Abfallrecht und Föderalismus.

Abfallrecht und Föderalismus. von Kloepfer,  Michael
Der deutsche Föderalismus scheint in einer Krise zu stecken. Zu schwerfällig erscheinen der Öffentlichkeit seine überkommenen Grundstrukturen, um wichtige Reformprojekte auf den Weg zu bringen. Im Umweltbereich manifestieren sich die Krisenerscheinungen in besonderer Weise, legt der häufig grenzüberschreitende Charakter von Umweltbelastungen doch eine zentrale Aufgabenbewältigung im Bundesstaat nahe. Hinzu tritt der europäische Integrationsprozeß, der Umweltkompetenzen der Mitgliedstaaten zunehmend auf die europäische Ebene verlagert. Es fragt sich daher, welchen Sinn eine föderale Gliederung des Gemeinwesens für den Umweltschutz überhaupt (noch) haben kann. Auf welcher Ebene können und sollten Umweltprobleme sinnvoll geregelt werden? Die Probleme und Chancen der föderalen Aufgabenwahrnehmung im Umweltschutz sind Gegenstand eines Forschungsprojekts, das derzeit vom Forschungszentrum Umweltrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin durchgeführt und von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt gefördert wird. Im Rahmen des Forschungsprojekts fand am 29. Mai 1998 ein Symposium zu dem Thema »Abfallrecht und Föderalismus« statt. Der Band enthält einen Teil der Referate des Berliner Symposiums. Im Anhang findet sich eine Zusammenfassung der Auswertung eines an die Entsorgungswirtschaft gerichteten Fragenkatalogs zur Umsetzung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes durch die Länder.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Zukunft des Föderalismus in Deutschland und Europa.

Die Zukunft des Föderalismus in Deutschland und Europa. von Merten,  Detlef
Der Föderalismus hat in Deutschland eine lange Tradition und ist prägendes Element der demokratisch-föderativen Verfassungsstaatlichkeit. Die Bundesstaatlichkeit als hergebrachtes Strukturprinzip deutscher Staatlichkeit hat jedoch im Laufe der Jahrzehnte Probleme mit sich gebracht, wobei das System insbesondere zunehmend undurchschaubarer und schwerfälliger geworden war und Verantwortlichkeiten nicht immer erkennen ließ. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Diskussion über die Reform des föderalen Systems in Deutschland fand im Frühjahr 2005 in Speyer die 73. Staatswissenschaftliche Fortbildungstagung statt, in deren Rahmen die wichtigsten Probleme, rechtliche Rahmenbedingungen und Perspektiven möglicher Reformen einer kritischen Analyse unterzogen wurden. Die Vorträge und Berichte über die Diskussionen werden im vorliegenden Band publiziert. Im Hinblick auf die nach der Tagung verabschiedete Föderalismus-Reform wird des weiteren ein Beitrag von Wito Schwanengel zum Thema »Die Modernisierung des deutschen Bundesstaats zwischen Anspruch und Wirklichkeit« abgedruckt, der prüft, ob das Bekenntnis zu größerer Vielfalt, geringerer Politikverflechtung und klarerer Verantwortungszurechnung eingelöst wurde.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Schuldenbremse des Grundgesetzes und ihre Umsetzung in den Ländern.

Die Schuldenbremse des Grundgesetzes und ihre Umsetzung in den Ländern. von Falter,  Johannes
Die Schuldenbremse (Art. 109 III GG) adressiert erstmals in der deutschen Verfassungsgeschichte konkrete Vorgaben zur Begrenzung der staatlichen Neuverschuldung an die Länder. Um von den zulässigen Kreditausnahmen – Konjunkturkomponente und Notlagenklausel – Gebrauch machen zu können, müssen die Länder die Schuldenbremse im Landesrecht umsetzen. Die Untersuchung arbeitet die an die Länder gerichteten staatsschuldenrechtlichen Verfassungsvorgaben heraus, vermisst die legislativen und exekutiven Gestaltungsspielräume und analysiert einige Landesschuldenbremsen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Von der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe im bundesstaatlichen Finanzausgleich.

