Wenn ein Kind durch Misshandlung oder Vernachlässigung der Eltern zu Tode gekommen ist, wird seit Jahren kontrovers diskutiert, unter welchen Voraussetzungen dies auch für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe zu strafrechtlichen Konsequenzen im Sinne eines sog. unechten Unterlassungsdelikts führen kann. Strafrechtsdogmatisch steht dabei zwar zunächst die Frage im Zentrum, wann in solchen Fällen überhaupt von einer sog. Garantenstellung auszugehen ist. Es geht in den Beiträgen dieses Buchs aber nicht nur um die bisher in Rechtsprechung und Literatur aufgeworfenen Fragen korrekter Subsumtion, sondern auch um verfassungsrechtliche Aspekte sowie um die Bedeutung anderer Fachdisziplinen wie der Rechtssoziologie, um Einschätzungen der Praxis wie um Rechtsvergleichung. Da es bislang keine einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, sind in den Institutionen der Justiz wie auch denen der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere der Jugendämter, erhebliche Unsicherheiten im Umgang mit dieser Thematik festzustellen. So verstehen sich die hier vorgelegten Beiträge als Versuch, zumindest verbreitete Missverständnisse abbauen zu helfen. Sie dürften sich darüber hinaus aber für die weiteren Diskurse zu dieser Thematik als ein so unentbehrlicher wie konstruktiver Impuls erweisen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Wenn ein Kind durch Misshandlung oder Vernachlässigung der Eltern zu Tode gekommen ist, wird seit Jahren kontrovers diskutiert, unter welchen Voraussetzungen dies auch für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe zu strafrechtlichen Konsequenzen im Sinne eines sog. unechten Unterlassungsdelikts führen kann. Strafrechtsdogmatisch steht dabei zwar zunächst die Frage im Zentrum, wann in solchen Fällen überhaupt von einer sog. Garantenstellung auszugehen ist. Es geht in den Beiträgen dieses Buchs aber nicht nur um die bisher in Rechtsprechung und Literatur aufgeworfenen Fragen korrekter Subsumtion, sondern auch um verfassungsrechtliche Aspekte sowie um die Bedeutung anderer Fachdisziplinen wie der Rechtssoziologie, um Einschätzungen der Praxis wie um Rechtsvergleichung. Da es bislang keine einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, sind in den Institutionen der Justiz wie auch denen der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere der Jugendämter, erhebliche Unsicherheiten im Umgang mit dieser Thematik festzustellen. So verstehen sich die hier vorgelegten Beiträge als Versuch, zumindest verbreitete Missverständnisse abbauen zu helfen. Sie dürften sich darüber hinaus aber für die weiteren Diskurse zu dieser Thematik als ein so unentbehrlicher wie konstruktiver Impuls erweisen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Wenn ein Kind durch Misshandlung oder Vernachlässigung der Eltern zu Tode gekommen ist, wird seit Jahren kontrovers diskutiert, unter welchen Voraussetzungen dies auch für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe zu strafrechtlichen Konsequenzen im Sinne eines sog. unechten Unterlassungsdelikts führen kann. Strafrechtsdogmatisch steht dabei zwar zunächst die Frage im Zentrum, wann in solchen Fällen überhaupt von einer sog. Garantenstellung auszugehen ist. Es geht in den Beiträgen dieses Buchs aber nicht nur um die bisher in Rechtsprechung und Literatur aufgeworfenen Fragen korrekter Subsumtion, sondern auch um verfassungsrechtliche Aspekte sowie um die Bedeutung anderer Fachdisziplinen wie der Rechtssoziologie, um Einschätzungen der Praxis wie um Rechtsvergleichung. Da es bislang keine einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, sind in den Institutionen der Justiz wie auch denen der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere der Jugendämter, erhebliche Unsicherheiten im Umgang mit dieser Thematik festzustellen. So verstehen sich die hier vorgelegten Beiträge als Versuch, zumindest verbreitete Missverständnisse abbauen zu helfen. Sie dürften sich darüber hinaus aber für die weiteren Diskurse zu dieser Thematik als ein so unentbehrlicher wie konstruktiver Impuls erweisen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Wenn ein Kind durch Misshandlung oder Vernachlässigung der Eltern zu Tode gekommen