Zum Werk
Neben dem Aufsichtsrecht für Zahlungs- und E-Geld-Institute enthält das ZAG zahlreiche Regelungen, die für alle Zahlungsdienstleister, d.h. vor allem auch für Kreditinstitute, gelten. Neben den umfassenden Regelungen zum Risikomanagement für Zahlungsdienstleister fallen ins Gewicht die Pflicht zur Meldung von schwerwiegenden Betriebs- und Sicherheitsvorfällen, starke Kundenauthentifizierung, Datenschutz und Kundenbeschwerde-Management.
Hinzu kommt die Regulierung des "Zugangs zum Konto" (Access to Account) sowie in diesem Zuge die Erlaubnispflicht der sog. Dritten Zahlungsdienstleister, namentlich Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste.
Die Kommentierung bietet der Leserschaft in übersichtlicher und profunder Art und Weise detailliert den Inhalt der Vorschriften, den Diskussionsstand zu Auslegungs- und sonstigen juristischen Streitfragen, eine Diskussion der unterschiedlichen Auffassungen und eine dezidierte Meinung der Autorinnen und Autoren.
Es handelt sich um eine übersichtliche und für den täglichen Gebrauch bestimmte Kommentierung für den Handapparat der Rechtsanwenderin und des Rechtsanwenders in Banken, Kreditkartenunternehmen, sonstigen Zahlungsdienstleistern, und E-Geld-Emittenten sowie für Industrie- und Handelsunternehmen, die mit dem ZAG in Berührung kommen (Stichwort: Geschenkgutscheine von Ikea etc., Tankkarten, City-Karten).
Zur NeuauflageIntegration der neuen EBA Leitlinien zur Ausnahme des beschränkten NetzesDiskussion zu Kreditvergabe durch Institute des ZAG (Buy Now Pay Later)Kundengeldsicherung und Anregungen zur ReformSchärfung der Konturen der Zahlungsdienste (insbes. Finanztransfergeschäft) durch PraxiserfahrungenWeitere Konkretisierung der Definitionen (insbes. Zahlungsinstrument, Zahlungsauslösedienst, Kontoinformationsdienst) durch Rechtsprechung und LiteraturAktuelle Entwicklungen im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und ZahlungsaufsichtBehandlung der Schnittstellen zu MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) und DORA (Digital Operational Resilience Act)
Zielgruppe
Für Banken, FinTech-Unternehmen, Finanzdienstleister, Zahlungsdienstleister, Aufsichtsbehörden, Rechtsanwaltschaft, Wirtschaftsprüfung, Steuerberaterinnen und Steuerberater, sonstige Unternehmen, die Zahlungsverkehr abwickeln oder dabei beraten; Forschungseinrichtungen mit bankrechtlichem Schwerpunkt, Bibliotheken.
Aktualisiert: 2023-06-30
Autor:
Christian Bürger,
Matthias Casper,
Christopher Danwerth,
Julia Gerhardus-Feld,
Finn Gerlach,
Christian Koch,
Marcus Nasarek,
Wolfgang Otte,
Felix Pinkepank,
Lea Maria Siering,
Daniel Steinhoff,
Christian Stelter,
Marc Störing,
Matthias Terlau,
Metehan Uzunçakmak,
Daniel Walter,
Kai Zahrte
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Neben dem Aufsichtsrecht für Zahlungs- und E-Geld-Institute enthält das ZAG zahlreiche Regelungen, die für alle Zahlungsdienstleister, d.h. vor allem auch für Kreditinstitute, gelten. Neben den umfassenden Regelungen zum Risikomanagement für Zahlungsdienstleister fallen ins Gewicht die Pflicht zur Meldung von schwerwiegenden Betriebs- und Sicherheitsvorfällen, starke Kundenauthentifizierung, Datenschutz und Kundenbeschwerde-Management.
Hinzu kommt die Regulierung des "Zugangs zum Konto" (Access to Account) sowie in diesem Zuge die Erlaubnispflicht der sog. Dritten Zahlungsdienstleister, namentlich Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste.
Die Kommentierung bietet der Leserschaft in übersichtlicher und profunder Art und Weise detailliert den Inhalt der Vorschriften, den Diskussionsstand zu Auslegungs- und sonstigen juristischen Streitfragen, eine Diskussion der unterschiedlichen Auffassungen und eine dezidierte Meinung der Autorinnen und Autoren.