Von der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe im bundesstaatlichen Finanzausgleich. von Maciejewski,  Karim
In einem Bundesstaat wie der Bundesrepublik Deutschland steht die Verteilung der dem Staatswesen insgesamt zur Verfügung stehenden Finanzmittel im Zentrum der politischen Auseinandersetzung. Nicht weniger als der Bestand eines bündischen Staates hängt davon ab, ob es seiner Verfassung gelingt, eine belastbare Konkordanz der widerstreitenden Interessen zwischen den verschiedenen im Bunde vereinten Ebenen verfassungskräftig zu errichten und zu erhalten. Die Verfassung ist hierbei dem Konflikt ausgesetzt, daß sie einerseits Regelungen schaffen muß, die durch ihre Verläßlichkeit alle Teile des Bundesstaates finanzpolitische Planungssicherheit gewinnen läßt. Andererseits muß sie aber ebenso in der Lage sein, den Veränderungen des finanzpolitischen Umfeldes Rechnung zu tragen. Im Staat des Grundgesetzes fokussiert sich dieser Gegensatz bei der Verteilung der Umsatzsteuer. Während die Aufteilung der übrigen Steuern zwischen Bund und Ländern durch das Grundgesetz selbst fixiert ist, wird die Umsatzsteuerverteilung als flexibles Element durch einfaches Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates festgelegt. Bei der Analyse des Verfassungstextes zur Umsatzsteuerverteilung ist nicht zu übersehen, daß denkbar unbestimmte Rechtsbegriffe als Grundsätze für die Bewältigung einer bundesstaatlichen Frage ersten Ranges dienen sollen. Insbesondere soll nach Art. 106 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 GG das Verhältnis der "laufenden Einnahmen" zu den "notwendigen Ausgaben" von maßgeblicher Bedeutung sein. Was sind denn "laufende Einnahmen"? Wie kann der Verfassungsanwender erkennen, ob eine staatliche Einnahme eine "laufende" im Sinne des Art. 106 Abs. 3 Satz 4 GG ist oder eben nicht? Und ist es überhaupt notwendig, diese unbestimmten Rechtsbegriffe zu konkretisieren? Der dogmatische Kern der Arbeit besteht darin, dem unbestimmten Rechtsbegriff der "laufenden Einnahmen" durch Etablierung einer allgemeinen Auslegungsmaxime Struktur zu verleihen und diese dann in anwendbare Bewertungsparameter umzusetzen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zentralismus und Föderalismus im 19. und 20. Jahrhundert.

Zentralismus und Föderalismus im 19. und 20. Jahrhundert. von Janz,  Oliver, Schiera,  Pierangelo, Siegrist,  Hannes
Zentralismus und Föderalismus sind in den letzten Jahren besonders in Italien Gegenstand heftiger wissenschaftlicher und politischer Debatten geworden. Mit der Krise des politischen Systems und dem Aufkommen regionalistischer Protestbewegungen ist auch die zentralistische Staatsordnung unter Beschuß geraten. Das deutsche Modell des Föderalismus spielt dabei als Bezugspunkt eine wichtige Rolle. Die Spannungen zwischen föderalen und zentralistischen, nationalen und regionalen Gestaltungsprinzipien und Kräften haben die Geschichte beider Länder in den letzten 200 Jahren stark geprägt. Die Autoren dieses Bandes zeigen, daß sich die Frage nach ihnen und ihren Wechselwirkungen als strukturierende Perspektive einer vergleichenden deutsch-italienischen Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts gut eignet. Die staatsrechtliche und verwaltungsgeschichtliche Ebene wird hier mit gesellschafts- und kulturgeschichtlichen Perspektiven verbunden und die noch nicht hinreichend erforschte Verfassungspraxis und ihre sozialgeschichtlichen Kontexte in vielfältiger Weise einbezogen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Föderative Gleichheit.

