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Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts durch das JStG 2020
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 hat der Gesetzgeber das Gemeinnützigkeitsrecht umfassend reformiert und insbesondere für gemeinnützige Körperschaften eine Vielzahl neuer Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsoptionen geschaffen. Wesentliche Verbesserungen ergeben sich dabei für jegliche Formen von Kooperationen zwischen steuerbegünstigten Körperschaften. Der Brennpunkt stellt die mit dem Jahressteuergesetz verabschiedeten Neuerungen im Gemeinnützigkeitsrecht praxisnah und strukturiert dar. Dabei erläutert das qualifizierte Autorenteam nicht nur die Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern geht insbesondere auch auf die praktischen Auswirkungen ein. Gestalterische Empfehlungen unter Einbeziehung der teils konkreten Anwendungsvorgaben des BMF zur Umsetzung der Reform runden das Werk ab und unterstützen den Praktiker bei der bestmöglichen Nutzung der neuen Vorschriften.
Aus dem Inhalt:
• Ergänzung der gemeinnützigen Zwecke gem. § 52 AO
• Änderung und Erweiterung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes gem. § 57 Abs. 3 und Abs. 4 AO
• Erleichterungen beim Förderzweck gem. § 58 AO
• Ergänzung der Zweckbetriebskataloge gem. § 68 AO
• Erhöhung der Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
• Erhöhung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale
• Erhöhung des erleichterten Spendenabzugs
Inhaltsverzeichnis:
I. Einleitung: Hintergrund der Reform
II. Änderung des § 52 Abs. 2 AO
III. Änderung des § 55 AO/§ 64 AO
IV. Änderung des § 57 AO
V. Änderung des § 58 AO
VI. Neueinführung eines § 58a AO
VII. Änderung des § 60a AO
VIII. Änderung des § 68 AO
IX. Fazit und Ausblick
Aktualisiert: 2023-06-21
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Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts durch das JStG 2020
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 hat der Gesetzgeber das Gemeinnützigkeitsrecht umfassend reformiert und insbesondere für gemeinnützige Körperschaften eine Vielzahl neuer Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsoptionen geschaffen. Wesentliche Verbesserungen ergeben sich dabei für jegliche Formen von Kooperationen zwischen steuerbegünstigten Körperschaften. Der Brennpunkt stellt die mit dem Jahressteuergesetz verabschiedeten Neuerungen im Gemeinnützigkeitsrecht praxisnah und strukturiert dar. Dabei erläutert das qualifizierte Autorenteam nicht nur die Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern geht insbesondere auch auf die praktischen Auswirkungen ein. Gestalterische Empfehlungen unter Einbeziehung der teils konkreten Anwendungsvorgaben des BMF zur Umsetzung der Reform runden das Werk ab und unterstützen den Praktiker bei der bestmöglichen Nutzung der neuen Vorschriften.
Aus dem Inhalt:
• Ergänzung der gemeinnützigen Zwecke gem. § 52 AO
• Änderung und Erweiterung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes gem. § 57 Abs. 3 und Abs. 4 AO
• Erleichterungen beim Förderzweck gem. § 58 AO
• Ergänzung der Zweckbetriebskataloge gem. § 68 AO
• Erhöhung der Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
• Erhöhung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale
• Erhöhung des erleichterten Spendenabzugs
Inhaltsverzeichnis:
I. Einleitung: Hintergrund der Reform
II. Änderung des § 52 Abs. 2 AO
III. Änderung des § 55 AO/§ 64 AO
IV. Änderung des § 57 AO
V. Änderung des § 58 AO
VI. Neueinführung eines § 58a AO
VII. Änderung des § 60a AO
VIII. Änderung des § 68 AO
IX. Fazit und Ausblick
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Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts durch das JStG 2020
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 hat der Gesetzgeber das Gemeinnützigkeitsrecht umfassend reformiert und insbesondere für gemeinnützige Körperschaften eine Vielzahl neuer Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsoptionen geschaffen. Wesentliche Verbesserungen ergeben sich dabei für jegliche Formen von Kooperationen zwischen steuerbegünstigten Körperschaften. Der Brennpunkt stellt die mit dem Jahressteuergesetz verabschiedeten Neuerungen im Gemeinnützigkeitsrecht praxisnah und strukturiert dar. Dabei erläutert das qualifizierte Autorenteam nicht nur die Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern geht insbesondere auch auf die praktischen Auswirkungen ein. Gestalterische Empfehlungen unter Einbeziehung der teils konkreten Anwendungsvorgaben des BMF zur Umsetzung der Reform runden das Werk ab und unterstützen den Praktiker bei der bestmöglichen Nutzung der neuen Vorschriften.
