Durch das Zweite Finanzmarktförderungsgesetz wurde die Ad-hoc-Publizität in Deutschland neu geregelt und teilweise erheblich verschärft. Ziel des Gesetzgebers ist es, die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts zu verbessern. Allerdings wirkt § 15 WpHG belastend auf mittelständische Familien-Aktiengesellschaften, die künftig in noch größerem Umfang an die Börse gehen sollen.
Bislang wurde in der rechtspolitischen Diskussion nur andeutungsweise die Frage aufgeworfen, ob die undifferenzierte »Einheitslösung« des § 15 WpHG vor dem Hintergrund eines segmentspezifisch gestalteten Börsenmarkts die adäquate Ausgestaltung darstellt. Hier knüpft die vorliegende Arbeit an. Es wird gezeigt, daß sich nur mit einer segmentspezifisch gestalteten Ad-hoc-Publizität eine Verbesserung der Kapitalmarkteffizienz herbeiführen läßt.
Die Regulierung der Ad-hoc-Publizität berührt neben institutionellen auch individuelle Aspekte. Auf der institutionellen Ebene wird die prinzipielle Regulierungsnotwendigkeit der Ad-hoc-Publizität zwar untermauert, es wird aber auch dargestellt, daß eine zu weitgehende Norm potentielle Emittenten vom Going Public abhalten kann. Eine undifferenzierte Anwendung des § 15 WpHG führt auf der individuellen Ebene bei kleinen und mittleren Unternehmen zu belastenden Auswirkungen. Auch aus Anlegerschutzgründen ist eine undifferenzierte Anwendung der Ad-hoc-Publizität nicht notwendig.
In der Arbeit wird ein konkreter Lösungsvorschlag für eine künftige, segmentspezifisch ausgestaltete Ad-hoc-Publizität entwickelt. Sie ist ein wertvoller Begleiter sowohl für theoretisch orientierte Leser als auch für Unternehmen in der Praxis, die bereits heute börsennotiert sind oder in der Zukunft ein Going Public anstreben.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-05-29
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Aktualisiert: 2023-05-29
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Durch das Zweite Finanzmarktförderungsgesetz wurde die Ad-hoc-Publizität in Deutschland neu geregelt und teilweise erheblich verschärft. Ziel des Gesetzgebers ist es, die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts zu verbessern. Allerdings wirkt § 15 WpHG belastend auf mittelständische Familien-Aktiengesellschaften, die künftig in noch größerem Umfang an die Börse gehen sollen.
Bislang wurde in der rechtspolitischen Diskussion nur andeutungsweise die Frage aufgeworfen, ob die undifferenzierte »Einheitslösung« des § 15 WpHG vor dem Hintergrund eines segmentspezifisch gestalteten Börsenmarkts die adäquate Ausgestaltung darstellt. Hier knüpft die vorliegende Arbeit an. Es wird gezeigt, daß sich nur mit einer segmentspezifisch gestalteten Ad-hoc-Publizität eine Verbesserung der Kapitalmarkteffizienz herbeiführen läßt.
Die Regulierung der Ad-hoc-Publizität berührt neben institutionellen auch individuelle Aspekte. Auf der institutionellen Ebene wird die prinzipielle Regulierungsnotwendigkeit der Ad-hoc-Publizität zwar untermauert, es wird aber auch dargestellt, daß eine zu weitgehende Norm potentielle Emittenten vom Going Public abhalten kann. Eine undifferenzierte Anwendung des § 15 WpHG führt auf der individuellen Ebene bei kleinen und mittleren Unternehmen zu belastenden Auswirkungen. Auch aus Anlegerschutzgründen ist eine undifferenzierte Anwendung der Ad-hoc-Publizität nicht notwendig.
In der Arbeit wird ein konkreter Lösungsvorschlag für eine künftige, segmentspezifisch ausgestaltete Ad-hoc-Publizität entwickelt. Sie ist ein wertvoller Begleiter sowohl für theoretisch orientierte Leser als auch für Unternehmen in der Praxis, die bereits heute börsennotiert sind oder in der Zukunft ein Going Public anstreben.