Föderative Gleichheit. von Pleyer,  Marcus C. F.
Die lange Tradition des föderativen Gleichheitsgedankens und seine Aufnahme an zentralen Stellen heutiger Gesetzgebung und Rechtsprechung stehen im Kontrast zu seiner geringen Rezeption durch die deutsche Staatsrechtslehre der Gegenwart. Vor diesem Hintergrund entwickelt Marcus Pleyer ein rechtsdogmatisches Konzept, das ein wichtiges Strukturelement deutscher Bundesstaatlichkeit beschreibt und Verhaltenspflichten für Bund und Länder begründet. Nach Einführung und historischem Abriß setzt sich der Autor mit den herkömmlichen Begründungen zur Gleichheit der Länder auseinander, bevor er seinen eigenen Ansatz vorstellt. Ausgehend von einer Typisierung gleichheitsrelevanter Verfassungsnormen analysiert er mit dem Ziel, das Konzept des Grundgesetzes zur Positionierung der Länder induktiv zu erfassen, die drei zentralen Bereiche der Bundesstaatlichkeit: die Zuständigkeitsverteilung, die Partizipation der Länder an Funktionen der Bundesebene und die Finanzverfassung. Auf dieser Basis begründet Pleyer die Geltung eines föderativen Gleichheitssatzes und entfaltet ein System zur inhaltlichen Konkretisierung, das mit dem allgemeinen und dem strengen föderativen Gleichheitssatz zwei Formen unterscheidet. Die dabei zu beachtenden Anforderungen bringt der Verfasser anhand einzelner Beispiele zur Anwendung, die von der Zusammensetzung der Bundesversammlung über die Berücksichtigung von Sonderbedarfen im Finanzausgleich bis zur Verteilung der Aufbauhilfe nach der Hochwasserkatastrophe von 2002 reichen. Der Autor beschreibt am Beispiel des deutschen Bundesstaates den Weg, auf dem sich auch für andere föderale Ordnungen wie die der Europäischen Union eine Dogmatik und ein System zur Gleichheit der Glieder entwickeln läßt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Leistungsfähigkeit und Grenzen des Subsidiaritätsprinzips.

Leistungsfähigkeit und Grenzen des Subsidiaritätsprinzips. von Moersch,  Wolfram
Der Autor widmet sich der Frage, inwieweit der Grundsatz der Subsidiarität in gegliederten Gemeinwesen als Maßstab für die Kompetenzverteilung zwischen den verschiedenen Ebenen herangezogen werden kann. Dabei greift Wolfram Moersch weit über eine bloße Deutung der Art. 5 II EG und Art. 2 EUV hinaus. Von einem funktionalen Verständnis des Subsidiaritätsprinzips ausgehend, weist der Verfasser nach, daß diesen Grundsatz, der seine Wurzeln gleichermaßen im Liberalismus wie in der katholischen Soziallehre hat, unter anderem ein universeller und normativer Anspruch sowie eine Zielabhängigkeit kennzeichnen. Als auf eine Aufgabenverteilung von »unten nach oben« dringender Grundsatz steht der Subsidiaritätsgedanke in einem grundlegenden Spannungsverhältnis zu den Prinzipien der Gleichheit und des Zentralismus sowie zu dem Gemeinwohl- und Integrationsgedanken. Entgegen verbreiteter Ansicht besteht keine zwingende Verbindung zwischen den Organisationsprinzipien des Föderalismus und der Subsidiarität. Auch in der verfassungsgeschichtlichen Entwicklung des deutschen Föderalismus hat das Subsidiaritätsprinzip bis heute keine entscheidende Rolle gespielt. Für den Prozeß der europäischen Integration, der vornehmlich durch seine offene Finalität, ein Anwachsen von Gemeinschaftsaufgaben und Mitgliederzahl sowie einen strikten Vorrang der Ökonomie gekennzeichnet ist, hat die Einführung des Subsidiaritätsprinzips als Kompetenzausübungsmaxime zu einem Zielkonflikt geführt, der sich nur durch eine Abkehr vom Streben nach Einheitlichkeit und der Einführung dispositiven Gemeinschaftsrechts, das nationales Recht primär ergänzt und nicht verdrängt, lösen läßt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Bundesrat zwischen Verfassungsauftrag, Politik und Länderinteressen.