ist, wird seit Jahren kontrovers diskutiert, unter welchen Voraussetzungen dies auch für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe zu strafrechtlichen Konsequenzen im Sinne eines sog. unechten Unterlassungsdelikts führen kann. Strafrechtsdogmatisch steht dabei zwar zunächst die Frage im Zentrum, wann in solchen Fällen überhaupt von einer sog. Garantenstellung auszugehen ist. Es geht in den Beiträgen dieses Buchs aber nicht nur um die bisher in Rechtsprechung und Literatur aufgeworfenen Fragen korrekter Subsumtion, sondern auch um verfassungsrechtliche Aspekte sowie um die Bedeutung anderer Fachdisziplinen wie der Rechtssoziologie, um Einschätzungen der Praxis wie um Rechtsvergleichung. Da es bislang keine einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, sind in den Institutionen der Justiz wie auch denen der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere der Jugendämter, erhebliche Unsicherheiten im Umgang mit dieser Thematik festzustellen. So verstehen sich die hier vorgelegten Beiträge als Versuch, zumindest verbreitete Missverständnisse abbauen zu helfen. Sie dürften sich darüber hinaus aber für die weiteren Diskurse zu dieser Thematik als ein so unentbehrlicher wie konstruktiver Impuls erweisen.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Wenn ein Kind durch Misshandlung oder Vernachlässigung der Eltern zu Tode gekommen ist, wird seit Jahren kontrovers diskutiert, unter welchen Voraussetzungen dies auch für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe zu strafrechtlichen Konsequenzen im Sinne eines sog. unechten Unterlassungsdelikts führen kann. Strafrechtsdogmatisch steht dabei zwar zunächst die Frage im Zentrum, wann in solchen Fällen überhaupt von einer sog. Garantenstellung auszugehen ist. Es geht in den Beiträgen dieses Buchs aber nicht nur um die bisher in Rechtsprechung und Literatur aufgeworfenen Fragen korrekter Subsumtion, sondern auch um verfassungsrechtliche Aspekte sowie um die Bedeutung anderer Fachdisziplinen wie der Rechtssoziologie, um Einschätzungen der Praxis wie um Rechtsvergleichung. Da es bislang keine einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, sind in den Institutionen der Justiz wie auch denen der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere der Jugendämter, erhebliche Unsicherheiten im Umgang mit dieser Thematik festzustellen. So verstehen sich die hier vorgelegten Beiträge als Versuch, zumindest verbreitete Missverständnisse abbauen zu helfen. Sie dürften sich darüber hinaus aber für die weiteren Diskurse zu dieser Thematik als ein so unentbehrlicher wie konstruktiver Impuls erweisen.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Wenn ein Kind durch Misshandlung oder Vernachlässigung der Eltern zu Tode gekommen ist, wird seit Jahren kontrovers diskutiert, unter welchen Voraussetzungen dies auch für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe zu strafrechtlichen Konsequenzen im Sinne eines sog. unechten Unterlassungsdelikts führen kann. Strafrechtsdogmatisch steht dabei zwar zunächst die Frage im Zentrum, wann in solchen Fällen überhaupt von einer sog. Garantenstellung auszugehen ist. Es geht in den Beiträgen dieses Buchs aber nicht nur um die bisher in Rechtsprechung und Literatur aufgeworfenen Fragen korrekter Subsumtion, sondern auch um verfassungsrechtliche Aspekte sowie um die Bedeutung anderer Fachdisziplinen wie der Rechtssoziologie, um Einschätzungen der Praxis wie um Rechtsvergleichung. Da es bislang keine einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, sind in den Institutionen der Justiz wie auch denen der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere der Jugendämter, erhebliche Unsicherheiten im Umgang mit dieser Thematik festzustellen. So verstehen sich die hier vorgelegten Beiträge als Versuch, zumindest verbreitete Missverständnisse abbauen zu helfen. Sie dürften sich darüber hinaus aber für die weiteren Diskurse zu dieser Thematik als ein so unentbehrlicher wie konstruktiver Impuls erweisen.