Im Zuge der seit Jahren anhaltenden Diskussion über eine sinnvolle Neugestaltung des Tarifvertragssystems nimmt auch in der gängigen Tarifpraxis die Bedeutung von Firmentarifverträgen und unternehmensbezogenen Verbandstarifverträgen ständig zu. Vor diesem Hintergrund steht im Zentrum der vorliegenden Arbeit die Untersuchung, inwieweit unternehmensbezogene Tarifabschlüsse tarifrechtlich zulässig und notfalls auch im Wege des Arbeitskampfes durchsetzbar sind.
Neben der Auseinandersetzung mit den tarif- und arbeitskampfrechtlichen Einzelfragen werden zwei weitere Problemkreise untersucht. Zum einen erfolgt eine Auseinandersetzung mit der Frage, inwieweit die bisherigen Grundsätze zur Unzulässigkeit des Sympathiearbeitskampfes dann neu überdacht werden müssen, wenn bei nichtorganisierten Arbeitgebern eine Bindung an einen Firmentarifvertrag besteht. Zum anderen wird der Frage nachgegangen, ob den Tarifvertragsparteien im Hinblick auf die Verfolgung einer unternehmensnahen Tarifpolitik bereits im Vorfeld des Tarifabschlusses ein Verhandlungsanspruch mit dem sozialen Gegenspieler eingeräumt werden muss.
Die dargestellte Thematik berührt Kernbereiche des Verhältnisses von Tarifvertrag, Arbeitskampf und Koalitionsfreiheit. Da diese Bereiche in ihren einzelnen Ausgestaltungen nachhaltig durch die Rechtsprechung des BVerfG und des BAG geprägt sind, setzt sich die Arbeit maßgeblich mit dem bestehenden Richterrecht auseinander. Das Ziel ist, die Rechtsprechungsgrundsätze und die hierzu ergangene Kritik im Hinblick auf die Vorgaben des Grundgesetzes und – soweit vorhanden – seiner einfachgesetzlichen Ausprägung kritisch zu würdigen und vor diesem Hintergrund die Möglichkeiten und Grenzen einer unternehmensbezogenen Tarifpolitik aufzuzeigen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Im Zuge der seit Jahren anhaltenden Diskussion über eine sinnvolle Neugestaltung des Tarifvertragssystems nimmt auch in der gängigen Tarifpraxis die Bedeutung von Firmentarifverträgen und unternehmensbezogenen Verbandstarifverträgen ständig zu. Vor diesem Hintergrund steht im Zentrum der vorliegenden Arbeit die Untersuchung, inwieweit unternehmensbezogene Tarifabschlüsse tarifrechtlich zulässig und notfalls auch im Wege des Arbeitskampfes durchsetzbar sind.
Neben der Auseinandersetzung mit den tarif- und arbeitskampfrechtlichen Einzelfragen werden zwei weitere Problemkreise untersucht. Zum einen erfolgt eine Auseinandersetzung mit der Frage, inwieweit die bisherigen Grundsätze zur Unzulässigkeit des Sympathiearbeitskampfes dann neu überdacht werden müssen, wenn bei nichtorganisierten Arbeitgebern eine Bindung an einen Firmentarifvertrag besteht. Zum anderen wird der Frage nachgegangen, ob den Tarifvertragsparteien im Hinblick auf die Verfolgung einer unternehmensnahen Tarifpolitik bereits im Vorfeld des Tarifabschlusses ein Verhandlungsanspruch mit dem sozialen Gegenspieler eingeräumt werden muss.
Die dargestellte Thematik berührt Kernbereiche des Verhältnisses von Tarifvertrag, Arbeitskampf und Koalitionsfreiheit. Da diese Bereiche in ihren einzelnen Ausgestaltungen nachhaltig durch die Rechtsprechung des BVerfG und des BAG geprägt sind, setzt sich die Arbeit maßgeblich mit dem bestehenden Richterrecht auseinander. Das Ziel ist, die Rechtsprechungsgrundsätze und die hierzu ergangene Kritik im Hinblick auf die Vorgaben des Grundgesetzes und – soweit vorhanden – seiner einfachgesetzlichen Ausprägung kritisch zu würdigen und vor diesem Hintergrund die Möglichkeiten und Grenzen einer unternehmensbezogenen Tarifpolitik aufzuzeigen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Im Zuge der seit Jahren anhaltenden Diskussion über eine sinnvolle Neugestaltung des Tarifvertragssystems nimmt auch in der gängigen Tarifpraxis die Bedeutung von Firmentarifverträgen und unternehmensbezogenen Verbandstarifverträgen ständig zu. Vor diesem Hintergrund steht im Zentrum der vorliegenden Arbeit die Untersuchung, inwieweit unternehmensbezogene Tarifabschlüsse tarifrechtlich zulässig und notfalls auch im Wege des Arbeitskampfes durchsetzbar sind.
