Die Prüfungsdichte in Restaurants, Cafés, Imbissstuben und ähnlichen Betrieben ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. Gleichzeitig räumt die Kassen-Nachschau den Finanzbehörden immer mehr Rechte ein. Prüfende dürfen Ihre Geschäftsräume inzwischen ohne vorherige Ankündigung betreten, um
- Ihr Verhalten an der Kasse zu beobachten,
- Testkäufe durchzuführen,
- Kassenunterlagen anzufordern und Auskünfte einzuholen,
- einen Kassensturz durchzuführen und
- sofort Zugriff auf die Einzelaufzeichnungen der elektronischen Aufzeichnungssysteme und auf die abgesicherten Daten der TSE zu nehmen.
Damit wird die ordnungsmäßig geführte Kasse zu einer zentralen Herausforderung für Betreibende von Gastronomiebetrieben, um keine nachteiligen Rechtsfolgen gegen sich gelten lassen zu müssen. Lesen Sie in der Ausgabe u. a. wie Sie Aufzeichnungen über
- Freigetränke/Happy-Hour-Zeiten,
- Verderb, Schwund und Diebstahl,
- Sachspenden an die Tafel oder
- Trinkgelder an Unternehmer und Mitarbeiter
führen und wie Bewirtungskostenrechnungen aussehen müssen. Erfahren Sie, was Prüfende der Finanzverwaltung dürfen und was nicht. Die aus der Feder des BMF stammenden FAQ und Anwendungserlasse sind ebenso berücksichtigt wie die GoBD 2019. Thematisiert werden auch die Folgerungen aus der Pandemie, so etwa die befristete Absenkung der Mehrwertsteuer für Speisen bis zum 31.12.2023.
Urteile der Finanzgerichtsbarkeit oder Ausführungen zu Notwendigkeit und Inhalten einer Verfahrensdokumentation runden das Werk ab.
Bei Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen, unterstützt Sie Ihre Steuerberatungskanzlei.
Hinweis: Das BMF plant, zur Nutzung elektronischer Aufzeichnungssysteme nebst zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE), weitreichende Änderungen im Anwendungserlass zu § 146a AO, u.a. zum Notfallbetrieb bei Cloud-Kassen. Der Erscheinungstermin dieses Artikels ist von der Veröffentlichung des AEAO zu § 146a abhängig
Aktualisiert: 2023-05-02
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Die Prüfungsdichte in Restaurants, Cafés, Imbissstuben und ähnlichen Betrieben ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. Gleichzeitig räumt die Kassen-Nachschau den Finanzbehörden immer mehr Rechte ein. Prüfende dürfen Ihre Geschäftsräume inzwischen ohne vorherige Ankündigung betreten, um
- Ihr Verhalten an der Kasse zu beobachten,
- Testkäufe durchzuführen,
- Kassenunterlagen anzufordern und Auskünfte einzuholen,
- einen Kassensturz durchzuführen und
- sofort Zugriff auf die Einzelaufzeichnungen der elektronischen Aufzeichnungssysteme und auf die abgesicherten Daten der TSE zu nehmen.
Damit wird die ordnungsmäßig geführte Kasse zu einer zentralen Herausforderung für Betreibende von Gastronomiebetrieben, um keine nachteiligen Rechtsfolgen gegen sich gelten lassen zu müssen. Lesen Sie in der Ausgabe u. a. wie Sie Aufzeichnungen über
- Freigetränke/Happy-Hour-Zeiten,
- Verderb, Schwund und Diebstahl,
- Sachspenden an die Tafel oder
- Trinkgelder an Unternehmer und Mitarbeiter
führen und wie Bewirtungskostenrechnungen aussehen müssen. Erfahren Sie, was Prüfende der Finanzverwaltung dürfen und was nicht. Die aus der Feder des BMF stammenden FAQ und Anwendungserlasse sind ebenso berücksichtigt wie die GoBD 2019. Thematisiert werden auch die Folgerungen aus der Pandemie, so etwa die befristete Absenkung der Mehrwertsteuer für Speisen bis zum 31.12.2023.
Urteile der Finanzgerichtsbarkeit oder Ausführungen zu Notwendigkeit und Inhalten einer Verfahrensdokumentation runden das Werk ab.
Bei Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen, unterstützt Sie Ihre Steuerberatungskanzlei.
