleich.

Ehegattenzuwendungen im Zugewinnausgleich. von Jeep,  Jens
Die Behandlung von Ehegattenzuwendungen im Zugewinnausgleich ist ein zentraler Punkt der familienrechtlichen Diskussion, in deren Vordergrund zunehmend die Frage nach der Rückabwicklung »unbenannter Zuwendungen« im Wege eines Anspruchs wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage gerückt ist. Jeep setzt diesem Trend eine genaue Analyse des Zusammenspiels von § 1380 und § 1374 Abs. 2 BGB entgegen und fordert eine Rückkehr zum güterrechtlichen Ausgleich. In diesem ist die Trennung zwischen »unbenannten Zuwendungen« und »echten« Schenkungen bereits angelegt: Sie deckt sich mit der Unterscheidung zwischen anzurechnenden und nicht anzurechnenden Zuwendungen. Der Autor weist nach, daß auf erstere alleine § 1380, auf letztere alleine § 1374 Abs. 2 anzuwenden ist. Durch eine systemgerechte Durchführung der Anrechnung werden auch überschüssige Zuwendungen angemessen berücksichtigt. Zudem wird deutlich, daß bei wechselseitigen Zuwendungen eine vorherige Saldierung die einzige mit dem Gesetz in Einklang zu bringende Vorgehensweise ist. Vorsicht ist schließlich bei der alleinigen Anrechnung einer Zuwendung auf den Pflichtteil im Falle des § 1371 Abs. 2 BGB geboten: Die der bisherigen Praxis entsprechende Beschränkung auf die Anwendung des § 2315 BGB bei Verzicht auf § 1380 BGB kann zu einer unzulässigen Benachteiligung des Zuwendungsempfängers führen. Jeep zeigt auch hier, daß dies mit den Mitteln der gesetzlichen Regelung verhindert werden kann und muß.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Ehebegriff im europäischen Kollisions- und Zivilverfahrensrecht

Der Ehebegriff im europäischen Kollisions- und Zivilverfahrensrecht von Thurm,  Wiebke
Seit dem Jahr 2000 hat die EU wesentliche Teile des internationalen Familienrechts nach und nach vereinheitlicht. Während dieses Prozesses stand freilich die Zeit in den Mitgliedsstaaten nicht still: Einige haben die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet, andere haben für gleich- und/oder verschiedengeschlechtliche Paare Rechtsinstitute neben der Ehe geschaffen. Diese divergierenden Entwicklungen führen zu Auslegungsfragen im vereinheitlichten europäischen internationalen Familienrecht, da dessen Verordnungen ihren sachlichen Anwendungsbereich mit der „Ehe“ beschreiben, ohne den Begriff zu definieren. °°Welche der mitgliedstaatlichen Rechtsinstitute erfasst der Ehebegriff des europäischen internationalen Familienrechts? Wiebke Thurm nähert sich der Frage unter Rückgriff auf die Methode der unionsautonomen Begriffsbildung des EuGH. Auf der Grundlage des so destillierten Ehebegriffs im europäischen Kollisions- und Zivilverfahrensrecht wendet sie den Blick in die Zukunft mit der Frage, ob die Rechtsvereinheitlichung losgelöst von dem Begriff der Ehe, etwa mit dem weiteren Begriff des Familienverhältnisses, fortgesetzt werden sollte, um auch andere Formen der Paarbeziehung einzubeziehen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Feststellung der biologischen Abstammung.