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Ausgehend von der Frage, welche familiären Beziehungen nach dem aktuellen Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur Garantenpflichten begründen können, widmet sich die Arbeit der Entstehung und Auslegung des § 13 Abs. 1 StGB. Sie diskutiert die Vereinbarkeit der im Gesetz gewählten Formulierung «rechtlich dafür einzustehen hat» mit dem Bestimmtheitsgrundsatz. Dabei wird herausgearbeitet, dass § 13 Abs. 1 StGB als Blankettvorschrift zu verstehen ist und auf in der Rechtsordnung an anderen Stellen bereits existente Rechtspflichten verweist. Abschließend wird das Familienrecht auf solche Rechtspflichten hin untersucht und gesetzgeberischer Handlungsbedarf aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Ausgehend von der Frage, welche familiären Beziehungen nach dem aktuellen Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur Garantenpflichten begründen können, widmet sich die Arbeit der Entstehung und Auslegung des § 13 Abs. 1 StGB. Sie diskutiert die Vereinbarkeit der im Gesetz gewählten Formulierung «rechtlich dafür einzustehen hat» mit dem Bestimmtheitsgrundsatz. Dabei wird herausgearbeitet, dass § 13 Abs. 1 StGB als Blankettvorschrift zu verstehen ist und auf in der Rechtsordnung an anderen Stellen bereits existente Rechtspflichten verweist. Abschließend wird das Familienrecht auf solche Rechtspflichten hin untersucht und gesetzgeberischer Handlungsbedarf aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Ausgehend von der Frage, welche familiären Beziehungen nach dem aktuellen Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur Garantenpflichten begründen können, widmet sich die Arbeit der Entstehung und Auslegung des § 13 Abs. 1 StGB. Sie diskutiert die Vereinbarkeit der im Gesetz gewählten Formulierung «rechtlich dafür einzustehen hat» mit dem Bestimmtheitsgrundsatz. Dabei wird herausgearbeitet, dass § 13 Abs. 1 StGB als Blankettvorschrift zu verstehen ist und auf in der Rechtsordnung an anderen Stellen bereits existente Rechtspflichten verweist. Abschließend wird das Familienrecht auf solche Rechtspflichten hin untersucht und gesetzgeberischer Handlungsbedarf aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Im Rahmen der vorsätzlichen Begehungsdelikte besteht heute nahezu Einigkeit darüber, dass der Zumutbarkeitsbegriff lediglich den Grundgedanken der Entschuldigungsgründe zum Ausdruck bringt, eine darüber hinausgehende eigenständige Begrenzung strafrechtlicher Verhaltensanforderungen mittels Zumutbarkeitserwägungen hingegen nicht anzuerkennen ist. Dieses restriktive Begriffsverständnis wird jedoch im Fall der unechten Unterlassungsdelikte aufgegeben: Hier macht die herrschende Meinung die Strafbarkeit explizit davon abhängig, dass das normgemäße Verhalten dem Täter zumutbar gewesen sei. Lässt sich diese unterschiedliche Behandlung rechtfertigen? Dieser Frage geht diese Untersuchung nach.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Arbeit widmet sich der Ingerenz, also der Garantenpflicht aus pflichtwidrigem gefahrschaffendem Vorverhalten, die im Gesetz bisher nur eine rudimentäre Regelung erfahren hat. Die längst überfällige grundlegende Aufarbeitung ihrer dogmatischen Grundlagen, Voraussetzungen und Grenzen liefert mit dem Gefährdungsunrecht den gesuchten Strafgrund und entwickelt ihre Entstehungsvoraussetzungen und Zurechnungsgrenzen entlang einer Parallele zu den Begehungs- und Fahrlässigkeitsdelikten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Begründung von Garantenpflichten bei familiären und familienähnlichen Beziehungen ist ein höchst aktuelles Thema.
Jorge F. Perdomo-Torres stellt fest, dass die Lehren, die eine Begründung für Garantenstellung in diesem Bereich anbieten wollen, bei natürlichen Phänomenen, etwa der engen Lebensgemeinschaft, ansetzen und dadurch keine echte rechtliche Bindung herleiten lassen. Da Recht nicht als Derivat der Natur, sondern als objektiver Geist begriffen werden soll, präsentiert der Autor eine echte normative und zeitgemäße Lösung, die das Kriterium des Vertrauens zum Ausgang hat. Er konkretisiert das Vertrauen an einem objektivierten Tatbestand der "Vetrautheit" und integriert es in einer bestimmten strafrechtlichen Institutionstheorie. Als Vertrautheit wird Vertrauen zu einer Institution, durch welche Rechtsverhältnisse ausgedrückt werden und somit ein Teil der normativen Gestalt der Gesellschaft offenbart wird.
