Öffentliche Kunstförderung zwischen Kunstfreiheitsgarantie und Kulturstaat.

Öffentliche Kunstförderung zwischen Kunstfreiheitsgarantie und Kulturstaat. von Palm,  Wolfgang
Kunstförderung durch den modernen Leistungsstaat birgt für die Verfassungsinterpretation eine Reihe erheblicher Probleme. Die vorliegende Untersuchung entfaltet das Feld staatlicher Kunstförderung umfassend. Neben die klassische Gefahr staatlichen Kunstrichtertums rückt die Pluralisierung der Funktionen staatlicher Kunstförderung durch private Initiativen in die verstärkte Aufmerksamkeit der Verfassungsinterpretation. Gezeigt wird, daß staatliches Engagement nicht a priori eine Minderung der künstlerischen Freiheit bedeutet, sondern in einer präzisen verfassungsrechtlichen Bestimmung und Begrenzung erst die Voraussetzungen künstlerischer Freiheit im Zusammenhang staatlicher und gesellschaftlicher Kräfte schafft. Das führt zu Konzeptionen der Vermittlungsförderung, die gleichberechtigt neben der Individualförderung der Künstler stehen. In der Kulturverfassung in ihren sozialstaatlichen, demokratiespezifischen, egalitären und transnationalen Aspekten entsteht eine Gegenbegrifflichkeit zu einem primär herrschaftsorientierten Staatsverständnis. Die verstärkte Bemühung um ein verbessertes Verständnis staatlicher Kunstförderung rührt nicht zuletzt aus der Beobachtung von reduzierten Staatshaushalten, die einen Großteil der Künstler in ihrer gesellschaftlichen Geltung beschränken. Verfassungsdogmatik hat weder die Funktion noch die Mittel, den Förderungsabbau zu konterkarieren, sondern kann nur Kriterien gerechter Verteilung kulturstaatlicher Budgets entwickeln. Hier zeigt die verfassungsdogmatische Diskussion, daß in der Verwaltung des Mangels Selbstbeschreibungen des Kultur- bzw. Kunstsystems fruchtbar gemacht werden müssen für die Frage, was staatlich zu fördern ist und was der gesellschaftlichen Verantwortung überlassen bleiben muß.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Kunstfreiheit und Jugendschutz.

Kunstfreiheit und Jugendschutz. von Vlachopoulos,  Spyridon
Der Konflikt zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz stellt eines der aufregendsten, gleichzeitig aber schwierigsten Gebiete des heutigen Verfassungsrechts dar. Dieser Umstand offenbart sich insbesondere in der ständig wechselnden Rechtsprechung des BVerwG. Aber auch dem BVerfG ist es in seiner "Mutzenbacher"-Entscheidung mißlungen, eine tragfähige und konsensfähige Konfliktlösung zu finden. Die Kollisionsproblematik von Kunstfreiheit und Jugendschutz läßt sich in adäquater Weise nur dann erfassen, wenn vorher die beiden Bereiche näher geprüft und in ihren verschiedenen Dimensionen durchleuchtet worden sind. Die vorliegende Arbeit wendet sich deshalb sowohl Fragen des gesetzlichen Jugendschutzes (Inhalt und Verfassungsmäßigkeit der mit der Kunstfreiheit kollidierenden Jugendschutzbestimmungen) als auch Grundproblemen der Kunstfreiheit (Kunstbegriff - Schranken der Kunstfreiheit) zu. Im Zentrum der Untersuchung liegt die Entwicklung konkreter Abwägungsmaßstäbe, nach denen die Konfliktschlichtung der widerstreitenden Belange zu erfolgen hat. Da der Jugendschutz ein Verfassungsrechtsgut darstellt und eine abstrakte Vorrangigkeit der Kunstfreiheit auf Verfassungsebene ausscheidet, ist in jedem Einzelfall eine Abwägung der beiden Güter unerläßlich. Diese Abwägung setzt aber bestimmte Kriterien voraus, nach denen die Gewichtung der aufeinanderprallenden Werte vorzunehmen ist. Gerade hier finden sich weite Lücken in der bisherigen Judikatur und Rechtsprechung. Der Verfasser der Arbeit entwickelt eine Reihe von Abwägungsmaßstäben, deren Anwendung im Einzelfall eine angemessene und sachgerechte Kollisionslösung ermöglicht. Hierbei wird hervorgehoben, daß die Aufstellung der allgemeinen Abwägungskriterien primär eine Sache des Gesetzgebers ist, will man nicht die gesamte Problematik in die Hand des Richterrechts verlegen. Beim Konflikt zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz zeigt sich schließlich mit besonderer Deutlichkeit die zunehmende Bedeutung der Organisations
Aktualisiert: 2023-06-15
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Kunstfreiheit und Jugendschutz.