Aus dem Inhalt:
• Ergänzung der gemeinnützigen Zwecke gem. § 52 AO
• Änderung und Erweiterung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes gem. § 57 Abs. 3 und Abs. 4 AO
• Erleichterungen beim Förderzweck gem. § 58 AO
• Ergänzung der Zweckbetriebskataloge gem. § 68 AO
• Erhöhung der Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
• Erhöhung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale
• Erhöhung des erleichterten Spendenabzugs
Inhaltsverzeichnis:
I. Einleitung: Hintergrund der Reform
II. Änderung des § 52 Abs. 2 AO
III. Änderung des § 55 AO/§ 64 AO
IV. Änderung des § 57 AO
V. Änderung des § 58 AO
VI. Neueinführung eines § 58a AO
VII. Änderung des § 60a AO
VIII. Änderung des § 68 AO
IX. Fazit und Ausblick
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Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts durch das JStG 2020
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 hat der Gesetzgeber das Gemeinnützigkeitsrecht umfassend reformiert und insbesondere für gemeinnützige Körperschaften eine Vielzahl neuer Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsoptionen geschaffen. Wesentliche Verbesserungen ergeben sich dabei für jegliche Formen von Kooperationen zwischen steuerbegünstigten Körperschaften. Der Brennpunkt stellt die mit dem Jahressteuergesetz verabschiedeten Neuerungen im Gemeinnützigkeitsrecht praxisnah und strukturiert dar. Dabei erläutert das qualifizierte Autorenteam nicht nur die Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern geht insbesondere auch auf die praktischen Auswirkungen ein. Gestalterische Empfehlungen unter Einbeziehung der teils konkreten Anwendungsvorgaben des BMF zur Umsetzung der Reform runden das Werk ab und unterstützen den Praktiker bei der bestmöglichen Nutzung der neuen Vorschriften.
Aus dem Inhalt:
• Ergänzung der gemeinnützigen Zwecke gem. § 52 AO
• Änderung und Erweiterung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes gem. § 57 Abs. 3 und Abs. 4 AO
• Erleichterungen beim Förderzweck gem. § 58 AO
• Ergänzung der Zweckbetriebskataloge gem. § 68 AO
• Erhöhung der Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
• Erhöhung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale
• Erhöhung des erleichterten Spendenabzugs
Inhaltsverzeichnis:
I. Einleitung: Hintergrund der Reform
II. Änderung des § 52 Abs. 2 AO
III. Änderung des § 55 AO/§ 64 AO
IV. Änderung des § 57 AO
V. Änderung des § 58 AO
VI. Neueinführung eines § 58a AO
VII. Änderung des § 60a AO
VIII. Änderung des § 68 AO
IX. Fazit und Ausblick
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Mit dem Jahressteuergesetz 2020 hat der Gesetzgeber das Gemeinnützigkeitsrecht umfassend reformiert und insbesondere für gemeinnützige Körperschaften eine Vielzahl neuer Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsoptionen geschaffen. Wesentliche Verbesserungen ergeben sich dabei für jegliche Formen von Kooperationen zwischen steuerbegünstigten Körperschaften. Der Brennpunkt stellt die mit dem Jahressteuergesetz verabschiedeten Neuerungen im Gemeinnützigkeitsrecht praxisnah und strukturiert dar. Dabei erläutert das qualifizierte Autorenteam nicht nur die Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern geht insbesondere auch auf die praktischen Auswirkungen ein. Gestalterische Empfehlungen unter Einbeziehung der teils konkreten Anwendungsvorgaben des BMF zur Umsetzung der Reform runden das Werk ab und unterstützen den Praktiker bei der bestmöglichen Nutzung der neuen Vorschriften.