Die Feststellung der biologischen Abstammung. von Helms,  Tobias
Tobias Helms untersucht, unter welchen Voraussetzungen es im deutschen und französischen Recht möglich ist, die biologische Abstammung eines Kindes zu ermitteln. Dabei geht es zum einen um die bloße Kenntnis der genetischen Abstammung, zum anderen um die Begründung juristischer Beziehungen zwischen einem Kind und seinen leiblichen Eltern. Die historische Entwicklung zeigt, daß das deutsche Recht der biologischen Abstammung eine besondere Bedeutung beimißt und traditionell nach Stabilität der abstammungsrechtlichen Verhältnisse strebt. Demgegenüber wird in Frankreich die freiwillige Begründung familienrechtlicher Verhältnisse stärker akzentuiert. Bei dem Versuch, sich an der gelebten Wirklichkeit zu orientieren, läuft das französische Recht allerdings teilweise Gefahr, Praktikabilität und Eindeutigkeit der Vater-Kind-Zuordnung aufs Spiel zu setzen. Vor diesem Hintergrund wird das Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 1. 7. 1998 eingehend analysiert: Einerseits war der Gesetzgeber bereit, eine größere Flexibilität und damit einhergehend eine gewisse Unsicherheit im Abstammungsrecht in Kauf zu nehmen, andererseits blieb er - im Vergleich zum französischen Recht - auf halbem Wege stehen, indem beispielsweise dem Erzeuger kein Recht auf Vaterschaftsanfechtung zugestanden wurde. Insbesondere beschäftigt sich der Verfasser auch mit dem Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung, das dem französischen Denken völlig fern liegt. Allerdings weist er ihm auch im deutschen Recht nur einen begrenzten Anwendungsbereich vor allem im Adoptionsrecht zu, während es im allgemeinen Abstammungsrecht einen Fremdkörper darstelle. Darüber hinaus kritisiert der Autor die Anerkennung eines Auskunftsanspruchs des Kindes gegen seine Mutter auf Nennung seines Erzeugers und legt diesbezüglich Widersprüche innerhalb der neueren verfassungsrichterlichen Judikatur offen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Römisches Privatrecht bis auf die Zeit Diokletians.

Römisches Privatrecht bis auf die Zeit Diokletians. von Binding,  Karl, Mitteis,  Ludwig
Im Rahmen des Projekts »Duncker & Humblot reprints« heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Ehebegriff im europäischen Kollisions- und Zivilverfahrensrecht

Der Ehebegriff im europäischen Kollisions- und Zivilverfahrensrecht von Thurm,  Wiebke
Seit dem Jahr 2000 hat die EU wesentliche Teile des internationalen Familienrechts nach und nach vereinheitlicht. Während dieses Prozesses stand freilich die Zeit in den Mitgliedsstaaten nicht still: Einige haben die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet, andere haben für gleich- und/oder verschiedengeschlechtliche Paare Rechtsinstitute neben der Ehe geschaffen. Diese divergierenden Entwicklungen führen zu Auslegungsfragen im vereinheitlichten europäischen internationalen Familienrecht, da dessen Verordnungen ihren sachlichen Anwendungsbereich mit der „Ehe“ beschreiben, ohne den Begriff zu definieren. °°Welche der mitgliedstaatlichen Rechtsinstitute erfasst der Ehebegriff des europäischen internationalen Familienrechts? Wiebke Thurm nähert sich der Frage unter Rückgriff auf die Methode der unionsautonomen Begriffsbildung des EuGH. Auf der Grundlage des so destillierten Ehebegriffs im europäischen Kollisions- und Zivilverfahrensrecht wendet sie den Blick in die Zukunft mit der Frage, ob die Rechtsvereinheitlichung losgelöst von dem Begriff der Ehe, etwa mit dem weiteren Begriff des Familienverhältnisses, fortgesetzt werden sollte, um auch andere Formen der Paarbeziehung einzubeziehen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das erste einheitliche deutsche Güterrecht.