Kunstfreiheit und Jugendschutz. von Vlachopoulos,  Spyridon
Der Konflikt zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz stellt eines der aufregendsten, gleichzeitig aber schwierigsten Gebiete des heutigen Verfassungsrechts dar. Dieser Umstand offenbart sich insbesondere in der ständig wechselnden Rechtsprechung des BVerwG. Aber auch dem BVerfG ist es in seiner "Mutzenbacher"-Entscheidung mißlungen, eine tragfähige und konsensfähige Konfliktlösung zu finden. Die Kollisionsproblematik von Kunstfreiheit und Jugendschutz läßt sich in adäquater Weise nur dann erfassen, wenn vorher die beiden Bereiche näher geprüft und in ihren verschiedenen Dimensionen durchleuchtet worden sind. Die vorliegende Arbeit wendet sich deshalb sowohl Fragen des gesetzlichen Jugendschutzes (Inhalt und Verfassungsmäßigkeit der mit der Kunstfreiheit kollidierenden Jugendschutzbestimmungen) als auch Grundproblemen der Kunstfreiheit (Kunstbegriff - Schranken der Kunstfreiheit) zu. Im Zentrum der Untersuchung liegt die Entwicklung konkreter Abwägungsmaßstäbe, nach denen die Konfliktschlichtung der widerstreitenden Belange zu erfolgen hat. Da der Jugendschutz ein Verfassungsrechtsgut darstellt und eine abstrakte Vorrangigkeit der Kunstfreiheit auf Verfassungsebene ausscheidet, ist in jedem Einzelfall eine Abwägung der beiden Güter unerläßlich. Diese Abwägung setzt aber bestimmte Kriterien voraus, nach denen die Gewichtung der aufeinanderprallenden Werte vorzunehmen ist. Gerade hier finden sich weite Lücken in der bisherigen Judikatur und Rechtsprechung. Der Verfasser der Arbeit entwickelt eine Reihe von Abwägungsmaßstäben, deren Anwendung im Einzelfall eine angemessene und sachgerechte Kollisionslösung ermöglicht. Hierbei wird hervorgehoben, daß die Aufstellung der allgemeinen Abwägungskriterien primär eine Sache des Gesetzgebers ist, will man nicht die gesamte Problematik in die Hand des Richterrechts verlegen. Beim Konflikt zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz zeigt sich schließlich mit besonderer Deutlichkeit die zunehmende Bedeutung der Organisations
Aktualisiert: 2023-05-20
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Öffentliche Kunstförderung zwischen Kunstfreiheitsgarantie und Kulturstaat.

Öffentliche Kunstförderung zwischen Kunstfreiheitsgarantie und Kulturstaat. von Palm,  Wolfgang
Kunstförderung durch den modernen Leistungsstaat birgt für die Verfassungsinterpretation eine Reihe erheblicher Probleme. Die vorliegende Untersuchung entfaltet das Feld staatlicher Kunstförderung umfassend. Neben die klassische Gefahr staatlichen Kunstrichtertums rückt die Pluralisierung der Funktionen staatlicher Kunstförderung durch private Initiativen in die verstärkte Aufmerksamkeit der Verfassungsinterpretation. Gezeigt wird, daß staatliches Engagement nicht a priori eine Minderung der künstlerischen Freiheit bedeutet, sondern in einer präzisen verfassungsrechtlichen Bestimmung und Begrenzung erst die Voraussetzungen künstlerischer Freiheit im Zusammenhang staatlicher und gesellschaftlicher Kräfte schafft. Das führt zu Konzeptionen der Vermittlungsförderung, die gleichberechtigt neben der Individualförderung der Künstler stehen. In der Kulturverfassung in ihren sozialstaatlichen, demokratiespezifischen, egalitären und transnationalen Aspekten entsteht eine Gegenbegrifflichkeit zu einem primär herrschaftsorientierten Staatsverständnis. Die verstärkte Bemühung um ein verbessertes Verständnis staatlicher Kunstförderung rührt nicht zuletzt aus der Beobachtung von reduzierten Staatshaushalten, die einen Großteil der Künstler in ihrer gesellschaftlichen Geltung beschränken. Verfassungsdogmatik hat weder die Funktion noch die Mittel, den Förderungsabbau zu konterkarieren, sondern kann nur Kriterien gerechter Verteilung kulturstaatlicher Budgets entwickeln. Hier zeigt die verfassungsdogmatische Diskussion, daß in der Verwaltung des Mangels Selbstbeschreibungen des Kultur- bzw. Kunstsystems fruchtbar gemacht werden müssen für die Frage, was staatlich zu fördern ist und was der gesellschaftlichen Verantwortung überlassen bleiben muß.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Öffentliche Kunstförderung zwischen Kunstfreiheitsgarantie und Kulturstaat.