Neben der Auseinandersetzung mit den tarif- und arbeitskampfrechtlichen Einzelfragen werden zwei weitere Problemkreise untersucht. Zum einen erfolgt eine Auseinandersetzung mit der Frage, inwieweit die bisherigen Grundsätze zur Unzulässigkeit des Sympathiearbeitskampfes dann neu überdacht werden müssen, wenn bei nichtorganisierten Arbeitgebern eine Bindung an einen Firmentarifvertrag besteht. Zum anderen wird der Frage nachgegangen, ob den Tarifvertragsparteien im Hinblick auf die Verfolgung einer unternehmensnahen Tarifpolitik bereits im Vorfeld des Tarifabschlusses ein Verhandlungsanspruch mit dem sozialen Gegenspieler eingeräumt werden muss.
Die dargestellte Thematik berührt Kernbereiche des Verhältnisses von Tarifvertrag, Arbeitskampf und Koalitionsfreiheit. Da diese Bereiche in ihren einzelnen Ausgestaltungen nachhaltig durch die Rechtsprechung des BVerfG und des BAG geprägt sind, setzt sich die Arbeit maßgeblich mit dem bestehenden Richterrecht auseinander. Das Ziel ist, die Rechtsprechungsgrundsätze und die hierzu ergangene Kritik im Hinblick auf die Vorgaben des Grundgesetzes und – soweit vorhanden – seiner einfachgesetzlichen Ausprägung kritisch zu würdigen und vor diesem Hintergrund die Möglichkeiten und Grenzen einer unternehmensbezogenen Tarifpolitik aufzuzeigen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-01
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Aktualisiert: 2023-07-01
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Aktualisiert: 2023-07-01
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Aktualisiert: 2023-07-01
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Aktualisiert: 2023-07-01
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Im Zuge der seit Jahren anhaltenden Diskussion über eine sinnvolle Neugestaltung des Tarifvertragssystems nimmt auch in der gängigen Tarifpraxis die Bedeutung von Firmentarifverträgen und unternehmensbezogenen Verbandstarifverträgen ständig zu. Vor diesem Hintergrund steht im Zentrum der vorliegenden Arbeit die Untersuchung, inwieweit unternehmensbezogene Tarifabschlüsse tarifrechtlich zulässig und notfalls auch im Wege des Arbeitskampfes durchsetzbar sind.
Neben der Auseinandersetzung mit den tarif- und arbeitskampfrechtlichen Einzelfragen werden zwei weitere Problemkreise untersucht. Zum einen erfolgt eine Auseinandersetzung mit der Frage, inwieweit die bisherigen Grundsätze zur Unzulässigkeit des Sympathiearbeitskampfes dann neu überdacht werden müssen, wenn bei nichtorganisierten Arbeitgebern eine Bindung an einen Firmentarifvertrag besteht. Zum anderen wird der Frage nachgegangen, ob den Tarifvertragsparteien im Hinblick auf die Verfolgung einer unternehmensnahen Tarifpolitik bereits im Vorfeld des Tarifabschlusses ein Verhandlungsanspruch mit dem sozialen Gegenspieler eingeräumt werden muss.
Die dargestellte Thematik berührt Kernbereiche des Verhältnisses von Tarifvertrag, Arbeitskampf und Koalitionsfreiheit. Da diese Bereiche in ihren einzelnen Ausgestaltungen nachhaltig durch die Rechtsprechung des BVerfG und des BAG geprägt sind, setzt sich die Arbeit maßgeblich mit dem bestehenden Richterrecht auseinander. Das Ziel ist, die Rechtsprechungsgrundsätze und die hierzu ergangene Kritik im Hinblick auf die Vorgaben des Grundgesetzes und – soweit vorhanden – seiner einfachgesetzlichen Ausprägung kritisch zu würdigen und vor diesem Hintergrund die Möglichkeiten und Grenzen einer unternehmensbezogenen Tarifpolitik aufzuzeigen.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Aktualisiert: 2023-06-16
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Aktualisiert: 2023-06-16
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Aktualisiert: 2023-06-16
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Der Firmentarifvertrag hat bislang nur wenig juristische Aufmerksamkeit erlangt. Dies verwundert, kommt ihm doch aufgrund seines Standorts zwischen arbeitgeberübergreifender tariflicher und arbeitgeberbezogener betriebsverfassungsrechtlicher Regelung von Arbeitsbedingungen eine besondere Stellung zu. Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Firmentarifvertrages sind deswegen eng mit den Grundproblemen des kollektiven Arbeitsrechts verbunden. Dabei rückt insbesondere die verfassungsrechtliche Dimension des Firmentarifvertrages ins Rampenlicht. Alexander Witt untersucht die auftretenden Probleme durch eine eingehende Analyse der verfassungsrechtlichen Grundlagen des Tarif-, Arbeitskampf- und auch Koalitionsrechts.