Der Bundesrat zwischen Verfassungsauftrag, Politik und Länderinteressen. von Rührmair,  Alfred
Das föderalistische Prinzip steht im Zentrum rechtlicher und politischer Diskussion. Auf die Stellung des insoweit zentralen Organs, des Bundesrates, als Bundesverfassungsorgan im Geflecht von Länderinteressen und Parteipolitik richtet sich das Augenmerk der Untersuchung. Der Autor kommt dabei zu folgenden Ergebnissen: - Die Beschlüsse des Bundesrates sind in verfassungsgemäßer Weise politische Entscheidungen. Auch die Staatspraxis, namentlich soweit sie unter dem Stichwort Blockadepolitik steht, zeigt, daß eine generelle Verbannung parteipolitischer Erwägungen aus dem Bundesrat weder realisierbar noch wünschenswert ist. - Der Bundesrat ist zwar kein Länderorgan, der Sache nach allerdings eine - dem Gemeinwohl des Gesamtstaates verpflichtete - Länderkammer. - Die Länderparlamente haben auch in Bundesratsangelegenheiten das Recht, die Länderregierungen nachträglich zur Rechenschaft zu ziehen. Im Vorfeld zulässig sind rechtlich unverbindliche Empfehlungen, die auch nicht etwa auf länderspezifische Angelegenheiten zu beschränken sind. Verbindliche Instruktionen der Länderparlamente an die Mitglieder im Bundesrat hingegen sind verfassungsrechtlich unzulässig. - Die Gewichte bei den Gesetzgebungskompetenzen haben sich in erheblichem Maße zu Lasten der Länderparlamente verschoben. Die über den Bundesrat vermittelte Mitwirkung der Länder kann den im Hinblick auf die Strukturentscheidungen des Grundgesetzes bestehenden Bedenken nicht abhelfen und ist auch im übrigen nur ein unvollkommener Ausgleich für verlorengegangene Autonomie. Das Grundgesetz schließt eine verstärkte Kooperation der Länder untereinander nicht aus. Für die europapolitischen Interessen der Länder scheint der Bundesrat in kompetenziell bedenklicher Weise mit seiner Europakammer mittlerweile auch ein Organ ihrer Koordination geworden zu sein. Das Grundgesetz schließt eine verstärkte Kooperation der Länder untereinander nicht aus. Für die europapolitischen Interessen der Länder scheint der Bundesrat in kompetenziell bedenklicher Weise mit seiner Europakammer mittlerweile auch ein Organ ihrer Koordination geworden zu sein.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Föderalismus und Regionalismus in Deutschland, Spanien und der Europäischen Union.

Föderalismus und Regionalismus in Deutschland, Spanien und der Europäischen Union. von Bretz,  Kay G.
Die Autor beschäftigt sich mit den Strukturprinzipien Föderalismus und Regionalismus, die in großen Staaten dem demokratischen Prinzip der kleinen Einheit gerecht werden sollen. Sowohl der Föderalismus Deutschlands, der als Bundesstaatlichkeit verwirklicht wird, als auch der Regionalismus Spaniens, dessen Grundprinzip die Autonomie regionaler Volksteile ist, haben ihre spezifischen historischen Gründe. Durch die Entwicklung der Europäischen Union zu einem Bundesstaat werden diese Prinzipien beeinträchtigt. Kay Bretz zeigt in seiner Arbeit auf, dass durch die fortschreitende Integration auf europäischer Ebene, insbesondere durch den europäischen Verfassungsvertrag, die Eigenstaatlichkeit der Länder gefährdet ist und der Regionalismus leidet. Mit der Größe des Staatsgebietes wächst die Gefahr von Zentralismus, und damit einhergehend droht der Verlust von Demokratie. Bretz plädiert für eine konsequentere Durchsetzung des Prinzips der kleinen Einheit in allen Stufen europäischer Staatlichkeit. Ausgezeichnet mit dem Promotionspreis der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg 2005.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Konsens und Konsoziation in der politischen Theorie des frühen Föderalismus.