Hinweis: Das BMF plant, zur Nutzung elektronischer Aufzeichnungssysteme nebst zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE), weitreichende Änderungen im Anwendungserlass zu § 146a AO, u.a. zum Notfallbetrieb bei Cloud-Kassen. Der Erscheinungstermin dieses Artikels ist von der Veröffentlichung des AEAO zu § 146a abhängig
Aktualisiert: 2023-05-02
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Die Prüfungsdichte in Restaurants, Cafés, Imbissstuben und ähnlichen Betrieben ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Ab 01.01.2018 räumt das neue Instrument der Kassen-Nachschau den Finanzbehörden gar noch weitergehende Rechte ein. Prüferinnen und Prüfer dürfen Ihre Geschäftsräume demnächst ohne vorherige Ankündigung betreten, um Ihr Verhalten an der Kasse zu beobachten, Testkäufe durchzuführen, Kassenunterlagen anzufordern und Auskünfte einzuholen, einen Kassensturz durchzuführen und sofort Zugriff auf die Einzeldaten der Kasse (Bondaten) zu nehmen.
Damit wird die ordnungsmäßig geführte Kasse zu einer der zentralen Herausforderungen für den Gastronomen, will er keine nachteiligen Rechtsfolgen gegen sich gelten lassen müssen.
In der Brancheninformation Kassenführung in der Gastronomie lesen Sie u. a. wie Aufzeichnungen über Freigetränke/Happy-Hour-Zeiten, Verderb, Schwund und Diebstahl, Sachspenden an die Tafel oder Trinkgelder an Unternehmer und Mitarbeiter zu führen sind. Der Autor zeigt auch auf, was die Prüfer der Finanzverwaltung dürfen und was nicht. Die neuesten Anwendungserlasse sowie die GoBD 2019 sind berücksichtigt. Hinzu kommt der aktuelle Beschluss der Bundesregierung: Wegen der Corona-Krise wird die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie befristet ab 01.07.2020 bis 30.06.2021 auf 7 % gesenkt.
Die Änderungen ab 01.01.2020 und zahlreiche Urteile der Finanzgerichtsbarkeit, u. a. zur Notwendigkeit einer Verfahrensdokumentation (Bedienungsanleitung der Kasse, Programmierprotokoll, etc.) machen das Werk zu einem unverzichtbaren Ratgeber für den gastronomischen Betrieb.
Aktualisiert: 2022-06-17
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Die Prüfungsdichte in Restaurants, Cafés, Imbissstuben und ähnlichen Betrieben ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Ab 01.01.2018 räumt das neue Instrument der Kassen-Nachschau den Finanzbehörden gar noch weitergehende Rechte ein. Prüferinnen und Prüfer dürfen Ihre Geschäftsräume demnächst ohne vorherige Ankündigung betreten, um Ihr Verhalten an der Kasse zu beobachten, Testkäufe durchzuführen, Kassenunterlagen anzufordern und Auskünfte einzuholen, einen Kassensturz durchzuführen und sofort Zugriff auf die Einzeldaten der Kasse (Bondaten) zu nehmen.
Damit wird die ordnungsmäßig geführte Kasse zu einer der zentralen Herausforderungen für den Gastronomen, will er keine nachteiligen Rechtsfolgen gegen sich gelten lassen müssen.
In der Brancheninformation Kassenführung in der Gastronomie lesen Sie u. a. wie Aufzeichnungen über Freigetränke/Happy-Hour-Zeiten, Verderb, Schwund und Diebstahl, Sachspenden an die Tafel oder Trinkgelder an Unternehmer und Mitarbeiter zu führen sind. Der Autor zeigt auch auf, was die Prüfer der Finanzverwaltung dürfen und was nicht. Die neuesten Anwendungserlasse sowie die GoBD 2019 sind berücksichtigt. Hinzu kommt der aktuelle Beschluss der Bundesregierung: Wegen der Corona-Krise wird die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie befristet ab 01.07.2020 bis 30.06.2021 auf 7 % gesenkt.
Die Änderungen ab 01.01.2020 und zahlreiche Urteile der Finanzgerichtsbarkeit, u. a. zur Notwendigkeit einer Verfahrensdokumentation (Bedienungsanleitung der Kasse, Programmierprotokoll, etc.) machen das Werk zu einem unverzichtbaren Ratgeber für den gastronomischen Betrieb.
Aktualisiert: 2022-06-17
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