Es handelt sich um eine übersichtliche und für den täglichen Gebrauch bestimmte Kommentierung für den Handapparat der Rechtsanwenderin und des Rechtsanwenders in Banken, Kreditkartenunternehmen, sonstigen Zahlungsdienstleistern, und E-Geld-Emittenten sowie für Industrie- und Handelsunternehmen, die mit dem ZAG in Berührung kommen (Stichwort: Geschenkgutscheine von Ikea etc., Tankkarten, City-Karten).
Zur NeuauflageIntegration der neuen EBA Leitlinien zur Ausnahme des beschränkten NetzesDiskussion zu Kreditvergabe durch Institute des ZAG (Buy Now Pay Later)Kundengeldsicherung und Anregungen zur ReformSchärfung der Konturen der Zahlungsdienste (insbes. Finanztransfergeschäft) durch PraxiserfahrungenWeitere Konkretisierung der Definitionen (insbes. Zahlungsinstrument, Zahlungsauslösedienst, Kontoinformationsdienst) durch Rechtsprechung und LiteraturAktuelle Entwicklungen im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und ZahlungsaufsichtBehandlung der Schnittstellen zu MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) und DORA (Digital Operational Resilience Act)
Zielgruppe
Für Banken, FinTech-Unternehmen, Finanzdienstleister, Zahlungsdienstleister, Aufsichtsbehörden, Rechtsanwaltschaft, Wirtschaftsprüfung, Steuerberaterinnen und Steuerberater, sonstige Unternehmen, die Zahlungsverkehr abwickeln oder dabei beraten; Forschungseinrichtungen mit bankrechtlichem Schwerpunkt, Bibliotheken.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Marcus Nasarek,
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Daniel Steinhoff,
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Neben dem Aufsichtsrecht für Zahlungs- und E-Geld-Institute enthält das ZAG zahlreiche Regelungen, die für alle Zahlungsdienstleister, d.h. vor allem auch für Kreditinstitute, gelten. Neben den umfassenden Regelungen zum Risikomanagement für Zahlungsdienstleister fallen ins Gewicht die Pflicht zur Meldung von schwerwiegenden Betriebs- und Sicherheitsvorfällen, starke Kundenauthentifizierung, Datenschutz und Kundenbeschwerde-Management.
Hinzu kommt die Regulierung des "Zugangs zum Konto" (Access to Account) sowie in diesem Zuge die Erlaubnispflicht der sog. Dritten Zahlungsdienstleister, namentlich Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste.
Die Kommentierung bietet der Leserschaft in übersichtlicher und profunder Art und Weise detailliert den Inhalt der Vorschriften, den Diskussionsstand zu Auslegungs- und sonstigen juristischen Streitfragen, eine Diskussion der unterschiedlichen Auffassungen und eine dezidierte Meinung der Autorinnen und Autoren.
Es handelt sich um eine übersichtliche und für den täglichen Gebrauch bestimmte Kommentierung für den Handapparat der Rechtsanwenderin und des Rechtsanwenders in Banken, Kreditkartenunternehmen, sonstigen Zahlungsdienstleistern, und E-Geld-Emittenten sowie für Industrie- und Handelsunternehmen, die mit dem ZAG in Berührung kommen (Stichwort: Geschenkgutscheine von Ikea etc., Tankkarten, City-Karten).
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Die Kommentierung bietet der Leserschaft in übersichtlicher und profunder Art und Weise detailliert den Inhalt der Vorschriften, den Diskussionsstand zu Auslegungs- und sonstigen juristischen Streitfragen, eine Diskussion der unterschiedlichen Auffassungen und eine dezidierte Meinung der Autorinnen und Autoren.
Es handelt sich um eine übersichtliche und für den täglichen Gebrauch bestimmte Kommentierung für den Handapparat der Rechtsanwenderin und des Rechtsanwenders in Banken, Kreditkartenunternehmen, sonstigen Zahlungsdienstleistern, und E-Geld-Emittenten sowie für Industrie- und Handelsunternehmen, die mit dem ZAG in Berührung kommen (Stichwort: Geschenkgutscheine von Ikea etc., Tankkarten, City-Karten).
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Hinzu kommt die Regulierung des "Zugangs zum Konto" (Access to Account) sowie in diesem Zuge die Erlaubnispflicht der sog. Dritten Zahlungsdienstleister, namentlich Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste.
Die Kommentierung bietet der Leserschaft in übersichtlicher und profunder Art und Weise detailliert den Inhalt der Vorschriften, den Diskussionsstand zu Auslegungs- und sonstigen juristischen Streitfragen, eine Diskussion der unterschiedlichen Auffassungen und eine dezidierte Meinung der Autorinnen und Autoren.