Aktualisiert: 2023-05-23
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Durch das Zweite Finanzmarktförderungsgesetz wurde die Ad-hoc-Publizität in Deutschland neu geregelt und teilweise erheblich verschärft. Ziel des Gesetzgebers ist es, die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts zu verbessern. Allerdings wirkt § 15 WpHG belastend auf mittelständische Familien-Aktiengesellschaften, die künftig in noch größerem Umfang an die Börse gehen sollen.
Bislang wurde in der rechtspolitischen Diskussion nur andeutungsweise die Frage aufgeworfen, ob die undifferenzierte »Einheitslösung« des § 15 WpHG vor dem Hintergrund eines segmentspezifisch gestalteten Börsenmarkts die adäquate Ausgestaltung darstellt. Hier knüpft die vorliegende Arbeit an. Es wird gezeigt, daß sich nur mit einer segmentspezifisch gestalteten Ad-hoc-Publizität eine Verbesserung der Kapitalmarkteffizienz herbeiführen läßt.
Die Regulierung der Ad-hoc-Publizität berührt neben institutionellen auch individuelle Aspekte. Auf der institutionellen Ebene wird die prinzipielle Regulierungsnotwendigkeit der Ad-hoc-Publizität zwar untermauert, es wird aber auch dargestellt, daß eine zu weitgehende Norm potentielle Emittenten vom Going Public abhalten kann. Eine undifferenzierte Anwendung des § 15 WpHG führt auf der individuellen Ebene bei kleinen und mittleren Unternehmen zu belastenden Auswirkungen. Auch aus Anlegerschutzgründen ist eine undifferenzierte Anwendung der Ad-hoc-Publizität nicht notwendig.
In der Arbeit wird ein konkreter Lösungsvorschlag für eine künftige, segmentspezifisch ausgestaltete Ad-hoc-Publizität entwickelt. Sie ist ein wertvoller Begleiter sowohl für theoretisch orientierte Leser als auch für Unternehmen in der Praxis, die bereits heute börsennotiert sind oder in der Zukunft ein Going Public anstreben.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Änderungen des Unternehmensrechts haben weit reichende Konsequenzen für die operative und strategische Geschäftstätigkeit von Unternehmungen zur Folge. Der Sammelband beschreibt aktuelle Entwicklungen des Unternehmensrechts aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Dabei liegt der Fokus der Beiträge auf den gestiegenen Anforderungen an Beratung, Prüfung und Rechnungslegung, auf gesellschafts -und kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Unternehmensübernahmen und den zentralen Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes auf das Kauf- und Werberecht.
Das Buch will Anregungen geben und Stellung beziehen, weil die kontroverse Diskussion über diese Problemfelder noch lange nicht abgeschlossen ist.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Aktualisiert: 2023-03-30
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Bis zum Vierten Finanzmarktförderungsgesetz, in Kraft getreten am 1. Juli 2002, waren die damals noch als «Börsentermingeschäfte» bezeichneten Termingeschäfte als potenziell unvollkommene Verbindlichkeiten im Börsengesetz geregelt. Die nunmehr als «Finanztermingeschäfte» bezeichneten Zeitgeschäfte wurden durch die Novelle in die schadensersatzbewehrten Verhaltenspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes eingebettet. Die Ausarbeitung beschäftigt sich mit beiden Regelungsbereichen, dem (alten) Börsen- und dem (neuen) Finanztermingeschäft. Sie geht weiter der Frage nach, welche Termingeschäftsarten auch nach der Terminrechtsreform 2002 als Differenzspiel lediglich unklagbare Forderungen begründen und deshalb weiterhin nach der Dogmatik der (alten) Börsentermingeschäfte zu behandeln sind.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Durch den umfassenden Einsatz des Internets haben sich weitreichende neue Handlungsmöglichkeiten für die Kapitalmärkte eröffnet. Die Arbeit untersucht in diesem Zusammenhang Alternative Wertpapierhandelssysteme, die als privatrechtlich organisierte außerbörsliche Marktplätze agieren. Sie zeigt die US-amerikanische Rechtslage auf und untersucht die seitens der Alternativen Wertpapierhandelssysteme erzeugten Regulierungs- und Aufsichtsprobleme. Die hierfür geschaffenen Gesetze, wie das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz und die EG-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, werden auf ihr Lösungspotential hin kritisch beleuchtet.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Durch das Zweite Finanzmarktförderungsgesetz wurde die Ad-hoc-Publizität in Deutschland neu geregelt und teilweise erheblich verschärft. Ziel des Gesetzgebers ist es, die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts zu verbessern. Allerdings wirkt § 15 WpHG belastend auf mittelständische Familien-Aktiengesellschaften, die künftig in noch größerem Umfang an die Börse gehen sollen.