Die strukturelle Verfasstheit der Vertrautheit erweist sich als geeignet für die Ermittlung einzelner Garantieverhältnisse innerhalb der Sachverhalte, die als Muster so genannter familiärer und familienähnlicher Beziehungen gegolten haben. In Anbetracht des stattfindenden Deinstitutionalisierungsprozesses traditioneller intimer Lebensformen und der mit diesem zusammenhängenden Individualisierungstendenzen schlägt der Autor vor, dass Vertrautheit und nicht die Familie als die Institution zu betrachten ist, die neben der Elternschaft strafrechtliche Verbindlichkeit in privaten Lebensbeziehungen heute plausibel begründen kann und dies mit einer ganz konkreten und für das Strafrecht relevanten Verpflichtungswirkung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Begründung von Garantenpflichten bei familiären und familienähnlichen Beziehungen ist ein höchst aktuelles Thema.
Jorge F. Perdomo-Torres stellt fest, dass die Lehren, die eine Begründung für Garantenstellung in diesem Bereich anbieten wollen, bei natürlichen Phänomenen, etwa der engen Lebensgemeinschaft, ansetzen und dadurch keine echte rechtliche Bindung herleiten lassen. Da Recht nicht als Derivat der Natur, sondern als objektiver Geist begriffen werden soll, präsentiert der Autor eine echte normative und zeitgemäße Lösung, die das Kriterium des Vertrauens zum Ausgang hat. Er konkretisiert das Vertrauen an einem objektivierten Tatbestand der "Vetrautheit" und integriert es in einer bestimmten strafrechtlichen Institutionstheorie. Als Vertrautheit wird Vertrauen zu einer Institution, durch welche Rechtsverhältnisse ausgedrückt werden und somit ein Teil der normativen Gestalt der Gesellschaft offenbart wird.
Die strukturelle Verfasstheit der Vertrautheit erweist sich als geeignet für die Ermittlung einzelner Garantieverhältnisse innerhalb der Sachverhalte, die als Muster so genannter familiärer und familienähnlicher Beziehungen gegolten haben. In Anbetracht des stattfindenden Deinstitutionalisierungsprozesses traditioneller intimer Lebensformen und der mit diesem zusammenhängenden Individualisierungstendenzen schlägt der Autor vor, dass Vertrautheit und nicht die Familie als die Institution zu betrachten ist, die neben der Elternschaft strafrechtliche Verbindlichkeit in privaten Lebensbeziehungen heute plausibel begründen kann und dies mit einer ganz konkreten und für das Strafrecht relevanten Verpflichtungswirkung.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Begründung von Garantenpflichten bei familiären und familienähnlichen Beziehungen ist ein höchst aktuelles Thema.
Jorge F. Perdomo-Torres stellt fest, dass die Lehren, die eine Begründung für Garantenstellung in diesem Bereich anbieten wollen, bei natürlichen Phänomenen, etwa der engen Lebensgemeinschaft, ansetzen und dadurch keine echte rechtliche Bindung herleiten lassen. Da Recht nicht als Derivat der Natur, sondern als objektiver Geist begriffen werden soll, präsentiert der Autor eine echte normative und zeitgemäße Lösung, die das Kriterium des Vertrauens zum Ausgang hat. Er konkretisiert das Vertrauen an einem objektivierten Tatbestand der "Vetrautheit" und integriert es in einer bestimmten strafrechtlichen Institutionstheorie. Als Vertrautheit wird Vertrauen zu einer Institution, durch welche Rechtsverhältnisse ausgedrückt werden und somit ein Teil der normativen Gestalt der Gesellschaft offenbart wird.