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Neben dem Aufsichtsrecht für Zahlungs- und E-Geld-Institute enthält das ZAG zahlreiche Regelungen, die für alle Zahlungsdienstleister, d.h. vor allem auch für Kreditinstitute, gelten. Neben den umfassenden Regelungen zum Risikomanagement für Zahlungsdienstleister fallen ins Gewicht die Pflicht zur Meldung von schwerwiegenden Betriebs- und Sicherheitsvorfällen, starke Kundenauthentifizierung, Datenschutz und Kundenbeschwerde-Management.
Hinzu kommt die Regulierung des "Zugangs zum Konto" (Access to Account) sowie in diesem Zuge die Erlaubnispflicht der sog. Dritten Zahlungsdienstleister, namentlich Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste.
Die Kommentierung bietet der Leserschaft in übersichtlicher und profunder Art und Weise detailliert den Inhalt der Vorschriften, den Diskussionsstand zu Auslegungs- und sonstigen juristischen Streitfragen, eine Diskussion der unterschiedlichen Auffassungen und eine dezidierte Meinung der Autorinnen und Autoren.
Es handelt sich um eine übersichtliche und für den täglichen Gebrauch bestimmte Kommentierung für den Handapparat der Rechtsanwenderin und des Rechtsanwenders in Banken, Kreditkartenunternehmen, sonstigen Zahlungsdienstleistern, und E-Geld-Emittenten sowie für Industrie- und Handelsunternehmen, die mit dem ZAG in Berührung kommen (Stichwort: Geschenkgutscheine von Ikea etc., Tankkarten, City-Karten).
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Neben dem Aufsichtsrecht für Zahlungs- und E-Geld-Institute enthält das ZAG zahlreiche Regelungen, die für alle Zahlungsdienstleister, d.h. vor allem auch für Kreditinstitute, gelten. Neben den umfassenden Regelungen zum Risikomanagement für Zahlungsdienstleister fallen ins Gewicht die Pflicht zur Meldung von schwerwiegenden Betriebs- und Sicherheitsvorfällen, starke Kundenauthentifizierung, Datenschutz und Kundenbeschwerde-Management.
Hinzu kommt die Regulierung des "Zugangs zum Konto" (Access to Account) sowie in diesem Zuge die Erlaubnispflicht der sog. Dritten Zahlungsdienstleister, namentlich Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste.
Die Kommentierung bietet der Leserschaft in übersichtlicher und profunder Art und Weise detailliert den Inhalt der Vorschriften, den Diskussionsstand zu Auslegungs- und sonstigen juristischen Streitfragen, eine Diskussion der unterschiedlichen Auffassungen und eine dezidierte Meinung der Autorinnen und Autoren.
Es handelt sich um eine übersichtliche und für den täglichen Gebrauch bestimmte Kommentierung für den Handapparat der Rechtsanwenderin und des Rechtsanwenders in Banken, Kreditkartenunternehmen, sonstigen Zahlungsdienstleistern, und E-Geld-Emittenten sowie für Industrie- und Handelsunternehmen, die mit dem ZAG in Berührung kommen (Stichwort: Geschenkgutscheine von Ikea etc., Tankkarten, City-Karten).
Zur NeuauflageIntegration der neuen EBA Leitlinien zur Ausnahme des beschränkten NetzesDiskussion zu Kreditvergabe durch Institute des ZAG (Buy Now Pay Later)Kundengeldsicherung und Anregungen zur ReformSchärfung der Konturen der Zahlungsdienste (insbes. Finanztransfergeschäft) durch PraxiserfahrungenWeitere Konkretisierung der Definitionen (insbes. Zahlungsinstrument, Zahlungsauslösedienst, Kontoinformationsdienst) durch Rechtsprechung und LiteraturAktuelle Entwicklungen im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und ZahlungsaufsichtBehandlung der Schnittstellen zu MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) und DORA (Digital Operational Resilience Act)
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Daniel Steinhoff,
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Neben dem Aufsichtsrecht für Zahlungs- und E-Geld-Institute enthält das ZAG zahlreiche Regelungen, die für alle Zahlungsdienstleister, d.h. vor allem auch für Kreditinstitute, gelten. Neben den umfassenden Regelungen zum Risikomanagement für Zahlungsdienstleister fallen ins Gewicht die Pflicht zur Meldung von schwerwiegenden Betriebs- und Sicherheitsvorfällen, starke Kundenauthentifizierung, Datenschutz und Kundenbeschwerde-Management.
Hinzu kommt die Regulierung des "Zugangs zum Konto" (Access to Account) sowie in diesem Zuge die Erlaubnispflicht der sog. Dritten Zahlungsdienstleister, namentlich Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste.