Bislang wurde in der rechtspolitischen Diskussion nur andeutungsweise die Frage aufgeworfen, ob die undifferenzierte »Einheitslösung« des § 15 WpHG vor dem Hintergrund eines segmentspezifisch gestalteten Börsenmarkts die adäquate Ausgestaltung darstellt. Hier knüpft die vorliegende Arbeit an. Es wird gezeigt, daß sich nur mit einer segmentspezifisch gestalteten Ad-hoc-Publizität eine Verbesserung der Kapitalmarkteffizienz herbeiführen läßt.
Die Regulierung der Ad-hoc-Publizität berührt neben institutionellen auch individuelle Aspekte. Auf der institutionellen Ebene wird die prinzipielle Regulierungsnotwendigkeit der Ad-hoc-Publizität zwar untermauert, es wird aber auch dargestellt, daß eine zu weitgehende Norm potentielle Emittenten vom Going Public abhalten kann. Eine undifferenzierte Anwendung des § 15 WpHG führt auf der individuellen Ebene bei kleinen und mittleren Unternehmen zu belastenden Auswirkungen. Auch aus Anlegerschutzgründen ist eine undifferenzierte Anwendung der Ad-hoc-Publizität nicht notwendig.
In der Arbeit wird ein konkreter Lösungsvorschlag für eine künftige, segmentspezifisch ausgestaltete Ad-hoc-Publizität entwickelt. Sie ist ein wertvoller Begleiter sowohl für theoretisch orientierte Leser als auch für Unternehmen in der Praxis, die bereits heute börsennotiert sind oder in der Zukunft ein Going Public anstreben.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Aktualisiert: 2023-03-30
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In der Reihe Beihefte zur Zeitschrift für die alttestamentliche Wissenschaft (BZAW) erscheinen Arbeiten zu sämtlichen Gebieten der alttestamentlichen Wissenschaft. Im Zentrum steht die Hebräische Bibel, ihr Vor- und Nachleben im antiken Judentum sowie ihre vielfache Verzweigung in die benachbarten Kulturen der altorientalischen und hellenistisch-römischen Welt.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Die Arbeit gibt einen Überblick über die durch das Zweite Finanzmarktförderungsgesetz reformierte und umfassend neugestaltete Aufsicht über die Kapitalmärkte. Im Mittelpunkt steht dabei die Darstellung und kritische Würdigung der Strukturen der Wertpapierhandelsaufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel, die Börsenaufsichtsbehörden der Länder und die Handelsüberwachungsstellen der Börsen. Schwerpunkte bilden Fragen der Organisation, der Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche sowie der Zusammenarbeit der verschiedenen Aufsichtsinstanzen. Behandelt werden vorweg die Grundlagen des Kapitalmarkt- und des Aufsichtsrechts sowie die Entwicklung der Kapitalmarktaufsicht in Deutschland. Schließlich erfolgt eine Einordnung der Wertpapierhandelsaufsicht in das System staatlicher Aufsichtstätigkeit. Den Abschluß bildet eine Bewertung des neuen Aufsichtssystems.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Änderungen des Unternehmensrechts haben weit reichende Konsequenzen für die operative und strategische Geschäftstätigkeit von Unternehmungen zur Folge. Der Sammelband beschreibt aktuelle Entwicklungen des Unternehmensrechts aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Dabei liegt der Fokus der Beiträge auf den gestiegenen Anforderungen an Beratung, Prüfung und Rechnungslegung, auf gesellschafts -und kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Unternehmensübernahmen und den zentralen Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes auf das Kauf- und Werberecht.
Das Buch will Anregungen geben und Stellung beziehen, weil die kontroverse Diskussion über diese Problemfelder noch lange nicht abgeschlossen ist.
Aktualisiert: 2023-04-04
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