Aus dem Inhalt:
• Ergänzung der gemeinnützigen Zwecke gem. § 52 AO
• Änderung und Erweiterung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes gem. § 57 Abs. 3 und Abs. 4 AO
• Erleichterungen beim Förderzweck gem. § 58 AO
• Ergänzung der Zweckbetriebskataloge gem. § 68 AO
• Erhöhung der Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
• Erhöhung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale
• Erhöhung des erleichterten Spendenabzugs
Inhaltsverzeichnis:
I. Einleitung: Hintergrund der Reform
II. Änderung des § 52 Abs. 2 AO
III. Änderung des § 55 AO/§ 64 AO
IV. Änderung des § 57 AO
V. Änderung des § 58 AO
VI. Neueinführung eines § 58a AO
VII. Änderung des § 60a AO
VIII. Änderung des § 68 AO
IX. Fazit und Ausblick
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Mit dem Jahressteuergesetz 2020 hat der Gesetzgeber das Gemeinnützigkeitsrecht umfassend reformiert und insbesondere für gemeinnützige Körperschaften eine Vielzahl neuer Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsoptionen geschaffen. Wesentliche Verbesserungen ergeben sich dabei für jegliche Formen von Kooperationen zwischen steuerbegünstigten Körperschaften. Der Brennpunkt stellt die mit dem Jahressteuergesetz verabschiedeten Neuerungen im Gemeinnützigkeitsrecht praxisnah und strukturiert dar. Dabei erläutert das qualifizierte Autorenteam nicht nur die Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern geht insbesondere auch auf die praktischen Auswirkungen ein. Gestalterische Empfehlungen unter Einbeziehung der teils konkreten Anwendungsvorgaben des BMF zur Umsetzung der Reform runden das Werk ab und unterstützen den Praktiker bei der bestmöglichen Nutzung der neuen Vorschriften.
Aus dem Inhalt:
• Ergänzung der gemeinnützigen Zwecke gem. § 52 AO
• Änderung und Erweiterung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes gem. § 57 Abs. 3 und Abs. 4 AO
• Erleichterungen beim Förderzweck gem. § 58 AO
• Ergänzung der Zweckbetriebskataloge gem. § 68 AO
• Erhöhung der Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
• Erhöhung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale
• Erhöhung des erleichterten Spendenabzugs
Inhaltsverzeichnis:
I. Einleitung: Hintergrund der Reform
II. Änderung des § 52 Abs. 2 AO
III. Änderung des § 55 AO/§ 64 AO
IV. Änderung des § 57 AO
V. Änderung des § 58 AO
VI. Neueinführung eines § 58a AO
VII. Änderung des § 60a AO
VIII. Änderung des § 68 AO
IX. Fazit und Ausblick
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Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts durch das JStG 2020
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 hat der Gesetzgeber das Gemeinnützigkeitsrecht umfassend reformiert und insbesondere für gemeinnützige Körperschaften eine Vielzahl neuer Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsoptionen geschaffen. Wesentliche Verbesserungen ergeben sich dabei für jegliche Formen von Kooperationen zwischen steuerbegünstigten Körperschaften. Der Brennpunkt stellt die mit dem Jahressteuergesetz verabschiedeten Neuerungen im Gemeinnützigkeitsrecht praxisnah und strukturiert dar. Dabei erläutert das qualifizierte Autorenteam nicht nur die Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern geht insbesondere auch auf die praktischen Auswirkungen ein. Gestalterische Empfehlungen unter Einbeziehung der teils konkreten Anwendungsvorgaben des BMF zur Umsetzung der Reform runden das Werk ab und unterstützen den Praktiker bei der bestmöglichen Nutzung der neuen Vorschriften.
Aus dem Inhalt:
• Ergänzung der gemeinnützigen Zwecke gem. § 52 AO
• Änderung und Erweiterung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes gem. § 57 Abs. 3 und Abs. 4 AO
• Erleichterungen beim Förderzweck gem. § 58 AO
• Ergänzung der Zweckbetriebskataloge gem. § 68 AO
• Erhöhung der Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
• Erhöhung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale
• Erhöhung des erleichterten Spendenabzugs
Inhaltsverzeichnis:
I. Einleitung: Hintergrund der Reform
II. Änderung des § 52 Abs. 2 AO
III. Änderung des § 55 AO/§ 64 AO
IV. Änderung des § 57 AO
V. Änderung des § 58 AO
VI. Neueinführung eines § 58a AO
VII. Änderung des § 60a AO
VIII. Änderung des § 68 AO
IX. Fazit und Ausblick
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Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts durch das JStG 2020
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 hat der Gesetzgeber das Gemeinnützigkeitsrecht umfassend reformiert und insbesondere für gemeinnützige Körperschaften eine Vielzahl neuer Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsoptionen geschaffen. Wesentliche Verbesserungen ergeben sich dabei für jegliche Formen von Kooperationen zwischen steuerbegünstigten Körperschaften. Der Brennpunkt stellt die mit dem Jahressteuergesetz verabschiedeten Neuerungen im Gemeinnützigkeitsrecht praxisnah und strukturiert dar. Dabei erläutert das qualifizierte Autorenteam nicht nur die Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern geht insbesondere auch auf die praktischen Auswirkungen ein. Gestalterische Empfehlungen unter Einbeziehung der teils konkreten Anwendungsvorgaben des BMF zur Umsetzung der Reform runden das Werk ab und unterstützen den Praktiker bei der bestmöglichen Nutzung der neuen Vorschriften.