Die Kommentierung bietet der Leserschaft in übersichtlicher und profunder Art und Weise detailliert den Inhalt der Vorschriften, den Diskussionsstand zu Auslegungs- und sonstigen juristischen Streitfragen, eine Diskussion der unterschiedlichen Auffassungen und eine dezidierte Meinung der Autorinnen und Autoren.
Es handelt sich um eine übersichtliche und für den täglichen Gebrauch bestimmte Kommentierung für den Handapparat der Rechtsanwenderin und des Rechtsanwenders in Banken, Kreditkartenunternehmen, sonstigen Zahlungsdienstleistern, und E-Geld-Emittenten sowie für Industrie- und Handelsunternehmen, die mit dem ZAG in Berührung kommen (Stichwort: Geschenkgutscheine von Ikea etc., Tankkarten, City-Karten).
Zur NeuauflageIntegration der neuen EBA Leitlinien zur Ausnahme des beschränkten NetzesDiskussion zu Kreditvergabe durch Institute des ZAG (Buy Now Pay Later)Kundengeldsicherung und Anregungen zur ReformSchärfung der Konturen der Zahlungsdienste (insbes. Finanztransfergeschäft) durch PraxiserfahrungenWeitere Konkretisierung der Definitionen (insbes. Zahlungsinstrument, Zahlungsauslösedienst, Kontoinformationsdienst) durch Rechtsprechung und LiteraturAktuelle Entwicklungen im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und ZahlungsaufsichtBehandlung der Schnittstellen zu MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) und DORA (Digital Operational Resilience Act)
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Hinzu kommt die Regulierung des "Zugangs zum Konto" (Access to Account) sowie in diesem Zuge die Erlaubnispflicht der sog. Dritten Zahlungsdienstleister, namentlich Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste.
Die Kommentierung bietet der Leserschaft in übersichtlicher und profunder Art und Weise detailliert den Inhalt der Vorschriften, den Diskussionsstand zu Auslegungs- und sonstigen juristischen Streitfragen, eine Diskussion der unterschiedlichen Auffassungen und eine dezidierte Meinung der Autorinnen und Autoren.
Es handelt sich um eine übersichtliche und für den täglichen Gebrauch bestimmte Kommentierung für den Handapparat der Rechtsanwenderin und des Rechtsanwenders in Banken, Kreditkartenunternehmen, sonstigen Zahlungsdienstleistern, und E-Geld-Emittenten sowie für Industrie- und Handelsunternehmen, die mit dem ZAG in Berührung kommen (Stichwort: Geschenkgutscheine von Ikea etc., Tankkarten, City-Karten).
Zur NeuauflageIntegration der neuen EBA Leitlinien zur Ausnahme des beschränkten NetzesDiskussion zu Kreditvergabe durch Institute des ZAG (Buy Now Pay Later)Kundengeldsicherung und Anregungen zur ReformSchärfung der Konturen der Zahlungsdienste (insbes. Finanztransfergeschäft) durch PraxiserfahrungenWeitere Konkretisierung der Definitionen (insbes. Zahlungsinstrument, Zahlungsauslösedienst, Kontoinformationsdienst) durch Rechtsprechung und LiteraturAktuelle Entwicklungen im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und ZahlungsaufsichtBehandlung der Schnittstellen zu MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) und DORA (Digital Operational Resilience Act)
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Hinzu kommt die Regulierung des "Zugangs zum Konto" (Access to Account) sowie in diesem Zuge die Erlaubnispflicht der sog. Dritten Zahlungsdienstleister, namentlich Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste.
Die Kommentierung bietet der Leserschaft in übersichtlicher und profunder Art und Weise detailliert den Inhalt der Vorschriften, den Diskussionsstand zu Auslegungs- und sonstigen juristischen Streitfragen, eine Diskussion der unterschiedlichen Auffassungen und eine dezidierte Meinung der Autorinnen und Autoren.
Es handelt sich um eine übersichtliche und für den täglichen Gebrauch bestimmte Kommentierung für den Handapparat der Rechtsanwenderin und des Rechtsanwenders in Banken, Kreditkartenunternehmen, sonstigen Zahlungsdienstleistern, und E-Geld-Emittenten sowie für Industrie- und Handelsunternehmen, die mit dem ZAG in Berührung kommen (Stichwort: Geschenkgutscheine von Ikea etc., Tankkarten, City-Karten).