Die strukturelle Verfasstheit der Vertrautheit erweist sich als geeignet für die Ermittlung einzelner Garantieverhältnisse innerhalb der Sachverhalte, die als Muster so genannter familiärer und familienähnlicher Beziehungen gegolten haben. In Anbetracht des stattfindenden Deinstitutionalisierungsprozesses traditioneller intimer Lebensformen und der mit diesem zusammenhängenden Individualisierungstendenzen schlägt der Autor vor, dass Vertrautheit und nicht die Familie als die Institution zu betrachten ist, die neben der Elternschaft strafrechtliche Verbindlichkeit in privaten Lebensbeziehungen heute plausibel begründen kann und dies mit einer ganz konkreten und für das Strafrecht relevanten Verpflichtungswirkung.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Arbeit widmet sich der Ingerenz, also der Garantenpflicht aus pflichtwidrigem gefahrschaffendem Vorverhalten, die im Gesetz bisher nur eine rudimentäre Regelung erfahren hat. Die längst überfällige grundlegende Aufarbeitung ihrer dogmatischen Grundlagen, Voraussetzungen und Grenzen liefert mit dem Gefährdungsunrecht den gesuchten Strafgrund und entwickelt ihre Entstehungsvoraussetzungen und Zurechnungsgrenzen entlang einer Parallele zu den Begehungs- und Fahrlässigkeitsdelikten.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das unechte Unterlassungsdelikt gilt seit langem als das "dunkelste Kapitel" in der Dogmatik des Allgemeinen Teils des StGB. Gesetzlicher Anhaltspunkt der Strafbarkeit ist allein, dass der Unterlassende "rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt", § 13 Abs. 1 StGB, also Garant ist. Innerhalb der herkömmlich diskutierten Garantenstellungen ist die aus Ingerenz besonders umstritten.
Hat derjenige, der eine Gefahr für fremde Rechtsgüter geschaffen hat, eine Garantenstellung im Hinblick auf dieses schadensträchtige Geschehen, sodass er gemäß § 13 Abs. 1 StGB für das Unterlassen der Erfolgsabwendung gleich einem Begehungstäter bestraft wird? Welche rechtlichen Anforderungen wären in diesem Fall an das die Garantenstellung begründende Handeln zu stellen? Die regelmäßig diskutierten Alternativen sind, ob nur pflichtwidriges Tun eine Ingerenzgarantenstellung nach sich zieht oder auch rechtmäßiges ("qualifiziert riskantes") Vorverhalten genügt.
Die vorliegende Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass sich das Einstehenmüssen des Ingerenten auf der Grundlage des geltenden Rechts begründen lässt. Hinsichtlich der Voraussetzungen der Garantenstellung will sie aufzeigen, dass es nicht auf die aus der unsicheren Entscheidungsperspektive ex ante zu treffende Verhaltensbewertung ankommen kann. Vorgeschlagen wird stattdessen eine vermittelnde Lösung, die die Bewertungsgrundlage mit einem Maximum an Objektivität versieht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Klassiker der Strafrechts-Lehrbücher!!!
Der Band Strafrecht Allgemeiner Teil behandelt die Lehre von der Straftat. Das Lehrbuch ist zur vorlesungsbegleitenden Lektüre für Studienanfänger und Fortgeschrittene konzipiert und vermittelt unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung die Grundlagen des Strafrechtssystems. Ausgangspunkte der Darstellung sind stets einleitende Fälle mit kurzen Lösungen am Kapitelende. Dieser Gang der Darstellung sowie ergänzende Hinweise zur Methode der Fallbearbeitung erleichtern dem Lernenden das Eindringen in die Probleme des Allgemeinen Teils. Außerdem können sich fortgeschrittene Studierende und Referendare zur raschen Wiederholung einen zusammenhängenden Überblick zu den Kernfragen der Strafrechtsdogmatik verschaffen.
Das integrierte ebook: Es enthält den vollständigen Text des Buches direkt verlinkt mit nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten, für die strafrechtliche Ausbildung und Praxis wegweisenden Entscheidungen des BGH und des RG. Der Leser gelangt so mit einem "Klick" aus dem Text unmittelbar zu den in dem ebook enthaltenen Urteilen.
Mit der Neuauflage ist die Darstellung wiederum gründlich ergänzt und aktualisiert worden; Rechtsprechung und Schrifttum sind bis Juni 2021 berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Der Klassiker der Strafrechts-Lehrbücher!!!