Auch auf einfachgesetzlicher Ebene wirft der Firmentarifvertrag eine Reihe von Fragen auf, zu denen es Stellung zu beziehen gilt. Der Autor will dabei einen Beitrag zur vertieften wissenschaftlichen Durchdringung dieser Problemfelder leisten, aber auch der Praxis eine Hilfestellung zur Bewältigung der im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Firmentarifvertrages auftretenden Rechtsfragen geben.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Anerkennungstarifvertrag stellt eine besondere Form des Firmentarifvertrages dar und dient dem Ziel der inhaltlichen sowie statusrechtlichen Gleichstellung nicht koalitionswilliger Außenseiterarbeitgeber mit den verbandsangehörigen Arbeitgebern. Im Wege der Verweisung werden die zwischen den Koalitionen ausgehandelten Regelungsvorgaben der Verbandstarifverträge auf die firmentarifvertragliche Ebene überführt. Ausgehend von den tarifpolitischen Interessenlagen beleuchtet Torsten Umbach die Ursachen für die wachsende Zahl von Anerkennungstarifvertragsabschlüssen und widmet sich der tarifrechtlichen Bewertung charakteristischer Vertragsabstimmungen, insbesondere der statischen und dynamischen Verweisungs-, der Vorabunterwerfungs- und der dynamischen Rechtsstatusklausel. Aufgezeigt werden dabei die aus dem firmentarifvertraglichen Charakter resultierenden Besonderheiten des Anerkennungstarifvertrages im Hinblick auf seinen Abschluss, Inhalt, Rechtsstatus und seine Beendigung. Darüber hinaus werden arbeitskampfrechtliche Fragestellungen diskutiert, die speziell bei Anerkennungstarifverträgen auftreten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-07
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Der Anerkennungstarifvertrag stellt eine besondere Form des Firmentarifvertrages dar und dient dem Ziel der inhaltlichen sowie statusrechtlichen Gleichstellung nicht koalitionswilliger Außenseiterarbeitgeber mit den verbandsangehörigen Arbeitgebern. Im Wege der Verweisung werden die zwischen den Koalitionen ausgehandelten Regelungsvorgaben der Verbandstarifverträge auf die firmentarifvertragliche Ebene überführt. Ausgehend von den tarifpolitischen Interessenlagen beleuchtet Torsten Umbach die Ursachen für die wachsende Zahl von Anerkennungstarifvertragsabschlüssen und widmet sich der tarifrechtlichen Bewertung charakteristischer Vertragsabstimmungen, insbesondere der statischen und dynamischen Verweisungs-, der Vorabunterwerfungs- und der dynamischen Rechtsstatusklausel. Aufgezeigt werden dabei die aus dem firmentarifvertraglichen Charakter resultierenden Besonderheiten des Anerkennungstarifvertrages im Hinblick auf seinen Abschluss, Inhalt, Rechtsstatus und seine Beendigung. Darüber hinaus werden arbeitskampfrechtliche Fragestellungen diskutiert, die speziell bei Anerkennungstarifverträgen auftreten.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Der Firmentarifvertrag hat bislang nur wenig juristische Aufmerksamkeit erlangt. Dies verwundert, kommt ihm doch aufgrund seines Standorts zwischen arbeitgeberübergreifender tariflicher und arbeitgeberbezogener betriebsverfassungsrechtlicher Regelung von Arbeitsbedingungen eine besondere Stellung zu. Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Firmentarifvertrages sind deswegen eng mit den Grundproblemen des kollektiven Arbeitsrechts verbunden. Dabei rückt insbesondere die verfassungsrechtliche Dimension des Firmentarifvertrages ins Rampenlicht. Alexander Witt untersucht die auftretenden Probleme durch eine eingehende Analyse der verfassungsrechtlichen Grundlagen des Tarif-, Arbeitskampf- und auch Koalitionsrechts.