Zur NeuauflageIntegration der neuen EBA Leitlinien zur Ausnahme des beschränkten NetzesDiskussion zu Kreditvergabe durch Institute des ZAG (Buy Now Pay Later)Kundengeldsicherung und Anregungen zur ReformSchärfung der Konturen der Zahlungsdienste (insbes. Finanztransfergeschäft) durch PraxiserfahrungenWeitere Konkretisierung der Definitionen (insbes. Zahlungsinstrument, Zahlungsauslösedienst, Kontoinformationsdienst) durch Rechtsprechung und LiteraturAktuelle Entwicklungen im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und ZahlungsaufsichtBehandlung der Schnittstellen zu MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) und DORA (Digital Operational Resilience Act)
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Hinzu kommt die Regulierung des "Zugangs zum Konto" (Access to Account) sowie in diesem Zuge die Erlaubnispflicht der sog. Dritten Zahlungsdienstleister, namentlich Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste.
Die Kommentierung bietet der Leserschaft in übersichtlicher und profunder Art und Weise detailliert den Inhalt der Vorschriften, den Diskussionsstand zu Auslegungs- und sonstigen juristischen Streitfragen, eine Diskussion der unterschiedlichen Auffassungen und eine dezidierte Meinung der Autorinnen und Autoren.
Es handelt sich um eine übersichtliche und für den täglichen Gebrauch bestimmte Kommentierung für den Handapparat der Rechtsanwenderin und des Rechtsanwenders in Banken, Kreditkartenunternehmen, sonstigen Zahlungsdienstleistern, und E-Geld-Emittenten sowie für Industrie- und Handelsunternehmen, die mit dem ZAG in Berührung kommen (Stichwort: Geschenkgutscheine von Ikea etc., Tankkarten, City-Karten).
Zur NeuauflageIntegration der neuen EBA Leitlinien zur Ausnahme des beschränkten NetzesDiskussion zu Kreditvergabe durch Institute des ZAG (Buy Now Pay Later)Kundengeldsicherung und Anregungen zur ReformSchärfung der Konturen der Zahlungsdienste (insbes. Finanztransfergeschäft) durch PraxiserfahrungenWeitere Konkretisierung der Definitionen (insbes. Zahlungsinstrument, Zahlungsauslösedienst, Kontoinformationsdienst) durch Rechtsprechung und LiteraturAktuelle Entwicklungen im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und ZahlungsaufsichtBehandlung der Schnittstellen zu MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) und DORA (Digital Operational Resilience Act)
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Hinzu kommt die Regulierung des "Zugangs zum Konto" (Access to Account) sowie in diesem Zuge die Erlaubnispflicht der sog. Dritten Zahlungsdienstleister, namentlich Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste.
Die Kommentierung bietet der Leserschaft in übersichtlicher und profunder Art und Weise detailliert den Inhalt der Vorschriften, den Diskussionsstand zu Auslegungs- und sonstigen juristischen Streitfragen, eine Diskussion der unterschiedlichen Auffassungen und eine dezidierte Meinung der Autorinnen und Autoren.
Es handelt sich um eine übersichtliche und für den täglichen Gebrauch bestimmte Kommentierung für den Handapparat der Rechtsanwenderin und des Rechtsanwenders in Banken, Kreditkartenunternehmen, sonstigen Zahlungsdienstleistern, und E-Geld-Emittenten sowie für Industrie- und Handelsunternehmen, die mit dem ZAG in Berührung kommen (Stichwort: Geschenkgutscheine von Ikea etc., Tankkarten, City-Karten).
Zur NeuauflageIntegration der neuen EBA Leitlinien zur Ausnahme des beschränkten NetzesDiskussion zu Kreditvergabe durch Institute des ZAG (Buy Now Pay Later)Kundengeldsicherung und Anregungen zur ReformSchärfung der Konturen der Zahlungsdienste (insbes. Finanztransfergeschäft) durch PraxiserfahrungenWeitere Konkretisierung der Definitionen (insbes. Zahlungsinstrument, Zahlungsauslösedienst, Kontoinformationsdienst) durch Rechtsprechung und LiteraturAktuelle Entwicklungen im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und ZahlungsaufsichtBehandlung der Schnittstellen zu MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) und DORA (Digital Operational Resilience Act)
Zielgruppe
Für Banken, FinTech-Unternehmen, Finanzdienstleister, Zahlungsdienstleister, Aufsichtsbehörden, Rechtsanwaltschaft, Wirtschaftsprüfung, Steuerberaterinnen und Steuerberater, sonstige Unternehmen, die Zahlungsverkehr abwickeln oder dabei beraten; Forschungseinrichtungen mit bankrechtlichem Schwerpunkt, Bibliotheken.