Der Band Strafrecht Allgemeiner Teil behandelt die Lehre von der Straftat. Das Lehrbuch ist zur vorlesungsbegleitenden Lektüre für Studienanfänger und Fortgeschrittene konzipiert und vermittelt unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung die Grundlagen des Strafrechtssystems. Ausgangspunkte der Darstellung sind stets einleitende Fälle mit kurzen Lösungen am Kapitelende. Dieser Gang der Darstellung sowie ergänzende Hinweise zur Methode der Fallbearbeitung erleichtern dem Lernenden das Eindringen in die Probleme des Allgemeinen Teils. Außerdem können sich fortgeschrittene Studierende und Referendare zur raschen Wiederholung einen zusammenhängenden Überblick zu den Kernfragen der Strafrechtsdogmatik verschaffen.
Das ebook:
Es enthält den vollständigen Text des Buches direkt verlinkt mit nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten, für die strafrechtliche Ausbildung und Praxis wegweisenden Entscheidungen des BGH und des RG. Der Leser gelangt so mit einem "Klick" aus dem Text unmittelbar zu den in dem ebook enthaltenen Urteilen.
Mit der Neuauflage ist die Darstellung wiederum gründlich ergänzt und aktualisiert worden; Rechtsprechung und Schrifttum sind bis Juni 2022 berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Wenn ein Kind durch Misshandlung oder Vernachlässigung der Eltern zu Tode gekommen ist, wird seit Jahren kontrovers diskutiert, unter welchen Voraussetzungen dies auch für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe zu strafrechtlichen Konsequenzen im Sinne eines sog. unechten Unterlassungsdelikts führen kann. Strafrechtsdogmatisch steht dabei zwar zunächst die Frage im Zentrum, wann in solchen Fällen überhaupt von einer sog. Garantenstellung auszugehen ist. Es geht in den Beiträgen dieses Buchs aber nicht nur um die bisher in Rechtsprechung und Literatur aufgeworfenen Fragen korrekter Subsumtion, sondern auch um verfassungsrechtliche Aspekte sowie um die Bedeutung anderer Fachdisziplinen wie der Rechtssoziologie, um Einschätzungen der Praxis wie um Rechtsvergleichung. Da es bislang keine einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, sind in den Institutionen der Justiz wie auch denen der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere der Jugendämter, erhebliche Unsicherheiten im Umgang mit dieser Thematik festzustellen. So verstehen sich die hier vorgelegten Beiträge als Versuch, zumindest verbreitete Missverständnisse abbauen zu helfen. Sie dürften sich darüber hinaus aber für die weiteren Diskurse zu dieser Thematik als ein so unentbehrlicher wie konstruktiver Impuls erweisen.
Aktualisiert: 2023-05-03
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Das unechte Unterlassungsdelikt gilt seit langem als das "dunkelste Kapitel" in der Dogmatik des Allgemeinen Teils des StGB. Gesetzlicher Anhaltspunkt der Strafbarkeit ist allein, dass der Unterlassende "rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt", § 13 Abs. 1 StGB, also Garant ist. Innerhalb der herkömmlich diskutierten Garantenstellungen ist die aus Ingerenz besonders umstritten.
Hat derjenige, der eine Gefahr für fremde Rechtsgüter geschaffen hat, eine Garantenstellung im Hinblick auf dieses schadensträchtige Geschehen, sodass er gemäß § 13 Abs. 1 StGB für das Unterlassen der Erfolgsabwendung gleich einem Begehungstäter bestraft wird? Welche rechtlichen Anforderungen wären in diesem Fall an das die Garantenstellung begründende Handeln zu stellen? Die regelmäßig diskutierten Alternativen sind, ob nur pflichtwidriges Tun eine Ingerenzgarantenstellung nach sich zieht oder auch rechtmäßiges ("qualifiziert riskantes") Vorverhalten genügt.
Die vorliegende Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass sich das Einstehenmüssen des Ingerenten auf der Grundlage des geltenden Rechts begründen lässt. Hinsichtlich der Voraussetzungen der Garantenstellung will sie aufzeigen, dass es nicht auf die aus der unsicheren Entscheidungsperspektive ex ante zu treffende Verhaltensbewertung ankommen kann. Vorgeschlagen wird stattdessen eine vermittelnde Lösung, die die Bewertungsgrundlage mit einem Maximum an Objektivität versieht.
Aktualisiert: 2023-04-17
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