Öffentliche Kunstförderung zwischen Kunstfreiheitsgarantie und Kulturstaat. von Palm,  Wolfgang
Kunstförderung durch den modernen Leistungsstaat birgt für die Verfassungsinterpretation eine Reihe erheblicher Probleme. Die vorliegende Untersuchung entfaltet das Feld staatlicher Kunstförderung umfassend. Neben die klassische Gefahr staatlichen Kunstrichtertums rückt die Pluralisierung der Funktionen staatlicher Kunstförderung durch private Initiativen in die verstärkte Aufmerksamkeit der Verfassungsinterpretation. Gezeigt wird, daß staatliches Engagement nicht a priori eine Minderung der künstlerischen Freiheit bedeutet, sondern in einer präzisen verfassungsrechtlichen Bestimmung und Begrenzung erst die Voraussetzungen künstlerischer Freiheit im Zusammenhang staatlicher und gesellschaftlicher Kräfte schafft. Das führt zu Konzeptionen der Vermittlungsförderung, die gleichberechtigt neben der Individualförderung der Künstler stehen. In der Kulturverfassung in ihren sozialstaatlichen, demokratiespezifischen, egalitären und transnationalen Aspekten entsteht eine Gegenbegrifflichkeit zu einem primär herrschaftsorientierten Staatsverständnis. Die verstärkte Bemühung um ein verbessertes Verständnis staatlicher Kunstförderung rührt nicht zuletzt aus der Beobachtung von reduzierten Staatshaushalten, die einen Großteil der Künstler in ihrer gesellschaftlichen Geltung beschränken. Verfassungsdogmatik hat weder die Funktion noch die Mittel, den Förderungsabbau zu konterkarieren, sondern kann nur Kriterien gerechter Verteilung kulturstaatlicher Budgets entwickeln. Hier zeigt die verfassungsdogmatische Diskussion, daß in der Verwaltung des Mangels Selbstbeschreibungen des Kultur- bzw. Kunstsystems fruchtbar gemacht werden müssen für die Frage, was staatlich zu fördern ist und was der gesellschaftlichen Verantwortung überlassen bleiben muß.
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Kunstfreiheit und Jugendschutz. von Vlachopoulos,  Spyridon
Der Konflikt zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz stellt eines der aufregendsten, gleichzeitig aber schwierigsten Gebiete des heutigen Verfassungsrechts dar. Dieser Umstand offenbart sich insbesondere in der ständig wechselnden Rechtsprechung des BVerwG. Aber auch dem BVerfG ist es in seiner "Mutzenbacher"-Entscheidung mißlungen, eine tragfähige und konsensfähige Konfliktlösung zu finden. Die Kollisionsproblematik von Kunstfreiheit und Jugendschutz läßt sich in adäquater Weise nur dann erfassen, wenn vorher die beiden Bereiche näher geprüft und in ihren verschiedenen Dimensionen durchleuchtet worden sind. Die vorliegende Arbeit wendet sich deshalb sowohl Fragen des gesetzlichen Jugendschutzes (Inhalt und Verfassungsmäßigkeit der mit der Kunstfreiheit kollidierenden Jugendschutzbestimmungen) als auch Grundproblemen der Kunstfreiheit (Kunstbegriff - Schranken der Kunstfreiheit) zu. Im Zentrum der Untersuchung liegt die Entwicklung konkreter Abwägungsmaßstäbe, nach denen die Konfliktschlichtung der widerstreitenden Belange zu erfolgen hat. Da der Jugendschutz ein Verfassungsrechtsgut darstellt und eine abstrakte Vorrangigkeit der Kunstfreiheit auf Verfassungsebene ausscheidet, ist in jedem Einzelfall eine Abwägung der beiden Güter unerläßlich. Diese Abwägung setzt aber bestimmte Kriterien voraus, nach denen die Gewichtung der aufeinanderprallenden Werte vorzunehmen ist. Gerade hier finden sich weite Lücken in der bisherigen Judikatur und Rechtsprechung. Der Verfasser der Arbeit entwickelt eine Reihe von Abwägungsmaßstäben, deren Anwendung im Einzelfall eine angemessene und sachgerechte Kollisionslösung ermöglicht. Hierbei wird hervorgehoben, daß die Aufstellung der allgemeinen Abwägungskriterien primär eine Sache des Gesetzgebers ist, will man nicht die gesamte Problematik in die Hand des Richterrechts verlegen. Beim Konflikt zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz zeigt sich schließlich mit besonderer Deutlichkeit die zunehmende Bedeutung der Organisations
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