Konsens und Konsoziation in der politischen Theorie des frühen Föderalismus. von Duso,  Giuseppe, Krawietz,  Werner, Wyduckel,  Dieter
Ziel der in diesem Bande vereinigten Beiträge ist es, frühen Formen des Föderalismus in der konsensual und konsozial geprägten rechtlichen und politischen Theorie der Frühen Neuzeit nachzugehen und diese zugleich im Rahmen einer längerfristigen Zeitperspektive in Beziehung zu gegenwärtigen föderalen Vorstellungen zu setzen. Der Band umfaßt Beiträge von Juristen, Politologen, Historikern, Philosophen und Theologen aus Deutschland, Italien, Österreich, den Niederlanden und der Schweiz, sowie aus den Vereinigten Staaten und Kanada, deren gemeinsames Forschungsinteresse darin liegt, den Föderalismus als ein grundlegendes Phänomen der Organisation rechtlicher und politischer Gemeinschaftsbildung aus unterschiedlichen Perspektiven in den Blick zu fassen. Dies kann heute nicht mehr nur aus einer staatszentrierten Sicht gesehen, die den Föderalismus auf die staatsorganisationsrechtliche Unterscheidung von Bundesstaat und Staatenbund zu reduzieren suchte. Der Blick richtet sich daher über den Staat hinaus auf den politisch-gesellschaftlichen Kontext föderaler Institutionalisierungen und die hierauf bezogenen reflexiven Strukturen. Die Überlegungen zum frühen Föderalismus werden schließlich in ein übergreifendes Framework rechts-, staats- und sozialtheoretischer Erwägungen eingebracht, die dem Verhältnis von Föderalismus und Demokratie, dem Zusammenhang von Autonomie, Regionalismus und gesellschaftlicher Selbstorganisation in föderalen Gemeinschaftsbildungen sowie der Legitimation des Föderalismus gewidmet sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Verfassung des Freistaates Sachsen

Die Verfassung des Freistaates Sachsen von Baumann-Hasske,  Harald
Die Sächsische Verfassung hat nicht nur Bedeutung für Landtag, Landesregierung, Justiz und Behörden, sondern auch für alle Bürgerinnen und Bürger. Dieser Kommentar stellt die wesentlichen Aspekte der Verfassung in konzentrierter Form dar. Er richtet sich sowohl an Praktikerinnen und Praktiker aus Rechts- und Politikwissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Justiz als auch an interessierte Nicht-Juristen. Im juristischen Studium und in der verwaltungsinternen Ausbildung will er ebenfalls unterstützen. °°Die inzwischen 4. neu bearbeitete Auflage berücksichtigt die letzte Verfassungsänderung („Schuldenbremse“ in Art. 95) und die aktuelle Rechtsprechung insbesondere des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts, aber auch anderer Landesverfassungsgerichte, oberster Bundesgerichte und des EuGH. Des Weiteren nehmen die Autoren Bezug auf die inzwischen erschienene oder aktualisierte Literatur.°°Historische Bezüge zur Entstehung der Verfassung machen viele Hintergründe deutlicher, Zitate und Hinweise ermöglichen den Einstieg in eine vertiefte wissenschaftliche Auseinandersetzung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Finanzreformen in der Bundesrepublik Deutschland.

Finanzreformen in der Bundesrepublik Deutschland. von Schmidt,  Torsten
Die aktuelle Diskussion über eine Reform des deutschen Bundesstaates hat Regelungen des Grundgesetzes zum Gegenstand, die erst nach Gründung der Bundesrepublik eingeführt wurden. Dies gilt für den Länderfinanzausgleich und die vertikale Einnahmenverteilung, aber auch für die Gemeinschaftsaufgaben und die Bundesinvestitionshilfen. Eine Analyse der Grundgesetzänderungen kann daher zu einem besseren Verständnis der Funktionsweise des deutschen Bundesstaates beitragen und Ansatzpunkte für zukünftige Reformen liefern. Der Verfasser arbeitet mit Hilfe der Organisationenökonomik die Bedeutung der bundesstaatlichen Institutionen für die Veränderungen heraus. Der institutionelle Rahmen, wie die Mitwirkung der Länder auf der Bundesebene und die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, beeinflusst die Transaktionskosten, die bei der Aufrechterhaltung und Veränderung von Institutionen aufgewendet werden müssen. Torsten Schmidt stellt die These auf, dass viele der neu geschaffenen Institutionen dazu dienen, Transaktionskosten im Bund-Länder-Verhältnis zu senken. Reformen sind immer dann zu erwarten, wenn die Entscheidungsträger durch Veränderungen der Umwelt Anreize dazu erhalten. Darüber hinaus können die Entscheidungsträger Erfahrungen mit bestehenden Institutionen sammeln, die zu Reformen führen. Da sie aber wiederum mit erheblichen Transaktionskosten verbunden sind, können keine "großen Würfe" erwartet werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Föderalismus als Prinzip überstaatlicher Gemeinschaftsbildung.