Auch auf einfachgesetzlicher Ebene wirft der Firmentarifvertrag eine Reihe von Fragen auf, zu denen es Stellung zu beziehen gilt. Der Autor will dabei einen Beitrag zur vertieften wissenschaftlichen Durchdringung dieser Problemfelder leisten, aber auch der Praxis eine Hilfestellung zur Bewältigung der im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Firmentarifvertrages auftretenden Rechtsfragen geben.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Der Anerkennungstarifvertrag stellt eine besondere Form des Firmentarifvertrages dar und dient dem Ziel der inhaltlichen sowie statusrechtlichen Gleichstellung nicht koalitionswilliger Außenseiterarbeitgeber mit den verbandsangehörigen Arbeitgebern. Im Wege der Verweisung werden die zwischen den Koalitionen ausgehandelten Regelungsvorgaben der Verbandstarifverträge auf die firmentarifvertragliche Ebene überführt. Ausgehend von den tarifpolitischen Interessenlagen beleuchtet Torsten Umbach die Ursachen für die wachsende Zahl von Anerkennungstarifvertragsabschlüssen und widmet sich der tarifrechtlichen Bewertung charakteristischer Vertragsabstimmungen, insbesondere der statischen und dynamischen Verweisungs-, der Vorabunterwerfungs- und der dynamischen Rechtsstatusklausel. Aufgezeigt werden dabei die aus dem firmentarifvertraglichen Charakter resultierenden Besonderheiten des Anerkennungstarifvertrages im Hinblick auf seinen Abschluss, Inhalt, Rechtsstatus und seine Beendigung. Darüber hinaus werden arbeitskampfrechtliche Fragestellungen diskutiert, die speziell bei Anerkennungstarifverträgen auftreten.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Firmentarifvertrag hat bislang nur wenig juristische Aufmerksamkeit erlangt. Dies verwundert, kommt ihm doch aufgrund seines Standorts zwischen arbeitgeberübergreifender tariflicher und arbeitgeberbezogener betriebsverfassungsrechtlicher Regelung von Arbeitsbedingungen eine besondere Stellung zu. Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Firmentarifvertrages sind deswegen eng mit den Grundproblemen des kollektiven Arbeitsrechts verbunden. Dabei rückt insbesondere die verfassungsrechtliche Dimension des Firmentarifvertrages ins Rampenlicht. Alexander Witt untersucht die auftretenden Probleme durch eine eingehende Analyse der verfassungsrechtlichen Grundlagen des Tarif-, Arbeitskampf- und auch Koalitionsrechts.
Auch auf einfachgesetzlicher Ebene wirft der Firmentarifvertrag eine Reihe von Fragen auf, zu denen es Stellung zu beziehen gilt. Der Autor will dabei einen Beitrag zur vertieften wissenschaftlichen Durchdringung dieser Problemfelder leisten, aber auch der Praxis eine Hilfestellung zur Bewältigung der im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Firmentarifvertrages auftretenden Rechtsfragen geben.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Im Zuge der seit Jahren anhaltenden Diskussion über eine sinnvolle Neugestaltung des Tarifvertragssystems nimmt auch in der gängigen Tarifpraxis die Bedeutung von Firmentarifverträgen und unternehmensbezogenen Verbandstarifverträgen ständig zu. Vor diesem Hintergrund steht im Zentrum der vorliegenden Arbeit die Untersuchung, inwieweit unternehmensbezogene Tarifabschlüsse tarifrechtlich zulässig und notfalls auch im Wege des Arbeitskampfes durchsetzbar sind.
Neben der Auseinandersetzung mit den tarif- und arbeitskampfrechtlichen Einzelfragen werden zwei weitere Problemkreise untersucht. Zum einen erfolgt eine Auseinandersetzung mit der Frage, inwieweit die bisherigen Grundsätze zur Unzulässigkeit des Sympathiearbeitskampfes dann neu überdacht werden müssen, wenn bei nichtorganisierten Arbeitgebern eine Bindung an einen Firmentarifvertrag besteht. Zum anderen wird der Frage nachgegangen, ob den Tarifvertragsparteien im Hinblick auf die Verfolgung einer unternehmensnahen Tarifpolitik bereits im Vorfeld des Tarifabschlusses ein Verhandlungsanspruch mit dem sozialen Gegenspieler eingeräumt werden muss.
Die dargestellte Thematik berührt Kernbereiche des Verhältnisses von Tarifvertrag, Arbeitskampf und Koalitionsfreiheit. Da diese Bereiche in ihren einzelnen Ausgestaltungen nachhaltig durch die Rechtsprechung des BVerfG und des BAG geprägt sind, setzt sich die Arbeit maßgeblich mit dem bestehenden Richterrecht auseinander. Das Ziel ist, die Rechtsprechungsgrundsätze und die hierzu ergangene Kritik im Hinblick auf die Vorgaben des Grundgesetzes und – soweit vorhanden – seiner einfachgesetzlichen Ausprägung kritisch zu würdigen und vor diesem Hintergrund die Möglichkeiten und Grenzen einer unternehmensbezogenen Tarifpolitik aufzuzeigen.
Aktualisiert: 2023-04-03
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