Aus dem Inhalt:
• Ergänzung der gemeinnützigen Zwecke gem. § 52 AO
• Änderung und Erweiterung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes gem. § 57 Abs. 3 und Abs. 4 AO
• Erleichterungen beim Förderzweck gem. § 58 AO
• Ergänzung der Zweckbetriebskataloge gem. § 68 AO
• Erhöhung der Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
• Erhöhung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale
• Erhöhung des erleichterten Spendenabzugs
Inhaltsverzeichnis:
I. Einleitung: Hintergrund der Reform
II. Änderung des § 52 Abs. 2 AO
III. Änderung des § 55 AO/§ 64 AO
IV. Änderung des § 57 AO
V. Änderung des § 58 AO
VI. Neueinführung eines § 58a AO
VII. Änderung des § 60a AO
VIII. Änderung des § 68 AO
IX. Fazit und Ausblick
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Die eingetragene Genossenschaft ist legislatorisch defizitär geregelt; sie steht auch nicht im Fokus der Rechtswissenschaft. Dieses juristische Desinteresse an der genossenschaftlichen Rechtsform steht im Gegensatz zu ihrer unverändert großen volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung. Vor diesem Hintergrund versucht Christian Picker in seiner grundlagenorientierten, rechts- und rechtsformvergleichenden sowie interdisziplinär ausgerichteten Arbeit, das normative Leitbild "Genossenschaft" zu bestimmen und anschließend ein systemgerechtes und funktionales Modell einer Cooperative Governance zu entwerfen. Genossenschaften sind danach so zu organisieren, dass sie ihren charakteristischen und konstitutiven Verbandszweck verwirklichen können: Sie müssen ihre Mitglieder - und nur diese - nutzerbezogen als Kunden fördern.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts durch das JStG 2020
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 hat der Gesetzgeber das Gemeinnützigkeitsrecht umfassend reformiert und insbesondere für gemeinnützige Körperschaften eine Vielzahl neuer Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsoptionen geschaffen. Wesentliche Verbesserungen ergeben sich dabei für jegliche Formen von Kooperationen zwischen steuerbegünstigten Körperschaften. Der Brennpunkt stellt die mit dem Jahressteuergesetz verabschiedeten Neuerungen im Gemeinnützigkeitsrecht praxisnah und strukturiert dar. Dabei erläutert das qualifizierte Autorenteam nicht nur die Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern geht insbesondere auch auf die praktischen Auswirkungen ein. Gestalterische Empfehlungen unter Einbeziehung der teils konkreten Anwendungsvorgaben des BMF zur Umsetzung der Reform runden das Werk ab und unterstützen den Praktiker bei der bestmöglichen Nutzung der neuen Vorschriften.