Aktualisiert: 2023-06-23
Autor:
Christian Bürger,
Matthias Casper,
Christopher Danwerth,
Julia Gerhardus-Feld,
Finn Gerlach,
Christian Koch,
Marcus Nasarek,
Wolfgang Otte,
Felix Pinkepank,
Lea Maria Siering,
Daniel Steinhoff,
Christian Stelter,
Marc Störing,
Matthias Terlau,
Metehan Uzunçakmak,
Daniel Walter,
Kai Zahrte
> findR *
Zum Werk
Neben dem Aufsichtsrecht für Zahlungs- und E-Geld-Institute enthält das ZAG zahlreiche Regelungen, die für alle Zahlungsdienstleister, d.h. vor allem auch für Kreditinstitute, gelten. Neben den umfassenden Regelungen zum Risikomanagement für Zahlungsdienstleister fallen ins Gewicht die Pflicht zur Meldung von schwerwiegenden Betriebs- und Sicherheitsvorfällen, starke Kundenauthentifizierung, Datenschutz und Kundenbeschwerde-Management.
Hinzu kommt die Regulierung des "Zugangs zum Konto" (Access to Account) sowie in diesem Zuge die Erlaubnispflicht der sog. Dritten Zahlungsdienstleister, namentlich Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste.
Die Kommentierung bietet der Leserschaft in übersichtlicher und profunder Art und Weise detailliert den Inhalt der Vorschriften, den Diskussionsstand zu Auslegungs- und sonstigen juristischen Streitfragen, eine Diskussion der unterschiedlichen Auffassungen und eine dezidierte Meinung der Autorinnen und Autoren.
Es handelt sich um eine übersichtliche und für den täglichen Gebrauch bestimmte Kommentierung für den Handapparat der Rechtsanwenderin und des Rechtsanwenders in Banken, Kreditkartenunternehmen, sonstigen Zahlungsdienstleistern, und E-Geld-Emittenten sowie für Industrie- und Handelsunternehmen, die mit dem ZAG in Berührung kommen (Stichwort: Geschenkgutscheine von Ikea etc., Tankkarten, City-Karten).
Zur NeuauflageIntegration der neuen EBA Leitlinien zur Ausnahme des beschränkten NetzesDiskussion zu Kreditvergabe durch Institute des ZAG (Buy Now Pay Later)Kundengeldsicherung und Anregungen zur ReformSchärfung der Konturen der Zahlungsdienste (insbes. Finanztransfergeschäft) durch PraxiserfahrungenWeitere Konkretisierung der Definitionen (insbes. Zahlungsinstrument, Zahlungsauslösedienst, Kontoinformationsdienst) durch Rechtsprechung und LiteraturAktuelle Entwicklungen im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und ZahlungsaufsichtBehandlung der Schnittstellen zu MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) und DORA (Digital Operational Resilience Act)
Zielgruppe
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Marc Störing,
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Neben dem Aufsichtsrecht für Zahlungs- und E-Geld-Institute enthält das ZAG zahlreiche Regelungen, die für alle Zahlungsdienstleister, d.h. vor allem auch für Kreditinstitute, gelten. Neben den umfassenden Regelungen zum Risikomanagement für Zahlungsdienstleister fallen ins Gewicht die Pflicht zur Meldung von schwerwiegenden Betriebs- und Sicherheitsvorfällen, starke Kundenauthentifizierung, Datenschutz und Kundenbeschwerde-Management.
Hinzu kommt die Regulierung des "Zugangs zum Konto" (Access to Account) sowie in diesem Zuge die Erlaubnispflicht der sog. Dritten Zahlungsdienstleister, namentlich Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste.
Die Kommentierung bietet der Leserschaft in übersichtlicher und profunder Art und Weise detailliert den Inhalt der Vorschriften, den Diskussionsstand zu Auslegungs- und sonstigen juristischen Streitfragen, eine Diskussion der unterschiedlichen Auffassungen und eine dezidierte Meinung der Autorinnen und Autoren.
Es handelt sich um eine übersichtliche und für den täglichen Gebrauch bestimmte Kommentierung für den Handapparat der Rechtsanwenderin und des Rechtsanwenders in Banken, Kreditkartenunternehmen, sonstigen Zahlungsdienstleistern, und E-Geld-Emittenten sowie für Industrie- und Handelsunternehmen, die mit dem ZAG in Berührung kommen (Stichwort: Geschenkgutscheine von Ikea etc., Tankkarten, City-Karten).