Das erste einheitliche deutsche Güterrecht. von Stierstorfer,  Sabine
Innerhalb des Bürgerlichen Rechts unterlag das Familienrecht schon immer einer verhältnismäßig starken Beeinflussung durch staatspolitische Interessen. Dies belegt auch die Untersuchung des ersten einheitlichen deutschen Güterrechts, der Verwaltungsgemeinschaft für das BGB 1900. Die vorliegende Arbeit stellt den Entwurf von Gottlieb Planck in den Mittelpunkt und analysiert anhand von ausgewählten Regelungskomplexen dessen Zielsetzung und Wirkungsweise, so etwa die Stellung der Frau, die Rechte des Mannes am eingebrachten Gut und die Ausgestaltung des Vorbehaltsgutes. Diese Aspekte werden auch bei der folgenden Darstellung der Diskussion in der Rechtswissenschaft wieder aufgegriffen. Ein besonderes Gewicht liegt hier auf dem Einfluss der Historischen Rechtsschule. Als Kernfrage der juristischen Auseinandersetzung erwies sich, welche Stellung die Frau in Ehe und Familie einnehmen sollte. Die Gestaltung des Güterrechts ist damit gleichzeitig als Teil der umfassenderen Fragestellung nach dem Verhältnis der Geschlechter zu begreifen. Dementsprechend bietet die Arbeit interessante Einblicke in die politische und gesellschaftliche Situation dieser Zeit, die Spaltung der Gesellschaft aufgrund der Industrialisierung, die bürgerlichen Ideale, das Verhältnis der politischen Kräfte und die Anfänge der Emanzipation.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aš-Šarī’a fī Bāb al-Yaman.

Aš-Šarī’a fī Bāb al-Yaman. von Würth,  Anna
Die vorliegende Untersuchung hat die Rechtspraxis an einer erstinstanzlichen Familienrechtskammer in der Hauptstadt der 1990 entstandenen Republik Jemen zum Gegenstand. Sie beruht auf der Auswertung aller dort zwischen 1983 und 1995 ergangenen Urteile sowie auf Beobachtungen aus einer zweijährigen Hospitation an diesem Gericht. Zunächst werden die institutionellen und normativen Grundlagen der Rechtsprechung behandelt. Nach einer Darstellung der Justizgeschichte diskutiert die Autorin das 1992 verabschiedete Familiengesetz, welches mit der Gesetzgebung der jemenitischen Vorgängerstaaten und der anderer arabischer Staaten verglichen wird. Im zweiten Teil geht es um die Rechtsprechung und ihre Verflechtung mit sozialen Verhältnissen. Die Abläufe gerichtlicher Verfahren, ihre Wahrnehmung durch die Beteiligten und der soziale Hintergrund der Prozeßbeteiligten werden vorgestellt. Anschließend rekonstruiert die Autorin die Rechtsprechung im Scheidungs-, Unterhalts- und Kindschaftsrecht. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der relativ ausführlichen Einzelfallbesprechung, um so die Rechtsprechung in ihrer überraschenden Bandbreite - von sehr liberal bis reaktionär - darzustellen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Kinderschutzklauseln zur Begrenzung der Zerrüttungsscheidung im Rechtskreis der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen DDR.

Kinderschutzklauseln zur Begrenzung der Zerrüttungsscheidung im Rechtskreis der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen DDR. von Strauß,  Rainer
Zur Begrenzung der Zerrüttungsscheidung enthält § 1568 1. Fall BGB eine Kinderschutzklausel in Form einer Generalklausel. Seit der Wiedervereinigung Deutschlands beläuft sich die Zahl der minderjährigen Kinder aus geschiedenen Ehen auf ca. 140.000 pro Jahr. Trotz dieser hohen Anzahl von Scheidungskindern ist die Kinderschutzklausel des § 1568 1. Fall BGB bislang in der zivilrechtlichen Praxis bedeutungslos geblieben. Obwohl die Familienrichter von Amts wegen verpflichtet sind, § 1568 1. Fall BGB bei jeder Scheidung, durch die minderjährige Kinder betroffen sind, zu beachten, liegen derzeit erst fünf veröffentlichte Entscheidungen verschiedener OLG zu § 1568 1. Fall BGB vor. Wegen der geringen Anzahl der ergangenen Entscheidungen greift der Verfasser auf die von der Rechtsprechung zu § 55 II 2 EheG 38 und § 48 III EheG 46 gebildeten Fallgruppen zurück, nimmt zu ihnen Stellung und prüft, inwieweit diese noch auf § 1568 1. Fall BGB anwendbar sind. Anschließend wird die Berücksichtigung der Kindesinteressen bei der Ehescheidung im Recht der ehemaligen DDR untersucht und, soweit dies möglich ist, mit der Kinderschutzklausel des § 1568 1. Fall BGB verglichen. Auf der Grundlage der hierdurch und durch die Fallgruppenbildung gewonnenen Ergebnisse erfolgt am Ende der Arbeit ein Vorschlag für eine Neuregelung der Kinderschutzklausel. Es empfiehlt sich, § 1568 1. Fall BGB ersatzlos zu streichen und die Möglichkeit zur Aussetzung des Verfahrens zu erweitern. Dem § 614 ZPO sollte die folgende Vorschrift in Form des § 614a ZPO angegliedert werden: »Das Verfahren auf Scheidung muß das Gericht von Amts wegen aussetzen, wenn und solange der begründete Verdacht besteht, daß der Scheidungsausspruch zu einer schweren psychischen Belastung der minderjährigen Kinder führt.«
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts

Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts von Kerscher,  Wolfram, Niepmann,  Birgit
Zum Werk Dieser erfolgreiche Band der NJW Praxis gibt dem Praktiker einen aktuellen und zuverlässigen Überblick über die Rechtsprechung der Familiengerichte zur Unterhaltshöhe. Basierend auf der aktuellen Gesetzeslage sowie den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate der OLG stellt das Werk alle unterhaltsrelevanten Gesichtspunkte systematisch dar. InhaltAnwendung von Tabellen und Leitlinien/GrundsätzenAnwendung von Quoten und SchlüsselnSonstige Fragen zur BerechnungsmethodeDie Bedürftigkeit des BerechtigtenDie Leistungsfähigkeit des Verpflichteten, insbesondere die zeitliche Begrenzung, Minderung und Ausschluss des UnterhaltsanspruchsFamilienrechtliche Ausgleichsansprüche Vorteile auf einen Blickmit allen wichtigen aktuellen Entscheidungen des BVerfG und des BGH zum Unterhaltsrechtmit der aktuellen Düsseldorfer Tabellepraxiserfahrenes Autorenteam Zur Neuauflage Die Neuauflage ist auf dem Stand der aktuellen Düsseldorfer Tabelle (Stand 1.1.2023). Darüber hinaus wird das Werk insgesamt auf den aktuellen Stand gebracht. Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft und Fachanwaltschaft für Familienrecht, Notariate sowie Behörden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Umgangsrecht.

Das Umgangsrecht. von Schulze,  Natascha
Der Umgang miteinander wird in Familien insbesondere dann zum Schauplatz vielfältiger Konflikte, wenn die Beziehung der Eltern zueinander zerbricht. Das Umgangsrecht soll hier helfen, diese Konflikte zu lösen. In den vergangenen Jahren wurde es in vielen europäischen Nachbarländern ebenso wie in Deutschland einer tiefgreifenden Reform unterzogen. Natascha Schulze stellt das deutsche Umgangsrecht in seiner historischen Entwicklung sowie in seiner heutigen, durch das Kindschaftsrechtsformgesetz geschaffenen Fassung umfassend dar. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die aktuellen Entwicklungen des Umgangsrechts gerichtet: das eigene Recht des Kindes auf Umgang sowie ein entsprechendes Recht nahestehender Personen auf Umgang mit dem Kind. Eine Fülle von Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen ebenso wie die Erläuterung der soziologischen und psychologischen Hintergründe von Umgangsstreitigkeiten macht es dabei zu einer wertvollen Hilfe in der familienrechtlichen Praxis. Die Autorin arbeitet die Verbesserungen ebenso wie die Lücken und Schwachpunkte der deutschen Reform heraus und bringt sie durch rechtsvergleichende Betrachtung einer Lösung näher. Dabei wird der Blick auch auf das französische, belgische und das Schweizer Recht gerichtet. Natascha Schulze erarbeitet dabei u. a. einen Kriterienkatalog, der die Beurteilung des Kindeswohls in Umgangsrechtsstreitigkeiten transparenter und rationaler gestalten soll.
Aktualisiert: 2023-06-15
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