Aus dem Inhalt:
• Ergänzung der gemeinnützigen Zwecke gem. § 52 AO
• Änderung und Erweiterung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes gem. § 57 Abs. 3 und Abs. 4 AO
• Erleichterungen beim Förderzweck gem. § 58 AO
• Ergänzung der Zweckbetriebskataloge gem. § 68 AO
• Erhöhung der Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
• Erhöhung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale
• Erhöhung des erleichterten Spendenabzugs
Inhaltsverzeichnis:
I. Einleitung: Hintergrund der Reform
II. Änderung des § 52 Abs. 2 AO
III. Änderung des § 55 AO/§ 64 AO
IV. Änderung des § 57 AO
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VI. Neueinführung eines § 58a AO
VII. Änderung des § 60a AO
VIII. Änderung des § 68 AO
IX. Fazit und Ausblick
Aktualisiert: 2023-01-26
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Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts durch das JStG 2020
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 hat der Gesetzgeber das Gemeinnützigkeitsrecht umfassend reformiert und insbesondere für gemeinnützige Körperschaften eine Vielzahl neuer Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsoptionen geschaffen. Wesentliche Verbesserungen ergeben sich dabei für jegliche Formen von Kooperationen zwischen steuerbegünstigten Körperschaften. Der Brennpunkt stellt die mit dem Jahressteuergesetz verabschiedeten Neuerungen im Gemeinnützigkeitsrecht praxisnah und strukturiert dar. Dabei erläutert das qualifizierte Autorenteam nicht nur die Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern geht insbesondere auch auf die praktischen Auswirkungen ein. Gestalterische Empfehlungen unter Einbeziehung der teils konkreten Anwendungsvorgaben des BMF zur Umsetzung der Reform runden das Werk ab und unterstützen den Praktiker bei der bestmöglichen Nutzung der neuen Vorschriften.
Aus dem Inhalt:
• Ergänzung der gemeinnützigen Zwecke gem. § 52 AO
• Änderung und Erweiterung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes gem. § 57 Abs. 3 und Abs. 4 AO
• Erleichterungen beim Förderzweck gem. § 58 AO
• Ergänzung der Zweckbetriebskataloge gem. § 68 AO
• Erhöhung der Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
• Erhöhung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale
• Erhöhung des erleichterten Spendenabzugs
Inhaltsverzeichnis:
I. Einleitung: Hintergrund der Reform
II. Änderung des § 52 Abs. 2 AO
III. Änderung des § 55 AO/§ 64 AO
IV. Änderung des § 57 AO
V. Änderung des § 58 AO
VI. Neueinführung eines § 58a AO
VII. Änderung des § 60a AO
VIII. Änderung des § 68 AO
IX. Fazit und Ausblick
Aktualisiert: 2023-03-16
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Welche Bedeutsamkeit wollen wir Werten wie kollektiver Selbsthilfe, Verwaltungsautarkie, Freiheit, Gleichheit oder Demokratie in Bezug auf unsere privatautonom gestaltbare Lebensführung zumessen?
Wer diese philosophische Frage rechtlich interpretieren möchte, muss auf das Gesellschaftsrecht und mittelbar auch auf das Verfassungsrecht schauen. Denn das Gesellschaftsrecht regelt das rechtliche Können innerhalb unserer Gesellschaftsformen. Das Verfassungsrecht wiederum gibt ein Mindest- sowie ein Übermaß an Regelung vor.
Die eG ist eine außergewöhnliche Gesellschaftsform und ihr Konzept stark an den oben genannten Werten orientiert. Das verrät bereits ein Blick in § 1 GenG, wonach die Förderung der Mitglieder als gesetzlich manifestierte Zwecksetzung verankert wird. Die Förderwirtschaft sowie andere Essenzen der eG laufen Gefahr – vor dem Hintergrund eines vorherrschend kapitalwirtschaftlich orientierten Anpassungsdrucks – abgeschafft bzw. bis zur Unkenntlichkeit aufgeweicht zu werden.
Die vergleichsweise Darstellung besonderer Eigenarten der eG, ob und inwieweit die Legislative zu Wesensveränderungen bemächtigt ist und was aus verfassungsrechtlicher Sicht Bestandsschutz genießt oder genießen sollte, erörtert der Verfasser in dieser Arbeit.
Aktualisiert: 2023-01-01
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Aktualisiert: 2022-11-04
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Die eingetragene Genossenschaft ist legislatorisch defizitär geregelt; sie steht auch nicht im Fokus der Rechtswissenschaft. Dieses juristische Desinteresse an der genossenschaftlichen Rechtsform steht im Gegensatz zu ihrer unverändert großen volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung. Vor diesem Hintergrund versucht Christian Picker in seiner grundlagenorientierten, rechts- und rechtsformvergleichenden sowie interdisziplinär ausgerichteten Arbeit, das normative Leitbild "Genossenschaft" zu bestimmen und anschließend ein systemgerechtes und funktionales Modell einer Cooperative Governance zu entwerfen. Genossenschaften sind danach so zu organisieren, dass sie ihren charakteristischen und konstitutiven Verbandszweck verwirklichen können: Sie müssen ihre Mitglieder - und nur diese - nutzerbezogen als Kunden fördern.
Aktualisiert: 2022-12-22
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