Der Föderalismus als Prinzip überstaatlicher Gemeinschaftsbildung. von Heckel,  Katharina
Der Föderalismus hat im europäischen Integrationsprozeß zunehmend an Bedeutung gewonnen, steht aber heute vor einem neuen Legitimationsdruck. Er verbindet die einzelnen Nationalstaaten zu einer höheren Einheit und sichert ihnen zugleich Vielfalt, Eigenständigkeit und Freiheit. In der vorliegenden Arbeit untersucht die Autorin unter vielfältigem Rekurs auf die deutsche Verfassungsgeschichte den Föderalismus als Prinzip überstaatlicher Gemeinschaftsbildung, die Notwendigkeit der Integration, den Maastrichter Vertrag und die gegenwärtige Verfassungsstruktur der EU. Ihre staatlichen und nichtstaatlichen Elemente machen deutlich, daß die EU in das klassische völkerrechtliche System nicht einzuordnen ist. Auch ist ihr Demokratiedefizit strukturell bedingt. Daraus ergeben sich gemeinschaftsrechtliche, verfassungsrechtliche und politische Grenzen und Perspektiven einer Fortentwicklung der europäischen Föderation, die auf stabilen Nationalstaaten basieren muß. Besondere Beachtung findet die Überlagerung der beiden Föderalismusstrukturen der EU einerseits und des deutschen Bundesstaates andererseits. Die deutschen Bundesländer haben im europäischen Integrationsprozeß eine Aufwertung erfahren; Art. 23 GG hat einen tiefgreifenden Wandel des innerstaatlichen Verfassungsgefüges und des nationalen Föderalismus hervorgerufen und interessante Parallelen zur deutschen Verfassungsgeschichte aufgeworfen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Russland. Verfassung, Recht und Realität

Russland. Verfassung, Recht und Realität von Janus,  Hans
Vor 20 Jahren, am 12. Dezember 1993, wurde per Referendum die Verfassung der Russischen Föderation angenommen. Ein Grund zum Feiern? Wie kaum ein anderer Rechtswissenschaftler hat Prof. Dr. Otto Luchterhandt die Entwicklung des russischen Staatsrechts analysiert und in zahlreichen Vorträgen und Aufsätzen kommentiert. Die Deutsch-Russische Juristenvereinigung hat ihr Vorstandsmitglied Otto Luchterhandt anlässlich seines 70. Geburtstags mit einem wissenschaftlichen Symposium zum russischen Verfassungsrecht geehrt. °°Der vorliegende Band enthält Beiträge namhafter Staatsrechtler über den Föderalismus Russlands und die Stellung des Staatspräsidenten im Gewaltenteilungsschema der russischen Verfassung. Zugleich vermittelt er einen Einblick in das wissenschaftliche Schaffen von Otto Luchterhandt und in die Entwicklung der ostrechtlichen Forschung an der Universität Hamburg, wo Luchterhandt seit 1991 tätig ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Umsetzung von Unionsrecht in föderalen Staaten.

Umsetzung von Unionsrecht in föderalen Staaten. von Ehrbeck,  Thorsten
Durch die Mitgliedschaft in der Europäischen Union sind die Nationalstaaten vor neue Aufgaben gestellt. Neben der Schaffung eigener Normen sind sie zur Umsetzung und Garantie des Unionsrechts verpflichtet. In föderalen Staaten verändert dies die Anforderungen an die Kompetenzordnungen. Diese müssen nunmehr sowohl zur Umsetzung von Unionsrecht als auch für die nationale Rechtsetzung geeignet sein. Zugleich stellen sich aufgrund der Außenverantwortung des Zentralstaats Fragen zu Garantiemechanismen der Umsetzung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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