Zur NeuauflageIntegration der neuen EBA Leitlinien zur Ausnahme des beschränkten NetzesDiskussion zu Kreditvergabe durch Institute des ZAG (Buy Now Pay Later)Kundengeldsicherung und Anregungen zur ReformSchärfung der Konturen der Zahlungsdienste (insbes. Finanztransfergeschäft) durch PraxiserfahrungenWeitere Konkretisierung der Definitionen (insbes. Zahlungsinstrument, Zahlungsauslösedienst, Kontoinformationsdienst) durch Rechtsprechung und LiteraturAktuelle Entwicklungen im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und ZahlungsaufsichtBehandlung der Schnittstellen zu MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) und DORA (Digital Operational Resilience Act)
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Neben dem Aufsichtsrecht für Zahlungs- und E-Geld-Institute enthält das ZAG zahlreiche Regelungen, die für alle Zahlungsdienstleister, d.h. vor allem auch für Kreditinstitute, gelten. Neben den umfassenden Regelungen zum Risikomanagement für Zahlungsdienstleister fallen ins Gewicht die Pflicht zur Meldung von schwerwiegenden Betriebs- und Sicherheitsvorfällen, starke Kundenauthentifizierung, Datenschutz und Kundenbeschwerde-Management.
Hinzu kommt die Regulierung des "Zugangs zum Konto" (Access to Account) sowie in diesem Zuge die Erlaubnispflicht der sog. Dritten Zahlungsdienstleister, namentlich Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste.
Die Kommentierung bietet der Leserschaft in übersichtlicher und profunder Art und Weise detailliert den Inhalt der Vorschriften, den Diskussionsstand zu Auslegungs- und sonstigen juristischen Streitfragen, eine Diskussion der unterschiedlichen Auffassungen und eine dezidierte Meinung der Autorinnen und Autoren.
Es handelt sich um eine übersichtliche und für den täglichen Gebrauch bestimmte Kommentierung für den Handapparat der Rechtsanwenderin und des Rechtsanwenders in Banken, Kreditkartenunternehmen, sonstigen Zahlungsdienstleistern, und E-Geld-Emittenten sowie für Industrie- und Handelsunternehmen, die mit dem ZAG in Berührung kommen (Stichwort: Geschenkgutscheine von Ikea etc., Tankkarten, City-Karten).
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Hinzu kommt die Regulierung des "Zugangs zum Konto" (Access to Account) sowie in diesem Zuge die Erlaubnispflicht der sog. Dritten Zahlungsdienstleister, namentlich Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste.
Die Kommentierung bietet der Leserschaft in übersichtlicher und profunder Art und Weise detailliert den Inhalt der Vorschriften, den Diskussionsstand zu Auslegungs- und sonstigen juristischen Streitfragen, eine Diskussion der unterschiedlichen Auffassungen und eine dezidierte Meinung der Autorinnen und Autoren.
Es handelt sich um eine übersichtliche und für den täglichen Gebrauch bestimmte Kommentierung für den Handapparat der Rechtsanwenderin und des Rechtsanwenders in Banken, Kreditkartenunternehmen, sonstigen Zahlungsdienstleistern, und E-Geld-Emittenten sowie für Industrie- und Handelsunternehmen, die mit dem ZAG in Berührung kommen (Stichwort: Geschenkgutscheine von Ikea etc., Tankkarten, City-Karten).
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Neben dem Aufsichtsrecht für Zahlungs- und E-Geld-Institute enthält das ZAG zahlreiche Regelungen, die für alle Zahlungsdienstleister, d.h. vor allem auch für Kreditinstitute, gelten. Neben den umfassenden Regelungen zum Risikomanagement für Zahlungsdienstleister fallen ins Gewicht die Pflicht zur Meldung von schwerwiegenden Betriebs- und Sicherheitsvorfällen, starke Kundenauthentifizierung, Datenschutz und Kundenbeschwerde-Management.
Hinzu kommt die Regulierung des "Zugangs zum Konto" (Access to Account) sowie in diesem Zuge die Erlaubnispflicht der sog. Dritten Zahlungsdienstleister, namentlich Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste.
Die Kommentierung bietet der Leserschaft in übersichtlicher und profunder Art und Weise detailliert den Inhalt der Vorschriften, den Diskussionsstand zu Auslegungs- und sonstigen juristischen Streitfragen, eine Diskussion der unterschiedlichen Auffassungen und eine dezidierte Meinung der Autorinnen und Autoren.
Es handelt sich um eine übersichtliche und für den täglichen Gebrauch bestimmte Kommentierung für den Handapparat der Rechtsanwenderin und des Rechtsanwenders in Banken, Kreditkartenunternehmen, sonstigen Zahlungsdienstleistern, und E-Geld-Emittenten sowie für Industrie- und Handelsunternehmen, die mit dem ZAG in Berührung kommen (Stichwort: Geschenkgutscheine von Ikea etc., Tankkarten, City-Karten).
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Neben dem Aufsichtsrecht für Zahlungs- und E-Geld-Institute enthält das ZAG zahlreiche Regelungen, die für alle Zahlungsdienstleister, d.h. vor allem auch für Kreditinstitute, gelten. Neben den umfassenden Regelungen zum Risikomanagement für Zahlungsdienstleister fallen ins Gewicht die Pflicht zur Meldung von schwerwiegenden Betriebs- und Sicherheitsvorfällen, starke Kundenauthentifizierung, Datenschutz und Kundenbeschwerde-Management.
Hinzu kommt die Regulierung des "Zugangs zum Konto" (Access to Account) sowie in diesem Zuge die Erlaubnispflicht der sog. Dritten Zahlungsdienstleister, namentlich Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste.
Die Kommentierung bietet der Leserschaft in übersichtlicher und profunder Art und Weise detailliert den Inhalt der Vorschriften, den Diskussionsstand zu Auslegungs- und sonstigen juristischen Streitfragen, eine Diskussion der unterschiedlichen Auffassungen und eine dezidierte Meinung der Autorinnen und Autoren.
Es handelt sich um eine übersichtliche und für den täglichen Gebrauch bestimmte Kommentierung für den Handapparat der Rechtsanwenderin und des Rechtsanwenders in Banken, Kreditkartenunternehmen, sonstigen Zahlungsdienstleistern, und E-Geld-Emittenten sowie für Industrie- und Handelsunternehmen, die mit dem ZAG in Berührung kommen (Stichwort: Geschenkgutscheine von Ikea etc., Tankkarten, City-Karten).
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Neben dem Aufsichtsrecht für Zahlungs- und E-Geld-Institute enthält das ZAG zahlreiche Regelungen, die für alle Zahlungsdienstleister, d.h. vor allem auch für Kreditinstitute, gelten. Neben den umfassenden Regelungen zum Risikomanagement für Zahlungsdienstleister fallen ins Gewicht die Pflicht zur Meldung von schwerwiegenden Betriebs- und Sicherheitsvorfällen, starke Kundenauthentifizierung, Datenschutz und Kundenbeschwerde-Management.
Hinzu kommt die Regulierung des "Zugangs zum Konto" (Access to Account) sowie in diesem Zuge die Erlaubnispflicht der sog. Dritten Zahlungsdienstleister, namentlich Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste.
Die Kommentierung bietet der Leserschaft in übersichtlicher und profunder Art und Weise detailliert den Inhalt der Vorschriften, den Diskussionsstand zu Auslegungs- und sonstigen juristischen Streitfragen, eine Diskussion der unterschiedlichen Auffassungen und eine dezidierte Meinung der Autorinnen und Autoren.
Es handelt sich um eine übersichtliche und für den täglichen Gebrauch bestimmte Kommentierung für den Handapparat der Rechtsanwenderin und des Rechtsanwenders in Banken, Kreditkartenunternehmen, sonstigen Zahlungsdienstleistern, und E-Geld-Emittenten sowie für Industrie- und Handelsunternehmen, die mit dem ZAG in Berührung kommen (Stichwort: Geschenkgutscheine von Ikea etc., Tankkarten, City-Karten).
Zur NeuauflageIntegration der neuen EBA Leitlinien zur Ausnahme des beschränkten NetzesDiskussion zu Kreditvergabe durch Institute des ZAG (Buy Now Pay Later)Kundengeldsicherung und Anregungen zur ReformSchärfung der Konturen der Zahlungsdienste (insbes. Finanztransfergeschäft) durch PraxiserfahrungenWeitere Konkretisierung der Definitionen (insbes. Zahlungsinstrument, Zahlungsauslösedienst, Kontoinformationsdienst) durch Rechtsprechung und LiteraturAktuelle Entwicklungen im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und ZahlungsaufsichtBehandlung der Schnittstellen zu MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) und DORA (Digital Operational Resilience Act)
Zielgruppe
Für Banken, FinTech-Unternehmen, Finanzdienstleister, Zahlungsdienstleister, Aufsichtsbehörden, Rechtsanwaltschaft, Wirtschaftsprüfung, Steuerberaterinnen und Steuerberater, sonstige Unternehmen, die Zahlungsverkehr abwickeln oder dabei beraten; Forschungseinrichtungen mit bankrechtlichem Schwerpunkt, Bibliotheken.
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